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Dietmar Brockes

FDP 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier heute über die Verlängerung des Genehmigungsstopps für Windenergieanlagen außerhalb von Windvorranggebieten. Konkret geht es um die Anpassung des § 36a Landesplanungsgesetz. Wenn man sich die Historie dazu anschaut, dann kann man dem Kollegen Stinka nur zustimmen, dass wir bei diesem Thema in den letzten Jahren wirklich ein Planungschaos hatten. Es geht darum, die bisherige Sperrfrist von sechs Monaten um sechs Monate zu verlängern, also bis zum 15. Februar nächsten Jahres. Lassen Sie es mich gleich sagen: Die FDP-Fraktion wird dieser Verlängerung zustimmen. Denn diese Maßnahme ist notwendig, um die laufenden Planungsverfahren in den Regionen Köln und Ruhrgebiet entsprechend zu schützen. Vier von sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen – Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf – haben ihre Regionalpläne zur Windenergienutzung bereits fertiggestellt. Auch das ist aufgrund des Drucks nicht immer und überall leichtgefallen. In den Regionen Köln und Ruhr kommt es aber zu Verzögerungen. In Köln erfordert die Nähe zu militärischen Liegenschaften zusätzliche Abstimmungen, etwa im Hinblick auf Mindestflughöhen. Im Ruhrgebiet sind die Planungsgrundlagen aufgrund der besonderen Siedlungsstruktur deutlich heterogener. Das Verfahren dort wird erst im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen werden können. Für uns als FDP-Fraktion möchte ich deshalb deutlich sagen: Ohne eine Verlängerung der aktuellen Sperrfrist droht durch Schwarz-Grün ab Februar ein ungesteuerter Zubau von Windkraftanlagen außerhalb der vorgesehenen Gebiete. Mit der heutigen Gesetzesänderung verlängern wir die aktuelle Sperrfrist auf zwölf Monate. Das ist kein grundsätzlicher Eingriff. Es geht darum, Steuerung zu ermöglichen, Planungssicherheit zu gewährleisten und Wildwuchs zu verhindern, den Sie, Frau Ministerin, hier leider verursacht haben. Denn alle wissen: Ein unkoordinierter Ausbau führt zu Rechtsunsicherheit, zu Konflikten mit Anwohnern und nicht zuletzt zur Schwächung der Energiewende insgesamt. Aber auch das gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte dazu: Diese Gesetzesänderung ist nur deshalb nötig, weil Sie, die schwarz-grüne Landesregierung, unser Land hier unnötig unter Druck gesetzt haben. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht nämlich vor, dass 1,1 % der Landesflächen bis 2027 und 1,8 % erst bis 2032 ausgewiesen werden sollen. Nordrhein-Westfalen hatte dieses Ziel bereits übererfüllt, als der Landesentwicklungsplan 2023 geändert wurde; denn damals hatten wir bereits 1,3 % Windflächen. Trotzdem baut die schwarz-Landtag grüne Landesregierung hier weiter enormen Druck auf die Regionalräte auf. Das, Frau Ministerin, haben Sie verursacht. Und das ist schlecht für unsere Regionen; das ist schlecht für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der FDP) Sie, Frau Ministerin Neubaur, haben mit der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen, das Bundesziel, das für 2032 gilt, ohne Not um sieben Jahre auf 2025 vorzuziehen. Ja, Herr Kollege Röls-Leitmann, man hätte nicht den ganzen Zeitraum ausnutzen müssen. Aber Sie haben hier bewusst unnötigen Druck erzeugt, weil Sie es unbedingt vor der Kommunalwahl durchhaben wollten. Auch mit diesem Ziel sind Sie gescheitert. Um die Ausbauziele notfalls mit der Brechstange zu erreichen, hat die Landesregierung auch zentrale Maßnahmen für Schutz und Akzeptanz der Bevölkerung im Baugesetzbuch wie etwa die 1.000-m-Abstandsregelung gestrichen, was völlig falsch und unnötig war. Die Planungsregionen brauchen Aufschub. Sie brauchen Zeit, um ihre Arbeit gründlich und rechtssicher abschließen zu können, also nicht so zu arbeiten, wie es die Landesregierung vorgemacht hat. Aber wir sagen auch klar: Das Problem ist hausgemacht. Es ist die Folge einer Politik der Brechstange, die mit überhöhten Zielen und zu wenig Rücksicht auf Planungspraxis und Bürgerakzeptanz agiert. Wir Freien Demokraten stehen für eine sichere, umweltfreundliche und vor allem auch bezahlbare Energieversorgung. Der Ausbau der Windenergie ist ein Bestandteil davon. Aber er muss vernünftig gesteuert werden, rechtskonform geplant werden und gesellschaftlich akzeptiert sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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