André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/15590. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/15590 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe dann auf: 6 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/15674 Mit der Drucksache 18/15674 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 69 und 70 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 69 der Abgeordneten Christina Kampmann und Anja Butschkau von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Paul antworten wird. – Frau Paul. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die aktuelle Studie des Landeskriminalamtes geht es in der Mündlichen Anfrage um Fragen zu den konkreten Maßnahmen der Landesregierung zur Verhinderung und Bekämpfung von Femiziden in Nordrhein-Westfalen. Sie rückt damit ein Thema in den Blick, das gesellschaftlich zuweilen zu wenig Beachtung findet, zeigt die Studie des Landeskriminalamtes doch einmal mehr auf, wie gegenwärtig Gewalt gegen Frauen ist. Die Zahl von 522 Tötungsdelikten an Frauen, die als Femizide eingestuft werden können, also Taten, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet wurden, ist erschreckend hoch. Es macht mich betroffen, dass Frauen in Nordrhein-Westfalen in einem derartigen Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, die vielfach – und das wissen wir auch aus vorangegangenen Studien und Zahlen – von ihren Partnern oder Ex-Partnern ausgeht. Diese Zahlen und die dahinterstehende geschlechtsspezifische Gewalt, die oft verborgen bleibt, können und dürfen wir als Gesellschaft nicht hinnehmen. Die Landesregierung ist sich der Tragweite ihrer Verantwortung in dieser Frage bewusst und handelt entsprechend konsequent und entschlossen. Die Verhütung und Bekämpfung aller in den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention fallenden Formen von Gewalt bildet seit Jahren einen Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung. Die Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist ein maßgeblicher Baustein zur Erreichung des Ziels, Femizide zu verhindern. Nordrhein-Westfalen setzt zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hochdifferenziertes landesgefördertes Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden sechs Frauenhäuser neu in die Landesförderung aufgenommen. Hierdurch und durch den Ausbau von Kapazitäten in bestehenden Frauenhäusern wurden in den letzten drei Jahren 72 neue Schutzplätze für Frauen geschaffen. Mit dem zweiten Frauenhaus in Gelsenkirchen haben wir 2024 ein gänzlich neu errichtetes Frauenhaus in das Förderprogramm aufgenommen. Damit existieren in Nordrhein-Westfalen mittlerweile insgesamt 708 Schutzplätze für Frauen, flankiert von Kinderplätzen in einer vergleichbaren Größenordnung. Im Bereich der Beratung für gewaltbetroffene Frauen konnten seit 2023 zudem vier Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt neu in die Landesförderung aufgenommen werden. Mein Haus fördert damit insgesamt 70 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt sowie insgesamt 12 spezia-17.09.2025 lisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, für Betroffene von Zwangsheirat und für das Thema „FGM/C“. Vervollständigt wird dieses Angebot durch die Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Neben dem Thema „Gewaltschutz“ ist auch das Thema „Gewaltprävention“ hierbei sehr wichtig. Im Rahmen des Landesförderprogramms „Täterarbeit“ fördert die Landesregierung deswegen Fachstellen, die die Täter in die Verantwortung nehmen und auf nachhaltige Verhaltensänderungen setzen. Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gesellschaftliche Strukturen und traditionelle Geschlechterrollen, die die Benachteiligung von Frauen und Gewalt gegen Frauen begünstigen, spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Hier gilt es, in den Familien, Kitas und Schulen schon früh für Gewaltfreiheit zu sensibilisieren und dies auch einzuüben. Dazu helfen Aktionstage und Wochen wie die des Landes, die immer rund um den 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, stattfinden, so auch in diesem Jahr. Gleichwohl wissen wir, dass die bestehenden Angebote noch nicht ausreichen und wir verbleibende Schutzlücken schließen müssen. Der in der Prävention von Gewalt und im existierenden Hilfesystem bestehende Weiterentwicklungsbedarf ist uns bewusst. Ich habe mich noch in diesem Jahr in Oberhausen zu einem Präventionsprojekt informiert. Dabei ging es um die Vorstellung eines mit Mitteln meines Hauses geförderten Workshop-Programms für Schulen zur Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema „häusliche Gewalt“ sowie um die Präsentation einer Website mit Unterrichts- und Schulungsmaterialien für Lehrkräfte zum Thema „häusliche Gewalt“, die im Rahmen des Schulunterrichts eingesetzt werden können. Ich bin auch sehr froh, dass es zum Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages gelungen ist, gemeinsam das Gewalthilfegesetz zu beschließen und damit einen Meilenstein in der Geschichte des Kampfes gegen Gewalt an Frauen zu erreichen. Das ist möglich geworden, weil dieses Gesetz über die Fraktionsgrenzen hinweg doch noch auf den Weg gebracht wurde. Es ist möglich geworden, weil es über die Zusammenarbeit von Ländern und Bund auch schnell durch den Bundesrat gebracht werden konnte. Das Gesetz regelt nun die Gewährleistung des Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen, der 2032 in Kraft tritt, und ihrer mitbetroffenen Kinder auf Schutz und Beratung. Wir werden es auf Landesebene in Zusammenarbeit mit der Frauenhilfeinfrastruktur umsetzen. Zeitlich eng getaktet sind hier die Landtag bundesgesetzlichen Vorgaben und Umsetzungsschritte zu bearbeiten. Aufbauend auf einer Ausgangsanalyse werden wir den schrittweisen Ausbau des Gewalthilfesystems in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2032 planen und umsetzen. Zusätzlich erarbeiten wir aktuell gemeinsam mit den fachlich beteiligten Ressorts sowie weiteren Akteurinnen aus der Zivilgesellschaft, aus den landesgeförderten Gewaltschutzstrukturen und Wissenschaftler*innen einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir setzen damit für die nächsten Jahre einen strategischen Rahmen, um Frauen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen. In diesem Jahr werden in insgesamt fünf Schwerpunktveranstaltungen Handlungsbedarfe diskutiert und Maßnahmenvorschläge für den Landesaktionsplan entwickelt. Die kommende Schwerpunktveranstaltung, die Anfang Oktober stattfinden wird, befasst sich explizit mit dem Thema „polizeiliche Maßnahmen und polizeilicher Opferschutz“ und wird unter anderem den Bereich der adäquaten Maßnahmen für sogenannte Hochrisikofälle in den Blick nehmen. Die Landesregierung steht fest an der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen. Deren Schutz vor Gewalt und insbesondere vor Femiziden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Als solche müssen und werden wir sie weiterhin angehen, um Frauen umfassend vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.
