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Dirk Wedel

FDP 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Vorstellung des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026 hat Frau Ministerin Scharrenbach ausweislich ihrer Pressemitteilung vom 3. September tatsächlich folgenden Satz formuliert – Zitat –: „Trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung kennt die Gemeindefinanzierung unverändert nur eine Richtung: Hoch.“ Formal mag das zwar stimmen, Herr Minister Dr. Optendrenk, aber müsste der Satz, um die finanzielle Lage der nordrhein-westfälischen Kommunen treffend zu beschreiben, nicht vielmehr wie folgt lauten: „Wegen der schlechten allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und weil die Landesregierung weder willens noch in der Lage ist, die Kommunalfinanzierung auskömmlich zu gestalten, kennt die Defizitentwicklung der nordrhein-westfälischen Kommunen unverändert nur eine Richtung: Hoch“? 17.09.2025 Wenn die Landesregierung dann auch noch von einem neuen Rekordwert von 16,45 Milliarden Euro spricht, der für die Gemeindefinanzierung 2026 erreicht wird, muss dies für die Kommunen angesichts ihrer Haushaltsdefizite wie Hohn klingen. Systemund inflationsbedingt ist fast jedes Jahr ein neuer Rekordwert zu verzeichnen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Trotzdem erzählt Herr Witzel das auch immer!) Was soll also der ganze Verkaufssprech? „Die finanzielle Lage der Kommunen ist desaströs“, sagt Dr. Christian Raffer vom Deutschen Institut für Urbanistik laut dem WDR-Bericht „Schulden der Kommunen in NRW explodieren […]“ vom 5. September 2025. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden verzeichneten 2024 mit rund 7 Milliarden Euro das bislang höchste Defizit ihrer Geschichte. Dabei hat sich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben von 2023 auf 2024 verdreifacht. Nur 16 von 430 Kommunen hatten im vergangenen Jahr einen ausgeglichenen Haushalt. Die Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Kommunen sind im vergangenen Jahr um 2,5 Milliarden Euro angestiegen. Zum Thema „Kassenkredite“ führt der Kommunale Finanzreport 2025 der Bertelsmann Stiftung aus – Zitat –: „Sie liegen heute zwar deutlich niedriger als in früheren Jahren, dennoch markiert auch dies einen Trendwechsel, insbesondere in Nordrhein-Westfalen.“ Passend dazu haben sich die Kassenkredite in den nordrhein-westfälischen Kommunen laut der Landesdatenbank NRW im ersten Halbjahr 2025 um weitere 2,3 Milliarden Euro erhöht. Professor René Geißler, Mitautor der Studie, erklärte gegenüber dem WDR – Zitat –: „Die Problematik konzentriert sich immer stärker auf Nordrhein-Westfalen. Ein Viertel des bundesdeutschen Volumens entfällt auf lediglich neun Städte dieses Landes.“ Etwa ein Drittel der bundesweiten kommunalen Neuverschuldung aus dem Jahr 2024 betrifft Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ist der Schuldenstand in 35 Kommunen innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte gewachsen. Zwölf Kommunen haben ihre Schulden sogar mehr als verdoppelt. Dr. Michael Thöne vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität Köln wird in dem WDR-Bericht wie folgt zitiert – Zitat –: „Aufgrund der wirtschaftlichen Flaute stagnieren die Einnahmen, auf der anderen Seite gehen die Sozialausgaben durch die Decke – es ist der perfekte Sturm, die Haushalte brechen regelrecht auseinander.“ Landtag Sowie – Zitat –: „In Nordrhein-Westfalen stellt sich die Situation noch pointierter […] dar, weil es viele sehr große Kommunen gibt, die noch einmal höhere Sozialausgaben haben. Zudem müssen die Kommunen auch finanziell Aufgaben allein tragen, um die sich anderswo die Länder ganz oder zum Teil kümmern.“ Die Kostensteigerung etwa bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen betrug 2024 allein 13,6 %. Der bei Schwarz-Grün so beliebte Verweis auf die Bundesebene springt also viel zu kurz. Der Kämmerer der Stadt Lünen hat neulich in einem in der Zeitschrift „der gemeindehaushalt“ erschienenen Aufsatz mit dem Titel „Der Sozialstaat frisst uns die Haare vom Kopf“ die unterschiedliche Finanzierung der Eingliederungshilfe in den unterschiedlichen Bundesländern zusammengestellt. Die im Bundesländervergleich unterschiedlichen Finanzierungsregelungen führen im Ergebnis dazu, dass die Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe zu etwa zwei Dritteln von den Kommunen und zu etwa einem Drittel von den Ländern getragen werden. Im Einzelnen finanziert die Mehrheit der Länder die Eingliederungshilfe mindestens zur Hälfte mit. Vollständige Kommunalfinanzierungen sind dagegen lediglich in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen vorzufinden. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen ist also zu einem Gutteil ein vom Land hausgemachtes Problem, das vor allem mit dem im Verhältnis zum Kommunalisierungsgrad nicht kongruenten Verbundsatz von 23 % zusammenhängt. Die FDP-Fraktion hatte daher für dieses Jahr einen gegenfinanzierten Anstieg des Verbundsatzes von 23 auf 24 % beantragt, was Schwarz-Grün natürlich abgelehnt hat. Fortgeschrieben für 2026 wären dies 708 Millionen Euro, die Schwarz-Grün im Haushaltsentwurf hätte umschichten müssen. Mittlerweile fordert der Vorstand des Städtetags NRW in einem Beschluss vom 2. Juli 2025 als Sofortmaßnahme eine dauerhafte Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 um 5 Prozentpunkte auf 28 %. Nach aktuellem Stand wären das 3,54 Milliarden Euro. Dass Schwarz-Grün nicht zaubern kann, kann man ihnen nicht vorwerfen. Vorwerfen muss man CDU und Grünen aber vor allem ihre Grundphilosophie, die Minister Dr. Optendrenk in seiner Pressenmitteilung vom 8. Juli 2025 zum Beschluss des Haushaltsplans durch das Kabinett zum Ausdruck gebracht hat – Zitat –: „Eine weitere Konsolidierung des Haushalts […] wäre mit Blick auf die konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv.“ Mit dieser Haltung können Sie weder den Landeshaushalt in den Griff 17.09.2025 bekommen noch den Kommunen mehr Geld zukommen lassen. (Beifall von der FDP) Und jetzt kommen Sie nicht wieder mit Ihren 250 Millionen Euro Altschuldenhilfe! Die sind im Verhältnis zu den aktuellen Defiziten ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2025 erneut die Notwendigkeit eines Konsolidierungsplans für das Land angemahnt und ausgeführt – Zitat –: „Der LRH ist der Auffassung, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe ‚Aufgabenkritik‘ endlich für den Haushaltsgesetzgeber erkennbare Ergebnisse liefern muss.“ Dem kann man nur zustimmen. Die Landesregierung muss endlich Transparenz über die Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik“ schaffen und sich nicht länger hinter ihrem Arkanbereich verstecken, wenn sie sich nicht dem Verdacht ausgesetzt sehen will, dass es sich dabei lediglich um ein Kaffeekränzchen als Alibiveranstaltung handelt. Verglichen mit dem Großen und Ganzen der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen erscheint die Detailkritik zum GFG 2026 auf den ersten Blick marginal, ist es aber trotzdem wert, hier behandelt zu werden, weil sich die Inkonsistenz in der Argumentation der Landesregierung darin geradezu beispielhaft manifestiert. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Während die Landesregierung im Haushaltsentwurf 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorsieht, aufgrund der stagnierenden Wirtschaft die Tilgung des Coronasondervermögens und des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ in den Jahren 2026 und 2027 auszusetzen, bringt sie im Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes stur die 29,8 Millionen Euro Rückführung der Coronakreditierung von der originären Finanzausgleichsmasse in Abzug – als ob die Kommunen nicht genauso von der stagnierenden Wirtschaft betroffen wären wie das Land! Sie haben keine Hemmungen, den Kommunen etwas abzuverlangen, was Sie sich selbst nicht zumuten möchten, nämlich eine lineare Tilgung der Coronaschulden. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Bei dem neuen Vorwegabzug für eine Unterstützung der Digitalisierung von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von 15 Millionen Euro muss sich die Landesregierung fragen, ob das nicht aus dem Einzelplan 08 leistbar ist. Nachvollziehbar ist, dass der Städtetag NRW in seinem Vorstandsbeschluss vom 2. Juli die Aufnahme neuer Sonderbedarfe oder fachspezifischer Förderungen aus GFG-Mitteln abgelehnt hat. Landtag (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Darüber tröstet auch nicht hinweg, dass sich der Vorwegabzug aus dem Wegfall der Klima- und Forstpauschale und der Nichtdynamisierung der Aufwandsund Unterhaltungspauschale speist. Der Wegfall der Klima- und Forstpauschale ist selbstverständlich zu begrüßen, da diese im GFG ohnehin systemwidrig war. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass Sie nicht der Versuchung erlegen sind, entsprechend dem im letzten Jahr im Ausschuss für Heimat und Kommunales präsentierten Gutachten einen Klima- oder Klimawirkungsansatz in das Gemeindefinanzierungsgesetz aufzunehmen. (Beifall von der FDP) Da selbst das FiFo bei der Vorstellung seines Gutachtens im Ausschuss für Heimat und Kommunales konzedieren musste, dass der Klimaschutz nicht zu dem herkömmlichen kommunalen Finanzausgleich passe und aufgrund einer Menge technischer und rechtlicher Gründe im kommunalen Finanzausgleich keinen Raum finde, waren Sie gut beraten, auf solche Experimente zu verzichten. (Beifall von der FDP) Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 ist im Wesentlichen eine technische Fortschreibung des Status quo. Das ist im Hinblick auf die dramatische Lage der Kommunalfinanzen nicht situationsangemessen. Das reicht nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗