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Dr. Marcus Optendrenk

17.09.2025 Sitzungen 18/100

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir die berufsständische Versorgung und modernisieren die gesetzlichen Grundlagen für zwei unserer berufsständischen Versorgungswerke in Nordrhein-Westfalen. Dabei berücksichtigen wir das Selbstverwaltungsrecht der verkammerten Berufsstände. So schaffen wir eine zukunftsfähige Grundlage, die den Bedürfnissen der Berufsgruppen gerecht wird. Die Versorgungswerke sollen auch in der Zukunft in der Lage sein, flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, begleitet durch die Versicherungsaufsicht im Ministerium der Finanzen mit ihrem Auftrag, die Belange der Mitglieder der Versorgungswerke zu schützen. Dadurch gewährleisten wir eine stabile soziale Absicherung der Mitglieder der Versorgungswerke. Dies ist auch erforderlich. Denn die berufsständische Versorgung gehört im System der Alterssicherung in Deutschland zur Regelsicherung der „ersten Säule“. Sie steht gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese kapitalgedeckte Altersversorgung muss für die Mitglieder der Versorgungswerke sicher bleiben. Die 14 in Nordrhein-Westfalen ansässigen berufsständischen Versorgungswerke gewähren ihren Mitgliedern und Rentnern eine sichere Altersversorgung und Schutz vor Berufsunfähigkeit auf hohem Niveau ohne staatliche Zuschüsse. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden Änderungen für das Notarversorgungswerk Köln und das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verfolgt. Mit der Modernisierung des Gesetzes über das Notarversorgungswerk Köln kann der Berufsstand zukünftig satzungsautonom die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft selbst bestimmen. Durch die umfassende Novellierung des Baukammerngesetzes NRW erhält das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine neue, moderne und zukunftssichere Organstruktur. Durch die neue Führungs- und Überwachungsstruktur kann das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und die Belange der Mitglieder des Versorgungswerks schützen. 17.09.2025 Dabei greifen wir auf Erfahrungen zurück, die im Rahmen der Versicherungsaufsicht bei anderen Versorgungswerken im Land gesammelt wurden. Das gilt beispielsweise für die hauptamtliche Geschäftsführung, die zukünftig Organstatus erhalten und durch den neuen Verwaltungsrat überwacht werden soll. Risiken sollen auf dieser Grundlage auch zukünftig angemessen gesteuert werden. Mit dem Gesetzentwurf sichern wir bewährte Strukturen und entwickeln diese gezielt weiter. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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