Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bemühe mich gerade, nachzuvollziehen, was die Frage ist. Nach dem SGB VIII müssen in erster Linie die Kommunen ein bedarfsgerechtes Angebot – das beinhaltet auch der Rechtsanspruch – vorhalten. Das Land ist in der Verantwortung, die Kommunen und die Träger dabei zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund werden wir auch weiterhin ein Angebot der frühkindlichen Bildung vorhalten. Wir haben heute Buchungsschritte, die 25, 35 oder 45 Wochenstunden beinhalten. Diese werden möglicherweise ein Stück weit abgewandelt, um allen Beteiligten eine zielgerichtete Buchung ermöglichen zu können. Das SGB VIII sagt sehr klar, dass Familien einen Rechtsanspruch darauf haben, einen Platz entsprechend ihrem Bedarf zu bekommen. Daran kann und wird die Landesregierung nicht rütteln; denn es ist ein Rechtsanspruch, der sich aus dem SGB VIII ableitet.
