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Dirk Wedel

FDP 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag der 20. Wahlperiode hat noch nach der Bundestagswahl die Schuldenbremse geschliffen und neben der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder unter anderem ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geschaffen, von denen 100 Milliarden Euro den Ländern zustehen. Die FDP hat dieses Vorgehen sowohl dem Verfahren als auch seinem Inhalt nach abgelehnt. Anders als Union, SPD und Grüne sehen wir keinen Segen darin, durch die Aufnahme exorbitanter Schulden zulasten kommender Generationen und unserer finanziellen Solidität kurzfristig dem Druck zur Prioritätensetzung und Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates auszuweichen. Wenn diese Mittel aber ohnehin ausgegeben werden, kommt es darauf an, dass der vom Verfassungsgesetzgeber vorgegebene Zweck – der schnelle und wirksame Abbau des Investitionsstaus und damit einhergehend die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und des Wirtschaftswachstums – bestmöglich erreicht und die Mittel nicht zweckentfremdet werden. Eine wichtige – aber eben nur eine – in diesem Zusammenhang zu treffende Entscheidung ist, welchen Anteil das Land an den rund 21 Milliarden Euro, die auf Nordrhein-Westfalen entfallen werden, an die Kommunen weiterleitet. Der Referentenentwurf des Bundesgesetzes sah noch eine Mindestquote von 60 % vor. Die SPD-Fraktion, die da sicherlich nähere Einblicke hat, behauptet, die Mindestquote für Kommunen sei unter anderem auf Betreiben der NRW-Landesregierung gestrichen worden. (Justus Moor [SPD]: Ja!) Da passt es ins Bild, dass Minister Dr. Optendrenk lediglich von Fairness und Ministerpräsident Wüst von einem – Zitat – „überwiegenden Anteil“ spricht, der an die Kommunen gehen soll. Vollkommen klar ist, dass der Bedarf der nordrheinwestfälischen Kommunen sehr hoch ist. Der Städteund Gemeindebund beziffert deren Investitionsrück-17.09.2025 stände auf mehr als 50 Milliarden Euro. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ fordert, dass zwei Drittel der 100 Milliarden Euro direkt an die Städte und Gemeinden fließen sollen, weil die Kommunen bundesweit etwa zwei Drittel der kommunalen Investitionen stemmen. Der Städtetag NRW fordert die Weiterleitung von mindestens 78 %, was dem kommunalen Anteil an den nordrhein-westfälischen Investitionsausgaben der letzten fünf Jahre entspricht. Die SPD-Fraktion will das nun alles toppen und fordert mit ihrem Antrag für Nordrhein-Westfalen eine Kommunalquote von mindestens 80 %. Zudem sollen die Mittel über das Gemeindefinanzierungsgesetz, also nach allgemeinem Finanzbedarf, auf die Kommunen verteilt werden. Dies in der Woche vor der Kommunalwahl zu kommunizieren, entlarvt die Forderung der SPD als durchsichtiges Wahlkampfmanöver, mit dem sie ihre vermeintlichen Hochburgen besonders bedenken will. (Zuruf von der SPD) Zu Recht haben der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag umgehend widersprochen. Kommunale Infrastruktur wird insbesondere durch die Einwohnergröße und die jeweilige Fläche bestimmt. Als FDP-Fraktion verlangen wir Planungssicherheit für die Kommunen, eine schnelle und unbürokratische Mittelvergabe sowie eine klare Ausrichtung auf wachstumsfördernde Investitionen, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Noch wichtiger als die Höhe der Kommunalquote ist für den Abbau des Investitionsstaus und die Generierung von Wirtschaftswachstum, sicherzustellen, dass tatsächlich nur zusätzliche Investitionen mit den Mitteln des Sondervermögens finanziert werden. Das entspricht aber nicht den Interessen der schwarz-grünen Landesregierung. So hat diese bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 dabei mitgewirkt, dass im Entwurf des Bundesgesetzes insbesondere die Zusätzlichkeit entfallen ist, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung auch auf Bereiche wie „Sport“, „Kultur“ und „innere Sicherheit“ erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird – mit dem Ziel, weitere Spielräume für den desolaten Landeshaushalt zu generieren. Entsprechend hat die Landesregierung auch im Bundesrat am 11. Juli 2025 abgestimmt. Der Bundesrechnungshof hat diese Punkte sowie den Entfall der Mindestquote für die Kommunen in der vergangenen Woche scharf kritisiert und den Gesetzentwurf mit Blick auf die Erfolgsfaktoren als substanzlos bezeichnet. Die FDP-Fraktion teilt dies ausdrücklich – ebenso wie die Auffassung des Bundesrechnungshofs, dass sich das Kriterium der Zusätz-Landtag lichkeit unmittelbar aus Art. 143h Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ergibt und damit alle investiven Mittel aus dem Sondervermögen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen müssen. Meine Damen und Herren, den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗