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Raphael Tigges

CDU 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes sind seit Jahrzehnten eine unverzichtbare Säule für die Ausbildung unserer Beamtinnen und Beamten. Sie sichern Qualität, Professionalität und Verlässlichkeit in Verwaltung, Justiz und Finanzwesen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass unser Land auch in Zukunft stabil, gerecht und – einfach gesagt – am Laufen bleibt. Mit der heutigen vierten Änderung des Fachhochschulgesetzes machen wir einen wichtigen Schritt, um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Denn es gilt, die besten Köpfe für den Dienst in der öffentlichen Verwaltung zu gewinnen, sie zu halten und auch echte Karriereperspektiven zu schaffen. Die CDU-geführte Landesregierung setzt hier ein klares Zeichen: Wir investieren in Menschen, nicht nur in Strukturen. Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf die Attraktivität der Fachhochschulen und erweitern Studienmöglichkeiten für Karrieren im öffentlichen Dienst. Besonders zu erwähnen ist die zukünftige Möglichkeit für die Hochschule für Finanzen, einen eigenständigen Bachelor- und Masterstudiengang oder -studiengänge einzurichten. Bisher mussten Beschäftigte externe Masterstudiengänge absolvieren, die häufig gar nicht zum Profil der Finanzverwaltung passten. Das hat Frust erzeugt, Aufstiegschancen erschwert und auf dem Weg qualifizierte Fachkräfte gekostet. Nun geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der Laufbahngruppe 2.2 für Beamtinnen und Beamte, einen darauf zugeschnittenen Abschluss zu erwerben und somit in eine höhere Laufbahngruppe einzusteigen. Außerdem stärken wir die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen Hochschulen, auch im Bereich von kooperativen Promotionsverfahren und bei Einbindung des Promotionskollegs NRW. Das fördert natürlich auch den wissenschaftlichen Austausch. Es steigert die Qualität von Lehre und Forschung und öffnet unseren Fachhochschulen und ihren Studierenden neue Horizonte. Ebenfalls soll die Hochschule für Finanzen ermächtigt werden, Weiterbildungsangebote zu machen und hierfür, wie auch für eigene Studiengänge, Beiträge zu erheben. Mit diesem Gesetz schaffen wir praxisnahe und maßgeschneiderte Studiengänge und Weiterbildungsangebote direkt an der Hochschule für Finanzen. Das stärkt die Attraktivität, erhöht die Motivation und bindet die besten Köpfe an die Verwaltung unseres Lan-Landtag des. Dies ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Wettbewerbsaspekt. Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Elemente, von denen ich beispielsweise die Umbenennung der Fachhochschule für Rechtspflege hervorheben möchte. Sie wird künftig den Namen „Hochschule für Justiz Nordrhein-Westfalen“ tragen. Der neue Name macht zugleich deutlich, dass unsere Hochschule für eine moderne und praxisnahe Ausbildung der Justiz steht. Damit schaffen wir insgesamt eine einheitliche Bezeichnung und einen moderneren Auftritt der drei Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes in unserem Land. Sie gleichen sich damit auch an die aktuelle Namensgebung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Allgemeinen an. Die konzeptionelle Ausgestaltung und Dimensionierung der Studiengänge und somit auch die Finanzierung können und werden erst nach Implementierung der Ermächtigungsgrundlagen geprüft werden, wofür wir heute den rechtlichen Rahmen schaffen. Nicht nur die externen Sachverständigen bewerten den Antrag in ihren schriftlichen Stellungnahmen als durchweg positiv. Sie sehen ihn auch als dringend erforderlich an. (Christian Dahm [SPD]: Ja!) Die CDU steht genau für diese Politik, die Verantwortung schafft und Lösungen darstellt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf ein kluger, moderner und zukunftsweisender Schritt. Ich hoffe, dass wir diese Chance jetzt gemeinsam erkennen und nutzen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu – für unsere Hochschulen, für die Wertschätzung unserer Studierenden und für ein starkes Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, Dr. Volkhard Wille [GRÜNE] und Jan Matzoll [GRÜNE])

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