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Dr. Marcus Optendrenk

17.09.2025 Sitzungen 18/100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Städte, Gemeinden und Kreise sind das Fundament unseres Landes. Hier werden Kitas gebaut, Straßen instandgesetzt, soziale Angebote organisiert und der Alltag für die Menschen direkt gestaltet. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten mit hohen Sozialausgaben, steigenden Zinsen und wachsenden Investitionsbedarfen ist klar: Starke Kommunen bedeuten ein starkes Nordrhein-Westfalen. Genau das ist das Ziel dieser Landesregierung. Wir unterstützen die Kommunen erstens verlässlich und zweitens substanziell. Eines der zentralen Elemente dafür ist das Gemeindefinanzierungsgesetz. Wie jedes Jahr basiert der vorliegende Gesetzentwurf zunächst auf der Mai-Steuerschätzung. Der Steuerverbundzeitraum endet bekanntlich erst in ein paar Tagen, nämlich am 30. September dieses Jahres. Erst dann wird die genaue Dotierung des Gemeindefinanzierungsgesetzes feststehen. Wir sehen aber schon jetzt, dass für das Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich eine Finanzausgleichsmasse von rund 16,45 Milliarden Euro bereitgestellt werden kann. Das sind 684 Millionen Euro mehr als im Vorjahr – ein Plus von 4,34 %. Davon fließen 14 Milliarden Euro, also mehr als 85 %, als allgemeine Schlüsselzuweisungen direkt und flexibel verwendbar in die kommunalen Haushalte. Damit unterstützen wir die kommunale Selbstverwaltung. Mehr als 2,3 Milliarden Euro – das sind knapp 15 % – stellen wir gezielt für Investitionen und besondere Aufgaben bereit. Hier können die Bürger vor Ort auch direkt sehen, wofür das Geld ausgegeben wird – ob Straßen saniert, Schulen renoviert, Sportplätze auf Vordermann gebracht, Bücher für Bibliotheken angeschafft oder Spielplätze und Kindergärten erneuert werden. Das ist Transparenz und Bürgernähe. Das Gemeindefinanzierungsgesetz bildet hier Jahr für Jahr eine verlässliche Konstante. Das GFG 2026 erfährt inhaltlich aber auch einige Veränderungen und passt sich neuen Gegebenheiten an. Es ermöglicht unter anderem eine realitätsnähere Betrachtung der Finanzbedarfe. Damit kommen wir den Forderungen aus dem kommunalen Raum nach. Zugleich wird die Grundsteuerreform rechtssicher in den Finanzausgleich integriert. Hier haben wir in Abstimmung mit Gutachtern und den kommunalen Spitzenverbänden einen Weg gefunden, die neue Steuersystematik leitend in die Steuerkraftermittlung zu übernehmen. Neu ist auch, dass wir aus dem GFG für die Digitalisierung der Kommunen – eine der zentralen Herausforderungen für die Verwaltungen überall bei uns im Landtag Land – 15 Millionen Euro zentral bereitgestellt haben. Bis zum Ablauf des GFG 2026 nicht verausgabte Mittel werden der Finanzausgleichsmasse selbstverständlich später wieder zugeführt. Auch das geschieht im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das GFG 2026 sendet ein starkes Signal: Das Land lässt seine Kommunen nicht allein. Die Mittel stärken die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden gerade in einer Zeit, in der die Haushalte überall stark belastet sind. Gleichwohl zeigen unsere Kommunen eindrucksvoll, dass sie investieren, dass sie Zukunft gestalten. Die Investitionsausgaben der Kommunen stiegen 2024 auf 11,23 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 11,4 % und setzt den positiven Trend der vorangehenden Jahre fort. Das ist auch gut; denn Investitionen in Schule, Mobilität, Klimaschutz und Kindergärten sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Trotz der schwierigen eigenen Haushaltslage des Landes hält das Land den Verbundsatz des GFG 2026 bei 23 % stabil und sorgt damit für Planungssicherheit. Die Finanzausgleichsmasse ist nicht nur gestiegen, sondern wächst sogar stärker als der Landeshaushalt. Seit 2016 sind die Gesamtzuweisungen an die Kommunen um 61,9 % gestiegen. Diese Steigerung ist deutlich höher als beim Landeshaushalt insgesamt, der um gut 50 % gestiegen ist. Das zeigt wieder einmal: Diese Landesregierung steht an der Seite der Kommunen. In den nächsten Jahren wird sich das auch nicht ändern. In herausfordernden Zeiten ist diese Verlässlichkeit das höchste Gut. Das GFG 2026 bietet der kommunalen Familie einen stabilen Rahmen und Unterstützung im Sinne der Menschen, für die wir alle gemeinsam arbeiten. Wir haben am vergangenen Sonntag eine Kommunalwahl mit der höchsten Wahlbeteiligung seit über 30 Jahren erlebt. Das ist gut, weil es zeigt, dass die Kommunen das Rückgrat unserer Demokratie sind. Die Menschen verstehen das; sie leben, arbeiten und engagieren sie sich hier in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das auch 2026 und darüber hinaus gelingt! Lassen Sie mich noch einen Gedanken aus der Debatte anschließen, die wir vorher zum Thema der kommunalen Finanzen und der Frage, was sich daraus für die Zukunft ergibt, hatten. In den 70er-, 80erund 90er-Jahren wurde in Nordrhein-Westfalen sowohl im Landeshaushalt als auch in den Kommunen mehr als die Hälfte der heutigen Verschuldung des Landes aufgebaut. Wir müssen mit diesen Belastungen der Vergangenheit umgehen. Mit dem Altschuldenpaket haben wir eine Antwort der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen für den Haushalt 2026 auf den Weg gebracht, der zusätzlich zum 17.09.2025 Gemeindefinanzierungsgesetz Entlastung bringt, die aber natürlich – das wissen wir alle – nur schrittweise erfolgt. Wer jetzt sagt, dass bei der Verschuldung im Land Nordrhein-Westfalen möglicherweise zu viel da sei, und fragt, warum man nicht mehr tun könne, sollte aber auch die Frage stellen, wodurch diese Schulden damals entstanden sind, die wir heute noch zu tragen haben. Dabei ist ein entscheidender Aspekt ein verschleppter Strukturwandel durch eine SPD-geführte Landesregierung über zweieinhalb Jahrzehnte von Anfang der 70er- bis Mitte der 90er-Jahre. Erst Wolfgang Clement hat als Wirtschaftsminister angefangen, sich mit den strukturellen Problemen auch strukturell zu beschäftigen. Das ist nicht nur dem Landeshaushalt auf die Füße gefallen, sondern auch in den kommunalen Haushalten zu erkennen, in denen die strukturellen Lasten an ganz vielen Stellen, insbesondere auch im Ruhrgebiet, heute noch über Schulden abgebildet sind. Nun geht zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Regierung die Aufgabe an, das gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen zu lösen. (Christian Dahm [SPD]: Das ist falsch!) Zum ersten Mal seit Jahrzehnten steht hier Geld im Haushalt. Demgegenüber hat Anfang der 80er-Jahre eine sozialdemokratische Regierung den Verbundsatz des GFG dauerhaft so weit gesenkt, dass er am Schluss, zu Beginn der Regierungszeit von Jürgen Rüttgers, bei 19 % der Verbundmasse lag. Wenn Sie sich als Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen fragen, woher die Schulden der Kommunen und die Schulden des Landes kommen, dann lautet die Antwort, dass es ganz wesentlich der verschleppte Strukturwandel ist, der ohne Wachstum in einer Strukturschwäche geendet hat, über die wir letztlich noch heute miteinander reden, weil sie uns die Zukunft schwerer macht. Wenn man an dieser Stelle die Weichen richtig stellt, wie wir das jetzt tun, dann werden die Chancen der Transformation jetzt entschlossen angegangen und nicht verschlafen, wie Sie das damals gemacht haben. Insofern ist das Gemeindefinanzierungsgesetz ein wichtiger Baustein dessen, was wir für die Zukunft brauchen. Und wenn Sie gleich noch die Frage diskutieren wollen, wie wir mit dem Sondervermögen einen weiteren Schritt dorthin gehen, dann glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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