Jonathan Grunwald
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Henning Hönes Instagram-Showeinlage zu arabischen Klassenarbeiten in der letzten Woche kommt nun der nächste FDP-Show-Act zur Kommunalwahl – (Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau! Die Kommunalwahl ist vorbei!) Klappe die Zweite, und Action! –: der Angriff auf die Gebetsräume an Schulen mit Franziska Müller-Rech in der Hauptrolle. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Falsch infor- miert, Herr Kollege!) Ich grüße daher herzlich die Social-Media-Abteilung der Liberalen, erlaube mir allerdings den dezenten Hinweis, dass der 14. September bereits vorbei ist und vor uns nur noch die Stichwahlen liegen, bei denen, soweit ich richtig informiert bin, kein einziger FDP-Kandidat zur Wahl steht, dem Ihr vermeintlicher Blockbuster noch irgendwie helfen könnte. 17.09.2025 Mit dem vorliegenden Antrag der FDP erleben wir heute ein Stück Weltanschauungspolitik, das den freiheitlichen Geist unserer Verfassung nicht verteidigt, sondern verrät. Ausgerechnet die Fraktion, die sich selbst als Hüterin der Freiheitsrechte versteht, fordert die Einschränkung eines der wichtigsten Rechte unserer Verfassung, der Religionsfreiheit. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Es besteht kein Recht auf einen Gebetsraum!) Art. 4 des Grundgesetzes schützt nicht nur die Freiheit des Glaubens, sondern auch die ungestörte Religionsausübung. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Aber doch nicht in der Grundschule!) Diese Religionsausübung endet eben nicht an der Schultür. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Daher ist es nur konsequent, dass das Verfassungsgericht und auch das Bundesverwaltungsgericht festgehalten haben, dass sich Schüler außerhalb der Unterrichtszeiten und unter Wahrung des Schulfriedens in der Schule zum Gebet zurückziehen dürfen. Die FDP stand einst für die individuelle Entfaltung aller Menschen, ob gläubig oder nicht. Ihr vorliegender Antrag rüttelt an den Grundfesten des freiheitlichen Geistes unseres Landes und spiegelt den aktuellen Zustand Ihrer Partei sehr gut wider. Es ist nichts mehr übrig von den Idealen, für die Sie einmal eingestanden haben. Religiöse Neutralität des Staates bedeutet nicht die Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum und schon gar nicht aus unseren Schulen. Sie bedeutet, dass der Staat alle Religionen gleichbehandelt, keine bevorzugt und keine benachteiligt. Und auch unsere Schulen sind Orte religiöser und weltanschaulicher Freiheit. Von rund 5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen haben 176 Räume eingerichtet, in denen gebetet werden kann. Mehr als zwei Drittel dieser Räume sind Multifunktionsräume, Rückzugsräume oder Räume der Stille, die anderweitig genutzt werden. Abzüglich der Schulen in privater, meist christlicher Trägerschaft verbleiben in ganz Nordrhein-Westfalen fünf öffentliche Schulen, die einen Gebetsraum eingerichtet haben. Lassen Sie mich klar sagen: Wenn eine Schule in Rücksprache mit Eltern, Schülern und Lehrkräften entscheidet, (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) einen Raum für stille Andacht oder Gebet zu öffnen, dann ist das kein Angriff auf den Schulfrieden, sondern gelebte Freiheit und Eigenverantwortung im Sinne unseres Grundgesetzes. Landtag (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Und was macht die FDP? Sie sprechen über Raumnot. Ich frage Sie: Wollen Sie ernsthaft einen multifunktionalen Raum für ein gelegentliches Gebet gegen die Raumfrage für OGS-Konzepte (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) oder G9 ausspielen? Unentwegt rufen Sie nach Schulautonomie. Aber den Schulen trauen Sie noch nicht einmal zu, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Räume nutzen wollen? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ach, Unfug!) Ihr vermeintlicher Blockbuster ist eine Komödie – aber eine schlechte. Ihnen geht es nicht um Räume. Ihnen geht es um die Religion. Und das sollte uns allen Sorge machen. Der Antrag der FDP ist ein weiterer verzweifelter Versuch, Aufmerksamkeit zu erhaschen. Sie geben vor, Probleme zu lösen, die es überhaupt nicht gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen treffen kluge, verantwortungsvolle Entscheidungen in Kenntnis der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft, im Dialog mit Eltern und auf Grundlage unseres Grundgesetzes. „Freiheit stirbt immer zentimeterweise“, hat einst Guido Westerwelle in einer Rede den Journalisten Karl-Hermann Flach zitiert. Und heute greift die FDP die Freiheit an, die unser Grundgesetz uns sichert. Ich kann Ihnen daher nur raten, demnächst weniger Wahlkampf und mehr inhaltliche Substanz in Ihren Anträgen unterzubringen. Als CDU-Fraktion sagen wir klar: Religionsfreiheit ist kein Störfaktor, sondern ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft. Sie gehört auch und gerade in unsere Schulen und in die Mitte unserer Gesellschaft. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns morgen vor Beginn unserer Plenardebatte in unserem Raum der Stille hier im Landtag Nordrhein-Westfalen treffen, so wie jeden Donnerstag in unseren Sitzungswochen. Mir persönlich geben das Innehalten, das Gebet und die Gemeinschaft mit den Kolleginnen und Kollegen Zuversicht und Kraft und nicht zuletzt den Kompass für mein politisches Handeln. Auf den FDP-Show-Act fallen weder wir noch die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen rein. Wir lehnen daher den Antrag entschieden ab und überreichen Ihnen hiermit symbolisch die Goldene Himbeere. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.09.2025
