Simon Rock
Mit diesem Gesetzentwurf stärkt Nordrhein-Westfalen die berufsständische Versorgung und nimmt Modernisierungen im Sinne der Mitglieder in den Berufsgruppen der Notare, Architekten und Ingenieure vor. Die berufsständische Versorgung ist insbesondere für Berufsgruppen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig abgesichert sind, ein wesentlicher Bestandteil der Altersversorgung. In Nordrhein-Westfalen existieren 14 Versorgungswerke der freien Berufe. Dieser Gesetzentwurf nimmt Anpassungen an den Gesetzen berufsständischer Versorgungswerke der Notare, Architekten und Ingenieure vor. Konkret wird mit Änderungen im Gesetz über das Notarversorgungswerk Köln sichergestellt, dass das Notarversorgungswerk zukünftig satzungsautonom die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft selbst bestimmen kann. Das Versorgungswerk der Architektenkammer bekommt durch eine Novelle des Baukammerngesetzes NRW in erster Linie eine neue Leitungsstruktur. Selbstverwaltung und Entbürokratisierung stehen im Mittelpunkt der Reformen. Dieses Vorgehen halten wir für gerechtfertigt und richtig. Die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss sowie den mitberatenden Ausschüssen hat gezeigt, dass es einen großen Konsens unter den demokratischen Fraktionen gibt, den Gesetzentwurf ohne Änderungen anzunehmen. In diesem Sinne stimmt meine Fraktion dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.
