landtag.nrw.de ↗

Rainer Schmeltzer

17.09.2025 Sitzungen 18/100

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Somit ist die Fragestunde nach nunmehr 84 Minuten geschlossen und damit beendet. Wir kommen zu: 7 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15206 erste Lesung und zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung einer Ministerin, die nicht anwesend ist, das Wort. – Das macht dann auch Frau Paul, oder wie? (Heiterkeit von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration – Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Nein! – Thorsten Klute [SPD]: Dann machen wir das! Ich bringe das ein! – Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, betritt den Plenarsaal und begibt sich an das Redepult.) Landtag Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich muss mich entschuldigen; ich saß noch in der Ahnengalerie und war ins Gespräch vertieft. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist ja auch wichti- ger als die Plenarsitzung!) – Ist es nicht. Deswegen bin ich gerne hier, um Ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend ein paar Gedanken mit in die Debatte zu geben. Unser Leitmotiv beim Ausbau der Windenergie bleibt unverändert „Ambition und Akzeptanz“. Wir wollen den schnellen Ausbau der Windenergie dort, wo er vorgesehen ist, und wir sorgen zugleich für klare Regeln dort, wo kein Ausbau geplant ist. Nordrhein-Westfalen wird hier Vorreiter bleiben. Der Weg war anspruchsvoll, und er wird es auch erst einmal bleiben. Bereits zu Jahresbeginn habe ich auf die besonderen Herausforderungen hingewiesen. Wir sahen einen deutlichen Anstieg von Genehmigungsanträgen außerhalb der vorgesehenen Gebiete. Es drohte die Gefahr, dass unsere Regionalpläne durch eine Vielzahl ungesteuerter Einzelentscheidungen unterlaufen werden könnten – mit der Folge, dass die Akzeptanz vor Ort schwände und die Planungsprozesse in Stocken gerieten. Deshalb haben wir Anfang des Jahres den § 36a des Landesplanungsgesetzes eingeführt. Das ist eine befristete, aber wirksame Regelung. Sie verschaffte den Regionalplanungsbehörden die notwendige Zeit, ihre Verfahren störungsfrei und rechtssicher abzuschließen. Für sechs Monate wurden Genehmigungen außerhalb der geplanten Gebiete ausgesetzt. Gleichzeitig blieb es aber möglich, einzelne Projekte auch außerhalb der zukünftigen Windenergiebereiche zu genehmigen, wenn das den Planungsprozess nicht beeinträchtigte. Dieses Instrument hat sich aus unserer Sicht bewährt. Vier von sechs Planungsverfahren konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Das ist ein wichtiger Schritt für eine geordnete und akzeptierte Windenergieplanung. Am 15. August 2025 ist die Regelung ausgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Regionalplanverfahren in der Region Köln und in dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr jedoch noch nicht beendet. Damit die dortigen Planungen ebenso geordnet zu Ende gehen können, hat das Kabinett am 12. August die Verlängerung des § 36a Landesplanungsgesetz um weitere sechs Monate beschlossen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen heute zur Beratung vor und soll rückwirkend ab dem 15. August gelten. Mir ist bewusst, dass diese Verlängerung nicht unumstritten ist. Auch wir hatten sie bei Einführung des Paragrafen nicht vorgesehen. Aber sie ist notwendig. Wir handeln, weil wir die Kommunen nicht allein-17.09.2025 lassen wollen. Nur so schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche, von Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiepolitik. NRW hat beim Ausbau der Windenergie bundesweit Maßstäbe gesetzt. Wir waren das erste Land, das eine solche Regelung eingeführt hat. Inzwischen erkennen auch andere Länder die Notwendigkeit, den Ausbau zu steuern. Zuletzt hat Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative gestartet. Das ist ein klares Zeichen, dass über Parteigrenzen hinweg mit fortschreitenden Planungsprozessen die Einsicht wächst, wie wichtig kluge Steuerung ist. Mit dem § 36a Landesplanungsgesetz haben wir ein wirksames Steuerungsinstrument geschaffen, das Handlungsfähigkeit und langfristige Planung im Interesse der Menschen sichert. Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Verlängerung dieses Paragrafen wollen wir die beiden letzten Planungsverfahren für die Ausweisung von Windenergieflächen nun zügig und störungsfrei abschließen. Aus den betroffenen Gemeinden, insbesondere aus dem Regierungsbezirk Köln, erreichen uns im Übrigen dringende Bitten von Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien, diese Regelung fortzuführen. Diese überparteilichen Appelle zeigen deutlich, wie groß der Handlungsdruck vor Ort ist. Gerade deshalb bin ich Ihnen hier dankbar, dass auch im Plenum die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung im Interesse der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger und einer erfolgreichen Energiewende anerkannt wird. Es ist ein wichtiges Signal der Unterstützung an die Planungsregionen, wenn wir heute die Verlängerung des § 36a ohne Verzögerung für eine zukunftsfeste, verlässliche Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen beschließen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Rainer Schmeltzer Protokoll ↗