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Rainer Schmeltzer

17.09.2025 Sitzungen 18/100

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach § 34a Polizeigesetz weist die Polizei im Fall von Wohnungsverweisungen die Betroffenen häuslicher Gewalt immer auf Beratungsstellen hin. Das ist ein Teil, der organisiert ist, den man sich aber durchaus weiter anschauen sollte: Wie kann man diese Zusammenarbeit weiter vertiefen? Wie kann man Frauen noch effektiver dabei unterstützen, ein Schutz- und Hilfeangebot in Anspruch zu nehmen? Darüber hinaus wurde sich in unterschiedlichen Fachminister*innenkonferenzen immer wieder mit der Frage beschäftigt, wie rechtssicher und schnell polizeiliche Erkenntnisse Eingang in familiengerichtliche Verfahren finden können. Sie wissen, dass es seit Langem eine, wie ich finde, berechtigte Diskussion darüber gibt, dass die Frage häuslicher Gewalt in Verfahren von Umgangs- und Sorgerecht eine Rolle spielen muss. Oftmals findet das in familiengerichtlichen Verfahren keine Berücksichtigung, was dann wiederum dazu führt, dass insbesondere die von Gewalt betroffenen Frauen in eine Hochrisikolage kommen. Damit wurde sich in den unterschiedlichen Fachminister*innenkonferenzen beschäftigt. Auch die Bundesjustizministerin hat zugesagt, sich mit der Frage zu beschäftigen, dass das und die Erkenntnisse verpflichtend einzubeziehen sind. Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

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