André Kuper
Danke, Frau Stamm. – Die Ministerin hat das Wort zur Antwort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie haben den aktuellen Haushaltsentwurf vorliegen, mit dem wir deutlich machen, dass das Land einen klaren Fokus auf Gewaltschutz und die Hilfeeinrichtungen für Frauen und gewaltbetroffene Kinder legt. Wir haben in der Vergangenheit mit der Fachkraftstelle für die Arbeit mit gewaltbetroffenen Kindern in Frauenhäusern einen weiteren Schwerpunkt gesetzt und so eine Stärkung der Frauenhilfeinfrastruktur vorgenommen. Trotzdem werden wir uns insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sehr genau damit auseinandersetzen müssen, was das in Bezug auf das gesamte System und die dahinterliegende Systematik heißt. Das machen wir gerade gemeinsam mit der Gewalthilfeinfrastruktur, basierend auf der Strukturanalyse, die im Gewalthilfegesetz verpflichtend vorgegeben ist, um dann in die Entwicklungsplanung zu kommen. Diese Prozesse laufen jetzt, weil der durch das Gewalthilfegesetz vorgegebene Zeitplan, wie ich vorhin gesagt habe, richtigerweise eng ist. Denn der Sicherstellungsauftrag greift 2027, der Rechtsanspruch 2032. Das heißt, diese Fragen ergeben sich für die Landesregierung nicht in erster Linie aus der Studie, sondern weil mit dem Gewalthilfegesetz endlich ein adäquater Rechtsrahmen und ein Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen worden ist. Das verpflichtet alle Länder dazu, ihre Strukturen dahin gehend noch einmal durch die Strukturanalyse zu überprüfen und darauf fußend dann weitere Maßnahmen, die wir gerade erarbeiten, vorzunehmen.
