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Dirk Wedel

FDP 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Einführung kommunaler Verpackungssteuern landesrechtlich durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes unterbinden. In verschiedenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird eine solche Steuer aktuell diskutiert. Deswegen wollen wir nun Rechtssicherheit schaffen, um Gastronomie und Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mehrbelastungen, bürokratischem Aufwand und höheren Preisen zu schützen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung die Tübinger Verpackungssteuersatzung mit Beschluss vom 27. November 2024 für verfassungsgemäß befunden. Jenseits dessen sprechen die überwiegenden Gründe aber dagegen, den Kommunen die Möglichkeit der Einführung einer Verpackungssteuer zu eröffnen. Befürworter einer Verpackungssteuer versprechen sich von ihr eine Vermeidung von Einwegverpackungen und dadurch positive Effekte im Bereich des Umweltschutzes sowie eine zusätzliche Einnahmequelle für die Kommunen. Allerdings zeigt eine Studie der Universität Tübingen, die sich mit der Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer beschäftigt hat, dass sich die Menge an Verpackungsmüll seit der Einführung der Verpackungssteuer nicht signifikant reduziert hat. Die beabsichtigte Lenkungswirkung bleibt aus. Zudem führt eine kommunale Verpackungssteuer zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. 17.09.2025 Am Beispiel Tübingens zeigt sich, dass umfangreiche und präzise Regelungen notwendig sind, um festzulegen, welche Verpackungen unter welchen Bedingungen steuerpflichtig sind. Eine wirksame Überwachung und Durchsetzung der Steuerpflicht erfordert zudem einen erheblichen Personaleinsatz. So hatte eine von der Stadt Pirmasens durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse zum Ergebnis, dass Einnahmen von rund 150.000 Euro aus der Verpackungssteuer Personalkosten in Höhe der Einnahmen aus der Verpackungssteuer gegenüberstehen – aus Sicht der Kommune also ein Nullsummenspiel. Allerdings sind in dieser Rechnung noch nicht die zu erwartenden Schäden für den Wirtschaftsstandort berücksichtigt. Kommunen, in denen es zur Entscheidung für eine Verpackungssteuer kommt, haben für Unternehmen aus der Gastronomiebranche einen echten Standortnachteil gegenüber solchen Kommunen, die die Verpackungssteuer nicht erheben. Die vielen alteingesessenen Gastronomiebetriebe, die in den letzten Jahren durch die Coronapandemie und die steigenden Kosten für Energie und Personal ohnehin mehr als genug Herausforderungen meistern mussten, würden durch eine Verpackungssteuer erneut belastet. Besonders hart träfe es Betriebe, die mehrere Standorte in verschiedenen Kommunen betreiben. Diese müssten sich auf unterschiedliche Steuersätze, Kassensysteme und Meldepflichten einrichten. Laut einer Umfrage der IHK Niedersachsen würden 18 % der betroffenen Unternehmen bei der Einführung einer Verpackungssteuer ihr Take-away-Angebot vollständig aufgeben. 71 % der Betriebe müssten Preiserhöhungen vornehmen, womit am Ende der Verbraucher der Leidtragende wäre. Zudem zielt die ab dem 12. August 2026 geltende Europäische Verpackungsverordnung darauf ab, den Verpackungsverbrauch in der EU zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Insbesondere die ab dem 12. Februar 2027 geltende Wiederbefüllungsverpflichtung für das Gastgewerbe sowie das ab 12. Februar 2028 geltende Wiederverwendungsgebot haben die gleiche Zielrichtung wie eine kommunale Verpackungssteuer. Dementsprechend hat der Städte- und Gemeindebund NRW seinen Mitgliedern von einer vorschnellen Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer aus rechtlichen Gründen abgeraten. Meine Damen und Herren von der CDU, es hat mich durchaus gefreut, unter all der grünen Soße, die Sie seit drei Jahren anrühren, in Form der Anträge der Frauen Union und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion zum CDU-Landesparteitag zum Thema „Verpackungssteuer“ endlich mal wieder einen Funken ordnungspolitischen Denkens aufblitzen zu sehen, das Sie einst mal für sich in Anspruch genommen haben. Landtag (Beifall von der FDP) Aber wozu wollen Sie das Problem auf die kommunale Ebene verschieben, Frau Ministerin Scharrenbach und Frau Kollegin Schlottmann, oder sich bis 2027 mit einem Genehmigungsmoratorium durchhangeln, Frau Kollegin Erwin? Mit unserem Gesetzentwurf lösen wir das Problem sofort. Der Änderungsbefehl besteht nur aus einem einzigen Satz. Den würden Sie 2027 auch nicht anders formulieren. Setzen Sie sich gegenüber den Grünen doch einmal durch und sorgen Sie mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit dafür – Zitat aus dem Beschluss des CDU-Landesparteitags –, neue Finanz- und Bürokratielasten – Zitat Ende – in Form kommunaler Verpackungssteuern zu verhindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Protokoll ↗