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Dilek Engin

SPD 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen hat eine Debatte in Nordrhein-Westfalen spürbar an Fahrt aufgenommen: eine Debatte über Gebetsräume an öffentlichen Schulen. Eine Kleine Anfrage meiner Fraktion hat ergeben: Es gibt 176 Gebetsräume an unseren Schulen. Der Haken: Diese Liste ist nicht vollständig. Als wäre das nicht schon Flickenteppich genug, haben wir die Ministerin gefragt, welche Regeln es eigentlich für die Nutzung von Gebetsräumen gibt. Aber siehe da, der zweite Haken bei der Sache: Es gibt keine Regelungen, und laut der Ministerin soll es auch keine geben. Es ist das gleiche Muster, das wir von Schwarz-Grün bereits beim Offenen Ganztag kennen: keine Regelungen, keine Entscheidungen. Die Ministerin nimmt sich vornehm zurück, verweist auf die Eigenverantwortung der Schulen und duckt sich weg. (Beifall von der SPD) Doch genau das ist das Problem. Diese Frage darf nicht stillschweigend an die Schulen weitergereicht werden. Wir als SPD haben eine klare Haltung: Gerade durch die sorgfältige Abwägung halten wir Gebetsräume an Schulen für falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch ein Urteil im Jahr 2011 zwar klargestellt, dass das Beten an Schulen erlaubt ist, jedoch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, während des Unterrichts und auch dann nicht, wenn der Schulfrieden dadurch gestört wird. Und dazu herrscht schon jetzt an vielen Schulen akuter Raummangel. Unsere Klassenzimmer sind überfüllt. Hier Platz für Gebetsräume zu schaffen, braucht Ressourcen, die gar nicht da sind. Außerdem können Gebetsräume den Schulfrieden gefährden. Wir haben sehr viele verschiedene Religionen an unseren Schulen. Wie sollen wir eine gerechte Nutzung von Gebetsräumen umsetzen, und wie wollen wir das in den Schulalltag integrieren? (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: So wie auch bei uns im Landtag!) Egal, wie man es macht: Lehrkräfte werden sich mit vielen Konflikten zwischen den Schülerinnen und Schülern, aber auch mit Eltern beschäftigen müssen. Dadurch geht Zeit für die pädagogischen Kernaufgaben verloren. Das können wir uns nicht leisten. Darüber hinaus – das möchte ich betonen – kommt eine bildungspolitische Grundhaltung, die wir als Landtag SPD vertreten, hinzu. Wir wollen, dass Kinder gemeinsam an einem Ort lernen, egal, wer sie sind, woher sie kommen und woran sie glauben. Und es geht hier nicht um den konservativen Islamismus, wie die FDP behauptet, sondern es geht um alle Glaubensrichtungen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Unsere Schulen sind – oder sollten es sein – Orte der Begegnung, des gemeinsamen Lernens, der Verständigung und des Miteinanders. Hier treffen Kinder und Jugendliche verschiedenster Herkunft, Religionen und Weltanschauungen aufeinander. Genau in dieser Vielfalt liegt der Schatz unserer Demokratie. Frau Feller, ich frage Sie ganz direkt: Sind Gebetsräume eine Aufgabe unserer Schulen? Wenn ja, dann wälzen Sie keine Verantwortung auf die Schulleitungen ab und sorgen Sie für klare Vorgaben: Wo soll dieser Raum sein? Wer kann ihn wie nutzen? Wer bezahlt ihn? Wie soll zwischen verschiedenen Glaubensgemeinschaften vermittelt werden? – Oder sind Sie gegen Gebetsräume an unseren Schulen? Dann erwarten wir hier eine klare Vorgabe Ihres Ministeriums. Aber, Frau Feller, zu Gebetsräumen keine Haltung zu haben, ist die schlechteste Haltung, die Sie als Schulministerin haben können. (Verena Schäffer [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!) Deshalb sagen wir: Es braucht eine klare landesweite Regelung – weg von den einzelnen Schulen und hin in den Landtag Nordrhein-Westfalen. Wir stimmen dem Antrag der FDP zu. Unsere Schulen brauchen …

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