Dr. Hartmut Beucker
Dies ist ein Gesetzentwurf, der Feinsteuerung im Rahmen der Altersversorgung der Notare sowie der Architekten und Ingenieure anstrebt. Dabei bedeutet „Feinsteuerung“ nicht das Anfügen von Goldrandlösungen und Zierrat, sondern durchaus nicht unbedeutende Ergänzungen. Landtag Beim Versorgungswerk der Notare soll der Zugang auch für Notare über 45 Jahre ermöglicht werden. Das stärkt die Mitgliederbasis und das Aufkommen der Gesamteinnahmen. Die Stabilität der Altersversorgung wird verbessert, die Flexibilität der Berufsausübung unterstützt. Beim Versorgungswerk der Architekten und Ingenieure wird die Selbstverwaltungs- und Satzungsautonomie flexibler und selbstbestimmter ausgestaltet. Die neu einzurichtende Vertreterversammlung und die hauptamtliche Geschäftsführung werden zu Organen erhalten. Zudem wird die gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsbefugnis auf die Geschäftsführung übertragen, weil sie nunmehr das operative Geschäft trägt. Was Organe bestimmen können und wer sie bildet, bestimmt zukünftig eben diese Geschäftsführung. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind zu unterstützen. Wir stimmen zu. 17.09.2025
