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Dr. Christos Katzidis

CDU 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Antrag der Fraktion der AfD: „Schluss mit der Messergewalt.“ Dieser Antrag reiht sich in eine ganze Riege von Anträgen der AfD, die sich in der Regel durch zwei Punkte kennzeichnen, ein. Erstens. Populismus pur, so wie es die AfD immer tut. Und das wurde gerade in der Rede von Herrn Wagner noch einmal deutlich. Und zweitens auch durch Überflüssigkeit. Denn mit dem, was Sie auch an Forderungen in dem Antrag erheben, würden Sie gar nichts großartig dazu beitragen, dass sich etwas an der Situation mit Messergewalt, aber auch an der Situation von Gewalt insgesamt verändern würde. Der Antrag ist so geschrieben wie die meisten Anträge, die Sie hier im Landtag von Nordrhein-West-17.09.2025 falen stellen. Sie beschreiben am Anfang Einzelfälle, im innenpolitischen Bereich kommen dann immer schöne statistische Zahlen, eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik hinzu. Sie haben gerade noch einmal dargestellt, wie sich alles von der Kriminalität nach oben entwickelt hat, ohne mit einem Satz zu erwähnen, dass über die Polizeiliche Kriminalstatistik ja nur das Hellfeld abgebildet wird und das Dunkelfeld gar nicht bekannt ist. Also können Sie tatsächlich gar nicht sagen, ob sich die Kriminalität in der Form entwickelt hat, wie Sie es hier jedes Mal darstellen, oder ob es sich nur um eine Verschiebung vom Dunkel- ins Hellfeld handelt. Das können Sie überhaupt nicht darstellen. (Beifall von der CDU – Dr. Martin Vincentz [AfD]: Mann, ist das peinlich!) Sie können es nicht. Sie können diesen Populismus betreiben. Sie können Ängste schüren. Das können Sie immer und immer wieder tun. Aber wenn man dann einmal auf die Beschlusspunkte, die Forderungen schaut, die Sie erheben, dann wird Folgendes ganz deutlich. Natürlich kann man Strafvorschriften verschärfen. Aber Sie stellen es ja selbst in den ersten beiden Punkten dar: Die Bundesebene ist dafür zuständig. Für das Strafgesetzbuch ist auch die Bundesebene zuständig. Dafür haben wir hier überhaupt keine Zuständigkeit. Insofern können Sie über Ihre Bundestagsfraktion gerne konkrete Anträge im Bundestag stellen, wo es hingehört, aber nicht im Landtag von Nordrhein-Westfalen, weil wir überhaupt keine Kompetenz für den Bereich haben. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Auch Prüfaufträge, wie Sie sie unter Punkt III formulieren, sind völlig überflüssig; denn Waffenrecht und das Waffengesetz sind auf der Bundesebene geregelt. Wir haben zumindest in dem Bereich überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz, um Strafvorschriften zu erlassen. Wir können Waffenverbotszonen einrichten, wie wir das getan haben. Verstöße gegen Waffenverbotszonen sind Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden können. Aber Strafvorschriften können wir in dem Bereich nicht erlassen. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Da, wo wir Gesetzgebungskompetenz haben, haben wir es ja gemacht. Beispielsweise im Polizeigesetz, wo es keine Bundeszuständigkeit gibt, haben wir 2018 in der letzten Wahlperiode mit § 34d eine Strafvorschrift eingefügt, wenn es um Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben oder Kontaktverbote oder elektronische Fußfesseln geht. Da haben wir eine eigene Gesetzgebungskompetenz, von der wir schon Gebrauch gemacht haben. Aber in dem Bereich ist das tatsächlich überhaupt nicht möglich. Landtag

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