Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt und in den beiden vorherigen Tagesordnungspunkten die Möglichkeit wahrge-Landtag nommen, eine Vielzahl von Aspekten zu besprechen, die alle zusammenhängen und die Diskussionen über die Möglichkeiten betreffen, wie wir mit öffentlichen Haushalten in Bund, Ländern und Gemeinden verantwortlich umgehen. Wir haben über das Gemeindefinanzierungsgesetz, über den Anteil, den das Land aufbringt – 24,1 Milliarden Euro an zusätzlichen Zuweisungen über das GFG hinaus aus dem Landeshaushalt an die Kommunen im Haushaltsentwurf 2026 –, und darüber gesprochen, dass damit gut ein Drittel des Haushaltsvolumens dieses Landes an die Kommunen gehen soll und wir das an der Stelle mit Sicherheit auch in einer Kontinuität sehen können. Das sagt übrigens auch etwas über die Frage der Forderung nach einem 78 %- oder 80 %-Anteil an einem Volumen von insgesamt 21 Milliarden Euro aus. Denn: In den rechnerisch ermittelten 78 % sind selbstverständlich die Zuweisungen der Länder an die Kommunen enthalten, um mit diesen Mitteln entsprechende Investitionen zu tätigen. Es handelt sich nicht um eine originäre Steuer- und Einnahmekraft der Kommunen, dass sie 78 % dieser Investitionen erbringen Es ist eine bewusste Entscheidung auch des Landes Nordrhein-Westfalen als ein besonders kommunalfreundliches Land über Jahrzehnte, seit 1949, dass die Kommunen einen Großteil dieser Aufgaben erbringen und wir sie dafür nicht nur über das GFG an unseren Steuereinnahmen beteiligen, sondern wir sie mit erheblichen Zuweisungen in die Lage versetzen, ganz konkrete Aufgaben zu finanzieren. Insofern betrachten wir die 78 % bitte immer unter diesem Gesichtspunkt. Dass Sie daraus vor der Kommunalwahl 80 % machen, kann ich verstehen, muss ich aber nicht unbedingt teilen. (Justus Moor [SPD]: Wir können uns auf 78 % einigen!) Ich will Ihnen meine persönliche Sorge aus 23 Jahren Ratsmitgliedschaft und Kenntnis einer mittelgroßen Stadt mitsamt ihrer Verwaltung sagen: Ich glaube, dass wir am Schluss eher die Schwierigkeit haben, in den Kommunen ausreichend Menschen zu finden, (Justus Moor [SPD]: Ja!) die in der Lage sind, das konkret abzuwickeln, was wir von ihnen bzw. was sie selbst möchten. Das heißt: Es wird bei den Ausgaben, die wir jetzt zu tätigen haben, um die Infrastruktur und unsere Einrichtungen möglichst nach vorne zu bringen, egal ob durch Kommunen oder durch das Land selbst, nicht die Frage sein. Denn Polizeiwachen und Krankenhäuser beispielsweise werden im Regelfall nicht durch Kommunen betrieben und saniert. Im seltensten Fall 17.09.2025 werden Krankenhäuser heutzutage – entgegen ihrem Antrag – von den Kommunen selbst betrieben. Vielmehr haben wir die Aufgabe, es möglichst so zu regeln, dass das, was an Investitionsmitteln jetzt zur Verfügung steht, vor Ort ankommt. Das habe ich in meiner Haushaltseinbringungsrede eben ganz bewusst so beschrieben, weil es nicht immer die Frage ist, wer es investiert, sondern dass es vor Ort ankommt. Ich würde von Herrn Wedel gerne wissen, wie er den gedanklichen Spagat hinbekommt, einerseits zu erklären, dass er mit der FDP dieses Sondervermögen ablehnt, weil schuldenfinanziert, und diese 100 Milliarden Euro deshalb eigentlich gar nicht da sein durften, er auf der anderen Seite aber fast eine Minute lang zitiert hat, wie groß der Investitionsstau ist, den man auflösen müsse, und dass man dafür zu wenig tut. Ich würde mich im Rahmen der weiteren Beratungen des Haushaltes und des GFG freuen, wenn die FDP dazu mal Aussagen treffen würde. Dieser Spagat steht Ihnen noch bevor. Im Übrigen würde ich mit Blick auf das, was wir Richtung Berlin auch gemeinsam noch zu tun haben, gerne noch einen Punkt ansprechen. Das, was das Bundesfinanzministerium im Juni vorgelegt hat, sowohl als Gesetzentwurf als auch das, was wir im Moment in den Arbeitsprozessen als Verwaltungsvereinbarungsentwurf haben, ist von überbordenden Vorschriften zu Bürokratie, Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und Ähnlichem durchzogen. Wenn Sie sich das vorstellen wollen – diejenigen, die schon länger hier sind –: Das Fluthilfegesetz und das Kommunalinvestitionsgesetz des Bundes sind Beispiele dafür, wie man es in der Bürokratie am besten nicht macht. Das hat kommunale Praktiker und viele andere zur Verzweiflung gebracht. Man hat aber solche Entwürfe eins zu eins wieder aus der Schublade gezogen. Wir als Länder sind alle miteinander gerade dabei, mit dem Bund zu verhandeln, dass das, was den Praktikern zu Hause auf die Füße fallen würde, am Schluss weder im Gesetz noch in der Verwaltungsvereinbarung steht, die möglichst auch am 17.10. fertig sein soll, parallel zur Beratung der gesetzlichen Regelung im Bundesrat. Ziel wird dann sein, dass wir Ihnen in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt einen Vorschlag machen, wie man das konkret umsetzen kann. Sie wissen: Das passiert immer nach der Herbststeuerschätzung, sodass wir in den Beratungen des Parlaments im November und Dezember zu Verabredungen kommen können. Bis dahin wird sich selbst die SPD noch gedulden müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
