Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es hier in der Tat mit einem bemerkenswerten und leider zugleich auch ärgerlichen Vorgang zu tun. Die Landesregierung legt mit Landtagsdrucksache 18/14097 einen Gesetzentwurf vor, der in der Zielrichtung bei allen Fraktionen weitgehend unstrittig ist – jedenfalls, wenn man einmal auf den Teil der Finanzverwaltung abstellt. Der sachliche Hintergrund ist, dass es dauerhaft, strukturell unbesetzte Stellen in der Finanzverwaltung in diesem Land gibt – je nachdem, zu welchem Landtag Stichtag man guckt, zwischen 1.000 und 2.000, und das seit mehreren Jahren. Jetzt wird zu Recht gesagt: Gerade Leistungsträger haben uns in den letzten Jahren verlassen, weil sie bessere Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bekommen. Daher muss man insbesondere für diese Zielgruppe ein Masterstudium vorhalten, das spezifisch auf die Belange der Finanzverwaltung abgestellt ist und mit den Interessen korrespondiert, damit nicht Unternehmen wie große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen ankommen und wertvolle, gute, leistungsbereite Finanzer aus dem System herausnehmen, weil sie ihnen – vielleicht noch berufsbegleitend und finanziell unterstützt – solche Angebote im Masterstudiengang machen. Auch ich kenne Fälle aus der Finanzverwaltung, die Sie so als Abgänge zu verzeichnen haben, weil diejenigen für sich diese Entscheidung getroffen haben. Dass Regelungsbedarf vorhanden ist und es auch ein Vorhaben ist, das auf Beschäftigtenseite Interesse und breite Unterstützung findet, ist so. Vor diesem Hintergrund haben wir das im Verfahren alles kollegial miteinander gestaltet. Wir haben Debatten im Personalausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss geführt und haben auch Bedenken, die angesprochen worden sind, nicht überthematisiert. Damit meine ich Unklarheiten bei den zeitlichen Abläufen, zu denen die Landesregierung sich nicht näher äußern konnte, und auch Auffassungsunterschiede zwischen Koalitionsseite und Opposition, was die Ressourcenfrage angeht. Schließlich ist klar, dass sich, wenn man etwas Neues anbietet und Sie sagen, das alles solle aus vorhandenen Mitteln von der öffentlichen Hochschule mit angeboten werden, die Frage stellt, was dafür wegfällt, was an anderer Stelle gekürzt wird oder ob diejenigen bislang so unterausgelastet waren, dass dort Ressourcen versandet sind; auch das wäre ja interessant. Das alles haben wir als Opposition aber nicht als Anlass genommen, um das Gesetzesvorhaben abzulehnen. Wir haben auch beim Verfahren kooperiert, indem wir Ihnen entgegengekommen sind und eine zügige Beratung ermöglicht haben, nämlich durch eine schriftliche Anhörung – ohne Präsenz, was terminlich, wie Sie wissen, jetzt parallel zum Haushaltsberatungsverfahren mehr Zeit gekostet hätte. Von der Landesregierung kommt dann bei dem Gesetzgebungsverfahren mit artikulierter Unterstützung von CDU und Grünen dieser Änderungsantrag. Er kommt nicht von der Regierung. Vielmehr ist dieser Änderungsantrag Landtagsdrucksache 18/15675 mit Zeichnung von CDU und Grünen gestellt worden, Herr Kollege Rock. Wie bereits dargestellt worden ist: kein Wort dazu im Ausschuss. Wir haben Sie immer wieder gefragt, warum Sie das Verfahren abkürzen. Warum lassen wir das Parlament 17.09.2025 die Beratungsreihenfolge, den Beratungsgang in Fachausschüssen beschließen, wenn sich dann der federführende Ausschuss nicht daran hält und Sie mit Mehrheit gegen drei andere Fraktionen die Verfahrensverkürzung durchstimmen? Wir haben gefragt: Was ist der Grund? Kommt da noch was? – Nichts! Schweigen im Walde von Ihnen. Jetzt legen Sie als CDU und Grüne das so vor. Nun kann man Herrn Rock glauben, dass er zum Zeitpunkt der Abstimmung vor wenigen Tagen nichts davon wusste. Da muss man ihm aber schon die Frage stellen, warum er das dann so schnell durchwinkt, nur weil die Regierung es vielleicht als Bitte bei ihm auf den Tisch legt. Herr Kollege, was uns inhaltlich umtreibt, ist doch nicht, dass es völlig ungewöhnlich ist, dass Sie alles auf fünf Seiten in Ihrem Änderungsantrag schreiben – er ist ja doppelt so lang wie der gesamte Bericht der Ausschussvorsitzenden über den Beratungsgang dieses Gesetzgebungsverfahrens –, sondern, dass Sie einmal mehr, nachdem Sie das bereits vor Monaten gemacht haben, ein neues Instrument schaffen, um von Regelbeurteilungswegen abzuweichen. Natürlich ist man nach vielen Fällen und Diskussionen mit Minister Limbach, wie hier nach Objektivität, Leistung, Befähigung und Eignung öffentliche Spitzenämter in Nordrhein-Westfalen besetzt werden, vorsichtig bei jeder weiteren Öffnung, bei jedem weiteren Abweichen von der Norm, von Regeln. Sie haben den Landespersonalausschuss aus vielen Entscheidungen herausgenommen. Er hat eine Objektivierungsfunktion, nämlich zu gucken, dass es, wenn es zur Abweichung von Verfahren kommt, wenigstens landesweit nach einheitlichen Maßstäben geschieht, dass Fachleute draufgucken, dass das nicht im Verborgenen geschieht, dass das nicht eine Willkürentscheidung einer Führungskraft ist, sondern dass andere mit draufgucken. Das ist der nächste Schritt, mit dem Sie zu einer Öffnung weg von allgemeinen Standards kommen. Das sehen die Beamten und ihre Vertreter sehr kritisch. Das bedarf eines eigenen Beratungsgegenstands und nicht einer kurzen Beratung – völlig sachfremd, losgekoppelt vom Fachhochschulgesetz – angehängt an dieses Gesetz. Deshalb ist es rechtlich notwendig, das hier nicht zu behandeln und zurückzuziehen.
