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Olaf Lehne

CDU 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Dahm, die Forderung nach einer Kommunalquote aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 80 % zeigt wieder einmal beeindruckend: Die SPD hat keine Ahnung von lösungsorientierter, nachhaltiger und praxisnaher Finanzpolitik. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommunen nicht mit Gießkannenpolitik lösen, wie sie hier gefordert wird. Daran ändert auch die Verfügbarkeit von Bundesmitteln in Höhe von 21 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nichts. Auch der Vorwurf, wir ließen unsere Kommunen im Regen stehen, ist völlig haltlos. Erst kürzlich haben wir mit der Altschuldenlösung bewiesen, dass wir an der Seite unserer Kommunen stehen. Von der SPD kam zur Regierungszeit nichts – wie üblich. (Christian Dahm [SPD]: Das ist aber falsch!) Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen. Das betrifft CDU und SPD im Bund gleichermaßen. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag des Bundes zum Einstieg in die Altschuldenlösung ist ein Anfang. Nun müssen diesen Worten Taten folgen. Ein Hinweis an die SPD: Auf Bundesebene stellt Ihre Partei den Vizekanzler, der zugleich Bundesfinanzminister ist. Es wirkt widersprüchlich, hier in Düsseldorf einfache Lösungen zu fordern, während in Berlin die Feinabstimmung noch läuft. Man kann nicht gleichzeitig Mitverantwortung tragen und so tun, als stünde man außen vor. Fakt ist zudem: Die Kommunen können im kommenden Jahr mit rund 16,5 Milliarden Euro aus der Gemeindefinanzierung des Landes rechnen. Dies ist ein Zuwachs in Höhe von 684 Millionen Euro gegenüber 2025. (Christian Dahm [SPD]: Falscher Tagesord- nungspunkt!) 17.09.2025 Wir halten Wort und stellen jährlich 250 Millionen Euro für die Altschuldenlösung bereit. Das ist eine Entlastung in Milliardenhöhe über die kommenden Jahrzehnte. Insgesamt sollen über 40 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Städte und Gemeinden fließen – mehr als jeder dritte Euro. Das ist konkrete Unterstützung; das ist echte, kommunalfreundliche Politik. Aber davon haben Sie auch keine Ahnung. Sie sehen: Wir lassen unsere Kommunen keineswegs im Regen stehen – im Gegenteil. Insbesondere mit der Altschuldenlösung haben wir einen im Bundesgebiet bisher beispiellosen Vorstoß gewagt, der sich sehen lassen kann. Der Vorschlag, die Verteilung der Bundesmittel allein über das GFG vorzunehmen, erscheint auf den ersten Blick praktisch, erfüllt jedoch in der Praxis nicht den gewünschten Zweck. Dass eine Verteilung allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht ausreicht, haben die Kommunen längst selbst klargemacht. Denn das GFG stellt im Wesentlichen auf die generelle Finanzkraft der Kommunen ab. Die kommunale Infrastruktur sowie der damit einhergehende Investitionsbedarf stehen und fallen hingegen mit der Bevölkerungszahl und der Fläche der betroffenen Kommune. Der Versuch der SPD-Fraktion, sich mit einem solchen Vorschlag als Heilsbringer der nordrhein-westfälischen Kommunen zu inszenieren, läuft ins Leere. Wir haben uns in Berlin dafür stark gemacht, dass es überhaupt ein Sondervermögen gibt, (Christian Dahm [SPD]: Bestimmt nicht für die Kommunen!) und wir werden in Nordrhein-Westfalen im engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden eine faire und tragfähige Verteilung erarbeiten. Das ist seriös, das ist nachhaltig, und das verschafft den Städten und Gemeinden echte Planungssicherheit. Einmal mehr wird deutlich: Solide Finanzpolitik bleibt auch weiterhin ein Fremdwort für die Sozialdemokraten. Statt den Umstand zu würdigen, dass sich nicht nur die Kommunen in haushaltspolitisch herausfordernden Zeiten befinden, sondern auch wir als Land mit sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Ausgaben konfrontiert sind, fordern Sie eine landesseitige Aufstockung der vorgesehenen Bundesmittel. Vorschläge zur Gegenfinanzierung? Fehlanzeige. Selbstverständlich werden wir jeglichen finanzpolitischen Verpflichtungen, die uns im Zusammenhang mit der Zuweisung aus dem Sondervermögen übertragen werden, nachkommen. Wir sind und bleiben uns unserer Verantwortung bewusst. Schließlich wird nicht zuletzt per Grundgesetz dazu aufgefordert, eine angemessene Finanzausstattung unserer Kommunen zu gewährleisten. Daran halten wir uns und werden dies Landtag auch künftig tun. Ihr Antrag ist überflüssig und wird aus diesen Gründen von uns abgelehnt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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