André Kuper
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. (Unruhe – Glocke) Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere heutige Zusammenkunft ist eine Wegmarke in dieser Wahlperiode. Ich begrüßte Sie nämlich gerade zu unserer 100. Plenarsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode. (Beifall von allen Fraktionen) In den letzten 99 Sitzungen haben wir im Landtag insgesamt 765 Stunden und 43 Minuten getagt. Die längste Sitzung dauerte 15 Stunden und 44 Minuten. Sie fand am 7. Dezember 2022 statt und dauerte damals von 10:03 Uhr – das haben wir gerade – bis 1:47 Uhr. Ich hoffe, dass wir heute früher zu einem Finale kommen. Insgesamt wurden 1.523 Tagesordnungspunkte beraten und 104 Gesetze beschlossen. Hier, in der Herzkammer der parlamentarischen Demokratie, werden wir auch heute wieder engagiert um die besten Konzepte für unser Land ringen. Ich mag es dabei nicht oft genug betonen: Möge dies zu jeder Zeit sachlich und fair geschehen! Denn bleiben wir uns bewusst: Im Streit um die Sache, im Wettbewerb der Worte und nicht zuletzt im persönlichen Umgang müssen wir Vorbilder für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander sein. Bevor ich die einzelnen Punkte aufrufe und die Aussprache eröffne, weise ich gerne noch auf die vor Ihnen liegende süße Aufmerksamkeit in den Landesfarben hin, damit wir so gestärkt durch den heutigen Tag kommen. Vielen Dank. (Beifall von allen Fraktionen) Vor Eintritt in die Tagesordnung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 3. September 2025 hat der Abgeordnete Herr Loose, Fraktion der AfD, fristgemäß Einspruch gegen den an ihn in der 99. Sitzung des Landtags ergangenen Ordnungsruf gemäß § 38 unserer Geschäftsordnung eingelegt. Entsprechend § 38 Satz 2 unserer Geschäftsordnung hat sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am 10. September 2025 mit dem zulässigen Einspruch befasst und diesen zurückgewiesen. Ich rufe auf: 17.09.2025 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15000 In Verbindung mit: Finanzplanung 2025 bis 2029 Vorlage 18/4129 erste Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2026 – HHBeglG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15001 erste Lesung Im Ältestenrat haben wir uns darauf verständigt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt weder Zwischenfragen noch Kurzinterventionen zulässig sind. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Optendrenk das Wort.
