Christof Rasche
Das war die persönliche Erklärung. (Zurufe) – Es ist so. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/15599. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP, die Fraktion der SPD und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen noch zu acht Tagesordnungspunkten. Die werden aber vermutlich relativ schnell vorübergehen. Ich rufe auf: 17.09.2025 17 Gesetz zur Modernisierung der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke der Notare sowie der Architekten und der Ingenieure Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14096 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/15639 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/15639, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14096 unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 18 NRW muss funktionieren: Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis 2030 möglich machen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/15587 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/15587 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu: 19 Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2024 Vorlage 18/4088 Landtag Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/4088 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Enthaltungen? – Nein. Gegenstimmen? – Nein. Dann ist so beschlossen. Ich rufe auf: 20 Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 Vorlage 18/2842 In Verbindung mit: Vorlage der Haushaltsrechnung 2022 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/7503 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/14760 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zu den Abstimmungen. Über die beiden Nummern der Beschlussempfehlung ist getrennt abzustimmen. Erstens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/14760, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über die einzuleitenden Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? -Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Zweitens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/14760, der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2022 Drucksache 18/7503 in Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023, Vorlage 18/2842, gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung, die Entlastung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt der Entlastung zu? – Das sind die 17.09.2025 Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Ich rufe auf: 21 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im II. Quartal des Haushaltsjahres 2025 ab 25.000 Euro Vorlage 18/4178 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/15662 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/15662, die in Vorlage 18/4178 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 22 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/15637 Im Wahlvorschlag Drucksache 18/15637 sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge im Rahmen einer verbundenen Einzelabstimmung, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von Grünen, der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. -Gibt es Gegenstimmen? – Die Fraktion der AfD stimmt dagegen. Trotzdem ist der Wahlvorschlag so beschlossen. Ich rufe auf: Landtag 23 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 33 gemäß § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/15636 – Neudruck Die Übersicht 33 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 33 abstimmen. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Somit ist so beschlossen. Ich komme zu: 24 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/29 gemäß § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. 17.09.2025 Ihnen liegen mit der Übersicht 18/29 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir jetzt abstimmen. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist so beschlossen. Wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung, die ich damit schließe. Wir treffen uns morgen früh um 10:00 Uhr. – Vielen Dank. Schluss: 20:58 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 14 – Schwimmende Häuser in Nordrhein-Westfalen. Mit „Floating Houses“ neue Formen des Wohnens erforschen und möglich machen – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Mit diesem Antrag wird das Thema „schwimmende Häuser“ zum wiederholten Male auf die Tagesordnung gebracht. Dabei ist doch allen Fachleuten klar, dass das kein ernsthafter Beitrag zum Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen sein kann. Es gibt nur wenige größere Binnenseen und Flussabschnitte abseits der ausgewiesenen Bundeswasserstraßen. Hinzu kommt, dass Überschwemmungsbereiche an Fließgewässern grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden sollen. Denn Bebauungen in Gewässernähe stellen im Hochwasserfall immer zusätzliche, vermeidbare Schadensrisiken dar. Allerdings kann schon heute in Einzelfällen die Errichtung von „schwimmenden Häusern“ im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sorgen wir dafür, dass Wohnungen dort gebaut werden können, wo die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum besonders groß ist. Wir brauchen bezahlbare Wohnungen und zukunftsfähige Wohnformen, die den Bedürfnissen der Menschen vor Ort tatsächlich gerecht werden. Und das geschieht vor allem in den großen Ballungszentren, also an städtebaulich integrierten Standorten mit Arbeitsplätzen und einem dichten Angebot an Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen. Wer viele Jahre in seinem Viertel gewohnt hat und dort Freunde oder Familie hat, möchte nicht wegziehen. Daher fördern wir auch Begegnungsräume, die der Vereinsamung entgegenwirken. Wir unterstützen Nachbarschaften mit örtlicher Infrastruktur, Geschäften, medizinischer Versorgung und Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Immer öfter entstehen diese Wohnquartiere auf ehemals industriell genutzten Brachflächen oder durch die Umnutzung leerstehender Gebäude. Die öffentliche Wohnraumförderung verbessert nicht nur die Wohnraumversorgung. Sie umfasst auch die Baulandaufbereitung und Quartiersentwicklung. Und sie schafft einen Mehrwert für die Stadtund Dorferneuerung in Nordrhein-Westfalen. Es ist nicht ersichtlich, welchen Beitrag „schwimmende Häuser“ für die Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen leisten sollen. Daher lehnt die Landesregierung den Inhalt des Antrags ab. 17.09.2025
