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Dr. Martin Vincentz

AfD 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist ein wirklich wichtiges Thema, und zwar aus mehreren Gründen, zum einen für den Staat, der durch jeden Beschäftigten Steuern verdient, zum anderen für die Betroffenen selbst, für die es immer eine Form von Selbstverwirklichung, von mehr eigenen Möglichkeiten ist, wenn sie einer Betätigung nachgehen und nicht arbeitslos sind, aber natürlich auch für eine Wirtschaft, die schlichtweg unter dem Arbeitskräftemangel und der demografischen Entwicklung leidet, also etwas, was uns allen am Herzen liegen sollte und wo man hinterher sein muss. Aber es ist ein bisschen komplexer als das, was die SPD in Teilen ihres Antrags darstellt, weil Menschen Landtag mit Behinderungen eine sehr, sehr breite Gruppe sind, die extrem divers aufzufassen ist. Es geht von Jung bis Alt, von jungen Menschen, denen erst die Möglichkeit gegeben werden muss, überhaupt ins Arbeitsleben einzusteigen, bis zu einer sehr, sehr großen Anzahl von Menschen, die im Laufe ihrer Arbeitstätigkeit eine Behinderung bekommen, bei denen es vielleicht eher darum geht, sie in der Berufstätigkeit zu halten oder umzuschulen, was die deutlich größere Anzahl ist. Darüber hinaus geht es um ganz unterschiedliche Gruppen von Behinderungen. Es geht um Sinnesbeeinträchtigungen, es geht um den Bewegungsapparat, es geht aber mehr und mehr auch um die Psyche, die wiederum herangezogen wird, um den Grad der Behinderung zu bestimmen. Wir sehen also, insgesamt ist es eine sehr bunte Gruppe. Daher ist das Matching auf dem Arbeitsmarkt gar nicht so einfach. Aber vielleicht erklären wir zunächst einmal, wie es zu einer Behinderung kommt. Eine Schwerbehinderung wird beispielsweise ab einem GdB von 50 vergeben, ermittelt anhand der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung. Das klingt relativ kompliziert, und das ist es auch. Dabei wird beurteilt, wie groß die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Anhand der Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ein Behinderungsgrad vergeben. Das zeigt, dass es überhaupt nicht verwunderlich ist, dass Menschen mit einem hohen Behinderungsgrad womöglich weniger oft beschäftigt sind. Allein darauf hinzuweisen, dass es unter Behinderten mehr Arbeitslose gibt: Schon der Grad der Behinderung sagt aus, dass es schwieriger ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das heißt natürlich nicht, dass wir uns nicht dahinterklemmen sollten, genau diesen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken und diesen Menschen zu helfen. Zudem gibt es rund 120.000 offene Stellen in Nordrhein-Westfalen – ja, klar, das ist absolut richtig. Es gibt aber eben 800.000 Arbeitslose, die ihrerseits schon kein Match mit einem vernünftigen Arbeitsplatz finden, und nur eine kleine Teilmenge davon sind Menschen mit Behinderung, bei denen noch zusätzliche Vermittlungshemmnisse dazukommen. Auch hier sollte es also eigentlich nicht verwundern, dass es auch jetzt, im Prinzip einige Jahre nach dem Start, noch nicht dazu gekommen ist, dass wir tatsächlich eine auch nur annähernde Gleichheit der Beschäftigungsverhältnisse haben. Insbesondere – das muss eine Realität sein, die man nicht ausblenden kann – ist bei einer schlechten Wirtschaftslage auch klar, dass Unternehmen nicht genug Geld in die Hand nehmen können, um vielleicht das machbar zu machen, was in einer idealen Welt 17.09.2025 möglich wäre. Auch hier zeigt sich: Die Realität und das, was die SPD fordert, klaffen weit auseinander. Es ist ein kompliziertes Thema; es ist sehr komplex; es ist deutlich schwieriger, als es die SPD, die es sich mal wieder sehr einfach macht, suggeriert. (Lachen von Kirsten Stich [SPD]) Es gibt aber auch einige Punkte, auf die wir durchaus mal schauen müssen – zum Beispiel die Werkstätten betreffend. In der Tat sind in Werkstätten viele Menschen beschäftigt, die am Arbeitsmarkt sonst vielleicht keine Chance hätten, einfach aufgrund der Schwere ihrer Behinderung. Trotzdem ist es schlichtweg einfach besser, dort einer geregelten Arbeit nachzugehen, einen geregelten Tagesablauf zu haben, als zu Hause zu sitzen und gar nichts zu machen. Nur – eine Einschränkung, auf die man schauen muss –: Für Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt zum Beispiel kein Mindestlohn. Es kann also Fälle geben – im Einzelfall liegt der Verdacht zumindest nahe –, in denen Menschen in den Werkstätten gehalten werden, weil es dort viel günstiger ist und weil diese Menschen auf die Arbeitskraft angewiesen sind. Es gilt, diese schwarzen Schafe herauszufiltern. Es gilt, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob dort Menschen arbeiten, die an anderen Stätten auf dem ersten Arbeitsmarkt vielleicht tatsächlich eine bessere Beschäftigung finden könnten, und ob dort womöglich ökonomische oder andere Überlegungen eine Rolle spielen, um die Werkstätten zu bestätigen. So oder so freue ich mich auf die Diskussion über ein wichtiges Thema im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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