Christian Loose
Der heutige Antrag passt in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen und klimatischer Veränderungen in den Kontext pragmatischer Ansätze zur Klimawandelanpassung, die die AfD auf allen Ebenen fordert. In Zeiten von knappem Bauland und hoher Bauund Grundstückskosten bei gleichzeitig hohem Bedarf an Wohnraum gilt es, zusätzliche innovative und kreative Lösungsansätze zu erforschen und zu erproben – nicht nur mit Blick auf steigende Meeresspiegel an der Küste, sondern gerade auch in einem strukturell so vielseitigen und dichtbesiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen. Mit Blick auf innovative Wohnformen ist mir eine auf Städtetouren in den Niederlanden nachhaltig im Gedächtnis geblieben: „Floating Houses“ – „Schwimmende Häuser“. Es handelt sich um Wohnhäuser, die nicht auf einem Landgrundstück stehen, sondern – wie der Name nahelegt – im Wasser liegen. Im Gegensatz zu einem Hausboot Landtag befinden sich „Floating Houses“ an einem festen Liegeplatz. Es handelt sich also nicht um Wasserfahrzeuge, sondern um richtige Häuser auf dem Wasser, für die es mehrere Befestigungsvarianten gibt. Gerade Nordrhein-Westfalen bietet mit seinen zahlreichen Gewässern großes Potenzial für schwimmende Häuser, etwa im Zuge der Entstehung riesiger Tagebauseen in Garzweiler, Inden oder Hambach – Letzterer wird eines Tages der zweitgrößte See Deutschlands werden. Oder denken Sie an die Umnutzung ehemals industriell genutzter Innenstadthäfen für Wohnzwecke. Gerade hier drängt sich eine Nutzung eines Teils der Wasserflächen durch „Floating Houses“ geradezu auf. In diesem Antrag geht es – und das möchte ich betonen – nicht um Luxuslofts am Wasser. Der Bau von schwimmenden Wohneinheiten mit mehreren Stockwerken ist technisch machbar und schon an vielen Standorten erprobte Wohnpraxis. Die Raumaufteilung ist sehr flexibel, da es weniger tragende Wände als bei üblichen Häusern auf festem Grund gibt. Wir fordern also, länderübergreifende Forschung zu initiieren, um innovative Lösungen für das Wohnen am und auf dem Wasser voranzubringen und zu prüfen, wie wir dieses Potenzial besser abrufen können. „Floating-Houses“-Gemeinschaften in Kommunen mit geeigneten Wasserstellen können einen Beitrag zur allgemeinen Entlastung des Wohnungsmarktes leisten. Es müssen aber die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Kommunen sind zudem bei Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zu unterstützen. In geeigneten Kommunen bieten schwimmende Häuser die Möglichkeit, Wohnraum ins Wasser auszuweiten und neue Flächen zu erschließen – und das ohne weitere Bodenversiegelung. Sie nutzen Gewässer, wo dies schifffahrtsrechtlich möglich ist sowie die bestehende Flora und Fauna nicht bedroht. Bedenken hinsichtlich des Gewässerschutzes, die die Landesregierung in der Antwort auf die von uns gestellte Kleine Anfrage Drucksache 18/11123 andeutete, werden durch die Praxis in anderen Ländern zerstreut. Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass man natürlich die Standorte klug auswählen muss, ansonsten aber die Konstruktionen der Hausfundamente von Tieren und Pflanzen angenommen werden und sogar belebend auf ein Gewässer wirken können. In vielen Ländern ist man offen für ein solch innovatives Vorgehen. In den Niederlanden werden Wohnprojekte mit schwimmenden Häusern von der Politik aktiv unterstützt. In unserem Antrag wird die Landesregierung somit aufgefordert, mit 17.09.2025 Entwicklern und Bewohnern von „Floating Houses“-Gemeinschaften in Austausch zu treten, Forschungspartnerschaften ins Leben zu rufen, Pilotprojekte auszuweisen und gemeinsam mit interessierten Kommunen Potenziale für schwimmendes Wohnen zu ergründen. Geben Sie dieser innovativen Wohnform also eine Chance in Nordrhein-Westfalen. Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – Gesetz zur Modernisierung der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke der Notare sowie der Architekten und der Ingenieure – zu Protokoll gegebene Reden
