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Martin Metz

GRÜNE 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Lieber Kollege Rasche, diese Frage hätten Sie auch gut dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Wissing stellen können. Denn Fakt ist: Der Bund stuft die drei Flughäfen Düsseldorf, Köln Bonn und Münster/Osnabrück als internationale Verkehrsflughäfen ein. Dort übernimmt er auch die Abrechnung für die deutsche Flugsicherung. Er gibt diesen drei Flughäfen eine besondere Bedeutung. Bei den anderen drei Flughäfen ist das nicht so. Deshalb werden diese auch einem anderen Gebührenkreis zugerechnet. Warum Münster/Osnabrück diese spezielle Einstufung hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nur, dass es eine Differenzierung gibt. Die kommt vom Bund, und die wendet er auch an. Ich weiß, dass auch ein FDP-Verkehrsminister das nicht geändert 17.09.2025 hat. Bei einer Raumordnung, bei der man immer ein Stück weit gucken muss, was die Grundlagen für Entscheidungen und Einstufungen sind, ist das auf jeden Fall mit zu berücksichtigen. Damit habe ich, glaube ich, die Frage beantwortet und fahre fort. Dieser Landesentwicklungsplan ist kein radikales Verkehrswendepapier und rechtfertigt nicht, ein Horrorgemälde an die Wand zu malen, dass dieses und jenes nicht mehr gehen werde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Man sollte Regelungen nicht absichtlich falsch interpretieren, denn damit redet man den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen schlecht, und das hilft nun wirklich niemandem, gerade nicht in der aktuellen Lage. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieser LEP enthält weitere Regelungen zum Wirtschafts- und Güterverkehr, insbesondere zu den Schienentrassen, Häfen und Wasserstraßen, die schon seit mehreren Jahren darin enthalten sind, jetzt aber nicht Gegenstand einer Änderung sind. Offenbar haben sich diese Regelungen bewährt. Das zeigt: Die Landesplanung ist auch unter Schwarz-Grün eine gute Grundlage für eine wirtschaftlich starke Entwicklung und für zukunftsfähige Mobilität. Ich muss Ihnen zum Verkehr auch noch sagen: Jahrzehntelang wurden Straßen ohne Radwege gebaut, Schienenstrecken stillgelegt, die Busse sind weggefallen. Wer echte Wahlfreiheit und nachhaltige Mobilität will, der braucht unter anderem zum Beispiel sichere und komfortable Radwege. NRW plant deshalb ein Radvorrangnetz – wie unter einer schwarzgelben Regierung mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz beschlossen, das jetzt umgesetzt wird. Jetzt kritisiert die FDP, dass sich dies in der Raumplanung wiederfindet. Diese Kritik ist absolut unbegründet. (Ralf Witzel [FDP]: Die Einseitigkeit wird kriti- siert!) Das zeigen auch die Stellungnahmen, selbst diejenigen der IHK und der kommunalen Spitzenverbände. Alle begrüßen diesen Grundsatz zum Radvorrangnetz, auch die IHK, wenn man die Stellungnahme vollständig liest. Ich habe sie sogar hier. Natürlich geht es da auch um Pendlerinnen und Pendler auf ihrem Weg zu den Arbeitsplätzen. Ich glaube, jede Handwerkerin, jeder Handwerker, jede Lkw-Fahrerin und jeder Lkw-Fahrer freut sich doch, wenn Menschen, die zur Arbeit fahren, aufs Fahrrad umsteigen und ein Auto weniger auf der Straße ist. Zu einem klugen Mix aller Verkehrsträger und guten Angeboten gehört eben auch der Radverkehr. Diese schwarz-grüne Landesregierung hat einen LEP-Entwurf vorgelegt, der die richtigen Akzente für eine Landtag bessere und nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern in Nordrhein-Westfalen setzt. Dieser Entwurf befindet sich in der Beteiligung und wird sorgfältig geprüft. Liebe FDP, wenn Ihnen mit Blick auf das LEP das Gleichgewicht fehlt, dann, glaube ich, liegt es nicht am LEP, sondern daran, dass Sie selber ordentlich Schlagseite bei Ihrer Verkehrspolitik haben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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