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Daniel Hagemeier

CDU 17.09.2025 Sitzungen 18/100

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem Antrag, der grundsätzlich ein wichtiges und selbstverständliches Thema aufgreift. Politik sollte jedoch immer mit der Wahrnehmung der Realität beginnen. Realität ist, dass die Weichen in Nordrhein-Westfalen richtig gestellt sind. (Thorsten Klute [SPD]: Es findet bloß keiner richtig!) Die sogenannte Inklusionsinitiative, offiziell „Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens“ ist ein starkes Bündnis. Seit April 2024 arbeiten unter der Führung von Minister Karl-Josef Laumann die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit, die Inklusionsämter, die Kammern, Sozialversicherungsträger und zahlreiche weitere Partner eng zusammen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung und offene Stellen noch besser zusammenzubringen, dauerhaft und nachhaltig. Dass das gelingt, zeigen ganz konkrete Beispiele. Viele verantwortungsbewusste Unternehmer gehen mit gutem Beispiel voran, zum Beispiel Supermärkte oder auch Inklusionshotels. Diese Unternehmen werden durch die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, das Inklusionsamt und die Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Das ist ein vorbildliches Zusammenspiel von privatwirtschaftlichem Engagement und staatlicher Unterstützung, die unsere Anerkennung verdient. Allein in den letzten drei Jahren hat die Landesregierung rund 12,8 Millionen Euro für die Förderung von Inklusionsbetrieben zur Verfügung gestellt. Ziel ist, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen zu ermöglichen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen. Diese Politik ist kein Placebo, sie wirkt. In Nordrhein-Westfalen gibt es über 320 Inklusionsunternehmen mit mehr als 4.000 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, Tendenz steigend. Hinzu kommen individuelle Unterstützungsleistungen wie Lohnkostenzuschüsse, Minderleistungsausgleiche, behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und professionelle Beratungen, finanziert aus der Ausgleichsabgabe. 17.09.2025 Und wir gehen weiter. Mit dem Programm „Integration unternehmen!“ unterstützen wir gezielt Neugründungen von Inklusionsbetrieben. Je Arbeitsplatz können Unternehmen bis zu 20.000 Euro investive Förderung erhalten, plus flankierende Beratung. Auch damit setzen wir ein klares Signal. Inklusion ist kein Sonderthema, sie ist Teil unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen. So ist KAoA-STAR ein weiterer wichtiger Bestandteil der Inklusionsinitiative und der Fachkräftegewinnung der Landesregierung. Ziel der Landesregierung ist es auch, mehr Menschen mit Behinderung in die Landesverwaltung einzustellen und ihnen damit die bestmögliche Teilhabe am Arbeitsleben im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Wir setzen mit unserer Politik auf Struktur, auf Praxis, auf Vertrauen in starke Partner und auf ein staatliches Unterstützungssystem, das vieles möglich macht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben seitens der CDU-Landtagsfraktion in vielen Gesprächen mit Betroffenen, mit Trägern und Arbeitgebern erlebt, wie viel bereits erreicht wurde. Aber wir wissen auch, wo wir weiter anpacken müssen. Genau das tun wir. Rund 20.000 gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung suchen eine Anstellung als Fachkraft. Dieses Potenzial gilt es stärker zu nutzen – nicht plakativ, sondern verlässlich. Unsere Verantwortung ist dabei klar: Menschen mit Behinderung brauchen keine Sonderrolle. Sie verdienen faire Chancen, die ihren Fähigkeiten gerecht werden. Das kann auch eine Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung sein. Wahlmöglichkeiten zu schaffen und zu sichern, daran arbeiten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen Tag für Tag verlässlich, partnerschaftlich und gemeinsam mit allen, die Verantwortung übernehmen wollen. Diesen Weg werden wir aus Überzeugung entschlossen weitergehen und uns weiterhin umfassend für einen inklusiven Arbeitsmarkt engagieren; denn das ist im Interesse der Menschen unseres Landes. Zur Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Grundgesetz gehört, dass die Menschen an der Gesellschaft teilhaben können. Das inkludiert die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben. Der Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stimmen wir zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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