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Dorothee Feller

17.09.2025 Sitzungen 18/100

Verbleiben also noch 103 Schulen in öffentlicher Hand, die einen Rückzugsort besitzen. Diese sind zu einem großen Teil nicht spezifisch religiöse Orte, sondern Räume der Stille, in die sich junge Menschen und auch Lehrkräfte zurückziehen können, um zur Ruhe zu kommen. In genau vier dieser 103 Schulen, also in weniger als 0,1 % aller Schulen in Nordrhein-Westfalen, sind diese tatsächlich als reine Gebetsräume deklariert, wobei zwei nur zeitweise genutzt werden, zum Beispiel während der Fastenzeit, und ein weiterer als Klassenraum. Wir diskutieren heute also über sage und schreibe vier Räume, die sich auf 5.400 Schulen verteilen, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wahnsinn! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Da hat die FDP mal wieder voll getroffen! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ein Riesenproblem entdeckt! – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) wobei einer davon ein Religionsraum ist und zwei nur für Fastenzeiten genutzt werden. Ganz unabhängig davon, dass die Errichtung von Rückzugsräumen in öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen keiner rechtlichen Klarstellung bedarf, geht Ihr Antrag an der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler vorbei. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge müssen sich Schulen nicht von jeglichen religiösen Bezügen frei halten. Vielmehr verlange die Neutralitätspflicht von Schulen – ich zitiere das Gericht –, (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) „die weltanschaulichen und religiösen Zusammenhänge unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Realitäten zu vermitteln, ohne sie in die eine oder andere Richtung einseitig zu bewerten.“ Das ist in einem Zuwanderungsland wie Nordrhein-Westfalen, in dem unterschiedliche Kulturen und Regionen zusammenkommen, auch gut so. Denn diese Vielfalt spiegelt sich selbstverständlich auch in unseren Schulen wider. Schulen müssen die Möglichkeit haben, auf diese gesellschaftliche Vielfalt einzugehen und ihr im wahrsten Sinne des Wortes genügend Raum zu geben. Selbstverständlich sind der Ausübung der Glaubensfreiheit auch innerhalb der Schulen Grenzen gesetzt. So hat das Gebet außerhalb des Unterrichts stattzufinden, und der Schulfrieden darf nicht gestört werden. Innerhalb dieser Grenzen kann die Schule im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung und der räumlichen Möglichkeiten auch Räume zur Ruhe zur Verfügung stellen. Landtag Durch den Antrag wird die gesamte Thematik in einer Weise skandaliert, die zur tatsächlichen Situation in den Schulen in keinem Verhältnis steht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit Ihrem Antrag wollen Sie der Öffentlichkeit das Gefühl vermitteln, als seien Freiräume nur fürs Beten und ein ernstzunehmendes Problem. Das ist Aktionismus, der gerade angesichts der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen sehr gefährlich ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich bin ausgesprochen froh, dass unsere Schulen hier deutlich umsichtiger reagieren und sich dabei ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Mein großer Dank geht an alle am Schulleben Beteiligten, die so umsichtig mit der Religionsfreiheit und der Religionsausübung ihrer Schülerinnen und Schüler umgehen. Sie alle sind ein gelungenes Beispiel dafür, dass gesellschaftliche Vielfalt bereichernd ist, wenn wir ihr den richtigen Raum dafür geben und mit Gesprächen den Ausgleich suchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Vi- zepräsident Rainer Schmeltzer übernimmt den Vorsitz.)

Protokoll ↗