Angela Freimuth
Floating Houses sind in vielen Regionen Europas bereits Realität, und auch in Deutschland gibt es Projekte. Schwimmende Häuser können architektonisch ansprechend sein, sie verursachen weniger – aber eben nicht keine – Flächenversiegelung und eröffnen Perspektiven für das Wohnen am Wasser. Wir sollten aber nicht dem Eindruck erliegen, dass Floating Houses einen signifikanten Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in NRW leisten können. Innovationen im Bauwesen sind wichtig – Freie Demokraten stehen neuen Ideen grundsätzlich offen gegenüber und sehen darin Chancen. Geht es in diesem Antrag aber tatsächlich um Innovationen im Bau? Oder folgt er dem oft zu beobachtenden Muster der Antragsteller: ein Schlagwort aufgreifen und sich damit ein vermeintlich modernes Label geben, aber entscheidende Fragen unbeantwortet lassen und in der Folge auch die Folgerungen schwammig? Bei endlichen Flächen – auch auf dem Wasser – konkurrieren schwimmende Häuser mit zahlreichen Nutzungen: Fischerei, Landwirtschaft, die Trinkwasserversorgung, Naherholung und Naturschutz – auch sie beanspruchen denselben Raum. Diese Konflikte berechtigter Nutzungsinteressen blendet der Antrag einseitig aus. Hinzu kommt: Schwimmende Häuser brauchen ebenso eine funktionierende Infrastruktur wie alle anderen Wohnstätten. Dabei brauchen die Versorgung mit Strom, Internet, Frischwasser und Entsorgung – Abwasser und Müll – eigene Konzepte und müssen von Beginn an mit geplant werden. Die Erfahrungen in anderen Regionen machen deutlich, dass die Standards klassischer Baugebiete nicht passen. Der Antrag blendet auch die Anforderungen an Mobilität aus. Denn auch Quartiere auf dem Wasser müssen in die kommunale Verkehrs- und Raumplanung integriert werden – mit Lösungen für Individualmobilität und ÖPNV. 17.09.2025 Gestatten Sie mir ebenfalls einen Hinweis zum Rechtsrahmen. Die Landesbauordnung enthält eine Innovationsklausel als Soll-Bestimmung. Das Fehlen einer Ausführungsverordnung wird von den Kommunen als Bauaufsichten und Baugenehmigungsbehörden seit Langem beklagt. Mehr als bedenkenswert fände ich es, wenn unter Nutzung der Innovationsklausel tatsächlich Wohnraum entsteht und Sicherheit nicht entgegensteht und die Soll-Bestimmung zu einer verbindlichen Genehmigungspflicht würde. Und wenn wir schon bei rechtlichen Fragen sind: Der freie Zugang zu Gewässern ist gesetzlich geschützt, der Schutz eines privaten Lebensbereichs ebenfalls. Zu den daraus folgenden Abwägungsherausforderungen findet sich im Antrag kein Hinweis. Meine Damen und Herren, schwimmende Häuser sind architektonisch sicher spannend und inspirierend, ich bezweifele aber eine Eignung, den Druck in angespannten Wohnungsmärkten tatsächlich zu entlasten. Jedenfalls sind sie für mehr kostengünstigen Wohnraum deutlich weniger geeignet als eine weitere Entschlackung der Landesbauordnung, beschleunigte und planbare Genehmigungsverfahren, eine Stärkung der Vertragsfreiheit und der Verzicht auf die Ausweitung einer Mietenregulatorik, eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie Investitionsanreize im Steuerrecht und in der Förderpolitik. Der vorliegende Antrag nähert sich dem Thema „Floating Houses“ leider nur unvollständig an. Gleichwohl stimmen wir der Ausschussüberweisung zu.
