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Plenarprotokoll 18/81

04.12.2024 · 361 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (40)AfD (40)FDP (28)CDU (23)GRÜNE (23)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 81. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Herr Dr. Bastian Hartmann von der Fraktion der SPD. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen) Ich rufe auf: 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HHG 2025) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10300 Drucksache 18/11300 (Ergänzung) Vorlage 18/2841 Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 18/11500 bis 18/11508 Drucksachen 18/11510 bis 18/11516 Drucksache 18/11520 zweite Lesung Änderungsanträge der Fraktion der SPD Drucksachen 18/11652 bis 18/11719 Drucksachen 18/11913 und 18/11914 Änderungsanträge der Fraktion der FDP Drucksachen 18/11720 bis 18/11826 Änderungsanträge der Fraktion der AfD Drucksachen 18/11848 bis 18/11862 Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksachen 18/11863 bis 18/11912 In Verbindung mit: 04.12.2024 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2025 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 – GFG 2025) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10462 Drucksache 18/11300 (Ergänzung) Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11509 zweite Lesung Die Änderungsanträge werde ich bei den Einzelplänen zur Abstimmung aufrufen. Ich gebe noch einige Hinweise zum Ablauf der Beratungen. Das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Nach Beendigung der Aussprache über einen Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen abgestimmt. Über den Einzelplan 20 werden wir allerdings erst am Freitag abstimmen. Auch über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2025, über das Haushaltsgesetz selbst sowie über das Gemeindefinanzierungsgesetz stimmen wir am Freitag zum Abschluss der zweiten von insgesamt drei Lesungen ab. Ein weiterer Hinweis: Aufgrund einer Verständigung im Ältestenrat finden heute zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr keine Abstimmungen statt. Ich rufe auf: GRUNDSATZDEBATTE Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) In Verbindung mit: Finanzplanung 2024 – 2028 des Landes Nordrhein-Westfalen In Verbindung mit: Einzelplan 12 Ministerium der Finanzen, Finanzverwaltung Landtag In Verbindung mit: Einzelplan 20 Allgemeine Finanzen Ich weise außerdem darauf hin, dass nach einer Vereinbarung im Ältestenrat Kurzinterventionen und Zwischenfragen während dieser Grundsatzdebatte nicht zulässig sind. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihr Abgeordneter Baer.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Winter steht vor der Tür, und damit wird es kalt in NRW, vor allem für viele soziale Einrichtungen unseres Landes, für Familien, für Pflegebedürftige, für die Armen und die Schwachen, denn der Haushaltsentwurf 2025 ist eine eiskalte und herzlose Kalkulation auf ihre Kosten. (Beifall von der SPD) Mehr noch: Dieser Haushalt ist eine echte Schande für unser NRW – (Beifall von der SPD) eigentlich ein warmherziges, liebenswertes Stück Erde, bis die Koalition diesen Haushalt eingebracht hat. Wenn die Landesregierung mit diesem Haushalt in das kommende Jahr geht, dann lässt sie vor allem diejenigen Menschen im Regen stehen, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Selbst angesichts der gestern eilig eingereichten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen haben wir es hier immer noch mit einem schmerzhaften Kahlschlag zu tun. (Beifall von der SPD) Danke an die 32.000 Demonstranten – das Kämpfen hat sich – zum Teil wenigstens – gelohnt! (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Es gab ein paar Rücknahmen der Einsparungen. Für jede Erhöhung muss ein anderer Titel aber irgendwo Federn lassen. Um ehrlich zu sein: Mir kommt diese Taktik fast so vor, als seien wir beim Pokern oder einem unseriösen Autoverkäufer. (Beifall von der SPD – Zuruf von den GRÜNEN) Man geht hoch hinein, und wenn man sieht, dass es nicht läuft, geht man langsam wieder herunter. Diese Vorgehensweise wird dem Ernst der Lage überhaupt nicht gerecht. 04.12.2024 (Beifall von der SPD – Zurufe von Kirsten Stich [SPD] und Sven Wolf [SPD]) Sollen wir jetzt etwa dankbar dafür sein, dass nur ein Teil der Kürzungen zurückgenommen wird? Wie viel es wirklich ist, wollen wir sowieso genau überprüfen. Es ist eine perfide und miese Strategie auf dem Rücken aller Beteiligten, (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Oh!) denn aufgrund dieses Kalküls wurden anderswo bereits Verträge gekündigt. Wir reden dabei von den Menschen, die von Ihnen die Arbeitslosigkeit unter dem Weihnachtsbaum präsentiert bekommen. (Beifall von der SPD) Machen wir uns nichts vor: Ein Minus bleibt ein Minus, und aus finanzpolitischer Sicht ist das Schlimmste, dass diese Einsparungen völlig unnötig sind. Diese Kürzungen müssen nicht sein, denn das Geld ist da. (Beifall von der SPD) Es liegt in Milliardenhöhe in den Selbstbewirtschaftungsmitteln der Ressorts und wartet nur darauf, sinnvoll eingesetzt zu werden. Diese Mittel sind ohnehin viel zu hoch angesetzt. Da brauchen die Grünen gar nicht jeden Stein umzudrehen. Wir helfen da gerne. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Gegenruf Kirsten Stich [SPD]) Ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das belegt, dass Selbstbewirtschaftungsmittel in Milliardenhöhe, wie sie in einigen Ressorts angesammelt werden, wohl nicht verfassungskonform sind. (Simon Rock [GRÜNE]: Nein! Das steht da eben nicht drin! – Zuruf: Doch! Doch!) – Lesen hilft! – Noch schlimmer ist, dass diese Reptilienfonds quasi frei Hand verpulvert werden könnten. Wer garantiert uns, dass es dabei nicht zu Wahlgeschenken kommt? Das überlasse ich Ihrer Fantasie. Fakt ist, dass satte 10 % des Gesamthaushalts hier in NRW an der parlamentarischen Kontrolle vorbeigewirtschaftet werden. Lassen Sie das bitte einmal auf sich wirken. (Beifall von der SPD) Im Vergleich dazu bilden diese Mittel in den Ressorts der Bundesregierung nur 1 % des Gesamthaushalts. Sie zeigen doch immer so gerne nach Berlin. Dann tun Sie das jetzt hier auch. Sehr geehrte Damen und Herren, die schwarz-grüne Landesregierung plant – ich erwähnte es – für 2025 drastische Einsparungen. Obgleich eines Rekordhaushalts soll ausgerechnet bei den Menschen, die Landtag ohnehin schon wenig haben, der Rotstift angesetzt werden. (Zuruf von der SPD: Ui!) Auch die vielen Einrichtungen, die den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stützen, sollen die Leidtragenden dieser Haushaltspolitik sein. Diese Kürzungen wären unnötig, wenn die Landesregierung das Handgeld, das zurückgelegt ist, einsetzen würde. Bereits der Haushalt des laufenden Jahres 2024 enthielt etliche handwerkliche Mängel, und den benötigten Nachtragshaushalt haben wir erst kürzlich hier verabschiedet. Das geschah leider ebenfalls ohne den genügenden Einsatz der vorhandenen Mittel, aber dafür unter Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente und der Schuldenbremse sowie ohne nennenswerte Investitionen in die Zukunft. Beim Stichwort „Zukunft“ würde man vielleicht denken, dass im nächsten Jahr alles besser werde. Aber auch im neuen Entwurf für 2025 werden die vorhandenen Rücklagen nicht ausreichend genutzt, sondern man holt sich das Geld bei denjenigen, die es am wenigsten entbehren können. Für mich ist deshalb völlig klar, dass dieser Haushaltsentwurf unredlich und handwerklich schlecht gemacht ist. (Beifall von der SPD und der FDP) Da hilft es auch nicht, wenn Herr Ministerpräsident Wüst in der Presse eisern bestreitet, dass es überhaupt keine Rücklagen gebe. Vielleicht sollte er sich mit dem Finanzminister genau darüber einmal unterhalten. Wieso der Finanzminister auf einmal eine Liebe zur Transparenz entdeckt hat und die Selbstbewirtschaftungsmittel plötzlich im Haushalt ausgewiesen werden – wenngleich bei Ministerin Brandes nur widerwillig auf mehrmalige Nachfrage –, ist eine weitere Frage. Wieso soll es außerdem auf einmal auch eine Beschränkung der Selbstbewirtschaftungsmittel auf vier Jahre geben? Da stimmt etwas mit der Kommunikation bei Ihnen nicht. Aber dennoch ist es gut, Herr Finanzminister, dass Sie wenigstens uns zuhören. (Zuruf von der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt stellt ein politisches Desaster und für beide Regierungsfraktionen eine Bankrotterklärung dar. (Beifall von der SPD) Ich will Ihnen auch erklären, warum das so ist. Wie oft musste sich die CDU in den vergangenen Jahrzehnten die Frage nach dem C im Namen gefallen lassen? Wie viel „christlich“ steckt noch in der CDU? Manchmal war diese Frage polemisch, manchmal war sie unberechtigt. Dieses Mal ist die Frage aber absolut elementar. 04.12.2024 Ein guter Teil der Wohlfahrtsverbände und der sozialen Einrichtungen, dem Sie die finanzielle Unterstützung eiskalt wegnehmen, ist auch in der Hand christlicher Träger. Viele Menschen dort leben den Gedanken der Caritas, der Nächstenliebe und der Diakonie, dem Dienst am Menschen. Selbst wenn Sie bei der freien Wohlfahrtspflege jetzt wieder eine halbe Million Euro drauflegen, bleiben es in diesem Bereich 1,6 Millionen Euro weniger. Wie können Sie angesichts dessen diesen Menschen noch in die Augen schauen? Was tun Sie für Kinder und ihre Familien oder für die Schwächsten in der Gesellschaft? (Beifall von der SPD) Dieselbe Frage kann man natürlich auch den Grünen stellen. Die Grünen versagen ebenfalls auf vielen ihrer ureigensten Gebiete. Es gab, zugegebenermaßen, Rücknahmen bei der Familien- und der Schuldnerberatung, und vor allem wurden die Kürzungen bei den Hilfen für gewaltbetroffene Frauen zurückgenommen. Angesichts der aktuellen Statistik zur Gewalt gegen Frauen ist das mehr als dringend notwendig. (Beifall von der SPD) Hier sah sich die Landesregierung offenbar gezwungen, ihr Gesicht nicht völlig zu verlieren. Dafür bin ich aufrichtig dankbar. Es war schon aberwitzig, überhaupt in diesem Bereich sparen zu wollen. (Beifall von der SPD) Dennoch: Viele Menschen vertrauten darauf, dass eine grüne Regierungsbeteiligung Unterstützung und Sicherheit für viele andere Bereiche bringen würde. Was passiert, wenn den Grünen der Sozialstaat egal wird, sehen wir genau hier. Zahlreiche Leistungen, die bisher finanziert wurden, fallen ganz oder teilweise weg. Das ist Regieren um jeden Preis. Nicht nur im sozialen Bereich sind die Sparmaßnahmen ein großer Fehler. Auch außerhalb des sozialen Sektors, etwa bei der Wirtschaftsförderung, wird viel kaputtgespart, was sich langfristig rächen wird. Zudem fehlt es immer noch an einer Lösung der Altschulden. Darüber hinaus bleibt die öffentliche Infrastruktur weiterhin stark unterfinanziert. Die Gelder für den kommunalen Straßenbau sollen laut den Plänen von Schwarz-Grün sogar um 62 Millionen Euro reduziert werden. Weil die Landesregierung so kläglich versagt hat, sind in der vorvergangenen Woche rund 32.000 Menschen hier in Düsseldorf auf die Straße gegangen. Danke dafür! (Beifall von der SPD) Sie haben Schwarz-Grün die rote Karte gezeigt. Sie haben sich zu Wort gemeldet, um zu verhindern, dass Menschen, die auf unsere Unterstützung ange-Landtag wiesen sind, im Stich gelassen werden. Wir stehen an der Seite dieser Menschen. Wir wollen die Kürzungen immer noch komplett zurücknehmen und den Kahlschlag verhindern. Doch das geht der Landesregierung wohl zu weit. Schwarz-Grün hat letzte Woche alle unsere 96 Änderungsanträge im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Die soziale Kälte in NRW hätte verhindert werden können. Sie selber haben nicht einen einzigen Antrag eingebracht. Bei der Vorbereitung dieser Rede fiel mir ein berühmtes Zitat ein. Der dritte Bundespräsident unseres Landes, Gustav Heinemann, war Christ und Sozialdemokrat. Ebenso war er dem liberalen Gedanken verbunden. Dieser Mann, der so viele verschiedene Aspekte unserer politischen Kultur vereinte, prägte ein geflügeltes Wort. Ich zitiere: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Das, was hier mit dem Haushalt passiert, wirft kein gutes Licht auf unser Land, unsere Gesellschaft und unsere Regierung. (Beifall von der SPD) Deshalb meine dringende Forderung an die Landesregierung: Nehmen Sie all Ihre unerhörten Kürzungen zurück! Machen Sie endlich nachhaltige und zukunftsorientierte Haushaltspolitik! Nehmen Sie das Geld aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln, um den Haushalt endlich wieder auf Vordermann zu bringen! Wir lehnen diesen unredlichen und unsozialen Haushalt ab. – Vielen Dank.

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Baer. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Baer, mit falschen Aussagen, mit Behauptungen, mit der Einstellung, aufgrund deren Sie mal abgewählt worden sind, kommen Sie mit Sicherheit beim Bürger dauerhaft nicht weiter. (Beifall von der CDU) Sie können aus meiner Rede, wenn Sie tatsächlich zuhören und nicht permanent dazwischenrufen, auch etwas lernen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Es hat noch kei- ner dazwischengerufen!) Dann kann man mit vielem Unsinn, den Sie erzählt haben, aufräumen. (Beifall von der CDU) 04.12.2024 Heute steht ein Haushaltsplan im Mittelpunkt, der in Zeiten großer Herausforderungen klare Schwerpunkte setzt und gleichzeitig die Verantwortung für kommende Generationen im Blick behält. Angesichts ausbleibender Steuereinnahmen und einer angespannten wirtschaftlichen Lage ist es unerlässlich, dass wir mit Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein handeln. Als CDU-Fraktion bekennen wir uns zu einer Finanzpolitik, die sparsam agiert, jedoch gezielt in zentrale Zukunftsbereiche investiert. Unser Ziel ist es, Nordrhein-Westfalen sicher, innovativ und nachhaltig zu gestalten. Der Haushaltsplan 2025 mit einem Volumen von 105,5 Milliarden Euro legt den Grundstein für die Zukunft unseres Landes. Mit den Ihnen vorliegenden Änderungsanträgen unterstreichen wir unsere Positionen und werben gleichzeitig für eine verantwortungsvolle Geldpolitik. Das 60-Milliarden-Euro-Debakel der Ampel im Bund darf sich nicht wiederholen, schon gar nicht hier in Nordrhein-Westfalen. Generell hat die über Monate oder gar Jahre zunehmende Verunsicherung durch die Bundesregierung in Berlin nicht förderlich dazu beigetragen, dass wir einen soliden Haushalt für 2025 aufstellen können. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Im Gegenteil, insbesondere die Gießkannenpolitik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass sich die Lage in den Ländern zusehends verschärft hat. Die Steuerschätzungen für das laufende sowie das kommende Jahr mussten drastisch nach unten korrigiert werden. Dadurch fehlen uns allein im Haushaltsjahr 2025 ca. 1,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Auch in den Folgejahren 2026 bis 2028 ist jährlich mit Steuermindereinnahmen in Höhe von 2 bis 3 Milliarden Euro zu rechnen. Hinzu kommen politische Entscheidungen auf Bundesebene, beispielsweise das Deutschlandticket, das Wohngeld-Plus sowie die kalte Progression, die maßgeblich von den Ländern mitgezahlt werden müssen. Diese belasten den Landeshaushalt mit zusätzlichen 4 Milliarden Euro jährlich. Mit Verlaub, unter diesen Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, verlässlich zu planen und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes eine solide Finanzpolitik zu bieten, die uns nicht in den nächsten Jahren um die Ohren fliegt oder ausschließlich zulasten der nachfolgenden Generationen geht. Da das Drama in Berlin in Kürze ein Ende hat, belasse ich es dabei und komme nun zum eigentlichen Kern der heutigen Debatte. Das Erfordernis einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Priorisierung habe ich eingangs bereits erwähnt. Auch wenn es an mancher Stelle besonders schmerzt, lautet das Gebot der Stunde Sparsamkeit und Ausgabendisziplin. Darum halten Landtag wir trotz und gerade aufgrund der Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente an der Schuldenbremse fest. Davon sind Sie weit entfernt. Wir stehen auch in diesen herausfordernden Zeiten für eine generationengerechte Finanzpolitik. Darum setzen wir einen unserer Schwerpunkte im Bereich der Bildung unserer Kinder. Mit einem Rekordbudget von fast 42 Milliarden Euro für Bildung bei einem Haushaltsvolumen von 105 Milliarden Euro stärken wir die Zukunftschancen unserer Kinder. Die Schaffung von 50.000 neuen Plätzen und 490 zusätzlichen Stellen im Offenen Ganztag zeigt, dass wir Bildung nicht nur priorisieren, sondern konsequent fördern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Kinder in unserem Land haben nach wie vor die oberste Priorität – da sind wir uns als schwarz-grüne Koalition mehr als einig –, denn Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Sie verdienen, dass wir ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten optimale Startchancen bieten. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kommunen mit Leistungen in Höhe von 38 Milliarden Euro. Damit fließt jeder dritte Euro des gesamten Haushalts an die Kommunen. Das war zu Ihren Zeiten anders. Darüber hinaus starten wir mit einer jährlichen Unterstützung von 250 Millionen Euro den Einstieg in die Altschuldenlösung, um die finanzielle Lage der Gemeinden nachhaltig zu stärken. Ferner reagiert die Landesregierung mit dem Sicherheitspaket unmittelbar auf den grausamen Terroranschlag von Solingen. Hierzu werden in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz 2025 Mittel in Höhe von 93,1 Millionen Euro bereitgestellt. Weitere 312 Millionen Euro kommen in Form von Verpflichtungsermächtigungen hinzu. Die Schaffung neuer Stellen in den Sicherheitsbehörden, die Modernisierung der Ausrüstung und die Stärkung der Terrorismusbekämpfung sind zentrale Elemente unseres Plans. Unser Sicherheitspaket ist keine leere Geste, sondern ein klares Bekenntnis zu mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Zu Beginn des laufenden Jahres ist das neue Landesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität an den Start gegangen. Um die Attraktivität der Arbeit für das LBF Nordrhein-Westfalen sowie die Steuerfahndung nochmals zu steigern, erhöhen wir die Mittel mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zu Einzelplan 12 um weitere 2 Millionen Euro. Damit machen wir deutlich: Die Bekämpfung der Finanzkriminalität steht für uns auch zukünftig an oberster Stelle. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit uns gibt es keine Steuerhinterziehung und andere Finanzbetrügereien auf dem Rücken der ehr-04.12.2024 lichen steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Dies sind nur einige Bereiche, die ich im Rahmen der heutigen Grundsatzdebatte besonders hervorheben möchte. Aber keine Sorge: Sie dürfen sich auf weitere Ausführungen meiner geschätzten Kolleginnen und Kollegen freuen. Die Änderungsanträge der Opposition zeigen leider ein altbekanntes Muster: Wunschdenken statt Verantwortung. Dabei ist gar nicht grundsätzlich von der Hand zu weisen, dass auch die SPD- und die FDP-Fraktion gute oder wünschenswerte Änderungsanträge einbringen können. (Zuruf von der SPD: Oh!) Jedoch fehlt es bei diesen Änderungsanträgen zumeist an einem an die finanzpolitischen Zeiten angepassten Pragmatismus sowie einer adäquaten Gegenfinanzierung. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist falsch! – Zurufe von der SPD) Den Begriff „Gegenfinanzierung“ kennen Sie kaum. (Christian Dahm [SPD]: Lesen bildet, Herr Kol- lege! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Die FDP zeigt sich ambitioniert, wenn auch widersprüchlich. So fordert sie Mehrausgaben in Höhe von 83 Millionen Euro für die soziale Infrastruktur und Beratungsangebote. (Henning Höne [FDP]: Richtig!) Geboten wird im Gegenzug eine Kürzung in den Bereichen „Kultur“, „klimaneutrale Innovation“ und „Verstärkungsmittel“. (Henning Höne [FDP]: Falsch!) Dies zeigt, dass die FDP nicht bereit ist, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts pragmatisch anzugehen. Auch die SPD wird kreativ. Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen sollen mit der Rückführung von Selbstbewirtschaftungsmitteln gegenfinanziert werden. (Thorsten Klute [SPD]: Genau!) Eine nähere Erläuterung, welchen konkreten Projekten oder Forderungen dies zur Last fallen soll, bleibt die SPD-Fraktion jedoch schuldig. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Eine solche Politik ist nicht nur undurchsichtig, sondern auch risikobehaftet, denn sie gefährdet langfristige Investitionen in wichtige Zukunftsprojekte etwa im Bereich der Bildung, der Digitalisierung oder des Hochwasserschutzes. Landtag Die Aufzählung könnte ich nun beliebig weiterführen; in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit belasse ich es jedoch dabei. Dieser Haushalt ist kein Kompromiss, sondern ein klares Bekenntnis zur Verantwortung und zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes, das seinen Bürgerinnen und Bürgern Perspektiven bietet. Ich danke Ihnen und werbe um Ihre Zustimmung zu einem Haushalt, der unserem Land Stabilität und Sicherheit gibt. Abschließend werbe ich für die Zustimmung zur Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, damit die Beratung fortgeführt und Planungssicherheit für unser Land geschaffen werden können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Lehne. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, der Dialog mit Ihnen über Haushaltsfragen ist menschlich angenehm, aber aus unserer Sicht fachlich unzureichend. Der schwarz-grüne Haushalt ist auch im Jahr 2025 strukturell unterfinanziert und weist bei ehrlicher Rechnung ein milliardenschweres strukturelles Defizit auf, das Sie nur hektisch durch immer wieder neue Einzelmaßnahmen und Notoperationen zu vertuschen versuchen. Da ich dies leider schon für zurückliegende Haushalte diagnostizieren musste, ist die Schuldenaufnahme für CDU und Grüne sowie für Sie als Finanzminister längst zur Regel geworden. Herr Finanzminister, Ihnen fehlt mit Ihrem grünen Koalitionspartner die Kraft für kluge Schwerpunktsetzungen und positive Veränderungen bei Wirtschaft und Finanzen. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Angesichts erneut steigender Steuereinnahmen in einer Milliardengrößenordnung haben Sie ausdrücklich kein Einnahmeproblem; Sie haben ein Problem mit Ihrer fehlenden Haushaltsdisziplin bei den Landesausgaben. Herr Finanzminister, Sie müssen dringend zur Schuldnerberatung. Da die Mittel im Haushalt knapp sind, bieten wir Ihnen diese als Ihre Serviceopposition gerne auch in diesem Jahr wieder kostenfrei an – (Beifall von der FDP – Lachen von der CDU) kostenfrei, aber wertvoll für Sie, denn ohne unsere Nachfragen wüssten Sie gar nicht, dass Sie vor einem Jahr noch 8,5 Milliarden Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln bei den Ressorts gebunkert hatten und weitere 3 Milliarden Euro bei den Hochschulen. 04.12.2024 Ein Großteil davon ist noch vorhanden. Sie können also Ihren Haushalt ohne jede Neuverschuldung aufstellen, (Zuruf von Alexander Baer [SPD]) wenn Sie endlich Ihre Sparschweine nutzen, und genau das erwarten wir von Ihnen. (Beifall von der FDP und der SPD) „Wir sind Helden“ können CDU und Grüne nicht von sich behaupten, denn dann wäre Ihr Motto „Wir müssen nur wollen“, aber Sie wollen erst gar nicht, denn Schuldenmachen ist doch für Sie so schön bequem. Herr Finanzminister, Sie singen heute das Hohe Lied der vermeintlich guten Schulden von Hannelore Kraft. Dabei zeigen Ihre Daten, die ich gerade bei Ihnen angefordert habe: Seit Jahrzehnten ist der Kapitaldienst für vorhandene Schulden höher als die Neuverschuldungsmöglichkeit. Damit belegen Sie doch selbst mit eigenen Zahlen: Schulden schaffen ausdrücklich keine neue Handlungsfähigkeit, sondern belasten nur die junge Generation und schränken deren zukünftigen Möglichkeiten ein. (Beifall von der FDP) Ihre Devise „Mehr Wohlstand durch neue Schulden“ ist Ihre Voodoo-Finanzpolitik. Die FDP-Landtagsfraktion steht daher ohne Wenn und Aber zu einer harten Schuldenbremse, die diesen Namen auch verdient. Diese Schuldenbremse ist zugleich die beste Inflationsbremse für unser Land. Herr Finanzminister, Ihre Flickschusterei im Haushalt ist alles, aber nicht nachhaltig. Was machen Sie da eigentlich? Sie haben in diesem Jahr die von uns vorhergesagte Plünderung der NRW.BANK mit einem Banküberfall vollzogen und lassen diese zukünftig aus Eigenmitteln das zahlen, was bislang der Landeshaushalt aufgebracht hat. Die Satzung der NRW.BANK wurde im April 2024 heimlich, still und leise von Ihnen geändert. Seitdem gibt es einen bankfinanzierten Förderfonds von 150 Millionen Euro, der den Landeshaushalt entlasten soll. Unsere Warnung war berechtigt. Ihr Vertuschungsversuch ist gescheitert. Bei zwei weiteren Punkten haben wir verfassungsrechtliche Bedenken. Sie haben im laufenden Jahr den BLB ausgenommen wie eine Martinsgans und 150 Millionen Euro entnommen. Aber Sie enttarnen sich selbst, wenn nun der BLB im neuen Jahr 2025 genau diese 150 Millionen Euro an Schulden aufnehmen muss. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Tja!) Den Hochschulen greifen Sie auch in die Schatulle und entnehmen dort einen Kredit von 400 Millionen Euro: einen Wechsel für die Zukunft, den Ihr Nachfolger einmal zurückzuzahlen haben wird. Landtag Undefinierte globale Mehreinnahmen lagen im Haushalt in den letzten zehn Jahren bei 176 Millionen Euro bis 831 Millionen Euro; im Mittel rund 400 Millionen Euro. Ab 2026 wollen Sie in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung dauerhaft das 14-Fache dafür ansetzen. Auf unsere Frage, wie Sie Ihren Höhenflug begründen, können Sie nichts Erhellendes antworten. Herr Minister Dr. Optendrenk, ich habe mir zwei Ihrer früheren Presseinformationen angesehen – „Finanzminister baut haushaltspolitische Luftschlösser“ sowie „Trickserei à la Walter-Borjans geht in die nächste Runde“ – und darf daraus hier zitieren. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD]) Sie haben Ihrem Amtsvorgänger vorgeworfen, Globalpositionen in der mittelfristigen Finanzplanung zu erhöhen und den BLB als Melkkuh zu benutzen. Und Sie haben formuliert, wie Ihre CDU-Erwartungen an eine Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 aussehen – Zitat –: „Dann muss die Neuverschuldung inklusive sämtlicher Haftungsrisiken insgesamt null Euro betragen.“ Wortlaut Dr. Marcus Optendrenk! Wenn bei Ihnen Erinnerungslücken bestehen, stelle ich Ihnen das gerne zur Verfügung. (Beifall von der FDP – Heiterkeit von der SPD) Merken Sie etwas, Herr Finanzminister? Sie werden Ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht und tun methodisch dasselbe, was Sie Ihrem Amtsvorgänger vorgeworfen haben. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Sie brauchen endlich mehr Ehrgeiz in der Haushaltspolitik und dürfen nicht nur auf andere zeigen. Wann immer Sie wieder Ebbe in der Kasse haben, ist für Sie die Ampel im Bund schuld. Sie brauchen jetzt, nach dem Ampel-Aus, ein neues Narrativ, besser gleich ein eigenes Konzept. Das geht bei Ihnen nämlich bislang immer so: Sie finden die eiskalte Progression irgendwie genauso unfair wie wir, deshalb stimmen Sie im Bundesrat deren Abschaffung zu, und danach beschweren Sie sich, der gemeine Bund schädige die Länderfinanzen. – Glaubwürdige Politik sieht anders aus. (Beifall von der FDP und der SPD – Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) An dieser Stelle will ich die Haltung der FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich deutlich machen. Der Verzicht auf eine Steuererhöhung ist kein Steuergeschenk, sondern nur gerecht, damit sich Leistung in diesem Land endlich wieder lohnen kann. (Beifall von der FDP) Der beste Weg zur soliden staatlichen Steuereinnahmen ist nicht die Erhöhung der steuerlichen Belas-04.12.2024 tungen, sondern eine Wirtschaftswende, die dafür sorgt, dass mehr Menschen und Betriebe Steuern zahlen, da sie gut verdienen. Machen Sie gemeinsam mit uns als Serviceopposition den grünen Rezessions- und Insolvenzministern in Land und Bund Feuer unter dem Hintern, (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) damit unsere Wirtschaft wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und nicht grüne Deindustrialisierungs- und Transformationsfantasien erfährt. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die Ankündigung des grünen Wirtschaftswunders ist längst zu einer schrecklichen Drohung geworden. Eine bessere eigene Leistung müssen aber auch Sie zeigen, und zwar in anderen Bereichen, die Ihre Einzelpläne betreffen. Wir fordern „Aufstieg durch Leistungen“ statt „Dienst nach Vorschrift“ für den öffentlichen Dienst. Es gibt dauerhaft und strukturell rund 20.000 unbesetzte Stellen. Sie belohnen Leistungsträger im öffentlichen Dienst zu selten. Fehlt es in Zeiten des Fachkräftemangels an der nötigen Attraktivität, dann starten Sie doch eine Attraktivitätsoffensive, die diesen Namen auch verdient! Ihre Antwort auf die großen Herausforderungen, die Ihnen Berufsverbände alle paar Wochen vortragen, ist die Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens zur Besoldung. Sie wollen damit eine amtsangemessene Besoldung nur auf Antragsbasis schaffen. Wir halten dieses Vorgehen für verfassungsrechtlich höchst problematisch und erwarten eine baldige Kurskorrektur von Ihnen. Herr Finanzminister, die erste Kehrtwende haben Sie bei der Ruhendstellung von 140.000 Besoldungswidersprüchen und der Ermöglichung von Musterklagen in NRW hingelegt. Unseren Vorschlag haben Sie zu Jahresbeginn als Unsinn gegeißelt, um es wenige Wochen später selbst genau so umzusetzen. Unsere Serviceopposition wirkt, wenn auch manchmal nur zeitverzögert und indirekt. (Beifall von der FDP) Das wichtigste steuerpolitische Thema dieser Wahlperiode ist bislang die Grundsteuerreform. Sie haben diese mit Vollgas gegen die Wand gefahren. Sie sind der einzige C-Finanzminister in einem westdeutschen Flächenland, der sich rein gar nichts besser zutraut als das hochbürokratische, ungerechte und intransparente Scholz-Modell. Dieses führt aktuell zu großen Verwerfungen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Davon träumen Sie!) Sie sind der Bitte der kommunalen Spitzenverbände nach einer landesweiten Modellkorrektur leider nicht nachgekommen. Landtag Ihr Hebesatz-Splitting stellt nur eine Scheinlösung dar. Es sorgt in unserem Land für einen Flickenteppich zwischen benachbarten Kommunen und ist völlig sinnfrei konstruiert. Sie haben zwei Körbe gebildet und darauf die Objekttypen verteilt, aber in jedem der Körbe gibt es sowohl Objekttypen, die vom Messbetragsvolumen her in der Belastung steigen, als auch solche, die sinken. Sie unterscheiden sich in der Höhe, aber auch in der Belastungsrichtung. Sie verstärken damit an vielen Stellen ungewollte Effekte, beispielsweise zum Nachteil von Brauchtum und Vereinen und von sonstigen bebauten Grundstücken, die durch das Scholz-Modell ohnehin viel stärker belastet werden und denen Sie jetzt einen Strafsteuersatz noch obendrauf legen. (Simon Rock [GRÜNE]: Was hat das mit dem Haushalt zu tun?) Die Kommunen erleben eine maximale rechtliche Unsicherheit. Wir haben Sie gefragt, was Hebesatz-Splitting eigentlich für Zuweisungen aus zukünftigen GFGs bedeutet. Diese Frage können Sie bis heute nicht beantworten. Sie erwarten von den Kommunen einen Blindflug bei der Grundsteuerreform. Das ist den Kommunen gegenüber nicht fair. (Beifall von der FDP) Als FDP-Landtagsfraktion sind wir deshalb gern auch weiterhin Ihre Serviceopposition. (Zuruf von der CDU) Wir weisen Sie auch zukünftig regelmäßig darauf hin, was Sie in diesem Land besser machen können. Sie sind gut beraten, unsere wertvollen Hinweise öfter in Regierungshandeln umzusetzen. (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) Für viele Steuerzahler und Bürger dieses Landes wäre das sicherlich ein Gewinn. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Witzel. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zugegeben, die Zeiten waren schon einmal einfacher. Eine schwierige gesamtwirtschaftliche Ausgangslage und wegbrechende Steuereinnahmen sind keine gute Ausgangslage, um Haushaltspolitik zu machen. Die Situation verlangt nach Priorisierung, und wir als Koalition setzen diese Priorisierung. Rund 40 % der Ausgaben im Landeshaushalt fließen in die Bildung. Das sind 2,4 Milliarden Euro mehr als 04.12.2024 im Vorjahr. Noch nie wurde mehr als in diesem Haushalt in die Bildung unserer Kinder investiert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Fast genauso groß ist der Anteil des Landeshaushalts, der an die Kommunen fließt: rund 40 Milliarden Euro. Jahrelang wurde darüber diskutiert, wie wichtig eine Altschuldenhilfe für unsere Kommunen sei. Doch mehr als ein „Man müsste mal“ ist leider jahrelang nicht dabei herausgekommen – bis zu diesem Haushaltsjahr. Denn als Koalition nehmen wir 250 Millionen Euro in die Hand, um unsere Kommunen von ihren Altschulden zu befreien. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es bleibt dabei zu hoffen, dass der Bund ebenfalls seinen zugesagten Anteil beisteuert. Prioritäten zu setzen, bedeutet aber auf der anderen Seite auch Einsparungen in vielen anderen Bereichen. Durch die Nutzung der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse verhindern wir noch größere Einsparnotwendigkeiten. Die Haushaltsanhörung hat gezeigt, dass dieser Weg von Ökonomen sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite in seltener Einigkeit unterstützt wurde. Eines ist aber auch klar: Die Investitionsausgaben sind zwar höher als im Vorjahr, aber der aktuelle Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland lässt sich nicht aus dem laufenden Haushalt bestreiten. Deshalb müssen wir auf Bundesebene auch über einen pragmatischeren Umgang mit der Schuldenbremse reden. (Beifall von den GRÜNEN) Trotz dieser herausfordernden Ausgangslage hat die Landesregierung einen guten Entwurf vorgelegt. Auf der anderen Seite ist auch klar: Kein Haushalt wird im Landtag genauso verabschiedet, wie er eingebracht wurde. Als Haushaltsgesetzgeber haben wir selbstverständlich den Anspruch, hier noch Änderungen vorzunehmen. Ich will an dieser Stelle nur einige wenige herausgreifen. Vielen Menschen gingen die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen im Sozialbereich zu weit. Ich will betonen, uns Grünen ist die soziale Infrastruktur nicht egal. Wir stehen für eine solidarische Gesellschaft. Denn am Ende gilt: Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten. (Beifall von den GRÜNEN) Genau aus diesem Grunde haben wir im Haushaltsverfahren jeden, aber auch wirklich jeden Euro noch einmal umgedreht (Ralf Witzel [FDP]: Das ist doch vollkommen lächerlich! – Christian Dahm [SPD]: Kupfer- draht ist es geworden!) Landtag und konnten im Sozialbereich zu einigen Verbesserungen kommen. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Denn als Koalition sparen wir bewusst nicht bei den Ärmsten. Genau aus diesem Grund erhöhen wir die Mittel für die Armutsbekämpfung um 1,6 Millionen Euro gegenüber dem Entwurf und nehmen die vorgesehenen Kürzungen weitgehend zurück. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind so höher als der tatsächliche Mittelabfluss im Jahr 2023. Auch bei der Aidshilfe können wir durch unsere Änderungsanträge die vorgesehenen Kürzungen weitgehend zurückdrehen. Dasselbe gilt für die Suchtprävention, Mittel für Alter und Pflege, die Grundfinanzierung der sozialen Wohlfahrtsverbände, Familienberatungsleistungen und Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich. Im Bereich der Schuldnerberatung erhöhen wir die Mittel gegenüber dem Entwurf sogar so, dass der Vorjahresansatz übernommen werden kann. Auch die Struktur der Energieberatung können wir mit unseren Änderungsanträgen sichern. Ich bin Wirtschaftsministerin Mona Neubaur ausdrücklich dafür dankbar, dass sie diese wichtige Aufgabe in ihrem Ministerium übernimmt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Da wir an dieser Stelle auch den Haushalt der Finanzverwaltung mit beraten, will ich diesen Bereich natürlich nicht auslassen. Mit dem Nachtragshaushalt und der Ergänzungsvorlage haben wir bereits 50 neue Stellen zur Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität und zur Aufklärung von Cum-Ex-Steuerbetrug eingerichtet. Passend dazu machen wir diese Stellen noch attraktiver, indem wir insgesamt 80 Stellen in der Steuerfahndung und im Rechenzentrum von A9 auf A12 anheben. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Finanzverwaltung, denn gute Arbeit muss sich auch lohnen. Natürlich haben wir uns auch intensiv mit der Frage befasst, welche Vorschläge die Oppositionsfraktionen haben. Gerade in dieser schwierigen Lage wäre es wichtig, gute Ideen aufzugreifen. Daher müssen sie im Umkehrschluss allerdings auch seriös gegenfinanziert werden. Genau daran mangelt es. Allen Oppositionsfraktionen ist eins gleich: Sie alle fordern, einen höheren Anteil von Selbstbewirtschaftungsmitteln in den Haushalt zurückzuführen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Das Problem ist: Selbstbewirtschaftungsmittel sind keine Schatztruhen, die man soeben ausbuddeln und öffnen muss, sodass sich dann alle Probleme plötzlich in Luft auflösen. Denn selbst der Landesrechnungshof sieht keine zusätzlichen Spielräume, ohne in rechtlich gebundene Mittel einzugreifen. Das haben die Haushaltsberatungen bislang eindeutig gezeigt. 04.12.2024 (Christian Dahm [SPD]: Das ist schlicht falsch! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Ralf Witzel [FDP]: Falsch!) – Nein, dann müssen Sie vielleicht einmal die Stellungnahme lesen. (Beifall von den GRÜNEN) In der Stellungnahme steht – ich zitiere –: „Die für 2025 beabsichtigte Rückübertragung von rd. 2,6 Mrd. € übersteigt demnach schon den Betrag der zum 30.06.2024 rechtlich nicht gebundenen Selbstbewirtschaftungsmittel (rd. 2,3 Mrd. €).“ (Christian Dahm [SPD]: Falsch zitiert!) Das habe nicht ich geschrieben, das hat der Landesrechnungshof geschrieben. (Beifall von den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Völlig falsche Quelle, Herr Kollege! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Hinzu kommt doch noch Folgendes. Auch auf mehrfache Rückfragen konnten SPD und FDP im Haushalts- und Finanzausschuss nicht sagen, welche konkreten Mittel denn zurückgeführt und gekürzt werden sollen. (Zuruf von der SPD: Brauchen wir auch nicht!) Deshalb nutze ich die Gelegenheit und frage noch einmal, was Ihnen denn lieber ist: lieber den Rotstift beim Breitbandausbau und der Krankenhausfinanzierung ansetzen oder doch lieber bei Kitas und beim Hochwasserschutz? (Zurufe von der SPD) Ich finde, da müssen Sie sich an der Stelle schon ehrlich machen. Sie haben bislang keinen vernünftigen Vorschlag gemacht, aus welchen Mitteln genau die Rückgabe der Selbstbewirtschaftungsmittel erfolgen soll. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe – Unruhe – Glocke) Bei der FDP kann ich mir vorstellen, dass denen die unseriösen Anträge vielleicht gar nicht bekannt sind, genauso wie das D-Day-Papier. Vielleicht haben das auch irgendwelche Mitarbeiter geschrieben, (Lachen von der SPD – Beifall von den GRÜNEN) ohne Sie informiert zu haben. Wir wissen es einfach nicht. An der Stelle ist aber auch interessant, was Sie nicht beantragt haben. Sie fordern in dem Wirtschaftsantrag, die Grunderwerbsteuer zu senken. Dazu würde seriöserweise auch gehören, den Ansatz für die Grunderwerbsteuer mit abzusenken und einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu machen. Letztes Jahr haben Sie das wenigstens noch getan. Dieses Jahr Landtag vermisst man es vollkommen. Zur Ehrlichkeit würde dazugehören, das mitzufinanzieren, damit es Haushaltspolitik aus einem Guss ist. Das bleiben Sie hier leider schuldig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Insofern offenbaren die Oppositionsanträge, dass es keinen seriösen Gegenvorschlag zum Handeln der Regierung und der Koalitionsfraktionen gibt. Wir hingegen nehmen unsere Verantwortung ernst. Wir haben im Dialog mit Verbänden, Gewerkschaften und vielen Bürgerinnen und Bürgern genau zugehört und bringen Änderungsanträge ein, wo wir sie seriös umsetzen und gegenfinanzieren können. Wir gestalten Nordrhein-Westfalen mit aller Kraft und Energie. Wir zeigen Handlungsfähigkeit und bieten Planungssicherheit für Nordrhein-Westfalen. (Henning Höne [FDP]: Die rote Laterne!) Denn genau das haben die Menschen in diesem Land verdient, und genau das erwarten sie auch von uns. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Eine kurze Zusammenfassung der großen Linien dieses Haushaltes lautet: Das Versagen der Ampelkoalition in ihrer verfehlten Wirtschafts- und Energiepolitik kommt mit voller Wucht in diesem Haushalt an. – So einfach und so kurz kann man es sagen. Und: Die Landesregierung nimmt dankend die Möglichkeit zur Schuldenaufnahme wahr. Warum verschulden und nicht sparen? Zum einen will die Regierung keine harten Einschnitte. Die wären ja zu begründen, und der grüne Koalitionspartner müsste dann das Scheitern seines, na ja, Kanzlerkandidaten und Bundeswirtschaftsministers eingestehen. Zum anderen will diese Landesregierung auch nicht an die mehr oder weniger tief im Haushalt zu findenden Reserven herangehen, die aber durchaus existieren. Warum nicht? Weil sie hofft, aus diesen quasi Sparkassen in der Zukunft Wahlgeschenke verteilen zu können, um den koalierenden Parteien die Wiederwahl, also die Macht, zu sichern. Die Landesregierung plant im Zuge der jüngsten Ergänzungsvorlage mit 2.055.400.000 Euro Neuverschuldung. Die Finanzlage ist schlecht, wegen der aktuellen konjunkturellen Lage: Das ist wieder die Begründung dafür, dass man überhaupt Schulden machen könne. An sich würde das durch die Schuldenbremse in gewissem Maß verhindert. Aber gerade 04.12.2024 für solche konjunkturell schwierigen Zeiten gibt es da ja eine Ausnahme. Die Dramatik der wirtschaftlichen Lage wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass die Landesregierung noch im Sommer eine Neuverschuldung von 1,3 Milliarden Euro geplant hat, also etwa 800 Millionen Euro weniger. Es müssen mehr Schulden aufgenommen werden, weil die Steuereinnahmen so dramatisch zurückgehen – laut der jüngsten Steuerschätzung um rund 1,3 Milliarden Euro. Dabei profitiert die Landesregierung noch von einer überaus vorteilhaften Maßnahme der Europäischen Zentralbank. Diese hat im Laufe des Jahres den Zinssatz um 0,75 % gesenkt. Das wird den Haushalt laut Ergänzungsvorlage massiv bei den Zinszahlungen entlasten, und zwar um 330 Millionen Euro. Was wäre jetzt eigentlich, wenn es diesen Effekt nicht gäbe? Darüber, ob diese Zinssenkung durch die Europäische Zentralbank nur erfolgte, um die europäischen Staaten und überschuldeten Staatshaushalte irgendwie am Laufen zu halten, wollen wir jetzt mal nicht spekulieren. Die mittelfristige Finanzplanung der Regierung zeigt, dass sie mehr Ausgaben für Zinsen plant, also noch mehr Verschuldung. Zwar sind die Laufzeiten der bestehenden Schulden lang, womit die Zinsen aus der Niedrigzinsphase herübergerettet werden können. Diesen Effekt nutzen Sie aber nicht, um den Haushalt zu konsolidieren, sondern Sie nehmen Schulden auf, um die Ausgaben zu erhöhen. Wir haben im Jahr 2022 noch weniger als 1,5 Milliarden Euro für Zinsen ausgegeben. Im Jahr 2028 werden es gut 4 Milliarden Euro sein. Das ist eine verderbliche Sucht nach neuen Schulden. Diese Zinsen fehlen uns in künftigen Haushalten für andere wichtige Vorhaben. Als wäre es nicht genug, dass eine konjunkturell bedingte Ausnahme gilt, wollen bestimmte Kreise die Schuldenbremse noch weiter lockern. Das wäre aber schädlich. Herr Professor Dr. Potrafke vom ifo Institut hat zur Anhörung zum Haushalt eine Stellungnahme abgegeben. Ich empfehle insbesondere den rot-grünen Vertretern hier im Haus seine Äußerungen zum Thema „Schulden und Schuldenbremse“. Ich zitiere daraus – Sie finden das Zitat in Stellungnahme 18/2025 –: „Doch neue Schulden engen den Handlungsspielraum der Politik in der Zukunft ein: Die Schulden müssen getilgt werden, d. h., dass ein Teil zukünftiger Staatsausgaben nicht zur Bereitstellung öffentlicher Güter (Infrastruktur wie Straßen oder Bildungseinrichtungen) oder Transfers (Soziales oder Subventionen an Unternehmen) verwendet werden kann, sondern zum Zurückzahlen von Schulden. Darüber hinaus müssen auf neue Landtag Schulden Zinsen gezahlt werden. Die Zinssätze sind in den vergangenen Jahren im Zuge der gestiegenen Inflation massiv gestiegen.“ Weiter führt er aus: „Zu den wesentlichen Ergebnissen zählt, dass Fiskalregeln wirksam Haushaltsdefizite und Risikoprämien auf Staatsanleihen reduzieren. Geringe Risikoprämien auf Staatsanleihen reduzieren die Zinslast für Kredite. Außerdem helfen Fiskalregeln politische Konjunkturzyklen einzudämmen.“ Und er schließt: „Befürworter expansiver Fiskalpolitik führen an, die Schuldenbremse dahingehend zu lockern, dass öffentliche Investitionen durch neue Schulden finanziert werden könnten und nur für konsumtive Ausgaben eine Schuldenregel erhalten bleiben soll. Dieses Argument überzeugt nicht, weil die Politik immer versucht sein wird, jegliche Vorhaben, die sie über neue Schulden finanzieren möchte, als investive Ausgaben zu deklarieren.“ Politiker werden im Zweifel jedes Schlupfloch für einen kurzfristigen Vorteil durch die Aufnahme von Schulden nutzen. Mit Wahlgeschenken von Regierungsseite kann man Wahlerfolge für Parteien und damit die Macht sichern. Nur: Mit verantwortungsvoller Haushaltsführung hat das nichts zu tun. Darum sagen wir: Finger weg von der Schuldenbremse! (Beifall von der AfD) Wir haben trotz eines günstigen Zinsniveaus in der Vergangenheit über 164 Milliarden Euro Kapitalmarktschulden, ganz zu schweigen von den Schulden bei den Kommunen oder den Pensionsverpflichtungen. Es ist kaum zu verantworten, wie die Regierung die Zuführung zum Pensionsfonds stoppt und sich über Gebühr an den Erträgen bedient. Ohne diese Gaukeleien wäre der Haushalt noch katastrophaler. Wir können in einem Nachbarland sehen, was es heißt, wenn die Staatsfinanzen außer Kontrolle geraten. Frankreich hat keine Schuldenbremse und mittlerweile Schulden in Höhe von mehr als 110 % des Bruttosozialprodukts. Die Renditen für französische Anleihen befinden sich mittlerweile auf dem Niveau derjenigen von Griechenland. Das zeigt, wie wichtig die Schuldenbremse ist. Schulden sind ein süßes Gift für die Politik. Jetzt bitte keine Rufe nach höheren Steuern! Die Steuereinnahmen steigen nämlich ohnehin weiter. Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Leider findet in Deutschland keine breite Debatte darüber statt, wo in der Vergangenheit Geld falsch ausgegeben wurde. Es gibt zwar den Landesrechnungshof, aber dessen überaus nützliche Berichte machen leider keine Schule. 04.12.2024 Wir verkennen nicht, dass die wirtschaftliche Lage schwierig ist. Der Hauptverursacher ist die Ampel in Berlin. Die AfD hat Ihnen ein ganzes Paket von Änderungsanträgen vorgelegt und damit gezeigt, wie man verantwortlich einen Haushalt aufstellt. Wir hätten unter dem Strich 463 Millionen Euro eingespart. Gleichzeitig hätten wir mit unseren Ausgabenerhöhungen die innere Sicherheit gestärkt und die Kinderkrankenhäuser sowie die Studentenwerke saniert. Der Landtag sollte schnellstmöglich seinen Ausbau stoppen. Das ist in diesen Zeiten geboten. Zudem wäre es notwendig, insbesondere bei den rein ideologisch getriebenen Ausgaben für Migration und Transformation in den Ministerien von Frau Paul und Frau Neubaur zu sparen. Schwierige Zeiten sind auch die Chance, alte Zöpfe abzuschneiden. Lassen Sie uns die Ausgaben auf das Mindestmaß reduzieren und der überbordenden Subventionswirtschaft endlich ein Ende bereiten. Der Landesrechnungshof hat gefordert, freie Mittel in den Haushalt zurückzuführen. Die Landesregierung ist dem nicht gefolgt, wohl aber die AfD in ihren Änderungsanträgen. Zusammen mit den Einsparungen ergibt dies eine geringere Neuverschuldung in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Euro. Solche Beträge können jedoch nur einmal ausgegeben werden. Deshalb ist es entscheidend, dass wir dieses Land endlich wieder auf Touren bringen, damit sich strukturell etwas bessert. Nur mit einer Verbesserung makroökonomischer Rahmenbedingungen können die Steuereinnahmen dank einer prosperierenden Wirtschaft sprudeln. Also weg mit der grün-roten Wirtschafts- und Energiepolitik! (Beifall von der AfD) Wir können nicht auf Dauer sagen, wir hätten eine Konjunkturdelle und dürften deswegen Schulden machen, wie es uns beliebt. NRW und Deutschland brauchen jetzt einen Wandel. Doch die etablierte Politik wird das nicht schaffen. Das zeigen alle Absichtsbekundungen. Alle Welt spricht jetzt schon von Herrn Merz als nächstem Bundeskanzler. (Thorsten Klute [SPD]: Wir nicht!) Aber, liebe CDU-Kollegen, Sie wollen entweder mit den Grünen oder mit der SPD regieren, also mit denjenigen, die uns die Misere eingebrockt haben und das nicht einmal einsehen. Finden Sie den Fehler. Der Bürger wird ihn definitiv finden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Optendrenk. Landtag Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Handlungs- und Zukunftsfähigkeit – dafür steht unser Haushalt. Auch unter erschwerten Bedingungen halten wir Kurs. Wir bleiben sparsam und setzen klare Schwerpunkte in den Bereichen „Bildung“, „Sicherheit“, „Kommunen“ und „Transformation“. Die Zukunft unserer Kinder steht dabei an erster Stelle. Wir haben die Ressorts in vielen Bereichen zu schmerzhaften Einsparungen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro bringen müssen, um insbesondere in den Bereichen „Kinder“ und „Bildung“ die Ausgaben, mit denen die Zukunft gestaltet wird, erhalten und ausbauen zu können. Es geht um so wichtige Projekte wie das Alltagshelferprogramm oder die Sprach-Kitas, die wir fortsetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im kommenden Jahr nehmen wir den Rekordwert von 42 Milliarden Euro für Bildung in die Hand. Damit sind die Bildungsausgaben seit 2023 um rund 11 % gestiegen. Wir fördern Zukunftschancen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein sicheres Leben ist die Grundlage für ein gutes Zusammenleben. Wir wollen, dass sich jede und jeder in Nordrhein-Westfalen zu jeder Zeit und überall sicher fühlen können. Nordrhein-Westfalen soll weiterhin weltoffen bleiben, aber Gewalt, Hass und Extremismus haben hier keinen Platz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir lassen den Worten Taten folgen und bringen mit der Ergänzungsvorlage das zugesagte Maßnahmenpaket auf den Weg, das wir nach dem schrecklichen Messerattentat von Solingen beschlossen haben. Drei zusätzliche Asylkammern, mehr Personal in den Ausländerbehörden und eine neue Abschiebeeinrichtung beschleunigen Asylverfahren. Künftig werden auch virtuelle Ermittler sowie Künstliche Intelligenz den Extremismus im Internet aufdecken. Damit bringen wir Gewaltprävention auf eine neue Ebene. Diese Sicherheit und die Effizienz bei der Fahndung sind der Landesregierung in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro wert. Mit der Ergänzungsvorlage nehmen wir auch die Anpassung des kommunalen Steuerverbunds 2025 an die Ist-Ergebnisse des Referenzzeitraums bis zum 30. September 2024 vor. Wir stehen also auch in schwierigen Zeiten fest an der Seite der Kommunen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf wächst der Steuerverbund der Kommunen um knapp 85 Millionen Euro und beträgt nun 15,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Zuweisungen an die Kommunen in einer Größenordnung von rund 04.12.2024 22,7 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass fast 40 % unseres Haushalts an die Kommunen gehen. Wir stellen unter anderem zur frühzeitigen Förderung und Bildung für Kinder über das Kinderbildungsgesetz rund 5,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind gut 500 Millionen Euro mehr als im Jahr 2024. Wir bringen außerdem rund 885 Millionen Euro für den Offenen Ganztag auf den Weg. Das zeigt: Wir fördern Zukunft auch in schwierigen Zeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für den Hochwasserschutz werden den Kommunen etwa 106 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Startchancen-Programms stellt das Land den Kommunen im Jahr 2025 ebenfalls 21 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unsere Kommunen handlungsfähig bleiben, dürfen sie nicht von Schuldenbergen erdrückt werden – deshalb der eben schon erwähnte Einstieg in die Altschuldenlösung in der Finanzplanung mit 250 Millionen Euro jährlich. Über 30 Jahre hinweg ist das eine Summe von 7,5 Milliarden Euro. Wir sichern den Kommunen damit nicht nur finanzielle Mittel, sondern insbesondere Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven. Im Rahmen unserer Möglichkeiten tun wir alles, damit Nordrhein-Westfalen insgesamt zukunftsfähig und handlungsfähig bleibt, seine Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen kann und in Zukunft investiert. Dabei sind nun einmal Steuereinnahmen die Grundlage für alles. Die verfehlte Wirtschafts- und Steuerpolitik der Ampel haben wir hier mehrfach thematisiert. Sie hat Steuerminderreinnahmen gegenüber den Planungen der Vorjahre in Milliardenhöhe verursacht. Der Auftragsmangel in der deutschen Wirtschaft ist so akut wie seit der weltweiten Finanzkrise 2009 nicht mehr. Bereits rund 40 % der Industrieunternehmen planen, Investitionen in Deutschland zu reduzieren. Das kann uns nicht kalt lassen. Es hat auch enorme Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. Für 2025 müssen wir deshalb gegenüber der Mai-Steuerschätzung mit 1,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen. Mit der Ergänzungsvorlage reagieren wir direkt auf die Steuermindereinnahmen laut Steuerschätzung und passen unsere Haushaltsplanungen entsprechend an. Ganz eindeutig ist es der scheidenden Bundesregierung nicht gelungen, einen stringenten Kurs zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftswachstums zu finden. Wie es nun nach dem Ampel-Aus weitergeht, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 muss eine neue Bundesregierung für stabile und zukunftsfeste Rahmenbedingungen sorgen. Landtag In Nordrhein-Westfalen stellen wir uns den Herausforderungen mit einer generationengerechten und zukunftsfesten Haushaltspolitik. So werden wir auch 2025 die Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse in Anspruch nehmen. Diese wird in der Ergänzungsvorlage an das Ergebnis der Steuerschätzung angepasst und beträgt deshalb bis zu 2 Milliarden Euro. Aber auch hier gilt: Wir werden nur so viele Schulden daraus aufnehmen, wie es tatsächlich aufgrund der Entwicklung erforderlich ist. Denn alle wissen: Schulden von heute sind Zins und Tilgung von morgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Kollege Baer hat eben darauf hingewiesen, dass wir in den letzten Monaten im Haushalts- und Finanzausschuss eine Diskussion zu der Verwendung von SB-Mitteln geführt haben. Wir hatten auch an vielen anderen Stellen eine öffentliche Diskussion. Er hat darauf hingewiesen, dass ein Gutachten bestimmte Kriterien formuliert. Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Dieses Gutachten ist genau das, was die Landesregierung seit Anfang 2024 umsetzt. Wir schaffen nämlich schon mit dem Haushaltsentwurf 2025, der Ihnen seit Monaten vorliegt, Transparenz, indem wir eine neue Anlage 6 zum Haushaltsgesetz geschaffen haben, in der Sie nicht nur die Verpflichtungsermächtigung sehen können, sondern auch die SB-Mittel in den Einzelplänen. Wir haben eine Befristung in den Landtag eingebracht, um den Aufbau eines Dauerstockes von Budget in den Einzelplänen zu verhindern und dafür zu sorgen, dass regelmäßig darüber nachgedacht werden kann, ob Mittel, die erkennbar nicht benötigt werden, für andere Zwecke in den Haushalt zurückgeholt werden können. Diese Regelung in der Landeshaushaltsordnung habe ich in der letzten Plenardebatte bereits vorgestellt. Zur Höhe darf ich darauf hinweisen, dass wir im Jahre 2024 bereits knapp 1 Milliarde Euro zurückgeführt haben und dass mit dem Haushaltsentwurf 2,6 Milliarden Euro darüber hinaus zur Rückführung anstehen. Insofern: Alles das, was der Gutachter da geschrieben hat, ist nicht nur schon im Frühjahr 2024 unsere Meinung gewesen, sondern wir haben es schon umgesetzt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die aktuelle Herbst-Steuerschätzung hat uns allen noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass wir einen handlungsfähigen Staat haben. Deshalb sage ich herzlichen Dank an alle, die in der Finanzverwaltung insbesondere daran arbeiten, dass dieser Staat als Einnahmeverwaltung handlungsfähig ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 04.12.2024 Wie alle Verwaltungen befindet sich auch die Finanzverwaltung in einem grundlegenden Wandel. Wir treiben ihn mit Digitalisierung und mit einer Ausbildungsoffensive voran. Diese werden wir fortsetzen. Die Finanzverwaltung steht nicht nur vor strukturellen Anpassungen, sondern hat auch eine hohe Attraktivität. Deshalb haben wir viele junge Menschen, die bei uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wollen, und wir haben natürlich auch viele, die sehr sorgsam darauf schauen, dass diese gut ausgebildeten Leute auch woanders arbeiten könnten, zum Beispiel in Kommunen, in steuerberatenden und anderen Berufen. Wir müssen uns sehr genau darüber unterhalten, wie man da zu einem fairen Ausgleich kommt. Wir werden jedenfalls alles tun, damit wir auch für die Menschen, die bei uns arbeiten wollen, gute Zukunftsperspektiven haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb machen wir uns nicht nur für KI bereit, sondern setzen bereits Konzepte zur Nutzung von KI um, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Routinearbeiten zu entlasten. Wir bauen ein neues Rechenzentrum in Kaarst, um eine moderne, digitale und zukunftsfähige Finanzverwaltung mit den entsprechenden Dienstleistungen versorgen zu können. Wenn man sich ansieht, was da in den letzten Jahren passiert ist – auch schon in der Zeit meines Vorgängers –, dann muss man sagen: Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter in der Modernisierung der Finanzverwaltung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eine letzte Bemerkung zu diesem Thema: Dazu gehört natürlich auch, dass wir mit der Einrichtung eines Landesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität dafür sorgen, dass diejenigen, die sich systematisch der Steuerzahlung in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland entziehen, nicht mehr unerkannt bleiben. Deshalb bin ich sehr dankbar für die Unterstützung des gesamten Plenums bei dem Aufbau dieser Einrichtung, die jetzt im zweiten Schritt sehr zentralisiert zum 01.01.25 mit sechs Regionalabteilungen an den Start geht. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen für Gerechtigkeit und Fairness steht. Das werden wir auch durch die Arbeit der Finanzverwaltung, durch die Arbeit des LBF, sicherstellen. Mein Fazit insgesamt: Wir sorgen dafür, dass Nordrhein-Westfalen die Zukunft fest im Blick hat und dass wir in Zukunft investieren, vor allen Dingen in Bildung und Ausbildung, damit wir das tun, was für heute sinnvoll und für morgen wichtig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Minister seine Redezeit um 1 Minute und 9 Sekunden überzogen hat. – Ich sehe trotzdem keine weiteren Wortmeldungen. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen über den Einzelplan 12, Ministerium der Finanzen, Finanzverwaltung, ab. Zunächst stimmen wir erstens über Änderungsanträge ab. Ich lasse über den Änderungsantrag Drucksache 18/11794 abstimmen; Antragstellerin ist die FDP-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11794 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11888 der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer erteilt diesem Änderungsantrag seine Zustimmung? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP – ist sich die AfD einig? – (Zuruf: Nein!) und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11888 angenommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11889; Antragstellerinnen sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11889 angenommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11890; Antragsteller sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch der Änderungsantrag Drucksache 18/11890 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Einzelplan 12 ab, und zwar in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Einzelplan 12 so zu? Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Einzelplan 12 in der soeben geänderten Fassung in zweiter Lesung angenommen. 04.12.2024 Wir befinden uns nun in der mittelfristigen Finanzplanung. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat Vorlage 18/2841, die Finanzplanung 2024 bis 2028, zur Kenntnis genommen. – Ich sehe keinen Widerspruch und stelle somit fest, dass die Kenntnisnahme durch das Plenum erfolgt ist. Ich weise darauf hin, dass wir die Abstimmung über den Einzelplan 20, den Text des Haushaltsgesetzes 2025, dessen Anlagen und die dazugehörigen Änderungsanträge sowie das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 wie bereits angekündigt erst am Freitag nach Beratung aller Einzelpläne vornehmen werden. Wir werden dann auch über die Rücküberweisung der Gesetzentwürfe zur Vorbereitung der dritten Lesung entscheiden. Ich rufe nun auf: Einzelplan 02 Ministerpräsident Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11502 und auf die in der aktuellen Tagesordnung zu diesem Einzelplan aufgeführten Änderungsanträge hin. Wir beginnen mit: a) Staatskanzlei Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Wolf das Wort.

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Sven Wolf SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Krisen auf der ganzen Welt fordern uns alle, auch unsere Demokratie. Den Satz kennen Sie; den habe ich hier nämlich schon häufiger gesagt. Wir haben aber auch die Chance, als Demokratie zu zeigen, dass wir Krisen bewältigen können. Wir hätten uns wohl alle gewünscht, dass die Zeiten einfacher werden. Das ist nicht der Fall. Sie betonen stets, dass die konjunkturelle Schwäche ganz viele Wünsche hat platzen lassen. Gerade jetzt müssten wir aber stärker erklären, wie gut unsere Demokratie funktioniert. Einer der wichtigsten Akteure ist dabei natürlich die Landeszentrale für politische Bildung, die Sie im letzten Jahr, so will ich es mal sagen, nahezu zerschlagen haben. Ich hoffe sehr, dass der Wiederaufbau gelingen wird. Sie haben im Fachausschuss bereits mehrfach betont, dass die haushalterische Lage Sie zum Sparen zwinge. Darüber haben wir gerade sehr ausführlich diskutiert. Landtag Der Haushaltsentwurf 2025 zeichnet sich dadurch aus, dass es einen sozialen Kahlschlag gibt. Der Rotstift wird angesetzt, bis es wehtut. Es wird gekürzt, das „Wir“ in Nordrhein-Westfalen wird weggekürzt, und Kürzung bleibt nun mal Kürzung. (Beifall von der SPD) Ich habe Ihnen letztes Jahr zum Einzelplan 02 noch vorgeworfen, dass Sie gar keine Entscheidungen treffen. Das kann ich dieses Jahr nicht tun. Sie treffen Entscheidungen, aber es sind alles Entscheidungen, die den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land wehtun werden. (Beifall von der SPD) Was bei Ihnen aber auffällt, Herr Ministerpräsident – oder bei Herrn Liminski in Vertretung –: Bei Ihnen bleibt alles beim Alten. Sie kürzen mal ein paar Euro beim üppigen Budget für Öffentlichkeitsarbeit weg. Das soll auch nicht bemerkt werden, weil Sie ja weiterhin schöne Fotos wollen. Dann gibt es ein paar kleine Veränderungen bei Reisekostenvergütungen, Repräsentationsverpflichtungen. Vom Sparen merke ich da überhaupt nichts, Herr Liminski. Kurz gesagt: Bei Ihnen selbst wird nicht gespart. Das beweist auch der weiterhin egoistische Umgang mit dem dekadenten Umbau der Staatskanzlei. (Zuruf von der CDU: Das ist doch ein Witz!) Was es jetzt aber bräuchte, wären mutige Entscheidungen, die Demokratie zu stärken. Da sehe ich nichts. Stabsstelle und Landeszentrale müssen sich jetzt aus einem Topf bedienen. Das ist der falsche Weg. Die Gefahr von Rechtsextremismus nimmt jeden Tag zu. Darüber haben wir mehrfach diskutiert. Deswegen wäre es auch gut gewesen, die Gelder für die mobile Beratung zu erhöhen, um diese zunehmende Arbeit zu bewältigen. Was uns weiterhin irritiert, ist, dass für Sie Arbeit und Kampf gegen Rechtsextremismus weiterhin ein Projekt zu sein scheinen. Für uns ist es das aber nicht; denn der Kampf gegen rechts muss eine ständige Aufgabe sein. Deswegen: Schluss mit der Projektförderung! (Beifall von der SPD) Aber wen haben wir zur Stärkung der Demokratie noch an unserer Seite? Das Ehrenamt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Einzelplan 02 für diesen Bereich die Mittel nahezu unverändert zur Verfügung stehen. Einen wichtigen Beitrag zur Debattenkultur unseres Landes können auch Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten. Dafür haben wir vor einigen Wochen gemeinsam auf unsere Initiative hin die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission auf den Weg gebracht. Wir müssen dafür sorgen, dass das Ver-04.12.2024 trauen gerade in die Kirchen in unserem Land wieder entstehen kann; denn Kirchen haben eine bedeutende Stimme in schwierigen Debatten. Ich habe Ihnen vor einigen Jahren immer mal wieder eines vorgehalten. Wir haben uns den Koalitionsvertrag angesehen. Da sprechen Sie ganz vollmundig von partizipativen Elementen. Geld haben wir noch nicht, aber ich ahne, dass wir hier gemeinsam einen konkreten Stein ins Rollen bringen werden, was Bürgerräte angeht. Ich freue mich darauf, wenn uns das gemeinsam gelingt. Wir brauchen einfach nur zum Bund zu schauen. Da ist es gelungen. Es gab einen bundesweiten Bürgerrat zum Thema „Ernährung“. Lassen Sie uns so etwas Ähnliches in Nordrhein-Westfalen machen. Ich glaube, das wäre ein gutes Signal. Sie sparen weiterhin am falschen Ende. Insbesondere in der Staatskanzlei bemerke ich keine Einsparung. Sie sparen zulasten der Menschen in unserem Land. Deswegen gibt es keine Zustimmung zu diesem Einzelplan. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag. Wir befinden uns auf der Zielgeraden zur Verabschiedung des Haushalts. Er ist mehr als nur bloße Zahlen. In jedem Haushaltsplan spiegelt sich die Politik einer Regierung wider. Er ist der Ausdruck unserer politischen Prioritäten und ein klares Bekenntnis zu unserer Verantwortung, den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land zu bewahren und zu stärken. Dieser Haushalt zeigt, dass wir die Herausforderungen der Gegenwart annehmen und eine solide Basis für die Zukunft unseres Landes schaffen. Die Novemberereignisse in den USA und in Deutschland haben nahezu die Qualität einer historischen Krise. Die drittgrößte Volkswirtschaft ist ins Schlingern geraten, und das zu einer Zeit, in der sich die Welt in Aufruhr befindet. Gleichzeitig ist unsere Demokratie fragil geworden, sei es durch Polarisierung, Radikalisierung oder wachsende gesellschaftliche Spannungen. Als gewählte Vertreter der Menschen dieses Landes haben wir die Pflicht, dem entschieden und mit aller Kraft entgegenzutreten. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und die Grundlage für ein friedliches Miteinander zu schaffen. Ich denke, darüber sind sich die demokratischen Kräfte in diesem Hohen Hause über die Parteigrenzen hinweg einig. Landtag (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ein zentraler Schwerpunkt in diesem Haushalt ist daher die Stärkung der Demokratie und der politischen Bildung. Die Landeszentrale für politische Bildung haben wir neu ausgerichtet und nicht zerschlagen. (Sven Wolf [SPD]: Kaputt gemacht! Kaputt ge- macht!) Wir wissen: Demokratie lebt vom Mitmachen, von der Teilhabe und vom gegenseitigen Verständnis. Wir haben die Mittel für politische Bildungsprojekte erhöht. Schulen, Jugendverbände und Erwachsenenbildungseinrichtungen erhalten zusätzliche Mittel, um Programme anzubieten, die demokratische Prozesse verständlicher machen und Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich aktiv einzubringen. Gleichzeitig wissen wir, dass der gesellschaftliche Frieden gefährdet ist, wenn Antisemitismus, Extremismus und Ausgrenzung Raum gewinnen. Hier setzen wir klare Zeichen. Wir stärken die Arbeit unserer Antisemitismusbeauftragten und stellen die erforderlichen Mittel bereit, um jüdisches Leben in NRW sichtbar zu fördern und zu schützen. Besonders wichtig ist uns der Erhalt und die Pflege jüdischer Friedhöfe als Ort des Gedenkens, aber auch als Symbole der Verbundenheit mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern jüdischen Glaubens. Das Land steht hier zu seiner finanziellen Verantwortung und erhöht die Pflegepauschale landesseitig von 1,05 Euro auf 1,54 Euro pro Quadratmeter. Jetzt liegt es am Bund, einen weiteren Finanzierungsschritt zu machen und weitere Aufstockungen der Pflegepauschale zu ermöglichen. Extremismus in jeder Form bedroht den gesellschaftlichen Frieden. Deshalb stellen wir weitere mehr als 7 Millionen Euro für Präventionsprogramme bereit. Ob es um Rechtsextremismus, Linksextremismus oder religiösen Fanatismus geht: Unsere Aufklärungsarbeit, Beratungsangebote und Projekte gegen Radikalisierung sind unverzichtbar, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt abzusichern und zu stärken. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir setzen dabei auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Durchführung dieser Initiativen. Ein starker Haushalt bedeutet eben auch, bürgerschaftliches Engagement zu fördern. NRW lebt von seinen Menschen, die sich freiwillig in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst bieten jungen Menschen die Möglichkeit, aktiv Verantwortung zu übernehmen. Wir erhöhen hier die Mittel um 4 Millionen Euro. 04.12.2024 Damit schaffen wir mehr Plätze und verbessern die Rahmenbedingungen für dieses Engagement weiter. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dieser Haushalt ist von einem klaren Ziel geprägt, nämlich der Stärkung des gesellschaftlichen Friedens durch Demokratie, Mitbestimmung und bürgerschaftliches Engagement. Dies zeigt sich auch in der Förderung des interreligiösen Dialogs, (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) für den wir in den verschiedenen Bereichen rund 3,6 Millionen Euro bereitstellen. Solche Projekte bauen Brücken, schaffen Vertrauen und fördern das gegenseitige Verständnis zwischen den Glaubensrichtungen. Wir, CDU und Grüne, sind überzeugt: Nur durch den Dialog und durch den gemeinsamen Einsatz für Demokratie und Bürgerrechte können wir die Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam bewältigen. Dieser Ansatz zieht sich wie ein roter Faden durch all unsere Bemühungen: die Demokratie zu stärken und den Menschen in unserem Land Mitbestimmung und die Mitgestaltung ihrer Zukunft zu ermöglichen. Wir stimmen dem Einzelplan 02, Staatskanzlei, zu. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg für ein starkes, demokratisches und friedliches NRW gehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen, Herr Minister Liminski, für die sehr gute Zusammenarbeit. Geben Sie diesen Dank aus der CDU-Fraktion an Ihr Haus weiter. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hagemeier. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ministerpräsident Wüst erklärte am 13. November in der Rheinischen Post, die Regierung müsse sparsam sein und Prioritäten setzen – Zitat –: „,Da sind Dinge notwendig, die schmerzen.‘ […] Das sei eine klare Grundhaltung zu allen Einsparungen, die gerade notwendig seien.“ Offensichtlich um dies zu unterstreichen, setzt der Ministerpräsident den Rotstift vermeintlich auch bei sich selbst an und kürzt seine Verfügungsmittel und die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit um insgesamt 15.000 Euro. (Sven Wolf [SPD]: Wow! Mann, Mann, Mann!) Selbst diese symbolischen Einsparungen beim Haushalt des Ministerpräsidenten stellen sich bei näherer Betrachtung aber als nicht belastbar dar. Die Verfü-Landtag gungsmittel werden für alle Fälle im Einzelplan 20 noch einmal in voller Höhe zusätzlich vorgehalten. Gegenüber dem Ansatz 2024 in Höhe von 1,716 Millionen Euro macht die Kürzung im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gerade einmal 3 ‰ aus. 2023 beliefen sich die tatsächlichen Kosten der Staatskanzlei für Öffentlichkeitsarbeit bei einem Ansatz von ebenfalls 1,711 Millionen Euro auf 2,3 Millionen Euro, gedeckt durch zusätzliche Mittel aus dem Verstärkungstitel. (Sven Wolf [SPD]: Tja!) Bei den Ausgaben für die Repräsentation wurden bei jährlich gleichbleibender Veranschlagung 2023 283.500 Euro mehr ausgegeben als veranschlagt, aber dafür gibt es ja Verstärkungsmittel und den Deckungskreis. (Sven Wolf [SPD]: Guter Trick!) Minister Liminski hat bei der Einbringung ausgeführt – Zitat –: „Einzelne Ansatzkürzungen wirken zunächst marginal. Sie sind gleichwohl nicht unbedeutend angesichts der sehr hohen Preissteigerungen für Material und Dienstleistungen in diesen Bereichen. Selbst diese vorgesehene Kürzung wird daher eine deutliche Konzentration des Leistungsangebots erfordern.“ (Lachen von Sven Wolf [SPD]: Mann, Mann, Mann! – Lachen von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Wie diese Konzentration des Leistungsangebots aussehen soll? Die Antwort darauf ist der Minister auf unsere Nachfrage hin mit dem Verweis auf den Haushaltsvollzug schuldig geblieben. Umso deutlicher wurde er allerdings in Bezug auf die Verstärkungstitel – Zitat –: „Die Möglichkeit der Verstärkung einschlägiger Mittel aus dem Einzelplan 20 ist losgelöst hiervon zu betrachten und besteht weiterhin.“ Also läuft das weiter wie bisher: Es wird nicht gespart, sondern Mehrausgaben werden einfach aus den Verstärkungstiteln bestritten. (Beifall von der FDP) Da die Haushaltstechnik kompliziert ist, wird es der Öffentlichkeit schon nicht auffallen. (Sven Wolf [SPD]: Gut, dass wir so ein gutes Parlament haben!) Ministerpräsident Wüst präsentiert sich als Sparvorbild, doch in Wahrheit spart er nicht, er greift nur auf andere Töpfe zu. (Beifall von der FDP, Sven Wolf [SPD], Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Alexander Baer [SPD]) 04.12.2024 Die tatsächlichen Mehrausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation zeigen, dass von echter Haushaltsdisziplin keine Rede sein kann. Wir haben demnach keinen Ministerpräsidenten, der spart, sondern einen Ministerpräsidenten, der so tut, als ob er sparen würde und selbst daraus noch eine Inszenierung macht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir brauchen aber einen Ministerpräsidenten, der bei den notwendigen Einsparungen tatsächlich selbst Vorbild ist. Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, ich appelliere an Sie: Stimmen Sie den Anträgen der FDP-Fraktion auf Streichung der entsprechenden Verstärkungstitel im Einzelplan 20 zu. Nur dann wäre die Staatskanzlei tatsächlich – wie angekündigt – zu einer Konzentration des Leistungsangebots gezwungen und könnte nicht nur so tun, als ob. Das Kapitel der Landeszentrale für politische Bildung wird traditionell im Hauptausschuss beraten. Durch die Entscheidung der Landesregierung für ein gemeinsames Kapitel mit der Stabsstelle „Prävention gegen Antisemitismus, politischen und religiösen Extremismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit“ wird dem Landtag die Entscheidung abgenommen, welche Mittel der Landeszentrale 2025 überhaupt zur Verfügung stehen. (Sven Wolf [SPD]: Ja, genau!) Es wird zu einer Frage des Haushaltsvollzugs, über die die Landesregierung allein entscheidet. Das ist angesichts der besonderen Bedeutung der Arbeit der Landeszentrale in der politischen Bildung und Demokratiebildung für uns nicht zustimmungsfähig. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Die FDP-Fraktion will die Arbeit der Landeszentrale stärken. Mit der von uns beantragten Erhöhung des Ansatzes um 1 Million Euro soll die Landeszentrale für politische Bildung in die Lage versetzt werden, weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 2. Demokratieberichts zu realisieren, bevor der für Ende 2025 erwartete 3. Demokratiebericht voraussichtlich neuen Handlungsbedarf beschreibt. Da uns, meine Damen und Herren von CDU, SPD und Grünen, die Sorge um die Demokratie eint, bitten wir um Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Schäffer. Landtag

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir von Demokratie sprechen und davon, Demokratie zu verteidigen, Demokratie zu schützen, klingt das oft abstrakt, aber eigentlich ist es sehr konkret. Es geht um freie und geheime Wahlen. Es geht um Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es geht um Rechtsstaatlichkeit und um den Schutz von Grundrechten. Es geht vor allem um den Schutz der Menschenwürde und den Schutz vor Diskriminierung. Ich finde das Grundgesetz wirklich ziemlich gut. (Beifall von den GRÜNEN) Ich finde, es lohnt sich, jeden Tag für das Grundgesetz und für unsere Demokratie zu streiten. Im Hauptausschuss sind wir nicht für alle dieser Themen, aber für einige zuständig. Wir haben mit den demokratischen Fraktionen im vergangenen Jahr fraktionsübergreifend – auch wenn es gerade in der Debatte nicht danach klang – einige Themen bewegt. Letzten Freitag wurde die Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landesverband der Sinti und Roma unterzeichnet. Ich finde, das ist ein Meilenstein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es war und ist historisch, dass wir unsere Wertschätzung gegenüber den Sinti und Roma ausdrücken und deutlich machen, dass wir die gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten wollen. Wir sagen auch zu, dass wir die NS-Verbrechen an den Sinti und Roma weiter aufarbeiten werden. Das ist wichtig. Wir sind auch zuständig für das Thema „Erinnerungskultur“. Wir sind in diesem Jahr wichtige weitere Schritte gegangen, um den Gedenkort Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock weiter voranzubringen, auch das fraktionsübergreifend. Es ist wichtig für den Bereich der Erinnerungskultur, dass wir diesen Weg beschreiten. (Beifall von den GRÜNEN, Dirk Wedel [FDP] und Dr. Werner Pfeil [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir sind im Hauptausschuss zuständig für die Förderung des jüdischen Lebens. Wir sind auch zuständig für die Bekämpfung des Antisemitismus. Ich will ausdrücklich sagen: Das gilt nicht nur für unseren Ausschuss, sondern eigentlich für alle Ausschüsse, weil es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Antisemitismus zu bekämpfen. Ich will an dieser Stelle Frau Leutheusser-Schnarrenberger meinen Dank für ihre Arbeit als Antisemitismusbeauftragte aussprechen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Sylvia Löhrmann als neue Antisemitismusbeauftragte. Es gibt viel zu tun in diesem Themenfeld. 04.12.2024 Deshalb ist es wichtig, dass die Mittel für die Antisemitismusbeauftragte trotz der schwierigen Haushaltslage gleichbleibend sind. Wir erhöhen die Mittel im Einzelplan 06, MKW, für die Bekämpfung von Antisemitismus. Wir sorgen weiterhin für den Schutz von jüdischen Einrichtungen. Für uns ist klar: Jüdisches Leben, Jüdinnen und Juden müssen in Nordrhein-Westfalen sicher sein. (Beifall von den GRÜNEN, Dirk Wedel [FDP] und Dr. Werner Pfeil [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich hatte in den vergangenen Wochen einige Begegnungen mit Ehrenamtlichen, die über jüdische Geschichte in Nordrhein-Westfalen informieren, die Stadtrundgänge anbieten, zum Beispiel in Herdecke, in meinem Wahlkreis, oder in Kerpen. Das ist nur ein Beispiel von ehrenamtlicher Arbeit, die täglich in unserem Land geleistet wird. Ehrenamt ist ein so wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, ob im Geschichtsverein vor Ort, im Naturschutz, im Sport, im Katastrophenschutz. Ich könnte noch so viele Bereiche aufzählen. Deshalb ist es gut, dass wir im Einzelplan 02 bei dem Thema „Ehrenamt“ einen Schwerpunkt setzen, weil es eine wichtige Säule unserer Zivilgesellschaft ist. Ich habe vor einigen Tagen mit Schrecken festgestellt, dass das Jahr schon fast zu Ende ist. Es ist der richtige Zeitpunkt, sich wieder gute Vorhaben und Pläne für das kommende Jahr zu überlegen. Wir haben viel vor; es ist noch viel zu tun. Wir werden im kommenden Jahr sehr intensiv über eine Änderung unserer Landesverfassung diskutieren: Wahlalter 16; ich freue mich darauf. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Sven Werner Tritschler [AfD]: Und wir erst!) Wir werden über einen Bürgerrat und das Einsetzen von Bürgerräten diskutieren. Auch hier freue ich mich auf die Diskussion und auf die Zusammenarbeit hier im Haus. Wir müssen selbstverständlich darüber diskutieren, wie wir die Landeszentrale für politische Bildung stärken und weiterentwickeln können. Das ist ein ganz zentrales Anliegen, das wir haben. Ich möchte auch dem Kollegen Sven Wolf recht geben: Der Kampf gegen rechts darf keine Projektarbeit bleiben. Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz. Das ist im Deutschen Bundestag leider gescheitert – man muss es so sagen –, auch am Koalitionspartner FDP. (Sven Wolf [SPD]: An uns nicht!) Es lohnt sich, auch hier weiterzukämpfen. Insofern werden uns diese Themen auch im nächsten Jahr beschäftigen. Der Einzelplan 02 bietet dafür eine gute Landtag Grundlage, ebenso der Einzelplan 06 für die Landeszentrale. Lassen Sie uns weiter an diesen Themen arbeiten – gerne fraktionsübergreifend unter den demokratischen Fraktionen. Das ist ein wichtiger Wert an sich. Ich kann an dieser Stelle nur um Zustimmung für den Einzelplan 02 bitten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor ein paar Wochen rund 20.000 Menschen vor dem Landtag gegen die Kürzungen der schwarz-grünen Landesregierung im Sozialbereich demonstriert haben, zeigte sich unser Ministerpräsident Hendrik Wüst väterlich verständnisvoll. Er habe Verständnis für jeden Einzelnen, der da sein Anliegen vorträgt. Allerdings müsse die Regierung sparsam sein und Prioritäten setzen, Zitat: „Da sind Dinge notwendig, die schmerzen.“ Hendrik Wüst wäre nicht Hendrik Wüst, wenn er nicht mit gutem Beispiel voranginge. Bei seinem eigenen Haus setzte er Prioritäten und kürzte die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit von 1,7156 Millionen Euro auf 1,7106 Millionen Euro, also um schmerzhafte 5.000 Euro oder 0,29 %. Um beim Väterlichen zu bleiben: Das ist etwa so, wie wenn der Papa – das passt in die Jahreszeit – den Kleinen erklärt, es gebe dieses Jahr leider keine Weihnachtsgeschenke, die Zeiten seien schlecht, und kurz darauf mit dem Kegelclub nach Mallorca fliegt. Und dann erklärt er ihnen, er spare Geld, weil er mit der Bahn zum Flughafen fahre. Dabei liegt bei der Öffentlichkeitsarbeit erhebliches Einsparpotenzial. Der Haushaltstitel wurde gerade erst in der Coronazeit um einen sechsstelligen Betrag aufgebläht, damit unser Ministerpräsident die Bürger besser mit Regierungsinformationen – und inzwischen wissen wir, hauptsächlich waren es Regierungsdesinformationen – versorgen kann. Nun ist die Coronapanik vorbei, aber die Steuerzahler zahlen immer noch. Jetzt wird das mit einem – Zitat – gesteigerten Informationsbedürfnis der Bürger begründet. Woher das kommen soll und woran Sie das festmachen, bleibt allerdings Ihr Geheimnis. Ebenso bleibt Ihr Geheimnis, warum es für dieses Informationsbedürfnis nicht ausreicht, dass die Bürger mit dem WDR bereits die teuerste Rundfunkanstalt Deutschlands betreiben müssen – und die ist ja angeblich genau dafür da. 04.12.2024 Kein Geheimnis hingegen ist, welche Schlüsse Sie aus diesem angeblich gesteigerten Informationsbedürfnis ziehen: Allein im vergangenen Jahr durfte der NRW-Steuerzahler 100.000 Euro für Fotos und Videos von Hendrik Wüst aufwenden. Dazu habe ich jetzt ein gesteigertes Informationsbedürfnis, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank. Vielleicht können Sie uns das gleich beantworten: Kennen Sie wirklich Menschen, die danach ein gesteigertes Bedürfnis haben? Ich jedenfalls nicht. Vielleicht machen Sie dazu einmal eine Erhebung, budgetmäßig ist das locker drin. Überhaupt ist Eitelkeit offensichtlich keine Mangelware in der Staatskanzlei. Gerade wurde bekannt, dass Hendrik Wüst eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Warum? Weil er rechtswidrig für ein Unternehmen warb, das sich darauf spezialisiert hat, genau diese Eitelkeiten von Politikern zu bedienen und Bürger abzumahnen oder gar anzuzeigen, die an dieser Eitelkeit kratzen. Das Land NRW, also der Steuerzahler, hat sich gegenüber dem Unterlassungsgläubiger auch bereits zur Kostenübernahme verpflichtet. Vergleichen wir auch das einmal mit der Lebenswirklichkeit der Steuerzahler. Wenn der Außendienstmitarbeiter, der Paketbote, der Taxifahrer dienstlich unterwegs ist und irgendein Landesbeamter mit einem Messgerät hinter dem Gebüsch steht und feststellt, dass er ein paar km/h zu schnell unterwegs war, dann zahlt er für dieses Fehlverhalten aus eigener Tasche. Das zahlt nicht sein Arbeitgeber, und ganz sicher zahlt das nicht der Steuerzahler. Wenn dagegen unser Ministerpräsident mit gut 200.000 Euro Jahressalär nicht zum ersten Mal in seiner Karriere Eigeninteresse und öffentliches Interesse nicht so ganz auseinanderhalten kann, dann haften dafür andere. Der Fisch, meine Damen und Herren – das ist bekannt –, stinkt vom Kopf her, und bei dieser Landesregierung gilt das offenbar in besonderem Maße. Wer an der Spitze eines Landes steht, in dem die Bürger täglich im Stau stehen, weil die Infrastruktur marode ist, wer an der Spitze eines Landes steht, dessen Schüler in allen Vergleichen national und international unterdurchschnittlich abschneiden, wer an der Spitze eines Landes steht, dessen Verfall an vielen Ecken leider unübersehbar geworden ist, wer in Verantwortung ist, während Arbeiter, zum Beispiel bei Ford, bei thyssenkrupp um ihre Existenz bangen, der müsste, wenn er Anstand hätte, andere Zeichen setzen. Der sollte vielleicht auf ein paar Euro für Selbstdarstellung verzichten und sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren – es wäre genug davon da. Dann könnten wir vielleicht zustimmen. So ist dieser Einzelplan in dieser Zeit jedenfalls ein Ausweis von Stillosigkeit und nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Haushaltsentwurf 2025 setzt für die zentralen Aufgabenbereiche der Staatskanzlei klare Prioritäten. Erstens. Wir als Staatskanzlei übernehmen Mitverantwortung für die Konsolidierung, die im Landeshaushalt notwendig ist. Wir leisten unseren Beitrag zur Stabilisierung (Sven Wolf [SPD]: So viel!) und sind wie andere Ressorts an den Sparanstrengungen beteiligt. Im Übrigen melden wir obgleich zwischenzeitlich veränderter und erweiterter Aufgaben zum dritten Mal in Folge keine neuen Stellen an. Zweitens: Stärkung der Gesellschaft. Im Rahmen unserer Zuständigkeiten und Möglichkeiten schaffen wir die Voraussetzungen dafür, (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) dass die Demokratie, die Solidarität und der Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden. Drittens: moderne Verwaltung. Wir optimieren unsere Arbeitsweise, um als Regierungszentrale flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können und die Menschen – es wurde gerade gesagt – in unserem Land noch besser zu erreichen. Das verlangt insbesondere von einer Regierungszentrale eine aktive Ansprache, eine zeitnahe Information, ein abgestimmtes Regierungshandeln und eine moderne Kommunikationsarbeit. Was bedeutet das konkret für den Haushaltsentwurf? Ich will die diesbezüglichen Themen kurz aufrufen. Ehrenamt. Das Ehrenamt ist das Rückgrat der Gesellschaft. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Umsetzung der Ehrenamtsstrategie. Mit dem neuen Kapitel „Ehrenamt und zivilgesellschaftliches Engagement“ stellen wir angemessene Mittel zur Verfügung, und wir stellen im Übrigen von der Selbstbewirtschaftungsmitteltechnik auf entsprechende Haushaltstitel um. Damit werden 2.000 Projekte, Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche, die kostenlos bleiben, und die Landesservicestelle, die Vereinen und Engagierten hilfreich zur Seite steht, gefördert. Des Weiteren nehmen wir besonders junge Menschen in den Blick und wollen etwa in den Bereichen „Mitgliedergewinnung“ und „junges Ehrenamt“ einen Schwerpunkt setzen. Dem Ergebnis des Ehrenamts-04.12.2024 atlas 2024 zufolge wollen sich viele Menschen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren engagieren. Nicht alle finden dafür aber den richtigen Einstieg. Deshalb wird der Fokus unserer Arbeit im kommenden Jahr auf diesen Bereich gerichtet. Der Bereich „Öffentlichkeitsarbeit und Bürgernähe“ wurde ebenfalls gerade angesprochen. In Zeiten von Desinformation und wachsendem Misstrauen in staatliche Institutionen, das von einigen geschürt wird, ist eine gezielte Kommunikation existenziell. Das Ziel unserer Öffentlichkeitsarbeit und des Servicecenters der Landesregierung ist, die Haltung und das Handeln der Landesregierung klar und zielgruppenorientiert zu kommunizieren. Dabei wollen wir insbesondere diejenigen Bürgerinnen und Bürger erreichen, die sich nicht über die klassischen Medien und Netzwerke informieren oder austauschen. Vor dem Hintergrund der inflationären Kostensteigerungen bedeutet das Überrollen von Haushaltsansätzen ein Weniger an Gestaltungsspielraum. Jeder, der sich mit der Materie befasst, weiß, dass die Teuerung gerade in diesem Bereich voll zuschlägt. Wenn wir hier bei den gleichen Ansätzen bleiben, ist das natürlich eine besondere Anstrengung. (Sven Wolf [SPD]: Das ist genau das, was uns die sozialen Träger gesagt haben! Das ist ge- nau das Argument!) Trotz des Konsolidierungsbedarfs setzen wir bei unserer Öffentlichkeitsarbeit weiterhin auf Qualität. Veranstaltungen wie das Sommerkonzert der Landesregierung und der Tag der offenen Tür schaffen Dialogräume und Transparenz. Außerdem stärken sie das Gemeinschaftsgefühl in unserem Land. Nach der guten Erfahrung im August 2023 werden wir deshalb auch im kommenden Jahr einen Tag der offenen Tür durchführen. Im Übrigen wird dann, lieber Herr Wolf, das renovierte Landeshaus im Zentrum dieses Tags der offenen Tür stehen und für alle zugänglich sein. Ich bin ziemlich sicher, dass die meisten Besucher dann darüber ein Urteil fällen, wie das die meisten Mitglieder des Hauptausschusses getan haben, als sie dort waren, und ich glaube, das Wort „dekadent“ kam dabei nicht vor. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend auf ein Thema eingehen, das uns fraktionsübergreifend besonders wichtig ist: der Kampf gegen Antisemitismus. Dies wird aus der Staatskanzlei über verschiedene Bereiche hinweg unterstützt. Zum einen handelt es sich um die Unterstützung unserer Antisemitismusbeauftragten und ihrer Arbeit, die mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird. Zum anderen handelt es sich – das haben mehrere Fraktionen gefordert – um die Erhöhung der Pflegepauschale für jüdische Friedhöfe. Dabei gehen wir in Vorleistung und hoffen darauf, dass der Bund die Landtag notwendigen Kofinanzierungsmittel bereitstellen kann. Ich danke an dieser Stelle explizit für das überparteiliche Miteinander. Des Weiteren werden die jüdischen Gemeinden in unserem Land angesichts der anhaltend bedrückenden Sicherheitslage eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, um die Sicherungsdienste an den Liegenschaften sicherzustellen. Das sind einige ausgesuchte Bereiche, die zeigen, dass wir als Staatskanzlei, als Behörde des Ministerpräsidenten unsere Aufgaben schlank und lösungsorientiert wahrnehmen. Damit formulieren wir auch in haushalterisch herausfordernden Zeiten ein klares Bekenntnis mit Blick auf Verantwortung und Gestaltungswillen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Liminski. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu Punkt „a) Staatskanzlei“ nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache zu Teil „a) Staatskanzlei“. Ich rufe auf: b) Europa und Internationales Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Blask für die SPD-Fraktion das Wort.

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Inge Blask SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich habe es bereits in meiner letzten Rede zu den Europa-Schecks erwähnt und dem Minister im Ausschuss gesagt, aber in diesem Fall wiederhole ich mich gerne: Für Europa gibt es die Europa-Schecks, und für die internationalen Angelegenheiten gibt es den Rotstift. Die Landespolitik behauptet, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu betreiben und Strukturbrüche zu vermeiden. Das steht in einem krassen Gegensatz dazu, was Sie in Einzelplan 02 vor allem im Bereich „Internationales“ alles streichen; das sind 100 % bei der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit und 100 % beim konkreten Friedensdienst. Im zweiten Jahr in Folge gibt es auch über 100.000 Euro weniger für das Promotorenprogramm. Wenn Sie meinen, diese Kürzungen würden keine Strukturbrüche für die entwicklungspolitische Arbeit in Nordrhein-Westfalen bedeuten, dann kann ich Ihnen gerne einmal aufzählen, was sie bedeuten. Das Eine Welt Netz NRW musste bereits nach der Kürzung im letzten Jahr mehrere Stellen für junge Menschen im Promotorenprogramm streichen. Das wird auch jetzt wieder der Fall sein. So, wie es aus-04.12.2024 sieht, muss der gesamte Bereich der interkulturellen Promotoren daran glauben. Der Konkrete Friedensdienst Nordrhein-Westfalen hat es seit 1985 mehr als 10.000 jungen Menschen aus Nordrhein-Westfalen ermöglicht, sich in mehr als 50 Staaten dieser Welt in Projekten zu engagieren. Diese Förderung kam bisher vor allem jungen Handwerkerinnen und Azubis zugute und damit Menschen, die weitaus weniger Möglichkeiten zum internationalen Austausch als zum Beispiel Studierende haben. Dieses Projekt ist so gut, dass sich selbst Ihr CDU-Kollege Ruprecht Polenz aus Münster gegen die Streichung der Mittel ausgesprochen hat. Die Handwerkskammern und viele andere haben sich entsetzt gezeigt. Wissen Sie, wofür die Landesregierung die fast 40 Jahre währende gute Tradition des Konkreten Friedensdienstes aufgeben will? Für läppische 346.000 Euro, die Sie dann im Haushalt auf der Habenseite vorweisen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, unsere Änderungsanträge dazu haben Sie natürlich abgelehnt. Aber ich appelliere an Sie, auch im Namen der vielen Engagierten, die uns zu diesem Thema angeschrieben haben, sich diese Streichung noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. Vielleicht findet sich dann doch noch ein anderer Posten, bei dem man ein wenig schmerzfreier 350.000 Euro auftreiben kann. Sie werden es kaum glauben, aber wir hätten tatsächlich schon eine Idee. Die Akademie für Internationale Politik unseres ehemaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet hat laut Haushalt in den letzten Jahren 5,4 Millionen Euro Selbstbewirtschaftungsmittel angehäuft und bekommt im nächsten Jahr trotzdem wieder 1,8 Millionen Euro zugewiesen, und das für aktuell acht Stipendiaten und, wie es heißt, die Förderung wissenschaftlicher Exzellenz. Ich rechne das gerne um. Das bedeutet 225.000 Euro pro Stipendiat. Gleichzeitig hat der Konkrete Friedensdienst Nordrhein-Westfalen 2024 insgesamt 346.000 Euro gekostet, wofür man 150 junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen in 43 verschiedenen Projekten über Engagement Global mit einem Reisekostenzuschuss unterstützen könnte. Ich würde sagen, das Preis-Leistungs-Verhältnis spricht für sich. Unser Vorschlag: Übergeben Sie die acht Stipendiaten an eine der vielen exzellenten Universitäten, die wir hier in Nordrhein-Westfalen haben, und erhalten Sie stattdessen die wichtigen und bewährten Programme im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dann können Sie mit Fug und Recht behaupten, die richtigen Prioritäten in diesem Haushalt gesetzt und Strukturbrüche vermieden zu haben. Den Einzelplan für Europa und Internationales werden wir heute ablehnen. – Herzlichen Dank. Landtag (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Blask. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Bergmann.

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Dr. Günther Bergmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Vermutlich werden mir fast alle zustimmen, dass der Einsatz des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Gebieten „Europa“ und „Internationales“ so gut ist, dass er eigentlich 10 Milliarden Euro mehr im Einzelplan 02 verdient hätte. Aber Politik ist kein Wünsch-dir-was, sondern es geht um den verantwortungsvollen Umgang mit bereitstehenden Steuermitteln. Wir alle spüren: Die Situation des Landes ist sehr ernst. Die Landesregierung agiert in einem komplizierten Umfeld aus meiner Sicht sehr geschickt. Sie baut keine haushalterischen Luftschlösser auf, sondern geht pflichtbewusst und gewissenhaft mit der Lage um. Das hat vorhin auch unser Finanzminister mit einer Rod-Stewart-ähnlichen Stimme hier deutlich zu verstehen gegeben. Die Koalition hat sich meines Erachtens völlig zu Recht für ein Primat beim Haushalt 2025 entschieden. Ausgaben für Kinder und Bildung sind weiterhin unsere erste Priorität. Die Ausgaben werden daher dort nicht reduziert. Richtig so! Auch der Einzelplan 02 muss jetzt seinen Beitrag leisten. Das tun wir gemäß dem Motto: Du kannst einen Euro nur einmal ausgeben. Während der Teilbereich „Europa“ mit etwa 6,5 Millionen Euro quasi gleich bleibt, sinken die Ausgaben im Bereich des Internationalen um rund 20 %, was sehr schmerzlich ist, da die Reduzierung auch Bereiche trifft, die tolle Arbeit machen – das ist unbestritten – und sehr sinnvoll sind. Deshalb ist es wichtig, immer wieder zu betonen: Die Rückführung der Haushaltsmittel für das nächste Jahr ist keine Bewertung der Arbeit, auch und speziell nicht der von Ehrenamtlichen. Unsere Wertschätzung haben weiterhin alle Akteure, die auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit tätig sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dennoch mussten wir nicht nur einen Beitrag zur einzelplanübergreifenden notwendigen Einsparung leisten, sondern auch intern eine Priorisierung im Einzelplan 02 vornehmen. Im Bereich „Europa“ bleibt bei den Titeln alles mehr oder minder beim Alten. Im Bereich „Internationales“ mussten wir Prioritäten setzen und Dinge festlegen. In diesen Zeiten stehen wir dabei ganz bewusst zu unserem Engagement in und für Israel – Stichwort: NRW-Büro in Tel Aviv. Dass der Ansatz in der entsprechenden Titelgruppe sinkt, liegt daran, dass die 04.12.2024 Maßnahmen für das NRW-USA-Jahr nicht mehr nötig sind und sich die damals geplanten Ausgaben dementsprechend in einer Reduzierung niederschlagen. Das hat aber nichts mit dem Engagement gerade in Tel Aviv zu tun. Darüber hinaus bildet unser Ukraine-Engagement auch künftig einen wichtigen Schwerpunkt. Ich bin sehr dankbar, dass Minister Liminiski hier – und das hat er im Ausschuss auch deutlich gemacht – die Flexibilität in den Vordergrund stellt. Wir müssen haushalterisch flexibel in der Lage sein, auf die Dinge zu reagieren, die am liebsten nicht kommen sollten, aber vermutlich doch kommen werden. Wir brauchen Möglichkeiten, um vor Ort agieren zu können. Das ist sehr richtig und sehr gut so. Ohne Zweifel schmerzhaft sind die Einschnitte bei der Akademie für Internationale Politik, deren Selbstbewirtschaftungsmittel – Frau Blask, da haben Sie sich anscheinend nicht richtig informiert – in diesem Jahr schon drastisch reduziert worden sind, von 5,4 Millionen auf 1,1 Millionen Euro. Das heißt, sie bekommt nicht nur dieses Jahr weniger, nämlich nicht mehr 2, sondern nur noch 1,8 Millionen Euro – das sind nach Adam Riese 10 % Abschlag –, sondern auch die Selbstbewirtschaftungsmittel, die da waren, um zum Beispiel einen Standort zu suchen, sind weg. Damit kann ein Großteil Ihrer gerade gehaltenen Rede entfallen. Es ist ein schmerzhafter Einschnitt. Ebenso schmerzhaft sind die Rückführungen – darum brauchen wir gar kein Tuch zu binden – beim internationalen Friedensdienst oder bei der Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit, die, wie Sie richtig gesagt haben, auf null gesetzt werden müssen. Kleiner Trost dabei ist – da widerspreche ich Ihnen –, dass die Projekte damit nicht kaputtgehen, sondern weiterlaufen, wie ich aus vielen Gesprächen mit Akteuren aus diesem Bereich weiß, nur aus anderen Finanzierungsquellen gespeist werden – Gott sei Dank –, leider für eine Zeit ohne NRW-Support. Wichtig und für mich als Abgeordneter aus dem Grenzbereich auch immer wieder sehr erwähnenswert, ist, dass wir auch künftig das Engagement von Schulen, Vereinen, Ehrenamtlern im Bereich des Europa-Schecks weiter unterstützen. Wir senden damit auch von hier aus ein klares proeuropäisches Zeichen in unser wunderbares Bundesland Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU) Wir alle hoffen, dass sich die Rahmenbedingungen schnell verbessern, damit wir auch bald wieder alle Akteure auf den Gebieten unterstützen können, denn sie leisten wertvolle Arbeit. Davor haben wir hohen Respekt. Wir bedanken uns für diese Arbeit, aber im Moment lässt die Haushaltslage eben nichts anderes zu. Landtag Wir haben die Anträge der Opposition im Ausschuss besprochen, wir haben diskutiert und abgestimmt. Wir haben heute nur eine Empfehlung: Stimmen Sie dem Haushaltsentwurf zu. Bei den Änderungsanträgen werden wir das nicht tun. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bergmann. – Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Europa ist für Nordrhein-Westfalen keine abstrakte Idee. Europa ist unser tägliches Leben, unser wirtschaftliches Rückgrat und unsere gemeinsame Zukunft. Gerade in den Grenzregionen – Herr Dr. Bergmann hat es gerade gesagt – spüren wir das jeden Tag. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – sei es in der Wirtschaft, im Verkehr oder bei Bildungsprojekten – zeigt, wie wichtig ein starkes und geeintes Europa für unser Bundesland ist. Doch Europa und die internationale Zusammenarbeit stehen weiterhin vor gewaltigen Herausforderungen. Der Krieg in der Ukraine, die angespannte Weltwirtschaft und die Klimakrise machen klar: Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Der Haushalt, den wir heute diskutieren, bietet dafür wichtige Ansätze, aber ist in vielen Bereichen noch verbesserungswürdig. Wie bereits im vergangenen Jahr geht der Haushalt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklungen und internationaler Krisen ist es daher auch nicht verwunderlich, dass sich die Haushalte für 2024 und 2025 nur unwesentlich unterscheiden; Herr Kollege, Sie haben darauf hingewiesen. Es gibt viele positive Aspekte in diesem Einzelplan. Viele Themen aus der vergangenen schwarz-gelben Legislaturperiode werden fortgeführt, darunter die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Benelux-Ländern und den Euregios sowie die finanzielle Ausstattung der Grenzinfopunkte und dem Deutsch-Niederländischen Jugendwerk. (Beifall von der FDP sowie von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Persönlich freut mich, dass 10,9 Millionen Euro für das Einstein-Teleskop im Landeshaushalt Berücksichtigung finden. Leider wurden unsere Forderungen nach zusätzlichen Mitteln nicht gehört. Doch in einigen Bereichen reichen die Mittel, die hinterlegt werden, nicht aus. Hierzu haben wir konstruktive Änderungsvorschläge im Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, um den Haushalt gezielt zu verbessern. Leider wurden diese allesamt abgelehnt. 04.12.2024 Erstens. Es bedarf mehr Geld für die Förderung von grenzüberschreitenden Maßnahmen, auch mit Blick auf die Stabilität der Beziehungen der Benelux-Staaten. Wir hatten Geld für das NRW-Benelux-Jugendparlament gefordert, das hinterlegt werden soll. Wir werden dazu eine Anhörung haben. Es ist ein wichtiges Projekt für die Zusammenarbeit der Jugend in unserer Region und mit Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Wir hatten 1 Million Euro für den grenzüberschreitenden Katastrophenschutz gefordert. Der Klimawandel wird in Zukunft häufiger Hochwasser und Waldbrände mit sich bringen; wir müssen vorbereitet sein. Ich habe dieses schon häufig im Ausschuss und im Plenum ausführlich begründet. Wir müssen hier tätig werden, weil es unsere Aufgabe nach dem Subsidiaritätsprinzip ist. Es bedarf, zweitens, einer Erhöhung der Mittel für die Stärkung der Europafähigkeit. Hier ist insbesondere die Einbindung der Ukraine in Projekte mit entsprechenden Geldern umzusetzen. Wir wünschen uns, dass mehr jungen Menschen die Teilnahme am Jugendgipfel des regionalen Weimarer Dreiecks ermöglicht wird, und mehr Jugendaustauschprojekte. Drittens bedarf es einer Verstärkung der Hilfe für internationale Projekte; darauf hat Kollegin Blask schon hingewiesen und es ausführlich begründet. Darüber hinaus dient die Erhöhung des Ansatzes, den wir gefordert haben, auch der Verstetigung und Unterstützung des UN-Standorts Bonn, für die es noch weitreichende Projektmöglichkeiten gibt. Auch hierüber hatten wir schon im Ausschuss gesprochen. Insgesamt ist uns als Fraktion vor allem aber wichtig, dass Förderprogramme zielgenau und durchdacht vergeben werden. Ein Ansatz von Förderprogrammen mit dem Gießkannenprinzip ist mit uns nicht zu machen. (Beifall von der FDP) Wir haben auch konkrete Einsparungsvorschläge gemacht, um den Haushalt weiter zu konsolidieren. Dabei schlagen wir vor, die Kürzungen unter anderem bei der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und bei anderen Bereichen höher anzusetzen. Das unterscheidet uns von der SPD. So schaffen wir Spielraum für wichtige Investitionen in der europäischen Zusammenarbeit. Unser Ziel ist klar: Wir wollen einen Haushalt, der zukunftsorientiert ist und die europäische sowie die internationale Zusammenarbeit stärkt. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir mehr Engagement und nicht weniger. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Engstfeld.

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Stefan Engstfeld GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In diesem Jahr ist es auf der Welt nicht friedlicher geworden. Kriege, Konflikte und schlimme humanitäre Krisen bestimmen die Nachrichtenlage. Um die Menschenrechtssituation ist es vielerorts mehr als düster bestellt. Demokratien stehen überall unter Druck. Antidemokratische, antieuropäische Kräfte arbeiten beständig daran, unsere freiheitlichen Werte, die Grundfeste unserer politischen Arbeit, zu zerstören. Wir alle sind in diesen Zeiten gefordert, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gegen die Feinde Europas und die Feinde unserer Demokratie zu verteidigen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland im Herzen Europas, das enorm von Europa und der Europäischen Union profitiert. Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland, das mit seinen direkten Nachbarn Belgien und den Niederlanden einen einzigartigen europäischen Wirtschafts-, Kultur- und Lebensraum bildet. Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland, das international vernetzt ist und weltweit Partnerschaften pflegt. Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Bundesland, das sich auch seiner globalen Verantwortung bewusst wird. Der Haushalt im Bereich „Europa und Internationales“ spiegelt all das wider. Er ist ein klares Bekenntnis zu Europa, zu unseren europäischen Werten. Dieser Haushalt bekennt sich zu seiner globalen Verantwortung, und das in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich möchte das an einigen Beispielen illustrieren. Erstens. Das Projekt „Shalom – Chaveruth: Solidaritätspartnerschaften NRW-Israel“ wird 2025 fortgesetzt. Damit werden kommunale Partnerschaften für den Wiederaufbau in der Umgebung des Gazastreifens und an der israelisch-libanesischen Grenze unterstützt. Das ist ein wichtiges Zeichen. (Beifall von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Zweitens. Seit fast drei Jahren führt der russische Präsident Putin einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine und gegen die Menschen in der Ukraine. Nordrhein-Westfalen – wir alle – stehen weiterhin solidarisch an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Auch im nächsten Jahr werden wir die Förderung kommunaler und zivilgesellschaftlicher Wiederaufbauprojekte in der Ukraine, in unserer 04.12.2024 Partnerprovinz Dnipropetrowsk, fortsetzen. Auch das ist ein wichtiges Zeichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Drittens. Um die Aufmerksamkeit auf die vielen mutigen Menschen zu richten, die trotz Unterdrückung, drohender Inhaftierung sowie unter Einsatz von Leib und Leben für Grundrechte in ihren Ländern eintreten, führt die Landesregierung, unterstützt von den sie tragenden Fraktionen, wie schon im vergangenen Jahr rund um den Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. September wieder die Woche der Menschenrechte durch. Wir knüpfen an diesen Erfolg vom letzten Jahr an und setzen auch hierbei ein wichtiges politisches Zeichen dafür, wo wir politisch stehen. Viertens. Mit der Fortsetzung der Landesinitiative Europa-Schecks fördern wir Menschen und Initiativen in unserem Bundesland, die sich ehrenamtlich für Europa und für die Verankerung des Europagedankens in NRW einsetzen. Auch das ist in diesen Tagen ein wirklich wichtiges Zeichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Rahmenbedingungen für diesen Haushalt sind schwierig. Wir müssen Kürzungen vornehmen, auch im Bereich „Internationales“, aber wir tun das mit Maß und verantwortungsvoll. Das bedeutet: Wir priorisieren, wir setzen Schwerpunkte. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns in dieser Lage richtig fokussieren und uns dieser Balanceakt auch mit diesem Haushalt gelungen ist. Nordrhein-Westfalen ist ein international vernetztes Bundesland im Herzen Europas, das zu europäischen Grundwerten steht. Wir verteidigen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechte und stellen uns unserer globalen Verantwortung als Industrieland. Das alles spiegelt sich in diesem Haushalt wider. Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 02 im Bereich „Europa und Internationales“. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zitat: „Der kleine Stern Sam möchte gerne eine Sternschnuppe sein, doch alle sagen, dass das nicht geht. Wird Sam es schaffen?“ So der Klappentext des Kinderbuches „Sam – The Racing Star“, der im Rahmen eines deutsch-ugan-Landtag dischen Austauschs entstanden und in den Sprachen Deutsch, Englisch und Luo erhältlich ist. Jeweils acht Personen vom Eine Welt Netz Nordrhein-Westfalen flogen für zweimal 16 Tage nach Uganda bzw. auf der Gegenseite nach Münster, um im intensiven Austausch daran zu arbeiten. Neben Landesgeldern förderten auch der Bund, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Fonds der katholischen Kirche und die Sparkasse Münsterland Ost. Glauben Sie mir, ich würde mir wirklich nichts sehnlicher wünschen, als den Wert solcher Projekte nicht bewerten zu müssen. Ich würde mir wünschen, in einem Land zu leben, in dem Sie, also die Regierung, und Sie, das Parteienkartell, das hier herrscht, den Menschen genug Geld lassen, um solche Wohltaten selbst zu finanzieren. Das wäre echte Wohltätigkeit und kein Beschäftigungsprogramm für grünes und linkes Vorfeld. (Beifall von der AfD) Stellen Sie sich einmal vor, dass die Bürger mit dem von ihnen hier im Land hart erarbeiteten Geld das fördern könnten, was sie fördern wollen. Vielleicht würden sie deutsch-ugandische Kinderbücher über transsexuelle Sternstuppen fördern, vielleicht aber auch ein Tierheim, das Rote Kreuz, eine Bürgerinitiative oder was auch immer. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Vielleicht würden Sie auch einfach in den Urlaub fahren, vielleicht sogar nach Uganda. Wenn Sie dort ein bisschen Geld ausgäben, dann wäre den Einheimischen wahrscheinlich mehr gedient als mit solchen Projekten. Stattdessen zahlen unsere Bürger Jahr um Jahr mehr Steuern und bekommen Jahr um Jahr weniger Gegenleistungen vom Staat. Verkehrswege, Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten – wir haben es gehört –: alles ungenügend. Umgekehrt fördert der Bund bekanntlich Radwege in Peru und das Land eben dreisprachige Kinderbücher für Uganda zum Thema „Transsexualität“. Einzelfälle sind das nicht. Nein, die Webseite des Eine Welt Netzes ist voll von solchen Gruselprojekten, und das ist noch nicht alles. Ebenfalls auf Landeskosten gibt es noch – die Kollegin von der SPD hat es gerade angesprochen – die Akademie für Internationale Politik in Bonn, eine Erbschaft der kurzen Ära Laschet, die uns nie wieder verlassen wird und Millionen Euro im Jahr kostet. Neben der Herausgabe von netten Hochglanzmagazinen, die auffälligerweise immer mit dem Bild eines CDU-Politikers beginnen, beschäftigt man sich mit ganz großen Dingen, etwa afrikanischer Männlichkeit und deren Auswirkungen auf die Entwicklungspolitik, denn, so heißt es – Zitat –: 04.12.2024 „Geschlechterrollen und -erwartungen können die Art und Weise prägen, wie sich Männer in Entwicklungsprogrammen engagieren […].“ Kann man alles tun, meine Damen und Herren, aber bitte nicht mit dem Geld, das Sie den Bürgern vorher abgenommen haben. Wir sind tatsächlich keinem auf der Welt etwas schuldig, weder in Uganda noch anderswo. Deshalb haben diese Ausgaben nichts in irgendeinem öffentlichen Haushalt verloren, am allerwenigsten aber im Haushalt eines Bundeslandes, das bekanntlich nicht für Auswärtiges zuständig ist, weshalb wir, ganz nach den Buchstaben des Grundgesetzes, die ersatzlose Streichung des Haushaltsteils „Internationales“ fordern. Abschließend noch ein paar Worte zum Teil „Europa“: Hierbei geht es Ihnen, anders als Sie es immer betiteln, vor allem darum, die Menschen für eine immer mehr zentralisierte EU zu begeistern, und weniger darum, echten Austausch und echtes Kennenlernen in Europa zu fördern. Nebenher betreiben Sie damit noch Klientelpolitik. Dafür gibt es jetzt die sogenannten Europa-Schecks. Die kann der Minister nach Gutdünken verteilen und damit auf anderer Leute Kosten für gute Stimmung beim Wähler sorgen, (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) etwa mit Französischen Wochen in Wermelskirchen, der Europäischen Frühstückspause in Steinfurt oder einer Ausstellung über europäischen Honig in Düsseldorf. Das ist alles furchtbar nett, auch das kann man alles tun, aber lassen Sie die Leute im Land das doch selbst entscheiden. Die französische Küche entdeckt man nun mal am besten in Frankreich und nicht in Wermelskirchen. Dort mal hinzufahren, Europa selbst zu erkunden, schafft die Europafähigkeit, von der Sie immer so viel reden, aber das schafft kein sinnfreies Herumgefördere irgendwelcher Bürokraten. Genau diese Möglichkeit nehmen Sie immer mehr Menschen, weil Sie alles, aber auch wirklich alles und vor allem Mobilität immer teurer machen. Der vorliegende Einzelplan „Europa und Internationales“ spielt tatsächlich – das wurde gerade angesprochen – im Landeshaushalt eine eher untergeordnete Rolle. Aber er ist doch mustergültig für alles, was in diesem Land schiefläuft. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Landtag Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Tritschler, dass Sie sich hier hinstellen und die ersatzlose Streichung der Haushaltsposition „Internationales“ und sonst bei medienpolitischen Tagesordnungspunkten auch die Streichung jeglicher Aktivitäten im Bereich der Medienkompetenzförderung fordern, verwundert mich insofern nicht, als Sie natürlich gerne hätten, dass wir dieses Land schutzlos russischer Desinformation aussetzen, an der Sie mitwirken. Das allerdings werden wir nicht tun. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich zitiere: Wie hässlich wird es? – Zitat Ende. Das fragte The Economist im September. Thema dieses Artikels waren die geopolitischen Spannungen, die Energiekrise und die steigenden Flüchtlingszahlen. All das zeigt: Es wird nicht einfacher. Nordrhein-Westfalen spürt diese Auswirkungen der globalen Herausforderungen unmittelbar. Unser Anspruch ist: Wir dürfen, können und wollen uns nicht abschotten. – Europa und internationale Zusammenarbeit bleiben unverzichtbar für Frieden, Sicherheit und Wohlstand in einer sich wandelnden Welt. Deshalb legen wir mit dem Haushalt 2025 ein starkes Fundament, um im Rahmen unserer Zuständigkeiten und Möglichkeiten die internationalen Beziehungen des Landes mit Schwerpunkten zu gestalten. Dieses Fundament haben wir in den letzten Jahren deutlich gestärkt. Die Haushaltsansätze für den Bereich Europa und Internationales haben wir zwischen 2017 und 2023 mehr als verdoppelt. Selbst jetzt, im Haushaltsjahr 2025, über das wir reden, liegt der Wert immer noch doppelt so hoch wie 2017. Klar ist, nicht jedes Programm, nicht jedes Projekt kann fortgesetzt werden, einige müssen ausgesetzt werden. Aber wir schaffen es, bewährte Strukturen zu erhalten und etablierte Netzwerke ihrer Bedeutung zu bewahren und außerdem das bürgerschaftliche Engagement in der Entwicklungspolitik weiterhin zu fördern. Ich will kurz etwas zu den einzelnen Bereichen sagen und beginne mit Europa. Auch im kommenden Jahr engagieren wir uns für ein starkes und zukunftsfähiges Europa mit verschiedensten Maßnahmen. Erstens: die genannten Europa-Schecks, mit denen wir einerseits unsere Förderung im Europabereich zusammengefasst und andererseits vereinfacht haben, damit Vereine, Schulen und Kommunen unkompliziert und niederschwellig Förderung für ihre Aktivitäten bekommen. Bereits knapp über 500 Anträge sind eingegangen, und auch im Jahr 2025 stehen dafür wieder 1,5 Millionen Euro bereit. 04.12.2024 Zweitens: die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Herr Bergmann hat sie erwähnt. Wir haben besondere Formate des partnerschaftlichen Miteinanders mit Belgien und den Niederlanden, wie kürzlich wieder beim Benelux-Gipfel zu sehen. Wir haben damit dafür gesorgt, dass aus Nachbarn Partner werden. Das ist zu unserem Vorteil hier in Nordrhein-Westfalen, zum Vorteil der Menschen und der Unternehmen in unserem Land. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Drittens: die Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich. Auch hier werden wir trotz des Brexits weiter daran arbeiten, dass junge Menschen die Möglichkeit bekommen, dieses wunderbare Land, die Insel, kennenzulernen, auch für sich selbst zu entdecken und damit auch diese Partnerschaft, die ja für die Geschichte unseres Landes besonders ist, weiterhin mit Leben zu füllen. Viertens: das regionale Weimarer Dreieck. Das ist ein etabliertes und erfolgreiches Format, das wir weiterentwickeln wollen, gerade in diesen Zeiten. Jetzt möchte ich gerne zum Thema „Ukraine“ kommen, der weiterhin unsere Solidarität gilt. Wir haben dafür seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die ganze Ukraine mehr als 10 Millionen Euro für Hilfsinitiativen bereitgestellt. Wir werden auch im kommenden Jahr wieder das Förderprogramm für kommunale und zivilgesellschaftliche Wiederaufbauprojekte unterstützen. Wir tun das in einem vernetzten Ansatz, wie wir kürzlich mit unserer großen Ukraine-Konferenz in Köln gezeigt haben. Wir wissen, dass wir dabei im Kreise der deutschen Länder vorangehen und damit unseren Beitrag von unserer Ebene dafür leisten, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer in diesem Kampf um Recht und Freiheit unterstützt werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Abschließend will ich kurz auf die internationalen Beziehungen außerhalb Europas eingehen. Erstens. Die USA bleiben ein wichtiger Partner, trotz der Entwicklungen dort. Wir haben mit dem NRW-USA-Jahr unsere Hausaufgaben gemacht. Zweitens. In Sachen Israel sind wir weiterhin vor Ort engagiert mit einem eigenen Landesbüro und mit unserem Programm „Shalom – Chaveruth“, das mittlerweile nicht nur entlang des Gazastreifens, sondern auch an der Nordgrenze Israels ein Zeichen dafür setzt, dass wir nicht nur Worte übrighaben, sondern auch Taten, wenn es darum geht, Israel in diesem Überlebenskampf zu unterstützen. Drittens. Mit den Partnerschaften in Ghana und Nordmazedonien zeigen wir, dass wir unser Knowhow von der Landesebene dafür einbringen, dass auch an anderen Stellen eine nachhaltige Zukunfts-Landtag orientierung im Sinne der Werte, die wir in Nordrhein-Westfalen teilen, stattfindet. Abschließend will ich noch sagen, dass wir in diesen Tagen zum zweiten Mal die Woche der Menschenrechte durchführen. Die Beteiligung wurde im Vergleich zum letzten Jahr schon deutlich gesteigert. Fast alle Ressorts der Landesregierung beteiligen sich daran. Wir erleben ein großes Interesse, und wir schaffen es darüber, den Lichtkegel auf diejenigen zu richten, die sich unter schwierigsten Bedingungen in der Welt dafür einsetzen, Menschenrechte zu verteidigen. Ich glaube, dass die Lage, wie ich sie eingangs beschrieben habe, zeigt, dass das auch notwendig ist. Deshalb unterstützen wir diese Woche der Menschenrechte nicht nur in diesem Jahr, sondern auch im kommenden Jahr, und wollen sie weiter mit Partnern auch außerhalb der Landesregierung ausbauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie sehen daran: Wir nutzen den uns zur Verfügung stehenden Spielraum, um im Rahmen dessen, was wir an Zuständigkeiten und Möglichkeiten in diesem Feld haben, unserer Verantwortung nachzukommen. Ich danke für die Unterstützung dazu. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Liminski. Sie haben den Spielraum der Redezeit genutzt. Ich weise darauf hin, dass Sie Ihre Redezeit um 57 Sekunden überzogen haben, sehe aber trotzdem keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir uns bei Punkt b) Europa und Internationales am Schluss der Aussprache befinden. Somit rufe ich auf: c) Sport Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD der Kollegin Durdu das Wort.

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Tülay Durdu SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Krise in der nordrhein-westfälischen Sportlandschaft hat sich keinesfalls in Luft aufgelöst. Im Gegenteil, die strukturellen Probleme vertiefen sich von Jahr zu Jahr. Die Preise für Energie sind weiterhin hoch. Immer noch fehlt es an Übungsleitungen und Ehrenamtlichen. Es mangelt auch an Schwimmkursen. Und wenn es so weitergeht, ist der hohe Investitionsstau bei Sportstätten und Bädern gekommen, um zu bleiben. Nun plant die Landesregierung für das kommende Jahr immerhin keine weiteren schmerzhaften Einsparungen im Sport ein. Allerdings erinnere ich daran, dass Sie die großen Kürzungen ja bereits im 04.12.2024 vergangenen Jahr vorgenommen haben. Hier ist eine Schmerzgrenze erreicht. Mehr geht einfach nicht. Bevor Sie sagen, dass Sie die Ausgaben für den Sport doch erhöhen: Ja, aber doch nur aufgrund einer längst eingegangenen Verpflichtung für die Austragung der Rhine-Ruhr Games im kommenden Jahr – und auch das gelingt ja nur, weil ein Großteil der Schwimmwettbewerbe nun in Berlin stattfinden wird. In der Breite aber – für unsere Vereine und Sportler, für die Eltern, die keine Schwimmkurse für ihre Kleinen erhalten, für die vielen Ehrenamtlichen im Sport – ist dieser Haushaltsentwurf eine erneute Nullrunde. Natürlich ist auch uns die angespannte Haushaltslage im Land bewusst. Aber gerade jetzt, in einer anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation und bei einem drohenden Abschwung, müssen wir investieren. Sonst wachsen in NRW die Probleme nur noch weiter. Dieses Verschieben und Aufschieben von Lösungen sind fatal. Die viel zu lange ungelöste Altschuldenproblematik der Kommunen zeigt das. Das Aussitzen hat die kommunale Finanznot nur vergrößert. Und je größer die Probleme, desto teurer ihre Lösung. Für den Sport bedeutet das auch in Zukunft: Bäderschließungen statt Neubau. Im Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne eine Neuauflage des Investitionsprogramms „Moderne Sportstätte“ versprochen. Seitdem werden die Vereine Jahr um Jahr vertröstet. Nun müssen sie ein weiteres Jahr warten. Dabei duldet der Investitionsstau in unseren Sportstätten und Bädern keinen Aufschub mehr. Ebenso duldet ein verbindliches Gesetz für die Offenen Ganztagsschulen keinen Aufschub – auch aus der Sicht des Sports. Denn der ehrenamtlich organisierte Sport übernimmt hier jetzt schon große Verantwortung – eine Verantwortung, auf die wir jetzt schon zählen und bauen. Doch es fehlt auch hier ein ehrliches Konzept, wie der Sport diese Erwartungen in Zukunft erfüllen soll. Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere daran, dass wir Demokraten erst vor wenigen Wochen hier im Landtag einen gemeinsamen Antrag beschlossen haben, der ein positives Zeichen für eine Bewerbung um die Olympischen Spiele gesetzt hat. Dieser Antrag ist aber auch ein Bekenntnis und eine Verpflichtung zu einem starken Breitensport. Er bildet die Grundlage für Höchstleistungen im Spitzensport. Doch dieses Bekenntnis zum Sport ist diesem Haushalt leider nicht anzumerken. Ich fordere Sie deshalb auf, nachzubessern. Die Probleme sind uns allen hier hinlänglich bekannt. Überraschen Sie uns bitte endlich mit Lösungen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Durdu. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Nettekoven. (Beifall von Rüdiger Scholz [CDU])

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Jens-Peter Nettekoven CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sport ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Er fördert Gesundheit, Gemeinschaft und Werte wie Fairness und Teamgeist. Es freut mich, dass der aktuelle Haushalt der Landesregierung dem Sport einen hohen Stellenwert einräumt, da er trotz der angespannten Haushaltslage keine Kürzungen erfährt. Ich möchte an dieser Stelle unserer Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz danken, ebenso unserem Ministerpräsidenten und Sportminister Hendrik Wüst. Ihr Engagement zeigt, dass der Sport auch in schwierigen Haushaltslagen eine zentrale Rolle spielt. Mein Dank gilt ebenso dem Landessportbund NRW mit seinem Präsidenten Stefan Klett und seinem Team sowie all den ehren- und hauptamtlichen Kräften, die sich Tag für Tag für den Sport in unserem wunderschönen Land einsetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 2025 wird Nordrhein-Westfalen erneut Gastgeber bedeutender Sportgroßveranstaltungen sein. Neben den FISU World University Games in der Rhein-Ruhr-Region und der Beachvolleyball-Europameisterschaft in Düsseldorf findet auch die Hockey-Europameisterschaft in Mönchengladbach statt – ein Höhepunkt des europäischen Hockeysports, der Fans aus ganz Europa anziehen wird. Solche Events machen das Sportland NRW international sichtbar und stärken die lokale Wirtschaft sowie die Begeisterung für den Sport. Doch wir müssen über den Horizont hinaus denken. Deutschland sollte sich für Olympische und Paralympische Spiele bewerben. Wir brauchen Sportgroßveranstaltungen, die uns als Nation noch stärker zusammenbringen. Deshalb sollten wir versuchen, die größte Sportveranstaltung der Welt nach Deutschland zu holen. (Beifall von der CDU und der FDP) Eine solche Bewerbung ist nicht nur ein Sportereignis. Sie ist ein Bekenntnis zu den Werten des Sports, der Vielfalt und des Miteinanders. Sie würde unser Land als Gastgeber für Athletinnen und Athleten sowie Zuschauer aus der ganzen Welt positionieren und die sportlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen weiter fördern. Der Haushalt 2025 zeigt deutlich, wie breit der Sport in NRW gefördert wird: von der Unterstützung des 04.12.2024 Breitensports über Investitionen in Sportstätten bis hin zu Programmen für Kinder- und Jugendsport. Besonders hervorzuheben ist die Verknüpfung von Sport und Bildung. Schule und Vereinspatenschaften sowie spezielle Programme für Kinder und Jugendliche leisten einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Integration. Besonders beeindruckend ist der Zusammenhalt im Sport. In guten wie in schlechten Zeiten stehen wir zusammen. Auch in schwierigen Haushaltslagen gibt der Sport alles und lässt sich nicht unterkriegen. Dieser Geist ist es, der uns antreibt und der den Sport so wertvoll für unsere Gesellschaft macht. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sport ist manchmal sehr anstrengend. Dann ist man am nächsten Tag müde und träge. Das Gleiche scheint auch auf CDU-Weihnachtsfeiern zuzutreffen. Da ist man am nächsten Tag auch etwas müde und träge, lieber Jens. Wach werden! Politik macht Spaß, zweite Lesung auch. Wir brauchen ein bisschen mehr Dynamik und ein bisschen Freude an der Arbeit. (Beifall von der FDP und Andreas Keith [AfD]) Wir sprechen jetzt über den Bereich „Sport“. Nordrhein-Westfalen ist in der Tat Sportland Nummer eins. Wir haben das in diesem Jahr bei Großveranstaltungen erlebt. Im Januar fanden die Weltmeisterschaft im Bob- und Skeletonfahren in Winterberg und die sensationelle Handball-Europameisterschaft mit Spielen auch bei uns in Düsseldorf und dem Endspiel in Köln statt. Uns alle hat die Fußball-Europameisterschaft fasziniert, genauso wie die Olympischen Spiele nebenan in Paris. Und gestern hat Leverkusen gezeigt, wer die Nummer eins im deutschen Fußball ist. Auch das ist ausgezeichnet. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU] und Thomas Schnelle [CDU]) Jens Nettekoven hat gerade auf das Sportjahr 2025 hingewiesen, in dem wieder viele Großereignisse bei uns in Nordrhein-Westfalen stattfinden werden. NRW ist im Leistungssport stark, und es ist ebenso stark im Breitensport. Beides müssen wir als Landtag Nordrhein-Westfalen unterstützen. Die Kostensteigerungen sind enorm. Das betrifft nicht nur den Bereich „Bauen“ und viele andere, sondern genauso den Sport. Trotzdem hat die Koalition bzw. die Regierung die erheblichen Kürzungen im Landtag Sporthaushalt aus dem Jahr 2023 bezogen auf das Jahr 2024 nicht zurückgenommen. Die finanziellen Spielräume sind eingeengt. Auf drei Bereiche ist die Koalition allerdings überhaupt nicht eingegangen, und deshalb haben wir diese drei Bereiche in unseren Anträgen thematisiert. Erstens geht es um das Landesprogramm „Moderne Sportstätte“. Das war eine Erfolgsgeschichte der letzten Koalition von CDU und FDP. Es besteht erheblicher Sanierungsbedarf; Sportstätten müssen auch neu gebaut werden. Der Ministerpräsident selbst hat gesagt, wie wichtig Lehrschwimmbecken sind und dass nach dieser Legislatur jedes Kind, das die Grundschule verlässt, schwimmen können soll. Dafür braucht es aber Infrastruktur. Wir erleben Sportvereine, die eine Warteliste auslegen, weil sie aufgrund der nicht ausreichenden Infrastruktur keine weiteren Kinder mehr aufnehmen können. Wir brauchen also dieses Programm „Moderne Sportstätte“ dringend. Das betont auch der Landessportbund bei jeder Gelegenheit. Zweitens. Mein Vorredner hat gerade die Olympischen Spiele angesprochen. Wir hätten sie zu gerne in Nordrhein-Westfalen an Rhein und Ruhr. Das wäre eine Erfolgsgeschichte in sehr vielen Bereichen. Es würde eine unglaubliche Motivation und Bewegung im positiven Sinne auslösen. (Beifall von der FDP) Wenn Nordrhein-Westfalen es gegenüber den Mitbewerbern innerhalb Deutschlands ernst meint, dann darf nicht nur der Bund mit 5 Millionen Euro Geld in die Hand nehmen, sondern dann müssen natürlich auch wir als Landtag Nordrhein-Westfalen die Bewerbung finanziell unterstützen und damit deutlich machen, dass wir es ernst meinen. Wir wollen Olympische Spiele in Nordrhein-Westfalen, und deswegen muss man auch Geld zur Verfügung stellen. Wir haben 750.000 Euro beantragt. Drittens. Auch die Einführung des Trainertarifs für den Leistungssport im Nachwuchsbereich ist eine zentrale Forderung des Landessportbunds. Wir wollen die Trainerinnen und Trainer unterstützen. Sie brauchen unsere Unterstützung, und sie brauchen diesen Trainertarif. Das gehört zum Leistungssport, aber auch zum Breitensport. Nordrhein-Westfalen ist gut aufgestellt. Die Koalition macht hier keine schlechte Arbeit, aber in drei Bereichen besteht Nachholbedarf. Deshalb stellen wir unsere Anträge. Ich meine, dass unsere Argumentation überzeugend ist, und ich bin mir sicher, dass CDU und Grüne zustimmen werden. Minister Liminski lacht schon. Das deute ich als Zustimmung. – Vielen Dank. 04.12.2024 (Beifall von der FDP – Nathanael Liminski, Mi- nister für Bundes- und Europaangelegenhei- ten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ein Lächeln!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. Dann hätten wir sehr oft sehr viel Zustimmung im Hause. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.

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Marc Zimmermann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben auch in diesem Jahr wieder feststellen können, wie wichtig der Sport ist, wie sehr er verbindet, uns inspiriert sowie unsere Gesellschaft prägt und weiterentwickelt. Das Jahr 2024 war mit der Fußballheim-EM in vier Sportstätten in Nordrhein-Westfalen und den Olympischen und Paralympischen Spielen keine 500 km von hier entfernt geprägt vom Gedanken des sportlichen Miteinanders und inspiriert durch den solidarischen Wettbewerb. Es steht außer Frage, dass Sport wichtig ist, und zwar sowohl für unsere körperliche als auch psychische Gesundheit, für Stressabbau und Selbstwertgefühl. Sport ist ein zentrales Element für unsere Erholung und Freizeitgestaltung, aber auch ein wichtiger Faktor für Austausch, für Integration und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Das gilt auf den großen Bühnen wie bei der EM, bei Olympischen Spielen und den World University Games im nächsten Jahr, denen wir in diesem Haushaltsplan breite Unterstützung mitgeben. Es gilt aber vor allem auch auf den kleinen Bühnen und Trainingsplätzen, in den Hallen und Stadien im Amateurbereich. Hier finden wir diesen Gedanken des sportlichen Miteinanders wieder, und auch dem konnten wir im Haushalt Rechnung tragen und weitere Kürzungen verhindern. Sport als gesellschaftliches Bindemittel, als inklusiver und integrativer Booster muss auch weiterhin gestärkt und geschützt werden. Dies ist uns trotz der angespannten Haushaltslage gelungen. Das zeigt unsere ungebrochene Wertschätzung für das Ehrenamt im Sport und in all den anderen Bereichen, in dem Ehrenamt unsere Gesellschaft prägt. Erlauben Sie mir noch eine Analogie, denn eines haben die Sportveranstaltungen in diesem Jahr gezeigt: Trotz aller Konkurrenz auf dem Feld, der Matte, im Ring, im und auf dem Wasser oder im Rund der Stadien haben die Athletinnen und Athleten ihren Sport immer auch miteinander im Geiste eines fairen Wettbewerbs betrieben. Ich finde, dass auch wir Demokratinnen und Demokraten uns diesen sportlichen Gedanken wieder mehr zu eigen machen sollten. Landtag (Beifall von Dennis Sonne [GRÜNE] und Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Wir sollten trotz unterschiedlicher Ansichten in vielen Bereichen nicht vergessen, dass unser Wettbewerb zum Ziel hat, unseren Sport, nämlich die Politik, fair zu gestalten und für die Gesellschaft attraktiv und interessant zu machen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Erkennen wir die Leistungen der anderen an und versuchen wir, gemeinsam besser zu werden – für unser Land und für unsere Gesellschaft. Der Gradmesser dafür ist die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger. Kein Sportler und keine Sportlerin gewinnt einen Wettkampf, indem er oder sie den anderen oder sogar den eigenen Sport schlechtredet. Er oder sie gewinnt vielmehr durch eine gute Performance, Teamarbeit und Fairness. Wir werden auch in Zukunft die sportliche Infrastruktur, die Vereine, den Schulsport sowie den Spitzensport fördern und ausbauen. Wir wollen besser werden. Sport ist und bleibt ein zentrales Element unserer Gesellschaft. Er erreicht und verbindet alle Bevölkerungsgruppen. Daher können und sollten sportliche Werte und Prinzipien wie Fairness, Teamarbeit und Respekt uns allen eine Inspiration sein. – Vielen lieben Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Keith das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sport ist Mord, heißt es im Volksmund. Aber kein Sport ist Selbstmord auf Raten. Nichts anderes verheißt Ihr Haushaltsplan für unsere Sportvereine. Von den Mehrausgaben für die University Games 2025 einmal abgesehen, sind die Mittel für den Landessportplan auf einem Niveau, das den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen in keiner Weise gerecht wird. Jedes Jahr steigen die Belastungen der Vereine durch Energiepreise, Bürokratie und Sanierungsstau. Angesichts dessen wäre es die Pflicht der Landesregierung, mutig in die Zukunft des Sports zu investieren, indem sie Sportanlagen modernisiert, Übungsleiterpauschalen erhöht und endlich mehr Geld für die Ausbildung von Rettungsschwimmern bereitstellt. Insbesondere nach den massiven Kürzungen in den Jahren 2022 und 2023 wäre eine Anhebung des Sporthaushalts für die mehr als 18.000 Sportvereine mit ihren über 5 Millionen Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen dringend nötig gewesen. Stattdessen sehen 04.12.2024 wir jämmerliche Summen, die die Notlage vieler Vereine nicht lindern werden. Sportstätten verfallen weiter, und die dringend benötigten Förderprogramme für die Vereinsarbeit bleiben auf der Strecke. Es reicht eben nicht aus, nur auf ehrenamtliches Engagement zu vertrauen. Denn wer „Ehrenamt“ sagt, muss auch „Unterstützung“ sagen. Unsere Sportvereine halten unsere Gesellschaft zusammen. Oder, wie Sie so schön sagen: Sie sind der Kitt unserer Gesellschaft. Doch wie sollen diese Vereine überleben, wenn Übungsleiter fehlen und Ehrenamtliche bis zum Umfallen für ihre Vereine schuften müssen? Wer den Vereinen den finanziellen Boden entzieht, gibt sie dem Verfall preis. Nirgendwo wird das so deutlich wie beim Schwimmen. Jedes Kind sollte schwimmen lernen können. Das ist keine Option, sondern eine Pflicht in einem Land wie unserem. Und doch sehen wir, dass immer weniger Kinder die Grundschule mit sicheren Schwimmfähigkeiten verlassen. Warum? Weil Schwimmbäder geschlossen werden, Schwimmstunden ausfallen und Programme wie „NRW kann schwimmen!“ oder mobile Schwimmcontainer eher der Kosmetik dienen und auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind oder, besser gesagt, ein Tropfen in ein leeres Becken. Beim Rettungsschwimmen sieht es nicht besser aus. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft bekommt für die Beschaffung und Reparatur von Rettungsgeräten sowie für die Durchführung von Lehrgängen mickrige 38.300 Euro. Das sind Kleckerbeträge im Vergleich zu den 3,5 Millionen Euro, die Sie für das grüne Prestigeprojekt „Radschnellwege“ aus dem Fenster werfen. Rettungsschwimmer sind Helden des Alltags, die unser Leben in Seen und Schwimmbädern sichern. Doch was macht die Landesregierung? Sie spart diese Helden buchstäblich kaputt. Dabei würden mehr Mittel, mehr Kurse, mehr Qualifikation gerade beim Schwimmen weniger Gefahr bedeuten. Dass diese Mittel nicht wie von uns gefordert angehoben werden, ist eigentlich Wahnsinn. Der Landessportplan klingt auf dem Papier blumig: Digitalisierung, Inklusion, Nachwuchsförderung. Aber wie soll das erreicht werden, wenn die Basis bröckelt? Ohne Investitionen sind diese Ziele nichts weiter als leere Phrasen. Dieser Haushalt setzt die falschen Signale. Er verkennt die Chancen, die im Sport liegen. Sport ist mehr als nur Bewegung und Wettkampf. Er ist ein bedeutender Bestandteil unserer Gesellschaft, der Generationen verbindet, und er ist ein zentraler Baustein für Gesundheit und Prävention. Sport ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Die AfD-Fraktion wird dafür kämpfen und es nicht zulassen, dass er unterfinanziert bleibt. Erhöhen Sie die Landtag Übungsleiterpauschale, damit die Vereine wieder mehr Trainer und Schwimmausbilder gewinnen können! Und stellen Sie endlich mehr Mittel für die Rettungsschwimmer zur Verfügung! Sport rettet Leben. Wer hier spart, spielt mit der Gesundheit und dem Leben der Bürger. Unser Änderungsantrag zeigt, wie eine sinnvolle Investition ohne neue Schulden und Einsparungen gegenfinanziert werden könnte. Sie brauchen dem nur zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde gerade schon vielfach gesagt: Der Sport ist eine zentrale Stütze unserer Gesellschaft. Er verbindet Generationen, stärkt die Gemeinschaft und fördert Gesundheit und Lebensfreude. Nichtsdestotrotz spüren wir auch im Sport die Folgen der aktuellen wirtschaftlichen und haushalterischen Herausforderungen. Vor dem Hintergrund können wir sagen, dass wir mit dem Haushaltsentwurf 2025 die starke Unterstützung des Sports in Nordrhein-Westfalen absichern, und das trotz der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir arbeiten dafür weiter an der Umsetzung der gemeinsam mit dem Landessportbund verabschiedeten Zielvereinbarung: für die Vereine, Bünde und Verbände, für den Kinder- und Jugendsport, für den Nachwuchsleistungssport, für den Sport älterer Menschen und für den Sport von Menschen mit Behinderung. Weil das gerade so dargestellt worden ist, als sei das ja nur die Umsetzung von bereits Beschlossenem, will ich einmal sagen: Wir würden uns auf anderen Ebenen der Politik ehrlicherweise wünschen, wenn das, was einmal beschlossen worden ist, danach verlässlich abgearbeitet wird. Insofern will ich sagen: Die Verlässlichkeit, für die diese Landesregierung steht, und zwar persönlich auch besonders Kollegin Milz, ist etwas, was beim Landessportbund und bei den Vereinen deutlich geschätzt wird. Deswegen sollten wir das hier nicht so hinstellen, als sei das nichts wert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die gestiegenen Konzessionseinnahmen aus Glücksspielen wollen wir weitergeben und so die Destinatäre weiter stärken. Das betrifft etwa den Landes-04.12.2024 sportbund selber und seine Mitgliedsorganisationen mit immerhin fast 700.000 Euro mehr. Die Sporthilfe NRW wird künftig 100.000 Euro mehr in die Athletenförderung investieren können. Mit Blick auf die FISU World University Games, die schon vielfach genannt worden sind, will ich sagen, dass diese Landesregierung dieses internationale Großereignis nach Kräften unterstützt, weil wir glauben, dass es einen hohen Wert für uns als Sportland Nordrhein-Westfalen hat. Es wird den Fokus der Weltöffentlichkeit auf Nordrhein-Westfalen richten. Deshalb investieren wir gezielt in Infrastrukturprojekte wie etwa die Regattastrecke in Duisburg, die Tennisanlage in Essen und den Sportpark Lohrheide in Bochum. (Andreas Keith [AfD]: Das Schwimmbad in Berlin!) Nach den vielen Jahren der Vorbereitung ist es nun bald so weit. Uns alle erwartet ein international herausragendes Sportereignis der Extraklasse, auf das wir uns alle freuen können. Die Botschaft, die wir damit senden, ist aber auch klar. Sie reicht über das Jahr und auch über die FISU World University Games hinaus und mitten in die aktuelle Debatte hinein. Wir sagen aus Nordrhein-Westfalen heraus ganz klar: Wir sind bereit für mehr, auch für Olympische und Paralympische Spiele. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dass wir ein starkes Sportland sind, zeigt auch das weiterhin hohe Förderniveau des Landessportplans. Die planmäßige Erhöhung – auch hier: wir halten daran fest – ergibt sich zum einen aus der Erhöhung der Zuschüsse für die Deutsche Sporthochschule Köln um immerhin rund 2,9 Millionen Euro und auch aus der Erhöhung der für die Kommunen bestimmten Sportpauschale im GFG in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Auch hier: Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten. Das ist sehr viel wert. Wir können damit tiefgreifende Einschnitte vermeiden und fangen damit auf, was auch der Sportbereich natürlich an Konsolidierung zum Landeshaushalt beiträgt. Wir tun das gemeinsam mit den Partnern, etwa durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Landessportbund, mit dem wir gemeinsam die Wirkung unserer Förderung maximieren wollen, und auch dadurch, dass wir noch stärker priorisieren, noch nachhaltiger planen und so die Mittel, die wir weiterhin zur Verfügung stellen können, besser einsetzen. Wir tragen damit dazu bei, dass Nordrhein-Westfalen auch in diesen herausfordernden Zeiten ein starkes Sportland bleibt. Wir setzen mit diesem Haushalt die richtigen Schwerpunkte und bleiben damit ein vertrauensvoller Partner und ein verlässlicher Förderer für den Sport in Nordrhein-Westfalen. In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir verlassen jetzt den Bereich c) Sport. Wir kommen zu: d) Medien Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort. Bitte sehr.

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Ina Blumenthal SPD

Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich meine Rede mit einem Zitat beginnen: „Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sicher mit digitalem Wandel umgehen und die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Dafür braucht es individuelle Medienkompetenz, die passgenau auf eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten eingeht.“ Herr Liminski, das ist ein sehr schönes Zitat von Ihnen. Die Frage, warum auf diese wunderschönen Worte nicht wirklich knallharte Taten folgen, bleibt aber. (Beifall von der SPD) Die mangelnde Medienkompetenz in unserer Gesellschaft ist nämlich ein Brandsatz, der gesellschaftliche Molotow-Cocktail, getarnt als ein Share-Pick bei WhatsApp, die züngelnde Flamme am Selbstbewusstsein der Millionen Kinder und Jugendlichen in NRW, getarnt als nettes Posting bei TikTok, und vielleicht auch der tiefe Griff in das Portemonnaie der Eltern, wenn Kinder harte Euros, getarnt als Herzchen und Schmetterlinge, an Influencer verteilen, weil sie schlicht nicht ermessen können, welch großes Geschäft hinter den bunten Bildern in unseren Handys steckt. Das alles ist bekannt; das ist auch Ihnen bekannt. Die wirkliche Frage ist also, warum genau diese Landesregierung eigentlich nichts gegen diesen medialen und digitalen Flächenbrand in unserer Gesellschaft in NRW unternimmt. (Beifall von der SPD) Wir müssen Kinder und Jugendliche, wir müssen berufstätige Familien in diesem Land in die Lage versetzen, sich sicher und selbstbewusst durch ihr digitales Leben zu bewegen. Der Blick auf den Haushalt hier in Nordrhein-Westfalen zeigt aber ganz klar, dass Medienkompetenz sehr eindeutig nicht mehr im Mittelpunkt des Interesses der Medienpolitik steht. Der Haushaltsplan 2025 04.12.2024 zeigt, wie wenig die Medienkompetenz priorisiert wird, denn sie ist schlicht und ergreifend nur noch ein Randthema. Dabei ist sie zentral, um Kinder, Jugendliche und Familien in die Lage zu versetzen, sich selbstbewusst durch diese digitale Welt zu bewegen. Der vorliegende Haushaltsentwurf zeigt ganz klar, dass die Medienkompetenzförderung nur noch bei 720.000 Euro liegt. Zum Vergleich: 2023 waren es noch 1,25 Millionen Euro. – Das ist ein Rückgang von über 42 % innerhalb von nur zwei Jahren. Diese dramatischen Kürzungen fallen in eine Zeit, in der die Herausforderungen durch Desinformation – der Minister hat es gerade schon genannt –, durch Cybermobbing und digitale Manipulation immer größer werden. Statt gegenzusteuern, streicht diese Landesregierung Mittel und gefährdet damit Projekte, die wirklich essenziell für eine digitale Mündigkeit sind. (Beifall von der SPD) Betroffen sind der DigitalCheck NRW, also ein Angebot, das Menschen hilft, ihre Medienkompetenz zu testen und weiterzuentwickeln, und die Medienscouts in NRW, also ein Peer-to-Peer-Programm – auch das ein gut eingeführtes Programm, das in Gefahr zu sein scheint. Beides sind Vorzeigeprojekte, die in ihrer Wirkung weit über NRW hinaus bekannt sind. Mit einem Haushalt, der um fast die Hälfte zusammengestrichen wird, sind diese Projekte jedoch kaum noch zu finanzieren. Immer und immer wieder betont die schwarz-grüne Landesregierung die Bedeutung von Medienkompetenz im Kampf gegen die Desinformation. Die Realität, schwarz auf weiß, sieht aber ganz anders aus. Statt sichtbarer Maßnahmen und nachhaltiger Finanzierung gibt es Lippenbekenntnisse. Auch der angekündigte Aktionsplan gegen Desinformation ist bislang leider kaum sichtbar. An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich die hervorragend arbeitende Landesanstalt für Medien loben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten ihr Möglichstes, um angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen und Medienkompetenz zu vermitteln. Letztendlich bleibt diese Arbeit aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch weitere erfolgreiche Initiativen wurden eingestellt. Der Tag der Medienkompetenz sowie der Preis #LernraumNRW seien erwähnt. Diese Entscheidungen sind schlicht ein fatales Zeichen an die engagierten Akteurinnen und Akteure vor Ort, die diese wertvolle Bildungsarbeit leisten. Schwarz-Grün beweist mit diesem Haushalt, dass die Koalition keine nachhaltige Vision für die Medienpolitik in NRW hat. Statt dringend notwendiger Investitionen in die digitale Bildung wird gespart – auf Kosten unserer Demokratie. Medienkompetenz ist schließlich kein Landtag Luxus, sondern ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Wer da kürzt, gefährdet die digitale Mündigkeit und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Kollegin Andrea Stullich das Wort. Bitte sehr.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das Herz Europas, sondern auch das Herz der Medienlandschaft in Deutschland. In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen, das Profil unseres Landes als Medien- und Digitalstandort konsequent und verlässlich zu schärfen. Mit gezielter Förderung und klugen Rahmenbedingungen stärken wir wichtige Akteure, treiben Innovationen voran und entwickeln den Medienstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig weiter. Mit dem Haushalt 2025 zeigen wir, dass verantwortungsvolle Haushaltspolitik und ein ambitioniertes medienpolitisches Programm keine Gegensätze sind. Der Entwurf sah ursprünglich vor, dass der Medienetat um 1,75 Millionen Euro auf dann knapp 35 Millionen Euro reduziert werden sollte, was übrigens immer noch deutlich, nämlich um 56 %, über dem Niveau von 2017 läge, als wir die Regierungsverantwortung übernommen haben. Mit der Ergänzungsvorlage erhält der Medienetat nun 1,4 Millionen Euro zusätzlich. Damit sinkt der einzusparende Betrag auf 350.000 Euro. Die zusätzlichen Mittel sind vorgesehen, um das Maßnahmenpaket der Landesregierung in den Bereichen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“ umzusetzen, unter anderem für Maßnahmen gegen Desinformation und Radikalisierung. Ich fürchte, liebe Kollegin Blumenthal, Sie haben die Ergänzungsvorlage noch nicht zur Kenntnis genommen. (Beifall von der CDU) Unsere Prioritäten im Medienbereich sind klar: Medienkompetenzprojekte weiterentwickeln, Journalismus und Innovation fördern, namhafte Institutionen sichern. Erstens: Medienkompetenz fördern. Medien sind weit mehr als Unterhaltung. Sie sind auch Bildungs- und Präventionswerkzeuge. Deshalb setzen wir hier klare Akzente. Projekte wie vor allem der DigitalCheckNRW und Initiativen der Landesmedienanstalt wie zum Beispiel die Medienscouts schaffen Angebote, die Menschen unterschiedlichster Zielgruppen befähigen, sicher und kritisch mit digitalen Inhalten umzugehen. Der DigitalCheck, der mittlerweile in fünf Sprachen und in Leichter Sprache vorliegt, ist gerade erst um einen zusätzlichen Schwerpunkt erweitert worden, 04.12.2024 nämlich um das Thema „Desinformation – Woran ich sie erkenne und wie ich damit umgehe“. Es geht darum, die verschiedenen Arten von Desinformation kennenzulernen, sie bewerten zu können – vor allem, was ihren Einfluss auf die Meinungsbildung betrifft –, und Strategien im Umgang mit Desinformation zu lernen. Das Material steht auf www.digitalcheck.nrw kostenlos zur Verfügung, und der Digital-Check wird mit zusätzlichen Mitteln laufend weiterentwickelt. Zusätzlich fördern wir 2025 die Entwicklung von Videospielen zur Prävention von Islamismus und Radikalisierung; denn solche Spiele können gezielt wichtige Aufklärungsarbeit leisten und zusätzlich Wissen und Werte vermitteln. Zweitens. Wir treiben Innovationen weiter voran, zum Beispiel bei der Start-up-Förderung über das Mediengründerzentrum oder die Entwicklerkonferenz Devcom. Renommierte Branchenevents wie das Film Festival Cologne, der gamescom congress oder der Grimme Online Award bleiben uns natürlich wichtig; denn sie fördern kreative Köpfe, die Zukunft gestalten. Drittens. Auch die Förderung etablierter Akteure bleibt natürlich ein zentrales Anliegen unserer Medienpolitik. Wir unterstützen weiterhin Institutionen wie die Film- und Medienstiftung, das Bonn Institute mit dem erfolgreichen b° future festival, das Grimme-Institut in Marl und die Internationale Filmschule Cologne. Diese Säulen unseres Medienstandorts erhalten stabile oder sogar leicht erhöhte Mittel. Zum Beispiel sichern wir mit 120.000 Euro zusätzlich den Erhalt und die Neuausrichtung des Grimme-Instituts. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen bleibt ein attraktiver Medienstandort, weil wir auch in herausfordernden Zeiten die richtigen Schwerpunkte setzen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass dies durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Ressorts möglich geworden ist. Unter schwierigen Rahmenbedingungen sichern wir ein ambitioniertes medienpolitisches Programm. Wir stärken die Medienkompetenz über alle Altersund Zielgruppen hinweg. Wir fördern die Innovation und Kreativität der Medienbranche, und wir sichern zentrale Institutionen, die den starken und zukunftsorientierten Medienstandort NRW prägen. Wir machen, worauf es ankommt, und bitten deshalb um Zustimmung zum Medienhaushalt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Teilbereich Medien Landtag im Einzelplan 02 ist rein quantitativ betrachtet von untergeordneter Bedeutung. In dem Gesamthaushalt mit einem historischen Rekordvolumen von rund 105 Milliarden Euro bewegt er sich nicht einmal im Promillebereich. Gerade deshalb ist fraglich, ob kleinere Kürzungen für den Medienstandort nicht durch kluge anderweitige Konsolidierungsmaßnahmen vermeidbar gewesen wären. Die Gesamtausgaben dieses Titels bei medien- und netzpolitischen Zielen werden mit Hinweis auf Einsparziele zur Haushaltskonsolidierung um 1,75 Millionen Euro auf insgesamt 34,9 Millionen Euro gekürzt. Betroffen sind unter anderem die Medienkompetenzvermittlung auch im wichtigen Feld von Social Media, die Qualitätssicherung und Vielfaltsförderung sowie die Stärkung des Medienstandorts NRW und dessen Fortentwicklung. Herr Minister, Sie bemühen sich nach Ihren Darlegungen um die Absicherung der Strukturen. Aber einen größeren Gestaltungsanspruch und Innovationscharakter vermissen wir dabei. Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Medienstandorts NRW brauchen Planungssicherheit. Ein attraktiver Film- und Medienstandort Nordrhein-Westfalen und auch ein zukunftsträchtiger Games-Standort NRW sind nicht automatisch naturgegeben. Gespräche mit einzelnen Produzenten und der Produzentenallianz zeigen, dass bereits viele Produktionen ins Ausland verlagert werden oder wie viele Betriebsaufgaben bereits erfolgt sind oder absehbar bevorstehen. Seit wenigen Tagen ist eine neue Studie auf dem Markt, die auch Ihnen in der Landesregierung bekannt sein wird. Laut der diesjährigen Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen der Produzentenallianz kämpft die Filmbranche mit einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage. Diese wird von 77 % der Unternehmen als schlecht eingeschätzt. Im letzten Jahr 2023 waren es noch gut 56 %. Nur noch 0,5 % der befragten privaten Unternehmen beurteilen die Lage der Branche als gut. Hier besteht akuter politischer Handlungsbedarf, auch zur Sicherung der mittelständischen Unternehmensstruktur in Nordrhein-Westfalen. Herr Minister, mich interessiert, was die Landesregierung zu unternehmen gedenkt, um die Medienproduktion in Nordrhein-Westfalen zu halten. Haushaltsberatungen haben immer auch den Charakter von Generaldebatten. Deshalb, Herr Minister Liminski, sollten Sie deutlich machen, was Sie an dringend notwendigen Strukturreformen beim öffentlichrechtlichen Rundfunk umzusetzen gedenken und wie erfolgreich Sie dabei im Kreis der Bundesländer sind. Sie wissen, mir geht es hier immer um eine faire politische Auseinandersetzung, deshalb will ich ausdrücklich betonen: Herr Minister Liminski, Sie sind reformfreudiger als einige Ihrer Länderkollegen und viele Akteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 04.12.2024 selbst. Aber gerade deshalb können Sie die aktuellen Vorgänge nicht kaltlassen. Ministerpräsident Hendrik Wüst äußert sich positiv über die angedachten Strukturreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Sie verhandelt haben, und verbindet dies mit der von ihm auch öffentlich interpretationsfrei geäußerten Erwartung, den Rundfunkbeitrag wenigstens stabil halten zu wollen. Sie wissen, dass unsere Ziele als FDP-Landtagsfraktion perspektivisch ehrgeiziger sind, nämlich in Richtung Senkung, aber wenigstens Beitragsstabilität ist unser gemeinsamer Minimalkonsens. Ministerpräsident Wüst äußert explizit die Erwartung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dies so zu akzeptieren und nicht auch noch erneut auf eine höhere Alimentation zu klagen. Die Erwartung des Ministerpräsidenten verhallt ungehört und löst beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch bei der für uns zuständigen Rundfunkanstalt WDR das genaue Gegenteil aus. (Zuruf von den GRÜNEN) Wie gehen Sie als Landesregierung damit eigentlich um? Sie wissen, wir wollen einen starken öffentlichrechtlichen Rundfunk, der seine Stärke aus Qualität, Ausgewogenheit und Akzeptanz bei der Grundversorgung bezieht. Diese Akzeptanz wird aber nicht steigen, wenn der bereits weltweit teuerste öffentlichrechtliche Rundfunk aufgrund seiner Expansionsgelüste immer neue Milliarden an Pflichtbeiträgen einfordern will. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Meine Güte!) Zur Existenz eines vielfältigen Medienstandorts gehört ausdrücklich auch die Wettbewerbsfähigkeit privater Verleger und digitaler Medienanbieter. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Werden Sie sich hier bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit unserem ausdrücklich gemeinsamen Ziel der Verhinderung von Presseähnlichkeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchsetzen, die Voraussetzung für faire Standortbedingungen ist? Dazu wären Ihre Ausführungen hier und heute interessant und wichtig. Wir sehen einen wichtigen Teil der heutigen Probleme bei der schrankenlosen Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Medienänderungsstaatsverträgen begründet. Warum haben Sie als Landesregierung nicht die nachvollziehbaren Sorgen und Anliegen der privaten Medienschaffenden beherzigt? Bei mehreren Anhörungen hier im Hohen Haus ist deutlich geworden, wie wichtig eine Konzentration des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seine Kernaufgaben ist, um Vielfaltssicherung im Medienbereich erfolgreich umzusetzen. Das sind wichtige Fragen, die sich an die Landesregierung richten. Herr Minister Liminski, hier am Red-Landtag nerpult können Sie gleich für Klarheit sorgen – worum wir Sie ausdrücklich bitten. (Heiterkeit von Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, In- ternationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Anja von Marenholtz das Wort. Bitte sehr.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Herr Witzel, ich habe gerade noch einmal in die Tagesordnung geguckt; ich war nicht sicher, ob ich beim richtigen Tagesordnungspunkt bin. Ging es jetzt um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder um den Medienhaushalt? (Ralf Witzel [FDP]: Das ist Medienpolitik!) Ich würde gerne zum Medienhaushalt sprechen, aber ich möchte vorweg feststellen, dass ich glaube, dass Sie die Ergänzungsvorlage nicht gelesen haben. Das betrifft Sie und wahrscheinlich auch Frau Blumenthal. (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt!) Ansonsten verstehe ich nicht, wie Sie die Zahlen hier so darlegen konnten, weil die Sachlage nun einmal eine ganz andere ist. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist Ihr Problem, dass Sie das nicht verstehen!) Frau Stullich hat dazu eben schon ausgeführt. Sie haben recht, der Medienhaushalt ist gemessen am Landesvolumen ein vergleichsweise kleiner Haushalt und in der Öffentlichkeit vielleicht auch nicht immer der sichtbarste. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Weltweit wird aber gerade sehr deutlich, warum Medien eine extrem wichtige Rolle spielen. Vor wenigen Wochen erst wurden auf X nachweislich kritische Stimmen zur Präsidentschaftswahl in den USA in ihrer Reichweite eingeschränkt. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das hat Sie vor vier Jahren auch nicht gestört!) Das Ergebnis ist ersichtlich. In Russland und Ungarn – die AfD spricht als russlandfreundliche Partei schon wieder von ihren Lieblingsthemen – gibt es längst keine freie Presse mehr, die kritisch über die Regierung berichten könnte. 04.12.2024 (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Auch der unabhängige Journalismus in Deutschland wird bedroht. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Aus diesen Gründen ist uns in der Medienpolitik das Thema „Medienkompetenzförderung“ – anders, als Sie es eben behauptet haben – heute so wichtig wie noch nie. Die Bekämpfung von Desinformation und Fake News ist ein elementarer Bestandteil des Schutzes unserer Demokratie. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Wie ernst der Landesregierung das Thema ist, wird durch die zusätzlichen 1,4 Millionen Euro aus der Ergänzungsvorlage deutlich. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die Einsparungen im Medienetat sind damit trotz angespannter Wirtschaftslage vergleichsweise gering. Man muss sich auch vor Augen führen, dass wir trotz der vermeintlichen Kürzungen bei der Desinformationsbekämpfung das Grimme-Institut stärken, weil uns das trotz steigender Personal- und Energiekosten erhalten bleiben muss. Hier wird ebenfalls ein wertvoller Beitrag zur Medienkompetenzförderung geleistet. Es ist mir wichtig, das festzuhalten. Erstmalig übrigens hat die Zukunftskoalition die Medienkompetenzförderung im Haushalt als eigenen Haushaltstitel etabliert. Wir fördern damit Projekte in unserem Bundesland. Zusätzlich ist die Medienkompetenzförderung – wie eben schon angesprochen – auch Teil des im September beschlossenen Maßnahmenpaketes in der Säule „Prävention“. Hier wird einiges finanziert. Diese Maßnahmensäule „Prävention“ bündelt eine ganze Reihe von medienpolitischen Maßnahmen. Präventionsangebote im Netz werden ausgebaut, und mit Hilfe von KI werden Hassrede und Gewaltverherrlichung online bekämpft. Ein besonderer Fokus wird mit zusätzlich 1 Million Euro auf die Nutzung von Games zu Präventionszwecken gelegt. NRW nimmt deutschlandweit bereits eine führende Rolle in der Gamesbranche ein und fördert auch Serious Games, die zur Prävention eingesetzt werden können, etwa im Bereich „Islamismusbekämpfung“. Mit „Leons Identität“ wurde bereits ein vergleichbares Serious Game zum Thema „Rechtsextremismus“ finanziert und entwickelt. Der DigitalCheckNRW ist bereits heute ein Vorzeigeprojekt in der Medienkompetenzförderung und in fünf Sprachen verfügbar. Zusätzlich werden 200.000 Euro bereitgestellt, um die Sichtbarkeit und Verbreitung des Angebots zu stärken sowie den Themenbereich „Radikalisierung“ weiter auszubauen. Diese Initiativen in dem stimmigen und gelungenen Maßnahmenpaket runden dies ab. Landtag Die Film- und Medienstiftung NRW erhält auch 2025 eine stabile Förderung durch den Landeshaushalt und bleibt ein zentraler Baustein des Medienstandortes NRW. Herr Witzel, eine Bemerkung sei mir gestattet wird: Wir haben ab dem 01.01. kein Filmfördergesetz mehr in diesem Land, und ich darf sagen, dass die FDP ein relevanter Teil der Verhinderungsgruppe um dieses Filmfördergesetz war und vielleicht oder auch sicher noch ist. Ich frage mich daher, warum Sie hier unterstreichen, dass Produktionen ins Ausland abwandern. Genau das ist nämlich ein relevanter Punkt. Wenn sie in anderen Ländern eine Filmförderung erhalten und hier in Nordrhein-Westfalen demnächst nicht mehr, dann müssen Sie sich, glaube ich, an die eigene Nase fassen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das war gleichzeitig ein Aufruf an alle demokratischen Fraktionen in diesem Saal, in Berlin dafür zu werben, dass wir ab dem 01.01. doch noch ein Filmfördergesetz bekommen. (Zurufe von der SPD und der AfD) Der vorliegende Haushalt bietet eine starke Grundlage für eine nachhaltige Medienkompetenzförderung und einen Medienstandort NRW, der sich sehen lassen kann. Wir begrüßen ihn sehr, und wir werben um Zustimmung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Kollegin, wenn Sie in Berlin ein Filmfördergesetz haben wollen, können Sie es ja mal zur Abstimmung stellen. Vielleicht hat es eine Mehrheit; das müssen Sie nur ausprobieren. Aber kommen wir zum Haushalt. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Blütezeit des deutschen Films gilt bis heute die Weimarer Republik. Die Frühzeit des Tonfilms fiel zusammen mit den politischen Wirren infolge der Kriegsniederlage. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Bedingungen in Deutschland damals, geprägt von Armut, Elend und politischer Instabilität, alles andere als geeignet waren, um eine prosperierende Filmwirtschaft entstehen zu lassen. Aber weit gefehlt! National wie international genoss der deutsche Film hohes Ansehen und war sehr konkurrenzfähig. Mit der NS-Machtergreifung geriet das Filmwesen dann aber vollständig unter staatliche Kontrolle, und die zwischenzeitliche Blüte fand ein jähes Ende. 04.12.2024 Der deutsche Film hat sich bis heute nicht wirklich davon erholt, und auch aus den Fängen des Staates konnte er sich nie mehr ganz befreien. Und das merkt man. Heute läuft staatliche Kontrolle natürlich viel subtiler ab. Jeder kann im Prinzip einen Film produzieren, wenn er das Geld dazu hat. Mit dem süßen Gift der Filmförderung hat die Politik inzwischen eine Filmwirtschaft geformt, die sich nicht am Geschmack der Zuschauer ausrichtet, sondern an dem der Förderbürokraten. Diese kommen aus der Politik oder werden zumindest von ihr ausgewählt. Wer zum Beispiel von unserer Film- und Medienstiftung NRW – einer von dutzenden Förderanstalten der Länder, des Bundes, der EU – gefördert werden will, muss neben zahlreichen anderen Bedingungen folgende Ökoauflagen erfüllen. Ich zitiere: „Es muss entweder ein*e externe*r Green Consultant oder ein*e Mitarbeiter*in, der/die zum Green Consultant ausgebildet wurde, beschäftigt werden.“ Weiterhin: „In allen für die Produktion einschließlich Postproduktion genutzten Betriebsstätten des Produktionsunternehmens und in allen für die Produktion genutzten Studios muss zertifizierter Ökostrom verwendet werden.“ Drittens. „Inlands- und Auslandsflüge sind nicht gestattet, wenn die entsprechende Bahnfahrt weniger als fünf Stunden dauern würde.“ Angesichts der Tatsache, dass die meisten Produktionen sich nur mit der Förderung einer oder einer Vielzahl solcher Anstalten über Wasser halten können – die jeweils auch noch ihre eigenen Regeln und neben dem deutschen Film noch das Klima oder was auch immer zu retten haben –, kann man sich vorstellen, wie viel Energie und Zeit ein Filmschaffender heutzutage auf Förderbürokratie und wie wenig er tatsächlich auf die Qualität seines Films verwenden kann. Und auch das merkt man. Angesichts solcher Zustände muss man fast froh sein, dass die Landesregierung jetzt an der Förderung ein bisschen herumkürzt. Der größte Segen für den deutschen Film wäre es wahrscheinlich, wenn man den ganzen Förderdschungel komplett lichten würde und die Produzenten stattdessen von Steuern, Abgaben und solcher Bürokratie befreit. Denn es ist ja nicht so, dass es keine Kreativen in Deutschland gibt, die ihr Handwerk verstehen. Es gibt sie, die Lichtblicke, vor allem auch durch neue Finanzierungs- und Vertriebswege auf den Streaming-Plattformen. Landtag So entstand die erfolgreichste deutsche Filmproduktion der letzten Jahrzehnte, die Neuauflage von „Im Westen nichts Neues“, ohne dass Förderbürokraten oder gar der Staatsfunk darin irgendwie herumpfuschen konnten. Und auch das merkt man. Wo auch immer dieser Staat allerdings herumfördert, kommt meistens nicht viel Gutes heraus. Wir sehen das bei der Filmförderung. Wir sehen es bei der Kulturförderung, und jetzt fangen Sie auch noch mit den Journalisten an. Nicht, dass Sie für die mit dem WDR nicht schon eine übergroße Versorgungsanstalt betreiben würden; nein, aus dem Landeshaushalt müssen die vermeintlich unabhängigen Berichterstatter auch noch gefüttert werden. Das machen Sie, indem Sie viele davon für Moderationen, für Coachings usw. beschäftigen, wie unsere Anfragen ergeben haben. Das machen Sie aber auch institutionalisiert, etwa mit dem Bonn Institute für konstruktiven Journalismus, das jetzt nette Broschüren herausgibt, um Journalisten zu erklären, wie man sich regierungsseitig seinen Journalismus wünscht. Das alles – das wird Sie nicht überraschen – ist nicht die freie Medienlandschaft, die wir uns vorstellen. Wir müssen und wir werden die Medien-, Film- und Kreativwirtschaft in Deutschland von staatlicher Gängelei befreien. Ihr Haushalt dagegen ist der Ausdruck genau des Gegenteils, und deswegen werden wir auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat erneut Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Tritschler, da Sie gerade Krokodilstränen über die Filmförderung in der Weimarer Zeit und ihr jähes Ende in der NS-Zeit vergossen haben, ein kleiner Filmtipp von mir: Der Film „Riefenstahl“ ist gerade herausgekommen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie müssten dann einmal Ihr Herz über die Schwelle schmeißen und auch die Produktion einer Frau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Sandra Maischberger, anschauen. Aber der Film ist wirklich sehenswert, weil er auf Dokumenten und nicht alternativen Fakten beruht. Man kann daraus lernen, was es bedeutet, ein Leben lang in der Rechtfertigungsschleife zu sein. 04.12.2024 (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Zum Thema „Medien“. Die Schlüsselrolle wurde hier bereits beschrieben: Information, Bildung und auch die Rolle für den demokratischen Diskurs. Wir sagen oft, Nordrhein-Westfalen sei das Medienland Nummer eins, und ich denke, wir stellen mit diesem Haushalt sicher, dass das so bleibt. Lieber Herr Witzel, heute steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal nicht im Mittelpunkt. (Ralf Witzel [FDP]: Doch!) Das ist in diesem Hohen Hause oft genug der Fall, (Ralf Witzel [FDP]: Die Haushaltsdebatten sind Generaldebatten!) und Sie wissen, dass ich gerne über den öffentlichrechtlichen Rundfunk diskutiere. Aber ich wäre froh, wenn wir uns im Bereich „Medienpolitik“ nicht immer nur mit ARD, ZDF und Deutschlandradio befassen würden. Da draußen ist noch ein bisschen mehr! (Beifall von der CDU) Ich kann Ihnen dennoch ein Wort dazu sagen, weil Sie fragten, mit welcher Haltung wir in der nächsten Woche in die Verhandlungen gehen. Wir bleiben bei unserem Kurs, Produkt und Preis so zusammenzubringen, dass dauerhaft eine Akzeptanz gesichert ist. Darauf können Sie sich verlassen. Ob wir damit alle anderen Länder überzeugen, wird die kommende Woche zeigen. Wir können dazu aber gerne bilateral im Austausch bleiben. Nun zum Haushalt und damit auch zu anderen Medienakteuren: Der Haushaltsentwurf 2025 sah bisher, in seiner ursprünglichen Fassung, eine Reduzierung des Medienetats um 1,7 Millionen Euro auf knapp 35 Millionen Euro vor. Es wurde bereits mehrfach gesagt, dass die Ergänzungsvorlage, die zwischenzeitlich erarbeitet und eingereicht wurde, eine Erhöhung um zusätzlich 1,4 Millionen Euro vorsieht. Es bleibt daher ein Nettoeinsparbetrag aus dem Bereich „Medien“ in Höhe von 350.000 Euro. Liebe Damen und Herren Abgeordnete, bitte reden Sie bei einem Haushalt von über 35 Millionen Euro nicht bei 350.000 Euro das Ende aller Tage herbei. Das passt einfach nicht in die Zeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir setzen klare Prioritäten: gute Rahmenbedingungen für die Medienwirtschaft, Förderung von Journalismus in seiner Vielfalt und die Weiterentwicklung von Medienkompetenz. Ich beginne bei dem letztgenannten Thema. Wir stärken den #DigitalCheckNRW, der bundesweit seinesgleichen sucht, und werden dieses Programm mit zusätzlichen Mitteln aus dem Solingenpaket weiterentwickeln. Wir werden Ihnen das Programm auch Landtag bekannter machen. Erst jüngst haben wir Zusatzangebote im Rahmen des #DigitalCheckNRW zu KI und zu Desinformation veröffentlicht und werden künftig noch etwas zum Thema „Radikalisierung“ dazugeben. Das alles zeigt, dass sich dieses Instrument bewährt hat. Wir fördern die Medienkompetenz in Nordrhein-Westfalen in der Breite der Gesellschaft und in der ganzen Fläche unseres Landes. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Außerdem haben wir mit diesem Paket die große Rolle von Content Creatorn und Influencern in den Blick genommen. An dieser Stelle muss die Medienpolitik alle Wege nutzen, um gerade junge Menschen zu erreichen. Deswegen stellen wir mit dem Paket im Nachgang zu Solingen weitere Mittel zur Verfügung. Damit haben wir auch bereits begonnen. Bei den VideoDays am 19. November in Köln war die deutsche Creator-Szene versammelt. Wir haben dieses Event übrigens zurück nach Nordrhein-Westfalen geholt und diese Szene dort mit den Dingen erreicht, die wir als Landesregierung jetzt anstrengen wollen, um junge Menschen vor islamistischer Radikalisierung zu schützen. Dafür setzen wir auch Games ein. Games, die früher nach Anschlägen häufig ein Teil des Problems waren, sollen künftig ein Teil der Lösung sein. Deshalb stellen wir künftig über 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung, um unseren Einsatz für Prävention und Aufklärung sowie gegen Desinformation und islamistische Propaganda zu verstärken. Die Film- und Medienstiftung NRW bleibt der zentrale Akteur, und ihre Betriebs- und Fördermittel bleiben stabil. Bei dieser Gelegenheit möchte ich deshalb ein Wort zum Thema „Film“ sagen. Lieber Herr Witzel, die Kollegin Marenholtz sagte es gerade schon: Wir bleiben in unserer Förderung stabil, und wir hätten uns gewünscht, man hätte Gleiches im Bund geschafft, also wenigstens stabil geblieben zu sein. Stattdessen gab es aber jahrelang ein Riesentheater um eine Filmreform, weil sich das gelbe Bundesfinanzministerium, das grüne Kanzleramt für Kultur und andere nicht verständigen konnten. Der Schaden für die Filmszene in Deutschland ist enorm. Dafür trägt auch das von der FDP geführte Bundesfinanzministerium maßgeblich Verantwortung. Insofern muss ich sagen, dass es sehr mutig ist, sich hier hinzustellen und diese Krokodilstränen zur Filmlandschaft zu vergießen, weil das von der Wahrheit leider nicht gedeckt ist. (Beifall von der CDU und Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Mit Blick auf die Medienkompetenz möchte ich ergänzen, dass wir künftig auch das Grimme-Institut 04.12.2024 stärker fördern. Sie wissen, dass der Grimme-Preis und der Grimme Online Award zu den Dingen zählen, die auf der Kippe standen und die wir durch unsere Landesförderung jetzt absichern. Das tun wir in einem ganzheitlichen Konzept auch mit anderen größeren Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang nenne ich das Film Festival Cologne, den Berlinale NRW-Empfang, das Seriencamp, die VideoDays und das b future festival in Bonn. Das alles sind moderne Formate, um den Diskurs in allen Bereichen der Medienpolitik voranzutreiben. Nordrhein-Westfalen ist hier Takt- und Impulsgeber, und das soll auch in Zukunft so bleiben. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir haben vereinbart, bis 14 Uhr auf Abstimmungen zu verzichten. Deshalb rufe ich auf: Einzelplan 05 Ministerium für Schule und Bildung Ich darf auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11505 sowie auf die zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten Änderungsanträge hinweisen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat die Kollegin Dilek Engin das Wort. Bitte sehr.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung spricht immer wieder von einem Rekordhaushalt im Bereich „Schule“. Es ist ein Rekordhaushalt, der immer noch keine Gelder für die maroden Gebäude und verdreckten Schultoiletten vorsieht. Es ist ein Rekordhaushalt, der die steigenden Tarifkosten in der OGS nicht decken kann. Es ist ein Rekordhaushalt, der keinen Cent zusätzlich für das Startchancen-Programm investiert. Das ist kein Haushalt der Rekorde. Das ist ein Haushalt der Scheinheiligkeit. (Beifall von der SPD) Wenn wir ehrlich sind, sammeln wir in NRW ganz andere Rekorde. Wir haben in NRW die überfülltesten Klassenzimmer aller Bundesländer. Diverse Studien zeigen, dass unsere Schülerinnen und Schüler im Ranking beim Lesen und Schreiben sowie bei den digitalen Kompetenzen in Deutschland ganz weit unten stehen. Der Kindergesundheitsbericht zeigt, dass 20 % unserer Kinder eine psychische Erkrankung haben. Der nächste traurige Rekord ist, dass wir laut dem Bildungsmonitor zu den Ländern gehören – hören Sie gut zu –, die mit 900 Euro pro Kind unter dem Landtag Bundesdurchschnitt am wenigsten in ihre Schulkinder investieren. Hören Sie also auf, sich mit Rekorden zu feiern. Machen Sie sich lieber ehrlich, und dazu gehört auch Ihre eigene Kommunikation. (Beifall von der SPD) Frau Feller, in Ihrem Pressestatement zum Haushalt sprechen Sie davon, dass dieser Etat die Weichen für die Zukunft stellt. Aber welche Weichen stellen Sie denn für die OGS in Nordrhein-Westfalen? Sie haben es nicht geschafft, ein Landesausführungsgesetz vorzulegen. Es fehlen 200.000 OGS-Plätze. Es fehlen einheitliche Qualitätsstandards. Es fehlen Gelder für die auskömmliche Finanzierung. Die Träger gehen schon jetzt auf dem Zahnfleisch. Was sehen wir in Ihrem Entwurf? Einer Tarifsteigerung von 11 % werfen Sie eine Dynamisierung von 3 % entgegen. Für Sie mögen das nur Zahlen sein, für die Träger sind das Arbeitsplätze, Betreuungsgruppen und Einrichtungen. Dazu kommt, dass wir massive Unterschiede bei der Qualität des Offenen Ganztags haben. Wenn wir jetzt nicht nach einem Mindeststandard die OGS-Plätze ausbauen, dann werden wir nie gleichwertige Bedingungen für die OGS herstellen können. Jeder OGS-Platz muss auch Bildung und Chancengleichheit fördern. Die OGS darf nicht nur ein Betreuungsparkhaus sein. Doch diesen Anspruch schaffen wir nur mit einem Ausführungsgesetz. Wenn wir den Kindern ab 2026 ein Recht auf den Ganztagsplatz geben, dann darf dieses Recht nicht mit dem Geldbeutel der Eltern verknüpft sein. Die OGS muss daher gebührenfrei werden. (Beifall von der SPD) Die Träger müssen sofort entlastet werden, damit nicht noch mehr Einrichtungen zusammenbrechen. Wir fordern deshalb ein 100 Millionen Euro schweres Rettungspaket. Eine wichtige weitere Stütze für Familien sind die Familiengrundschulzentren. Kein einziges neues Zentrum sieht Ihr Haushalt vor. Wir als SPD fordern flächendeckende Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen. Mit der Aufstockung des Schulentwicklungsfonds hätten wir 50 neue Zentren bauen können. Das wären Weichen für die Zukunft gewesen, die Sie mit dem Haushalt hätten stellen können. (Beifall von der SPD) Doch stattdessen haben Sie die Weichen auf Talfahrt gestellt. Die OGS bleibt eine Zitterpartie in NRW. Wer Verlässlichkeit von den Trägern und Fachkräften fordert, muss auch selbst verlässlich sein. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) 04.12.2024 Verlassen konnten sich Schulen in besonders brenzligen Lagen zumindest auf den Bund. Obwohl das Startchancen-Programm eine klare sozialdemokratische Handschrift trägt, wird es von Schwarz-Grün dankend angenommen. Zuletzt gab es sogar für jede Startchancen-Schule vom Ministerium persönlich eine hübsche Plakette überreicht. Frau Feller, das ist wirklich eine schöne Geste. Aber wissen Sie, welche Geste mehr gebracht hätte? Wenn das Land NRW die Kommunen beim Startchancen-Programm mit frischem Geld entlastet hätte, statt ihnen 30 % Eigenanteil aufzuzwingen. (Beifall von der SPD) Das wäre wichtig gewesen, um die Abwärtsspirale der sozialen Ungleichheit an unseren Schulen endlich zu stoppen. Dazu gehört, dass wir die Ausgrenzung im Schulsystem überwinden. Dazu müssen wir zum Beispiel Kinder mit Lernschwächen wie Dyskalkulie oder einer Lese-Rechtsschreib-Schwäche besser fördern. Die Inklusion muss im Schuletat wieder großgeschrieben werden. Das haben Sie bis jetzt verschlafen. Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Dazu müssen wir endlich mehr in die Kinder investieren, die es am meisten brauchen. Lassen Sie mich das einmal deutlich sagen: Wir brauchen keinen Haushalt der angeblichen Rekorde. Wir brauchen einen Haushalt der Chancengleichheit. (Beifall von der SPD) Frau Feller, diese letzte Frage will ich mir erlauben: Welche Weichen für die Zukunft stellen Sie eigentlich für unsere Lehrkräfte oder unsere Schulleitungen? Denn wie jedes Jahr sind Lehrkräftestellen im hohen vierstelligen Bereich unbesetzt, aktuell rund 6.000 Stellen. Das hat viele Gründe, die in der Ausbildung liegen oder bei der Arbeitsbelastung. Jeder Lehrkräfteverband fordert deshalb große Änderungen. Wir sehen, dass das möglich ist. Schauen wir nach Hamburg. Dort wurde ein Screening für viereinhalbjährige Kinder eingeführt, um die, die es brauchen, bis zur Einschulung zu fördern. Schauen wir nach Thüringen. Dort wurde ein duales Lehramtsstudium eingeführt. Studierende können direkt in Schulen arbeiten und dabei gutes Geld verdienen. Schauen wir nach Niedersachsen. Dort wurde die A13-Reform nicht nur schon vollzogen, sondern auch eine gerechtere Besoldung von Fachlehrkräften und Schulleitungen mitbedacht. Man kann all diese Ideen diskutieren und unterschiedlich bewerten, aber diese Länder wagen Reformen und investieren überdurchschnittlich viel in ihre Kinder. In Hamburg zum Beispiel sind es 40 % mehr als in Nordrhein-Westfalen. Währenddessen herrscht in NRW ein Reformstillstand. Das ist ein Landtag gefährlicher Stillstand, denn er wird dem Lehrkräftemangel und dem strukturellen Unterrichtsausfall nichts entgegensetzen. DER SPIEGEL schreibt: „Vier von zehn Studierenden brechen das Lehramtsstudium“ in NRW „ab.“ Wie wollen Sie so den Lehrkräftemangel aufhalten, Frau Feller? Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung allein wird dem nichts entgegensetzen. Nein, wir müssen uns wie in Hamburg, Thüringen und Niedersachsen selbst in Bewegung setzen. Mit dem Haushalt können Sie eine gerechte Besoldungsstruktur für Schulleitungen, multiprofessionelle Teams, Sonderpädagogen, Fachleitungen und Sozialarbeiterinnen schaffen. Das wäre ein wichtiger Schritt. Durch die unbesetzten Lehrkräftestellen werden planbar knapp 400 Millionen Euro nicht ausgegeben. Statt dieses Geld den Schulen zu geben oder anders zu investieren, wird es an das Finanzministerium zurücküberwiesen, und das, obwohl zum Beispiel das Institut der deutschen Wirtschaft nachweisen konnte, dass sich jeder in Bildung investierte Euro doppelt und dreifach bezahlt macht. Wir wollen endlich Lehrkräfte haben, die wieder Zeit und Kraft zum Unterrichten haben. Wir wollen Eltern haben, die ohne Geldsorgen ihr Kind in die Schule und in die OGS schicken können. Und wir wollen Kinder haben, die endlich wieder stolz sind, hier in NRW zur Schule zu gehen. (Beifall von der SPD) Statt Scheinheiligkeit und Selbstlob brauchen wir Ehrlichkeit und mutige Investitionen in die Bildung. Dann nehmen die Menschen es Ihnen auch ab, dass Sie mit diesem Haushalt tatsächlich Weichen für die Zukunft stellen. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Claudia Schlottmann das Wort. Bitte sehr.

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Claudia Schlottmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung ist nicht nur der Schlüssel zu individuellen Chancen, Bildung ist die Basis für eine erfolgreiche Gesellschaft. Wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Deshalb das Wichtigste vorweg: Noch nie wurde im Land Nordrhein-Westfalen so viel in das Thema „Bildung“ investiert wie heute. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Welt von morgen stellt uns vor stets neue Herausforderungen. Unsere Kinder brauchen das Wissen 04.12.2024 und die Fähigkeiten, diese Herausforderungen zu meistern. Deshalb erhöhen wir die Investitionen für Bildung im kommenden Jahr von 22,3 Milliarden auf 24,5 Milliarden Euro. Damit ist der Bereich „Schule und Bildung“ mit 23 % der größte Einzeletat im gesamten Haushalt. Noch nie zuvor hat eine Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine solch hohe Summe in ihr Bildungssystem investiert. Die Landesregierung setzt mit diesem Haushaltsentwurf für 2025 verantwortungsbewusste Prioritäten. Weiterhin machen wir klar: Kinder und Bildung stehen für die schwarz-grüne Landesregierung an erster Stelle. Wir sparen nicht an der Zukunft unserer Kinder. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein Punkt, an dem wir besonders umfangreich investieren, ist der Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich. Dieser wird im Haushalt 2025 mit weiteren rund 105 Millionen Euro gefördert. Weitere 50.000 Plätze werden im Ganztagsausbau bereitgestellt. Wir treiben den Platzausbau weiter voran und damit ein System, das Familien stärkt und ihnen den Rücken freihält. Um ein Beispiel zu geben: Es gibt heute einen Pressebericht von Cem Özdemir und Lisa Paus, wonach der Ganztagsausbau vorangetrieben wird und 2024 bundesweit 130.000 Plätze geschaffen worden sind. Ich kann Ihnen sagen: Nordrhein-Westfalen hat davon 38.000 geschaffen. Rund 30 % des gesamten Bundesausbaus hat also Nordrhein-Westfalen geleistet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ab dem Jahr 2025/26 können über 480.000 Plätze in der OGS finanziert werden. Dies ist eine Steigerung um 56 % gegenüber 2017. Diese Steigerung werden wir in den Folgejahren fortführen. Bereits zum Schuljahr 2028/29 können insgesamt 605.000 Plätze finanziert werden. Damit wäre der Bedarf an Plätzen im Offenen Ganztag für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ein Jahr vor dem Endausbau bereits mehr als erfüllt. Ich darf nun in aller Klarheit sagen: Wir machen unseren Job. Insgesamt wird das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 rund 884 Millionen Euro für den Offenen Ganztag zur Verfügung stellen. Um die Schulen auf den ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruch vorzubereiten, werden wir im Haushalt 2025 489 Stellen für den Ganztagsausbau zur Verfügung stellen. Hinzu kommen 1.133 Stellen zur Deckung des Grundbedarfs sowie für den Gebundenen Ganztag. Mit Blick auf die Ergebnisse von Studien wie IQB bleibt für uns die Förderung der Basiskompetenzen ein eklatanter Schwerpunkt. Sie bilden den Grundstein für einen erfolgreichen Lern- und Bildungsweg. Für die Stärkung von Lesen, Rechnen und Schreiben sind zusätzlich 8,5 Millionen Euro eingeplant. Unter anderem fließt das Geld in die Erprobung eines neuen Landtag digitalen Screenings für die Grundschulanmeldungen im Herbst 2024. Insgesamt sind 16,73 Millionen Euro für unterschiedliche Maßnahmen in diesem Bereich vorgesehen, um Schülerinnen und Schülern das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Schulkarriere mitzugeben und gerechte Bildungschancen zu ermöglichen. Geplante Maßnahmen betreffen unter anderem die Entwicklung eines standardisierten Screenings für die flächendeckende und gleichsinnige verbindliche Nutzung aller Grundschulen zur Schulanmeldung inklusive Fördermaterial, Personalkosten zur Durchführung der Förderung, weitere Diagnose- und Unterstützungssysteme sowie Kosten für Implementationsprozesse. Zur Förderung der Basiskompetenzen haben Bund und Länder gemeinsam das Startchancen-Programm gestartet. Hier unterstützen wir gezielt Schulen mit starkem Förderbedarf. Bundesweit stehen für die Programmlaufzeit von zehn Jahren 20 Milliarden Euro zur Verfügung. 2,3 Milliarden Euro davon gehen nach Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Förderung ist es uns möglich, 900 Schulen zu unterstützen. Für Säule 2 des Startchancen-Programms, die ein Chancenbudget für die bedarfsgerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung an Schulen in herausfordernder Lage beinhaltet, werden mit dem Haushalt 2025 zusätzlich rund 23,9 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel für die Chancenbudgets, die den Schulen als fachbezogene Pauschalen zugewiesen werden, werden um insgesamt 11 Millionen Euro erhöht. Als dritte Säule des Startchancen-Programms bieten wir den Schulen personelle Unterstützung für den Ausbau von Fachkräften für Schulsozialarbeit sowie die Ausweitung von multiprofessionellen Teams. Ein Eckpfeiler für gute Schulen und für guten Unterricht sind unsere Lehrerinnen und Lehrer. Nur wenn wir genügend gute und motivierte Lehrkräfte haben, kann es gute Bildung geben. Daher kümmern wir uns weiterhin intensiv darum, dass wir mehr Menschen für den Lehrberuf gewinnen. Gerade in Grundschule und Sekundarstufe I ist der Bedarf groß. Wir brauchen gute Lehrkräfte für guten Unterricht, denn sie sind nun einmal das Herzstück unseres Bildungssystems. Als deutliches Signal der Wertschätzung und als Anerkennung haben wir direkt zu Beginn der Legislaturperiode die stufenweise Erhöhung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen und in der Sekundarstufe I auf A13 beschlossen. Damit haben wir eine langjährige Forderung umgesetzt und zur Klärung einer Gerechtigkeitsfrage beigetragen. Für den Haushalt 2025 ist die nächste Stufe vorgesehen. Rund 66,8 Millionen Euro sind für die Anpassung der Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I an öffentlichen Schulen nach A13 eingeplant. 04.12.2024 Weiterhin ist es eines unserer obersten Ziele, mehr Lehrkräfte in unsere Schulen zu bringen. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren kontinuierlich die Studienplätze ausgeweitet. Diese Arbeit zeigt erste Erfolge: Zum 1. Mai 2024 haben 3.144 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst angetreten. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Zuwachs um 7 %. Seit der Vorstellung des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung im Dezember 2022 sind rund 7.100 Menschen zusätzlich für das System „Schule“ gewonnen worden. (Dr. Christian Blex [AfD]: Keine Lehrer!) Dazu gehören Alltagshelfer, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und natürlich auch Lehrerinnen und Lehrer. Schule ist nicht nur ein Ort, an dem Wissen vermittelt wird, sie ist ein Raum, in dem Persönlichkeiten wachsen, (Dr. Christian Blex [AfD]: Hört! Hört!) Werte vermittelt und gelebt werden. Sie ist ein Spiegel der Gesellschaft. Hier werden Toleranz, Respekt und Zusammenarbeit gefördert. All das funktioniert nur mit wertvoller personeller Unterstützung. All die helfenden Hände, die ich eben genannt habe, und weitere am Schulleben Beteiligte leisten ihren Beitrag für einen gut funktionierenden Schulalltag. Ich finde, dafür kann man ihnen nicht genug danken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schule und Bildung stehen vor vielfältigen Herausforderungen; das ist uns bewusst. Doch wir wissen auch: Bewusstsein allein reicht nicht aus. Deshalb handeln wir entschlossen und gestalten aktiv. In diesen Zeiten ist es notwendig, den Fokus darauf zu legen, die Mittel an entscheidenden Knotenpunkten einzusetzen, anstatt sie mit der Gießkanne zu verteilen. Lassen Sie mich direkt vorwegnehmen: Wären wir in einer anderen wirtschaftlichen und vor allen Dingen finanziellen Lage, würde ich sehr gerne noch viel mehr Geld für Schulen, unsere Lehrkräfte und unsere Schülerinnen und Schüler investieren. Uns ist klar: Bildung ist Zukunft. Mit den Planungen im Einzelplan 05 bleibt unser Fokus klar: Kinder, Jugendliche und Bildung stehen für diese Landesregierung an erster Stelle. Wir verzichten auf Sparmaßnahmen in diesem Bereich und setzen alles daran, die verfügbaren Mittel gezielt und verantwortungsbewusst einzusetzen. (Zuruf von Andrea Busche [SPD]) Eine starke Bildungs- und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik schließen sich nicht aus. Wir priorisieren unsere Mittel und schaffen es so, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, ohne die finan-Landtag zielle Stabilität dieses Landeshaushaltes zu gefährden. Jeder Euro für Schule und Bildung ist eine Investition in die Gesellschaft von morgen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, İlayda Bostancıeri [GRÜNE] und Wibke Brems [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal mit dem Positiven beginnen: Ja, der Aufwuchs im Bildungsetat ist zu begrüßen, insbesondere die Aufwüchse bei den Lehrerstellen und auch bei den Stellen für multiprofessionelle Teams. Der größte Teil davon fließt ins Startchancen-Programm. Gerade wir Freie Demokraten sind sehr froh, dass das Programm in Nordrhein-Westfalen gut ausgestattet wird, damit es ein echter Garant für mehr Chancengerechtigkeit und die Sicherung des Aufstiegsversprechens wird. Das war es dann aber auch mit unserem Lob, denn mit Blick auf die Aufwüchse im Schulhaushalt belassen Sie es bei den Pflichtaufgaben im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm und dem Ausbau des Offenen Ganztags. Noch immer fehlt es der schwarz-grünen Landesregierung an Ideen, Konzepten und eigenen Impulsen, die die Herausforderungen an unseren Schulen langfristig und effizient lösen. Hierfür möchte ich zu Beginn zwei Beispiele nennen. Erstens führen Sie jetzt das Sprachscreening ein. Grundsätzlich ist es eine gute Idee, den Sprachstand von Kindern vor der Einschulung festzustellen. Aber Sie lassen den wichtigsten Teil weg. Wie werden denn die Kinder nach dieser Sprachstandsfeststellung gefördert? Wie wird dafür gesorgt, dass sie ausreichend viel Deutsch verstehen, um in der Schule folgen zu können? Es darf doch nicht bei der Feststellung bleiben. (Beifall von der FDP, Kirsten Stich [SPD] und Thorsten Klute [SPD]) Es darf doch nicht dabei bleiben, dass Sie das Problem nur halbherzig angehen, frei nach dem Motto: Sollen die Schulen doch sehen, wie sie danach klarkommen. – Das löst das Problem nicht, Frau Feller. Damit machen Sie Ihr eigenes Screening zu einer reinen PR-Story; mal wieder, muss man bei dieser Landesregierung sagen. Mal wieder ist Ihnen die Arbeit im Newsroom wichtiger als die Arbeit im Maschinenraum. 04.12.2024 Ein zweites Beispiel: Ich möchte mit Ihnen über die Attraktivität des Arbeitsplatzes „Schule“ sprechen. Frau Feller, Sie haben große Schwierigkeiten, Lehrkräfte, Schulleitungen, multiprofessionelle Teams, OGS-Kräfte und viele andere zu finden. Allein im letzten Jahr haben in Nordrhein-Westfalen 930 Menschen gekündigt und den Schuldienst verlassen. Ihre Antwort darauf ist eine Einschränkung der Teilzeit, was zu viel Empörung, aber kaum zu mehr erteiltem Unterricht geführt hat. Ehrlicherweise wissen Sie gar nicht genau, wie viel mehr Unterricht dadurch erteilt wird. Außerdem reagieren Sie mit Abordnungen, indem Sie Lehrkräfte auf der Landkarte von A nach B nach C verschieben, aber dadurch gelangt kein einziger zusätzlicher Lehrer in unser System. Kein einziger zusätzlicher Lehrer steht vor Schülerinnen und Schülern. Frau Feller, Sie verzetteln sich. Wir Liberalen haben so viele Vorschläge gemacht, wie der Arbeitsplatz „Schule“ attraktiver gemacht und moderner gestaltet werden kann, zum Beispiel durch eine Stärkung der Schulverwaltungsassistenz. Die Stellen haben Sie einfach aus dem Haushalt gestrichen, weil Sie sie nicht besetzen konnten, statt sich mal darum zu kümmern, was wir eigentlich tun müssten, um sie zu besetzen. Wir haben vorgeschlagen, eine Doppelspitze aus Pädagogik und Verwaltung zu ermöglichen. Wir fordern mehr Eigenverantwortung für die Schulen durch eigene Schulbudgets. Wir haben dazu auch einen Vorschlag gemacht, mit 180 Millionen Euro endlich mal in diesen Systemwechsel einzusteigen. Wir fordern, dass Sie mutiger beim Seiteneinstieg sind, die Arbeitsplätze in den Schulen zeitgemäß, zum Beispiel mit digitalen Endgeräten, ausgestattet werden. Wir haben hier so vieles vorgelegt, aber statt sich darauf einzulassen und unsere Vorschläge wenigstens mal zu prüfen, hat es sich Schwarz-Grün sehr einfach gemacht und alles in Bausch und Bogen abgelehnt. Diese klassische Vogel-Strauß-Taktik führt zu Unmut, Frustration und Enttäuschung vor Ort. Es ist wirklich eine große Enttäuschung, dass Sie sich nicht einmal die Mühe machen, sich die Vorschläge einzeln anzusehen. Lassen Sie mich zwei große Haushaltsschwachstellen ansprechen. Erstens haben Sie versucht, uns den Offenen Ganztag als Innovation zu verkaufen. Tatsächlich ist das, was im Haushalt steht, aber eine verpasste Chance. Sie bleiben hinter den Erwartungen, vor allem auch hinter ihren eigenen Erwartungen, zurück. Eigentlich hatten Sie etwas anderes versprochen, nämlich ein OGS-Gesetz. Stattdessen haben wir ein Erlässchen bekommen. (Heiterkeit von der SPD) Das Versprechen gegenüber den Familien in NRW und den Beschäftigten im Offenen Ganztag haben Landtag Sie gebrochen. Die Dynamisierung der OGS-Pauschalen um nur 3 % ist völlig unzureichend. Sie wissen, dass das angesichts steigender Kosten vor Ort real als Kürzung ankommt. Davon sind im Moment viele Träger sehr überfordert. Darunter leidet dann wiederum die Qualität der Angebote. Ohne höhere Pauschalen und eine deutliche Aufstockung der Mittel sind landesweit Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit und die Ganztagsbetreuung gefährdet. Das bedeutet im Fazit: Augen zu und durch, statt in den Blick zu nehmen, wie wir das richtig gut machen könnten. Schwarz-Grün verwaltet nur den Ausbau der Plätze, anstatt den Ganztag zukunftsfest zu machen. Sie brechen die eigenen Versprechen, und das haben die vielen Kinder und Jugendlichen in unserem Land nicht verdient. (Beifall von der FDP) Die zweite große Haushaltsenttäuschung betrifft das Thema „digitale Ausstattung“. Da bräuchten wir doch endlich mal Fortschritt. Stattdessen bekommen wir von Ihnen Stillstand. Die Endgeräte in den Schulen, die wir mit dem DigitalPakt 1 geschaffen haben, müssen irgendwann mal ersetzt werden. Konzepte müssten mal weiterentwickelt werden, doch die Landesregierung wartet ab (Zuruf von Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]) und legt einfach die Hände in den Schoß. Jetzt wird wahrscheinlich schon wieder mit dem Finger nach Berlin gezeigt. Man wartet auf den DigitalPakt 2, auf den auch ich sehnsüchtig warte. Wir alle wissen, was gerade passiert ist. (Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]: Genau!) – Frau Kollegin, hören Sie bitte auf zu nicken, denn das war ursprünglich Ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe ist es, in NRW für eine ordentliche Ausstattung der Schulen zu sorgen. Das können Sie nicht immer nach Berlin abschieben. Sie sind zuständig. (Beifall von der FDP und der SPD) Weil wir das so sehen, haben wir auch hierzu einen Änderungsvorschlag gemacht. Wir wollen nämlich 35 Millionen Euro dafür bereitstellen, damit es endlich weitergeht und diese Abwarterei sowie Fingerzeigerei nach Berlin endlich ein Ende haben. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Wo kommen die denn her?) – Die sind alle gegenfinanziert. Herr Kollege, Sie wissen doch, dass ich hier nicht einen einzigen Cent fordern darf, ohne dass Ralf Witzel mir das erlaubt und ohne dass das gegenfinanziert ist. Das wissen Sie doch; mal abgesehen davon, dass ich selbst davon überzeugt bin. (Heiterkeit von der FDP und der SPD – Beifall von der FDP – Thorsten Klute [SPD]: Der hört gerade nicht zu!) 04.12.2024 Schauen Sie sich unsere Haushaltsänderungsanträge gerne an. Das ist alles gegenfinanziert – versprochen. (Frank Müller [SPD]: King Ralf!) Jetzt lassen Sie mich gar nicht erst mit KI anfangen. KI sehen Sie doch immer noch nur als Schummel-Tool. Das Einzige, was Sie dazu zusätzlich noch durchführen, ist ein klitzekleines Pilotprojekt mit 25 von 5.500 Schulen im Land. Frau Feller, wie unambitioniert kann man bei diesem Thema eigentlich sein? Wie sollen unsere Schulen digital kompetente Absolventinnen und Absolventen hervorbringen, wenn Sie dafür nicht einmal die Grundlagen schaffen? Unsere Schülerinnen und Schüler verpassen komplett eine technische Revolution, weil Sie so mutlos sind. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Kennen Sie KI?) Ein modernes Bildungssystem erfordert Investitionen in digitale Infrastruktur, Fortbildung für Lehrkräfte, innovative Unterrichtsmaterialien, alternative Prüfungsformate und vieles mehr. Auch diese Vorschläge liegen längst auf dem Tisch. Stattdessen versucht die Landesregierung, sich beim Thema „KI“ in der Schule durchzuwurschteln, irgendwie durchzukommen. Doch das reicht nicht. Strengen Sie sich endlich mehr an, wenn Bildung für die Landesregierung tatsächlich Priorität haben soll. Schwarz-Grün ist keine Fortschritts-, sondern eine Stillstandskoalition: keine innovativen Lösungen, um den Arbeitsplatz Schule attraktiver zu machen, kein Mut für neue Konzepte und Reformen, keine Anstrengungen über die Pflichtaufgaben hinaus, keine eigenen Impulse. Dabei bräuchte doch unser Land zum Beispiel das OGS-Gesetz, das Sie versprochen haben, um den Ganztag auch qualitativ weiterzuentwickeln, Investitionen in digitale Infrastruktur, um Schüler auf die Arbeitswelt von morgen ordentlich vorzubereiten und auch bessere Unterstützung für Lehrkräfte durch Verwaltungsentlastung und attraktivere Arbeitsbedingungen durch mehr Kolleginnen und Kollegen, seien es Lehrkräfte oder multiprofessionelle Teams. Dafür werden wir weiter kämpfen, aber dieser Haushalt ist dafür nicht ausreichend. Deswegen werden wir auch diesen Einzelplan ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Lena Zingsheim-Zobel das Wort. Bitte sehr.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich darf seit zweieinhalb Jahren Mitglied dieses Parlaments sein. Seit zweieinhalb Landtag Jahren darf ich mit daran arbeiten, dass wir in Schule und Bildung für mehr Chancengleichheit sorgen, wir Inklusion in Schulen vorantreiben und Digitalisierung möglich machen. Hätten Sie mir 2022 gesagt, dass wir in zweieinhalb Jahren vor einer solch politisch herausfordernden und damit einhergehend finanziell schwierigen Situation stehen, hätte ich die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Dann hätte ich die Ärmel hochgekrempelt. Und genau das machen wir. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das haben wir bereits ganz zu Beginn mit „A13 für alle“ klargemacht. Es ist so klar wie richtig, dass wir Bildung priorisieren. Es ist so klar wie richtig, dass wir für unsere Zukunft fitte junge Menschen brauchen, die ihre Stärken kennen und zu nutzen wissen. Es ist so klar wie richtig, dass wir langfristig auch unsere wirtschaftliche Lage stabilisieren, wenn wir alle Kinder, die heute auch noch im Kindergarten sind, zu gut ausgebildeten Kräften begleiten. Das Gerüst dafür müssen wir bereitstellen. Die Arbeit, die dahintersteckt, leisten tagtäglich unsere Lehrkräfte und alle am Schulleben Beteiligten. Deshalb will ich vorwegschicken, dass wir uns nicht nur in einer finanziell schwierigen Lage, sondern auch in einer Zeit des Fachkräftemangels befinden. Diese beiden Herausforderungen (Dilek Engin [SPD]: Fachkräftemangel mit we- niger Lehrkräften! Toll!) zeitgleich erzeugen Druck, der in den Schulen zu spüren ist. Mit 23 % Anteil am Gesamthaushalt ist der Etat für Schule und Bildung weiterhin der mit Abstand größte im Landeshaushalt. (Dilek Engin [SPD]: Das sind gebundene Gel- der!) Konkret bedeutet das einen Aufwuchs von 1,8 Milliarden, die wir zusätzlich für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen investieren. Gleichzeitig schrecke ich nicht davor zurück, zu sagen, dass unsere Bildung weiterhin nicht optimal aufgestellt ist, denn das Ziel von Chancengleichheit ist weiterhin fern. Durch das Nennen der zur Verfügung stehenden Summe ist noch kein einziges Problem gelöst, und ich selbst würde mir gerne mehr finanziellen Spielraum wünschen, um mit mehr Ressourcen an einem zukunftsfesten Bildungssystem zu arbeiten. Und trotzdem ist dieser Einzelplan ein Erfolg. Wir bekommen die Chance, ein wenig freier zu atmen, als das für andere Ressorts gilt. Das weiß ich zu schätzen und danke den anderen Fachbereichen dafür, dass sie die Priorisierung von Bildung unterstützen. Wir können durch diesen Aufwuchs den Platzausbau im Ganztag souverän angehen. Auch hier gilt: Wir leben nicht in einer perfekten Welt. 04.12.2024 Nicht nur als Mutter mache ich mir Gedanken dazu, dass wir uns eine intensive Arbeit an landesweiten Qualitätsstandards aktuell nicht leisten können. Aber selbst, wenn wir das Geld dafür hätten, dann könnten wir damit immer noch kein Personal herbeizaubern. Was mich persönlich beruhigt, ist meine Praxiserfahrung in der Schule. Diese gibt mir Vertrauen in das Personal an unseren Schulen und im Ganztag. Hier arbeiten Menschen, denen wir wirklich vertrauen können. Ihnen liegt es am Herzen, sich lokal für hohe Bildungsstandards im Offenen Ganztag einzusetzen. Im Haushalt sind umfassende Mittel vorgesehen, mit denen wir eine gute Basis schaffen. 50.000 neue OGS-Plätze, die wir möglich machen, sind keine Kleinigkeit. Das sind rund 12.000 mehr als im vergangenen Jahr. Gar nicht klein ist nämlich auch die Summe, die dahintersteckt: 884 Millionen Euro fließen im kommenden Jahr in die OGS. Wir wenden uns mit diesem Haushaltsplan außerdem einer weiteren, häufig als Herausforderung empfundenen Dimension zu, der Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir reagieren auf die zunehmende Zahl von Kindern, die besondere pädagogische Aufmerksamkeit und Expertise benötigen, indem wir 100 neue Stellen für Sonderpädagogik in Grundschulen schaffen. Wir haben bereits im vergangenen Jahr die Studienkapazität erhöht, und die Inklusionspauschale bleibt in Höhe von 77 Millionen Euro bestehen. Damit machen wir den Weg für zusätzliches Personal im gemeinsamen Lernen und für Maßnahmen rund um Barrierefreiheit frei. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nicht zuletzt trägt das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung dazu bei, Lehrkräfte und Power dahin zu bringen, wo es am meisten gebraucht wird, und wir beobachten eine Wirkungsentfaltung. Die Zahl der unbesetzten Schulleitungsposten ist zurückgegangen, und mit 7.100 zusätzlichen Lehrkräften und Kräften in der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie Alltagshelfenden haben wir eine Menge mehr Power im System. Die zusätzlichen Möglichkeiten für Schulen im Bereich der Sonderpädagogik werden nun auch auf Belastungssituationen der Lehrkräfte ebenfalls positiv einzahlen. Mit diesem Angebot an die Schulen reagieren wir auf die vielen Hinweise, dass sich Lehrkräfte besonders davon belastet fühlen, Aufgaben übernehmen zu müssen, für die sie nicht ordinär ausgebildet sind. Vom Kind aus gedacht braucht es Schulen, in denen eine kontinuierliche und langfristige Begleitung der Schüler*innen dafür sorgt, dass Förderungen greifen und die Beziehungen sowohl zwischen den Schüler*innen als auch zu den Lehrkräften wachsen. Landtag Dass wir nun im kommenden Schulrechtsänderungsgesetz die bestehenden PRIMUS-Schulen über den Schulversuch hinaus absichern werden, ist ein Erfolg. Auf das gleiche Konto zahlt das Startchancen-Programm ein. Es ist dazu da, Chancengleichheit herzustellen und Effekte bestehender Ungleichheiten abzufedern. Nach wie vor haben wir zu viele Schüler*innen, die die Schule abbrechen und ohne Schulabschluss dastehen. Dafür braucht es geballte Kraft aus dem Startchancen-Programm. 23,9 Millionen Euro fließen in bedarfsgerechte Lösungen zur Schulund Unterrichtsentwicklung. Jede Startchancen-Schule enthält Ressourcen, um sich ins Quartier zu öffnen, Zivilgesellschaft einzuladen und Mentoringprogramme einzubinden: 11 Millionen Euro für die fachbezogene Pauschale und weitere Mittel über Startchancen hinaus, um Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen voranzubringen, aber auch gerade die emotionale und soziale Kompetenz. Seien Sie mir nicht böse, wenn ich an diesem Punkt einen kleinen Schwenk mache, auch aufgrund meiner Sonderpädagoginnen-Vergangenheit. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder einschlägige Studien gesehen, die uns zeigen, dass Schüler*innen in Basiskompetenzen die Mindeststandards nicht erreichen. Wesentlich ist deshalb, dass wir Basiskompetenzen durch unterschiedliche Maßnahmen und digitale Tools stärken. Hier wäre es übrigens tatsächlich, liebe FDP, ein großer Erfolg gewesen, wenn wir jetzt schon Klarheit über den DigitalPakt 2.0 hätten. Wir müssen uns aber eben auch fragen, wann Schüler*innen in der Lage sind, lesen, schreiben und rechnen zu können. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Das sind sie nur dann, wenn sie selbstsicher, selbstbewusst und motiviert sind. Das sind sie dann, wenn sie ihre eigenen Gefühle sortieren können, wissen, wie sie ihr Empfinden positiv beeinflussen können, und verstehen, wie es den anderen geht. Und das sind sie dann, wenn sie wissen, wie sie Konflikte bewältigen können, Herausforderungen meistern und resilient sind. Deshalb ist die Basis, die in IGLU, IQB und PISA nicht gemessen wird, eben auch die emotionale und soziale Kompetenz. Daher ist es richtig, dass wir mit dem Startchancen-Programm und darüber hinaus genau dahin schauen. Im Rahmen der Säule III verdoppeln wir deshalb die Anzahl der Schulsozialarbeiter*innenstellen landesseitig im Haushalt. Ich freue mich sehr darauf, die über 400 Schulen in Nordrhein-Westfalen in ihrem Prozess zu beobachten. Durch diese langfristig angelegte Maßnahme werden wir gute Effekte sehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 04.12.2024 Gute Effekte benötigen wir auch dringend im Bereich der politischen Bildung an Schulen. Unsere Demokratie – das mussten wir in den vergangenen Monaten schmerzlich spüren – ist keine Selbstverständlichkeit. Dass sich erstens Geschichte nicht wiederholen darf und wir zweitens vor allen Dingen unsere Demokratie leben und schützen müssen, muss ständig präsent sein. Gedenkstättenfahrten und Austausche, auch digital, mit Zeitzeug*innen brauchen wir viel mehr. Wir weiten deshalb den Posten für genau solche Möglichkeiten aus. Deshalb supporten wir auch die Kooperationsplattform BipaLab.NRW mit 350.000 Euro. Aus der Geschichte zu lernen, heißt auch, dass wir uns den aktuellen Diskussionen stellen. Extremistische Positionen haben an unseren Schulen keinen Platz. Egal, ob religiös oder politisch motiviert, müssen wir sie bekämpfen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Thorsten Klute [SPD]) Die ergänzende Einrichtung von 54 Planstellen für systemische Extremismusprävention setzt genau da an, wo es aktuell dringend nötig ist. Radikalisierung, Extremismus und Gewalt zu verhindern ist eines unserer Kernziele. Es ist gut, dass hier im Einzelplan 05 eine Unterstützung für die schulpsychologischen Beratungsstellen im Land gegeben ist. Gleichzeitig gilt es auch dafür zu sorgen, dass wir gute Integration möglich machen. Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Diese Vielfalt gilt es zu schützen und zu stärken. Deshalb steigen die Mittel im Rahmen des Programms „Integration durch Bildung“ um 17 Millionen Euro an. Frau Ministerin Feller, an dieser Stelle herzlichen Dank dafür, dass Sie sich hinter die Lehrkräfte stellen, die sich für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaats engagieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Haushalt, den wir für Schule und Bildung vorlegen, ist ein Haushalt, der auf akute Bedarfe reagiert. Er ist kein Haushalt, der sich mit Projektförderung schmücken kann. Mit Pragmatismus möchte ich sagen: Mit dem, was wir hier haben, kann man arbeiten. Deshalb ist es falsch, wenn Sie, liebe SPD, den bildungspolitischen Stillstand herbeirufen. Lassen Sie uns den Haushalt als Basis betrachten, von der aus wir inhaltlich Dinge weiterentwickeln können. Bildung braucht Geld. Aber sie braucht auch gute Ideen. Wir sollten im kommenden Jahr unsere Köpfe und Ideenschmieden heißlaufen lassen, um gut voranzukommen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Blex das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Christian Blex AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit welcher Dreistigkeit sich CDU und Giftgrün hier selbst loben, ist kaum noch in Worte zu fassen. Sich selbst auf die Schultern klopfend, verkennt diese Wüst-Regierung die tatsächlich relevanten Gefahren unserer Zeit und beschränkt sich, verliert sich förmlich im immer gleichem Sermon und denselben Showthemen, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das wäre dann ja wie bei Ihnen!) die manchmal großartig klingen mögen, aber stets nichts bewirken. Zugegeben: Einige Jahrzehnte sozialdemokratischer Politik haben das Fundament der Probleme gegossen, über welche heute gestritten wird. Dennoch lässt mich dieser zur Schau gestellte Stolz, den Sie auf diesen Haushaltsentwurf haben, in größter Verwunderung zurück. Hinsichtlich der dramatischen negativen Entwicklung der letzten Jahre sollte das stete Anwachsen des Bildungshaushalts ähnlich der Noteninflation bei gleichzeitigem Bildungsverfall eher Schamgefühl bei den Regierungsfraktionen auslösen. Schämen sollte sich Ministerin Feller neben den nicht bewirkten Maßnahmen für die etlichen Versprechen und Vorhaben, welche schlicht und ergreifend nicht umgesetzt wurden, obwohl diese im sogenannten Zukunftsvertrag verbrieft worden sind. Nehmen wir als Beispiel das derzeit allgegenwärtige Thema der Ganztagsbetreuung. Wo ist Ihr Ausführungsgesetz? Der größte Einzelplan; Unsummen über Unsummen für das wichtigste Thema, nämlich die Bildung unserer Kinder – und dann schaffen Sie es nicht einmal, Ihre eigenen Versprechen zu halten. Gebietsübergreifende Schülerströme besser koordinieren: Erst neulich stimmten Sie alle gegen unseren Antrag, das zu verwirklichen. Schulen haben stellenweise keinen blassen Schimmer, wo ihre Schüler plötzlich bleiben, wenn Eltern ohne Meldung verziehen, und chronische Schulverweigerer verbrennen kostbare Ressourcen. 10.000 neue Lehrer: Sie haben es ja eben selbst eingeräumt. Das ist doch ein Witz. Nicht mal die Hälfte haben Sie erreicht. Und was Sie da alles hinzuzählen – neben dem grundständig ausgebildeten Lehrer –, habe ich in meiner letzten Rede ausführlich dargestellt. MINT-Förderung: Ich weiß, die Naturwissenschaften sind vielen von Ihnen ein Fremdwort, (Dilek Engin [SPD]: Ihnen ist auch vieles ein Fremdwort!) 04.12.2024 gerade bei den Grünen. Deshalb haben Sie das ganze Kapitel offenbar vollkommen vergessen. Aber wir sehen ja den Stand der Dinge und die Folgeeffekte fehlender naturwissenschaftlicher Lehrer. Schulbau und Sanierungen: Sie schauen ebenfalls auf unendliche, kaum aufholbare Baurückstände und lassen nordrhein-westfälische Schüler auch zukünftig in kaputten Klassenzimmern mit Wasserschäden zurück. Die Kommunen sind pleite. Die Schulen verfallen. Doch Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte kann man aus dem Boden stampfen. Dafür funktioniert auch etwas anderes in NRW wunderbar: die Ausbreitung des fundamentalistischen Islams in den Schulen. Ich kann jedem hier die knapp 50-minütige Berichterstattung des WDR – für ein Staatsfernsehen wirklich eine außerordentlich gute Berichterstattung – „Ali – ein deutscher Lehrer auf Abwegen?“ empfehlen. Mutmaßliche Islamisten mit Kontakt zur verbotenen Blauen Moschee werden also nun vielleicht bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit durchgewinkt und auf unsere Kinder losgelassen – und das unter einer CDU-Ministerin. Etliche Förderprojekte sollen unser systematisch fehlgeleitetes Bildungssystem retten. Während man Brennpunktschulen mit Migrantenanteilen jenseits integrationsfähiger Anteile mit stetig anwachsenden Mitteln stärken will, vergisst man ganz grundsätzlich, über die Verhinderung des Entstehens solcher Brennpunkte überhaupt nur nachzudenken. Sie sprechen von Integration und Teilhabe und verstehen überhaupt nicht, was das bedeutet. Integration heißt zunächst einmal, die lokale Sprache zu erlernen – das ist meistens noch die deutsche Sprache – und diese auch zu nutzen. Die Mehrheit befragter Migrantenkinder gab in diesem Jahr an, zu Hause wenig bis kein Deutsch zu sprechen. Nun kommen diese Kinder an Schulen, an denen die Mehrheit vor Ort ebenfalls kein oder wenig Deutsch spricht, und dann wundert sich diese Landesregierung, dass ein Viertel der Schüler weder richtig lesen noch schreiben kann. Diese Entwicklung an nordrhein-westfälischen Schulen schadet sämtlichen Schülern. Während die Genossen der SPD stets irgendeine weiße, heteronormative, finstere Macht vermuten, die sich einer bunten Regenbogengesellschaft verweigert, (Kopfschütteln von Thorsten Klute [SPD]) handelt es sich in Wahrheit um den nichts einfordernden, grenzenlosen Sozialstaat, der in seiner vollkommenen Perversion von der CDU unter Frau Merkel geschaffen wurde. Vor allem wegen der CDU kommen immer noch immer mehr kultur- und bildungsferne Armutszuwanderer in unser Land, an die keinerlei Integrationsanfor-Landtag derungen gestellt werden, um sich hier mit dem Geld unserer normalen, noch arbeitenden Bürger ein laues Leben zu machen. Wer sich aber schon weigert, die deutsche Sprache zu erlernen und damit … (Thorsten Klute [SPD]: Jetzt fehlt noch das Thema „gendern“, und dann hat er’s!) – Sie von der SPD können sich aufregen; es ist alles gut. Die Wahrheit ist nun einmal so, wie sie ist. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Wer sich weigert, die deutsche Sprache zu erlernen und damit den Bildungserfolg seiner häufig sehr zahlreichen Kinder und der verbleibenden deutschen Kinder gefährdet, würde in keinem anderen Land der Erde von der einheimischen Bevölkerung durchgefüttert werden. (Dilek Engin [SPD]: Respektlos!) Wie lautet Ihre Antwort auf die Entwicklung? Noch mehr Hilfskräfte an Schulen, der Ausbau von Schulpsychologie, Unterricht und Verwahrung bis in den späten Nachmittag, Prüfungs- und Anforderungsreduzierung auf ein gar erbärmliches Niveau. Gibt es vielleicht bald stete Polizeipräsenz auf den Schulhöfen, falls sich wieder einmal ein Messer in den Schulalltag integrieren möchte? (Christin Siebel [SPD]: Oh!) Neuen Lehrkräften fehlt jeder Anreiz, sich in dieses System zu begeben. Das Fehlen guter Werbekampagnen tut dazu sein Übriges, und auch durch einen weiter aufgeblähten Haushalt kann keine Abhilfe geschaffen werden. Wir sprechen über ein Schulsystem, das über 24,5 Milliarden Euro verschlingt und damit den größten Einzelposten im Gesamthaushalt darstellt und, ausgestattet mit einem riesigen Stab von Ministerialbeamten, sehenden Auges in den Abgrund gefahren wird. Von links kommt ausschließlich die umverpackte Alt-68er-Ideologie aus der verrotteten Mottenkiste. Die CDU ist dank des komplett vermerkelten und vergrünten Ministerpräsidenten zu einem Abklatsch des grünen Koalitionspartners heruntergekommen. Die FDP ist auch noch anwesend; nicht mehr lange, aber noch. Plakate malen gegen rechts, Plakate malen gegen die AfD und Demoaufrufe, um Parteitage zu verhindern – was die Regierung als Stärkung der Demokratie bezeichnet, lässt mehr und mehr Eltern sowie Schüler aufhorchen. (Marcel Hafke [FDP]: Sie haben jetzt genug für Facebook gesprochen!) Die Eltern verzweifeln. Zu den katastrophalen Zuständen und dem aggressiven Versuch der Ideologisierung des Schulalltags erreichen unsere Fraktion immer mehr Briefe. 04.12.2024 (Thorsten Klute [SPD]: Aggressiv stimmt in der Tat! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Für die Eltern, gerade auch für die grünenden Eltern, die es sich leisten können, ist nur noch das Freikaufen in eine Privatschule die Lösung. Jetzt müssen endlich bildungspolitische Antworten auf die vielen Fragen der Hyperheterogenisierung, sozialen Verrohung, Gewalt und islamistischen Umtriebe an unseren Schulen gefunden werden. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, sie vom Unterricht fernhalten oder fahrlässig die Schulpflicht ignorieren, müssen den Ernst der Lage und endlich eine reale finanzielle Härte zu spüren bekommen. Islamisten und Scharia-Polizisten müssen aus dem Schulsystem entfernt werden. (Dilek Engin [SPD]: Menschen mit rechtsradi- kalen Ideologien müssen aus den Schulen entfernt werden! – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Die schleichende Einflussnahme von aus dem Ausland gelenkten Verbänden muss beendet werden. Das Bildungsresort kann sich nicht gegen alle Probleme zur Wehr setzen. Jedoch können Störfaktoren entfernt oder zumindest reduziert werden. Es müssen so schnell wie möglich wieder lernstabile Gruppen gebildet werden, um die Schwachen nicht abzuhängen und die Starken nicht zu bremsen. Ein gegliedertes Schulsystem, das jedem Lernniveau gerecht werden kann, ist dafür unabdingbar. Sehen Sie es endlich ein: Das Konzept der Einheitsschule und der absoluten Inklusion ist längst gescheitert. Die nächsten Jahre werden für Eltern und Schüler noch sehr mühsam werden. Dank dieser Kopf-inden-Sand-Politik wird es keine Verbesserung der Gesamtlage geben. Hier und dort wird ein wenig Geld verteilt, um die Verbände milde zu stimmen und einige wenige Vorzeigeprojekte zu schaffen, während man das gesamte restliche Bildungsland hinter dieser Fassade verkommen lässt. Sie können noch so stolz auf diese Steuergeldverbrennung namens „Einzelplan 05“ sein und Ihre angebliche Investitionsbereitschaft propagandistisch ausschlachten. Es wird Ihnen nichts nützen. Die AfD-Fraktion benennt als einzige Fraktion klar, was sich keine andere Fraktion traut, und bietet somit Eltern, Schülern, Lehrern und Schulleitern sowie allen anderen bildungspolitisch Interessierten und Abgehängten ein offenes Ohr. Und die nächste Landtagswahl … (Lachen von Dilek Engin [SPD]) – Das sehen Sie anhand der Wahlergebnisse. Sie lachen, aber Sie sehen es: Immer mehr Schüler wissen, dass wir ihre einzige Hoffnung sind. Sie sehen es anhand der Wahlergebnisse von jungen Wählern, Landtag die sich nicht durch Ideologisierung und Pseudodemokratisierung zu den Grünen bewegen lassen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Die hören Sie leider nicht! Das ist das Problem!) Die nächste Landtagswahl rückt näher. Wir sind da sehr positiv. Machen Sie sich schon einmal darauf gefasst, dass die Jugend aufwacht. – Diesen Haushaltsplan lehnen wir ab. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Anhand des Haushaltsentwurfs 2025 ist klar zu erkennen, dass das Thema „Bildung“ für diese Landesregierung an oberster Stelle steht. Der Entwurf ist ein klares Bekenntnis zur Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler und zu Bildungsbiografien, die nicht länger an die soziale Herkunft gekoppelt sind, sondern sich ausschließlich an Interessen und Fähigkeiten der jungen Menschen orientieren. Alle Kinder in unseren Schulen gehören zu uns. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Diese klare Priorität der Landesregierung zeigt sich im Haushaltsentwurf in konkreten Zahlen. Unter Berücksichtigung der eingebrachten Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2025 steigen die Ausgaben im Einzelplan 05 auf 24,51 Milliarden Euro. Das sind rund 2,16 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024, und das in einer Zeit, in der alle öffentlichen Haushalte deutliche Sparmaßnahmen vornehmen müssen. Doch trotz oder gerade wegen der Vielzahl der aktuellen gesellschaftlichen Krisen und Herausforderungen können wir es uns als Gesellschaft nicht erlauben, bei der Bildung zu sparen. Vielmehr braucht es gerade jetzt den Mut, in die Zukunft zu investieren. Daher bin ich meinen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass sie sich bereit erklärt haben, einen Sparbeitrag für das Bildungsressort zu übernehmen. Diese Bereitschaft hat zwangsläufig höhere Sparmaßnahmen in ihren eigenen Ressorts und damit einen erhöhten Rechtfertigungsdruck zur Folge. Nur mit der breiten Unterstützung der gesamten Landesregierung ist es möglich, trotz eines knappen Haushalts in die Zukunft zu investieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Weg in diese Zukunft verläuft über gleichberechtigte Bildungschancen für Kinder und Jugendliche. 04.12.2024 Mit 24,51 Milliarden Euro ist der Einzelplan 05 nicht nur der mit Abstand größte Einzelplan, er ist auch in seinem Umfang im Vergleich zu bisherigen Haushaltsplänen beispiellos. Es ist eine Größenordnung, die uns dringend erforderliche Spielräume verschafft. Das bezieht sich auch und vor allem auf die Sicherung der Unterrichtsversorgung. So sind im Haushaltsentwurf erhebliche Mittel für die Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen vorgesehen. Insgesamt schaffen wir 2.224 zusätzliche Stellen. Parallel dazu haben wir Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte wie die Einstellung von bisher über 1.500 Alltagshelfenden auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Bestandteil des Haushalts ist der Ausbau des Offenen Ganztags. Durch zusätzliche rund 104,6 Millionen Euro stellen wir sicher, dass 50.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Damit erreicht der Offene Ganztag im Primarbereich im Haushaltsentwurf 2025 ein Ausgabenvolumen von fast 885 Millionen Euro. Darüber hinaus ist erstmals in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2026 und 2027 ein zusätzlicher Aufwuchs von um jeweils 50.000 Plätzen vorgesehen und für das Jahr 2028 noch einmal um 25.000 Plätze. Wir werden somit bereits im Schuljahr 2028/2029 insgesamt 605.000 Plätze anbieten können und damit den prognostizierten Bedarf von 590.000 Plätzen zum Schuljahr 2029/2030 schon vorzeitig übererfüllen. Dies ist ein wichtiges Signal in Richtung unserer Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung der Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Bereits seit dem vergangenen Jahr legen wir als Landesregierung einen klaren Fokus auf die Förderung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören und der emotionalen und sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und werden diesen Weg auch im Jahre 2025 konsequent weitergehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So stehen im kommenden Jahr insgesamt 16,73 Millionen Euro für unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen zur Verfügung. Mithilfe der zusätzlichen 8,5 Millionen Euro im kommenden Jahr werden wir Unterstützungsmaterialien wie Lerndiagnostik in den Fächern Deutsch und Mathematik finanzieren. Denn diese Kompetenzen bilden das Fundament für die spätere fachliche und berufliche Ausbildung und sind entscheidend, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Der Haushalt 2025 umfasst auch eine verstärkte Förderung von Maßnahmen im Bereich der Erinnerungskultur und der Extremismusprävention. In einer Zeit, in der Antisemitismus, Islamophobie und Demo-Landtag kratiefeindlichkeit zunehmen, müssen wir unseren Kindern und Jugendlichen deutlich machen, wie wichtig Werte wie Freiheit, Demokratie und Toleranz sind und dass es keinen Platz für Diskriminierung, Hass und Hetze geben darf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Präventive Maßnahmen sind hierbei entscheidend, um Schülerinnen und Schüler für die Gefahren von Radikalisierung und von politischem Extremismus zu sensibilisieren. Wir werden deshalb diesen Bereich durch zusätzliche Stellen stärken. Mit der Ergänzungsvorlage werden weitere 54 Planstellen für Fachkräfte für systemische Extremismusprävention ab dem 1. August 2025 bereitgestellt. Die personelle Unterstützung durch das Land wird somit verdoppelt. Ein weiteres wichtiges Projekt ist das Startchancen-Programm, das in diesem Jahr gestartet ist. Im kommenden Jahr investiert das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 128,9 Millionen Euro in die Säule II, das Chancenbudget, und die Säule III, das Personalbudget, aus dem Startchancen-Programm. Mit diesem Haushaltsentwurf 2025 werden zusätzlich in beiden Säulen 64,4 Millionen Euro bereitgestellt. Im laufenden Schuljahr konnten die ersten 400 Schulen in das Programm aufgenommen werden. Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden weitere 520 Schulen hinzukommen. Inhaltliche Schwerpunkte des Startchancen-Programms im Rahmen des Chancenbudgets sind unter anderem die Förderung der Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler, die Demokratiebildung und die engere Elterneinbindung, also alles Themen, die für die Herstellung gleichberechtigter Bildungschancen von grundlegender Bedeutung sind. Unser Ziel ist es, die Erkenntnisse und Entwicklungen aus den Startchancen-Schulen auf alle Schulen in Nordrhein-Westfalen zu übertragen, sodass letztlich alle Schulen in Nordrhein-Westfalen von diesem Programm profitieren. Damit ist das Startchancen-Programm genau das, was seine Bezeichnung verspricht: eine echte Chance für unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eine weitere Chance liegt auch in den zusätzlichen 17 Millionen Euro, die wir mit dem Haushalt 2025 für die Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler vorsehen, denn eine gelungene Integration ist nicht nur essenziell für die Kinder und Jugendlichen, die in unserem Land Schutz suchen, sondern letztlich auch für uns als Gesellschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, die beispielhaft genannten Positionen zeigen: Mit dem Haushaltsentwurf 2025 übernehmen wir Verantwortung und gehen die vielfältigen Herausforderungen durchdacht und nachhaltig an. Gerade mit Blick auf die Schulen 04.12.2024 ist dieses Vorgehen von ganz besonderer Bedeutung. Denn die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen spiegelt sich auch in unseren Schulen wider. Dadurch sind die Ansprüche an unser Bildungssystem gerade in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Um den Herausforderungen effektiv zu begegnen, braucht es kluge Investitionen und nachhaltige Maßnahmen und keine hektischen Schnellschüsse. Gerade in Zeiten der angespannten Haushaltslage ist es unsere Verantwortung, finanzpolitische Stabilität mit gesellschaftlichem Fortschritt in Einklang zu bringen. Wir werden daher die knappen Ressourcen nicht mit der Gießkanne verteilen, sondern effizient und gezielt einsetzen, um langfristige Verbesserungen zu erreichen – Verbesserungen für unser Schulsystem, Verbesserungen für unsere Kinder und Jugendlichen und nicht zuletzt Verbesserungen für unsere Gesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Da wir nach 14:00 Uhr haben, kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 05, Ministerium für Schule und Bildung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11505, den Einzelplan 05 unverändert anzunehmen. Wir haben aber einige Änderungsanträge vorliegen, über die wir zunächst abstimmen. Wir haben zunächst den Änderungsantrag Drucksache 18/11661 der SPD. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen dann über den Änderungsantrag Drucksache 18/11662 der Fraktion der SPD ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist abgelehnt. Dann stimmen wir über den Antrag Drucksache 18/11745 der Fraktion der FDP ab. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe dann Drucksache 18/11746 auf, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Landtag Wir stimmen über Drucksache 18/11747 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen nun über Drucksache 18/11748 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Gleichwohl ist dieser Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Damit kommen wir in der zweiten Rubrik zur Abstimmung über den Einzelplan 05 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Einzelplan zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 05 in zweiter Lesung angenommen. Dann kommen wir noch einmal zurück zum Einzelplan 02, Ministerpräsident. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11502, den Einzelplan 02 unverändert anzunehmen. Zuvor müssen wir aber über folgende Änderungsanträge abstimmen: Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 18/11652 ab. Antragstellerin ist die SPD. Wer stimmt hier zu? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag wie festgestellt abgelehnt. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 18/11720 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt dem zu? – Das sind die FDP, die SPD und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir stimmen dann über Drucksache 18/11721 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt dem zu? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Dann stimmen wir über Drucksache 18/11722 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/11723 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit gibt es keine Enthaltungen. Der Antrag der FDP ist abgelehnt. 04.12.2024 Wir stimmen dann über die Drucksache 18/11724 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? Das sind die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 18/11725 von der FDP ab. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe dann den Änderungsantrag Drucksache 18/11726 auf, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen dann über den Änderungsantrag Drucksache 18/11727 ab, Antragstellerin FDP. Wer stimmt hier zu? – Die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Dieser Antrag ist gleichwohl abgelehnt. Drucksache 18/11728 von der FDP ist nun abzustimmen. Wer stimmt dem zu? – Das sind FDP, SPD und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag Drucksache 18/11849 ab, Antragstellerin AfD. Wer stimmt dem zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Somit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 02 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Einzelplan 02 zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Einzelplan 02 in zweiter Lesung wie gerade festgestellt angenommen. Jetzt geht es weiter. Ich rufe auf: Einzelplan 07 Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses hin. (Mehrere Abgeordnete verlassen den Plenar- saal. – Glocke) Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Druck-Landtag sache 18/11507 und die in der aktuellen Tagesordnung zu diesem Einzelplan aufgeführten Änderungsanträge hin. Wir beginnen mit: a) Familie, Kinder und Jugend Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erste ihre Abgeordnete Frau Siebel.

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Christin Siebel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Einzelplan 07 und dem Bereich a) Familie, Kinder und Jugend setzt die Landesregierung eindrucksvoll ein Zeichen, welche Prioritäten sie setzt, wessen Interessen sie vertritt und wie sie Verantwortung in unserem Land übernimmt. Aus diesem Einzelplan werden viele wichtige gesellschaftliche Aufgaben finanziert. Er sichert Mittel für Kitas, für Familienbildungsstätten und für Jugendhilfeeinrichtungen. Er ist bedeutend für Chancengleichheit, soziale Teilhabe und die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Ohne eine ausreichende Finanzierung drohen immense Lücken in der Betreuung, in der Bildung und in der Unterstützung mit langfristigen Folgen für unsere Gesellschaft. Eigentlich müsste sich eine Landesregierung ihrer Verantwortung an dieser Stelle bewusst sein. Doch was sehen wir in diesem Haushaltsentwurf? Statt Investitionen in die Zukunft erleben wir einen gefährlichen Sparkurs an den falschen Stellen. Statt einer Stärkung von Familien, von Kindern und von Jugendlichen zeigt sich ein Flickenteppich aus Kürzungen und verpassten Gelegenheiten. Sie sprechen von einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik, aber Ihnen sind die Konsequenzen Ihres Haushalts scheinbar egal. (Beifall von der SPD) Unsere Aufgabe als Opposition ist es, hinzuschauen und diese Missstände klar zu benennen. Es geht um viel mehr als um Zahlen; denn hinter diesen Zahlen stecken Menschen: die Familie, die verzweifelt einen Kita-Platz sucht, die alleinerziehende Mutter, der alleinerziehende Vater, die auf die Unterstützung angewiesen sind, der Jugendliche, der Perspektiven und Halt braucht, und es geht um die überlasteten Fachkräfte in den Kitas. Meine Damen und Herren, Sie bleiben in entscheidenden Bereichen weit hinter den tatsächlichen Bedürfnissen zurück. Da helfen auch kurzfristig zusammengeschriebene Teilrücknahmen von Kürzungen nicht weiter. Nehmen wir zum Beispiel die frühkindliche Bildung. Sie ist die entscheidende Grundlage für Chancengleichheit und eine erfolgreiche Bildungsbiografie. 04.12.2024 (Beifall von der SPD) Doch die aktuelle Finanzierungslücke von rund 500 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesbetreuung zeigt, dass die Landesregierung die Bedeutung dieses Bereichs und die Not der Träger nicht vollständig anerkennt. (Beifall von Frank Müller [SPD]) Besonders besorgniserregend sind die Kürzungen bei Sprach-Kitas und im Kita-Helfer-Programm. Sprach-Kitas ermöglichen es, Kinder frühzeitig zu fördern und auf den Bildungsweg vorzubereiten. Gerade für Kinder mit erschwerten Ausgangsbedingungen ist das von hoher Bedeutung. Um die frühkindliche Bildung zu stärken, braucht es nicht nur eine Rücknahme dieser Kürzungen, sondern auch eine nachhaltige Erhöhung der Mittel, um die Qualität und Verfügbarkeit der Angebote sicherzustellen. (Beifall von der SPD) Der Personalschlüssel ist vielerorts so angespannt, dass viele Erzieherinnen und Erzieher den eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit nicht mehr gerecht werden. Das ist nicht etwa eine hohle Phrase einer Oppositionspolitikerin im Landtag, sondern diese Diagnose stellt der Report der Bertelsmann Stiftung. Dem Ländermonitor zufolge fällt die Fachkräftequote in Nordrhein-Westfalen im Vergleich sogar noch stärker ab als in den anderen Bundesländern. Wurde vor fünf Jahren noch in jedem zweiten Team eine hohe Fachkraftquote eingehalten, sehen wir diese Quote im Jahr 2023 nur noch in jedem dritten Team. Sie kennen die Zahlen doch genauso gut wie wir. Sie kennen die Forderungen von Trägern, von Kommunen und auch von Gewerkschaften, dass wir ausreichend pädagogisch geschultes Personal benötigen, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu sichern. Wir brauchen klare Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, zum Beispiel durch eine umfassende Ausbildungsoffensive. (Beifall von der SPD) Wir müssen endlich die Alltagshelfer*innen dauerhaft im KiBiz verankern, um die Herausforderungen auch in Zukunft meistern zu können. Genau das hat uns der Bericht der Bertelsmann Stiftung noch einmal ausdrucksvoll gezeigt. Darüber hinaus mangelt es an Kita-Plätzen. Über 100.000 fehlen derzeit in Nordrhein-Westfalen. Ein unhaltbarer Zustand! Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Refinanzierung der Tariferhöhung zeitnah erfolgt, um die flächendeckende tarifliche Bezahlung aller Beschäftigten zu ermöglichen. Tarifbindung darf keine Ausnahme sein, sondern muss zur Regel werden, um den Wettbewerb unter Trägern zu entschärfen und das Personal langfristig zu halten. (Beifall von der SPD) Landtag Weil Sie vermutlich gleich auf die 100 Millionen Euro Soforthilfe zu sprechen kommen, einmal vorab: Das reicht nicht! (Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Träger kämpfen tagtäglich ums blanke Überleben. Hören Sie auf, sich für den kleinen Obolus auf die Schultern zu klopfen, und stellen Sie die Weichen für einen Kita-Rettungsschirm. (Beifall von der SPD) Auch die von mir schon erwähnte Sprachförderung und die Unterstützung durch Familienzentren dürfen nicht auf dem aktuellen Niveau stagnieren. Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg und zur Integration, doch die Förderung erreicht bisher nur Kitas mit überdurchschnittlich vielen Kindern mit Sprachförderbedarf. Wir brauchen einen Ausbau der Sprach-Kitas und eine flächendeckende Förderung, um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu bieten. Familienzentren sind eine unverzichtbare Säule der Unterstützung für Familien, insbesondere in schwierigen Lebenslagen. Sie bieten niedrigschwellige Hilfen und fördern die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen. Der Einzelplan sieht zwar eine leichte Erhöhung der Mittel für Familienzentren vor, doch mit knapp 3.500 Einrichtungen sind wir weit davon entfernt, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Hier brauchen wir mehr Mut und Investitionen, um Familien wirklich umfassend zu unterstützen. (Beifall von der SPD) Doch stattdessen nehmen Sie weitere Kürzungen der Förderung von Kooperationen zwischen Familienzentren und Beratungsstellen vor. Auch wenn Sie nun in Teilen zurückrudern wollen, gefährden Sie damit diese wichtigen Angebote. Eine solide Zusammenarbeit zwischen diesen Einrichtungen ist entscheidend, um Familien in Krisen schnell und effektiv zu helfen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Statt Kürzungen braucht es eine flächendeckende und nachhaltige Finanzierung, die sicherstellt, dass alle Familien in Nordrhein-Westfalen Zugang zu diesen Unterstützungsangeboten haben. Die steigenden Kosten im sozialen Bereich, von Personal- über Sachmittel bis hin zu Betriebskosten, machen eine dynamische Anpassung der Zuschüsse zwingend notwendig. Die bisher vorgesehene Steigerung ist insbesondere angesichts der aktuellen Inflationsrate völlig unzureichend. Ohne eine adäquate Anpassung droht die Verschlechterung der Qualität in Kitas, in Familienzentren und bei Jugendhilfeangeboten. Eine jährliche Dynamisierung, die sich mindestens an der Inflationsrate orientiert, ist unerlässlich, um den Betrieb dieser Einrichtungen langfristig zu sichern und steigenden Bedarfen gerecht zu werden. 04.12.2024 Der Fachkräftemangel im Bereich der frühkindlichen Bildung und der Jugendarbeit ist einer der größten Herausforderungen. Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen kämpfen täglich mit Unterbesetzung, was die Qualität der Betreuung und die Arbeitsbedingungen massiv belastet. Eine Ausbildungsoffensive ist dringend nötig, um den Beruf attraktiver zu machen und mehr Menschen für die Arbeit im sozialen Bereich zu gewinnen. Dazu gehören auch tarifliche Bezahlungen und bessere Arbeitsbedingungen, um den Beruf nachhaltig aufzuwerten. Ohne gezielte Maßnahmen droht der Kollaps in vielen Einrichtungen, was vor allem die Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen treffen wird. Soziale Teilhabe ist ein Grundpfeiler einer gerechten Gesellschaft. Programme wie „Alle Kinder essen mit“ sind essenziell, um Kindern aus armutsgefährdeten Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Doch Kürzungen in solchen Bereichen setzen genau die Familien unter Druck, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Eine ausreichende Finanzierung solcher Programme ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Kein Kind und keine Familie darf vergessen werden! (Beifall von der SPD) Wenn Sie uns das alles nicht glauben, wenn Sie uns nicht Ihr Gehör schenken wollen, dann schenken Sie doch wenigstens den über 32.000 Menschen Ihre Aufmerksamkeit, die am 13. November in Sichtweite des Landtags gegen Ihren sozialen Kahlschlag demonstriert haben. Nehmen Sie die geplanten Kürzungen in Gänze zurück. Stellen Sie ausreichende Mittel für Familien, für Kinder und für Jugendliche zur Verfügung. Helfen Sie den Kitas bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen. Sichern Sie die bestehenden Strukturen, anstatt sie zu gefährden. Übernehmen Sie endlich Verantwortung für die Familien, die Kinder und die Jugendlichen in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Siebel. – Für die CDU spricht nun Herr Abgeordneter Kamieth.

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Jens Kamieth CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf für den Landeshaushalt 2025 macht die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen eines klar und deutlich: Nordrhein-Westfalen bleibt auch in Zukunft das Land der Chancen für Familien, Kinder und Jugendliche. Landtag Ich möchte deshalb gleich zu Beginn meiner Ausführungen der Landesregierung, insbesondere unserer Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul, sowie unserem Koalitionspartner ganz herzlich danken. Gemeinsam stellen wir die notwendigen Weichen, um unser Land in diesem zentralen Bereich zukunftssicher aufzustellen. Ebenfalls danke ich den vielen zivilgesellschaftlichen Akteuren in unserem Land, von den Mitarbeitenden in den Kitas bis zu den Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit. Sie leisten vor Ort unverzichtbare Arbeit und bilden damit das Rückgrat unseres gemeinsamen Erfolges. Hierfür sage ich – ich denke, im Namen von uns allen – ganz herzlich: Danke schön! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der vorliegende Haushalt für das Jahr 2025 zeigt, worauf es uns, Landesregierung und Zukunftskoalition, ankommt. Das sind Familien, Kinder und Jugendliche. Sie stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Sie haben für uns Priorität. Gerade in finanziell angespannten und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten ist das ein starkes Signal, auf das ich sehr stolz bin. Im Bereich „Familie, Kinder und Jugend“ stehen im Haushalt 2025 6,5 Milliarden Euro bereit. Das ist so viel Geld wie nie zuvor. Besonders wichtig ist mir dabei – wie auch vielen von Ihnen – die frühkindliche Bildung. Für diese sind 5,73 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 430 Millionen Euro. (Christin Siebel [SPD] führt ein Gespräch mit Dr. Bastian Hartmann [SPD] und Carolin Kirsch [SPD]) – Liebe Kollegin Siebel, vielleicht hören Sie zu, dann könnten Sie mitbekommen, dass es mehr geworden ist, als von Ihnen gefordert, und dass wir die Sprachförderung genauso weiter fördern, wie der Bund das gemacht hat. Wir sind in die Bresche gesprungen, die der Bund gerissen hat, indem er sich einfach aus der Sprachförderung zurückgezogen hat. Das war ein klares Signal: Wir investieren in die Zukunft unseres Landes. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Diese Mittel fließen dabei vor allem in die Betreuung unserer Kleinen und Kleinsten. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden im Ergebnis Gelder für 156.000 U3-Plätze und 540.000 Ü3-Plätze bereitgestellt. Damit erleichtern wir den Familien den Zugang zu einer verlässlichen Betreuung. Für viele Eltern ist das eine unverzichtbare Unterstützung. (Beifall von der CDU) Für uns ist klar: Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Jedes Kind hat das Recht auf best-04.12.2024 mögliche Förderung, unabhängig von der Herkunft oder der finanziellen Situation seiner Eltern. Mit 87 Millionen Euro für Familienzentren schaffen wir deshalb verlässliche Strukturen vor Ort. Diese Zentren sind oft die erste Anlaufstelle für Eltern und Kinder, und sie leisten einen unschätzbaren Beitrag. Weil das so ist, nehmen wir jetzt 2 Millionen Euro mehr in die Hand und unterstützen die Kooperation der Familienzentren mit den Angeboten der Familienbildung und der Familienberatung mit insgesamt 4 Millionen Euro. Im Ergebnis stärken wir die Bildungschancen von Kindern und entlasten Familien im Alltag. Darüber hinaus bleibt die Unterstützung für die Familienerholung ein wichtiger Beitrag unserer Politik. Mit 2,4 Millionen Euro ermöglichen wir Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten könnten, eine dringend benötigte Auszeit. Gerade Alleinerziehende profitieren von dieser Hilfe. Gleichzeitig senden wir mit 227 Millionen Euro für das Unterhaltsvorschussgesetz ein klares Signal, das da lautet: Kinder dürfen nicht unter den finanziellen Schwierigkeiten ihrer Eltern leiden. Das gilt übrigens auch beim Thema „Verschuldung“: Wir stocken die Mittel der Fachberatung für Schuldnerinnen und Schuldner um mehr als 280.000 Euro auf 460.000 Euro auf. Auch das ist ein wichtiges und richtiges Signal. Ein besonderes Anliegen ist uns der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen – ein Ziel, das wir mit vielen, mit den meisten von Ihnen teilen. Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landeskinderschutzgesetz seit 2022 bundesweit Maßstäbe gesetzt. Für dessen Umsetzung sind im Haushalt 74,5 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesen Mitteln setzen wir auf Prävention und stärken die Strukturen vor Ort. Der Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt ist und bleibt ein unverrückbarer Schwerpunkt unserer Arbeit. (Beifall von der CDU) Das Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wird mit 15 Millionen Euro weitergeführt. Seit seinem Start 2020 haben wir die Abdeckung auf 131 Jugendamtsbezirke ausgeweitet, wodurch zwischenzeitlich rund 80 % der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen erreicht wurden. Unser Ziel bleibt klar: Jedes Kind soll die Unterstützung erhalten, die es braucht. Auch im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen setzen wir auf eine Stärkung bestehender Strukturen. Wir setzen auf Prävention, Aufklärung und klare Hilfsangebote. Jeder Euro, den wir hier investieren, ist eine Investition in den Schutz unserer Kinder. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Landtag Junge Menschen brauchen aber nicht nur Schutz, sondern auch Freiräume, Perspektiven und Teilhabe. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan setzen wir genau dafür ein starkes Zeichen. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen will, dass Kinder und Jugendliche alle Chancen erhalten, sich zu entwickeln und unsere Gesellschaft mitzugestalten. Deshalb stehen nach der nächsten Dynamisierung 152 Millionen Euro für den Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung. Wir stärken Jugendzentren, Ferienangebote, Partizipationsprojekte und investieren in die digitale Jugendbildung. Mit 50 Millionen Euro fördern wir Projekte, die jungen Menschen den Zugang zu digitalen Medien ermöglichen und bauen Medienkompetenz aus, um den Herausforderungen der digitalen Welt souverän zu begegnen. Auch das ist ein starkes Zeichen, denn diese Mittel geben Trägern und Akteuren die notwendige Sicherheit, ihre Angebote zu erhalten und gegebenenfalls sogar auszubauen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel der Zukunftskoalition von CDU und Grünen und der von ihr getragenen Landesregierung ist klar: Nordrhein-Westfalen bleibt familienfreundlich; Kinder und Jugendliche stehen für uns im Mittelpunkt und genießen politische und finanzielle Priorität. (Beifall von der CDU) Mit dem vorliegenden Haushalt stellen wir sicher, dass Nordrhein-Westfalen ein Land der Chancen bleibt. In diesem Sinne werbe ich für Zustimmung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP spricht nun ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Jens Kamieth, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und auch liebe Frau Ministerin, ich habe ein bisschen den Eindruck, Sie haben den Ernst der Lage nicht erkannt. Wir hatten hier vor wenigen Wochen die größte Demonstration in der Geschichte des Landes gegen Ihre Kinder-, Jugend-, Familienund Sozialpolitik, und Sie stellen sich hierhin und feiern Ihre Politik auch noch ab. Ich weiß gar nicht, wie man zu so einer Idee kommen kann, lieber Kollege. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich will das noch einmal sagen: Ich bin teilweise fassungslos über das, was ich in den verschiedenen 04.12.2024 Sitzungen, in den Ausschüssen und auch von Ihnen, Frau Ministerin, dazu gehört habe. Es reicht doch nicht, das Problem nur zu beschreiben und den Leuten Verständnis entgegenzubringen. Was ist das denn für ein Verständnis von Amtsführung, das Sie haben? – Sie sind gewählt worden, um dieses Land zu regieren und nicht, um es zu verwalten. Und dann feiern Sie sich dafür ab, dass Sie das machen, was der Gesetzgeber Ihnen ins Gesetzblatt geschrieben hat und aufgeschrieben hat, was Sie zu tun haben. Sie haben in diesem Haushalt nicht einen eigenen Akzent gesetzt, um tatsächlich über das Mindestmaß hinaus Politik für Kinder, Jugend und Familien zu machen. Ich bin tatsächlich erschrocken über dieses Vorgehen, Frau Ministerin, und würde mir wünschen, dass Sie die Problemlagen, die in diesem Land existieren, tatsächlich auch angehen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich habe den Eindruck, dass der Koalitionsvertrag dieser sogenannten Zukunftskoalition, den Sie vor zwei Jahren aufgeschrieben haben, wie ein Luftschloss in sich zusammengefallen ist oder einfach weggepustet wurde. Ich will Ihnen, Frau Ministerin, das einmal konkreter am Beispiel Ihrer groß angekündigten Reform des Kinderbildungsgesetzes sagen. Frau Ministerin, wo ist denn die Entlastung für die Kitas, für die Fachkräfte, für die Tagespflegepersonen? (Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Im Haushalt!) – Im Haushalt? Oh, das ist aber überraschend. Dann müssen Sie uns gleich einmal erklären, wo Sie das finden. (Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration) – Frau Ministerin, wenn Sie zugehört hätten: Ich war ich beim Kinderbildungsgesetz und bei der Reform, die Sie versprochen haben. Die ist nicht gekommen, genauso wie eine OGS-Reform nicht gekommen ist. Das ist Nummer eins: Versprechen gebrochen. Eine Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher haben Sie auch nicht auf den Weg gebracht. Ich will noch einmal daran erinnern: 33.000 Menschen demonstrieren. Die Lage bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas ist so dramatisch wie nie zuvor, es gibt so viele Einrichtungen wie nie zuvor, die regelmäßig geschlossen sind. Und dann sagen Sie, dass Sie eine entsprechende Entlastung auf den Weg gebracht hätten. – Sie haben das gemacht, was der Gesetzgeber Ihnen aufgeschrieben hat: die Dynamisierung angepasst – nicht einen Schritt mehr, Landtag um die Entlastung der Träger auf den Weg zu bringen, Frau Ministerin. Das reicht nicht. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP]) Deshalb will ich in dieser Deutlichkeit noch einmal sagen: Ich glaube, dass hier definitiv mehr möglich wäre. Es fehlen über 100.000 Betreuungsplätze, es fehlen über 20.000 Fachkräfte, und wir haben Träger, die kurz davor sind, den Betrieb einzustellen oder die in Teilen den Betrieb schon eingestellt haben. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Aktuelle Studien haben ergeben, dass sich 78 % der Träger in existenziellen Schwierigkeiten befinden. Dann haben wir auf der anderen Seite Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushalt von über 225 Millionen Euro. Frau Ministerin, wäre es nicht der Zeitpunkt, jetzt für die Träger eine Entlastung auf den Weg zu bringen? Glauben Sie nicht Ihrem Kollegen von den Grünen, Herrn Rock; der hat das nämlich nicht verstanden. Sie können diese Mittel einsetzen und entsprechend auf den Weg bringen. (Lachen von Christian Dahm [SPD]) Er hat eben in der Debatte etwas anderes behauptet. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) – Da wacht er auf. Aber Sie können die Mittel einsetzen, (Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration) und es wäre jetzt die Möglichkeit, das auch zu tun, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Glauben Sie ihm kein Wort, Herr Rock hat recht! – Weitere Zu- rufe – Glocke) weil die Lagen tatsächlich so groß sind wie nie zuvor. Stattdessen stellen wir fest – das geht insbesondere an die Grünen-Fraktion, weil ich immer dachte, die wollte mehr Qualität ins Gesetz schreiben –, dass Sie insbesondere bei den Ansätzen zur Qualitätsentwicklung kürzen. Sie kürzen bei den Mitteln für Ausbildung und Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern und verschärfen damit sogar noch den Fachkräftemangel. Ich finde, das ist bemerkenswert, und das muss man laut ansprechen, damit die Menschen draußen auch verstehen, dass eine grüne Ministerin nicht dafür sorgt, dass es den Erzieherinnen und Erziehern in diesem Land besser geht. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) – Stimmt doch einfach gleich zu, dann ist das Problem gelöst! Wir haben gesagt, dort liegen 225 Millionen Euro, die die Ministerin verwenden könnte. Das würde eine maximale Abfederung bedeuten, die wir 04.12.2024 auf den Weg bringen wollen, die Sie auf den Weg bringen könnten. Ich glaube, das wäre ein vernünftiger Weg, den man gehen kann. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP]) Ich will auch noch einmal beschreiben, wie die Lage bei der Familienhilfe und bei der Familienpolitik in diesem Land aussieht, die eigentlich noch kritischer ist. Wir haben hier in fast allen Bereichen eine Kürzung. Damit setzt die Landesregierung ein fatales Signal, denn bei den Familienberatungsstellen sowie den Trägern der freien Wohlfahrtspflege verlieren Sie dadurch eine essenzielle Unterstützung. Gleichzeitig werden Programme wie „Elternstart NRW“ heruntergefahren, obwohl sie junge Familien präventiv unterstützen. Das ist einer der größten Fehler, den Sie hier begehen. Weiterhin wäre es mit relativ wenig Mitteln möglich, Frau Ministerin, gerade das Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen zu fördern. Wenn der Sonderurlaub für Leiterinnen und Leiter sowie für Betreuerinnen und Betreuer unterstützt wird, könnten sich gerade junge Menschen im Ehrenamt besser engagieren. Ich will einen Punkt persönlich ansprechen, bei dem ich es wirklich schwierig finde, was Sie gemacht haben. Das Stichwort lautet „Kinderwunschbehandlung“. Der Bund steigt im Großen und Ganzen aus diesem Programm aus. Das ist richtig. Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, dann in Nordrhein-Westfalen gar nichts zu machen, halte ich für den absolut falschen Weg. Ich weiß nicht, ob Sie sich einmal damit beschäftigt haben, was es mit Paaren macht, die keine Kinder bekommen können und dann noch finanzielle Schwierigkeiten haben. Der Staat könnte hier sehr einfach helfen. Das wäre wirklich eine Unterstützung der Betroffenen. Frau Ministerin, Sie konnten es sogar in den Geburtenstatistiken der letzten Jahre ablesen, dass über 6.000 Paaren damit geholfen werden konnte. Deshalb finde ich es bemerkenswert, dass Sie nicht einmal in der Lage sind, in einem Haushalt von über 105 Milliarden Euro 5 Millionen Euro zu organisieren, um diesen Menschen zu helfen. Es ist grob fahrlässig, was Sie an dieser Stelle tun, und ich würde mir wünschen, dass Sie das bis zur dritten Lesung korrigieren. Dann bekommen Sie von mir an dieser Stelle auch ein Lob. Ich finde es total traurig, was Sie hier machen. (Zuruf von den GRÜNEN) – Da braucht man nicht komische Kommentare hineinzurufen, weil es wirklich essenziell ist, was man hier diesen Menschen genommen hat, ihnen aber mit auf den Weg geben könnte. Landtag (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Das sind keine komischen Kom- mentare!) Als letzten Punkt, der neben der Situation der Träger und der Einrichtungen genauso entscheidend für die Zukunft von Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, möchte ich ansprechen, dass es ausreichend Plätze gibt. Dabei stellen wir fest, dass Sie die 115 Millionen Euro wieder eingestellt haben, obwohl wir in diesem Jahr bereits feststellen mussten, dass die Mittel wegen der Baukosten und der entsprechenden Bedarfe nicht ausreichen. Auch da frage ich Sie, Frau Ministerin, wie Sie damit umgehen wollen. Wäre es jetzt nicht das richtige Signal, mehr Geld einzustellen, damit der Ausbau vernünftig vorangeht? Wenn nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, geht das gerade zulasten der gut qualifizierten Frauen in diesem Land. Ich habe immer gedacht, dass es ein Anliegen der Grünen wäre, das zu ändern. Offensichtlich habe ich mich an dieser Stelle aber getäuscht. Meine Damen und Herren, im Ergebnis stellen wir fest, dass das kein Haushalt der Perspektiven, sondern eher ein Dokument der Mut- und Kraftlosigkeit ist. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Ministerin in der Lage ist, die großen Probleme, die es in diesem Fachbereich gibt, mutig und entschlossen anzugehen. Deswegen werden wir diesen Haushalt ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Abgeordnete Frau Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich habe, wie wahrscheinlich viele von uns, am Wochenende das Interview mit Angela Merkel im Spiegel gelesen und würde daraus gerne mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Angela Merkel sagt: „Dieses gegenseitige Übertrumpfen in vermeintlicher Klarheit halte ich nicht für eine politische Tugend. Es kann so viel Schlimmes passieren, dass ich die Superlative im Positiven wie im Negativen nicht vergeuden möchte.“ Wenn wir ehrlich sind, dann erleben wir hier im Parlament immer wieder das Gegenteil. Die Opposition spricht von einer Katastrophe, von Versagen, von Scheitern. Das stimmt aber nicht. Die Politik versagt nicht, weil sie nicht die maximale Forderung umsetzt. Regieren bedeutet, die beste Lösung für die aktuellen Umstände unserer Zeit zu finden. Regieren be-04.12.2024 deutet nicht, Luftschlösser zu bauen, sondern pragmatisch zu handeln. Ja, wir leben in schwierigen Zeiten, und die Haushaltslage ist extrem angespannt. Das lässt sich nicht von der Hand weisen. Schauen wir nach Berlin. Dort ist die Ampel-Regierung am Haushalt gescheitert, und es wurden Ministerinnen und Minister entlassen. In Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, einen Haushalt aufzustellen. Ja, es ist nicht der perfekte Haushalt. An einigen Stellen wird drastisch gekürzt. Das tut weh. Niemand von uns ist jedoch angetreten, um Mittel zu kürzen, sondern wir alle wollen gestalten. Wir haben Ideen, die wir umsetzen wollen, und das geht am besten, wenn man diese Ideen mit Geld unterfüttern kann. Aktuell ist das nicht möglich. Das wissen wir alle. Dann kann man natürlich D-Day-Ablaufszenarien schreiben, die offenlegen, dass man lieber Richtungsentscheidungen für sich selbst und nicht für das Land treffen möchte. Wenn man sich aber dazu entscheidet, dass man als FDP lieber nicht regiert, als vermeintlich falsch zu reagieren, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) dann stürzt man ein Land in eine politische Krise. Herr Hafke, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob wir angesichts dessen Ihr Lob für unseren Haushalt gerade brauchen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ein Land, das keinen Haushalt aufgestellt und verabschiedet hat, kann nicht gestalten, sondern nur den aktuellen Stand verwalten. Das ist aber nicht mein Anspruch an die Politik und an mein Handeln. (Marcel Hafke [FDP]: Sprechen Sie mal zur Sache!) Deshalb ist es gut, dass es uns als Koalition gelungen ist, einen Haushalt aufzustellen, der klare Prioritäten setzt. Diese Prioritäten liegen bei den Kindern und Jugendlichen sowie deren Bildung. Wir als Koalition sind uns gemeinsam mit der Landesregierung einig, dass junge Menschen in Nordrhein-Westfalen wichtig sind. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Natürlich könnte auch hier noch mehr Geld fließen. Wir haben mehr Ideen, die wir umsetzen wollen, und es könnte mehr gemacht werden; das ist gar keine Frage. Bei einem Sparhaushalt funktioniert das aber nicht. Dass und Jugendliche von den Einsparungen ausgenommen wurden, geschah in gemeinsamer Verantwortung von allen Ministerien, dem Ministerpräsidenten und uns als Koalition. Dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Blicken wir auf die einzelnen Punkte. Das Kita-System steht vor großen Herausforderungen; das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben einen Fach-Landtag kräftemangel, der in der täglichen Arbeit für die Eltern, für die Fachkräfte und natürlich für die Kinder deutlich spürbar ist. Wenn wir über die Frage von Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frage von frühkindlicher Bildung sprechen, dann ist die Kita essenziell. Dafür ist es wiederum essenziell, dass wir ein verlässliches System haben. (Christian Dahm [SPD]: Aber das ist es doch gar nicht!) Die Dynamisierung steigt dieses Jahr um 9,51 % und fängt damit eine Kostensteigerung auf. Das ist gut, weil es bedeutet, dass die Summe von rund 400 Millionen Euro mehr jedes Jahr dauerhaft im System zur Verfügung steht. Wir erhalten die Sprach-Kitas. Das ist ein Programm, das Sie vom Bund übernommen haben, weil es im Bund damals nicht gelungen ist, eine Priorität auf Kinder zu legen. (Christian Dahm [SPD]: Welches Ministerium war das noch im Bund?) Wir halten die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in den Kitas, um Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten, damit sie ihre pädagogische Arbeit erledigen können. Das ist gut. Wir stärken weiter Familienzentren. Auch der Kita-Platzausbau kann voranschreiten, indem wir 115 Millionen Euro Kita-Investitionsmittel bereitstellen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Eine wirklich gute Nachricht ist, dass es endlich eine Einigung bei den BAG-JH-Mitteln gibt. Das war lange überfällig. Wir haben sie von der alten Landesregierung übernommen, weil es nicht möglich war, hier eine Einigung zwischen Landesregierung und Kommunen zu finden. Jetzt gibt es eine, und es fließt richtig viel Geld an die Kommunen für die U3-Plätze. (Christian Dahm [SPD]: Aber das ist doch keine Wohltat! – Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Schauen wir uns den Familienbereich an. (Christian Dahm [SPD]: Das ist der Anspruch, den die Kommunen seit Jahren haben!) Ja, dort gibt es extrem bittere Kürzungen. Aber es ist durch intensive Gespräche und Verhandlungen gelungen, 2 Millionen Euro der Kürzungen zurückzunehmen. Damit sorgen wir dafür, dass niederschwellige Angebote für die Familienberatung gerade in den Familienzentren erhalten bleiben können. Das ist wichtig, weil Familien Unterstützung in ihrer vertrauten Umgebung brauchen. Familienberatung bedeutet Beziehungsarbeit. Das bedeutet auch, dass Familien, wenn sie größere Probleme haben, direkt in 04.12.2024 andere Beratungsstrukturen vermittelt werden können. (Beifall von den GRÜNEN) Durch das Präventions- und Maßnahmenpaket wird auch Väterarbeit gestärkt. Ich finde das wichtig, weil wir starke Väter für starke Kinder brauchen. Väter brauchen eine andere Ansprache, um ihrer Rolle als Vater gerecht zu werden. Des Weiteren bekämpfen wir Kinderarmut mit „kinderstark – NRW schafft Chancen“, um Netze in den Kommunen vor Ort enger zu knüpfen, damit Kinder nicht in Armut fallen. Fakt ist auch, dass Kinder vor allem dann nicht mehr in Armut leben, wenn wir sie nicht als kleine Arbeitslose betrachten. Deshalb wäre die Kindergrundsicherung so wichtig gewesen, auf die man sich aber auf Bundesebene nicht hat einigen können. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Gleichzeitig bekomme ich gerade sehr viele positive Rückmeldungen für den jugendpolitischen Bereich unseres Haushaltes. Es gibt dort keine Kürzung. Der Kinder- und Jugendförderplan wird weiter dynamisiert. Das ist ein starkes Zeichen. Auch in der Titelgruppe 68, in der es explizit um die Arbeit von jungen Geflüchteten geht, findet eine Stärkung statt. Gerade wenn wir auf die steigende Terrorgefahr durch Islamismus schauen, stellen wir fest, dass Prävention extrem wichtig ist, damit sich junge Menschen eben nicht radikalisieren, sondern wir vorher anfangen. Im Maßnahmenpaket zu Sicherheit, Migration und Prävention der Landesregierung wird es ein neues Landesprogramm mit dem Titel „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete“ geben. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Natürlich können wir uns diesem Thema innenpolitisch immer widmen und dann aktiv werden, wenn sich Menschen schon radikalisiert haben und möglicherweise auch Taten geschehen sind. Aber wir wissen doch alle, wie wichtig gerade in dem Bereich Prävention ist, damit junge Menschen aufgefangen werden, bevor sie straffällig werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, Mittel einzustellen, um die Stelle des Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte umzusetzen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein sehr gutes Landeskinderschutzgesetz. Da sind wir Vorreiter für andere Bundesländer. Mit dem Einsetzen eines Beauftragten/einer Beauftragten setzen wir ein wichtiges Signal, dass wir in Nordrhein-Westfalen weitergehen und nicht beim Status quo stehen bleiben. Damit stärken Landtag wir den Kinderschutz und die Kinderrechte im Land und machen sie weiter bekannt. Gleichzeitig stärken wir die Ausbildung von Fachkräften, indem wir eine Kinderschutzprofessur einrichten. Das sind gute Nachrichten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Natürlich sprechen wir hier nicht von einem Wünschdir-was-Haushalt, absolut nicht. Aber die Mittel sind begrenzt. Ich finde, wir haben im Rahmen dessen, was möglich ist, das Beste herausgeholt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Vor zweieinhalb Jahren trat Josefine Paul ihr Amt als Familienministerin der grün dominierten Landesregierung in NRW an. Zur Halbzeit dieser Regierung ist es auch Zeit, Bilanz zu ziehen. Eines vorweg: Diese Bilanz ist ein Desaster für die Familien in unserem Land. Was haben wir nach zweieinhalb Jahren grünem Familienministerium? Kaputtgesparte Kitas, verzweifelte Eltern und eine soziale Infrastruktur, die auf dem letzten Loch pfeift. Statt Lösungen gibt es nur Sparmaßnahmen, und zwar zugunsten der schrillen Minderheiten, die sich Geschlechter, Pronomen und Fahnen ausdenken und ihre psychischen Störungen als Ausdruck von Identität postulieren. (Zuruf von der SPD: Oh!) Wofür wird also Geld ausgegeben, bzw. wofür ist die Regierung bereit, Geld auszugeben? Der Großteil fließt in bestehende gesetzliche Verpflichtungen wie KiBiz-Pauschalen und die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Neue Projekte oder Verbesserungen – Fehlanzeige! Das Kita-System steht trotz 5,7 Milliarden Euro vor dem Kollaps. Von frühkindlicher Bildung kann längst keine Rede mehr sein. Statt Reformen zu starten, verwaltet die Landesregierung den Mangel und verteilt die letzten Krümel an ihre Klientel. Gerade jetzt, in den Wintermonaten, kämpfen unsere Kitas mit einem wachsenden Bedarf an Plätzen, einem dramatischen Personalmangel und saisonalen Krankheitswellen. Das Ergebnis: Im September dieses Jahres haben die Landesjugendämter über 3.800 Meldungen zu akutem Personalmangel in Kitas verzeichnet. Was sind die Folgen? Ganze Einrichtungen mussten schließen, Gruppen wurden aufgelöst. Berufstätige Eltern sind wieder die Leidtragenden von verkürzten Betreuungszeiten und noch mehr Stress im Alltag. 04.12.2024 In den Kitas, die überhaupt noch geöffnet sind, ist die Qualifikation des Personals radikal gesunken. Nur ein Drittel der Kitas erfüllt die Qualifiziertenquote der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft. Weil in vielen Einrichtungen das Personal fehlt, werden immer mehr Personen ohne die formalen pädagogischen Voraussetzungen eingestellt, um den Betrieb überhaupt aufrechtzuerhalten. Doch was macht Frau Paul? Anstatt diese Krise entschlossen anzugehen, kürzt sie 75 % der Mittel für die Fachkräfteoffensive. Das sind satte 9,4 Millionen Euro weniger für die Ausbildung dringend benötigter neuer Erzieher. Beim Fachkräftemangel, der die Betreuung unserer Kinder ohnehin gefährdet, ist das nicht nur unverständlich, sondern geradezu unverantwortlich. Unverantwortlich ist auch die neue Regelung der Ministerin, dass zukünftig eine einzige ausgebildete Fachkraft für 60 Kinder verantwortlich sein kann – 60 Kinder! Der Kindergarten verkommt zur Kinderverwahranstalt. Was wird aus der Aufsichtspflicht, der pädagogischen Arbeit, der Förderung unserer Kleinsten, der U3-Betreuung, der Elternarbeit, vom Kinderschutz ganz zu schweigen? All das scheint in Frau Pauls Konzept keine Rolle mehr zu spielen. Kein Wunder, dass erfahrene Erzieher, die jahrelang großartige Arbeit geleistet haben, lieber bei IKEA im Småland arbeiten, als sich diesem Chaos auszusetzen. Wenn so viele Fachkräfte reihenweise hinschmeißen, dann muss die Ministerin einen gewaltigen Scherbenhoffen verursacht haben. Die Leidtragenden sind unsere Kinder und ihre Eltern. Apropos Kinderschutz: Sie nennen es haushaltsneutrale Umschichtungen. Die Realität ist: Es sind Kürzungen auf dem Rücken der Kinder. Sie raffen 1 Million Euro, die dringend für umfassende Kinderschutzmaßnahmen benötigt würden, lieber zur Finanzierung des neuen Amtes eines Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte zusammen. Dabei erfüllen bestehende Strukturen wie Jugendämter, Schulen und Polizei bereits jetzt zentrale Aufgaben im Kinderschutz. Statt besserer Vernetzung oder Stärkung bestehender Strukturen gibt es dafür einen überbezahlten Grüßaugust. Ich werfe Ihnen besonders vor, dass Sie diese Mittel aus bestehenden Maßnahmen für den Kinderschutz zusammenkratzen. Die ohnehin knappen Mittel für präventive Kinderschutzprogramme werden damit noch weiter geschwächt. Darüber hinaus soll aus denselben Mitteln in Zukunft noch die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte finanziert werden. Das ist aber eigentlich konsequent: Man kürzt beim Kinderschutz, damit die Schüler von Helmut Kentler einen Lehrstuhl kriegen – widerlich. (Christina Schulze Föcking [CDU]: So ein Schwachsinn!) Landtag Doch der Tiefpunkt ist die Streichung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Im Koalitionsvertrag versprach diese Regierung noch, sich auf allen Ebenen für die Förderung einzusetzen – und die Realität? Zwei Jahre später wird die Förderung komplett gestrichen – in einer Zeit, in der die Geburtenzahlen auf den niedrigsten Stand seit einem Jahrzehnt gefallen sind. Ein Schlag ins Gesicht all jener Paare, die ohnehin schon mit emotionalen und finanziellen Herausforderungen kämpfen. Auch das ist aber in der Denke von Ministerin Paul nur logisch: Kindern, die nicht geboren werden, muss man auch keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Auch bestehende Familien haben nichts zu lachen. Hier zeigt sich ebenfalls, wie wenig Familien dieser Landesregierung wert sind. Besonders bei der Familienerholung, einem Bereich, den die CDU nicht müde wird zu betonen, wurde der Rotstift gnadenlos angesetzt. Dabei hatte die Regierung noch großspurig versprochen, diese Angebote über die gesamte Legislaturperiode zu verstetigen. Was ist passiert? Die Mittel wurden fast halbiert: von ursprünglich viereinhalb Millionen Euro auf nur noch 2,4 Millionen Euro. Das ist keine Verstetigung, das ist ein klarer Abbau. (Zuruf von Jens Kamieth [CDU]) Die Prioritäten dieser Landesregierung liegen eindeutig nicht bei den Familien und Kindern in unserem Land. Familienfreundlich? Dass ich nicht lache: Die Landesregierung bricht ihr Versprechen und lässt genau die im Stich, die eigentlich Rückhalt und Unterstützung brauchen. Schaut man sich die Kürzung bei der Familienbildung an, ist das allerdings wenig überraschend. Gerade Angebote wie Elternstart NRW, die Alleinerziehenden und Familien in schwierigen Lebenssituationen eine wichtige Stütze bieten, werden gnadenlos zusammengestrichen. Auch hier sind die Folgen: Nur noch die Hälfte der Kurse kann angeboten werden. Die Kosten dafür müssen die Eltern nun auch noch selbst tragen. Dabei sind diese Angebote ein entscheidender Bestandteil präventiver Arbeit. Sie helfen Familien im Alltag, stärken sie und bieten dringend benötigte Unterstützung. Einmal gestrichen sind sie kaum wieder aufzubauen. All das zeigt ganz klar: Diese Landesregierung hat Familien komplett aus den Augen verloren. Während Eltern jeden Tag Höchstleistungen vollbringen, setzt diese Regierung ihre Prioritäten woanders. Dabei wäre genug zu tun: Unsere Familienpolitik müsste endlich darauf abzielen, die Geburtenrate zu steigern, indem junge Paare und Eltern die Unterstützung bekommen, die sie wirklich brauchen. Was wir brauchen, ist nämlich eine Politik, die Familien stärkt, nicht schwächt. 04.12.2024 Paare mit Kinderwunsch dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen muss sofort wieder aufgenommen werden. Familienbildungsangebote müssen nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden. Präventive Maßnahmen im Kinderschutz dürfen nicht in einem Berg aus Bürokratie versinken, sondern müssen massiv gestärkt werden. Vor allem braucht es endlich eine grundlegende Reform unseres maroden Kita-Systems. Es braucht eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, und eine offensive Fachkräftegewinnung. Mittelfristig hilft sowieso nur eine Alternative zur Fremdbetreuung, die Eltern auch die Wahlfreiheit gibt, aber von dieser Regierung können wir das nicht erwarten. Der vorgelegte Haushalt zeigt deutlich, dass diese Landesregierung die Prioritäten ganz im woken grünen Zeitgeist setzt, lediglich verbrämt durch staatstragendes Gesülze über seriöse Haushaltspolitik von der CDU. Es ist unsere Aufgabe, Familien zu stärken; sie sind das Fundament dieses Landes. Doch mit diesem Haushalt erleben wir das Gegenteil: Es wird gestrichen, gespart und in die falschen Projekte investiert. Kurzfristige Einsparungen und ideologische Prestigeprojekte werden über die langfristigen Interessen unserer Kinder und Familien gestellt. Echte Politik für Familien gibt es nur mit der AfD. Diesen familienfeindlichen Haushalt lehnen wir entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung steht zu ihrem Versprechen, Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt politischen Handelns zu stellen. Deswegen wird mit diesem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung auch sehr deutlich, dass der Bereich „Kinder und Jugend“ beinahe vollständig von Einsparungen ausgenommen ist. Im Gegenteil: Bei der frühkindlichen Bildung und beim Kinder- und Jugendförderplan erhöhen wir die Mittel. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das bedeutet konkret: Im Haushaltsjahr 2025 stehen für den Bereich „Kinder und Jugend“ rund 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit investiert das Land so viel wie nie zuvor in diese Bereiche. Landtag Die wichtigsten Zahlen dazu: Wir geben inklusive der Ergänzungsvorlage 5,8 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung aus, also rund 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Wir halten an der Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplans fest und stellen für diesen 152 Millionen Euro bereit. Das heißt, bei der Kinder- und Jugendförderung sichern wir nicht nur die bisherigen Mittel ab, sondern erhöhen die Gelder zudem, um die allgemeinen Kostensteigerungen abzufedern. Mir ist besonders wichtig: Junge Menschen fühlen sich oftmals von politischen Entscheidungsträgern weniger gesehen und in Entscheidungsprozesse weniger einbezogen; das hat nicht zuletzt die Shell Jugendstudie gezeigt. Sie hat aber auch gezeigt, dass diese jungen Menschen so interessiert und so informiert sind wie vielleicht seit Jahrzehnten nicht. Deshalb ist es eine gute und wichtige Nachricht, dass sich junge Menschen einerseits in die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft einbringen wollen und dass wir sie andererseits genau dabei auch weiterhin unterstützen werden. (Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE]) Der Blick auf die frühkindliche Bildung zeigt, dass wir auch in haushalterisch herausfordernden Zeiten hier einen Schwerpunkt setzen. Das zeigt auch die Zahl der Betreuungsplätze: Für das aktuelle Kindergartenjahr 2024/25 stehen Mittel für insgesamt rund 221.200 U3-Plätze und 544.000 Ü3-Plätze und für das nächste Kitajahr 2025/26 Mittel für insgesamt 226.000 U3-Plätze und rund 544.000 Ü3-Plätze zur Verfügung. Die Mittel dafür stellen wir mit diesem Haushaltsentwurf bereit. Mit dem Haushaltsentwurf und der Ergänzungsvorlage werden die Pauschalen für das Kitajahr 2025/26 um rund 9,5 % dynamisiert. Damit schafft das Land mehr finanzielle Stabilität im System, weil es nämlich das zweite Jahr in Folge ist, in dem die Pauschalen um fast 10 % steigen. Herr Dahm, ich will deutlich sagen: Ein verlässliches System lebt doch nicht davon, dass die Politik Wohltaten vergibt, sondern dass es einen strukturellen Haushalt gibt, in dem sich genau diese Mittel dauerhaft abbilden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist verantwortungsvolle Politik, wie diese Landesregierung sie an dieser Stelle fortsetzt. Zusätzlich geben wir natürlich auch weiterhin Mittel für Kitahelfer*innen und Sprach-Kitas ins System. Das sind wichtige Schritte hin zu mehr Stabilität und Verlässlichkeit im System. Insbesondere angesichts der herausfordernden Lage in der frühkindlichen Bildung sind diese Schritte wichtig. Natürlich werden diese Schritte nur dann Stück für Stück zu einer Verbesserung der Lage führen, wenn 04.12.2024 wir alle Schritte gemeinsam nehmen. Niemand stellt in Abrede, dass wir uns in einer herausfordernden Situation befinden, aber stellen Sie doch bitte nicht in Abrede, dass diese Landesregierung in diesem Haushaltsjahr 500 Millionen Euro mehr für den Schwerpunkt „frühkindliche Bildung“ zur Verfügung stellen will. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich komme zum Punkt der Selbstbewirtschaftungsmittel. Die Mittel sind gebunden. Es ist nicht so, als wären diese Mittel irgendwo freischwebend als Schatzkästchen vorhanden. Das könnte man wissen, weil das für den Haushaltsgesetzgeber nämlich klar und transparent einzusehen ist. Ein Teil der Selbstbewirtschaftungsmittel ist an den BAG-JH, also den Belastungsausgleich Jugendhilfe, gebunden, den Sie haben liegen lassen und den diese Landesregierung jetzt endlich ausführt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der andere Teil ist an Kita-Investitionen gebunden. Das heißt: Diese Mittel sind nicht einfach frei verfügbar, sondern sie sind für die Kinder und die frühkindliche Bildung in diesem Land gebunden und kommen genau diesem Zweck zugute. (Beifall von den GRÜNEN, Thorsten Schick [CDU] und Charlotte Quik [CDU]) Neben der Säule der frühkindlichen Bildung bildet die Säule „Kinderschutz“ für uns einen zentralen Schwerpunkt. Deshalb wird es bei Maßnahmen im Bereich „Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt“ natürlich keine Einsparungen geben. Wir haben mit dem Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen seit 2022 über das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Das haben wir hier gemeinsam auf den Weg gebracht und es mit Mitteln in Höhe von 86 Millionen Euro hinterlegt. Ich will deutlich sagen, dass eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte sowie der sich im parlamentarischen Verfahren befindende Gesetzentwurf zur Beauftragung für Kinderschutz und Kinderrechte natürlich wichtige Bausteine und Beiträge zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen sind. Wir werden den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiterhin stärken. Ich möchte betonen: Das tun wir in NRW allem berechtigten Ringen in anderen Bereichen zum Trotz. Das tun wir beim Thema „Kinderschutz“ gemeinsam. Das ist für Nordrhein-Westfalen und den Kinderschutz eine wichtige Nachricht. (Beifall von den GRÜNEN, Bianca Winkel- mann [CDU] und Jens Kamieth [CDU]) Wichtig für Struktur, mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe sind natürlich auch Familienzentren. Sie sind verlässliche Anlaufstellen im Stadtteil. Das Fördervolumen für die Familienzentren beträgt im Haus-Landtag haltsjahr 2025 insgesamt rund 88 Millionen Euro und ist damit ebenfalls so hoch wie nie zuvor, da auch die Familienzentren von der jährlichen Dynamisierung profitieren. Gleichzeitig – das will ich auch gar nicht in Abrede stellen oder schönreden – müssen wir wegen der schwierigen Haushaltslage auch im Familienbereich Einsparungen vornehmen. Das ist schmerzlich, denn auch hierbei gilt, dass die Arbeit wichtig und gut für Familien ist. Die hinter diesen notwendigen Prioritätensetzungen liegenden Abwägungsprozesse waren und sind nicht einfach. Mir ist wichtig, dabei zu betonen: Wir setzen klare Schwerpunkte, um bewährte Strukturen zu erhalten. Das heißt aber nicht, dass ich Ihnen nicht ganz ehrlich sage, dass die Einsparungen in anderen Bereichen schmerzlich sind. Ich will sagen, wo wir klare Schwerpunkte gesetzt haben. Die Förderung der Fachkräfte der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bleibt davon unberührt. Zusätzlich ist auch die Familienberatung der freien Träger in der Titelgruppe 69 von Einsparungen ausgenommen. Im Rahmen der Unterstützung aller Familienstrukturen bringt die Landesregierung weiterhin erhebliche Mittel auf, um Alleinerziehende, die besonders häufig von Armut betroffen sind, finanziell zu unterstützen. Allein für die Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden landesseitig 227 Millionen Euro aufgebracht. Zudem fördern wir auch im kommenden Jahr die Landesfachstelle Alleinerziehende, die als kompetente Anlaufstelle sowohl für kommunale Träger sowie für Akteurinnen und Akteure auf der Fachebene unterstützend tätig ist und berät. Mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen werden die in diesem Haushaltsentwurf gesetzten Schwerpunkte durch Umschichtungen zusätzlich unterstützt. Die Mittel für die Kooperation mit Familienzentren in der Familienberatung und -bildung werden aufgestockt. Dies gilt auch für die Fachberatung Schuldnerberatung. Die Verbraucherinsolvenzberatung war im Haushaltsentwurf ohnedies von Kürzungen ausgenommen. Diese Schritte waren wichtig, um klarzumachen: Ja, diese Landesregierung steht natürlich auch in schwierigen haushalterischen Zeiten zu dem Versprechen, Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt zu stellen sowie Familien konsequent zu unterstützen. Damit ist klar, dass der Haushalt 2025 bei Kindern und Jugendlichen klare Prioritäten setzt. Mit 6,5 Milliarden Euro allein im Einzelplan 07 bildet sich dieser Schwerpunkt auch ab. Ja, wir werden miteinander noch über weitere Punkte diskutieren müssen, denn klar ist, dass die hier zum Teil beschriebenen Herausforderungen groß sind. Wir haben allerdings an unterschiedlichsten Stellen, 04.12.2024 insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung, sowohl über finanzielle Mehrmittel in diesem Haushalt als auch über personelle Stärkungen entscheidende Schritte unternommen, um für eine Verbesserung der Lage Sorge zu tragen. Dieser Haushalt ist ein Beleg dafür, dass wir als Landesregierung bei Kindern und Jugendlichen einen klaren Schwerpunkt setzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt noch einmal die Kollegin Siebel.

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank. Herr Präsident! Ich möchte noch einmal auf die Wohltaten und die nicht vorhandenen Geschenke für Kinder, Jugendliche und Familien eingehen. Es geht nicht darum, Geschenke oder Wohltaten zu verteilen, wie Sie es gerade gesagt haben. (Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich habe das nicht gesagt! – Jens Kamieth [CDU]: Nee, die haben das gesagt!) Es geht darum, ein stabiles System zu schaffen. Wir erleben immer häufiger ein instabiles System. Sie schulden den Kommunen im Bereich des BAG-JH mehr als 1 Milliarde Euro, und Sie provozieren gerade einen enormen Rechtsstreit. Jens Kamieth lobt sich für die Zusammenarbeit mit den Trägern und bedankt sich dafür. Das hilft doch hier niemandem. Nehmen Sie die Problemlage doch endlich ernst! Entwickeln Sie einen vernünftigen Gestaltungswillen, und gehen Sie die Sachen endlich an! (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Wir verfügen allein im Bereich „Wissenschaft“ über Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro, die nicht zweckgebunden sind. Wann entwickeln Sie den Spielraum (Verena Schäffer [GRÜNE]: Zuhören würde auch helfen!) und bieten endlich allen die Unterstützung an, die sie brauchen? – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Siebel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Teilbereich „Familie, Kinder und Jugend“ nicht vor. Somit kommen wir zu: Landtag b) Flucht und Integration Ich erteile für die SPD-Fraktion dem Kollegen Baran das Wort.

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Volkan Baran SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst gestern habe ich erfahren, dass die Landesregierung klammheimlich am Integrationsausschuss vorbei das Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen aufweichen möchte. Das ist ein Skandal ohnegleichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Statt die Mittel, die nötig gewesen wären, zu dynamisieren, wird hier an einem Gesetz gerüttelt, das uns bundesweit zum Vorreiter der Integration macht. Das gefährdet die Planungssicherheit für die gesamte Integrationsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Aber schon die Einbringung des Einzelplans hat mich etwas irritiert. Die Ministerin scheint sich auf ein ganz anderes Papier zu beziehen als auf den vorliegenden Haushalt. Aber wer weiß das schon? Eine rechtzeitige und transparente Information des Parlaments ist ja seit der schwarz-grünen Landesregierung etwas aus der Mode geraten. (Beifall von der SPD) Lassen Sie mich ehrlich sein, Frau Ministerin: Der Integrationshaushalt verdient diese Bezeichnung wirklich nicht. Integration bedeutet für uns mehr als reine Verwaltung und Unterbringung. Es geht um das Herzstück gesellschaftlicher Teilhabe und um die Eingliederung in Gesellschaft, Kultur und Arbeitswelt, nicht nur um Unterbringungseinrichtungen. Die Unterbringung kann maximal der Anfang von Integration sein. Die Zahlen sprechen für sich: fast 23 Millionen Euro weniger für Migration, Flucht und Integration. Das zeigt eindeutig, dass Sie, Frau Ministerin, kein Interesse an dem Thema haben – und das zu einer Zeit, in der die Debatte um Migration so aufgeladen ist wie selten zuvor. Auch die komplette Streichung des „KOMM-AN NRW“-Bausteins II zur Ehrenamtsarbeit in der Geflüchtetenhilfe ist ein herber Schlag. Ehrenamtliche haben in den letzten Jahren einen riesigen Beitrag zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten geleistet und leisten ihn immer noch. Die Streichung ist ein Schlag ins Gesicht für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet faktisch einen Kahlschlag für die niederschwellige Integrationsarbeit vor Ort. (Beifall von der SPD) Überall, wo bei der Integration für neu Zugewanderte gespart wird, werden wir zukünftig vor den Folgekosten stehen. Und die Folgekosten werden ein Viel-04.12.2024 faches dessen sein, was wir jetzt versuchen, einzusparen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Dortmunder Nordstadt gehört zu meinem Wahlkreis. Sie ist der Stadtteil des ständigen Ankommens. In diesem lebendigen, aber auch herausfordernden Stadtteil leben 150 Nationalitäten zusammen. Hier wird Integrationsarbeit geleistet. Beratung, Hilfe, Unterstützung, ja auch Hoffnung werden Tag um Tag vermittelt. Die Mittel für diese Projekte werden nun massiv gekürzt; vor allem die Kürzungen im Bereich der sozialen Beratung und der psychosozialen Angebote sind sehr schmerzhaft. Was mich als Sozialdemokrat und als Vater besonders aufregt, ist die Kürzung bei Angeboten für minderjährige Geflüchtete; bei denjenigen, die besonders unsere Unterstützung, unseren Schutz benötigen. Ich glaube, das Kindeswohl ist hier nur eine Fußnote. Außerdem ist mir aufgefallen, Frau Ministerin, dass Ihre sogenannte Zukunftskoalition sehr viel Verantwortung in die Zukunft verschiebt oder gerne auf andere Schultern verlagert. Die Kommunen können ein Lied davon singen, denn für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten zum Beispiel wird ein Teil der Bundesmittel zur Sicherheit nicht weitergeleitet. Statt leerer Worthülsen brauchen wir konkrete Unterstützung, Frau Ministerin. Integration geschieht nicht in den Ministerien, sondern vor Ort durch Menschen, die zusammenleben, sich begegnen und gemeinsam die Zukunft gestalten. (Beifall von der SPD) Eine letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich hätte mir viel erträumen lassen, aber bei Weitem nicht, dass die von uns, den demokratischen Fraktionen, jahrelang mühselig aufgebaute Integrationsinfrastruktur tatsächlich von einem grünen Ministerium so kaputtgespart wird und ihr das Fundament entzogen wird. Wir werden den Haushalt ablehnen und hoffen, dass wir noch die eine oder andere Einsparung, die Sie vornehmen wollen, zurücknehmen können. Denn ich glaube, das ist die richtige Antwort zur richtigen Zeit. – Ein herzliches Glückauf. Danke schön. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Baran. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Blumenrath.

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Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2025 sind äußerst herausfordernd. Wir wissen bereits, dass in Summe rund 1,3 Milliarden Euro im Landeshaushalt Landtag fehlen. Diese Zahl allein verdeutlicht: Deutschland steckt in einer tiefen Wirtschaftskrise. Gleichzeitig werden die Herausforderungen aber nicht kleiner. Dabei denke ich ausdrücklich zunächst an die Menschen in der Ukraine. Allein NRW hat seit 2022 über 250.000 Menschen aufgenommen. Wir übernehmen Verantwortung und bieten vielen Ukrainern Schutz vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf ihr Heimatland. Um die aktuellen Herausforderungen zu meistern, müssen wir klare Prioritäten setzen. Dieser Verantwortung kommen wir nach, indem wir Investitionen in Kinder, Jugend und Bildung sowie in die Sicherheit unseres Landes klar fokussieren. Konkret bedeutet dies: Der Bildungsetat steigt im kommenden Jahr auf die Rekordhöhe von 42 Milliarden Euro. Diese Erhöhung ist notwendig, weil wir wissen, dass jährlich rund 40.000 Kinder zusätzlich in unser Bildungssystem integriert werden müssen. Wir merken schon heute: Unsere Infrastruktur ist bereits vielerorts stark gefordert, ja gar am Limit. Zusätzlich rechnen wir mit rund 60.000 Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen und Hilfe suchen werden. Dies wird den Druck weiter erhöhen, den besonders unsere Kommunen aushalten müssen. Leider ist der Bund bis heute nicht in der Lage, bei zwei wichtigen Aspekten zu einer Entlastung der Lage beizutragen. Zum einen bleibt der Beitrag des Bundes zur Finanzierung weiter deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre. Da sind sich parteiübergreifend alle 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einig. Zum anderen muss die irreguläre Migration endlich beendet werden. Als christliches Land hat unsere Gesellschaft den Anspruch, Menschen zu helfen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Doch dieser gesellschaftliche Konsens ist nur zu wahren, wenn Menschen ohne Bleibeperspektive nicht mehr in unser Land kommen bzw. das Land zeitnah wieder verlassen. Deshalb bedarf es endlich stärkerer Anstrengungen des Bundes. In Nordrhein-Westfalen gehen wir trotz der fehlenden Unterstützung aus Berlin diese Herausforderungen mit Land und Kommune im Schulterschluss an. Dies wird im Haushalt deutlich. Mit der Verlagerung von 15,1 Millionen Euro fördern wir weiterhin die regionale Beratung, um vor Ort maßgebliche Unterstützung zu leisten. Wir erreichen unser Ausbauziel von 41.000 Landesplätzen für Geflüchtete und stellen dafür weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung. Damit entlasten wir unsere Kommunen spürbar. Wir führen die Bezahlkarte ein und stellen die nötigen Finanzmittel bereit. Für die Kommunen wird dies eine spürbare Vereinfachung sein. Schon deshalb bin ich 04.12.2024 davon überzeugt, dass die Bezahlkarte flächendeckend genutzt werden wird. Damit hält die Landesregierung, was sie versprochen hat. Dies macht auch die Ergänzungsvorlage deutlich. Im Rahmen des Sicherheitspakets werden weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Ausländerbehörden werden mit zusätzlichen 4 Millionen Euro personell weiter gestärkt. Wir schaffen einheitliche IT-Verfahren. Außerdem stehen rund 25 Millionen Euro für präventive Maßnahmen zur Verfügung. Ich möchte hier beispielhaft das Projekt „Väterarbeit“ erwähnen. Dennoch führen die Herausforderungen und die finanziellen Gegebenheiten dazu, dass Einsparungen in Einzelfällen nicht zu vermeiden sind. Doch sobald die Einnahmenseite Verbesserungen aufzeigt, werden wir selbstverständlich prüfen, ob wir Förderungen einzelner Projekte reaktivieren und weiter ausbauen können. Insgesamt ist der Einzelplan ein klares Bekenntnis zu unseren Kommunen. Darüber hinaus wird er den Herausforderungen unserer Zeit einfach gerecht. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung zu dem Einzelplan. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Blumenrath. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen unverkennbar weiterhin vor großen Herausforderungen in der Flüchtlings- und Integrationspolitik. Unsere Städte und Gemeinden stoßen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung an ihre Grenzen. Meine Fraktion und ich persönlich haben deshalb in den letzten Jahren von diesem Pult aus immer wieder mehr Ordnung, mehr Steuerung und mehr Kontrolle in der Migrationspolitik eingefordert. Ich kann Ihnen auch versprechen, dass ich nicht müde werde, das zu tun. Denn wir sind wahrlich noch nicht da, wo wir sein müssten, und könnten, ehrlich gesagt, auch schon längst viel weiter sein. Ja, mit dem Sicherheitspaket hat die Landesregierung jetzt endlich erste Schritte hinsichtlich einer erforderlichen Kurskorrektur vorgenommen. Aber ich erinnere noch einmal daran, dass wir in den letzten Jahren beispielsweise auch mehrfach die Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden gefordert haben, um Rückführungen zu beschleunigen. Jetzt wird endlich der deutliche Ausbau finanziert. Landtag Wir sollten aber noch weiter gehen, Frau Ministerin. Wie wir jetzt konkret vorgeschlagen haben, sollten die Zentralen Ausländerbehörden die kommunalen Behörden nicht nur bei der organisatorischen Durchführung von Abschiebungen unterstützen, sondern grundsätzlich dann auch selbst für diese zuständig sein. Daher erwarten wir, dass der Ausbau der Zentralen Ausländerbehörden fortgesetzt wird und sich dies dann auch in einem wachsenden Aufwuchs in den Haushalten der nachfolgenden Jahre widerspiegelt. Das nicht zu machen, wäre sträflich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP) Wir könnten also sehr viel weiter sein. Ein anderes Beispiel: Bei der Abschiebehaft hatte Schwarz-Grün im ursprünglichen Haushaltsentwurf die Mittel und Stellen für das geplante Ausreisegewahrsam am Flughafen Düsseldorf noch gestrichen. Dann kam die Kehrtwende. Jetzt haben Sie zumindest eine Verpflichtungsermächtigung für eine zweite Abschiebehaftanstalt eingestellt. Aber auch da sage ich: Hier darf es nicht nur bei Planungen bleiben. Wir erwarten, dass noch in dieser Legislaturperiode hier eine neue Abschiebehaftanstalt errichtet wird. Und so kann man sich die einzelnen Punkte angucken. Auch bezüglich der Islamismus-Prävention oder der Prävention in den Landesunterkünften haben wir schon seit vielen Jahren Vorschläge gemacht. Davon nehmen Sie jetzt einige auf. Ich halte das für wichtig. Aber auch bei der Rückführung von Straftätern und Gefährdern wünsche ich mir deutlich mehr Entschlossenheit dieser schwarz-grünen Landesregierung. Da ist bei der Performance ganz sicher noch erheblich Luft nach oben. Und da reden wir nicht über irgendein Thema, sondern über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Insofern erwarten wir einfach auch mehr Anstrengungen von Ihnen, Frau Ministerin, und von dieser schwarz-grünen Landesregierung. (Beifall von der FDP) Damit aber nicht genug! Wenn man genau in das Integrationskapitel hineinschaut, kann man sich die Kritik gar nicht ersparen. Die vorgesehenen Kürzungen bei der Integrationsförderung – Kollege Baran hat gerade schon darauf abgestellt – führen mittel- und langfristig zu erheblichen Folgekosten. Wenn Integration in Gesellschaft und Arbeit – und das muss auch unsere gemeinsame Anstrengung hier sein – nicht gelingt, dann stehen am Ende sehr viel höhere Kosten. Das ist, ehrlich gesagt, keine Raketenwissenschaft. Deswegen lohnt es sich, hier zu investieren. Daher muss man gemeinsam die entsprechenden Investitionen vornehmen. Zudem beinhaltet das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes eine gesetzliche Vorgabe zur Fortschreibung und Dynamisierung des Jahresansatzes 04.12.2024 zur Förderung der integrationspolitischen Infrastruktur. Diese Vorgabe wird mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf von Schwarz-Grün nicht mehr eingehalten. Stattdessen bringt die Landesregierung heute Abend eine Gesetzesänderung ein, die einen Dispens dieser Regelung für das Jahr 2025 beinhaltet. Dabei wurde – ich möchte daran erinnern; viele Kolleginnen und Kollegen gehören diesem Hause schon länger an – in der letzten Legislaturperiode noch von allen vier demokratischen Fraktionen gemeinsam beschlossen, dass es hier eine Dynamisierung geben sollte. Das war ein wichtiges Statement zur Stärkung der Integration. Der Verzicht auf diese Dynamisierung durch Schwarz-Grün ist, wie ich finde, ein völlig falsches Signal, Frau Ministerin. Das wird von Kommunen übrigens genauso aufgefasst. Vorrangig muss die Kürzung bei den Zuweisungen an die Kommunen zurückgenommen werden. Wir wollen wesentliche Bestandteile der integrationspolitischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen sichern und bringen daher auch einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Damit unterscheiden wir uns auch ein wenig von den Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wir wollen nicht dieses Sammelsurium an unterschiedlichen Förderungen von Einzelprojekten oder über gesonderte Programme unverändert erhalten, sondern die Regelförderung im Kommunalen Integrationsmanagement um eine vierte Säule ergänzen. Diese vierte Säule soll dann gezielt Kommunen mit besonderen Problemlagen unterstützen und bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort fördern. Dabei sollten auch die Kriterien, zum Beispiel im Hinblick auf die eingesetzten Beschäftigten, flexibler gestaltet sein als bei den anderen Säulen im KIM. Da gibt es also noch einiges zu tun. Wir haben etliche Vorschläge dazu unterbreitet. Wir sehen es nicht so wie Sie. Wir setzen hier auf mehr Klarheit und weniger Bürokratie. Mehr Klarheit und weniger Bürokratie würden auch insgesamt nicht nur diesem Einzelplanentwurf, sondern dem gesamten Haushalt guttun. Deswegen werden wir ihn ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Eğlence.

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Gönül Eglence GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Die schnelle Schlagzeile macht das Rennen. Diesen Eindruck bekomme ich jedenfalls immer, wenn ich den Diskurs über Migration und Flucht verfolge. Er ist Landtag leider oft geprägt von Annahmen, Vermutungen, Emotionen und ja, oft auch von Unterstellungen. Inzwischen wird fast nur noch von „Migration“, selten von „Flucht“ und noch seltener von „Schutz“ gesprochen. Diese Unterscheidungen sind aber nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich von zentraler Bedeutung. Auch der Unterschied, ob jemand flieht oder flüchtet, ist relevant. Wer flieht, tut dies aufgrund eines selbstgefassten Entschlusses, beispielsweise bei einer sicherheitsbedrohlichen Lage. Wer flüchtet, tut dies meist gegen seinen Willen. Man flüchtet vor Krieg und Verfolgung. Es geht also um das blanke Überleben. Wer migriert, sucht hingegen aus freien Stücken nach besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen. Das alles sind legitime Wanderungsgründe. Sie erfordern aber eine Differenzierung in der politischen Gestaltung. Im Hinblick auf die gesteuerte Migration hat die Bundesregierung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits einen wichtigen Schritt getan. Unser Bedarf an Arbeitskräften und das Bedürfnis von Menschen nach einer wirtschaftlichen Perspektive können so in Einklang gebracht werden. Andererseits verpflichten uns internationales Recht und unser Grundgesetz, Schutzsuchenden auch Schutz zu gewähren. Ich frage mich allerdings oft, seit wann ich mich dafür rechtfertigen muss, Menschenrechte zu verteidigen. Um nichts Geringeres geht es in der Flüchtlingspolitik. Dabei ist es unsere erste und oberste Aufgabe, Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete auf 41.000 Plätze ausbauen konnte. (Volkan Baran [SPD]: Dafür kürzt ihr bei der sozialen Beratung um 73 %!) Damit entlasten wir, lieber Herr Baran, die Kommunen und halten unsere Zusagen ein. Lassen Sie mich aber auch klar sagen, dass unsere Verantwortung nicht bei der Gewährleistung von Obdach endet. Wer die Integration dieser Menschen anstrebt, muss auch Perspektiven schaffen. Darin sind wir uns einig. Beratung und Orientierung sind die ersten Schritte auf einem Weg in unsere Gesellschaft. Deshalb stärken wir die psychosoziale Erstberatung und die Arbeit der Psychosozialen Zentren. Wir stehen zu unserer Verantwortung bei der Integration. Allein rund 66 Millionen Euro fließen in das Kommunale Integrationsmanagement; weitere 7,5 Millionen Euro fließen in Integrationspauschalen für die Kommunen. Gleichzeitig wollen wir die Expertise der Zivilgesellschaft nutzen. Deshalb sichern wir die Arbeit von Integrationsagenturen und Antidiskriminierungsstellen 04.12.2024 durch eine Erhöhung der Mittel auf 16,7 Millionen Euro. Dabei haben Migrantenselbstorganisationen eine besondere Bedeutung. Sie fungieren als Brückenbauer zwischen Communitys und der Mehrheitsgesellschaft. Die migrationspolitische Debatte hat sich nach dem schrecklichen Anschlag in Solingen weiter zugespitzt. Klar ist, dass Prävention der beste Schutz vor Hass und Gewalt ist. Die wirksamste Prävention ist eine Gesellschaft, in der sich alle Menschen angenommen und zugehörig fühlen; eine Gesellschaft, die Demokratie nicht nur fordert, sondern auch vorlebt. Mit rund 18 Millionen Euro stärkt die Landesregierung deshalb die Präventionsarbeit innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Wir bauen Beratungsstrukturen aus und fördern Projekte der Zivilgesellschaft sowie ehrenamtliches Engagement. Herr Baran, falls Sie es nicht nachlesen konnten: Es handelt sich um rund 4,3 Millionen Euro. (Volkan Baran [SPD]: Sie sollten mal in Ihren Haushalt gucken, was eingespart wird! Sand in die Augen streuen und Nebelkerzen werfen bringt nichts!) Wir schaffen damit Räume für gelebte Demokratie. Sie ist die beste Antwort auf eine Radikalisierung in jedwede Richtung. In einer Zeit, in der der gesellschaftliche Diskurs oft von national-rechtskonservativen Ideologien überlagert wird, ist es unsere Aufgabe, einen klaren Blick zu bewahren. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf setzen wir genau hier an und verbinden pragmatische Maßnahmen mit einem klaren Wertefundament. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Peter Blumenrath [CDU] und Heike Troles [CDU])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Eğlence. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als 300 Millionen Euro hat Frau Ministerin Paul für den weiteren Ausbau von Unterbringungskapazitäten für Asylbewerber im Haushaltsjahr 2025 eingeplant. Das sind über 300 Millionen Euro für 41.000 neue Plätze, obwohl Friedrich Merz und Olaf Scholz doch angeblich im großen Stil abschieben und angeblich alle CDU-Innenminister die illegalen Einreisen aus sicheren Drittländern unterbinden wollen. In diesem Haushalt zeigt sich, dass die Sprüche eines Merz und eines Wüst lediglich billige Wahlkampfphasen sind: vor der Wahl aus dem Programm der AfD abschreiben Landtag (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Bei euch schreibt keiner ab!) und nach der Wahl ein „Weiter so“ bei illegalen Einreisen und beim Ausplündern unserer Sozialkassen. CDU und Grüne zeigen hier in NRW ihr Versagen in der Flüchtlingspolitik. Die Ministerin des Versagens schafft es nicht einmal, den Solinger Attentäter rechtzeitig abzuschieben. Dieser Skandal führt nicht etwa dazu, dass diese Frau den Sessel räumt; nein, denn Hendrik Wüst stützt sie und diese grüne Politik, die lieber Attentäter als unsere eigene Bevölkerung schützt. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Unglaublich!) Ministerin Paul erklärte zu den zusätzlichen Ausgaben von mehr als 300 Millionen Euro – Zitat –: Wir müssen unserer humanitären Verantwortung nachkommen und Schutzsuchenden, die vor Terror, Krieg und Verfolgung fliehen, Schutz gewähren. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ist das falsch?) Frau Ministerin, Herr Kollege, floh der Solinger Attentäter vor der Folter in Bulgarien? (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Fliehen die Menschen, die über Österreich illegal hier einreisen, vor dem grünen Präsidenten Van der Bellen? Fliehen sie vor Folter, Krieg und Terror in Österreich, Herr Kollege? Nein, diese Menschen kommen nach Deutschland, weil sie hier eine Wohnung und Geld bekommen. Das ist der wahre Grund, aus dem die Menschen aus Ländern wie Griechenland, Italien oder Polen zu uns kommen oder, wie Sie es nennen, angeblich fliehen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Hätten Sie zuge- hört, würden Sie die Unterscheidung verste- hen!) Wenn die Menschen illegal nach Deutschland einreisen – siehe § 95 Aufenthaltsgesetz –, dann sind sie längst in Sicherheit, zum Beispiel in Österreich. Niemand muss aus Österreich nach Deutschland fliehen. Frau Ministerin, Ihnen sei empfohlen, sich umfassend mit dem System der sicheren Drittstaaten und dem Zurückweisungsgebot auseinanderzusetzen. Ich verweise auf §§ 18 und 26a Asylgesetz und auf diverse Veröffentlichungen der Deutschen Polizeigewerkschaft. All das ist der grün-schwarzen Landesregierung allerdings genauso egal wie die Interessen der betroffenen Anwohner, denen Sie eine Großunterkunft vor die Tür setzen. Genau hier lässt sich nämlich eine rückgratlos agierende Ministerin Paul nicht blicken. Nicht eine Informationsveranstaltung hat sie besucht. 04.12.2024 Die Betonung bei diesen Veranstaltungen liegt ohnehin auf dem Wort „Information“. Denn eine Mitsprache unserer Bürger, unseres Souveräns ist von Ihnen, Frau Ministerin, nicht vorgesehen. Ähnlich geringschätzend agiert diese Ministerin, wenn es um konkrete Fragen nach den Kosten für die Unterkünfte geht. Dankenswerterweise allerdings verplappern sich Mitarbeiter untergeordneter Behörden gelegentlich. So erfuhren wir von Kosten in Höhe von fast 4 Millionen Euro pro Jahr für die neue Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum – eine neue Einrichtung, die überhaupt nicht nötig wäre. Denn die Auslastung der bestehenden Einrichtungen liegt nur bei knapp 50 %. Während Sie über 300 Millionen Euro für neue Einwanderer vorsehen, reduzieren Sie im Gegenzug die Gelder für die Abschiebungen und Rückführprogramme. Auch wenn diese jetzt schon auf einem geringen Niveau von 8,3 Millionen Euro liegen, reduzieren Sie sie noch mal auf 6,1 Millionen Euro. Sie sorgen damit dafür, dass Solingen sich wiederholen kann. (Norwich Rüße [GRÜNE]: So ein Quatsch!) Wir brauchen endlich ein Abschiebeprogramm für die 70.000 Menschen, die alleine in NRW ausreisepflichtig sind. Das geht nur mit der Alternative für Deutschland. (Christin Siebel [SPD]: Niemals! – Zurufe von der SPD) – Niemals sagen Sie. Sie wollen nicht abschieben. Wir wissen das. Sie wollen jeden Einzelnen, der hier illegal einreist, hierbehalten, selbst die straffälligen Täter von Solingen. Das ist Ihre Politik, die sich gegen unsere Bürger in unserem Land richtet, meine Damen und Herren. (Thorsten Klute [SPD]: Was ist das für eine Aggressivität? – Zurufe von der SPD – Beifall von der AfD) Deshalb haben wir genau für eine andere Politik, für eine solche Initiative mehr Geld gefordert, mehr Geld für Rückführungsprogramme und Rückführungsbegleitung, zudem Geld für zwei zusätzliche Zentrale Ausländerbehörden, um die Kommunalen Ausländerbehörden endlich umfassend entlasten zu können. Wir müssen zudem der Abschiebe-Verhinderungsindustrie von linken NGOs und sogenannten Wohlfahrtsverbänden eine Absage erteilen. Da sind beispielsweise auch die freiwilligen Leistungen für den Flüchtlingsrat NRW ersatzlos zu streichen ebenso wie die fast 900.000 Euro für das Zentrum für Türkeistudien. P.S.: Aufgrund Ihrer laschen Politik gegenüber straffälligen Asylbewerbern wählen ohnehin die meisten türkischstämmigen Deutschen inzwischen die AfD. Denn diese wissen: Eine geordnete Asylpolitik gibt Landtag es nur mit der AfD. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Volkan Baran [SPD]: Thorsten, nie wieder ist jetzt!)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschichte Nordrhein-Westfalens und die Geschichte von Migration und Integration sind eng miteinander verbunden. Nicht zuletzt ohne die Generation der Gastarbeiter*innen wäre beispielsweise auch das Wirtschaftswunder und der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wiederaufbau Nordrhein-Westfalens nicht möglich gewesen. Dabei haben sich die Strukturen von Integration und Teilhabe in den letzten Jahrzehnten selbstverständlich weiterentwickelt. (Christian Loose [AfD]: Das ist ein Märchen! In den 50er-Jahren waren das die Trümmer- frauen! – Zurufe) Herr Präsident! (Unruhe – Glocke) Habe ich überwiegend das Wort?

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Rainer Schmeltzer

Ausschließlich die Ministerin hat jetzt das Wort. Ich bitte um Ruhe, damit sie ihren Wortbeitrag fortführen kann. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. Überwiegend, aber zumindest hörbar würde mir schon reichen. Um das fortzusetzen: Natürlich hat Nordrhein-Westfalen eine lange Geschichte der Migration und Integration. Selbstverständlich – das ist allgemein in dieser Gesellschaft, Gott sei Dank, anerkannt – haben diese Migrations- und Integrationsprozesse für unsere Gesellschaft einen wichtigen Beitrag geleistet haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dazu haben nicht zuletzt die Strukturen von Integration und Teilhabe in Nordrhein-Westfalen beigetragen, die sich in den letzten Jahrzehnten selbstverständlich weiterentwickelt haben und die in Nordrhein-Westfalen sehr breit aufgestellt sind. So haben wir beispielsweise eine flächendeckende Struktur und Angebote wie die der kommunalen Integrationsarbeit. Insgesamt sehen wir im Integrationskapitel Ausgaben in Höhe von rund 147 Millionen 04.12.2024 Euro vor. Integration wird vor Ort gelebt. Deshalb unterstützt das Land die kommunale Integrationsarbeit insbesondere über die Förderung des kommunalen Integrationsmanagements. Allein hierfür stehen im Haushalt rund 60 Millionen Euro zur Verfügung. Einmal zum Vergleich: Der Bund hatte in seinem Haushaltsentwurf – der kommt ja jetzt zunächst nicht – eine Kürzung der Mittel für Integrationskurse um die Hälfte vorgesehen. Das ist an dieser Stelle sicherlich nicht das richtige Zeichen, denn die Integrationskurse sind die Grundlage für gelingende Integrationsprozesse. Herr Kollege Baran, Sie haben gerade gesagt: Da schiebt sie das wieder nach Berlin. – Nein, es gibt eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen. Und der Bund hat die alleinige Verantwortung für die Finanzierung der Integrationskurse. Wir hingegen – und dieser Verantwortung kommen wir auch nach – haben natürlich die Verantwortung, die Integrationsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu stützen und zu stärken – neben dem kommunalen Integrationsmanagement, auch über die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege, über die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, aber auch über die wichtige Arbeit der Migrantenselbstorganisationen. Um diese wichtige Arbeit auch weiter zu unterstützen, stehen jeweils rund 16,7 Millionen Euro bzw. rund 4 Millionen Euro zur Verfügung. Wir haben das Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten in NRW“ im Haushaltsjahr 2025 einer Neustrukturierung unterzogen. Diese wird nun nicht mehr im Fluchtkapitel abgebildet, sondern weil Integration vor Ort stattfindet, wofür nun 15 Millionen Euro im Integrationskapitel verankert sind. Das heißt, wir haben eine Umschichtung von Mitteln durchgeführt und keine Kürzung vorgenommen. Wir haben aber auch mit dem Maßnahmenpaket die so wichtige ehrenamtliche Arbeit vor Ort gestärkt, weil die auch zur Prävention beiträgt. Wir können dort auf bewährten Erfahrungen aufsetzen. Für Ehrenamt und Väterarbeit sind insgesamt 4,3 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem Maßnahmenpaket stärken wir auch den Ansatz der sozialen Beratung von Geflüchteten, hier insbesondere auch den Ansatz von psychosozialer Erstberatung und psychosozialen Zentren. Das bitte ich, an der Stelle auch einmal zur Kenntnis zu nehmen. Auch hier geht es darum, Menschen zu unterstützen, aber auch frühzeitig auf Radikalisierungstendenzen möglicherweise eingehen zu können. Hier setzen auch die Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren an, die in den Landesunterbringungseinrichtungen Prävention und Gewaltschutz strukturell besser verknüpfen sollen. Auch das ist ein wichtiger weiterer Baustein. Landtag Darüber hinaus wird der Bereich der Arbeit mit jungen Geflüchteten durch die Ergänzungsvorlage noch einmal gestärkt. 1,3 Millionen Euro stehen in der Titelgruppe 68 zur Verfügung sowie 3,7 Millionen Euro für das neue Landesprogramm „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention“. Hier hat es über das Maßnahmenpaket wichtige weitere Mittel für die wichtige Arbeit des Ehrenamtes vor Ort, aber auch für die Arbeit mit jungen Geflüchteten gegeben. Das schreckliche Attentat von Solingen hat uns alle erschüttert. Es war und ist vor diesem Hintergrund wichtig, dass die Landesregierung schnell reagiert und mit dem Maßnahmenpaket wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht hat. Wir haben hier die gebotene Verantwortung übernommen und das Maßnahmenpaket nun auch mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt. Mir ist wichtig, zu betonen, dass das Maßnahmenpaket drei Säulen hat, die alle gleichermaßen wichtig sind, nämlich „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“. Mit der Ergänzungsvorlage erhält das MKJFGFI dafür insgesamt 30 Millionen Euro zusätzlich. Mit dem vorgelegten Haushalt stärken wir die Zentralen Ausländerbehörden erneut. Wir erhöhen daher die Landesmittel für die ZABs um 2,9 Millionen Euro auf fast 55 Millionen Euro. Mit dem Maßnahmenpaket kommen nochmals zusätzlich 5,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörden hinzu. Im Übrigen waren auch im letzten Haushalt schon zusätzliche 5 Millionen Euro vorgesehen. Das bedeutet, die Landesregierung geht konsequent auch den Weg der Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden weiter. Wesentliche Verbesserungen sollen zusätzlich auch durch die gezielte Verbesserung der Datenverarbeitung erzielt werden. Für einheitliche IT-Fachverfahren etc. stehen 6 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt des Hauses ist selbstverständlich auch die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Es war und ist notwendig, das Landessystem weiter auszubauen. Mit rund 300 Millionen Euro hält das Land auch hier seine Zusage ein, das Landessystem auf 41.000 Plätze auszubauen. Wir werden nachher noch die Gelegenheit haben, über das FlüAG zu diskutieren – auch hier: ein wichtiger weiterer Schritt, um die Kommunen bei ihrer wichtigen Arbeit, bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten, zu unterstützen. Auch hier hält das Land seine Zusage ein und unterstützt die Kommunen mit zusätzlichen 72 Millionen Euro, sodass insgesamt 644 Millionen Euro für diesen Bereich eingeplant sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 04.12.2024

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der guten Ordnung halber teile ich mit, dass die Ministerin ihre Redezeit um 1 Minute und 42 Sekunden überzogen hat. Diese Zeit stünde den anderen Fraktionen noch zur Verfügung. – Ich sehe aber trotzdem keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Ende der Beratung im Einzelplan 07 unter dem Punkt b) Flucht und Integration. Ich schließe an dieser Stelle diese Aussprache. Wir kommen zu: c) Gleichstellung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD der Abgeordneten Butschkau das Wort.

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Anja Butschkau SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Jahr sagte ich an dieser Stelle, dass es soziale Sicherheit nicht zum Nulltarif geben kann. In diesem Jahr erleben wir angesichts der Kürzung im sozialen Bereich ein Déjà-vu. Daran ändern auch die Änderungsanträge nichts, die CDU und Grüne gestern noch eingebracht haben. Minus bleibt Minus. Durch den Einsatz der viel zu hoch angesetzten Selbstbewirtschaftungsmittel hätte das Chaos, das Sie verursacht haben, verhindert werden können. (Beifall von der SPD) Der soziale Kahlschlag der schwarz-grünen Landesregierung drohte auch, vor dem sensibelsten Bereich der Gleichstellungspolitik nicht haltzumachen, dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, Femiziden sowie häuslicher und sexualisierter Gewalt offline wie online. Das konnte dank des hohen öffentlichen Drucks glücklicherweise verhindert werden. Wie das Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeigt, erleben wir eine Zeit, in der die Anzahl von Gewaltstraftaten gegenüber Frauen und Mädchen deutlich zunimmt. Deshalb ist es gut, dass in der schwarz-grünen Koalition die Vernunft gesiegt hat und die Kürzungen in der Titelgruppe 61 „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ zurückgenommen werden sollen. In einer solchen Lage Gelder zu kürzen, wäre nämlich höchst verantwortungslos gewesen. In drei von vier Fällen mussten Frauenhäuser im Jahr 2023 schutzsuchende Frauen abweisen, weil es keinen freien Platz gab. In 7.234 Fällen mussten Frauen Alternativen finden und im schlimmsten Fall zu ihren gewalttätigen Partnern zurückkehren. Für mich ist das nur schwer erträglich. Die Rücknahme der Kürzungen erzeugt keine Jubelstürme bei uns. Statt geplante Kürzungen wieder zurückzunehmen, wäre es nämlich notwendig, weiteres Landtag Geld in den Haushalt einzustellen. Es müssten zeitnah weitere Frauenhausplätze entstehen und die Angebote vernünftig finanziert werden. Es ist noch ein weiter Weg, bis die Ziele der Istanbul-Konvention erreicht werden. Wir sind erst bei knapp 40 %. Je länger der bedarfsorientierte Ausbau verschlafen wird, desto länger müssen Frauen Gewalt, Angst und Scham ertragen, weil kein Platz im Frauenhaus frei war. Einige bezahlen das mit ihrem Leben. Skandalös ist, dass mit dem von Ihnen eingeschlagenen Weg nun Frauen gegen Frauen ausgespielt werden. Anstatt die Selbstbewirtschaftungsmittel anzutasten, streichen Sie nun im Bereich „Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft“. Das bestätigt, was wir seit zweieinhalb Jahren sagen: CDU und GRÜNE haben keine Ziele, mit denen sie die Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen effektiv voranbringen wollen. Die Rücknahme von Kürzungen hätten wir uns auch für die Queerpolitik gewünscht. In einer Zeit steigender Queerfeindlichkeit in unserer Gesellschaft, aber auch hier im Landtag schwächt die schwarz-grüne Landesregierung mit ihren Kürzungen das Empowerment und die Vernetzung der queeren Community massiv. Das betrifft zum einen die Förderung von kleineren CSDs, aber auch die Streichung von Projekten wie #MehrAlsQueer oder die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und trans_idente Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit“. Das ärgert viele in der queeren Community, auch weil sie viele Hoffnungen in die Landesregierung gesetzt haben, die mit hohen Ambitionen gestartet war. Stattdessen ist die Landesregierung nun für die größte Kürzungsorgie im queerpolitischen Bereich verantwortlich – im zweiten Jahr in Folge. Das ist ein Wortbruch. Das ist die Zerstörung von Vertrauen. Das werden wir nicht mitgehen können, sondern eine Rücknahme der Kürzungen beantragen. Wir lehnen den Gleichstellungshaushalt ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Troles.

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Heike Troles CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute versammelt, um über den Landeshaushalt für das vor uns liegende Jahr 2025 zu diskutieren, ein Haushalt, der in einer Zeit großer Herausforderungen klare Antworten liefert; denn Sie alle wissen, dass die zurückliegenden Jahre von Krisen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und politischen Spannungen auf vielen Ebenen geprägt waren. Doch heute möchte ich vor allem über Lösungen sprechen, über einen Haushalt, der Perspektiven schafft, über einen Haushalt, der 04.12.2024 die richtigen Prioritäten setzt, und über einen Haushalt, der vor allem den Menschen in Nordrhein-Westfalen dient; denn genau darum geht es. Ich möchte zunächst an dieser Stelle unserem Koalitionspartner und der Landesregierung meinen ausdrücklichen Dank aussprechen; denn es ist uns gemeinsam gelungen, trotz finanzieller Engpässe einen Haushalt vorzulegen, der Mut macht und der mit einem Volumen von insgesamt rund 104 Milliarden Euro für das Jahr 2025 ein klares Zeichen setzt. Wir übernehmen Verantwortung für unser Land, ohne kommende Generationen zu belasten. Darauf bin ich stolz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zunächst über den Schutz der Schwächsten sprechen, und das sind Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Der Gewaltschutz bleibt auch in Zukunft ein Schwerpunkt unserer gemeinsamen Arbeit. Mit 70 Frauenhäusern, 698 Schutzplätzen für Frauen und 743 Plätzen für Kinder schaffen wir Sicherheit für diejenigen, die sie am dringendsten brauchen. Zusätzlich stellen wir 3 Millionen Euro für Fachkräfte bereit, die direkt mit betroffenen Kindern arbeiten. Jede einzelne dieser Maßnahmen bedeutet ganz direkt Schutz, Würde und Hoffnung für die Menschen, die wir erreichen. Ich weiß, dass wir in einem schwierigen Abwägungsprozess waren. Die Konsolidierung hat uns gezwungen, einzelne Programme einzustellen. Dennoch zeigt dieser Haushalt, dass wir Prioritäten setzen, und zwar – das ist mir ein Herzensanliegen – ohne die Grundfesten unseres sozialen Netzes zu gefährden. Nordrhein-Westfalen ist das wirtschaftliche Herz Deutschlands. Wir wollen sicherstellen, dass es weiterhin stark schlägt. (Beifall von der CDU) Mit 5 Millionen Euro fördern wir die Kompetenzzentren Frau und Beruf, die Frauen unterstützen, die trotz Herausforderungen wie Zuwanderung oder Behinderung ihren Platz im Arbeitsmarkt finden möchten. Diese Investitionen stärken nicht nur die Frauen selbst, sondern auch die Unternehmen, die dringend Fachkräfte benötigen – ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Weiterhin gilt: Vielfalt ist eine Stärke unseres Landes. Mit 2,4 Millionen Euro fördern wir LSBTIQ-Projekte und erhalten wichtige Strukturen wie Beratungsstellen und Schutzwohnungen. Trotz Einsparungen konnten wir sicherstellen, dass Programme wie die landesweite Fachstelle „blick*“ oder die Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit weitergeführt werden. Gerade in diesen politisch schwierigen Zeiten, in denen Hassverbrechen gegen queere Menschen zunehmen, ist das ein ganz wichtiges Signal. Ich bin davon überzeugt: Dieser Haushalt ist mehr als eine Ansammlung von Zahlen. Er ist ein Ausdruck Landtag unserer Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Er zeigt, dass wir auch in schwierigen Zeiten soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stärke und gesellschaftlichen Zusammenhalt miteinander verbinden können. (Jochen Ott [SPD]: Habe ich einen anderen Haushalt gekriegt?) Ich danke deshalb auch ganz ausdrücklich den vielen zivilgesellschaftlichen Akteuren landauf, landab dafür, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Unser Ansatz zeigt: Politik kann lösungsorientiert, respektvoll und menschlich sein. Das zeichnet uns als Zukunftskoalition von CDU und Grünen aus. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Troles. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung spricht immer wieder davon, dass es sich um einen Sparhaushalt handele. Allerdings müssen wir feststellen, dass wir über ein Rekordvolumen von 105,5 Milliarden Euro sprechen. Ich habe auch nach dem heutigen Tag den Eindruck, dass es immer wieder auf den jeweiligen Einzelplan ankommt, welches Framing man verwendet. Ein Sparhaushalt ist aber auch nur das, was die Landesregierung in wichtigen Bereichen daraus macht. Lassen Sie mich zu Beginn sagen: Erst einmal ist es wirklich wichtig – ich bin auch ein Stück weit erleichtert, dass Sie auf uns gehört haben –, dass Sie die Einsparungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro im Bereich des Schutzes von Gewalt betroffener Mädchen und Frauen zurückgenommen haben. Das ist allerdings nur die halbe Miete; denn wenn Sie diese Kürzungen zurücknehmen, dann bedeutet das tatsächlich nur, dass alles so bleibt, wie es ist, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist deutlich zu wenig. Es war richtig, den Gewaltschutz zu priorisieren. Genau das haben wir auch etliche Male vorgeschlagen, übrigens auch schon bei den vorherigen Haushaltsberatungen. Dass Sie jetzt einfach nur diese geplanten Kürzungen zurücknehmen und den Haushalt nicht endlich einmal anpassen, nicht endlich einmal in die Richtung arbeiten und es nicht übers Herz bringen, dass wir zum Beispiel genug Frauenhausplätze haben, dass die Istanbul-Konvention endlich eingehalten wird, ist kein Erfolg, meine Damen und Herren. (Zuruf von İlayda Bostancıeri [GRÜNE]) Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. 04.12.2024 (Beifall von der FDP) Wir werden auch morgen an dieser Stelle noch einmal über Gewalt gegen Mädchen und Frauen sprechen, über steigende Zahlen und über fehlende Hilfe. Wie gesagt, mit diesem Haushalt haben Sie die Lage nicht verbessert, sondern nur die Verschlechterung ein Stück weit abgebremst. Noch schlimmer trifft es übrigens die queere Community. Wir reden dort von Kürzungen in Höhe von insgesamt 417.000 Euro. Prozentual sind das fast 13 %, die dieser Bereich hinnehmen muss. Die Folgen sind reduzierte Zuschüsse bei Projekten des queeren Netzwerks, zum Beispiel auch die Kürzung der Fachstelle #MehrAlsQueer. Wissen Sie, wie viele verzweifelte Mails und Briefe mich dazu erreicht haben? Ich hoffe, Sie wissen das, weil Sie die hoffentlich auch bekommen haben. Ihr Postfach wird hoffentlich auch voll davon gewesen sein, auch mit der Erklärung, was diese Kürzungen für die tatsächliche Arbeit bedeuten. Einen ähnlichen Aufruhr könnte es übrigens geben, wenn mal bekannter wird, dass Sie auch die Förderung der kleinen CSDs von 5.000 Euro auf 3.000 Euro reduzieren. Sie sehen doch: Die Menschen möchten verhindern, dass in Anbetracht zunehmender Queerfeindlichkeit noch mehr Strukturen verloren gehen; denn wir wissen auch – und das wissen wir alle –: Wenn man einmal Strukturen aufgibt, wird es sehr schwer, sie noch einmal aufzubauen. Sie provozieren, dass genau das gerade passiert. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Nun haben Sie zumindest die mündliche Information gegeben, dass Sie bei den Beratungsstellen irgendwie doch nicht kürzen wollen und vielleicht dafür die Selbstbewirtschaftungsmittel nehmen. Hier frage ich mich doch: Woraus setzen sich denn die verbleibenden 217.000 Euro an Kürzungen zusammen? Wer muss sich noch auf eine böse Überraschung einstellen? Die ganze Community ist in Aufruhr. Mit diesem Haushalt wird es unmöglich, die so dringend benötigten Verbesserungen im Gewaltschutz anzugehen. Die Landesregierung verstößt mit diesem Haushaltsentwurf erneut gegen die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen des Europarats. Ein kostenloser und diskriminierungsfreier Zugang für Frauen zu Schutz und Unterstützung bei Gewalt muss gewährleistet sein. Mit den Kürzungen im queeren Bereich werden Strukturen gefährdet, die eigentlich momentan dringend gestärkt werden müssten. Noch mal zur Wiederholung: Gerade die komplette Streichung der Mittel für die Fachstelle #MehrAlsQueer und die Schwächung der kleinen und ländlichen CSDs sind das Gegenteil einer Investitionsoffensive in Demokratie, Vielfalt und Antidiskriminierung. Da hilft es übrigens auch nicht, wenn man sich medienwirksam auf CSDs Landtag zeigt, sondern es kommt darauf an, die Mittel rüberwachsen zu lassen. Wir haben die entsprechenden Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf gestellt. Über die werden wir gleich abstimmen. Wir möchten gerne die genannten Lücken schließen. Wie immer, haben wir natürlich auch die Gegenfinanzierung gewährleistet. Ich bitte Sie, dass Sie diese Anträge endlich mal ordentlich prüfen und sich dann einen Ruck geben und zustimmen, damit wir beim Gewaltschutz, bei der Antidiskriminierungsarbeit weiterkommen. In Zeiten zunehmender Gewalt müssen wir dem etwas entgegensetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Bostancıeri. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wenn mir vor zweieinhalb Jahren jemand prophezeit hätte, dass dieses Land sich jetzt in so einer schwierigen finanziellen Situation befinden würde, hätte ich der Person vermutlich nicht geglaubt, dass wir Nordrhein-Westfalen aber gewissenhaft, verantwortungsbewusst und unter Ausschöpfung unserer Möglichkeiten durch diese Zeit bringen, schon eher. Ich möchte gar nicht schönreden, dass uns 2025 schmerzhafte Kürzungen bevorstehen. Wir müssen auch nicht darüber sprechen, dass jede Kürzung in unserem so wichtigen Fachbereich eine zu viel ist. Ich denke, das sollte unter uns Demokrat*innen klar sein. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Trotzdem haben wir als Parlament die Verantwortung, unter den gegebenen Bedingungen einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen. Also machen wir den Rücken gerade und stellen uns dieser Aufgabe. Unser Bekenntnis für den Schutz von Frauen und marginalisierten Menschen steht – unabhängig von der Haushaltslage. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nicht nur, dass wir jedes Frauenhaus und jede Frauenberatungsstelle im nächsten Jahr genauso weiterfördern wie bisher, haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, der die Kürzungen von knapp 1,9 Millionen Euro in diesem Bereich wieder zurückholt. Damit können wir auch im Jahr 2025 weiter am Ausbau unserer an vielen Stellen leider überlebenswichtigen Frauenhilfeinfrastruktur arbeiten. 04.12.2024 Außerdem erhalten wir alle Verbesserungen im Gewaltschutz dieser Legislaturperiode. Um nur drei Beispiele zu nennen: die fünf bestehenden Frauenhäuser, die in die Landesförderung aufgenommen wurden, das zweite Frauenhaus in Gelsenkirchen und die Fachkraftstelle für die in den Frauenhäusern lebenden Kinder und Jugendlichen. – Noch nie ist in so kurzer Zeit so viel für die Frauenhilfeinfrastruktur in NRW getan worden. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch unsere spezialisierten Beratungsstellen, beispielsweise zu den Themen „Sexarbeit“, „Zwangsprostitution“ oder „weibliche Genitalbeschneidung“ werden weiter gefördert, genauso wie die fünf Männerschutzwohnungen in NRW und die Beteiligung unseres Landes am Männerhilfetelefon. Wir schreiben den Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fort. Dazu gab es eine Auftaktveranstaltung des Ministeriums in der letzten Woche, die wichtige Impulse für die Erarbeitung gegeben hat. Die Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ sind mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert und können ihre wichtige Arbeit fortsetzen. Die CSD-Förderung können wir – ja, in geringerem Ausmaß – erhalten, wie auch die psychosoziale Beratung für LSBTIQ-Personen und ihre Angehörigen oder die Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und trans Personen in NRW. Auch, wenn das nicht zu diesem Einzelplan gehört, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir einen Änderungsantrag eingebracht haben, der einen Großteil der Kürzungen bei den Aidshilfen wieder einfängt. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dass wir überall mehr bräuchten, liegt auf der Hand, und wenn ich mir frei von Gesetz und Recht einen Haushalt erträumen dürfte, dann würde der selbstverständlich anders aussehen. Trotzdem stehen wir hier mit einem soliden Vorschlag. Wir können einen sehr großen Teil unserer queeren Infrastruktur erhalten, sodass die wichtige Arbeit dort weitergeführt werden kann. Gleiches gilt für die vielen Projekte im Bereich „Gleichstellung“ und für die Frauenhilfeinfrastruktur. Es ist historisch, dass in einem Haushalt, in dem so massiv eingespart werden muss, nicht bei den von Gewalt betroffenen Frauen gespart wird. Die aktuellen Entwicklungen, zuletzt eindrücklich dargestellt im Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“, zeigen uns, dass wir genau das ganz besonders in schwierigen Zeiten tun müssen. Fast jeden Tag fand in 2023 ein Femizid statt, und alle drei Minuten werden Frauen Opfer von häus-Landtag licher Gewalt. Gewalt gehört damit zum Alltag vieler Frauen. Die Zahlen sollten uns alle erschüttern, und das tun sie vielleicht auch kurzzeitig. Aber gesellschaftlich haben wir noch einen langen Weg bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt vor uns. Mit diesem Haushalt können wir uns aber weiter auf den Weg des Ausbaus unserer Frauenhilfeinfrastruktur machen und so den Vorgaben der Istanbul-Konvention Schritt für Schritt näherkommen. Dieses Ziel verlieren wir nicht aus den Augen und werden daher dem Einzelplan und unserem Änderungsantrag zustimmen. Zwei Sätze noch in Richtung FDP. Auch wenn ich Ihnen das ganz persönlich abnehme, liebe Kollegin – ich glaube, wir ziehen da alle am gleichen Strang –, nehme ich das Ihrer Partei nicht ab. Die FDP möchte keine Spielräume im Haushalt, die FDP hält an der Schuldenbremse fest, und die FDP blockiert – darüber sprechen wir morgen noch – auch immer noch das Gewalthilfegesetz im Bund. Das musste ich jetzt loswerden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Bostancıeri. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2025 sieht 105,5 Milliarden Euro vor – ein Rekordhaushalt also. Nun sollte man meinen, mit einer solchen Menge Geld wäre die Landesregierung in der Lage, die richtigen Prioritäten zu setzen. Doch weit gefehlt: Dieser Haushaltsentwurf ist durchsetzt von Klientel- und Minderheitenpolitik. LGTBQ-Sternchen ziehen sich queer durch den Haushalt. Dieser Ideologie müssen die wirklich wichtigen Projekte leider weichen. Im Bereich „Gleichstellung und Frauen“ wird dies besonders deutlich. Ministerin Paul gibt sich alle Mühe, die Sachlage zu verzerren, um falsche Schwerpunkte setzen zu können. Frau Paul behauptet, queer zu sein, sei die Norm. Wir sagen: Eine kleine Minderheit stellt eine Randgruppe dar, die der Mehrheit nichts zu diktieren hat. – Frau Paul behauptet weiter, in Nordrhein-Westfalen seien queere Menschen nicht sicher. Wir wissen: Die Migrationspolitik gefährdet alle Bürger, vor allem die weiblichen. (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Nazis gefähr- den die Bürger!) Frau Paul behauptet außerdem, queere Familien seien besonders zu fördern. Ich sage: Wir müssen die klassische Familie stärken, die für die Demografie 04.12.2024 unerlässlich ist und das Rückgrat unserer starken Gesellschaft bildet. (Beifall von der AfD) Als allumfassendes Thema angelegt, zieht sich der Bereich der Queerpolitik durch fast alle Einzelpläne. Zwar spart man rund 15 % bei den queerpolitischen Maßnahmen ein, wir finden aber, da geht viel mehr, Frau Paul. Nur Mut, unsere Unterstützung hätten Sie dabei. Warum etwa werden manche Haushaltsposten fast auf null gekürzt, aber eben nicht gänzlich? Warum erleben einige wenige Vereine aus dem queeren Bereich einen Aufwuchs, obwohl doch gespart werden muss? Warum etwa erhält SCHLAU NRW – für Schwul, Lesbisch, Bi, Trans*-Aufklärung in NRW – mit 333.001 Euro 26,5 % mehr Förderung als im Vorjahr? Der Eindruck, hier werde ein politisch geneigtes Vorfeld mitfinanziert, drängt sich unweigerlich auf. Hier ist weiteres erhebliches Einsparpotenzial zu heben. Gerne stehen wir Ihnen auch hier zur Verfügung. Auf gar keinen Fall gekürzt werden darf aber bei der elementar wichtigen Frauenhausinfrastruktur. Die alltägliche Bedrohung von Frauen durch Gewalt im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Besonderen wächst seit Jahren immer weiter an. Immer mehr Frauen suchen vor gewalttätigen Partnern, Ex-Partnern Schutz in Frauenhäusern. Diesen finden sie jedoch allzu oft nicht. Die in der Istanbul-Konvention geforderte Zahl an Frauenhäusern wird in NRW um zwei Drittel verfehlt. Da klingt es wie Hohn, wenn bei der Finanzierung auch noch mehr als 2 Millionen Euro gestrichen werden. Sicherlich stellen Frauenhäuser nur eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Symptome größerer gesellschaftlicher Fehlentwicklungen dar, dennoch müssen sie bis zur Behebung der Ursachen natürlich weiterhin auskömmlich finanziert werden. Ich verspreche Ihnen hier und heute, dass die AfD bei einer Regierungsbeteiligung das Problem an der Wurzel packen würde. (Lachen von Herbert Reul, Minister des In- nern – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Niemals!) Um Frauen wirksam zu schützen, muss außerdem mehr Geld für die Bereiche des Schutzes und der Behandlung hinsichtlich weiblicher Genitalverstümmelung und der Bedrohung durch frauenfeindlichen Islamismus in die Hand genommen werden. Die falsche Schwerpunktsetzung zeigt sich also nicht nur im Bereich der Queerpolitik, sondern auch im Bereich der Frauenpolitik. Dass die Landesregierung hier nicht zum Umdenken bereit ist, wird besonders an den Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ deutlich. Diese haben sich als völliger Rohrkrepierer erwiesen. Rund 5 Millionen Euro Landtag werden jährlich in ein Projekt gesteckt, das den Frauen auf dem Arbeitsmarkt kein bisschen hilft, dafür aber einige Arbeitsplätze für wirtschaftsferne Ideologen schafft. Was uns besonders betroffen gemacht hat, ist die Tatsache, dass Frau Paul anscheinend eine wichtige Gruppe ganz vergessen hat. Ich rede von den rund 2 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die in Nordrhein-Westfalen leben. Ihre Belange sucht man im Entwurf vergeblich. Bei einer ideologiegetriebenen Partei wie der von Frau Paul wundert mich das allerdings wenig. Dass die CDU hier kein Veto eingelegt hat, zeigt, wie weit sie sich mittlerweile von ihren einstigen Werten und dem „C“ in ihrem Parteinahmen verabschiedet hat. Wir lehnen den Einzelplan aufgrund der falschen Schwerpunktsetzung im Ganzen ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Keith. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesellschaftsbild der AfD scheint mir offensichtlich vom Regenbogen ganz verschleiert zu sein. Was ist das nur mit Ihrer Angst vor Vielfalt und vor der Selbstbestimmung von Menschen? Was ist das nur? (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Aber kommen wir zum Kern und zu den ernsten Teilen dieses Haushaltes zurück. Vor zwei Wochen wurde das Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ veröffentlicht. Das Lagebild umfasst Daten zu Gewalttaten, zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil politisch motivierter Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In all diesen Bereichen sind die Zahlen seit 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, und man muss zudem von einem hohen Dunkelfeld ausgehen. Diese Zahlen verdeutlichen noch einmal, wie alltäglich Gewalt gegen Frauen in diesem Land leider nach wie vor ist. 938 Frauen und Mädchen in Deutschland wurden in einem Jahr Opfer von vollendeten oder versuchten Femiziden, das sind 78 Frauen und Mädchen im Monat. 360 Frauen und Mädchen starben dabei, das ist ein Opfer fast jeden Tag. Über 11.000 Frauen monatlich wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt, das sind fast 400 Frauen am Tag. 04.12.2024 Diese veröffentlichten Zahlen zeigen, dass wir eine gemeinsame politische Verpflichtung, aber auch eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung haben, denn hinter jeder dieser abstrakten Zahlen in einer Statistik steht das Schicksal einer Frau oder eines Mädchens. Deshalb ist der Gewaltschutz für Frauen und Mädchen für uns eine zentrale Aufgabe und ein Schwerpunkt dieser Landesregierung. Vergangene Woche haben wir uns mit vielen Akteur*innen zu einer Auftaktveranstaltung für die Fortschreibung des Landesaktionsplans „NRW gemeinsam gegen Gewalt“ getroffen. Dabei ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung ist und dass diese Aufgabe viele Bereiche umfasst, und diese Weiterentwicklung muss auch die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche einbeziehen. An dieser Stelle will ich sagen: Es wäre ein ganz entscheidender Beitrag dazu, wenn das Gewalthilfegesetz des Bundes tatsächlich umgesetzt würde. Das wäre ein wichtiger Meilenstein in der gemeinsamen Verantwortung, die wir für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt tragen. Nordrhein-Westfalen verfügt über ein ausdifferenziertes Frauenunterstützungssystem, das über viele Jahre von engagierten Frauen aufgebaut worden ist: mittlerweile 70 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen, 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und zwölf spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, für Betroffene von Zwangsheirat und FGM/C und die Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Das Förderprogramm „Täterarbeit“ ergänzt die Anstrengungen im Kampf gegen häusliche Gewalt als ein weiterer wichtiger Baustein. Im Jahr 2023 haben wir fünf Frauenhäuser in die Landesförderung übernehmen und in diesem Jahr mit Gelsenkirchen noch ein zusätzliches neues Frauenhaus in die Landesförderung aufnehmen können. Zusätzlich haben wir auch die Pauschale, die für jeden Frauenhausplatz über die Mindestzahl von acht Plätzen hinaus ausgezahlt wird, von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht. Das heißt, wir haben bereits in den letzten Jahren an vielen Stellschrauben gedreht. Nicht zuletzt stehen auch im Haushalt 2025 rund 3 Millionen Euro für die Förderung einer Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen zur Verfügung. Denn entgegen anderslautenden Aussagen, auch hier im Plenum, werden wir die Förderung für Frauenhäuser und Beratungsstellen nicht kürzen. Das war auch nie die Planung dieser Landesregierung. Landtag (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir stehen zu unserer Verpflichtung, dass die Frauenhilfeinfrastruktur ein ganz wichtiger Baustein ist und dass wir sie auch weiterhin unterstützen werden. Das ist eine klare Priorität. Aber darüber hinaus stärken die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen diesen Schwerpunkt noch einmal konkret und eröffnen damit die Möglichkeit, in weitere Mittel hineinzugehen, weitere Dinge in Angriff zu nehmen. Ehrlich gesagt finde ich es unredlich, dass Sie hier weiter suggerieren, das Land hätte bei bestehenden Strukturen kürzen wollen. Das ist schlicht falsch, und das stiftet Verunsicherung in der Landschaft in einer Zeit, in der wir genau das nicht brauchen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Frau Butschkau, Sie haben gerade davon gesprochen, dass hier auch Dinge gegeneinander ausgespielt werden. Hierzu will ich Ihnen sagen: Die Landesregierung setzt klare Schwerpunkte, und zwar zum einen beim Gewaltschutz und zum anderen bei der Gleichstellung. Hören Sie doch auf, hier zu versuchen, diese Dinge gegeneinander auszuspielen und in Stellung zu bringen. Auch das ist schlicht falsch, denn die Landesregierung bleibt auch beim Thema „Gleichstellung“ bei ihren Schwerpunkten. (Stefan Zimkeit [SPD]: Unglaublich!) Wir werden auch zukünftig die Kompetenzzentren Frau und Beruf im Haushalt mit 5 Millionen Euro fördern, und anders als andere, die das in ihren Wortbeiträgen gesagt haben, behaupten, ist das eine sehr bewährte und sinnvolle Struktur. Abschließend noch etwas zum Thema „LSBTIQ“, weil mir das sehr am Herzen liegt: Ja, in Haushaltsjahren, in denen es mit der finanziellen Lage schwierig ist, alle Dinge abzudecken, muss man mitunter auch schwierige Entscheidungen treffen. Mir ist aber wichtig, dass wir weiterhin die ehrenamtliche Arbeit der kleinen CSDs vor Ort fördern – nicht mehr mit 5.000 Euro pro Stadt, sondern mit 3.000 Euro. Das sind aber immer noch 3.000 Euro mehr als früher für diese wichtige ehrenamtliche Arbeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Franziska Müller- Rech [FDP]) Ja, es ist wichtig, dass wir auch hier die Strukturen, die etabliert ihre Arbeit machen, weiter stärken, dass wir weiterhin die Planungssicherheit für das Queere Netzwerk und die beiden dort angesiedelten Landeskoordinierungsstellen Trans* und Inter* haben. Wir haben auch die landesweite Fachkoordinierung der Anti-Gewalt-Arbeit für queere Menschen und die relevanten Strukturen der psychosozialen Beratungen für LSBTIQ vollumfänglich in der Haushaltsberatung erhalten. 04.12.2024 Man kann leider nicht immer alle Projekte erhalten; wir sind aber darum bemüht, dass wir die Arbeit für queere Menschen in Nordrhein-Westfalen, die über Jahre so gut gewachsen ist, auch weiterhin stärken und unterstützen. Auch davon ist dieser Haushalt ein Ausdruck. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Auch hier der Hinweis, dass die Ministerin ihre Redezeit um 1:27 Minuten überzogen. Trotzdem sehe ich in den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen, und wir sind am Schluss der Aussprache zu Teil c) Gleichstellung. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Einzelplan 07, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11507, den Einzelplan 07 unverändert anzunehmen. Wir stimmen nunmehr ab, erstens über die Änderungsanträge, wenn wir richtig gezählt haben, sind es 39. Wir rufen sie in gewohnter Art und Weise einzeln auf. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11669, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11670, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11670 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11671, Antragstellerin SPD. Wer stimmt dafür? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11671 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11672, Antragstellerin SPD. Wer stimmt dafür? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11672 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11673, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem zu? – Das sind die Fraktionen der Landtag SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11673 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11674, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11674 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11675, Antragstellerin ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11675 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11676, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11676 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11677, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11677 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11678, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11678 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11679, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11679 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11680, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktio-04.12.2024 nen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11680 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11681, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11681 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11682, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11682 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11683, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11683 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11684, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11684 abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag Drucksache 18/11685, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11685 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11686, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11686 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11687, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktio-Landtag nen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11687 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11688, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11688 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11689, Antragstellerin SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11689 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11690, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11690 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11691, Antragstellerin die Fraktion der SPD. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11691 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11754, Antragstellerin FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11754 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11755, Antragstellerin die Fraktion der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11755 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11756, Antragstellerin FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt da-04.12.2024 gegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11756 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11757, Antragstellerin die Fraktion der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11757 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11758, Antragstellerin FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11758 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11759, Antragstellerin FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11759 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11760, Antragstellerin die Fraktion der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11760 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11761, Antragstellerin die Fraktion der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11762 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11763, Antragstellerin die Fraktion der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11763 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11764, Antragstellerin die Fraktion der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält Landtag sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11764 abgelehnt. Jetzt wieder eine Änderung: Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11867, Antragstellerinnen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11867 angenommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11868, Antragstellerinnen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11868 angenommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11869, Antragstellerinnen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11869 angenommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11870, Antragstellerinnen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11870 angenommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/11871, Antragstellerinnen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11871 angenommen. Wir stimmen nunmehr zweitens ab über den Einzelplan 07. Wir kommen zu der Abstimmung in der soeben geänderten Fassung selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Einzelplan 07 zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Einzelplan 07 in der soeben geänderten Fassung in zweiter Lesung angenommen. 04.12.2024 Ich rufe auf: Einzelplan 03 Ministerium des Innern Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11503 sowie die in der aktuellen Tagesordnung zu diesem Einzelplan aufgeführten Änderungsanträge. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD der Kollegin Kampmann das Wort.

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Christina Kampmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Innenminister gerade in die Reihen der SPD kam, dachte ich, er wollte uns vielleicht mitteilen, dass er für den Innenbereich alle Kürzungen zurücknehmen möchte und alle Oppositionsreden heute ins Leere laufen würden. Da das leider nicht der Fall ist, freue ich mich jetzt auf die Debatte zum Einzelplan 03; denn dazu gibt es viel zu sagen. Wir alle wissen, dass die haushaltspolitische Lage angespannt ist, insbesondere wegen der wirtschaftlichen Situation, die zu sinkenden Steuereinnahmen und inzwischen auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führt. Für den Haushaltsgesetzgeber bringt das eine besondere Verantwortung mit sich. Das gilt ganz besonders in einer Zeit des Erstarkens rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien, die diese Herausforderung für die Demokratie immer stärker versuchen auszunutzen. Deshalb gilt es, mit dem Haushalt für das Jahr 2025 die richtigen Prioritäten zu setzen und den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass wir da handlungsfähig sind, wo es darum geht, Probleme zu lösen und Krisen zu meistern. In Wahlkämpfen hat die innere Sicherheit diese Priorität für die CDU regelmäßig: kein Plakat, auf dem Herbert Reul nicht als Garant ebendieser grüßt, keine Veranstaltung, in der die Sicherheit nicht als Markenkern des Konservatismus gepriesen wird! In Zeiten knapper Kassen ist von diesem Markenkern aber plötzlich nichts mehr übrig. Es wird gespart und gekürzt, und alle Versuche des Innenministers, dies kleinzureden, wirken ähnlich verzweifelt wie Christian Lindner, wenn er sagt, mit dem D-Day-Papier habe er als Parteivorsitzender natürlich nichts zu tun. (Marcel Hafke [FDP]: Langweilig! – Stefan Zimkeit [SPD]: Peinlich!) – Lieber Herr Hafke, diese Landesregierung spart an der inneren Sicherheit und ist blind für die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen in diesem Land, die allesamt verstanden haben, dass es jetzt mehr statt Landtag weniger Investitionen in die Polizei, in Sicherheitsbehörden und den Verfassungsschutz braucht. (Beifall von der SPD) Wir fordern Sie deshalb auf: Nehmen Sie die Sicherheitslage in diesem Land ernst, und machen Sie die Innenpolitik nicht zum Sündenbock Ihrer verfehlten Wirtschaftspolitik. (Beifall von der SPD) Dass ausgerechnet bei der inneren Sicherheit gespart wird, ist ein Problem in einer Zeit, in der die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen immer neue Höchststände erreicht. Gerade erst musste der Innenminister verkünden, dass die Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen so hoch ist wie noch nie, seitdem Straftaten mit Clanbezug erfasst werden – und das, obwohl Sie, Herr Reul, das zum Schwerpunkt Ihrer Amtszeit gemacht haben. Ich frage Sie: Was läuft da eigentlich schief? Ich kann es Ihnen sagen: Mit einer Politik der 1.000 Nadelstiche mag man ein paar Gramm unversteuerten Tabak vereinnahmen. Um die Ursachen zu beseitigen und damit auch die Anzahl der Straftaten nachhaltig zu reduzieren, muss man aber an die Hintermänner heran. Dafür braucht es Strukturermittlungen. Dafür braucht es eben auch mehr Personal bei der Kripo. Dafür müssen Sie endlich auch gezielt gegen die syrischen Clans vorgehen. Während Sie nämlich noch prüfen, ob es die überhaupt gibt, üben die bereits Straftaten erheblichen Ausmaßes aus. Ich sage Ihnen: Wer die Kripo am langen Arm verhungern lässt und nur gut klingende Anträge schreibt, statt mehr Geld für Personal auszugeben, kann die Politik der 1.000 Nadelstiche noch so lange fortsetzen – dem tanzen die Clans auf der Nase rum. Das ist am Ende ein Problem für uns alle. (Beifall von der SPD) Gleichzeitig ist die Gefahr durch Islamisten so hoch wie lange nicht mehr. Die Zahl vereitelter Anschläge in Nordrhein-Westfalen ist hoch und seit dem 7. Oktober vergangenen Jahres immer weiter gestiegen. Solingen hat auf tragische Art und Weise gezeigt, dass die Sicherheitsbehörden trotz guter Arbeit nicht jeden Anschlag verhindern können. Deshalb ist es gut, dass Sie auf Druck der Opposition die Kürzung beim Verfassungsschutz rückgängig gemacht haben, denn wer in Zeiten gestiegener islamistischer Bedrohung ausgerechnet beim Verfassungsschutz kürzen will, hat nicht verstanden, welches Risiko von radikalen Islamisten ausgeht. Auch in anderen Bereichen sind die Zahlen massiv gestiegen. Messerangriffe haben um ganze 43 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Die Gewaltkriminalität insgesamt verzeichnet im Zehn-Jahres-Vergleich ein Plus von 21 %. Bei Kindern sind über als 04.12.2024 15 % mehr im Vergleich zum Vorjahr erfasst worden, bei Jugendlichen über 9 % mehr. Was macht die Landesregierung? Sie spart ausgerechnet dort, wo man dem entgegenwirken soll: bei den Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 870.000 Euro, unter anderem bei „Kurve Kriegen“, also dem Präventionsprojekt, das Kinder gerade vor kriminellen Karrieren bewahren soll. Ganz ehrlich: Ich sehe nicht, dass Ihnen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wirklich wichtig ist. Wer Kriminalität bekämpfen und Menschen schützen will, weiß, dass das nicht ohne Investitionen in die Menschen, die unsere Sicherheit verteidigen, funktioniert. Ihr Haushalt ist aber blind, wenn es um die veränderte Sicherheitslage in diesem Land geht. Das wird nächstes Jahr nicht nur für Sie zum Problem werden. (Beifall von der SPD) Die Zahlen zeigen es: Die Sicherheitslage ist angespannt. Dass der Innenminister nicht mehr halten kann, was er einst versprochen hat, zeigen auch seine Kompetenzwerte. Laut aktuellem NRW-Trend ist die Bilanz von Herbert Reul verheerend. 56 % der Wahlberechtigten sind unzufrieden mit der Bekämpfung von Kriminalität und Verbrechen in Nordrhein-Westfalen. Das ist der schlechteste Wert, seit der Innenminister im Amt ist. Die Menschen haben offensichtlich verstanden, dass vollmundige Versprechen bei diesem Innenminister eben nicht zu beherzten Taten führen und vieles nicht zu Ende gedacht wird. Das zeigt auch die Einstellung von 3.000 Kommissaranwärter*innen, mit denen sich diese Landesregierung gerne rühmt. Keine Innenausschusssitzung vergeht, in der diese Zahl nicht wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird. Begleitet wird das von den eifrigen Ausführungen von Herrn Golland, den ich jetzt gar nicht sehe, der nicht müde wird zu erzählen, dass das unter der SPD ja völlig anders gewesen sei. Dabei vergisst er regelmäßig, dass seine eigene Partei schon seit sieben Jahren den Innenminister stellt. Das scheint ihm egal zu sein. Herr Golland, Sie hören mich vielleicht jetzt: Die Zeit vergeht eben, aber Konservative, deren Weltbild in den Neunzigern stehengeblieben ist, (Widerspruch von der CDU) stehen in der CDU gerade hoch im Kurs. Wenn man heute bei Ihnen Kanzlerkandidat wird, mag das eine Art Karrierevoraussetzung in der CDU sein; lösungsorientierte Politik für die Gegenwart aber macht man damit nicht. (Beifall von der SPD) Es reicht eben nicht, hohe Einstellungszahlen zu präsentieren, denn wer bereit ist, ein zweites Mal hinzuschauen, muss feststellen, dass auch die Drop-out-Quote Höchststände erreicht und inzwischen fast ein Landtag Viertel der Anwärterinnen und Anwärter ausscheidet, bevor ein Abschluss überhaupt erreicht ist. Das ist typisch für diese Landesregierung: Wenigstens, der Schein nach außen wird gewahrt. Ob Maßnahmen greifen, ob die Politik wirklich effizient ist, interessiert Sie überhaupt nicht. Wenigstens, die Presse stimmt. An verantwortungsvoller Politik für dieses Land haben Sie überhaupt kein Interesse, denn es ist eben nicht so, dass an dieser Drop-out-Quote nichts zu machen wäre. Fakt ist zwar, dass die Landesregierung viele Kommissaranwärter*innen einstellt; gleichzeitig erhöht sie aber die Ausbildungskapazitäten nicht, sodass die Ausbildung damit zwangsläufig weniger attraktiv werden muss. Auch in diesem Haushalt gibt es keine Impulse, das zu ändern. Dabei ist doch klar, dass die sicherheitspolitischen Herausforderungen nur dann bewältigt werden können, wenn wir genug ausgebildete Polizistinnen und Polizisten haben. Zu guter Letzt wird denen, die tagtäglich den Kopf für unsere Sicherheit hinhalten, auch noch an der Ausrüstung gekürzt. Streifenwagen sollen auf Verschleiß gefahren werden, Schutzhelme über Generationen getragen werden, und warme Anoraks gehören einfach nicht mehr zur Ausstattung dazu. Die schwarzgrüne Landesregierung schafft für die Polizei einfach mal den Winter ab. Ich sage Ihnen, Herr Reul: Wer den Rotstift an die Polizistinnen und Polizisten setzt, spart damit auch an der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Wer glaubt, Polizistinnen und Polizisten müssten für die eigenen Sparmaßnahmen herhalten, hat den Respekt vor denen verloren, die jeden Tag in diesem Land alles geben. Das kann nicht Ihr Politikansatz sein. Das kann nicht Ihre Haushaltspolitik sein. Wir fordern Sie dringend auf, das zurückzunehmen. (Beifall von der SPD) Der Einzelplan 03 für den Haushalt 2025 ist ein Kürzungsprogramm auf Kosten der Sicherheit in NRW. In aller Deutlichkeit muss festgestellt werden, dass der Innenminister sich in diesen von Unsicherheit geprägten Zeiten offensichtlich nicht durchsetzen konnte. Das zeigt, wie wenig wichtig dieser Landesregierung die Sicherheit in diesem Land jenseits von Sonntagsreden ist. Deshalb sagen wir Ihnen: Machen Sie das Richtige, reagieren Sie auf die steigende Kriminalität! Kriminelle bekämpft man nicht mit markigen Worten und auch nicht mit gut klingenden Schlagzeilen. Kriminelle bekämpft man mit einer gut ausgestatteten Polizei und mit gut ausgestatteten Sicherheitsbehörden. Dem wird dieser Haushalt ganz sicher nicht gerecht. Wir lehnen den Einzelplan in der vorliegenden Ausführung deshalb ab. (Beifall von der SPD) 04.12.2024

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Die Redezeit wurde gerade um 43 Sekunden überschritten, aber das macht nichts. Den anderen Fraktionen stehen nicht mehr zu. (Heiterkeit von der SPD – Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) Für die Fraktion der CDU hat nun Dr. Katzidis das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Christina Kampmann, die Rede gerade war nett. (Zuruf von der SPD: Die war gut!) Ich werde gleich sehr dezidiert auf den einen oder anderen Punkt eingehen. Auch das Innenministerium unterliegt in einer schwierigen Krisen- und Kriegszeit natürlich Sparzwängen. Das ist wie in anderen Bereichen auch. Trotzdem ist der vorliegende Haushaltsentwurf für das Innenministerium mit 7,4 Milliarden Euro der größte in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ist seit 2017 die achte Steigerung in Folge. Das geschieht in einer Zeit, in der der Landeshaushalt von sinkenden Steuereinnahmen und zusätzlichen Belastungen durch die Entscheidungen der Bundesampel, die mittlerweile und vor allen Dingen auch glücklicherweise Geschichte ist, geprägt ist. Nur ein kleines konkretes Beispiel: Bei den Bezirksregierungen mussten wir allein 15 zusätzliche Planstellen für den Vollzug des Cannabis-Legalisierungsgesetzes vorsehen. Das Gesetz belastet auch die Städte und Kommunen in besonderem Maße. Trotz der Belastungen durch die Bundesampel, der Krisen- und Kriegslage, in der wir uns in Europa befinden, und der steuerlichen Mindereinnahmen genießt die innere Sicherheit in dieser Wahlperiode bei uns nach wie vor Priorität. (Beifall von der CDU) Mehr als 50 % des Haushaltes für das Innenministerium fließt in unsere Polizei. Schauen wir uns einzelne Bereiche unserer Polizei doch mal an. Erstens: die Personalsituation. 3.000 jährliche Einstellungen – du hattest es eben angesprochen – sind Rekord in Nordrhein-Westfalen. Das Entscheidende ist: Viele Regierungen in der Vergangenheit haben zwar die Einstellungszahlen erhöht, aber erst seit 2017 existiert ein tatsächlicher Nettozuwachs, im Übrigen trotz der Abbrecherquote von aktuell 25 %. Es ist also ein Personalzuwachs zu verzeichnen. Das macht sich dann bei den Stellen entsprechend bemerkbar. 40.587 Stellen gab es bei den Beamtinnen und Beamten im Jahr 2017. Im nächsten Jahr Landtag steigen sie auf 43.592 – ein Plus von 3.005 Stellen oder 7,4 %. (Beifall von der CDU und Verena Schäffer [GRÜNE]) Die Stellen für Beamte im Vorbereitungsdienst, also für Anwärter, haben wir von 5.812 im Jahr 2017 auf 9.338 im Jahr 2025 erhöht – ein Plus von 3.526 Stellen oder 60,6 %. Bei den Arbeitern verzeichnen wir einen Zuwachs von 6.012 Stellen auf 9.847 Stellen – ein Plus von 63,8 %. Bei der nordrhein-westfälischen Polizei gibt es mittlerweile über 60.000 Bedienstete. Der Zuwachs wird auch in der Zukunft genauso weitergehen. (Beifall von Sascha Lienesch [CDU]) Zweitens: Einsatzmittel. Streifenwagen wurden eben angesprochen. Auch im nächsten Jahr werden 1.000 neue Fahrzeuge zum Einsatz kommen: Streifenwagen, Mannschaftswagen und Fahrzeuge für die Bereitschaftspolizei. Zusätzlich werden für die Wasserschutzpolizei neue Boote angeschafft. Es sieht also nicht ganz so schwarz aus, wie es gerade von der SPD-Fraktion dargestellt wurde. Drittens: Digitalisierung. Wir haben das virtuelle Großraumbüro eingerichtet, in dem unsere Ermittler aus den 47 Kreispolizeibehörden in ganz Nordrhein-Westfalen gemeinsam online an einem Fall arbeiten können. 285 Millionen Euro gibt das Innenministerium allein für die weitere Digitalisierung im Bereich unserer Polizei im kommenden Jahr aus. Wir werden auch weiterhin in moderne Technologien wie zum Beispiel unseren Robodog investieren, der Aufgaben in Gefahrensituationen übernimmt und Menschen durch seinen Einsatz schützt. Notizblöcke, so wie sie noch vor 2017 zu Zeiten eines SPD-Innenministers in den Streifenwagen an der Tagesordnung waren, haben wir abgeschafft und flächendeckend Smartphones angeschafft. (Beifall von der CDU – Lachen von der SPD) Wir haben ballistische Helme für die Spezialeinheiten und geräumigere Streifenwagen angeschafft, Bodycams flächendeckend ausgerollt und die Polizei NRW in das Zeitalter der Digitalisierung geführt. Unsere Polizei bleibt trotz der angespannten Haushaltslage auch im nächsten Jahr die am besten ausgestattete Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. Viertens: Liegenschaften. Seit 2017 haben wir dort rund 2,3 Milliarden Euro investiert und den seit Jahrzehnten bestehenden Sanierungsstau zumindest etwas abgebaut. Der Haushalt 2025 sieht weiterhin Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100 Millionen Euro für dringend notwendige Sanierungsprojekte vor. Fünftens: Bei dem Sicherheitspaket der Landesregierung haben wir nachgelegt. Zur Umsetzung des von uns sehr schnell und sehr konkret beschlossenen 04.12.2024 Sicherheitspaketes sind im kommenden Jahr zusätzlich 93 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt mehr als 300 Millionen Euro. Es werden 176 neue Stellen in unterschiedlichen Bereichen eingerichtet. Darüber hinaus wurden mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2024 bereits Mehrausgaben in Höhe von 2,3 Millionen Euro berücksichtigt und 52 neue Stellen eingerichtet. Unseren Worten folgen also schnell und konkret Taten. Das ist kein Wahlkampfgetöse. Wir stärken mit dem Sicherheitspaket auch den Verfassungsschutz, den Einsatz von virtuellen Ermittlern, das Internetmonitoring, die Zentralen Ausländerbehörden und viele andere Bereiche. Außerdem planen wir – es wurde angesprochen – eine weitere Abschiebehaftanstalt. Dieses Sicherheitspaket ist das größte in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Sechstens: Katastrophenschutz. Wir vergessen auch nicht den Katastrophenschutz, der für uns mit dem vor einigen Jahren neu eingerichteten eigenen Haushaltstitel weiterhin eine wichtige Rolle spielt, gerade in diesen Krisen- und Kriegszeiten. 7 Millionen Euro stehen hier allein im nächsten Jahr für Dinge wie das Katastrophenschutz-Landeslager zur Verfügung. Zusätzlich schaffen wir übrigens, wie in der Vergangenheit auch, Fahrzeuge für den Katastrophenschutz an. Zum Teil sind das hochspezialisierte Fahrzeuge wie die jetzt anstehenden acht Lkw zur Waldbrandbekämpfung. Auch der Ansatz für die Notruf-App nora wird massiv steigen. Dieser verdoppelt sich von 5 auf 11 Millionen Euro im kommenden Jahr. Die Investition dient dazu, die App zukünftig gegen Missbrauch zu sichern. Die Kosten dafür teilen sich die Bundesländer solidarisch auf. An der zukünftigen Landesstelle für den Katastrophenschutz im Ministerium wird trotz der angespannten Haushaltslage und der Sparzwänge auch weiterhin nicht gerüttelt. Das genießt auch bei uns Priorität. Wir richten erneut 30 Stellen zur Förderung schwerbehinderter Menschen ein. Das ist uns eine Verpflichtung, an die wir uns sehr, sehr gerne halten. Unsere Sicherheitsbehörden werden also auch im kommenden Jahr 2025 gut aufgestellt und in der Lage sein, ihre Arbeit genauso gut zu machen wie bisher. Deswegen stimmen wir natürlich dem Einzelplan mit unseren Änderungsanträgen zu und laden die Opposition ganz herzlich ein, ebenfalls diesem Plan zuzustimmen, weil er nämlich mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen bedeutet. Landtag Zum Schluss noch einmal der Hinweis – Clankriminalität werden wir ja auch am Freitagmorgen noch diskutieren –: Liebe Kollegin Kampmann, du hast eben zumindest die eine oder andere Zahl angesprochen. Wenn man in einem Bereich wie Clankriminalität oder in einem Bereich wie Kindesmissbrauch mehr Zahlen im Hellfeld hat, dann ist das nicht ein Negativindiz, sondern es ist ein Indiz für eine gute und herausragende Polizeiarbeit und für Ermittlungsdruck, der da ausgeübt wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ste- fan Zimkeit [SPD]: Mehr Kriminalität ist ein gu- tes Zeichen – das ist eine interessante Darstellung!) – Ja, ich würde mich vielleicht einmal mit Statistiken und mit der Arbeit beschäftigen, dann kommt das vielleicht auch bei der SPD-Fraktion an. Unsere nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden leisten eine herausragende Arbeit, und diese Zahlen dokumentieren das in besonderem Maße, weil wir dort nämlich Strukturermittlungen durchführen, aber auch andere Ansätze verfolgen – die 1000 Nadelstiche –, aber auch Prävention betreiben. Das sind die drei Säulen, die klar sind. Wenn wir noch mehr tun wollen, können wir natürlich auch noch mehr investieren. Aber dann brauchen wir auch die notwendigen bundesgesetzlichen Grundlagen, die in den letzten drei Jahren verweigert worden sind, (Christina Kampmann [SPD]: Ihr habt ja im Bundesrat blockiert! – Marc Lürbke [FDP]: 16 Jahre CDU in der Bundesregierung!) um wirklich gegen organisierte Kriminalität effektiv vorgehen zu können. Das wird hoffentlich ab dem 23. Februar anders sein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Dr. Katzidis hat gerade die Opposition eingeladen. Ich darf jetzt einen Teil der Opposition, nämlich den Sprecher der FDP, Mark Lürbke, einladen, an das Rednerpult zu kommen.

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Marc Lürbke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen eine Sicherheitspolitik, die unsere Bürgerinnen und Bürger schützt, unsere Freiheit wahrt und den Rechtsstaat stärkt. Ich möchte deshalb zuerst einmal allen danken, die sich dafür jeden Tag, und zwar oft rund um die Uhr, einsetzen. Ich finde, das kann man gar nicht oft genug sagen. Bestmögliche Sicherheit schaffen wir nicht hier von diesem Pult oder der Minister aus sei-04.12.2024 nem Sessel im Ministerium, sondern das machen unsere Einsatzkräfte. Ganz gleich, ob von Polizei, Feuerwehr oder im Katastrophenschutz: Die stehen draußen auf der Straße, die fahren die Einsätze, und deshalb einmal von dieser Stelle ein Dankeschön an die gesamte Blaulichtfamilie! (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich finde, das kann man gar nicht hoch genug anerkennen. Aber die Wahrheit ist: Von so einem Dankeschön können sich unsere Einsatzkräfte am Ende nicht sonderlich viel kaufen, sondern sie erwarten und brauchen zu Recht die Rückendeckung und Unterstützung von der Politik und von dieser schwarz-grünen Landesregierung. Da bleibt diese Landesregierung auch mit diesem Haushaltsentwurf hinter den berechtigten Erwartungen zurück. Ich hörte im Ausschuss schon viel Lobhudelei und sehe auch Schulterklopfen von Schwarz-Grün bereits für diesen Einzelplan. Wenn man sich das mal genauer anschaut, erkennt man, dass vieles davon gut ist, aber vieles davon auch nur Nebelkerzen sind. Denn in Wahrheit sieht das, wenn man mal den Faktencheck macht, manchmal doch ein wenig anders aus. Die Gesamtsituation ist nicht zu leugnen. Da kennen wir die Zahlen. Die Kriminalität ist in bestimmten Bereichen in Nordrhein-Westfalen in den letzten zwei, drei Jahren massiv angestiegen. Ich nenne nur Kinder- und Jugendgewalt oder Messerangriffe beispielsweise, aber auch die organisierte Kriminalität ist weiter auf dem Vormarsch – Rocker, Mocro-Mafia, Extremismus sind hier zu nennen. Es geht im Grunde in fast allen Bereichen weiter durch die Decke. Wir haben eine sehr hohe Gefährdungslage. Wenn man sich darauf dann die Reaktion der Landesregierung anschaut, dann hat sie in der Tat punktuell nachgebessert. Ja, allerdings nicht so richtig aus Überzeugung, sondern vielmehr, weil der öffentliche Druck bestand, hier auch nachzubessern. Ich gebe mal ein Beispiel – ich sagte es gerade –: Extremismus von links wie rechts, politisch motivierte Kriminalität, alles geht durch die Decke. Aber der eigentliche Plan dieser schwarz-grünen Landesregierung war, beim Verfassungsschutz zu kürzen. Fakt! Ein ziemliches Unding. Gut, dass Sie da von Ihrem fatalen Weg jetzt abgekehrt sind. Herr Minister, ich begrüße diesen Sinneswandel ausdrücklich genauso wie die massiven Investitionen in den Verfassungsschutz. Sie sind dringend notwendig. Aber dann sollten wir uns auch über die Anforderungen, den rechtlichen Rahmen, die Fertigkeiten und die Kontrolle des Verfassungsschutzes unterhalten. Ich will das hier noch einmal sagen, Herr Minister: Dazu bin ich gerne vonseiten der FDP bereit. Ich Landtag finde auch, bei der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, die Sie ja angekündigt haben, sollte es einen breiten Konsens geben. Bitte suchen Sie das Gespräch! Ich bin sehr gespannt und warte darauf. Seit zweieinhalb Jahren hat Karlsruhe Ihnen in Ihr Aufgabenheft geschrieben, den Verfassungsschutz hier entsprechend anzupassen. Also, ich bin sehr gespannt, wann Sie uns das entsprechend vorlegen. (Beifall von der FDP) Klar ist aber, dass sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz technisch gut geschult und personell optimal aufgestellt sein müssen, um mit Kriminellen und Extremisten Schritt zu halten. Da bleibe ich mal bei der Ausstattung der Polizei und will jetzt auch gar nicht über den warmen Anorak sprechen, den Sie unseren Polizeibeamtinnen und - beamten vielleicht verwehren oder nicht mehr standardmäßig zur Verfügung stellen. Ich will auch nicht darüber reden, dass Sie unseren Polizeibeamten empfehlen, lieber ein bisschen mehr Treppen zu steigen als den Aufzug zu benutzen oder dass die Streifenwagen länger und ein Stück weit auf Verschleiß fahren sollen. Darüber will ich gar nicht reden. Ich will lieber über einen ganz zentralen Punkt reden, der doch ziemlich deutlich macht, wie wenig ernsthaft es diese Landesregierung mitunter mit dem Respekt gegenüber unseren Einsatzkräften hält und wie leichtfertig sie auch ideologische Spielchen über den Schutz unserer Beamten stellt. Ein Beispiel: Wir haben unter Schwarz-Gelb 18 von 47 Kreispolizeibehörden mit dem Taser, mit dem DEIG, ausgestattet – 18 von 47. Bis heute verweigern Sie aus rein ideologischen Gründen – und das ist die Wahrheit – den restlichen Behörden dieses wichtige und bestens erprobte Einsatzmittel. Ich halte das für ein Unding. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dr. Julia Höl- ler [GRÜNE]) Sie sagen selbst, dass in drei von vier Fällen allein die Androhung des Tasers reicht, um eine Situation zu entschärfen. Trotzdem lassen Sie die Beamtinnen und Beamten im Regen stehen, indem Sie ihnen nicht dieses Einsatzmittel geben. Wir haben Tausende Angriffe auf Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen. Jetzt haben wir endlich einmal ein Einsatzmittel, das nachweislich dagegen hilft. Dieses Einsatzmittel geben Sie den Beamten nicht überall. Das finde ich wirklich scheinheilig. Es hat mit Respekt vor unseren Polizeibeamten rein gar nichts zu tun. (Beifall von der FDP) Da muss man wirklich sagen: Die CDU ist eben nur so gut wie der Koalitionspartner, mit dem sie regiert. (Lachen von Gregor Golland [CDU] und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) 04.12.2024 An dieser Stelle versagen Sie leider restlos. So wird Schwarz-Grün dann auch zum Sicherheitsrisiko – zum Sicherheitsrisiko sowohl für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Der Taser ist aber auch nicht das Einzige, was fehlt. Vielfach grenzt die Situation in manchen Polizeiwachen schon fast an Mangelverwaltung. Da fehlt es an elementarsten Dingen: an Büros, an Softwarelizenzen. Es fehlt weiter an Anerkennung für die Tutoren in der Ausbildung. Es fehlt an klarer Rückendeckung für geleistete Überstunden unserer Polizeibeamten; hier sei einmal das Stichwort „Bagatellgrenze“ genannt. Es fehlt an mehr Lehrenden in der Polizeiausbildung und an Ausbildungsmaterial. Da gibt es doch einiges. Das ist eben nicht der Rückhalt, den unsere Einsatzkräfte tatsächlich brauchen. Natürlich fehlt es weiterhin an Personal. Nun ist das richtig, was Kollege Dr. Katzidis sagt. Ja, wir haben einen Personalaufwuchs, den wir 2017 eingeleitet haben. Ehrlich gesagt, sind die 3.000 auch gut. Aber man muss hier einmal einen Blick hinter die Fassade werfen. Wie viele von diesen 3.000 kommen denn tatsächlich an? Wir haben eine Drop-out-Quote, eine Abbrecherquote, von mittlerweile 25 %. Wenn ich 3.000 einstelle und 25 % abbrechen, fehlen allein deshalb – das ist keine Raketenwissenschaft – 750 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Das können wir uns in Nordrhein-Westfalen nicht leisten. Ich erkenne aber auch in diesem Haushaltsplanentwurf keine Maßnahmen, die Sie gezielt dagegensetzen. Das ist sträflich. Da müssten Sie unbedingt nachbessern. (Beifall von der FDP) Das wird nicht nur von den Polizeigewerkschaften und uns bemängelt, sondern ist ja auch relativ leicht verständlich. Wenn ich auf der einen Seite mehr junge Leute einstelle, muss ich auf der anderen Seite die Ausbildungskapazitäten erhöhen. Das heißt, dass Sie auch die Zahl der Lehrenden, der Räume, der Lizenzen und all diese Dinge erhöhen müssen. Das finden wir in diesem Haushalt nicht. Sie haben Glück, dass jetzt die Realschülerinnen und Realschüler dazukommen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie das in der letzten Legislaturperiode war, und bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, das gemeinsam zu machen, weil die FDP sich in dieser Frage durchgesetzt hat, auch gegen Widerstände im Innenministerium. Es ist doch eine riesige Erfolgsgeschichte, auch Menschen mit mittleren Bildungsabschlüssen Karrieremöglichkeiten bei der Polizei zu geben. Das hilft Ihnen jetzt natürlich auch, diese 3.000 am Ende zu erreichen. (Beifall von der FDP) Die Ausbildung der Beamten ist aber nicht alles. Dass Sie die Zahl der Neueinstellungen der Regie-Landtag rungsbeschäftigten von jährlich 500 auf nahezu null herunterfahren, ist ein Punkt, über den keiner spricht. Darüber sollte man aber dringend sprechen, weil das eigentlich ein Skandal ist. Es ist ein ganz wichtiger Baustein zur personellen Stärkung unserer Kreispolizeibehörden gewesen. Das haben Sie zum Glück jetzt noch erkannt. Sehr eilig hat die Koalition mit einem Änderungsantrag versucht, noch zu heilen: 15 Stellen für Assistenten in der Kriminalpolizei. Das ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein; das wissen Sie selbst. An dieser Stelle muss mehr kommen. Sonst wird es uns nicht gelingen, mit der Entwicklung der Kriminalität Schritt halten zu können. Da müssen wir schneller, klüger und kreativer werden. Mit der Ergänzungsvorlage konnten Sie also zumindest einige Unwuchten im Haushaltsentwurf korrigieren. In einigen Bereichen bleiben sie aber bestehen. Ich bin da sehr bei Frau Kollegin Kampmann, die beispielsweise auf „Kurve Kriegen“ hingewiesen hat. Bei so bewährten Präventionsprojekten wie „Kurve Kriegen“ soll gespart werden. Man kann gar nicht genug betonen, wie wichtig diese Präventionsprojekte sind. Ich erinnere mich gut an die Worte von Oliver Huth vom BDK, der noch jüngst in einer Anhörung betont hat, welche Folgekosten wir uns eigentlich ersparen, wenn wir gezielt in diese Präventionsprojekte investieren. Das machen Sie hier nicht. Ich halte das für einen Fehler. Zum Schluss: Herr Minister, ich habe Sie zuletzt mal als Meister der Augenwischerei bezeichnet. Sehen Sie es mir nach. Aber die Wahrheit ist: Ihre Erfolge sind bei Weitem nicht mehr so groß, wie Sie sie oftmals hier und in der Öffentlichkeit darstellen. Das ist eben nicht mehr der Fall. Vielleicht werden Sie das gleich in Ihrer Rede wieder oberlehrerhaft so ein bisschen abtun und sagen: Ach, der Lürbke hat wieder die Leistungen unserer Polizeibeamten diskreditiert oder gesagt, unsere Polizeibeamten machten nicht genug, es sei alles nicht genug, und man müsste mehr tun. Nein, ich habe versucht, genau die Punkte herauszustellen, bei denen ich glaube, dass man an sie herangehen kann, wenn man das möchte. Wenn man die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen mit Priorität voranbringen will, kann und muss man gezielt an sie herangehen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir über diese Punkte künftig diskutieren und sie dann auch gezielt voranbringen würden. Es ist aber Ihre Aufgabe, innere Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Dem wird, wie ich gerade sagte, dieser Einzelplan nicht gerecht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dr. Julia Höller das Wort. Bitte sehr. 04.12.2024

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon ganz oft gehört: Es reicht nicht. – Jeder Wortbeitrag der Opposition zu jedem Einzelplan enthielt irgendwie: Es reicht nicht. – Wissen Sie was? Ich fühle das, ehrlich gesagt, auch; denn mehr wäre wirklich besser. Ich würde wahnsinnig gerne mehr Geld in die Polizei investieren. Ich würde wahnsinnig gerne mehr Geld für den Katastrophenschutz ausgeben. Aber dieses „Es reicht nicht“-Empören gehört zur Oppositionsarbeit. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Da habt ihr ja Er- fahrung!) Das ist okay. Ich habe nur wirklich ein Problem damit, wenn auch jetzt wieder hier alles schlechtgeredet wird, wenn hier ständig suggeriert wird, wir lebten in einem unsicheren Land, wenn hier ständig suggeriert wird, wir sparten an innerer Sicherheit. Meine Damen und Herren, das ist einfach nicht richtig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) NRW ist sicher. Die Menschen in NRW vertrauen der Polizei und dem Staat. Es ist jede Menge Geld im System; in diesem Bereich sind es 7,49 Milliarden Euro. Das ist eine Zahl mit neun Nullen. Logischerweise ist mehr immer wünschenswert, aber zwischen „mehr geht immer“ und „Kahlschlag“ liegt ganz schön viel Graubereich. Dazwischen liegen einige Milliarden Euro, und dazwischen liegt, ehrlich gesagt, auch die Redlichkeit der Opposition. (Beifall von den GRÜNEN und Christina Schulze Föcking [CDU]) Lassen Sie uns gemeinsam in den Einzelplan 03 schauen. Ich spreche dazu fünf Punkte an. Erster Punkt. Wir investieren in die Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen. Das können wir im Polizeikapitel sehen. Vor den Inhalten eine kleine Nettigkeit; das ist absolut mein Humor: Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber das Polizeikapitel ist charmanterweise das Kapitel 03 110. Bei aller Trockenheit der Haushaltszahlen: Wer sich das ausgedacht hat – das finde ich toll. Vielen Dank dafür. Wir lächeln, wenn wir dieses Kapitel aufschlagen. (Beifall von den GRÜNEN, Gregor Golland [CDU] und Christina Schulze Föcking [CDU]) Nun aber zum Inhalt. Wir investieren mit 3.000 Einstellungsermächtigungen in die Anzahl der Personen, die für unsere Sicherheit sorgen. Das erhöht die Sicherheit der Menschen ganz unmittelbar. Wir investieren in die Qualität, also in die Aus- und Fortbildung dieser Personen, weil wir die bestausgebildete Polizei haben möchten. Außerdem investieren Landtag wir in die Ausstattung der Polizei, weil wir die am besten ausgestatteten Polizistinnen und Polizisten haben möchten. Hierfür investieren wir insgesamt 30 Millionen Euro. Sie können noch so oft rufen: Sie sparen an der Sicherheitsausstattung der Polizei. – Das ist völliger Quatsch. Aber der Anorak! – Das ist ein kleiner Insider aus dem Innenbereich, den Sie vielleicht heute schon mitbekommen haben. Es ist nicht uninteressant. Was ist denn mit diesem Anorak überhaupt? Der Anorak wird eingespart. Wer das nicht wöchentlich im Innenausschuss mitverfolgt: Der Anorak wird nicht mehr flächendeckend allen Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung gestellt, weil er unpraktisch ist und nicht genutzt wird. Deshalb weg damit! Die Dinger müssen doch nicht in jedem Spind herumfliegen. Warum sollten sie? Dieser Einsparungsvorschlag kommt aus der Polizei. Das ist ziemlich klug, und genau so gehen wir vor. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir investieren in die Gebäude der Polizei. Es gibt viele renovierungsbedürftige Gebäude, und wenn ich vor Ort bin, dann denke ich auch häufig: Huch, vielleicht reicht das alles nicht. – Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir es über eine VE von 100 Millionen Euro im Haushalt 2025 endlich wieder ermöglichen, Sanierungen und Modernisierungen anzugehen. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen für unsere Polizistinnen und Polizisten, die – da bin ich mir sicher – sich nicht nur durch Gebäude oder die neuen Streifenwagenmodelle ergeben, sondern aus einem Gesamtpaket entstehen, das unsere Polizei in NRW ausmacht. Mit Blick auf die Menschen liegen wir gar nicht so verkehrt. Auch die Rekordzahlen bei den Bewerbungen sprechen dafür. Zweiter Punkt. Wir reagieren mit diesem Haushalt und mit der Ergänzungsvorlage auf eine neue Bedrohungslage. Nicht erst seit dem schrecklichen Terroranschlag in Solingen wissen wir, dass sich die islamistische Bedrohung und die islamistische Radikalisierung verändern. Wir gehen das an. Eine zentrale Rolle spielt der Verfassungsschutz. Deshalb geben wir hierfür mehr Geld in das System. Es wird natürlich auch darüber gesprochen, ob der Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen ausgestattet wird. Das können wir unter drei Bedingungen tun. Die Befugnisse müssen erstens wirken. Es hilft nichts, wenn sie nur ein Feigenblatt sind, und dann zu sagen, wir hätten etwas getan. Wenn diese Befugnisse tatsächlich wirken und hierdurch unsere Sicherheit erhöht wird, dann sind wir dabei. Es handelt sich zweitens nicht um unverhältnismäßige Eingriffe in unsere Grundrechte. Wir müssen 04.12.2024 dafür sorgen, dass diese Befugnisse so grundrechtssensibel wie möglich eingesetzt werden. Mit diesen Befugnissen gehen drittens mehr Transparenz und eine stärkere Kontrolle einher. Das gilt für virtuelle Ermittler, virtuelle Agenten und auch für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Es geht darum, die Arbeit der Sicherheitsbehörden an die neuen Bedrohungen anzupassen. Das tun wir mit diesem Haushalt. Dazu gehört, dass wir den Sicherheitsbehörden ermöglichen, auch in den dunkelsten Ecken des Internets zu ermitteln, und dass wir KI einsetzen, um die Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler zu erleichtern. KI kann riesige Bildmengen nach verfassungsfeindlichen Symbolen durchsuchen oder Sprachaufnahmen automatisch in Text umwandeln. Natürlich ist es unser Job, darauf zu achten, dass datenschutzrechtliche und ethische Standards eingehalten werden. (Beifall von den GRÜNEN und Thomas Schnelle [CDU]) Dritter Punkt. Wir investieren in den Katastrophenschutz und in die Feuerwehr. Nein, das Kapitel heißt noch nicht 03 112, aber das wäre eine schöne Idee. (Heiterkeit von Verena Schäffer [GRÜNE]) Ich weiß, dass der Katastrophenschutz im Moment ein bisschen hinten runterfällt. Das Thema boomt gerade nicht so richtig. Das ist aber gut, denn das bedeutet, dass dieses Jahr ziemlich viel glatt gelaufen ist, dass unsere Investitionen in Vorsorge gewirkt haben und dass wir auf einem guten Weg sind. Genau deshalb treiben wir den Aufbau der Landesstelle Katastrophenschutz weiter voran. Wir brauchen zum Beispiel digitale Lagebilder und die Vorbereitung für eine verbindliche Katastrophenschutzbedarfsplanung, um von der nächsten Krise nicht überrascht zu werden. Darum ist „üben, üben, üben“ so wichtig; das ist für alle Fachleute ein No-Brainer. Wir verdoppeln die Gelder für Übungen, damit Großverbände im Krisenfall tatsächlich einsatzfähig sind. Das zeigt, dass wir mit diesem Haushalt nicht nur auf die Spotlights oder auf die lauten Forderungen schauen, sondern dass wir auch dann in den Katastrophenschutz investieren, wenn die Lobby etwas kleiner und der Beifall etwas leiser ist. (Beifall von den GRÜNEN und Gregor Golland [CDU]) Vierter Punkt. Das Thema „Prävention“ zieht sich wie ein roter Faden durch diesen Haushalt. Kluge Innenpolitik beginnt, bevor Straftaten geschehen. Mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro in der Ergänzungsvorlage stärken wir Präventionsprogramme, um zum Beispiel eine Radikalisierung frühzeitig zu verhindern. Jetzt mögen Sie wieder rufen: Das reicht nicht; Sie sparen doch. – Ja, das stimmt. Wir sparen aber vor Landtag allem an der Öffentlichkeitsarbeit. Das ist schade, aber es ist weniger skandalös, als Sie es darstellen. Es stimmt, dass es nie genug Prävention gibt. Jeder im Innenhaushalt für Kinder und Jugendliche ausgegebene Euro rentiert sich mehrfach. Das ist keine kurzfristige, auf Sicht fahrende Politik, sondern eine Politik, die Vorsorge für zukünftige Generationen ernst nimmt. Fünfter Punkt. Vielleicht haben Sie es in den Änderungsanträgen gesehen, vielleicht aber auch nicht, dann erzähle ich es Ihnen gerne: Wir nehmen die Stärkung der Kriminalpolizei ernst und unterlegen das, was wir in den letzten Plenarwochen dargestellt haben, mit Geld und mit Funktionsstellen. (Marc Lürbke [FDP]: Aus vorhandenen Mit- teln! 15 Stellen!) Wir finanzieren einen Piloten zu Kriminalassistenten. Diejenigen, deren Job es ist, zu ermitteln und Verbrecher zu jagen, sollen genau das tun. Sie werden von der Büroarbeit entlastet. Lassen Sie uns in NRW Vorreiterin werden, indem wir unsere Kriminalpolizei effektiver machen. Es ist grandios, dass wir das in diesem Haushalt verankern können. (Marc Lürbke [FDP]: 15 ist grandios!) Wie wir mit unserer Kriminalpolizei umgehen, trägt unmittelbar zur Sicherheit der Menschen in NRW bei. (Beifall von den GRÜNEN) Schauen wir noch einmal von oben auf diesen Haushalt. Es ist ein bisschen schwierig zu erklären, denn insgesamt handelt es sich um einen Rekordhaushalt; noch nie war in einem Landeshaushalt oder auch in diesem Einzelplan 03 so viel Geld. Gleichzeitig müssten aufgrund von Inflation und Tarifsteigerungen diese Erhöhungen noch viel größer ausfallen. Da, wo nicht erhöht wurde, fühlt es sich fast an wie eine Kürzung. Ich kann jede Person in dem System verstehen, die sagt: Hier fehlt es an etwas; hier braucht es etwas mehr. – Ich möchte heute versprechen, dass wir zuhören. Wir checken, wenn jemand sagt: „Wir brauchen etwas mehr; da wurde an der falschen Stelle etwas weggenommen“, und dafür gute Begründungen nennt. Dann hören wir zu und checken, was wir als Fraktion dazu beitragen können, um Abhilfe zu schaffen. Denn unser Ziel als schwarz-grüne Koalition ist die Sicherheit der Menschen in NRW. Mit diesem Haushalt hinterlegen wir das mit Zahlen, und zwar nicht immer mit dem Fokus auf denjenigen, die am lautesten schreien, nicht immer da, wo die Lobby am größten und die Rufe am lautesten sind, sondern da, wo die natürlich begrenzten Ressourcen „Geld“ und „Personal“, wirklich wirken können. – Vielen Dank. 04.12.2024 (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Wagner das Wort. Bitte sehr.

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Markus Wagner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Nancy Faeser die schlechteste Bundesinnenministerin aller Zeiten ist, das weiß jeder. Aber wird es jetzt endlich besser? Momentan liegt Merz vorne, und der will keine bürgerliche Regierung mit der AfD, sondern eine mit SPD oder Grünen. Sein eigener Landesverband NRW regiert hier mit den Grünen. So kann Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland, als sogenannte kleine Bundesrepublik uns Aufschluss darüber geben, wie das mit der CDU und der inneren Sicherheit so läuft. Denn wir haben das Ergebnis schwarz auf weiß, amtlich bestätigt. Die Resultate sind so eindeutig wie erschreckend. Die Kriminalität steigt rapide; sie explodiert. Zwei Jahre ist Hendrik Wüst mit seiner CDU und den Grünen an der Macht, zwei Jahre und wir haben 20 % mehr Kriminalität. Die Kriminalität steigt stärker als die Preise. Und wie reagiert die CDU? Wird entsprechend mehr in die Sicherheit investiert? Nein. Der Haushalt für das Innenressort wächst um gut 1 %. Er verliert durch die Inflation real und durch die Steigerung der Kriminalität um 20 % operativ. Ein reaktiver Schwerpunkt ist nicht gesetzt. Die Folge ist: Wir haben weniger Polizisten pro Kriminellem und daher – logisch – weniger Ermittlungsdruck auf die Verbrecher. So macht die CDU Standortpolitik; Standortpolitik für Kriminelle. Erst diese Woche mussten Sie, Herr Reul, zugeben: Die Clankriminalität ist in den letzten zwei Jahren um 30 % gestiegen. Nadelstiche gegen Clans hatten Sie uns angekündigt. Aber mit Nadeln gegen Messer und Macheten? Das konnte nicht gutgehen. Jetzt haben wir nicht nur die alten türkisch-libanesischen Clans, jetzt haben wir Verteidigungskämpfe mit neuen syrischen und irakischen Verbrecherbanden, vor denen ich bereits 2018 an dieser Stelle gewarnt habe. Zur Krönung tauchen die im LKA-Lagebild nicht einmal auf, weil Sie das immer noch nicht umgesetzt haben. Den Kriminellen hinterherzutrotten, während die den Sprint einlegen und immer mehr werden: Das ist keine Reaktion einer Regierung, die die Bürger bestmöglich schützen will. Aber das ist kein Wunder. Sie ganz persönlich haben die Migrationspolitik der offenen Grenzen immer wieder bejubelt, erst in der Partei unter Merkel und jetzt mit den Grünen an Ihrer Seite. Die Profiteure: zum Beispiel die Mocro-Mafia, die ungehindert aus den Niederlanden einreist, Folter, Entführungen und Spreng-Landtag stoffattentate am laufenden Band verübt und dann unbehelligt über die Grenze zurückfährt. Der ganze Irrsinn, die Widersinnigkeit der etablierten Politik, kommt auch hier wieder zum Tragen. Denn der Grund für die momentane Anschlagsserie ist die Cannabis-Legalisierung, die Hendrik Wüst im Bundesrat natürlich nicht verhindert hat. Nun ist der neue Drogenmarkt da, und jeder will mitmachen. Menschenleben spielen keine Rolle. Sie hätten das verhindern können, aber die Grünen waren Ihnen wichtiger. Das ist Fakt. Aber es steigt nicht nur die Clankriminalität. Wir alle erleben es tagtäglich: Es wird unsicherer, Weihnachtsmärkte sind nun umzäunt, Merkel-Poller werden verbaut, und die Innenministerin warnt. Die erste Meldung, die ich heute Morgen lese: Bochum sagt den Weihnachtsmarkt ab, weil 70 Merkel-Poller nicht funktionstüchtig sind. 70! 70 Poller für einen Weihnachtsmarkt! Wenn die nicht da sind, Absage! Begreifen Sie eigentlich, was Sie mit unserem Land anrichten? Ich kann Ihnen sagen: Wir alle haben die Nase voll davon: die bosnische Kellnerin, der kroatische Restaurantbesitzer, die deutsche Mutter, der persische Arzt, die gut integrierten Menschen ausländischer Herkunft genauso wie die schon immer Deutschen. Wir alle sollen dabei zusehen, wie Sie dieses Land zugrunde richten. Nein, wir werden dabei nicht einfach zusehen. Wir alle erkennen das Deutschland, in dem wir leben, das wir lieben – ob legal eingewandert oder seit Generationen hier – nicht mehr wieder. Sie werden das bei den Wahlen erleben. Termin beim Facharzt in drei Monaten, der Einkaufswagen ein kleines Vermögen, Kriegstreiberei und Geld ins Ausland, dass einem schwindlig wird, aber wir fahren über geflickte Straßen und können nicht einmal einen Weihnachtsmarkt sichern. Wobei: Warum überhaupt? Warum muss man einen Weihnachtsmarkt neuerdings derart sichern? Jeder weiß, warum das so ist. Aber Sie wollen daran nicht erinnert werden. An die Fakten erinnern, das wäre ja rechts. Ja, über die Realität zu sprechen und sie auch verbessern zu wollen, das ist heute rechts. Wir alle wissen doch: Das gab es vor 2015 nicht. Es gab auch keine Notwendigkeit für Security in Supermärkten, wie das nun immer mehr zum neuen Normal wird. Man könnte also meinen, obwohl dem natürlich nicht so ist, man hätte es mit Schwachköpfen zu tun. Aber bitte sagen Sie das bloß nicht, (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) sonst kann es passieren, dass morgens um 5 Uhr das SEK bei Ihnen klingelt, beauftragt von einer Firma, die Hendrik Wüst mit Preisgeldern füttert, für die er rechtswidrig geworben hat und die der FDP-04.12.2024 Jugendvorsitzenden gehört – im besten Deutschland aller Zeiten. Zum neuen Normal sollen jetzt auch Gruppenvergewaltigungen gehören: 209 allein im letzten Jahr. Der Anteil migrantischer Täter: 78 %. Messerattacken: Auch die sind der neue Alltag. Ihre Antwort ist nicht etwa, die Messermänner ohne deutschen Pass endlich rauszuschmeißen und die Deutschen konsequent hinter Gitter zu bringen. Nein, Sie stellen allen Ernstes Verbotsschilder für Messer auf. Das ist so unzulänglich, so peinlich. Und vor allem: Es ist so gefährlich. Was machen Sie denn bei Vergewaltigungen? Stellen Sie da jetzt Schilder im Park auf: „Vergewaltigung zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr verboten“? Sie glauben, das hilft? Meine Damen und Herren, das ist alles lächerlich. Es ist traurig, weil Sie damit die potenziellen Opfer eben nicht schützen. Sie simulieren Handeln, anstatt zu handeln. (Beifall von der AfD) Die Antworten der Landesregierung auf meine Nachfragen zur Kriminalität – nur die aus der letzten Woche – sind kaum auszuhalten. Es sind unzählige Fälle. Am liebsten würde ich Ihnen stundenlang die Realität vorlesen; immer dieselbe Anatomie des Geschehens. Ein unberechtigter Asylbewerber ist entgegen Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz im Land, lebt von unserem Geld. Wohnung, Heizung, Krankenkosten – alles ist frei. Er ist drei-, fünf-, neun-, zwölfmal kriminell aufgefallen, sitzt weder im Knast, noch ist er abgeschoben und begeht die nächste Tat. Es ist – anders kann man das nicht mehr formulieren – ein politisches Verbrechen, das immer weiter zuzulassen. Dabei war doch klar: Wer ohne Not zu schnell zu viele von den Falschen hereinlässt, der wird Opfer produzieren, die es ohne seine Politik nicht gegeben hätte. Genau das ist der Punkt. Straftaten, die es ohne Ihre Politik nicht gegeben hätte, Opfer, die es ohne Ihre Politik nicht gegeben hätte, Opfer und Straftaten, die Sie alle hier im Haus politisch verantworten – es ist politisch verantwortete Kriminalität. (Beifall von der AfD) Eines ist doch vollkommen klar: Wir hätten mit einheimischer Kriminalität genug zu tun. Die übergroße Mehrheit der gut integrierten, legalen Ausländer ist nicht kriminell. Deren Ruf wird durch ihre ultralaxe Politik in Mitleidenschaft gezogen. Wann entschuldigen Sie sich endlich dafür, sehenden Auges Ausländerfeindlichkeit anzuheizen? (Beifall von der AfD – Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) Ich jedenfalls bitte meine gut integrierten Freunde für diese Politik um Verzeihung, auch wenn ich sie nicht Landtag verantworte. Aber wir alle zusammen werden das ändern. (Beifall von der AfD) Es gibt jede Menge Hausaufgaben. Terroristische Gefährder und relevante Personen – von denen laufen hier in NRW 464 herum. Die Abschiebequote ist verschwindend gering. Der Gefährderstatus hat nicht einmal eine rechtliche Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus. Als ich Sie schriftlich fragte, wann Sie diese gefährliche Lücke endlich schließen wollten, hieß es: gar nicht. „Gar nicht“ – das ist auch meine Antwort darauf, ob ich als Innenpolitiker eine schwarz-grüne Koalition im Bund empfehlen kann. Die Zahlen, Daten und Fakten sind so eindeutig, dass kein Interpretationsspielraum bleibt. CDU und Grüne haben Nordrhein-Westfalen unsicherer gemacht. Mein Rat: mit Sicherheit AfD. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wissen Sie, wir haben in den letzten Wochen und Monaten so oft darüber geredet, dass Vertrauen in Politik verloren gegangen ist. Sollen wir mal eine halbe Minute, zwei Minuten überlegen, warum das so ist? Dafür gibt es ja viele Gründe. Einer der Gründe: Wenn man innere Sicherheit als wichtig ansieht – ich kenne hier niemanden, der nicht der Meinung ist – und gleichzeitig feststellt, dass man 11 Milliarden Euro weniger Geld bekommt – warum auch immer; das kann man gut, schlecht finden, egal; Wirtschaftswachstum runter usw. –, dann wird man feststellen, dass man weniger Geld ausgeben kann, als man sich gewünscht hat. Frau Kampmann, Sie haben recht. Auch ich würde mir wünschen, man könnte noch mehr Geld ausgeben. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Aber ist Politik ein Wunschkonzert, ein Versprechungskonzert, das man nachher nicht halten kann? Oder muss man mit den Realitäten umgehen? Haben wir nicht die Pflicht, dafür zu sorgen, dass man sich realitätsbezogen die Fakten anschaut und sagt, dass, wenn wir jedes Jahr 11 Milliarden Euro weniger bekommen, (Ralf Witzel [FDP]: Wo denn? – Stefan Zimkeit [SPD]: Wo denn? Was denn?) jeder Bereich, auch der Bereich „innere Sicherheit“, einen Beitrag leisten wird? 04.12.2024 (Ralf Witzel [FDP]: Wo sind es 11 Milliarden Euro weniger?) Unter uns gesagt: Wenn man mit 7,5 Milliarden Euro Haushalt reingeht und damit den größten Ausgabenblock, der je für innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen ausgegeben worden ist, vorlegt, kann man nicht von einem Chaos sprechen, sonst müssten die Maßstäbe total verrückt worden sein. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es ist noch nie mehr Geld für innere Sicherheit ausgegeben worden, als dies im nächsten Jahr der Fall sein wird. Das ist die klare Faktenlage. Am liebsten gar nicht sparen, immer noch mehr wünschen und jeden Sparvorschlag diskreditieren – das sind keine seriösen Antworten; das will ich schon mal feststellen. Die seriöse Antwort heißt: Wie kann man so sparen, dass es die Qualität der inneren Sicherheit nicht gefährdet? Das ist ein bisschen anstrengender als nur „mehr, mehr, mehr“ zu sagen. Das ist übrigens auch viel mehr als das, was Herr Wagner vorgetragen hat: Das Ganze ist die Schuld der Ausländer. – Die Nummer kann ich nicht mehr hören. Sie ist auch Unsinn. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Sie haben die Messerangriffe genannt, Herr Wagner. Ist das ein Beispiel für Ausländerkriminalität? Sie wissen, dass es beim Messerangriff auf Leute im Bus in Siegen eine deutsche Mitbürgerin war, die das gemacht hat. Da war nichts mit Ausländern. Es ist doch dummes Zeug, sich das so einfach zu machen. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Es ist wirklich nicht in Ordnung, das so zu sehen. Zu den steigenden Zahlen: Was sagen Sie denn dann zum Anstieg beim Kindesmissbrauch? Wegen Ausländern? Das ist doch Quatsch. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Es ist nicht so simpel. Es ist leider komplizierter. Deswegen muss man genauer hinschauen. Deswegen sagen wir: Jawohl, bei Dienst- und Schutzkleidung können wir allein bei den Helmen rund 3 Millionen Euro einsparen, ohne dass in der Sache etwas gefährdet ist. Wir schauen uns die Anoraks an – nicht, weil wir meinen, dass die keine Anoraks brauchen, sondern weil offensichtlich nicht jeder sie braucht und sie in der Regel auch unpraktisch sind. Dann muss man doch sagen: „Okay, hätten wir vielleicht früher merken können“, aber jetzt merken wir es und konzentrieren das. Dienstfahrzeuge: Ja, wir fahren manche Streifenwagen jetzt etwas länger. Aber solange die noch fahren, ist doch alles in Butter. Wo ist das Problem, wenn Landtag man das Auto ein Jahr länger fährt? Das gibt uns sogar die Chance, ein Stück intensiver darüber nachzudenken, wie die zukünftige Flotte eigentlich aussehen soll. Im Übrigen gibt es auch in diesem Jahr nicht null Fahrzeuge, sondern tausend Fahrzeuge. Das ist ja nun mehr als gar keins. Auch bei den Booten – darauf wurde schon hingewiesen – wird weiter nachgerüstet, wird es weiter ein neues Boot geben; glasklar. Wir gehen da keine Kompromisse ein – dafür stehe ich auch persönlich –, wo es darum geht, dass die Sicherheit gefährdet ist. Es muss also nachgekauft werden, wenn es nicht mehr funktioniert. Dann wird es ersetzt, ob Waffe oder Weste. Auch „Kurve kriegen“ als Beispiel zu nennen, ist schräg. Bei „Kurve kriegen“, wo übrigens auch die Childhood-Häuser mit drinstecken – immer mit dran denken! –, geht es nicht darum, dass da 200.000 Euro weniger sind. Die Frage ist doch: Gibt es ein „Kurve kriegen“-Projekt weniger? Ja oder nein? Nein, es gibt keines weniger. Die müssen nur auch an bestimmten Stellen sparsam mit dem Geld umgehen, zum Beispiel bei der Öffentlichkeitsarbeit. Das ist doch kein Problem. Es ist nicht schön – ich würde da lieber mehr Geld geben –, aber es ist lösbar. Außerdem haben wir es, obwohl wir diese Schwierigkeit haben, geschafft, ein eigenes neues Sicherheitspaket aufzulegen. Über die Inhalte haben wir geredet: über 90 Millionen Euro für das Jahr 2025. 52 Millionen Euro, allein 60 % von diesen zusätzlichen Mitteln, fließen in die Sicherheitsbehörden. Das hat Herr Lürbke auch positiv erwähnt, wenn ich mich recht erinnere. Das ist fair und richtig so. Wir geben insgesamt 7,5 Milliarden Euro aus. Das ist ein Plus von 380 Millionen Euro, also mehr Geld als im Vorjahr. Das geht an Projekte wie digitale Streifen, Einsatz von künstlicher Intelligenz, Gesichtserkennung, Schnellauswerteteams, Quellentelekommunikationsüberwachung und Ausbau von „Wegweiser-Online“. „Wegweiser-Online“ ist wichtiger als „Wegweiser zu Fuß“, weil jeder weiß, dass diese Problematik im Netz stattfindet. Wir geben Geld für eine moderne Serverarchitektur für unsere Polizei-Cloud, unter der der Forensik-Desktop läuft. Finanziell unterlegt sind, nicht nur im Plan, neue Stellen in mehreren Bereichen, beim Verfassungsschutz massiv. Das ist eben schon erwähnt worden. Das muss ich hier nicht wiederholen. Wir sanieren auch. Das ist natürlich das größte Problem. Wir haben im Jahr 2017 angefangen, vorher wurde gar nichts gemacht, und wir haben seitdem 2,34 Milliarden Euro mehr ausgegeben für die Sanierung von Liegenschaften. Das ist, unter uns gesagt, ein Riesenschritt. Keiner hätte vor 2017 geglaubt, dass wir den überhaupt schaffen. 04.12.2024 (Beifall von der CDU) Jetzt haben wir im Jahr 2024 keine zusätzlichen Mittel gehabt, aber im Jahr 2025 haben wir wieder 100 Millionen Euro. Unter uns gesagt: Natürlich sind 100 Millionen Euro viel zu wenig, aber 100 Millionen Euro sind mehr als null und mehr als weniger; das ist ein Zuwachs. (Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE]) Seitdem ich im Amt bin, seit 2017, ist der Haushaltsansatz von Jahr zu Jahr gestiegen. Nur, damit Sie es einmal wissen: Als wir begonnen haben, hatte das Innenressort 5,4 Milliarden Euro, jetzt sind es 7,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 40 %. Es ist nie genug, aber so ist das Leben. Wir werden in der Politik nicht davon leben, immer mehr, mehr, mehr zu wollen, sondern man muss mit den Realitäten vernünftig umgehen. Wir haben eine Verantwortung vor dem Bürger. Etwas zu versprechen, was man nicht einhalten kann, das ist, finde ich, eine unverantwortliche Haltung. Das weckt Stimmungen, aber es wird überhaupt kein Problem lösen. Allein auf die Polizei entfällt ein Zuwachs von 1 Milliarde Euro. Der Etat des Verfassungsschutzes ist fast verdoppelt worden, von 11 Millionen auf 24 Millionen Euro. Die Hochschule für Polizei und Verwaltung bekommt im Jahr 2025 doppelt so viel Geld wie im Jahr 2017. Es kann doch keiner sagen: Wir sind am Ende, wir sparen, wir reduzieren. – Real wird es mehr, und über die Jahre ist es massiv angewachsen. Das ist unbestritten. Über die Stellen ist eben auch geredet worden. Das brauche ich eigentlich nicht zu wiederholen. Gegenüber dem Jahr 2017 haben wir ein Plus von 8.800 Stellen, davon 6.600 Stellen allein bei der Polizei, 1.400 bei den Bezirksregierungen, 250 beim Verfassungsschutz. Alles, was dazugekommen ist, ist doch ein Zugewinn. Jetzt kann man darüber streiten – damit haben Frau Kampmann und alle anderen recht –, ob man an den richtigen Stellen gespart oder an den richtigen Stellen etwas draufgelegt hat. Da mache ich mit. Aber jeden Sparvorschlag zu diskreditieren und überall mehr Geld zu fordern, das ist unverantwortlich. Das ist einfach unverantwortlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das trägt dazu bei – ich komme zum Schluss –, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen: Den Typen kannst du doch nichts mehr glauben; die versprechen etwas, was sie nicht halten können. – Die Menschen können auch rechnen: Eins und eins ist zwei; du kannst daraus nicht vier machen. – Deshalb bin ich mir sicher, dass es nicht der beste vorstellbare, wünschenswerte Etat ist, den ich mir erträumt hätte, aber Politik ist kein Wunschkonzert, keine Traumveranstaltung, Landtag (Zuruf von der SPD: Immerhin hat Schwarz- Grün gestern aus null 43 Millionen gemacht!) sondern bedeutet, mit vorhandenen Mitteln das Beste zu machen und das verantworten zu können. Dieser Etat ist verantwortungsbewusst. Er ist gewachsen. Es ist der größte Innenetat, den es je gegeben hat in Nordrhein-Westfalen. Damit kann ich zufrieden sein, nicht glücklich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11503, den Einzelplan 03 unverändert anzunehmen. Mittlerweile liegen aber einige Änderungsanträge vor, über die wir zunächst abstimmen. Ich fange an mit einem Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 18/11653. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Grüne. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen noch einmal zu einem Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 18/11654. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu Änderungsanträgen der Fraktion der FDP, zunächst Drucksache 18/11729. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Fraktion der FDP: Drucksache 18/11730. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. (Markus Wagner [AfD]: Wir haben zuge- stimmt!) – Ich habe es nicht gesehen, vielleicht weil vorne keiner sitzt. Entschuldigung. – Also: Zugestimmt haben FDP und der AfD. Danke für den Hinweis. Wer lehnt ab? – Das waren CDU und Grüne. Wer enthält sich? – Die SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Dritter Antrag der FDP-Fraktion: Drucksache 18/11731. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von FDP, SPD und AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. 04.12.2024 Wir kommen zu insgesamt sieben Änderungsanträgen der AfD-Fraktion. Wir fangen an mit Drucksache 18/11850. Wer stimmt diesem Antrag zu? – AfD. Wer lehnt ab? – CDU, Grüne, SPD und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Drucksache 18/11851, AfD: Wer stimmt zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – FDP, CDU, Grüne und SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Drucksache 18/11852, wieder AfD: Wer stimmt zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Ich habe gar nicht nach Enthaltungen gefragt. Das mache ich jetzt einmal probehalber: Gibt es Enthaltungen? Eigentlich ist es immer eindeutig gewesen. – Enthaltungen gibt es nicht. Damit habe ich auch alles richtig gemacht. Der Antrag ist abgelehnt. Drucksache 18/11853, AfD: Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Enthaltungen? – Keine. Antrag abgelehnt. Drucksache 18/11854, AfD: Wer stimmt zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – FDP, CDU, Grüne und SPD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Drucksache 18/11854, AfD: Wer stimmt zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Drucksache 18/11855, AfD: Wer stimmt zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – FDP, CDU, Grüne und SPD. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Drucksache 18/11856, AfD: Wer stimmt zu? – Die AfD. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, SPD und Grünen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zu zwei weiteren Änderungsanträgen der Koalition, also von CDU und Grünen, zunächst zur Drucksache 18/11863. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist dieser Antrag so beschlossen. Wir kommen zu Antrag Drucksache 18/11864, wiederum von CDU und Grünen. Wer stimmt zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Wer lehnt ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktionen von FDP und SPD. Damit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 03 in der soeben geänderten Fassung. Wer stimmt diesem Einzelplan zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer lehnt diesen Einzelplan ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Einzelplan so beschlossen. – Vielen Dank. Landtag Wir machen in der zweiten Lesung des Tagesordnungspunkts 1 weiter mit: Einzelplan 01 Landtag Ich darf auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11501 und die aufgeführten Änderungsanträge in der aktuellen Tagesordnung hinweisen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat in Drucksache 18/11501 vorgeschlagen, dem Einzelplan unverändert zuzustimmen. Wir kommen zu einem Änderungsantrag Drucksache 18/11848. Antragsteller ist die AfD. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 01 in der unveränderten Fassung. Wer stimmt diesem Einzelplan zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Wer lehnt diesen Einzelplan ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist dieser Einzelplan so beschlossen. Wir kommen zu: Einzelplan 13 Landesrechnungshof Es gibt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses Drucksache 18/11513. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, diesen Einzelplan unverändert anzunehmen. Änderungsanträge gibt es nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 13 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Einzelplan zu? – CDU, SPD, Grüne, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist dieser Einzelplan so beschlossen. Wir kommen zu: Einzelplan 16 Verfassungsgerichtshof Es gibt die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses Drucksache 18/11516. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Änderungsanträge gibt es nicht. 04.12.2024 Der Ausschuss schlägt vor, den Einzelplan 16 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU, SPD, Grüne, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist dieser Einzelplan angenommen. Wir sind damit am Ende der heutigen Debatte der zweiten Lesung. Diese setzen wir morgen fort. Damit kommen wir zu: 2 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/11834 Mit der Drucksache 18/11834 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 59 und 60 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage hat jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 59 der Abgeordneten Sonja Bongers von der Fraktion der SPD auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Dr. Benjamin Limbach antworten wird. Ich danke Herrn Minister Dr. Benjamin Limbach. Er hat jetzt das Wort.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bongers, Ihre erste Frage betrifft das weitere Verfahren zur Besetzung des Präsidentenamtes des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der Aufhebung der Beurteilung für eine Bewerberin und des Zeitablaufs sind nun aktualisierte Beurteilungen für alle Bewerber einzuholen. Anschließend wird die Fachabteilung des Ministeriums der Justiz einen neuen Auswahlvermerk erstellen. Die oder der Bestgeeignete wird dann der Landesregierung zur Ernennung vorgeschlagen werden. Zu Ihrer zweiten Frage nach den Auswahl- und Entscheidungskriterien für die neue Auswahlentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass sich an den maßgeblichen Kriterien nichts geändert hat. Sie ergeben sich aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes und dem Landtag in der Stellenausschreibung benannten Anforderungsprofil. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Das ging schnell. Die Kollegin Bongers mit der ersten Nachfrage. Bitte sehr.

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Sonja Bongers SPD

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, das ging wahrhaftig schnell. Nicht alles, was kurz ist, ist auch gut. Aber ich darf ja nur fragen. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben angekündigt, dass es in der entsprechenden Besetzungsfrage im Frühjahr 2025 eine Neuentscheidung durch das Landeskabinett geben wird. Was muss passieren und was ist konkret geplant, damit Sie diesen Zeitpunkt einhalten können?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bongers, ich glaube, dass ich keinen Zeitraum genannt habe. Ich glaube, dass mein Abteilungsleiter Personal gesagt hat, wir hätten die Hoffnung, vor der Schneeschmelze eine Entscheidung zu haben. Danke.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt spricht die Kollegin Müller-Witt, auch aus der Fraktion der SPD. Bitte sehr.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wenn Sie vor der Schneeschmelze so weit sein wollen, in welchem Stadium befindet sich das Besetzungsverfahren gerade? Um das zu konkretisieren: Das Verfahren wurde ja abgebrochen oder gestoppt. Wurde es nun neu eröffnet, oder führen Sie das durch Ihr Fehlverhalten gescheiterte Besetzungsverfahren nach Rücknahme des Kabinettsbeschlusses einfach fort? Wie muss ich das verstehen?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Einstellung des gerichtlichen Verfahrens durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen führen wir nun das Besetzungsverfahren fort.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Wolf. Bitte sehr. 04.12.2024

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Sven Wolf SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Limbach, ich würde nicht zu Ihrem meteorologischen Wissen, sondern zu Ihrem juristischen Wissen eine Frage stellen wollen: Welche Bedeutung, also welche rechtliche Qualität, hat Ihrer Rechtsansicht nach die Rücknahme des Kabinettsbeschlusses?

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Christof Rasche

Herr Minister. Bitte sehr.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem das Ministerium des Innern die Beurteilung für eine Bewerberin zurückgezogen hatte, war die Sachgrundlage für die Entscheidung des Kabinetts vom Juni 2023 entfallen. Das Kabinett hat daraus vorletzte Woche mit der Rücknahme dieser Entscheidung die Konsequenz gezogen. Daraufhin haben wir das gerichtliche Verfahren für erledigt erklärt bzw. uns vorsorglich einer Erledigungserklärung angeschlossen. Das Gericht hat in der Folgezeit das Verfahren eingestellt.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Ganzke. Bitte sehr.

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Hartmut Ganzke SPD

Der sich beim Herrn Präsidenten für die Worterteilung bedankt. – Herr Minister, Sie haben gerade die Wörter „Konsequenzen“ und „Kabinett“ genannt; ich frage nach Lehren. Welche Lehren haben Sie persönlich bislang aus dem gescheiterten Besetzungsverfahren gezogen?

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Christof Rasche

Herr Minister. Bitte.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich an einen vollkommen zutreffenden Ausspruch von König Charles III. im Verlauf seiner Krönungszeremonie erinnert. Als etwas schiefgegangen ist, hat er gesagt: Immer ist irgendwas. – Ich habe festgestellt, wie wahr dieser Spruch ist. (Heiterkeit von den Grünen)

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Christof Rasche

Jetzt folgt Kollege Bakum. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich würde gerne wissen: Haben Sie im vom Bundesverfassungsgericht an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesenen Verfahren eine Erledigungserklärung abgegeben? Landtag

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in unserem Schriftsatz an das Gericht mitgeteilt, dass das Innenministerium die Beurteilung einer Bewerberin zurückgezogen habe und dass wir uns daher schon mal vorsorglich einer Erledigungserklärung der antragstellenden Partei anschlössen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Lüders. Bitte sehr.

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Nadja Lüders SPD

Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, welche Beurteilungsausführungsverfügung Ihres Hauses liegt nunmehr dem aktuellen Bewerbungsverfahren, also nach Rücknahme des Kabinettsbeschlusses, zugrunde? Schön wäre, wenn Sie uns die entsprechende Beurteilungs-AV konkret benennen könnten.

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Christof Rasche

Herr Minister. Bitte.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es gilt dieselbe Beurteilungs-AV wie bei der letzten Entscheidung, da wir uns immer noch im selben Auswahlverfahren befinden. (Sven Wolf [SPD]: Also nicht die neue?) – Ich habe die Frage beantwortet, Herr Wolf.

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Christof Rasche

Aber der Kollege Wolf folgt jetzt mit seiner zweiten Frage. (Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz: Ich dachte, das war sie!)

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Sven Wolf SPD

Ich habe ja nur reingerufen, Herr Minister. – Herr Präsident, vielen herzlichen Dank. – Ich will nachfragen zur Qualität der Rücknahme dieses Kabinettsbeschlusses. Sie haben ja im Wesentlichen auf die Erledigungserklärung abgestellt. Daher meine Frage: Warum führt die Rücknahme des Kabinettsbeschlusses nicht zum Abbruch oder zur Neueröffnung des Besetzungsverfahrens?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir bewegen uns in einem klaren rechtlichen Rahmen, im Richterdienstrecht und im Beamtenrecht, das uns – vor allen Dingen ausformuliert 04.12.2024 durch die Rechtsprechung unseres Oberverwaltungsgerichtes – klare Leitplanken vorgibt. Für den Fall, dass die Sachgrundlage für eine Auswahlentscheidung wegfällt, ist die Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts entfallen, und damit ist auch eine Grundlage für das gerichtliche Verfahren entfallen. Ein Auswahlverfahren, ein Besetzungsverfahren kann man nur abbrechen, wenn man dafür einen sachlichen Grund hat. Die Rechtsprechung des für Richterdienstrecht zuständigen Senates des Oberverwaltungsgerichtes ist da sehr streng und besagt: Wenn ich den Verfahrensfehler im Verfahren heilen kann, darf ich nicht das Verfahren abbrechen. – Diese Rechtsprechung wenden wir hier an. Wir werden jetzt den Verfahrensfehler heilen und entsprechende Beurteilungen anfordern.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Kampmann. Bitte sehr.

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Christina Kampmann SPD

Herr Minister, es wurde angekündigt, dass es eine Überarbeitung der IM-Beurteilungsrichtlinien geben solle. Können Sie uns dazu den aktuellen Zwischenstand sagen?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Diese Frage richten Sie bitte an den Innenminister. (Widerspruch von der SPD – Angela Freimuth [FDP]: Hä? Die Landesregierung antwortet!) – Entschuldigen Sie. Ich danke für die kurzfristige Belehrung. (Heiterkeit von der SPD: Gerne!) Ich korrigiere mich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nähere Informationen hierzu liegen mir zurzeit nicht vor.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Dahm. Bitte sehr.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, da eine rechtliche Klärung in dem abgebrochenen OVG-Verfahren, ob Ihre abgegebene eidesstattliche Versicherung wahr oder unwahr war, nicht mehr erfolgen kann: Werden Sie eine Klärung durch Erstattung einer Selbstanzeige bei der StA herbeiführen?

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Christof Rasche

Herr Minister. Landtag

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mir erschließt sich der Sinn dieser Frage nicht. Ich sehe keinen Anlass, irgendwelche Selbstanzeigen abzugeben.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Müller-Witt mit Frage Nummer zwei.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Rücknahme des Kabinettsbeschlusses wurde erforderlich, weil die Beurteilung der Beigeladenen aus dem Ministerium des Innern fehlerhaft und rechtswidrig war. Diese hatte Ihr Innenministerium offensichtlich ungeprüft übernommen. Werden Sie beim nächsten Mal oder bei dem Verfahren, das Sie jetzt gerade gestartet haben, sicherstellen, dass die IM-Beurteilung aus Ihrem Haus zumindest geprüft und begutachtet wird?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium eine formal und materiell korrekte Beurteilung vorlegen wird. Wir werden, wie immer, wenn uns Beurteilungen aus anderen Häusern vorgelegt werden, eine Plausibilitätskontrolle vornehmen.

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Christof Rasche

Kollege Ganzke mit Frage Nummer zwei.

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Hartmut Ganzke SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe mir aufgeschrieben, dass Sie in einer Antwort das Wort „Verfahrensfehler“ genutzt haben. Deshalb will ich noch einmal nachfragen: Welche Rückschlüsse ziehen Sie für sich und Ihr Haus aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der von Ihnen durchgeführten Überbeurteilungen und zur Rechtswidrigkeit dieses Instrumentes insgesamt?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Oberverwaltungsgericht hat nicht zur Rechtswidrigkeit von Überbeurteilungen per se geurteilt, sondern in einem ganz konkreten Fall. Ich habe danach in allen Sitzungen des Rechtsausschusses deutlich gemacht, dass wir daraus die richtigen Konsequenzen ziehen werden. 04.12.2024

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Bakum mit Frage Nummer zwei. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich wüsste gerne, welche Kosten durch die verwaltungsgerichtlichen und das bundesverfassungsgerichtliche Verfahren für das Justizministerium entstanden sind – falls möglich, gerne aufgeschlüsselt nach Verfahrensgebühren und Rechtsanwaltskosten.

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Hierzu liegen mir noch keine detaillierten Informationen vor.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Kapteinat mit Frage Nummer eins. Bitte sehr.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, werden Sie die durch die rechtswidrige Beurteilung aus dem Innenministerium entstandenen Mehrkosten dort geltend machen und zurückfordern?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist noch nicht bewusst, welche spezifischen Kosten hierdurch entstanden sind.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Lüders mit Frage Nummer zwei. Bitte.

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Nadja Lüders SPD

Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade die ständige Rechtsprechung des OVG zum Abbruch bzw. zum Fortgang von Verfahren wiedergegeben, haben aber sehr deutlich auf den Verfahrensfehler hingewiesen. Sehen Sie in der Nichtbeachtung von Voraussetzungen für Beurteilungen, die zu einer Rechtswidrigkeit führen, lediglich einen Verfahrensfehler?

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Christof Rasche

Bitte sehr, Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Entscheidend, ob ich ein Verfahren abbreche oder weiterführe, ist die Frage, ob ein Fehler, Landtag der im Verfahren entstanden ist, wieder geheilt werden kann. Da es möglich ist, in diesem Verfahren eine ordnungsgemäße Beurteilung vorzulegen, ist dieser Fehler heilbar, und damit ist das bisherige Verfahren fortzuführen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Weng mit ihrer ersten Frage. Bitte sehr.

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Christina Weng SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, warum haben Sie durch mediale Äußerungen den Eindruck erweckt, dass sich niemand mehr ernsthaft für eine Neubewerbung interessieren sollte? Heißt das, dass allein zwischen den ursprünglich im Verfahren befindlichen Kandidatinnen neu ausgewählt wird?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Erstens befinden sich alle drei ursprünglich im Verfahren befindlichen Bewerberinnen und Bewerber weiter im Verfahren. Zweitens habe ich diese Äußerung, wie Sie sie wiedergeben, meiner Erinnerung nach so nicht abgegeben. Ich habe etwas gesagt, aber ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf. Es tut mir leid.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Frau Kapteinat mit Frage Nummer zwei. Bitte.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, haben Sie einen Amtshaftungsanspruch gegen Frau Staatssekretärin im Innenministerium Dr. Lesmeister geprüft?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nein, einen Amtshaftungsanspruch haben wir nicht geprüft.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Fragen zur Mündlichen Anfrage 59 vor. Ich rufe die Mündliche Anfrage 60 des Abgeordneten Christian Loose von der AfD-Fraktion auf. 04.12.2024 Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Frage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Mona Neubaur antworten wird. – Die Ministerin hat jetzt das Wort. Bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt. Erste Frage: Welche konkreten Aufgaben sind mit der Schaffung der Position des Referatsleiters MB 6 verbunden? Über die im Organigramm ersichtlichen Aufgaben hinaus unterstützt der Referatsleiter des Referats MB 6 die Hausleitung derzeit unmittelbar unter anderem durch juristische Stellungnahmen als fachliche Begleitung bei internen und externen Terminen und bei der strategischen Koordinierung von haus- und regierungsinternen Abstimmungsprozessen. Zweite Frage: Inwieweit gab es ein Auswahlverfahren für die Besetzung der Position des Referatsleiters MB 6? Der Besetzung ist ein Auswahlprozess mit dem Ziel vorausgegangen, die ausgewählte Person zeitnah mit umfangreicher Führungs- und Fachverantwortung als Gruppenleitung im Bereich der stellvertretenden Ministerpräsidentin zu betrauen. Es wurden Gespräche mit mehreren Kandidaten geführt; die Stelle setzt neben der fachlichen Qualifikation ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung voraus. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz ist eine Zustimmung der Personalvertretungen im Hinblick auf die Besetzung dieser Gruppenleitungsstelle nicht erforderlich. Hinsichtlich der Besetzung der Referatsleiterfunktion wurden die Interessenvertretungen beteiligt und haben zugestimmt. Die Hausleitung im MWIKE setzte auf Transparenz und eine enge Zusammenarbeit mit allen Interessensvertretungen. Der Besetzungsprozess der Referatsleiterposition MB 6 wurde von allen Interessenvertretungen im MWIKE mitgetragen. Bereits im Vorfeld wurde transparent dargestellt, dass es sich bei der Besetzung der Referatsleiterposition um eine technische Zwischenlösung handele und geplant sei, den Referatsleiter darüber hinaus kurzfristig mit weitgehender Führungs- und Fachverantwortung zu betrauen. Diese Zwischenlösung ist allein dem Umstand geschuldet, dass die Umorganisation des Leitungsbereichs noch andauert und auch hier eine ordnungsgemäße Beteiligung der Gremien erfolgt. Der für die Gruppenleitung ausgewählte Beamte verfügt über eine langjährige einschlägige Berufserfahrung als Führungskraft in einem Ministerium und über umfangreiche fachliche Kompetenzen zur Wahr-Landtag nehmung der neuen Aufgaben im Leitungsbereich des MWIKE. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Die erste Zusatzfrage stellt Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Danke schön, Herr Vorsitzender. – Sehr geehrte Frau Minister! War Herr S. der einzige Bewerber für die Position des Referatsleiters MB 6, oder wurden auch andere qualifizierte Kandidaten in den Auswahlprozess einbezogen? Vielen Dank.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Es wurden mit mehreren Kandidaten Gespräche geführt. Neben der fachlichen Qualifikation setzt diese Stelle ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung voraus. Der gewählte Kandidat, der jetzt in einer Zwischenlösung Referatsleiter mit dem von vornherein bekannten Ziel ist, Gruppenleiter zu werden, erfüllt diese Qualifikation und die Voraussetzung des besonderen Vertrauensverhältnisses in vollem Umfang.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Loose mit seiner ersten Frage. Bitte.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Dem Referatsleiter sind drei Fahrer von Ihnen zugeordnet, und Sie haben jetzt eine Aufgabe beschrieben, die meines Erachtens nicht richtig zu den Fahrern passt. Die Fahrer sind aber diesem Referat zugeordnet, und deshalb lautet meine Frage, welche konkreten neuen Aufgaben die Fahrer in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Referats übernommen haben, um die Aufgaben des neuen Referatsleiters zu unterstützen. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Es handelt sich um eine befristete organisatorische Lösung zum Übergang, da die geplante Umstrukturierung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Die Umstrukturierung dauert länger als die Versetzung, weil sie im laufenden Betrieb zusätzlich zu den laufenden Prozessen erfolgt und mit dem Personalrat besprochen werden muss. Die regulären Sitzungsinter-04.12.2024 valle des Personalrats von ca. 14 Tagen sind dabei zu beachten. Das Ziel war, die zusätzliche Arbeitskraft des Beamten schnellstmöglich einzusetzen. Der Beamte wird bereits mit umfangreichen Aufgaben betraut, die seiner Qualifikation entsprechen, und die endgültige Struktur wird zeitnah im Organisationsplan abgebildet sein.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Dr. Blex mit seiner ersten Zusatzfrage. Bitte.

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Dr. Christian Blex AfD

Frau Ministerin, aus welchem organisatorischen Anlass wurde entschieden, ein Referat aus Fahrern zu bilden, und welche strategische Bedeutung wird dieser Maßnahme beigemessen?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bereits geschilderte Zwischenlösung bzw. die befristete organisatorische Lösung zum Übergang hat die geplante Umstrukturierung in dieser Form zum jetzigen Zeitpunkt insofern ermöglicht, dass wir die seit der Übernahme der Regierung vakante Stelle des Gruppenleiters „Stellvertretende Ministerpräsidentin“ schnellstmöglich besetzen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Clemens mit seiner ersten Frage. Bitte.

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Carlo Clemens AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Gibt es in anderen Ministerien vergleichbare Modelle, bei denen Fahrer einem Referatsleiter organisatorisch unterstellt sind, oder stellt diese Praxis eine Ausnahme dar?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dazu liegen mir keine Angaben vor.

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Christof Rasche

Dr. Beucker stellt jetzt seine zweite Frage. Bitte.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Welche Rolle spielte die frühere Tätigkeit von Herrn S. im Landtag hessischen Umweltministerium unter einer grünen Landesregierung bei seiner Versetzung nach NRW? Vielen Dank.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die seit Kurzem besetzte Stelle ist seit Regierungsantritt vakant. Nun wird sie mit einem Beamten aus dem hessischen Umweltministerium besetzt, der in Hessen auf Lebenszeit verbeamtet wurde und dort langjährig als Führungskraft im Leitungsbereich tätig war. Der Beamte wurde regulär und statusgleich versetzt. Zwischen verschiedenen Behörden, aber auch den Ländern beziehungsweise zwischen dem Bund und den Ländern kommt das häufig vor. Neben der Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten erfordert eine solche Stelle ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung. Dieses Vertrauen besteht aufgrund der langjährigen Erfahrung des Beamten im Leitungsbereich des hessischen Umweltministeriums. Die dortige Regierungskonstellation war bis zum letzten Jahr dieselbe wie in NRW. Diese Erfahrung ist über seine fachliche Qualifikation hinaus wichtig; die persönliche Parteizugehörigkeit des Kandidaten war zu keinem Zeitpunkt ein Gesprächsgegenstand in den Auswahlgesprächen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Herr Loose stellt jetzt seine zweite Frage. (Angela Freimuth [FDP]: Hat er denn noch eine?)

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Christian Loose AfD

Danke. Herr Präsident, ich habe insgesamt sogar drei Fragen.

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Christof Rasche

Das ist so, ja.

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Christian Loose AfD

Ich sage das, weil die Kollegin das gerade fragte.

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Christof Rasche

Dennoch ist es die zweite Frage.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sagten, dass die Stelle angeblich schon länger vakant sei. Wenn es diese Stelle schon länger gab, inwiefern musste dann dafür ein extra Referat geschaffen werden?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. 04.12.2024 Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Wie bereits ausgeführt ist das eine technische Zwischenlösung. Die Stelle ist seit Beginn der Legislatur vakant und von vornherein auch hausintern kommuniziert worden mit dem Ziel der Gruppenleitung für die Stelle des Leiters der Gruppe stellvertretende Ministerpräsidentin.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Herr Keith mit Frage Nummer eins.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass Herr S. bereits mit Aufgaben betraut worden ist. Können Sie uns diese Aufgaben beschreiben?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherigen Aufgaben, mit denen der Kollege betraut ist, beziehen sich auf regierungsinterne Angelegenheiten und – aufgrund seiner Befähigung als Volljurist – die fachliche Begleitung der Regierungsarbeit und der Aufgaben der stellvertretenden Ministerpräsidentin.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Dr. Blex mit Frage Nummer zwei.

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Dr. Christian Blex AfD

Frau Ministerin, gerade als …

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Christof Rasche

Jetzt ist gerade der Ton weg, Herr Dr. Blex. Es steht Ihnen natürlich frei, wie jeder andere Abgeordnete das Präsidium zu grüßen. Das haben Sie jetzt zweimal nicht gemacht, aber das können Sie sich selber aussuchen.

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Dr. Christian Blex AfD

Ich habe die Frau Ministerin gegrüßt, weil sie die Frage beantwortet. – Frau Ministerin, das Vertrauen in die Politik ist ja so eine Sache, wenn es in der Öffentlichkeit um Dinge wie Vetternwirtschaft geht, weit verbreitete Vorwürfe. Welche Vorkehrungen trafen Sie denn, um sicherzustellen, dass die Versetzung von Beamten, wie im Fall von Herrn S., nicht den Anschein parteipolitischer Begünstigung oder Vetternwirtschaft erweckt?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Landtag Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits mehrfach dargestellt ist das ein ganz üblicher Vorgang. Die technische Zwischenlösung über das Referat ist von vornherein von der Hausleitung des MWIKE transparent kommuniziert worden – die Zusammenarbeit mit den Gremien der Mitbestimmung wird sehr hochgehalten und ist gut – mit dem Ziel, eine vakante Stelle zu besetzen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Clemens mit Frage Nummer zwei. Bitte.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Alternativen wurden geprüft, um die Aufgaben des neuen Referats effizienter und kostengünstiger innerhalb der bestehenden Strukturen zu organisieren, und warum wurden diese verworfen?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gewählte technische Zwischenlösung war hier alternativlos. Wir konnten sie so umsetzen und haben sie von vornherein transparent im Haus kommuniziert mit dem Ziel, die Stelle der Gruppenleitung für die Tätigkeit der stellvertretenden Ministerpräsidentin, die seit Regierungsübernahme vakant war, mit einem Gruppenleiter zu besetzen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Loose mit der ihm selbstverständlich zustehenden Frage Nummer drei. Bitte.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, üblicherweise gibt es ja ein formelles Auswahlverfahren. Deshalb meine Frage: Inwiefern wurde hier ein formelles Auswahlverfahren durchgeführt, und mit welchen Regularien und Kriterien wurde dabei vorgegangen? Was wurde da angewandt? – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Besetzung ist ein Auswahlprozess mit dem Ziel vorausgegangen, die ausgewählte Person zeitnah mit umfang-04.12.2024 reicher Führungs- und Fachverantwortung als Gruppenleitung im Bereich der stellvertretenden Ministerpräsidentin zu betrauen. Es wurden Gespräche mit mehreren Kandidaten geführt. Eine Zustimmung der Personalvertretung ist nach dem Landespersonalvertretungsgesetz hinsichtlich der Besetzung dieser Gruppenleitungsstelle nicht erforderlich. Hinsichtlich der Besetzung der Referatsleiterfunktion wurden die Interessenvertretungen beteiligt und haben zugestimmt.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Herr Keith, Frage Nummer zwei. Bitte.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, wurde die Stelle im Vorfeld ausgeschrieben?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, weil es die technische Zwischenlösung war und es unüblich ist, Gruppenleitungen auszuschreiben.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Herr Beucker hat sich gemeldet, aber er hatte schon zwei Fragen. Daher geht das nicht. Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Wir kommen zu: 3 Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10465 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Drucksache 18/11571 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11651 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Peter Blumenrath das Wort. (Christina Schulze Föcking [CDU]: Er ist noch nicht da! – Klaus Voussem [CDU]: Wir müssen tauschen!) – Sollen wir tauschen? Der Kollege Stinka ist pünktlich. Das finde ich toll, sehr aufmerksam. (Beifall von der SPD und der FDP) Er hat jetzt das Wort. Bitte sehr.

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André Stinka SPD

Herr Präsident! Vielen Dank, dass ich als Erster reden darf. Das macht noch einmal deutlich, wie wichtig die regierungstragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf nehmen. (Beifall von der SPD und der FDP) Gleich kommt ja wieder, das sei ein Juwel der Gesetzesgeschichte usw. Wenn man das ernst nimmt, ist man auch pünktlich da. Sozialdemokraten nehmen das ernst und sind pünktlich da. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregung macht noch einmal deutlich … (Unruhe von der CDU und den GRÜNEN) Ich bin aber der Redner. Daher Vorsicht! – Können wir jetzt starten, Herr Präsident? Das wäre schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe zu Beginn erst einmal auf den Änderungsantrag ein. (Unruhe) Der Änderungsantrag greift einige Änderungswünsche aus der Sachverständigenanhörung auf. Allerdings sind für die SPD-Fraktion leider nur kleine Korrekturen unterhalb der Kritikpunkte, die wir hatten, aufgenommen worden. Das ist nach den Hinweisen der Sachverständigen enttäuschend. Ein transparenter Kriterienkatalog für die Aufstellung der Wärmepläne fehlt nach wie vor. Es ist also bedauerlich, dass der Katalog nicht den Weg vom Referentenentwurf ins Gesetz gefunden hat. Das haben Handwerk, LEE und IHK ebenso gesehen. Die Kritik der IHK NRW bezog sich auch darauf, dass es keine Wirtschaftlichkeitskriterien gibt. Nun sind die Kriterien komplett verschwunden. Uns ist nicht klar, wie so die Qualitätssicherung der Wärmepläne sichergestellt werden kann. Ein transparenter und prüfbarer Kriterienkatalog wäre zumindest eine Richtschnur sowohl für die Kommunen als auch für das Monitoring des LANUV gewesen. Woran soll nun das LANUV die Qualität der Wärmepläne bemessen? Es werden keine Benchmarks fest-04.12.2024 gelegt, und auch die Rückmeldungen des LANUV sind für die Kommunen nicht verbindlich. Es sind lediglich Empfehlungen. Wie soll es so ein Nachsteuern der Pläne nach unserer Einschätzung geben? Der SPD-Fraktion ist zwar daran gelegen, dass es wie vom Bundesgesetzgeber angedacht bei einer möglichst schlanken Umsetzung des Gesetzes bleibt; das darf aber nicht dazu führen, dass die Qualität der Wärmepläne am Ende darunter leidet. Dass der Änderungsantrag nun das vereinfachte Verfahren für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohner auch auf die Kommunen ausweitet, die grenzübergreifend kooperieren, die Wärmepläne erstellen wollen, ist ein guter Anreiz zur Vernetzung. Wir begrüßen, dass die Stellungnahmen des LANUV nun nicht nur an die kommunalen Verwaltungen, sondern auch an die Räte geschickt werden müssen und so zumindest Transparenz hergestellt werden kann. Wenn wir aber ehrlich sind, ist das ganze Konstrukt sehr darauf ausgerichtet, dass die Kommunen eine sehr freie Hand haben. Nur auf die Ambition der Umsetzung der Kommunen zu vertrauen, findet die SPD-Fraktion vor dem Hintergrund der notwendigen großen Wärmewende und der damit einhergehenden Herausforderung nicht zielführend und risikobehaftet. Wenn wir so vorgehen, brauchen wir – das ist leider nicht aufgenommen worden – ein umfassendes Monitoring. Das geht aus dem Gesetz aber nicht hervor. Apropos LANUV und Monitoring: Dass das LANUV unseres Erachtens nicht die richtige Stelle zur Kontrolle der Wärmepläne ist, haben wir bereits im Ausschuss deutlich gemacht, denn mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums für Wärmewende wäre die Landesgesellschaft von NRW.Energy4Climate sicherlich die bessere Überprüfungsinstanz. Vor dem Hintergrund des Kompetenzgerangels und des Zuständigkeitschaos bei der geplanten Trennung der Aufspaltung des LANUV in zwei Untergliederungen oder zwei Behörden stellt sich die Gesamtsituation noch einmal in einem anderen Licht dar, was wir nicht für zielführend halten. Wir hatten kritisiert, dass das LANUV nicht am besten geeignet sein dürfte, die Wärmepläne zu überprüfen, da diese Art der Arbeit aktuell nicht in das Profil des LANUV passt. Nun wird aber mit dem Vorhaben, das LANUV aufzuspalten, deutlich: Sie brauchen eine neue Aufgabe für das zukünftige Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, damit es nicht völlig ohne Kompetenz bleibt. Das ist kein guter Start, weil wir wissen, wie schwierig solche Neuordnungen der Behörden sind. Anstatt Fachpersonal und vorhandene Expertise von NRW.Energy4Climate einzubeziehen, wird es leider ein Zuständigkeitschaos geben. Ich hoffe, dass Frau Ministerin Neubaur uns gleich erläutert, wie das Landtag LANUV, wenn es noch umgebaut werden soll, als Ansprechpartner für die Kommunen bis 2026 zur Verfügung stehen soll. Die SPD-Fraktion hat vor dem Hintergrund der großen Aufgabe deutlich gemacht, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Fragen, die ich gerade aufgeworfen habe, hätten wir aber dennoch gerne erläutert, weil wir daran glauben, dass diese Wärmewende notwendig ist, um die tatsächlichen Klimaziele zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der Adventszeit und natürlich alle ganz entspannt. Jetzt hat der Kollege Peter Blumenrath das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.

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Peter Blumenrath CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich musste um 18:00 Uhr noch meine zweite Penicillintablette einnehmen, weil mein Arzt gesagt hat, ich soll die Abstände einhalten. Die Ministerin war etwas schneller, als ich erwartet habe. Verzeihung! Heute gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Wärmewende in Nordrhein-Westfalen. Dieser Schritt ist absolut notwendig. Aus der Praxis haben wir gehört, dass die Verunsicherung bei den Menschen noch immer groß ist. Die Ampelpolitik hat gerade mit dem handwerklich schlecht umgesetzten Heizungsgesetz Verunsicherung geschürt. Auch der rot-grünen Bundesregierung ist es bis heute nicht gelungen, den Markt nachhaltig zu beruhigen. Bis zur Bundestagswahl bleiben die Menschen weiter verunsichert. Deswegen ist es gut, dass das Landeswärmeplanungsgesetz das Potenzial hat, Vertrauen zurückzugewinnen; das hat sich auch in der Anhörung gezeigt. Wir setzen das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen eins zu eins und so bürokratiearm wie möglich um. Diese Aspekte arbeiten wir auch mit unseren Änderungsanträgen weiter aus. Planungssicherheit und Technologieoffenheit sind der Schlüssel für den Erfolg dieses Vorhabens. Für die Kommunen bietet das Landeswärmeplanungsgesetz ein strategisches Planungsinstrument, das zukunftsfähige und wirtschaftliche Wärmeversorgung vor Ort ermöglicht. Kleine Kommunen profitieren von vereinfachten Verfahren, und interkommunale Zusammenarbeit wird weiter gefördert. Dieses Ziel unterstreicht ebenfalls unser Änderungsantrag. Denn die erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung hängt maßgeblich von der engen Zusammenarbeit zwischen Kommunen, lokalen Akteuren wie der Wirtschaft, Energieversorgern und den Bürgerinnen und Bürgern ab. 04.12.2024 Besonders wichtig ist dabei die Einbindung der regionalen Meisterbetriebe, die mit ihrer Expertise und Nähe zur Bevölkerung mögliche Optionen aufzeigen. Ein Beispiel dafür ist das Schornsteinfegerhandwerk, dessen potenzielle Rolle in der Anhörung noch einmal hervorgehoben wurde. Als neutrale Instanz, die bei der Erfassung dezentraler strombasierter Heizungsanlagen unterstützend tätigt werden konnte, genießt es ein sehr hohes Ansehen. Dieses Vertrauen sollte genutzt werden, um die Akzeptanz für die Wärmewende weiter zu stärken und die Umsetzung zu beschleunigen. Deswegen sollte der Bundesgesetzgeber dieses Gewerk effektiver in die Gesetzbindung einbeziehen. Der Erfolg der Wärmewende wird maßgeblich vom Preis abhängen. Nur wem klar ist, welche Wärmeinfrastruktur vor Ort verfügbar sein wird, kann entscheiden, welche Wärmetechnologie im Wettbewerb den wirtschaftlichen Preis bereithalten wird. Diese Planungssicherheit ist auch für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen wichtig. Unternehmen mit Prozesswärmebedarf sind auf eine zuverlässige und wettbewerbsfähige Energieversorgung angewiesen. Ebenso ist uns klar, dass sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen Berücksichtigung finden müssen. Ein technologieoffener Ansatz ohne Zwang ist entscheidend, um Akzeptanz bei allen Marktakteuren, aber vor allem bei den Menschen zu sichern und Innovationen zu fördern. Um die Kommunen bei der Aufstellung ihrer Wärmepläne zu unterstützen, stellt das Land bis 2028 rund 90 Millionen Euro bereit. Damit gehört Nordrhein-Westfalen zu den wenigen Bundesländern, die eine auskömmliche Finanzierung garantieren. Neben den finanziellen Mitteln unterstützt das Land NRW die Kommunen auch mit wertvollen Daten und praxisnahen Beratungen, beispielsweise durch NRW.Energy4Climate. Die Bereitstellung des Wärmekatasters und des Energieatlas NRW bietet eine solide Grundlage, um die lokalen Gegebenheiten in die Wärmeplanung einzubeziehen. Mit diesen Instrumenten sorgen wir dafür, dass die Wärmewende auch in der Praxis gelingt: technologieoffen, datenbasiert, aber vor allem auch realistisch. Für die Fortschreibung der Pläne wurden bereits in der Anhörung Verhandlungen mit dem Bund eingefordert, um eine faire Lastenverteilung sicherzustellen, sodass die unteren Verwaltungsebenen ihren Aufgaben gerecht werden können, ohne finanziell überfordert zu werden. Die Sachverständigen haben zu Recht eine stärkere Unterstützung des Bundes eingefordert. So müsste die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze erheblich aufgestockt werden, um Preissteigerungen im Fernwärmenetz zu vermeiden. Landeseitig schaffen wir die Grundlage für eine kosteneffiziente, versorgungssichere, nachhaltige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Deshalb Landtag werben wir an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, aber auch zum Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Michael Röls-Leitmann das Wort. Bitte sehr.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Eine gelingende Wärmewende ist das gemeinsame Ziel. Ich glaube, inzwischen ist auch allen klar, dass das Veränderung bedeutet. Es bedeutet, dass eine Gasheizung nicht das Klima für uns retten wird. Es bedeutet, dass die Dinge nicht so weiterlaufen können, wie sie immer gelaufen sind, und dass es zu ganz konkreten Auswirkungen kommt. Vieles muss sich in der Art und Weise ändern, wie wir uns mit Wärme versorgen, um das Klima schützen zu können. Das bedeutet, dass sehr viele Betroffene mit dieser Veränderungssituation klarkommen müssen. Dazu benötigen wir einen klaren Kurs für effektiven Klimaschutz. Es braucht Orientierung für Menschen, damit sie informiert solche Entscheidungen treffen können, die sich am Ende für sie auch auszahlen. Es braucht eine ganz klar eine Aussicht darauf bzw. eine Perspektive dafür, dass unsere Wärme klimaneutral wird, aber für alle bezahlbar bleibt. Dafür ist dieses Gesetz ein ganz wichtiger Baustein. (Beifall von den GRÜNEN) In Bezug auf das Bundesgesetz geht es darum, denjenigen, die es ausführen, die Umsetzung in der sehr kurzen Zeitspanne gut zu ermöglichen, nämlich mit schlanken Prozessen, indem wir auf das aufbauen, was vorhanden ist. Herr Stinka, ich möchte ein Missverständnis aufgreifen, das eben in Ihrer Rede aufgekommen ist. NRW.Energy4Climate ist ein zentraler Akteur, wenn es darum geht, die Kommunen bei dieser Planung zu beraten. Beratungen und Best Practices sind wichtige Bausteine, damit Kommunen das Rad nicht immer neu erfinden müssen und voneinander lernen können. Daneben ist aber auch richtig, dass die Aspekte von Orientierung und Planungssicherheit nur über eine effektive und gute Qualitätssicherung gewährleistet werden können. Ich persönlich finde eine Trennung zwischen denen, die mit der Ausführung der Planung beschäftigt sind, und denen, die in den Blick nehmen, ob das an allen Stellen gut gelaufen ist oder ob möglicherweise Punkte nachgebessert werden sollten, total naheliegend. Im LANUV arbeiten Expertinnen und Experten jeden Tag mit Daten zum Thema „Wärmewende“. 04.12.2024 Sie haben Zugriff auf das Wärmekataster des LANUV und können diese Auswertung hervorragend vornehmen. NRW.Energy4Climate befindet sich, wie auch schon in der Vergangenheit, selbstverständlich beratend an der Seite der Kommunen. Es existieren sehr unterschiedliche Situationen. Einige Kommunen haben vielleicht mehr Beratungsbedarf als andere. An der Stelle unterstützt das Land sehr stark. Das zeigen auch die Rückmeldungen. Daran besteht überhaupt kein Zweifel. (Beifall von den GRÜNEN) Das Thema „Bewertungskriterien“ wurde angesprochen. Herr Stinka, ja, ich bin ganz bei Ihnen: Eine transparente und faire Bewertung dieser Pläne muss anhand von Kriterien erfolgen. Ich glaube aber auch, dass diese Kriterien nicht zwingend in einem Gesetz stehen müssen. Sie müssen für die Kommunen und die externen Akteure, die die Kommunen bei der Durchführung dieser Planung unterstützen, aber transparent sein. Die Kommunen werden nicht nur kontrolliert – den Kommunen trauen wir im Übrigen in diesem Prozess sehr viel zu, denn viele haben sich schon sehr positiv auf den Weg gemacht –, sondern es ist auch eine Unterstützung für die Kommunen, um einschätzen zu können, ob die beauftragten Dienstleister ihren Job richtig gemacht haben. Deswegen ist das keine einseitige Sache, sondern alle profitieren davon: die Menschen, die sich auf ihre Planung verlassen können, die Kommunen, die ein Feedback bekommen, aber auch wir im Land, um zu beurteilen, ob es in der Gesamtheit funktioniert und ob die Qualität der Planung stimmt. Deswegen glaube ich persönlich, dass wir hier einen sehr guten Weg gefunden haben. Ich möchte noch auf einige Punkte aus dem Änderungsantrag eingehen. Erstens möchten wir die interkommunale Zusammenarbeit gerade für kleine Kommunen mit sehr wenigen Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver gestalten, um Synergieeffekte dort, wo Ressourcen knapp sind, besser zu nutzen, und das zu vereinfachen. Zweitens wollen wir sicherstellen, dass die Rückmeldungen – die Bewertungen der Wärmepläne – nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Räte und damit die Öffentlichkeit erreichen, damit die Menschen in unserem Land, die Investitionsentscheidungen treffen müssen, ein Feedback zu der vorgelegten Planung seitens des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erhalten. Wir schnüren hier ein gutes Paket, das die Wärmewende in Nordrhein-Westfalen nach vorne bringen Landtag wird. Ich bedanke mich für eine breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die grundlegende Wärmeplanung ist eine „once-in-a-lifetime“. Also ist es wichtig, dass diese auch gelingt. Damit die Planung gelingt, gilt es ausdrücklich, alle Bedarfe bestmöglich zu erfassen und zu berücksichtigen. Damit die Wärmeplanung gelingt, gilt es, alle uns zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Datenerfassung, Informationsaufbereitung und fachlichen Beratung bestmöglich zu nutzen. Damit die Wärmeplanung gelingt, müssen die Kommunen eben auch mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet sein. Ebenso wichtig ist: Die Wärmeplanung muss so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. Ich will hier einige zentrale Punkte nennen, die sich nach Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes anschließen und bei der Umsetzung beachtet werden müssen. Erstens. Prozesswärme mitdenken, sicherstellen, dass kommunale Wärmemärkte ausreichend erkundet werden, um alle Bedarfe bestmöglich abdecken und berücksichtigen zu können. Zweitens. Das Schornsteinfegerhandwerk in Nordrhein-Westfalen bei der Erfassung von Wärmeanlagen mit einbinden. Unsere Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind mit diesen schon bestens vertraut. Drittens. Alle wichtigen Akteure einbinden und Beratungsangebote aller Landesgesellschaften mit einbeziehen. Meine Damen und Herren, für uns Freie Demokraten ist klar: Der Erfolg der Wärmeplanung steht und fällt mit der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Lösungen. In vielen Teilen planen wir gerade ins Ungewisse hinein. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist mit enormen Kosten verbunden. Die Hälfte der Unternehmen hat sich noch gar nicht entschieden, auf welche Art und Weise sie ihre Wärmeversorgung dekarbonisieren bzw. klimaneutral ausgestalten will bzw. auch kann. Aus unserer Sicht wird die neue Wärmeversorgung wirtschaftlich, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien, seien es private Haushalte oder Unternehmen, die Möglichkeit haben, die für sie wirtschaftlich günstigste Lösung für eine emissionsfreie Wärmeversorgung zu wählen. Für jedes Gebäude braucht es eine spezielle Betrachtung und eine 04.12.2024 spezielle Lösung. Maximale Transparenz bei der Planung ist entscheidend, und zwar sowohl bei den ermittelnden Bedarfen als auch bei den ökonomischen Annahmen. Die Planung muss öffentlich zugängliche Daten für jedes Quartier und jeden Straßenzug leicht nachvollziehbar machen. Die kommunale Wärmeplanung muss transparente regionale Wärmemärkte schaffen, von denen es einen funktionierenden Wettbewerb um die besten individuellen Heiz- und Prozesswärmelösungen gibt. Meine Damen und Herren, für uns Freie Demokraten ist klar: Wir brauchen ein enges Monitoring bei der Umsetzung der Wärmeplanung. Neben dem großen Ziel des Beitrags zur Klimaneutralität müssen aber auch Kosteneffizienz, Energieeffizienz, Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit unbedingt beim Monitoring eine zentrale Rolle spielen. (Beifall von der FDP) Wir Freien Demokraten hätten uns ebenso wie die SPD gewünscht, dass für die Ausgestaltung des Monitorings das Land im Rahmen einer Verordnungsermächtigung die Möglichkeit erhält, das Thema „Wirtschaftlichkeit“ noch einmal zu konkretisieren. Aber wir werden trotzdem dem Landeswärmegesetz genauso wie dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heute zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Loose das Wort. Bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gasheizung weg, Ölheizung weg, Kraftwerke abschalten, Fossil ist doof -das ist zusammengefasst die Denkweise der vier Klimaangstparteien, die zu diesem Antrag führen. Alles muss dem Ziel untergeordnet werden, das weltweite Wetter zu verändern, denn die Schwampel, also die schwarze Ampel, ist der neue Wettergott, der durch das Anbeten eines goldenen Windrades uns alle retten wird. Diese Weltrettung ist wichtiger denn je. Das können wir beispielsweise an der Küstennation Bangladesch sehen. Denn Bangladesch ist jetzt noch gefährdeter als jemals zuvor. Die Fläche von Bangladesch, dieses Küstenstaates im Indischen Ozean – halten Sie sich fest –, ist in den letzten Jahren um 13 % gewachsen. Gewachsen! Einige sehen dieses Flächenwachstum gar als Zeichen dafür, dass Bangladesch doch nicht untergehen wird. Aber weit gefehlt! Denn durch das Wachstum der Fläche ist doch jetzt noch mehr Fläche vom Klimawandel bedroht. Also ist klar: Wir alle müssen unsere Anstrengungen erhöhen und Bangladesch retten. Landtag Jetzt wäre es aber zu einfach, ein Frühwarnsystem für Tsunamis zu entwickeln, um Bangladesch vor Flutwellen zu schützen. Es wäre auch zu einfach, Deiche, Polder oder Wellenbrecher zu bauen, um sich vor Fluten zu schützen. Nein, das darf es nicht geben, denn das wäre ja eine logische, eine bezahlbare Politik, eine Politik für die Menschen. Unsere Welt aber braucht komplizierte Lösungen, denn einfach können nur Populisten. Deshalb treffen sich weltweit in gigantischen Konferenzen jedes Jahr Zehntausende Menschen, viele davon, reisen ganz bescheiden mit ihrem Privatjet an, letztes Jahr nach Dubai, dieses Jahr nach Aserbaidschan. Diese Zehntausenden von Heiligen sind die wahren Kämpfer gegen den Endgegner CO . Denn diese Menschen glauben, ja wahrlich, sie glauben, dass Frühwarnsysteme nicht helfen, dass Staumauern nicht helfen. Nein, diese Menschen glauben, dass Windräder Fluten aufhalten, dass Photovoltaikanlagen die Hitzeinseln in den Städten verschwinden lassen und dass eine Stromheizung den Anstieg des Meeresspiegels verhindert. Mit diesem Glauben befehlen sie von oben herab, die Gasnetze in den Städten herauszureißen. Sie befehlen von oben herab, das Heizungssystem für alle Menschen in NRW nach ihrem Glauben umzubauen. Sie befehlen, dass Gas, Kohle und Öl böse sind und jeder, der das anzweifelt, als Klimaleugner bezeichnet werden solle. Sie befehlen, dass Wasserstoff gut sei. Sie befehlen, dass die Menschen Wasserstoff haben wollen – Wasserstoff, den es nicht gibt, Wasserstoffnetze, die es nicht gibt, und Heizungen für Wasserstoff, die es nicht gibt. Schon allein die Gasleitungen in den Häusern lassen Wasserstoff durch ihre Zinkleitung entweichen. Denn Wasserstoff ist das kleinste und leichteste Element auf der Erde. Sie finden es oben links im Periodensystem. Alles das monierten die Sachverständigen in der Anhörung. Doch alle diese Argumente zählen nicht. Es zählt nur der Glaube. Deshalb werden unsere Kommunen gezwungen, in jeder Gemeinde ein neues Wärmesystem zu planen – ein Wärmesystem ohne fossile Brennstoffe, kombiniert mit einem Stromsystem ohne fossile Brennstoffe. Lediglich sogenanntes Biogas soll noch erlaubt werden. Kein anderes Industrieland der Welt macht dies. Aber egal! Die anderen Länder müssen alle Geisterfahrer sein. Als Planungsgrundlage bleibt den Kommunen Heizen mit Strom, Heizen mit Wasserstoff und Heizen mit Biogas. Aber, meine Damen und Herren, Sie haben nicht genügend Biogas. Dafür würde nicht einmal die gesamte Fläche Deutschlands ausreichen. Sie haben keinen Wasserstoff und keine Wasserstoffleitung. Drittens haben Sie keinen ausreichenden Strom. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Und Sie keine Ahnung!) 04.12.2024 Sie wollen trotzdem ein ganzes funktionierendes Heizungssystem in Deutschland zerstören – zerstören, ohne eine bezahlbare neue Grundlage zu besitzen. Am Ende brauchen die Menschen bei Ihrer Politik nur noch eins, nämlich eine warme Decke. Das ist zumindest das Fazit des Magazins FOCUS, welches die Äußerung des RWE-Chefs zur letzten Dunkelflaute im November analysiert hat. Dieser machte deutlich, dass Deutschland im Januar bei einem höheren Strombedarf diese Dunkelflaute nicht bewältigen würde. Mit Ihrer Politik müssen die Menschen für gutes Wetter beten. Mit der Politik der AfD hingegen bekommen die Menschen eine Zukunft – eine Zukunft mit Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landeswärmeplanungsgesetz, das wir heute beschließen wollen, ist wirklich ein Meilenstein für die Wärmewende in unserem Land. Das Gesetz wurde im Ausschuss mit breiter Unterstützung aller demokratischen Fraktionen befürwortet. Dafür bin ich wirklich dankbar. (Christian Loose [AfD]: Nein, wir haben abge- lehnt!) – Ich wiederhole es gern noch einmal: Das Gesetz wurde im Ausschuss mit breiter Unterstützung aller demokratischen Fraktionen befürwortet. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Wir ha- ben abgelehnt, Frau Neubaur! Wir haben abgelehnt!) Die Klimakrise, die menschengemachte Klimakrise, ist real. Das ist eine gute Grundlage für die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen, sich mit der großen Herausforderung „Was tun wir gegen die Klimakrise?“ zielorientiert auseinanderzusetzen. Dies ist im Ausschuss im Zuge der Beratungen des Landeswärmeplanungsgesetzes erfolgt. Dafür bin ich sehr dankbar. Wir kommen gemeinsam voran, wenn wir das auch gemeinsam wollen. Bereits vor dem Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene haben wir als Landesregierung und haben viele Kommunen in NRW den Weg zur Wärmeplanung eingeschlagen. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz konkretisieren wir jetzt den weiteren Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Wir schaffen die Grundlage dafür, unsere Wärme-Landtag versorgung systematisch und effizient in Richtung Klimaneutralität umzugestalten, und legen die Basis für eine zukunftssichere Infrastruktur, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch Vorteile bringt. Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor Ort durch die Wärmepläne frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit bei der Entscheidung über ihre eigene Wärmeversorgung erhalten. Besonders hervorheben möchte ich nochmals die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten während der Erstellung des Gesetzentwurfs – ob mit Ihnen als Abgeordneten, den jeweiligen Ressorts der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden, weiteren Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und nicht zuletzt den Gemeinden, die das Gesetz ja in der Praxis umsetzen sollen. Die Diskussionen waren immer offen; sie waren kritisch, aber sie waren konstruktiv. Genau diese Zusammenarbeit und diese Diskussionen haben den Gesetzentwurf weiterentwickelt und auch besser gemacht. Angesichts der vielen positiven Rückmeldungen zeigt sich, dass wir an diesem einen Strang auch gemeinsam in dieselbe Richtung ziehen, um die Herausforderungen der menschengemachten Klimakrise und der Wärmewende zu bewältigen und die Lebensqualität in unserem Land zu sichern. Die besondere Rolle der Kommunen in dem Prozess möchte ich noch einmal hervorheben. Es ist wirklich erfreulich und beeindruckend, wie entschlossen die Städte und Gemeinden in NRW bei dieser Thematik vorangehen. Noch vor Verabschiedung des Landesgesetzes haben sich sehr viele Gemeinden bereits auf den Weg gemacht und mit der Wärmeplanung begonnen. NRW.Energy4Climate hat kürzlich eine Umfrage unter den Gemeinden zum Thema „Wärmeplanung“ durchgeführt. Das Ergebnis – Achtung! –: Der Großteil der teilnehmenden Kommunen befindet sich schon jetzt mitten im Prozess. 90 % der Gemeinden insgesamt geben an, mit der Wärmeplanung bereits begonnen zu haben. Davon befinden sich 21 % in der Vorbereitung. Der Großteil hat bereits konkret mit der Planung angefangen oder ist im Prozess sogar schon weiter fortgeschritten, immerhin fast 30 %. Einige Gemeinden haben schon vor Inkrafttreten unseres Gesetzes den Wärmeplan fertiggestellt. Damit liegen sie sehr gut im Zeitplan und können Vorbilder für andere sein. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir die Gemeinden nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Konnexitätszahlungen finanziell gut ausstatten können. Diese Zusage hat die Landesregierung ja an Städte und Gemeinden erteilt, und wir können sie auch einhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die Gemeinden offiziell zur planungsverantwortlichen Stelle und können damit die Rechte aus dem Bundesgesetz, etwa im Bereich der Datenerhebung, auch nutzen. 04.12.2024 Zudem können wir die finanzielle Unterstützung in Form der Konnexitätszahlungen den Gemeinden zur Verfügung stellen. Daher sage ich ganz herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, für das zügige parlamentarische Verfahren. Gemeinsam ist hier ein Gesetz auf den Weg gebracht worden – und jetzt kurz vor der Verabschiedung, so es Zustimmung findet –, das uns den Weg zu einer klimafreundlichen Zukunft, konkret zu einer bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung, sichert. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Daher kommen wir zum Schluss der Aussprache und zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/11651 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 19/11651, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10465 ab. Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie empfiehlt in Drucksache 18/11571, den Gesetzentwurf Drucksache 18/10465 unverändert anzunehmen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf Drucksache 18/10465 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/10465 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 4 Kreislaufwirtschaft in NRW voranbringen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/11604 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die antragstellende Fraktion ihr Abgeordneter Herr Schneider.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich brauche Ihnen allen wohl nicht zu erklären, welche Landtag großen Vorteile der Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft mit sich bringt. Es ist schon seit Längerem politischer Konsens, dass unsere Wirtschaft in Zukunft zirkulärer werden muss. Auch die schwarz-grüne Landesregierung sieht das so. In ihrem Koalitionsvertrag hat sie angekündigt, eine eigene umfangreiche Kreislaufwirtschaftsstrategie für NRW zu erarbeiten und umzusetzen. Wie es für diese Landesregierung aber leider üblich ist, ist es bisher bei dieser Ankündigung geblieben. Im Sommer hat Minister Krischer noch mit großen Worten mehr Tempo bei der Kreislaufwirtschaft angekündigt. Das Peinliche daran ist, dass er dafür die wortgleiche Pressemitteilung aus dem Jahr 2023 genutzt hat. Herr Minister, wir finden Recycling gut, aber noch besser wären Taten. Bis zum Ende des Jahres soll die Kreislaufwirtschaftsstrategie kommen. Wir alle sind sehr gespannt, ob das in den kommenden drei Wochen, die dafür noch Zeit ist, etwas wird. Für uns ist klar, dass wir tatsächlich mehr Tempo bei der Kreislaufwirtschaftsstrategie brauchen. Eine umfassende Kreislaufwirtschaft ist eine spürbare Erleichterung für die vielen berufstätigen Familien in Nordrhein-Westfalen. Sie bietet uns die Chance, gute Arbeitsplätze zu schaffen, und trägt zusätzlich zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Gleichzeitig macht sie unsere Wirtschaft unabhängiger von Rohstoffimporten. Wie wichtig das ist, haben uns Corona und der russische Überfall auf die Ukraine gezeigt. Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft verbessert die Lebensqualität der Menschen auch dadurch, dass sie die Vermeidung von Abfällen einschließt. Überall in unseren Städten sehen die Menschen die Vermüllung. Und was tut die Landesregierung? Sie kündigt seit Monaten eine Strategie an und liefert nichts. Wir fordern Sie auf: Hören Sie auf mit leeren Versprechungen und tun Sie endlich etwas gegen vermüllte Innenstädte in unserem Land! Unsere Kommunen und kommunalen Unternehmen sind ein entscheidender Akteur beim Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Sie steuern nicht nur die Abfallentsorgung und können dadurch zur Schließung von Stoffkreisläufen beitragen. Über öffentliche Ausschreibungen können Kommunen auch Einfluss auf die Verwendung von Rezyklaten nehmen und damit für einen Absatzmarkt für Ersatzbaustoffe sorgen. Ohne starke Kommunen und kommunale Unternehmen ist der Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft nicht zu schaffen. Eine Kreislaufwirtschaftsstrategie muss genau dort ansetzen. Sie muss zum einen die Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorger für die Entsorgung privater Abfälle im Sinne der Daseinsvorsorge stärken. Zum anderen muss sie mit einer Quote für Rezyklate 04.12.2024 Ziele für den Einsatz von Sekundärrohstoffen vorschreiben. Für beides ist es wichtig, dass den Kommunen auch finanziell der Rücken gestärkt wird. Wie Sie sehen, bleibt beim Thema „Kreislaufwirtschaft“ noch viel zu tun. Herr Minister Krischer, wir brauchen tatsächlich mehr Tempo. Mit unserem Antrag setzen wir Impulse für die Kreislaufwirtschaftsstrategie NRW und bringen damit hoffentlich endlich auch Sie auf Trab. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Dr. Peill.

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Dr. Patricia Peill CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Schneider! Nordrhein-Westfalen nimmt in der Umweltwirtschaft eine Vorreiterrolle ein. Ökologie und Ökonomie gehen bei uns Hand in Hand. Wir haben längst gezeigt, dass sich nachhaltige Entwicklungen und wirtschaftlicher Erfolg nicht widersprechen müssen. Mit innovativen Technologien und Produkten treiben wir die Kreislaufwirtschaft aktiv voran. Sie ist ein zentraler Baustein unseres Zukunftsvertrags. Wenn ich jetzt während der Debatte eines SPD-Antrags in die Reihen der SPD schaue, dann kann ich diese Priorität Ihrerseits nicht erkennen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – René Schneider [SPD]: Ernsthaft? – Thorsten Schick [CDU]: Ihr könnt mit der Truppe nicht mal Doppelkopf spielen! – Heiterkeit von Christina Schulze Föcking [CDU]) Unser Ziel ist klar. Wir wollen von einer linearen zu einer zirkulären Ökonomie gelangen. Dieser Wandel ist nicht nur notwendig, um unsere Klimaziele zu erreichen, sondern auch, um unsere Ressourcen nachhaltig zu nutzen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Das setzt für voraus, dass wir Handlungsspielräume und Handlungsräume realistisch identifizieren und umsetzen. Genau das wird die Landesregierung mit ihrer Kreislaufstrategie Anfang 2025 tun. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion mag ambitioniert klingen, doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass viele der geforderten Maßnahmen schon längst Teil der politischen und administrativen Arbeit in Nordrhein-Westfalen sind. Mit einigen Punkte werden sogar bereits erzielte Erfolge und Fortschritte ignoriert. Das zeige ich anhand fünf zentraler Forderungen Ihres Antrags auf. Erstens. Sie sprechen von der Stärkung öffentlichrechtlicher Entsorger. Die Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorger ist im Landesabfallgesetz sehr klar geregelt. Ihre Finanzierung funktioniert stabil Landtag und nachhaltig über Gebühren. Das Land unterstützt die Kommunen zudem im Rahmen des Sonderprogramms „Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz“ mit 10 Millionen Euro und fördert damit ressourceneffiziente Strukturen. Ein weiteres Programm, wie Sie es vorschlagen, ist also doppelt überflüssig. Zweitens. Förderung von Rezyklaten bei öffentlichen Aufträgen. Auch diesbezüglich haben wir in NRW bereits 2022 gehandelt und die Bevorzugung von Rezyklaten bei Ausschreibungen im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Insbesondere in der Bauindustrie wird dies bereits erfolgreich praktiziert. Auch hier brauchen wir keine neuen Regelungen, aber eine konsequente Kontrolle und Umsetzung der bestehenden Vorschriften. (Beifall von der CDU) Drittens. Ihr Punkt zur kommunalen Wertstofferfassung: Unsere Kommunen leisten bereits einen Riesenbeitrag zur Schließung von Stoffkreisläufen. Mit dem Förderaufruf Circular Cities NRW unterstützen wir sie gezielt beim Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Vor wenigen Tagen wurde zusätzlich ein Förderprogramm „Zirkuläre Produktion NRW“ gestartet. Auch hier sind neue Strukturen nicht notwendig; sie könnten sogar unsere Erfolge gefährden. Ich komme zum vierten Punkt. Sie wollen eine Potenzialanalyse für Sekundarrohstoffe. Auch im Bereich Sekundarrohstoffe arbeitet NRW bereits mit führenden Forschungsinstituten wie dem Fraunhofer Institut zusammen. Beispiele wie das europaweite Phosphor-Recycling-Projekt RePhoR zeigen, dass unsere Programme erfolgreich laufen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ich glaube, hier wäre es sogar kontraproduktiv, eine Doppelstruktur einzuführen. Fünftens. Weitere Maßnahmen gegen die Vermüllung: Mit Initiativen wie „Saubere Stadt“ und Kampagnen zur Müllvermeidung fördern wir bereits bürgernahe Projekte wie Gemeinschaftsgärten und Urban Clean-Ups. Diese Programme sind erfolgreich und zeigen auch Wirkung. Auch hier bringt Ihr Antrag nichts Neues, sondern wiederholt zum Teil das, was bereits gemacht wird. Ein entscheidender Punkt ist die Landeskreislaufstrategie, Point taken. (René Schneider [SPD]: Kommt die dieses Jahr noch?) Die Kritik der SPD, es sei bisher bei Ankündigungen geblieben, entbehrt aber jeder Grundlage. Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Anfang 2025 vorgestellt wird. Sie wird bestehende Maßnahmen bündeln, weiterentwickeln und den Übergang der Circular Economy auf ein neues Niveau heben. Lassen Sie uns diese Strategie erst einmal abwarten und nicht unkoordiniert neue Maßnahmen fordern! 04.12.2024 (Beifall von der CDU) Zusammengefasst: Nordrhein-Westfalen ist auf einem sehr guten Weg. Wir haben Programme wie „Zirkuläre Produktion NRW“ schon gestartet. Wir fördern Innovationen, und wir stärken die bestehenden Strukturen. Wir finden, unser Fokus muss darauf liegen, diese Initiativen konsequent umzusetzen, anstatt zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Dennoch stimmen wir natürlich der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion, um die Kreislaufwirtschaft in NRW weiter voranzubringen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Wille.

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Dr. Volkhard Wille GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst vielleicht einige grundsätzliche Anmerkungen zum Thema „Kreislaufwirtschaft“. Eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft muss den Prinzipien der Nachhaltigkeit entsprechen. Nachhaltigkeit zielt darauf ab, die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Das umfasst ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen und erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit den endlichen Ressourcen der Erde. Deshalb ist die Kreislaufwirtschaft zentral, um Ressourcen effizienter zu nutzen, Emissionen zu reduzieren und Abfälle zu minimieren. All unsere Klimaund Nachhaltigkeitsziele lassen sich nur erreichen, wenn der Umbau zur Kreislaufwirtschaft gelingt. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat hier langfristig angelegte Politik betreibt und allen Akteuren damit Planungssicherheit gibt. Auch sind Kreislaufwirtschaft und Rohstoffeffizienz Teil einer Branche mit erheblichem Wachstumspotenzial. Die GreenTech-Branche hat laut einer Studie des Consulting-Unternehmens Roland Berger 2020 weltweit erstmals die Marke von 4 Billionen Euro Umsatz überschritten, und bis 2030 wird mit einem Wachstum auf rund 9,4 Billionen Euro gerechnet. Laut Umweltwirtschaftsbericht NRW werden 2030 rund 800.000 Personen in NRW in der Umweltwirtschaft beschäftigt sein. Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft haben daran einen wichtigen Anteil. Die Chance, an einem so großen Wachstumsmarkt teilzuhaben, innovative Produkte in NRW zu entwickeln und damit Arbeitsplätze zu sichern, parallel Umweltzerstörung und den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren und langfristig sogar ganz zu verhindern, muss genutzt werden. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Insbesondere der Bausektor hat enorme Potenziale, die gehoben werden können. Einerseits sind große Mengen an Rohstoffen in Gebäuden verbaut, die beim Abbruch aufbereitet und erneut genutzt werden müssen. Gleichzeitig steckt in Bauwerken sogenannte graue Energie, die bei der Herstellung von Baumaterialien und beim Bau verbraucht wurde. Diese gilt es zu erhalten. Darum muss eine Nachhaltigkeitsstrategie im Bausektor auch an der Herausforderung arbeiten, wie der Lebenszyklus von bereits bestehenden Gebäuden verlängert werden kann. Der Ansatz lautet: alten Gebäuden neues Leben einhauchen. Dazu ist eine umfassende Strategie erforderlich. Solch eine Strategie sehe ich aber nicht im vorliegenden Antrag. Eine reine Fokussierung auf die Kommunen ist zu kurz gedacht, denn wir müssen alle staatlichen Ebenen zusammen mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammenbringen. Die Europäische Union will bis 2050 eine kreislauforientierte und klimaneutrale Wirtschaft aufbauen. Um dies zu erreichen, hat die EU in den letzten Jahren viele neue Maßnahmen eingeführt, um Abfall zu reduzieren und Produkte nachhaltiger zu machen. Neue oder aktualisierte Rechtsvorschriften betreffen Ökodesign, Verpackungen, das Recht auf Reparatur, Abfallbewirtschaftung und andere wichtige Bereiche. Ein erster Entwurf der Kreislaufwirtschaftsstrategie des Bundes liegt seit diesem Sommer vor. Auf dieser Grundlage mit den notwendigen landesspezifischen Anpassungen müssen wir hier auf Landesebene weiterarbeiten. So können wir, abgestimmt mit dem Bund, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vornehmen, möglicherweise auch Anpassungen in Förderprogrammen, um die strategisch umwelttechnisch und klimatisch wichtigsten Vorhaben gezielt zu fördern und so die Entwicklung zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft auch im Bausektor zu beschleunigen. Es lohnt sich, in eine sorgfältig abgestimmte Strategie zu investieren, um einen breiten und nachhaltigen Konsens zu schaffen. Konkret für NRW: Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie zielt in vielen Bereichen auf die Unterstützung von innovativen Geschäftsmodellen, entlang vor Wertschöpfungsketten und damit auf eine zentrale Stärke der NRW-Industrie, insbesondere im Kontext der Kooperation mit Belgien und den Niederlanden. Nordrhein-Westfalen fördert die Kreislaufwirtschaft durch sieben innovative Projekte mit insgesamt 16 Millionen Euro von Land und EU. Diese Projekte zielen darauf ab, Produkte und Materialien länger zu nutzen, Abfall zu reduzieren und ressourcenschonende Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darauf können wir aufbauen. Außerdem wurde durch zahlreiche Erlasse der Einsatz von Rezyclaten erleichtert, zum 04.12.2024 Beispiel durch Neufassung von Ausschreibungsregelungen. Kollegin Peill hat eben darauf hingewiesen. Weitere Instrumente wie zum Beispiel die Rohstoffabgabe auf Sand und Kies und die Frage von Deponiegebühren sind weiter in der Diskussion. Der SPD-Antrag fordert im Wesentlichen ein Maßnahmen- und Förderprogramm zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzips auf kommunaler Ebene, wirft aber verschiedene Ebenen, Zeitabläufe und Zielsetzungen bunt durcheinander. Die Landesregierung wird kritisiert, weil die Landeskreislaufwirtschaftsstrategie noch nicht da ist, die für Ende 2024 angekündigt ist. Es war aber auch immer klar, dass sie erst erarbeitet werden kann, wenn die Kreislaufwirtschaftsstrategie des Bundes fertig ist. Die liegt im Moment leider noch nicht vor. Daher geht die Kritik daran, dass wir auf Landesebene noch nicht so weit sind, aus meiner Sicht ein bisschen fehl. (René Schneider [SPD]: Aber Anfang 2025 kommt sie dann oder wie?) Gerade für Unternehmen ist es nämlich wichtig, dass das bei EU, Bund und Land Hand in Hand geht und nicht unterschiedliche Regelungen alles wieder sehr erschweren. Daher ist der Antrag eine gute Grundlage, um im Fachausschuss weiter zu diskutieren. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt das übergeordnete Ziel, die Kreislaufwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Die Förderung von Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung und innovativen Recyclingtechnologien ist ein wichtiges Anliegen. Das stärkt sowohl den Umwelt- als auch den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig. Dennoch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der SPD, enthält Ihr Antrag aus unserer Sicht erhebliche Schwächen und problematische Ansätze, die nachjustiert werden müssen. Der SPD-Antrag setzt stark auf staatliche Steuerung und regulierende Eingriffe, anstatt Unternehmen Anreize für Innovationen und Investitionen zu geben. Insbesondere die im Antrag geforderten verpflichtenden Rezyklatquoten und der Vorrang für Recyclingmaterial bei öffentlichen Ausschreibungen greifen unverhältnismäßig in den Wettbewerb ein. Rezyklate stehen in einigen Fällen vor Ort quantitativ auch nicht ausreichend zur Verfügung. Eine verpflichtende Nut-Landtag zung könnte zu längeren Lieferwegen und damit zu höheren Kosten bei den Bauprojekten oder der Beschaffung führen. Diese Kosten müssten dann von den Kommunen und den Steuerzahlern getragen werden. Dies führte damit auch dazu, dass teurer oder gar nicht gebaut wird. Ich fürchte, dass der in vielen Bereichen gerade bei den Kommunen bestehende Sanierungsbedarf dadurch nochmals ausgebremst würde, wenn es etwa um den Neubau von Kindergärten und Schulen geht. Anstelle von Quoten sollten marktwirtschaftliche Anreize wie Steuervergünstigungen für Unternehmen geschaffen werden, die Rezyklate verwenden oder innovative Recyclingtechnologien entwickeln. Wir Freien Demokraten fordern eine stärkere Fokussierung auf die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen. Der SPD-Antrag legt keinen ausreichenden Fokus darauf, wie die Maßnahmen finanziert werden sollen, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen haben und wie die kommunalen Haushaltslagen durch die Vorgaben belastet werden. Deshalb muss jede Maßnahme zur Förderung der Kreislaufwirtschaft auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden. (Beifall von der FDP) Unser gemeinsames Ziel muss sein, kosteneffiziente und praktikable Lösungen zu finden, die Unternehmen und Kommunen nicht überfordern. Für uns Freie Demokraten fehlen im Antrag auch ausreichende Impulse für Innovationen und die Förderung neuer Technologien. Die Kreislaufwirtschaft lebt von technologischem Fortschritt, etwa im Bereich des chemischen Recyclings, der Materialforschung oder der Digitalisierung der Abfallwirtschaft. Aus unserer Sicht muss im Bereich „Recyclingtechnologien“ die Förderung von Forschung und Entwicklung stärker in den Vordergrund gerückt werden. Insbesondere Start-ups und mittelständische Unternehmen sollten durch gezielte Förderprogramme unterstützt werden. Der Fokus auf kommunale Entsorger könnte dazu führen, dass private Akteure weniger eingebunden werden und dadurch Innovationen auf der Strecke bleiben. Bürokratische Lasten wie zusätzliche Berichts- und Kontrollpflichten sind kontraproduktiv. Sie könnten Unternehmen davon abhalten, sich aktiv in die Kreislaufwirtschaft einzubringen. Entbürokratisierung und Digitalisierung müssen als zentrale Elemente der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zum Beispiel könnten digitale Plattformen geschaffen werden, die den Handel mit Rezyklaten oder recycelbarem Material vereinfachen. Wir Freien Demokraten wollen die Kreislaufwirtschaft in Nordrhein-Westfalen stärken. Dabei setzen wir auf Anreize für Unternehmen, Innovationen und bürokratiearme Lösungen. (Beifall von der FDP) 04.12.2024 Davon finden wir in Ihrem Antrag leider zu wenig. Trotzdem stimmen wir der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Brockes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Es ist schon faszinierend, wie schnell die SPD in einem Antrag zum Thema „Kreislaufwirtschaft“ ihre völlige Unkenntnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen offenbart. So soll die Kreislaufwirtschaft das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch entkoppeln. Dieses Märchen vom grünen Wachstum kennen wir vom Noch-Bundeswirtschaftsminister. Wenn Sie schon von den Grünen abschreiben, dann lesen Sie doch auch mal deren Vordenker. Der BUND schreibt über die Realisierbarkeit der Idee, das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln – Zitat –: „Das Ergebnis kommt in erdrückender Klarheit daher und ist ernüchternd zugleich: Nicht nur, dass es keinerlei empirische Beweise dafür gibt, dass jemals eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch stattgefunden hätte, die dem Ausmaß der aktuellen Umweltzerstörung gewachsen gewesen wäre; es ist außerdem auch unwahrscheinlich, dass eine solche Entkopplung in Zukunft je eintreten wird.“ Aber auch von politischen Zusammenhängen scheint die SPD wenig zu verstehen. Sie behauptet im Antrag, dass die Baukosten wegen Corona oder dem bösen Mann im Kreml gestiegen seien. Die Baubranche selbst benennt die wahren Preistreiber: Klimaschutzvorgaben, Energiekostensteigerung, Inflation, Fachkräftemangel und gesetzliche Vorgaben an Gebäude im Allgemeinen. Aber wenigstens drehen Sie das große Rad: Die Kreislaufwirtschaft entlaste die berufstätigen Familien im Land. Und wie? Der Müll wird abgeholt, und es gibt Altglascontainer. Wahnsinn! Wenn das Geld knapp wird, wenn man im öffentlichen Raum von Talahons bedrängt wird, wenn der Staat unbarmherzig gegen Kritiker der Regierung vorgeht, dann kommt wenigstens die Müllabfuhr noch pünktlich. Die Müllabfuhr kommt pünktlich? Nur ein Beispiel: In meiner Heimatkommune gab es dieses Jahr von Juli bis Oktober massive Probleme beim Abholen der Tonnen. Über Tage stehen die bis zum Bersten vollen Tonnen an der Straße, und weil natürlich weiter Müll in den Haushalten anfällt, stapeln sich die Säcke daneben. Es erinnerte schon an die Zustände während Landtag der Abfallkrise in Neapel. Die Gründe waren Personalmangel, Krankenstände und ortsfremde Fahrer. Was will die SPD also erstens tun, um die Abfallentsorgung als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu stärken? Sie will deren Finanzierung sicherstellen. Eine revolutionäre Maßnahme! Was will die SPD zweitens tun, um mehr recycelte Stoffe zu nutzen und um Ressourcen zu sparen? Sie will eine Quotenregelung für recycelte Stoffe bei Aufträgen der öffentlichen Hand – Staatsquotenplanwirtschaft. Über die Wirtschaftskompetenz der SPD und die Kostensteigerungen in der Baubranche hatten wir schon gesprochen. Weitere Anmerkungen kann ich mir also sparen. Drittens. Wie will die SPD das Thema „Kreislaufwirtschaft“ insgesamt voranbringen? Durch Potenzialanalysen und Kreislaufwirtschaftspläne, also Stuhlkreise, Papierberge und Laberveranstaltungen. Ihre Uninspiriertheit tut mir ja schon fast leid. Darum kriegen Sie nicht nur aufgrund des parlamentarischen Brauches, sondern auch aufgrund des Mitleidsbonus unsere Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank.

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist richtigerweise in nahezu allen Redebeiträgen gesagt worden: Eine umfassende Kreislaufwirtschaft, ist entscheidend für eine ganze Menge dessen, was wir als Gesellschaft erreichen wollen und müssen, nicht nur für unsere Klimaziele. Kreislaufwirtschaft macht uns unabhängiger von Rohstoffimporten. Kreislaufwirtschaft macht unsere Wirtschaft insgesamt resilienter. Sie sorgt dafür, dass Naturschätze nicht weiter ausgebeutet werden und dass Stoffe mehrfach, am besten im Kreis, genutzt werden können. (Beifall von den GRÜNEN) Es ist auch richtig – deshalb möchte ich der SPD ausdrücklich für diesen Antrag danken –, dass wir von einer Kreislaufwirtschaft tatsächlich noch weit entfernt sind. Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis: Round about 15 % – gut gerechnet – der Stoffe, die wir tagtäglich nutzen, werden wirklich im Kreis geführt. Das andere ist noch immer das, was wir nicht kreislaufwirtschaftsmäßig bewirtschaften, sondern was linear genutzt wird. Der Antrag der SPD-Fraktion wäre dann gut, wenn er wirklich neue Impulse setzen würde. Leider finde ich darin nur überhaupt nichts, was diese Landesregierung nicht schon machen würde, worum wir uns nicht schon teilweise über Jahre gekümmert hätten, wofür 04.12.2024 es eine bundesweite Anerkennung für Nordrhein-Westfalen und für die Arbeit, die hier in Sachen Kreislaufwirtschaft gemacht wird, gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb ist dieser Antrag wirklich nicht hilfreich. Wir brauchen in der Tat eine neue Kreislaufwirtschaftsstrategie, um sich auch neuen Antworten anzunähern. Ich weiß gar nicht, Herr Schneider, woher Sie es nehmen, dass wir gesagt haben sollen, diese Kreislaufwirtschaftsstrategie solle Ende 2024 fertig sein. Ich kenne die Pressemitteilung nicht – vielleicht schicken Sie sie mir einmal –, in der das angeblich stehen soll. (René Schneider [SPD]: Sie kennen Ihre ei- gene Pressemitteilung nicht?) Was wir machen, ist ein ausführliches, breites Beteiligungsformat, nicht im stillen Kämmerlein von Ministerien, selbstverständlich unter Federführung bzw. Beteiligung des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und der gesamten Landesregierung, in das wir auch die Gesellschaft, die Stakeholder, die Wirtschaft und gerade die Kommunen einbinden. Genau diese Beteiligungsformate sind notwendig, damit wir am Ende erfolgreicher bei der Kreislaufwirtschaft werden können, damit wir das, was wir in Modellprojekten haben, was wir in Ansätzen haben, was wir theoretisch gut entwickelt haben, in die Breite bekommen. Das wollen wir im Jahr 2025 vorantreiben und Ihnen eine umfassende, bundesweit vorbildliche Kreislaufwirtschaftsstrategie präsentieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen aber nicht allein darauf warten und daran arbeiten, sondern wir treiben die Kreislaufwirtschaft mit Förderprogrammen im Rahmen des EFRE voran, zum Beispiel bei der Strukturwandelförderung für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet. Wir unterstützen seit vielen Jahren die erfolgreiche Arbeit der Effizienzagentur, die beispielhaft in unglaublich vielen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Kreislaufwirtschaft vorantreibt. Wir haben aber auch die wichtigen Austausch- und Netzwerkformate, beispielsweise das Circular Valley oder den Runden Tisch „Zirkuläre Wertschöpfung“. Das sind die Formate, die wir brauchen, um am Ende den Austausch und den Modellcharakter hinzubekommen. Dazu gehört auch, dass wir Modellprojekte vorantreiben. Ich will Ihnen nur zwei Beispiele nennen. Eben wurde schon – ich glaube, es steht auch im Antrag – das Phosphorrecycling erwähnt. In Nordrhein-Westfalen, in Bottrop, entsteht die erste große industrielle Anlage zum Phosphorrecycling und zur Zurückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm. Ein weiteres Projekt, das wir derzeit mit der Bauindustrie vorantreiben, ist, Asphaltrecycling zu machen, Landtag sodass Asphalt nicht mehr auf Deponien entsorgt oder zu Recyclinganlagen in die Niederlande gefahren wird, sondern wir das in Nordrhein-Westfalen voranbringen können. Das tun wir genauso, wie wir die Abfallvermeidung auf kommunaler Ebene vorantreiben. Dies haben wir unter einem weiteren Schwerpunkt unseres Förderprogramms vorangetrieben. 27 Millionen Euro stehen hierfür in einem Call zur Verfügung. Die Mittel haben wir noch auf 34 Millionen Euro mit EFRE-Mitteln aufstocken können, um Kommunen bei der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Das wird vielfach in Anspruch genommen. Deshalb braucht es den Antrag der SPD-Fraktion, der wirklich nichts Neues enthält, an dieser Stelle nicht. Es ist aber selbstverständlich eine Chance, um über die Kreislaufwirtschaft zu diskutieren. Das tun wir gerne. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Sollten die Fraktion noch Aussprachewünsche haben, stünden theoretisch 47 Sekunden aus der Überziehung des Ministers zur Verfügung. – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? Möchte sich jemand enthalten? – Damit ist der Überweisungsempfehlung einstimmig zugestimmt worden, und sie ist angenommen worden. Damit rufe ich auf: 5 Flexible Entlastung für Schulen ermöglichen, Schulbudgets einführen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11600 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der FDP hat die Kollegin Müller-Rech das Wort. Bitte.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns über Schulleitungen sprechen und darüber, wie wir ihre Verantwortung vor Ort stärken können. Schulleitungen und Lehrkräfte übernehmen neben der Vermittlung von Bildung heutzutage leider viele weitere Aufgaben in unseren Schulen: Verwaltungs-04.12.2024 aufgaben wie IT-Betreuung, Finanzmanagement, die Organisation von Veranstaltungen und Klassenfahrten. Das ist eine teilweise untragbare Situation. Kein Wunder ist es deswegen, dass Schulleitungen, aber auch Lehrkräfte, leider immer häufiger dem Schuldienst den Rücken kehren und teilweise sogar ihre Verbeamtung aufgeben. Unter der jetzigen Landesregierung scheitern notwendige Reformen oft an ineffizienter Bürokratie, aber auch an dem fehlenden Mut zur Veränderung. Wir Freie Demokraten haben nicht nur schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, sondern auch mehrere Vorschläge gemacht, wie man den Arbeitsplatz Schule modernisieren und vor allem attraktiver machen kann. Leider wurden all unsere konstruktiven, zukunftsorientierten Vorschläge für diesen modernen Arbeitsplatz Schule in Bausch und Bogen abgelehnt, statt sich einzeln welche anzuschauen und genauer zu prüfen. Genauer hinzusehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lohnt sich nämlich ausdrücklich. Das passt leider nicht zu der selbsternannten Zukunftskoalition aus CDU und Grünen; denn bis heute muss ich mir die Frage stellen: Ist das wirklich eine Zukunftskoalition? Ist das nicht eher eine Stillstandskoalition, insbesondere, wenn es um den Bereich „Schule“ geht? (Beifall von der FDP) Wir als FDP setzen auf Freiheit, Vertrauen und Verantwortung. Wir sind mutig und gehen voran, frei nach dem Grundsatz: Die besten Entscheidungen werden direkt vor Ort in unseren Schulen getroffen. Die Schulleitung und Lehrkräfte wissen nämlich am besten, was ihre Schule vor Ort gerade jetzt in ihrer Situation braucht. Deswegen müssen wir auf pragmatische Lösungen setzen, statt auf zentral gesteuerte Bürokratie. Wir haben diesen Antrag heute gestellt, um einen Einstieg in eine stärkere Steuerung vor Ort über Budgets zu machen. Deswegen haben wir Ihnen für den Haushalt einen gegenfinanzierten Vorschlag für diesen Einstieg in ein flexibles Schulbudget gemacht und immerhin 180 Millionen Euro gegenfinanziert sozusagen zur Verfügung bzw. Ihnen zur Entscheidung gestellt. Mit diesem Einstieg könnten Schulleitungen und Lehrkräfte gezielt zur Entlastung ihrer Schulen beitragen. Wir wissen, dass es genau das ist, was sich Schulleitungen wünschen. Wir haben über die Schulleitungsbefragung gesprochen. 91 % der Schulleitungen wünschen sich genau das. Sie wünschen sich flexible Budgets. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diesen Wunsch erfüllen. (Beifall von der FDP) Landtag Mit diesen Budgets können Schulen zum Beispiel eigenständig Personal einstellen, vielleicht sogar mal über drei Monate befristet. Ob IT-Unterstützung, Verwaltungsassistenz, Alltagshelferinnen, Alltagshelfer, Schulsozialarbeiter oder Schulsozialarbeiterinnen: Wir wollen ihnen die Verfügung darüber geben, was genau sie vor Ort zum Beispiel an Personalunterstützung oder auch an sachlicher Unterstützung brauchen. Wir wissen: Diese 180 Millionen Euro sind eigentlich nur ein Einstieg. Eigentlich müsste es noch viel mehr sein. Aber anstatt lange auf Entscheidungen der Landesverwaltung, der Landesregierung oder auch der schwarz-grünen Koalition zu warten, wollen wir jetzt diesen Systemwechsel. Wir wollen mit der Einführung eines flexiblen Budgets schnelle und passgenaue Lösungen vor Ort ermöglichen; denn mehr Eigenverantwortung führt zu mehr Kreativität und zu mehr Innovationskraft an unseren Schulen. Sie alle kennen Beispiele, vielleicht aus Ihren Wahlkreisen, vielleicht aus anderen Schulen, in denen Sie waren, wo genau das funktioniert. Wenn Schulleitungen auch mal selbst Entscheidungen vor Ort treffen können, entfaltet das oftmals richtig tolle Kräfte. Wir Liberalen sind fest davon überzeugt, dass das wirklich ein wichtiger Schritt für die Bildungszukunft unserer Kinder und Jugendlichen ist, und zwar gerade an den Schulen in besonders angespannten Situationen. Genau die brauchen mehr Beinfreiheit, und genau diese Schulen können wir mit unseren Schulbudgets stärken. Unser dringender Appell an die Landesregierung lautet deswegen: Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Die Landesregierung muss aufhören, den Mangel zu verwalten und stattdessen mal neue Wege gehen, mal mutig sein, mal was ausprobieren. Mit den flexiblen Schulbudgets geben wir den Schulen genau das Werkzeug an die Hand, das sie benötigen, und das nicht irgendwann, sondern jetzt. (Beifall von der FDP) Es ist außerdem ein Signal des Vertrauens in die Kompetenz, in die Stärke unserer Schulen, aber auch in unsere Schulleitungen, das wir hier als Landtag aussenden können. Wir setzen darauf, dass wir die Zeiten der Bürokratiebehinderung damit überwinden und in freiheitlichere Zeiten kommen. Ich freue mich sehr, dass wir das zusammen im Ausschuss diskutieren werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Fohn. 04.12.2024

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Annika Fohn CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Sie unterliegen einem sozialen Wandel und befinden sich auch selbst in einem großen Transformationsprozess. Sie werden zum Beispiel vielfältiger, digitaler, inklusiver, integrativer und nachhaltiger. Gleichzeitig müssen sie sich vielen Herausforderungen stellen, die deutlich komplexer geworden sind. Das verlangt den Menschen, die im System Schule arbeiten – Lehrerinnen und Lehrern, Fachkräften für Schulsozialarbeit, Schulleiterinnen und Schulleitern; die Liste lässt sich weiterführen –, vieles ab. Auch wir Schulpolitikerinnen und Schulpolitikerinnen müssen immer wieder den Spagat schaffen, das Schulsystem durch nachhaltige Maßnahmen weiterzuentwickeln, es im Transformationsprozess auf Augenhöhe zu begleiten, es gleichzeitig aber auch nicht zu überfordern. Mit dem vorliegenden Antrag wird intendiert, Schulen zu entlasten. Hier verfolgen wir ein gemeinsames Ziel. Zur Entlastung schlagen Sie vor, ein flexibles Budgetmodell in den Schulen einzuführen. Die Budgets würden dann zu den Aufgabengebieten der Schulleitungen hinzukommen. Wenn man sich die Ergebnisse zum Beispiel der forsa-Schulleitungsumfrage anschaut oder auch die Eingaben der Sachverständigen aus unserer Anhörung zum Antrag „Gute Schule braucht gute Schulleitungen“ betrachtet, dann fällt ins Auge, dass für Schulleitungen insbesondere folgende Punkte zu Mehrbelastungen führen: das wachsende Aufgabenspektrum und der Lehrkräftemangel im Allgemeinen. Ich möchte der Diskussion im Ausschuss nicht vorgreifen, aber man kann zumindest Zweifel haben, dass die hier geforderte Maßnahme dafür geeignet ist, im System bzw. für die Schulleitungen kurz- bis mittelfristig für eine Entlastung zu sorgen. In der forsa-Umfrage wird der Lehrkräftemangel mit 69 % als größtes Problem in den Schulen adressiert. Das „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ bleibt folglich weiterhin eines der wichtigsten Instrumente, um für Entlastungen im Schulsystem Sorge zu tragen. Die Mischung aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, die Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller auf den Weg gebracht hat, trägt bereits Früchte. So konnten in nur einem Jahr über 7.000 zusätzliche Beschäftigte in unser Schulsystem integriert werden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das ist eine beachtliche Zahl. Über 1.500 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer unterstützen mittlerweile Grund- und Förderschulen bei Landtag ihren alltäglichen Aufgaben. 465 neue Studienplätze für das Grundschullehramt und die Sonderpädagogik wurden geschaffen, um langfristig dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Der Schulhaushalt ist mit Abstand der größte Einzeletat und wächst für das nächste Jahr von rund 22,3 Milliarden Euro auf rund 24,5 Milliarden Euro, und das in diesen schwierigen Zeiten. In der Konsequenz bedeutet dies mehr Geld für mehr Personal. Ja, ich weiß, komplexe Herausforderungen erfordern, dass wir an vielen Stellschrauben drehen, und wir alle wissen, es bleibt noch viel zu tun. Die repräsentative Befragung der Schulleitungen, auf die der Antrag auch Bezug nimmt, zeigt uns ebenfalls, dass ganze 95 % der Befragten der Meinung sind, dass politische Entscheidungen den Schulalltag nicht ausreichend berücksichtigen. Deswegen bin ich Ministerin Dorothee Feller sehr dankbar, dass sie die Arbeitsgruppe Schulleitung ins Leben gerufen hat. (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Zusammen mit den Verbänden arbeiten Schulleiterinnen und Schulleiter aus dem aktiven Dienst in dieser Arbeitsgruppe an einem Handlungskonzept für die Schulleitung der Zukunft. Lassen Sie uns doch erst gemeinsam das Resultat der Arbeitsgruppe anschauen, bevor wir Vorschläge für zum Beispiel neue Aufgabengebiete machen. Aus meiner Sicht würde dieser Antrag der Beratung über die Ergebnisse eben jener Arbeitsgruppe vorgreifen. Trotz dieser Bedenken stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss natürlich sehr gerne zu. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Fohn. – Für die SPD spricht nun die Abgeordnete Frau Engin.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP beschreibt die Ausgangslage folgerichtig: zunehmender Personalmangel, hoher Verwaltungsaufwand und immer größere Belastungen für unsere Schulleitungen. Am Ende landet nämlich jedes Problem der Schule auf dem Schreibtisch der Schulleitung. Wie schwer das alles auf den Schultern der Schulleitungen lastet, haben wir erst im letzten Monat diskutiert. Da ging es in der Aktuellen Stunde um die forsa-Umfrage bei den Schulleitungen. 95 % fühlen sich von den Entscheidungen der Politik nicht gesehen; 46 % würden ihren Job nicht weiterempfehlen. 04.12.2024 Auch wenn die CDU uns in der Aktuellen Stunde erklärt hat, dass wir die Statistik nicht richtig deuten würden, hat die CDU uns nicht erklären können, wie die Koalition die Situation der Schulleitungen konkret verbessern will. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Behauptung. Im Protokoll steht keine einzige inhaltliche Sache; nicht eine einzige Lösung. Das ist der populistische Politikstil des Herrn Merz. Den müssen wir hier im Landtag nicht pflegen. (Beifall von Christina Weng [SPD], Franziska Müller-Rech [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Deswegen bin ich der FDP-Fraktion dankbar, dass sie das Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat. Schulleitungen sind nicht nur überlastet, sondern wollen auch aktiver mitgestalten. Eigene Schulbudgets für Schulleitungen sind dafür eine wichtige und oft geforderte Maßnahme. Man hätte allerdings den Titel des Antrags auch so formulieren können, liebe Franziska Müller-Rech: „Gute Schule braucht gute Schulleitungen“. Damit wären wir nämlich wieder bei unserem Antrag aus dem letzten Jahr. Gerne zitiere ich eine Forderung daraus: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Schulen ein eigenes Schulbudget zur Verfügung zu stellen, über dessen Verwendung die Schulleitung entscheidet.“ Auch wir fordern also ein Schulbudget. Ich freue mich, dass die FDP diese Forderung aus unserem Antrag extrahiert hat und heute ins Plenum bringt. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ein Schulbudget hatten wir übrigens schon in der letzten Wahlperiode als Teil eines „New Deal“ gefordert. Die FDP, damals in der Regierung, hat diesen Antrag abgelehnt. Aber schön, dass Sie Ihre Meinung geändert haben, liebe FDP, denn die Idee eines Budgets für Schulleitungen ist so wichtig, dass wir gar nicht oft genug darüber reden können. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass das Schulbudget nur ein Teil der Lösung sein kann. Wir finden: Es braucht endlich eine Gesamtstrategie, um Schulleitungen zu stärken. Hier greift der FDP-Antrag etwas zu kurz. Wir brauchen Entscheidungsspielräume über ein Budget hinaus, zum Beispiel bei den Lehrplänen und Stundentafeln. Zusätzlich brauchen wir eine einheitliche und gerechtere Form der Besoldung. Wir müssen den Schulleitungen außerdem die Möglichkeit geben, in Teilzeit leiten zu dürfen. Frau Feller, das ist eine Sache, die Sie ganz leicht ändern könnten. Schulleitungen brauchen eine Änderung des Erlasses zu Schulverwaltungsassistenzen. Eine Schulverwaltungsassistenz darf nicht auf Lehrkräftestellen angerechnet werden und die Schulleitungen zusätzlich Landtag Entlastungsstunden kosten. Sorgen Sie hier endlich für eine echte Entlastung. Wir freuen uns darauf, über den Vorstoß der FDP, zu einer von vielen Maßnahmen für die Stärkung von Schulleitungen intensiv zu diskutieren, und werden der Überweisungen natürlich zustimmen. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Zingsheim-Zobel.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Behauptung, die Landesregierung habe die Hände in den Schoß gelegt, schlicht nicht stimmt. Wir haben zum Beispiel die Möglichkeit, Alltagshelfer*innen einzusetzen, gezielt erweitert und auf die Haupt- und Realschulen ausgeweitet. Diese Maßnahme hilft genau dort, wo die Belastung besonders groß ist, und es ist ein wichtiger Schritt, um Schulleitungen und Lehrkräfte zu entlasten. Statt jedoch auf differenzierte Maßnahmen einzugehen, die bereits Wirkung zeigen, fordern Sie, liebe FDP, in Ihrem Antrag pauschale Budgets, ohne dabei zu berücksichtigen, dass solche Maßnahmen in der Praxis Zeit brauchen, um eingeführt zu werden, und zusätzliche Aufgaben für die ohnehin überlasteten Schulleitungen mit sich bringen. Hinzu kommt, dass auch die Behauptung, Stellen würden gestrichen, nicht der Wahrheit entspricht. Die Realität ist, dass unbesetzte Lehrkräftestellen kapitalisiert werden, um an anderer Stelle dringend benötigtes Personal in das System zu bringen, zum Beispiel Alltagshelfende. So finanzieren wir derzeit 1.600 Alltagshelfende, die Schulen konkret entlasten. Dieses Vorgehen sorgt dafür, dass vorhandene Mittel sinnvoll und gezielt eingesetzt werden, statt ungenutzt zu bleiben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Kern Ihres Antrags – die Einführung eines Schulbudgets – ist auf den ersten Blick eine sinnvolle Idee. Doch in Ihrem Antrag zuerst zu sagen, Schulleitungen seien überlastet, und dann noch mehr Verantwortung obendrauf zu setzen, scheint mir keine sinnvolle Schlussfolgerung zu sein. Wenn wir über Schulbudgets reden, dann vollumfänglich und im Rahmen einer Gesamtlösung für Schulleitungen. Erst vor drei Wochen haben wir hier über die wichtige Rolle von Schulleitungen diskutiert. Auch jetzt möchte ich noch einmal ganz klar sagen: Schulleitungen sind das Herz unserer Schulen, und sie haben mit ihren vielfältigen Aufgaben die Verantwortung dafür, dass 04.12.2024 alles läuft. Wir sind dankbar, dass die Schulleitungen jeden Tag vor Ort alles geben, damit das Schulleben trotz der großen Herausforderungen, vor die sie gestellt werden, so gut wie möglich funktioniert. Es entsteht bei Ihrem Vorschlag zum Schulbudget zwar der Eindruck von Chancengleichheit, doch in Wahrheit wird lediglich eine vermeintliche Freiheit geschaffen, die viele Schulen schlicht nicht nutzen können, weil die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Besonders jene, denen es derzeit sowieso schon an personellen Ressourcen mangelt, brauchen klare Strukturen und gezielte Unterstützung. Schulbudgets können ein gutes Instrument sein, wenn sie richtig und zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt werden. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ein solches Modell wäre zum aktuellen Zeitpunkt daher keine Entlastung, sondern eine zusätzliche Zumutung, die die ohnehin angespannte Situation an den Schulen weiter verschärfen würde. Jede neue Maßnahme benötigt Zeit und Kraft, um sie zu implementieren. Jetzt an den bestehenden Strukturen zu rütteln, während das Schulfinanzierungsgutachten vor der Tür steht und wir uns auch in unserer gemeinsamen Enquetekommission darauf verständigt haben, strukturelle und finanzielle Gegebenheiten zu untersuchen, ist schlichtweg nicht zielführend. Uns wird im kommenden Jahr eine fundierte Analyse der Schulfinanzierung vorliegen, die als Basis für nachhaltige und durchdachte Reformen dienen wird. Deshalb sollten wir genau dieses Gutachten abwarten, um dann Lösungen zu entwickeln, die tatsächlich allen helfen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Was wir jetzt brauchen, sind Maßnahmen, die langfristig wirken und die Schulen in ihrer Arbeit verlässlich unterstützen und entlasten. Dazu gehören der gezielte Aufbau multiprofessioneller Teams und die Entlastung besonders belasteter Schulen durch Programme wie das Startchancen-Programm, das Mittel dorthin lenkt, wo sie besonders gebraucht werden. Hier gibt es durch die zweite Säule bereits ein Budget zur Schulentwicklung. Von diesen Schulen lernen und Schulen gut durchdacht Möglichkeiten geben – das ist es, was wir brauchen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe den Wunsch der FDP nach schnellen Lösungen, aber eine solche Wunschvorstellung darf uns nicht davon abhalten, nachhaltige Wege zu gehen. Mehr dazu gerne im Ausschuss; wir stimmen der Überweisung natürlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Dr. Blex. Landtag

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Dr. Christian Blex AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Ihrem besonders knapp bemessenen Antrag fordern Sie, ähnlich wie es die SPD bereits mit dem Themenkomplex „Gute Schule braucht gute Schulleitungen“ tat, nordrhein-westfälische Schulen selbstständiger zu machen, allem voran durch den Ausbau von Befugnissen der selbstständigen Finanzmittelverwendung. Dadurch sollen Lehrer und Schulleiter vermeintlich schneller und einfacher dringend benötigtes Personal einstellen können, was offenbar durch die Schulträger, die Bezirksregierungen und das Ministerium nicht ausreichend gewährleistet wird. Bei Letzterem kann ich der FDP sogar ein bisschen zustimmen. Die Personalprobleme sind zweifelsfrei gravierend, und Ministerin Feller bekleckert sich offensichtlich nicht mit Ruhm, was ihre große Einstellungsoffensive anbelangt. Allerdings ist diese umfangreiche Problematik nicht durch eine rein finanzielle Ermächtigung des Schulleiters erledigt. Im Gegenteil bringt dies eine Reihe von ihnen nicht genannten Nachteile mit sich. Umfangreiche Schulbudgets führen paradoxerweise zu einer Mehrbelastung der Schulleiter durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben. Hier widerspricht sich Ihr Antrag also maßgeblich. Das Kernziel von mehr und besserem Unterricht wird verfehlt. Außerdem sollte nicht vergessen werden, was ein Outsourcing von Personalbelangen an die Schulen für Rückbaumaßnahmen im Ministerium und in den Bezirksregierungen nach sich zöge. Wenn eine besonders schlecht aufgestellte Schule dann nicht unverzüglich Personal auf eigene Faust finden kann, steht sie schlimmstenfalls dank des nun fehlenden Unterbaus in den Behörden ohne Aussicht auf Personaleinstellung da. Ohnehin gab es von 2002 bis 2008 ein Versuchsprojekt zu verantwortungsgesteigerten Schulen. Die Modellversuche „Selbstverantwortliche“ bzw. „Eigenverantwortliche Schule“ machten den Teilnehmern durchaus Zugeständnisse beim Ausbau der Schulleitung, der Ressourcenverwaltung und der Schulentwicklung, forcierten allerdings ein Reduzieren der Freiheit in der Wahl von Unterrichtskonzepten sowie massiv gestiegene Ansprüche in der Evaluation dieser. Fort- und Weiterbildungen für Lehrer und Rektoren fielen an – eine Mehrbelastung, welche in diesem Ausmaß heute vermutlich überhaupt nicht mehr zu stemmen wäre. Schulträger und Bezirksregierungen müssen auch weiterhin Backoffice der Schulleiter sein. Kurzfristig bietet dieser Antrag dafür keinerlei Alternativen. Zudem sind Methoden wie Listenverfahren und pauschale Zuweisungen längst durch schulscharfe Stellenausschreibungen sowie die Auswahlkommission ersetzt worden. 04.12.2024 Meine Damen und Herren, Schulleiter müssen das sein, was die Berufsbezeichnung bereits innehat: Schule, also Lernen und Lehren, muss stets im Mittelpunkt bleiben. Die Zustände an unseren Schulen verunmöglichen jedoch neben einem gelingenden Unterricht auch die zügige Personalgewinnung, was wiederum zu einer Verschlechterung der Zustände führt. Der Antrag bringt keinerlei Verbesserungen. Wir lehnen ihn inhaltlich ab. Der Behandlung im Ausschuss stimmen wir allerdings zu. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Vielzahl der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich immer auch in den Schulen widerspiegeln, haben sich die Rahmenbedingungen und damit auch die Anforderungen an die Schulleitungsfunktion in den vergangenen Jahren teils erheblich verändert. Wir stehen mit den Schulleitungen aller Schulformen hierzu in engem Austausch, um zu schauen, wie wir sie in der Ausübung ihrer Funktion unterstützen und stärken können. Dabei ist auch die Frage der Handlungsspielräume von Schulleitungen regelmäßig Gegenstand der Gespräche. Schon jetzt sehen die Regelungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen eine eigenverantwortliche Mittelbewirtschaftung durch die Schulen sowohl für Sachmittel als auch für Personalmittel vor. Es gilt jedoch, darauf differenziert zu schauen. So ist die Befugnis der Schule zur konkreten Verwendung von Sachmitteln ohne Weiteres möglich. Das haben bereits Aktionsprogramme wie „Aufholen nach Corona“ und „Integration“ gezeigt. Auch das Chancenbudget des Startchancen-Programms ist ein Sachmittelbudget, das der eigenverantwortlichen Verwendung durch die Schulen dient. Die Mittel werden jeweils durch die Schulträger zur Verfügung gestellt. Bei der Personalbewirtschaftung geht es jedoch nicht nur um die Auswahl von Personen, was heute durchaus auch schon von Schulleitungen wahrgenommen wird, sondern wir prüfen im Austausch mit den Schulleitungen, wo es in diesem Zusammenhang noch Optimierungsbedarfe gibt. Außerdem geht es bei der Personalbewirtschaftung um umfangreiche arbeitsund tarifrechtliche Rahmenbedingungen sowie um vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben, die zu beachten und umzusetzen sind. Landtag Eine Übertragung auf die Schulen würde zu keiner Entlastung für die Schulleitung führen, sondern sie hätte einen erheblichen Mehraufwand zur Folge. Darüber hinaus wäre auch ein flexibles Schulbudget zur Erhöhung der Anzahl der Fachkräfte nicht geeignet, weil der Fachkräftemangel unabhängig von der Frage besteht, wer die Mittel bewirtschaftet. Nicht zuletzt gingen bei einem Schulbudget die Vorteile einer zentralen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel verloren. Nur durch eine landesweite Steuerung der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel kann eine Gesamtperspektive eingenommen werden, die die Bedarfe aller Schulen berücksichtigt. Sichtbar wird dies unter anderem durch den Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern, die auf nicht besetzten Lehrerstellen befristet eingestellt werden können, um die Lehrkräfte bei organisatorischen Aufgaben zu unterstützen, damit sich diese wieder auf ihre Kerntätigkeit, nämlich das Unterrichten, konzentrieren können. Die Einstellung von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern führt jedoch gerade nicht dazu, dass grundständig ausgebildete Lehrkräfte nicht mehr eingestellt werden können. Im Gegenteil: Die Schulaufsicht kann innerhalb ihrer eigenverantwortlichen Stellenbewirtschaftung entscheiden, ob die Schule gegebenenfalls eine weitere Stelle zur Einstellung einer Lehrkraft erhält. Auch das Modell der Schulverwaltungsassistenz trägt zur Entlastung der Schulen bei. Als Teil des Handlungskonzepts „Unterrichtsversorgung“ ist es das vorrangige Ziel, die vorhandenen Stellen für Schulverwaltungsassistenten zu besetzen und den Schulleitungen und Lehrkräften dadurch eine spürbare Entlastung von Verwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Im aktuellen Jahr konnte die Besetzungsquote so deutlich verbessert werden. Es ist richtig, dass wir unsere Schulleitungen unterstützen und stärken müssen, damit diese ihre wichtige Funktion auch in dieser herausfordernden Zeit ausüben können.

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André Kuper

Frau Ministerin, ich muss Sie unterbrechen. Aus den Reihen der FDP gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

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Dorothee Feller

Ja.

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André Kuper

Dann hat Frau Müller-Recht das Wort.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie 04.12.2024 die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben ausgeführt, warum es aus Ihrer Sicht unattraktiv sei, den Schulleitungen diese Freiheiten zur Verfügung zu stellen. Dabei haben Sie unter anderem Ausschreibungen angeführt. Vor dem Hintergrund der Schulleitungsumfrage möchte ich Sie damit konfrontieren bzw. fragen, warum 91 % der Schulleitungen genau dieses Schulbudget wollen, obwohl es angeblich so unattraktiv ist.

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André Kuper

Frau Ministerin.

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Dorothee Feller

Ich habe gerade ausgeführt, dass wir sehr differenziert hinschauen müssen. Wir sind mit den Schulleitungen auch im Gespräch, und die Frage ist nicht, das Personal selbst auszuwählen, weil das die Schulen in der Tat auch heute schon machen können. Entscheidend ist, hinterher die Verträge bzw. die Teilzeitverträge zu schließen und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Wo wir besser werden müssen, habe ich ebenfalls ausgeführt. Wir müssen die Schulen bei der Auswahl des Personals besser juristisch beraten, damit das klappt. Im Hinblick auf das Schließen der Arbeitsverträge sagen uns die Schulleitungen aber selbst, dass sie das nicht machen wollen. Die Schulleitungen wollen das Personal aussuchen, aber das Back-up soll bitte dort bleiben, wo es ist. (Marcel Hafke [FDP]: Das sind ja Standardver- träge!) – Nein, das ist zu einfach. Das sind keine Standardverträge. Da müssen wir ein weniger differenzierter hinschauen. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Hierfür gibt es nicht nur das eine Patentrezept, sondern es wird vielmehr ein Bündels an Maßnahmen brauchen, an dem wir gemeinsam mit den Schulleitungen weiter arbeiten werden. – Vielen Dank.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann darf ich feststellen, dass diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen ist. Ich rufe auf: Landtag 6 Kinderschutz stärken: landesweite Standards zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten etablieren Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/11596 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die AfD deren Abgeordneter Professor Zerbin.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle erst einmal bei denjenigen Menschen bedanken, die sich beruflich und ehrenamtlich für die Betreuung, die Ausbildung und das Training unserer Kinder aufopfernd einsetzen. Diese sehr wichtige Aufgabe sollte den entsprechenden Respekt erhalten. Leider gibt es aber wie überall auch hier schwarze Schafe. Deswegen bedarf es unseres Antrags. Das Ziel muss sein, unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, indem man Verfahren und Prozesse dazu weiter optimiert und professionalisiert. Nordrhein-Westfalen ist auf diesem Gebiet besonders sensibilisiert. Der Fall Lügde hat gezeigt, dass die unvorstellbare Grausamkeit Realität werden kann. Aus der Ferne fragt man sich bei der Betrachtung des Falles, wie es möglich sein konnte, dass ein pädophiler, verwahrloster älterer Mann das Sorgerecht für ein kleines Mädchen erhält. Eine Antwort darauf, dass die Behörden das ermöglichten, könnten Betriebsblindheit, mangelnder Abstand und fehlende Professionalität sein. Seit Lügde ist einiges passiert, aber ist das ausreichend? Laut einer Enquetekommission in Niedersachsen existiert ein Dunkelfeld von 97 %. Das hat man bei einer Dunkelfeldforschung herausgefunden. Es werden also 97 % der Taten nicht und nur 3 % der Taten aufgedeckt. Höchste Zahlen gibt es mit 5.065 Fällen auch in Nordrhein-Westfalen. Das sind Zahlen aus dem Bundeslagebild des Jahres 2023, die damit hochaktuell sind. Nordrhein-Westfalen ist ein Hotspot für Kindesmissbrauch. Jetzt kann man natürlich sagen, dass hier auch mehr Menschen leben. Das ist richtig. Aber sollte uns das beruhigen? Ich denke nicht. (Marcel Hafke [FDP]: Woran machen Sie es fest, dass das ein Hotspot sein soll? – Weiterer Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) – An den Zahlen. Dann überlegen Sie noch einmal. – Schaut man sich die Schutzkonzepte aus dem Sportbereich oder von kirchlichen Trägern an, erkennt man, dass vieles richtig ist. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) 04.12.2024 – Hören Sie erst einmal zu. Dann können Sie sich aufregen. (Weiterer Zuruf) Es gibt aber noch Luft nach oben, und wer aufgehört hat, besser zu werden, hat bekanntlich aufgehört, gut zu sein. Schutzkonzepte bestehen elementar aus Risikoanalysen und aus den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Daran hapert es leider manchmal. Die zu schützenden Personen müssen im Vorfeld genau definiert und dann taktische und strategische Schutzziele entwickelt werden. Schon bei der Risikoanalyse braucht es explizites Fachwissen aus Kriminologie, Kriminalistik oder dem Sicherheitsmanagement. Wer wird Täter? Welche Typologien gibt es, Herr Hafke? Was sind die vulnerablen Gruppen? Welche Situation begünstigt eine Tat? Wie können entsprechende Risikohöhe und Schadensmaß eingeteilt werden usw.? Es sind ganz viele Aspekte, die wichtig sind. (Marcel Hafke [FDP]: Die sind in NRW anders, oder was?) Ein Schutzkonzept ist die DNA der Sicherheitskultur einer Organisation. Was ist jetzt das Problem? Pädagogen und Trainer sind nicht per se die geborenen Sicherheitsmanager. Ich sage es mal ein bisschen überspitzt: Katholische Theologen sind vielleicht nicht die beste Wahl, um ein Schutzkonzept für Messdiener zu entwickeln. (Zuruf von Charlotte Quik [CDU]) Schutzkonzepte müssen effizient und effektiv in der Umsetzung sein. Das ist eine Herausforderung schon für Profis. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Entsprechende Gesetze normieren, wie das Landeskinderschutzgesetz, oder das Erstellen von Schutzkonzepten lässt viel Spielraum in der Umsetzung. Die Lösung zeigt unser Antrag: qualifiziertes Personal auf Bachelorniveau mindestens auf einer höheren Ebene, zum Beispiel beim Landessportbund, Abstand und Fachwissen durch Perspektive aus dem Sicherheitsbereich, landesweite Standards und regelmäßiges Monitoring. Der Schutz unserer Kinder muss weiter vorangetrieben werden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel und eine Professionalisierung, was den Schutz unserer Kinder angeht. Einen Schritt dazu leistet unser Antrag. Daher lade ich Sie ein, etwas für die Sicherheit unserer Kinder zu tun und unserem Antrag (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Abzulehnen!) zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Professor Zerbin. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Quik.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat keine drei Minuten gedauert, da hat sich der Vertreter der AfD mit seiner Hotspot-Bemerkung demaskiert. Nordrhein-Westfalen ist sicherlich kein Hotspot in Sachen „Kindesmissbrauch“. Im Gegenteil, wir sind die Avantgarde im Kinderschutz in diesem Land. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Der vorliegende Antrag benennt ein Problem, das wir in Nordrhein-Westfalen schon längst angegangen sind. Gemeinsam arbeiten wir daran, den Kinderschutz in unserem Land immer weiter zu stärken; denn jeder Fall ist ein Fall zu viel. Das Landeskinderschutzgesetz ist ein Meilenstein in dieser Entwicklung und ein wesentlicher Motor für präventive Schutzkonzepte. Damit wurden in Nordrhein-Westfalen umfassende rechtliche Regelungen zur flächendeckenden Einführung von Konzepten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz vor Gewalt bereits 2022 verankert. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Marcel Hafke [FDP]) § 11 des Landeskinderschutzgesetzes formuliert sechs Kernprinzipien für Kinderschutzkonzepte, die den Prozess der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung rahmen. Dort heißt es unter anderem: „Das Kinderschutzkonzept ist angepasst auf die Einrichtung oder das Angebot zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung des Kinderschutzkonzeptes entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen.“ Ein standardisiertes Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt gibt es bewusst nicht. Jede Organisation und Einrichtung muss ihren eigenen Weg planen. Es ist gut, dass dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen im Land und vor Ort geschieht. Jede Einrichtung entwickelt ein auf ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Schutzkonzept. Die Akteure vor Ort kennen den tatsächlichen Bedarf am besten. Ein standardisiertes Verfahren würde den individuellen Bedürfnissen und Begebenheiten vor Ort nicht gerecht. Für die Forderung nach einer regelmäßigen Evaluierung möchte ich den Antragstellern einen Blick in § 11 des Kinderschutzgesetzes empfehlen. Hier heißt es bereits: „Die oberste Landesjugendbehörde trifft mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen 04.12.2024 und den Verbänden der Träger unter Beteiligung der Landesjugendämter Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und -entwicklung für Kinderschutzkonzepte.“ Das bedeutet, die geforderte Evaluierung findet bereits statt. Zuletzt zur Forderung nach Aufklärung und Information: Auch dieser Punkt ist hinfällig, denn jede Einrichtung muss sich, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, an Recht und Gesetz halten. Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und die, welche zukünftig eine benötigen, sind gesetzlich verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln, dieses anzuwenden und zu überprüfen. Sollten sie Hilfe benötigen, wird sie angeboten, zum Beispiel über die Landesfachstelle. Auf deren Internetseite findet sich beispielsweise eine Checkliste. Eine Anmerkung zum Sport: Im Zuge der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes haben sich die Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen in einem einstimmigen Beschluss verpflichtet, bis Ende 2024 Schutzkonzepte zu entwickeln. Abschließend möchte ich sagen: Der vorliegende Antrag unterstellt den Trägern und Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe eine mäßige Arbeit und die fehlende Kompetenz, selbstständig bedarfsgerechte Schutzkonzepte unter gesetzlicher Aufsicht und mit Unterstützung zu entwickeln. Das ist anmaßend und trifft schlicht nicht zu. Es ist traurig, dass er einem so sensiblen und wichtigen Thema unserer Gesellschaft mit fehlender Aufmerksamkeit begegnet. Der Antrag ist schlecht recherchiert und bringt nichts Neues. Er ist ohne Substanz. Nicht überraschend lehnen wir ihn daher ab. – Vielen Dank.

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für die SPD spricht nun die Abgeordnete Frau Andrieshen.

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Nina Andrieshen SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit einem Antrag der AfD zu tun, der sich auf den ersten Blick ganz harmlos liest. Es geht darum, dass der Kinderschutz gestärkt werden soll, indem weiter für das Thema „sexuelle Gewalt“ sensibilisiert werden soll. Wir lesen von einer Informationskampagne zur Notwendigkeit der Erstellung von Schutzkonzepten. Es soll ein Monitoring eingeführt werden, um den Stand der Schutzkonzeptentwicklung zu erfassen, landesweit einheitliche Standards usw. Man sollte also meinen, dass die AfD gelernt hat und mittlerweile geschickter in der Antragstellung vorgeht. Das populistische Getöse des letzten Antrags zu sexualpädagogischen Konzepten in Kitas ist dieses Mal nämlich ausgeblieben. Fast ist man sogar gewillt, sich ernsthaft mit dem Antrag auseinander-Landtag zusetzen. An einer ganz entscheidenden Stelle entlarvt sich die AfD aber doch wieder selbst, nämlich wenn es in die Tiefe geht. Ich zitiere: „Insbesondere sollen die Handlungskonzepte der Träger und Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes in Zusammenarbeit mit externem, geschultem und fachlich geeignetem Personal entwickelt werden, um Handlungssicherheiten zu ermöglichen.“ So weit ist alles gut. Aber dann wird es wirklich absurd. „Dieses geschulte externe Personal muss mindestens eine Qualifikation gemäß Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens im Bereich des Sicherheitsmanagements, der Polizei, der Bundeswehr, des Zolls oder vergleichbarer sicherheitsrelevanter Aufgaben nachweisen.“ Ich frage mich ernsthaft, was Sicherheitsmanagement mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu tun hat. (Beifall von der SPD) Sollen wir allen Ernstes glauben, dass die Expertise eines Sicherheitsmanagers des Zolls oder der Bundeswehr der Schlüssel zur Prävention vor sexueller Gewalt in Kinder- und Jugendeinrichtungen ist? Diese Menschen sind hervorragend darin, Gefahren zu erkennen, die zum Beispiel von außen kommen, aber sind sie auch Expertinnen und Experten, wenn es darum geht, die oft subtilen und komplexen Dynamiken zu erkennen, die in einem sozialen Umfeld wie einer Schule, einem Sportverein oder einer Kita eine Rolle spielen? Glaubt die AfD, dass ein Sicherheitsmanager, der jahrelang dafür ausgebildet wurde, Unternehmen bei der Risikominimierung zu beraten und haftungsrechtliche und finanzielle Folgen verbleibender Restrisiken zu minimieren, die besten Voraussetzungen mitbringt, um ein sensibles Kinderschutzkonzept mitzuentwickeln? Will sie uns wirklich glauben machen, dass jemand, der darauf trainiert wurde, militärische Operationen zu führen oder die Landesgrenzen zu überwachen, auch die richtige Person ist, um sich um das seelische Wohl und die schutzbedürftigen Rechte von Kindern zu kümmern? Denkt die AfD wirklich, dass sich der Zoll, dessen Arbeit sich unter anderem um die Kontrolle von Waren und Menschen an den Grenzen dreht, automatisch für die Risikoanalyse im Sportverein eignet? Wir dürfen uns nicht in die Irre führen lassen, dass Qualifikationen aus den Bereichen „Sicherheitsmanagement“, „Polizei“, „Bundeswehr“ oder „Zoll“ automatisch dafür qualifizieren, Kinderschutzkonzepte mitzuentwickeln. Das ist ein komplett anderes Fachgebiet. Diese Personen sind hervorragend geschult 04.12.2024 in der Bekämpfung von Kriminalität, dem Schutz von staatlichen Einrichtungen oder der Kontrolle von Warenflüssen, aber nicht darin, wie man eine effektive Risikoanalyse für den Kinderschutz in sozialen oder pädagogischen Kontexten durchführt. Ich will das ganz plastisch sagen: Ich beauftrage doch auch keinen Feuerwehrmann, meinen Adventskranz zu dekorieren, nur weil er sich gut mit Flammen auskennt. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Erst recht gehe ich nicht zum Bäcker, um mir meinen verspannten Rücken massieren zu lassen, nur weil er gut Teig kneten kann. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Die Monokultur im Sicherheitsdenken der AfD erlaubt es ihr anscheinend nicht, die bestehende komplexe und nuancierte Debatte rund um die wirksame Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten abzubilden. Hier sollten wir auf qualifizierte Fachkompetenz aus den spezialisierten Fachberatungsstellen und speziell geschultes Personal mit Professionen aus Bereichen wie zum Beispiel „Sozialarbeit“, „Psychologie“ oder „Pädagogik“ setzen. Den Antrag lehnen wir aus den gerade genannten Gründen ab. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Abgeordnete Frau Creuzmann.

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Norika Creuzmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Spätestens seit den Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Lügde beschäftigt sich das Parlament intensiv mit dem Kinderschutz. Dabei betrachten wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Auch Schutzkonzepte sind ein wiederkehrendes Thema. Lassen Sie mich aber direkt auf den Punkt kommen: Einheitliche Standards für Schutzkonzepte, wie sie im Antrag der AfD gefordert werden, sind praxisfern und ungeeignet, um Kinder tatsächlich besser zu schützen. In der vergangenen Wahlperiode haben wir mit dem Landeskinderschutzkonzept Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlicher gemacht. Dabei wissen wir: Ein Schutzkonzept allein schützt kein Kind. Es kommt auf den Entstehungsprozess und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an. Damit schafft man Bewusstsein und Handlungssicherheit. Auch in § 11 des Landeskinderschutzgesetzes gibt es bereits Hinweise zu Maßnahmen gegen Gewalt und Machtmissbrauch. Es gibt gute Orientierungs-Landtag hilfen etwa durch die Landschaftsverbände oder Verbände wie das Paritätische Jugendwerk NRW. Diese Ansätze bieten Praxisnähe, Flexibilität und Handlungsspielraum. Vorgaben, wie sie der AfD-Antrag fordert, werden den vielfältigen Bedürfnissen der Einrichtungen nicht gerecht und sind in weiten Teilen völlig absurd. Der Antrag zeigt: Es geht nicht um echte Lösungen, sondern um den Anschein von Handlungsfähigkeit. Schutzkonzepte müssen vor Ort mit den entsprechenden Akteuren entwickelt und nicht zentralistisch diktiert werden. Sie müssen durch Achtsamkeit, Verantwortungsbewusstsein und Reflexion gelebt werden, nicht durch Bürokratie. Auch der geforderte regelmäßige Monitoringprozess ist weder personell noch organisatorisch realistisch. Statt in Bürokratie sollte das Geld direkt in die Unterstützung der Kinder fließen. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er praxisfern, überbürokratisch und realitätsfremd ist. Kinderschutz verlangt Nähe, Verantwortung und Flexibilität, aber keine starren Vorgaben oder leere Symbolpolitik. Kinder brauchen echte Sicherheit, nicht bloße Papierkonzepte. – Ich danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Zerbin, ich möchte mit einer Sache aufräumen. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD] ist im Gespräch mit Dr. Christian Blex [AfD]) – Der Kollege hat wieder nichts zu tun, als ... Herr Kollege, Herr Zerbin, ich finde es schon bemerkenswert, was Sie hier für Fake News verbreiten und an falschen Wahrheiten in den Raum stellen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Ich will Ihnen das mit aller Deutlichkeit sagen: Dass Sie behaupten – das müssten Sie auf all Ihren YouTube-Kanälen korrigieren –, Nordrhein-Westfalen wäre ein Hotspot im Bereich des Kindesmissbrauchs, ist eine unverschämte Unterstellung. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Der Unterschied ist, dass diese Regierung und die Regierung davor mit dem Landeskriminalamt, der Polizei in Nordrhein-Westfalen, mit den Institutionen 04.12.2024 extra ihr Augenmerk darauf gelegt haben, sexuellen Missbrauch bei Kindern aufzudecken. Das ist ein Unterschied. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Es geht um die Zahlen! – Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) Wir sind das führende Bundesland, um Kinder zu schützen. Sie verdrehen hier wieder einmal die Tatsachen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das ist einfach eine Sauerei, die Sie hier an den Tag legen. Es ist Populismus und dazu noch dummer Populismus, (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) weil er einfach falsch ist. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Das ist die Wahrheit! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Die Wahrheit?) Wissen Sie, was noch erschwerend hinzukommt? Wenn man sich Ihre Rede ganz genau anhört, hört man, dass Sie den Menschen, die in Nordrhein-Westfalen mit den Kindern arbeiten, unterstellen, diese würden den Kindern eventuell auch noch sexuellen Missbrauch und Gewalt antun. (Widerspruch von Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]) – Das haben Sie grundsätzlich allen unterstellt, insbesondere den Menschen, die in der katholischen Kirche arbeiten. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das wird der Sache doch überhaupt nicht gerecht. Wir brauchen keinen komischen Antrag der AfD. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) – Ach, Herr Blex, (Christina Schulze Föcking [CDU]: Die AfD möchte die Augen zumachen und keine Fälle sehen!) Es ist wirklich immer das Gleiche. Sie beschäftigen sich den ganzen Tag damit, wie Sie den Menschen in diesem Land Angst machen können, wie Sie irgendetwas unterstellen können, (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) anstatt wirklich ernste Probleme anzugehen. Herr Zerbin, ich will Ihnen das an einem Punkt aufzeigen: Selbst wenn man Ihren tollen Antrag umsetzen würde, hätte er an Lügde, das Sie als Beispiel aufgeführt haben, nichts verändert, weil der Täter dort in keiner Institution unterwegs war. Es hätte kein Landtag Kinderschutzkonzept der Welt an diesem Fall etwas geändert, weil sexueller Missbrauch leider vielfältig ist und überall stattfindet. Wir haben uns darauf konzentriert, was wir als staatliche bzw. gesellschaftliche Institution überhaupt tun können, um Kinder zu schützen. Offensichtlich haben Sie das intellektuell nicht verstanden. Das ist das Problem, das hier besteht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wenn Sie Mut hätten, dann würden Sie in den sozialen Medien nicht nur Ausschnitte Ihrer Reden, sondern die gesamte Debatte posten. Wenn Sie … Entschuldigung, das glaube ich nicht, Herr Präsident. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von Dr. Christian Blex [AfD] und Christian Loose [AfD]) Machen Sie das doch einfach mal. Zeigen Sie Ihren Bürgerinnen und Bürgern, Ihren Followern, statt Ihrer gefilterten, selektierten und populistischen Wahrnehmung doch mal, was wirklich hier in der Debatte abgeht. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Das wäre mal ein großer qualitativer Unterschied. Dann könnten die Bürger sich wirklich mal eine Meinung darüber bilden, was hier stattfindet, und würden nicht nur von Ihren Positionen erfahren. (Zurufe von Dr. Christian Blex [AfD] und Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]) Wir werden den Antrag natürlich ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Die Anmeldung der Zwischenfrage kam erst am Ende der Rede. (Christian Loose [AfD]: Nee, die kam schon vorher!) Daher hat nun Frau Ministerin Paul für die Landesregierung das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hafke, die Reaktion auf Ihre Rede zeigt, dass die demokratischen Fraktionen beim Thema „Kinderschutzes“ im Landtag von Nordrhein-Westfalen nach wie vor an einem Strang ziehen. Dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 04.12.2024 Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und damit auch vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und auch der vorherigen Landesregierung. Letzteres füge ich hinzu, um deutlich zu machen, dass das legislaturperiodenübergreifend der Fall ist. Das umschließt, die Bereiche der Prävention, der Intervention und der Hilfe für Betroffene zu stärken und notwendige Weiterentwicklungen umzusetzen. Hierzu zählt natürlich auch die konsequente Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Diese müssen dort greifen, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, wo sie sich sicher fühlen können müssen und wo Eltern die Gewissheit haben müssen, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Die Stärkung von Kinderschutz und Kinderrechten bedeutet, dass wir hinschauen und in den Blick nehmen, welche strukturellen Bedingungen Gewalt begünstigen können. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht Konzepte zum Schutz vor Gewalt vor und koppelt diese Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Das Landeskinderschutzgesetz NRW konkretisiert diese bundesgesetzliche Grundlage in § 11 dahin gehend – darauf wurde auch schon hingewiesen –, dass ein Kinderschutzkonzept Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, physischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Machtmissbrauch in der Einrichtung bzw. im Zusammenhang mit dem Angebot beinhalten soll. Dort wird im Übrigen auch normiert, dass Kinder und Jugendliche dabei zu beteiligen sind. Die Umsetzung von Kinderschutzkonzepten erfordert Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Beratung. Die Beschäftigten müssen von Beginn an für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und Kinderschutzkonzepte zum Beispiel in Fortbildungen, Team- oder Dienstgesprächen thematisiert werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung die Qualifizierung und Fachberatung zu Kinderschutzkonzepten mit jährlich rund 12 Millionen Euro. Kinderschutzkonzepte – das ist ganz zentral – müssen gelebt werden, um wirksam zu sein. Das ist voraussetzungsvoll. Deshalb ist die Fachberatung ein entscheidender Baustein. Zusätzlich sind Beratung und Fortbildung wichtig. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Struktur aufgebaut, die die Träger und Einrichtungen vor Ort dabei unterstützen soll – mit der Landesfachstelle und deren Regionalstellen in den Regierungsbezirken sowie mit den vom Land geförderten speziellen Beratungsstellen. Zudem stehen in der Landesfachstelle qualifizierte Schutzkonzeptberaterinnen und -berater zur Unterstützung von Trägern bei der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes zur Verfügung. Landtag Neben der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung wurde seitens meines Hauses als oberste Landesjugendbehörde mit Trägern von Einrichtungen und Angeboten ein Prozess zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Kinderschutzkonzepte angestoßen. Unter Beteiligung der Landesjugendämter sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen sowie den Verbänden der Träger Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Kinderschutzkonzepte getroffen werden. Das ist ebenfalls bereits in § 11 Abs. 6 festgeschrieben. Kinderschutzkonzepte müssen gelebt und selbstverständlich auch weiterentwickelt werden. Durch das Landeskinderschutzgesetz wurden nicht nur Normen zum Vorhandensein solcher Konzepte gesetzt. Entscheidend ist, dass die Struktur von Fachberatung und spezialisierter Beratung sowie der Unterstützung der Kommunen im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes einen so wichtigen Schwerpunkt darstellt. Wir haben wichtige und vor allem strukturelle Konsequenzen aus den schrecklichen und hier immer wieder zu Recht thematisierten Fälle von Lügde, Münster und Bergisch Gladbach gezogen. Wir haben klar gesagt, dass es nicht nur um diese großen Fälle geht, sondern Kinderschutz wegen des Dunkelfeldes im alltäglichen Leben verankert sein muss. Weil Kinderschutz wirkt, hellen wir dieses Dunkelfeld auf. Wir arbeiten im Bereich der Qualitätssicherung, bei Schutzkonzepten, wie dargestellt, und im Rahmen der Qualitätsentwicklung nach § 8 des Landeskinderschutzgesetzes kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. Das sind die zentralen Ansatzpunkte und die wichtigen Meilensteine der Qualitätssicherung und -entwicklung. Diesen Weg werden wir weiter so gehen, damit Nordrhein-Westfalen die Strukturen des Kinderschutzes weiter verstärken kann und Kinder sowie Jugendliche dort wirklich sicher sind, wo sie sich sicher fühlen können müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat noch einmal Herr Professor Zerbin für die AfD das Wort. (Zuruf: Jetzt kommt die Entschuldigung!)

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Hafke, ich möchte noch mal kurz was sagen. Ich finde das Thema eigentlich zu ernst, um hier herumzupöbeln. Wenn Sie mir beweisen können … 04.12.2024 (Widerspruch von der CDU und der SPD – Marcel Hafke [FDP]: Wir auch! – Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) – Hören Sie doch mal zu. Wenn Sie mir beweisen können, dass ich eine falsche Zahl genannt habe – sie stammt aus dem Bundeslagebild, wo für NRW die Zahl angeführt wird –, dann nehme ich das mit den Hotspots gerne zurück. Solange Sie das nicht können, sollten Sie besser ruhig sein. (Zurufe von der SPD: Ui!) Dann noch was zur SPD: Meine Ausführungen zum Thema „Bildung“ haben Sie überhaupt nicht verstanden. Natürlich gibt es so etwas wie eine generalistische Ausbildung. Bei der Bundeswehr sind genug Pädagogen vorhanden: Offiziere, die Pädagogik studiert und einen Blick auf Sicherheit haben. In jeder großen Organisation gibt es Sicherheitsmanager. Das haben Sie nicht verstanden. (Nina Andrieshen [SPD]: Sie haben den Kin- derschutz nicht verstanden! – Zuruf von Caro- lin Kirsch [SPD]) Stichwort „Jugendamt“: Natürlich wäre es in Lügde besser gewesen, wenn das Jugendamt nicht geschlafen, es dort eine Kompetenz für Sicherheitsmanagement und etwas Wissen über Tätertypologien gegeben hätte. Ein älterer Mann war nämlich mit einem kleinen Mädchen auf einem verwahrlosen Campingplatz – das hätte man wissen müssen. Da muss man hier nicht so den Hafen aufreißen. (Lachen und Zurufe von der CDU und der SPD: Oh!)

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André Kuper

Für die FDP hat Herr Hafke noch einmal das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

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André Kuper

Herr Kollege Hafke, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Loose. (Heiterkeit)

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Marcel Hafke FDP

Es ist besonders schön, wenn man eine Zwischenfrage bekommt und noch gar nicht angefangen hat, zu sprechen. Aber gerne, Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Hafke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade gesagt, es wäre doch gut, wenn wir die gesamte Debatte und nicht nur unsere Beiträge Landtag bei Social Media zeigen würden. Würden Sie also einer Änderung der Geschäftsordnung zustimmen, die es uns erlaubt, auch Ihre Beiträge entsprechend öffentlich zu verwerten? – Vielen Dank.

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Marcel Hafke FDP

Herr Loose, ich gebe Ihnen hiermit das Recht, meine Reden, alle hier im Plenum, zu veröffentlichen. Das können Sie gerne machen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Es schauen doch nur 40 Leute!) Wissen Sie, der Punkt, um den es geht, ist ja, dass Sie hier regelmäßig Debatten nutzen, um nicht zu den anderen Parlamentariern zu sprechen, sondern oben in die Kamera hinein, um damit ausschließlich Ihre Wählerklientel zu befriedigen. Das ist doch der Punkt, um den es geht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wir sprechen hier untereinander und diskutieren. Sie sprechen da oben in die Kamera. Das macht den Unterschied aus. Das hat etwas mit Demokratie zu tun. Seitdem Sie in diesem Haus sind, geht Ihnen das Thema wirklich ab. Sie haben doch gar nicht mehr das Interesse. (Christian Loose [AfD]: Demokratie mit zwei Plätzen Abstand?) – Ja, das Gemurmel Ihres Kollegen Blex und anderer (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) ist ja wirklich unerträglich. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Machen Sie es doch besser. Fangen Sie doch mal an, sachlich zu diskutieren. Herr Zerbin, ich möchte Ihnen jetzt mal einen Punkt nennen, der mich wirklich umtreibt. Das ist schon eine bodenlose Frechheit, die Sie sich mit Ihrer Deutung der Zahlen, die veröffentlicht werden, hier geleistet haben. Im Übrigen müssten Sie das doch eigentlich genau verstanden haben. Je höher die Zahl ist, umso besser gucken unsere Beamten in diesem Land hin. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Wollen Sie, dass die Polizei, die Justiz, die Augen davor verschließt? Ist es das, was die AfD möchte, dass sie wegschaut, wenn Kindesmissbrauch stattfindet? Das ist Ihre Argumentation. (Zustimmung von Christina Schulze-Föcking [CDU]) 04.12.2024 Sie sollten sehr genau prüfen, was Sie in diesem Zusammenhang hier am Rednerpult sagen. Das werden wir den Bürgerinnen und Bürgern nämlich sagen. Da können Sie sich sicher sein. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache, Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/11596. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11596 abgelehnt. Wir kommen zu: 7 Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung (FlüAG-Änderungs- und Kreisunterstützungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10464 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/11631 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11917 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11918 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/11921 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Blumenrath das Wort.

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Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Städte und Gemeinden übernehmen innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen eine zentrale Rolle. Sie haben in den ver-Landtag gangenen Jahren Außergewöhnliches geleistet, trotz der großen Herausforderungen, die vor ihnen standen und nach wie vor stehen. Die Arbeit unserer Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten verdient unseren höchsten Respekt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes möchten wir die Kommunen noch besser unterstützen. Kernstück dieser Anpassung ist eine Erhöhung der Pauschalen um 15,81 %. Konkret bedeutet dies: Über 85 Millionen Euro stellt das Land den Gemeinden und Kreisen als Mehrbetrag zur Verfügung. Kreisangehörige Gemeinden erhalten künftig so 1.013 Euro pro Monat und Person statt wie bisher 875 Euro. Kreisfreie Städte profitieren von einer Erhöhung auf 1.303 Euro im Monat und Person statt der bisherigen 1.125 Euro. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten in den Bereichen Mieten, Bau, Energie und Dienstleistungen. Die Landesregierung wird die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2024 umsetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Darin enthalten ist außerdem die Unterstützung der 31 Kreise in NRW mit einer jährlichen Pauschale von 500.000 Euro für ihre Koordinierungsleistungen. Zusätzlich sorgen wir für eine Verbesserung bei der Erstattung außergewöhnlicher Krankheitskosten. Der Schwellenwert wird von 35.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Diese Maßnahmen sind nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch ein Zeichen des Respekts und der Anerkennung für die großartige Arbeit, die unsere Kommunen leisten. Ich möchte jedoch betonen, dass diese Entlastung nur ein Teil der Lösung sein kann. Die Herausforderungen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten bleiben immens. In NRW beweisen wir, dass die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen funktioniert. Daher werben wir um Zustimmung zu unseren Anträgen und dann auch zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Blumenrath. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt ihre Abgeordnete Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es ganz klar sagen: Dass das FlüAG angepasst wird, ist richtig und wichtig und längst notwendig, aber, wie so oft bei dieser Landesregierung, reicht das, was getan wird, bei Weitem nicht aus. 04.12.2024 (Beifall von der SPD) Besonders problematisch ist hier der Umgang der Landesregierung mit den Mitteln des Bundes. Die kommunalen Vertreter berichten zu Recht, dass der Großteil der Bundesmittel vom Land einbehalten wird, statt sie in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Deshalb: Hand in Hand arbeiten, Herr Blumenrath, kann ich so nicht unterschreiben und auch nicht stehen lassen. Hier fehlt es an Transparenz und an Fairness. Die geplante Erhöhung der FlüAG-Pauschalen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben ein kleiner Schritt, einer, der die Kommunen mal wieder im Stich lässt. Unsere Städte und Gemeinden tragen einen Großteil der Verantwortung für die Unterbringung, die Versorgung, die Bildung und auch die Integration unserer Geflüchteten. Das verdient Respekt. (Beifall von der SPD) Das verdient dann auch nicht nur warme Worte hier, sondern auch eine finanzielle Unterstützung, die den Aufgaben vor Ort gerecht wird. Daher fordern wir, dass die Lücke zwischen den Kosten und der tatsächlichen Erstattung geschlossen wird. Deshalb haben wir einen eigenen Entschließungsantrag eingereicht. Die Realität zeigt nämlich eine klaffende Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten, die unsere Kommunen stemmen müssen, und der Erstattung durch die Landesregierung. Sie zahlen 15,8 % an Steigerung. Wir sagen: 25 % müssen es mindestens sein. Kommunen bleiben erneut auf diesen Fehlbeträgen sitzen – und das bei den ganzen Herausforderungen wie zum Beispiel begrenztem Wohnraum vor Ort. Hinzu kommen insbesondere die Unterbringungskosten, die aktuell sehr dynamisch sind. Daher ist eine pauschale Regelung auch nicht praxisnah. Das hat die Anhörung sehr deutlich ergeben. Noch gravierender ist die Tatsache, dass die sogenannten Vorhaltekosten der Kommunen weiterhin ignoriert werden. Frau Ministerin, Sie haben schön gesagt, dass Sie da im Gespräch sind. Aber auch hier helfen warme Worte nicht weiter. Eine vorausschauende Planung wäre für die Kommunen sehr wichtig, um auf die volatilen Zuzugszahlen vorbereitet zu sein und – das ist uns auch wichtig – eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung sicherzustellen. In der Tat wird der Ausbau der landeseigenen Unterbringungskapazitäten nur schleppend und nicht umfänglich vorangetrieben. Auch hier würde den Kommunen diese finanzielle Entlastung wirklich helfen. Gut, es ist nett, oder es ist wichtig, die Gesundheitsversorgung zu erwähnen. Da gibt es tatsächlich einen positiven Aspekt für die Kommunen: dass die zusätzlichen Finanzmittel bei außergewöhnlichen Krank-Landtag heitskosten bereits ab 25.000 Euro erstattet werden und nicht wie bisher ab 35.000 Euro. Ich bleibe dabei: Wir brauchen eine nachhaltigere Lösung. Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag mehr als diese symbolischen Maßnahmen. Wir fordern – erstens eine rückwirkende Anhebung der FlüAG-Pauschale um mindestens 25 % ab dem 1. Januar 2024, (Beifall von der SPD) – zweitens die Berücksichtigung der Vorhaltekosten in den Erstattungen, – drittens eine automatische Dynamisierung der Pauschalen, um die steigenden Kosten auch zeitnah auszugleichen, – viertens einen zügigen und zahlenmäßig deutlichen Ausbau der Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen – da waren wir schon mal deutlich besser –, – fünftens eine personelle und fachliche Unterstützung für die Kommunen bei den Aufgaben der Ausländerämter sowie eine Entlastung und eine Vereinfachung der Prozesse. – Sechstens sollte bei der Rückführung vollumfänglich die Landesbehörde zuständig sein. Die Kommunen sind das Rückgrat in der Versorgung der Geflüchteten. Dieses Rückgrat droht wieder unter der Last zu zerbrechen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere eigenen Vorschläge hier noch einmal auf die Tagesordnung setzen. Wir werden uns dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht anschließen, sondern uns bei der Abstimmung enthalten. Ich werbe daher für Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Gosewinkel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unter Demokrat*innen sind wir uns einig: Schutzsuchende müssen von uns bestmöglich versorgt und betreut werden. Das geschieht zuerst in den Landesunterkünften. Hier möchte ich Ministerin Paul und dem Ministerium dafür danken, dass es gelungen ist, 41.000 Plätze im Landessystem bis Ende des Jahres zu schaffen. Doch erfolgreiche Integration kann erst nach der Zuweisung in die Kommunen wirklich gelingen. Die Kommunen leisten sehr viel, um die Versorgung der 04.12.2024 Geflüchteten zu meistern. Dem gebührt unser größter Respekt. Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, über den wir heute sprechen, ist daher besonders wichtig. Denn die dort skizzierten Veränderungen werden für die Entlastung bei den Kreisen, Städten und Gemeinden sorgen. Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 haben zahlreiche Menschen Zuflucht in Nordrhein-Westfalen gefunden. Hinzu kommen Asylsuchende aus verschiedenen Krisenregionen der Welt. Die Aufgabe als Landesregierung und als regierungstragende Fraktionen ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen die Begleitung und Betreuung von Geflüchteten stemmen können. Das vorliegende Gesetz setzt genau hier an und schafft finanzielle und organisatorische Verbesserungen. Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung der monatlichen Pauschalen für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten etwa in den Bereichen „Miete“, „Energie“ und „Dienstleistungen“. Rückwirkend ab Januar 2024 beträgt die monatliche Pauschale für die kreisangehörigen Gemeinden 1.013 Euro und für die kreisfreien Städte 1.303 Euro pro Person. Diese Erhöhung um 15,81 % wird die Kommunen entlasten. Sie entspricht außerdem der Empfehlung des Gutachters Professor Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig. Wichtig ist auch die Flexibilisierung der Mittelverwendung. Die bisher starr festgelegten 3,83 % für soziale Betreuung können nun den lokalen Bedarfen angepasst werden. Besonders zu begrüßen ist außerdem die Absenkung der Schwelle für die Erstattung außergewöhnlicher Krankheitskosten. Das Land übernimmt künftig Kosten oberhalb von 25.000 Euro pro Fall statt wie bisher 35.000 Euro pro Fall. Mit diesem Gesetz werden auch die Kreise unterstützt, und zwar durch eine neue Art der Kooperation. Eine Pauschale von 500.000 Euro wird eingeführt; denn die Kreise übernehmen eine wichtige Rolle in der Koordination und Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Diese Mittel sind von den Kreisen für Integration und Beratung von geflüchteten Menschen einzusetzen. Die Pauschale ist ein starkes Signal der Anerkennung der Leistung der kommunalen Familie bei gerechter Verteilung der Lasten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das vorliegende Gesetz steht für klare und langfristige Rechtssicherheit. Die schwarz-grüne Koalition steht zu ihrer humanitären Verantwortung. Die Anhebung im FlüAG ist ein richtiger Schritt zur Stärkung Landtag der menschenwürdigen Aufnahme, Versorgung und Integration Geflüchteter und ist die Basis für eine gerechte und tragfähige Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen. Niedrigschwellige Angebote sind ein wichtiger Baustein für ein gutes Ankommen in der Gesellschaft. Daher ist es von großer Bedeutung, die bürgerschaftliche Arbeit vor Ort zu stützen. Deshalb halten wir es für wichtig, dass es den Kreisen ermöglicht wird, die Gelder im Rahmen der Zweckbindung auch an freie Träger und Vereine weiterzuleiten. Ich bitte deswegen alle demokratischen Fraktionen, zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rauer. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir das genauer anschaue, finde ich, dass diese FlüAG-Anpassung insgesamt doch erschreckend enttäuschend bleibt. Was Sie hier vorlegen, bleibt vor allem deutlich hinter den Erwartungen unserer Städte und Gemeinden zurück. Deshalb muss man schon direkt zu Beginn konstatieren: Hier haben Sie ganz eindeutig eine Chance klar vertan. (Beifall von der FDP und der SPD) Wer bei der Anhörung dabei war, der weiß, dass dort sehr deutlich gemacht wurde, dass die vorgesehene Erhöhung der FlüAG-Pauschalen um lediglich 15,8 % im Verhältnis zur tatsächlichen Kostensteigerung von rund 25 % deutlich zu gering ausfällt. Auch wir haben über ein neues Gutachten nachgedacht. Es mag sein, dass ein neues Gutachten zu aufwendig ist. Aber warum gibt es dann keine Dynamisierungsklausel in Höhe der durchschnittlichen Inflation über vier Jahre, wie sie auch in der Anhörung vorgeschlagen wurde? Auch das ist leider eine verpasste Chance. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Gleiches gilt mit Blick auf die Vorhaltekosten. Eine Berücksichtigung von Vorhaltekosten für unbelegte Plätze in kommunalen Unterbringungseinrichtungen ist weiterhin nicht vorgesehen. Angesichts der kommunalen Haushalte ist ein vorausschauender Ausbau von Unterbringungskapazitäten ohne eine Finanzierungszusage für unbelegte Plätze aber überhaupt nicht möglich. Das wissen Sie auch ganz genau. Denkbar wären reduzierte Pauschalen für die Grundkosten eines gewissen Anteils vorgehaltener Plätze. Ich sage es noch einmal: Was Sie als schwarz-grünen 04.12.2024 Landesregierung uns heute vorlegen, ist eine verpasste Chance. Ein paar Worte zu den Änderungs- und Entschließungsanträgen. Anscheinend hat Schwarz-Grün gerade noch rechtzeitig erkannt, dass das geplante Verfahren bei der Unterstützung der Kreise mit der Anforderung von Verwendungsnachweisen tatsächlich zu bürokratisch geworden wäre. Wir begrüßen diese Einsicht; das ist gut. Die Öffnung der Mittelverwendung für ehrenamtliches Engagement wäre eigentlich auch zu begrüßen, aber wenn man sich das genauer anschaut, dann verstört die Intention des Entschließungsantrags schon ein wenig. Letztlich möchte Schwarz-Grün damit wohl nur ihre Kürzungen bei der Integrationsförderung kaschieren, über die wir heute Nachmittag diskutiert haben. Das ist kritisch zu sehen. In dem Entschließungsantrag der SPD finden sich sehr viele gute Punkte wieder. Der Hinweis auf die schwarz-gelbe Landesregierung wäre jedoch nicht nötig gewesen. Ansonsten hätten wir zustimmen können; da ist viel drin. (Heiterkeit von der SPD – Justus Moor [SPD]: Serviceangebot!) Uns eint das Ziel, dass die Landesregierung die Kommunen keinesfalls im Regen stehen lassen darf. Unabhängig davon bleibt es richtig, dass die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden müssen. Gerade vor diesem Hintergrund sind die vorgesehenen Änderungen unzureichend. Mal Butter bei die Fische: Wie sieht es mit dem Versprechen der Landesregierung aus, die Mittel des Bundes vollständig an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten? Gerade gab es Aussagen, dass es an Transparenz und an Fairness fehle. Auch ich habe gewaltige Zweifel, wenn ich mir die Antworten auf meine Kleinen Anfragen dazu anschaue. In diesen hat die Landesregierung zum Beispiel den Pauschalen des Bundes einfach sämtliche Ausgabetitel im Zusammenhang mit dem FlüAG gegenübergestellt. Das fand ich spannend. Es handelt sich dabei allerdings weitestgehend um Ausgaben, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ohnehin zu leisten gewesen wären. In den Vorjahren wurden Zuweisungen zur Weiterleitung von Bundesmitteln jeweils gesondert im Haushalt ausgewiesen und nicht mit den FlüAG-Leistungen verrechnet. Ich vermisse hierbei Transparenz und Wahrheit. Mein Fazit: Diese schwarz-grüne FlüAG-Anpassung ist nicht nur eine verpasste Chance, sondern vor allen Dingen Ausweis und Nachweis des traurigen und recht deutlichen Befundes, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die klaren Verlierer dieser schwarz-grünen Politik sind. Das wird leider Landtag überdeutlich. Deswegen lehnen wir das ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Wagner.

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Markus Wagner AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon wieder will die Landesregierung Geld. Dieses Mal sollen es 87,7 Millionen Euro sein. Wofür? Mal wieder für Asylzuwanderer. Sie wollen 16 % mehr ausgeben. Für uns Bürger steigen die Preise im Supermarkt, im Restaurant, bei der Miete, den Nebenkosten und der Krankenkasse. Es bleibt immer weniger. Als Bürger müssen wir sparen. (Sandy Meinhardt [SPD]: Vor allem du!) Aber die Politik, die uns immer mehr Geld abknöpft, gibt immer weniger für uns aus. Sie investiert nicht in unsere Infrastruktur, wie es einem zivilisierten Land zukommt. Überall fehlt das Geld, wenn es um uns und unser Land geht. Die Brücken sind marode, und die Straßen sehen aus wie in einem Land, das einstmals funktionierte. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Schulen, Kitas, Bundeswehr – überall liegen wir hinten. Unser Land kommt ins Rutschen; es rutscht ab. (Sandy Meinhardt [SPD]: Mit dir!) Das Rentenniveau soll sinken, die Kriminalität steigt, aber: Milliarden in die ganze Welt, und die Welt bei uns zu Gast! Die Wörter „zu Gast“ stehen aber häufig in Anführungsstrichen, denn die Masse der Asylzuwanderer dürfte bei Anwendung von geltendem Recht überhaupt nicht im Land sein. Ein Blick ins Grundgesetz genügt. Art. 16a Abs. 2 besagt: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hat kein Anrecht auf Asyl; er ist kein Flüchtling. Es kann uns auf keinen Fall darum gehen, die Etats hierfür auch noch zu erhöhen und dafür den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen. Das Gegenteil ist richtig. Die Kosten müssen sinken. Das Sparpotenzial muss endlich genutzt werden. Erstens. Die Masse der unberechtigten Empfänger muss reduziert werden. Grenzen müssen endlich wirksam geschützt, Unberechtigte abgewiesen und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. (Beifall von der AfD) Zweitens. Sie erhöhen mit Ihrer dümmsten Energiepolitik der Welt die Energiepreise und nutzen das als 04.12.2024 Begründung dafür, dass diese Kosten auch für die Asylmigranten steigen. Das ist regelrecht bodenlos. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht! Das ist falsch!) Der arbeitende Bürger muss seine erhöhten Energiepreise privat bezahlen und tut das über die Steuern auch noch für Ihre Politik der ungeschützten Grenzen. Das ist sozial ungerecht. Das machen wir nicht mit. (Beifall von der AfD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Energiepreise sind gesunken! – Zuruf von Sandy Meinhardt [SPD]) Drittens. Sie führen die hohen Mietkosten an. Ja, woran liegt das? Wenn durch millionenfache unkontrollierte Migrationen mehr Nachfrage nach Wohnraum geschaffen wird, das Angebot an Wohnraum aber nicht entsprechend steigt, dann haben alle höhere Mieten zu zahlen. Auch hier gilt wieder: Der Bürger bezahlt das von seinem Netto, und von seinem Brutto soll er Ihren Migrationsextremismus bezahlen. Ich sage: Auf gar keinen Fall! (Beifall von der AfD) Viertens. Sie führen erhöhte Kosten für Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften an. Warum machen Menschen, die hier angeblich Schutz suchen, Sicherheitsdienste erforderlich? Gab es Sicherheitsdienste, als Millionen Deutsche aus Pommern, Schlesien und Ostpreußen kamen und als Ausgebombte in Nissenhütten wohnten? Das muss Ihnen eigentlich auffallen, und wenn nicht, dann fragen Sie Ihre Eltern oder Großeltern. Ihre gesamte Art zu denken bzw. nicht daran zu denken, wer das Geld erarbeitet und wie man als Politik damit umgeht, ist mir mehr als fremd. Wissen Sie, ich gebe wirklich gerne. Ich zahle Steuern, nicht zu knapp. Ich bin in Fördervereinen. Und wenn mein Fußballverein fragt, ob ich mit einer Spende aushelfen kann, dann gerne. Aber klar ist doch auch: Wenn mein Haus bröckelt, das Dach gedeckt werden muss und mein Junge einen neuen Pullover braucht, dann kann ich nicht über meine Verhältnisse leben. Sie aber leben auf unsere Kosten über Ihre Verhältnisse, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Wir lehnen Ihren Antrag auf noch mehr Geld ab und versprechen: Mit uns wird es wieder mehr Netto vom Brutto geben. Denn anders als Sie werden wir sparen, aber niemals an der Zukunft unseres Landes. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Landtag Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kommunen nehmen innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten eine zentrale Rolle ein. Sie haben dabei in den vergangenen und sehr fordernden Jahren Herausragendes geleistet. Aufnahme und Integration werden vor allem vor Ort gelebt. Aus vielen Gesprächen und Besuchen weiß ich, was einerseits vor Ort gelingt, auch sehr gut gelingt, und andererseits, mit welchen Kraftanstrengungen das oftmals verbunden ist. Damit Integration gelingt, braucht es eine gute Integrationsinfrastruktur. Daher haben wir in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren vieles aufgebaut, nicht zuletzt über das Teilhabe- und Integrationsmanagement. Gleichzeitig haben wir die Herausforderungen im Blick: Unterbringung, Bildung und Betreuung, Beratung und Begleitung. Viele Herausforderungen, die sich auch im Kontext Integration stellen, sind gar nicht auf Migration zurückzuführen. Aber die Bedarfe werden dadurch größer und die Herausforderungen auch nicht kleiner. Zu den Herausforderungen gehört auch die Frage der Kosten. Deshalb freue ich mich, dass wir heute deutlich finanzielle Verbesserungen für die Gemeinden im Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Abstimmung bringen. Erstmals verankern wir auch eine finanzielle Unterstützung der Kreise für deren Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sowie bei integrationsfördernden Maßnahmen in einem neuen Kreisunterstützungsgesetz. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind für alle Ebenen herausfordernd. Umso wichtiger ist es, dass wir mit der Erhöhung der FlüAG-Pauschalen um 15,81 % einen wichtigen weiteren Schritt bei der finanziellen Unterstützung und Entlastung der Kommunen gehen. Insgesamt hat das Land den Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten seit 2022 rund 3,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der FlüAG-Pauschalen um 15,81 % auf 1.013 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 1.303 Euro für kreisfreie Städte vollzieht die seit der letzten Reform 2021 erfolgte Inflation der Jahre 2022, 2023 und 2024 nach. Und diese erfolgt rückwirkend zum 01.01.2024. So wird die Pauschale an die allgemeine Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen angepasst. Die Landesregierung stellt auch erstmals den 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen für die Koordinierungsund Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von 04.12.2024 Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereit. Dies würdigt die Aufgaben der Kreise, die so keine Entsprechung in den anderen Gebietskörperschaften finden. Die Umsetzung erfolgt für die Zwecke der Unterstützung der Flüchtlingsbetreuung, dies aber in Form einer verwaltungsarmen Pauschale. Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den verbesserten Beteiligungen des Landes an überdurchschnittlich hohen Krankheitskosten von Geflüchteten. Hier wird die Grenze, ab der das Land die Kosten übernimmt, um 10.000 Euro pro Person auf 25.000 Euro gesenkt. Länder und Kommunen übernehmen zentrale Aufgaben bei der Unterbringung und Integration. Auch vor diesem Hintergrund erhöht das Land seine Aufnahmekapazitäten auf 41.000 Plätze. Diese sind mietvertraglich gesichert und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Kommunen und zur Steuerung. Mit dem kommunalen Integrationsmanagement unterstützt das Land die Kommunen auch bei der Integration und stärkt die Integrationsinfrastruktur. Allerdings erwarte ich gerade in diesem Bereich, nämlich dem wichtigen Bereich der Integration, auch vom Bund ein besseres Ineinandergreifen der unterschiedlichen Ebenen, die Wiedereinführung der Integrationspauschale und vor allem eine Zusicherung, dass die so wichtige Finanzierung der Integrationskurse erhalten bleibt und nicht, wie im Haushaltsentwurf vorgesehen war, um die Hälfte gekürzt wird. Bund, Länder und Kommunen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, auch und gerade in herausfordernden Zeiten. Das Thema „Migration und Integration“ können wir dabei nur gemeinsam angehen. Das FlüAG stellt dabei eine kleine, aber im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen wichtige Stellschraube dar, die wir heute ein Stück weiter in die richtige Richtung drehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen ab erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/11917. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10464. Der Landtag Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11631, den Gesetzentwurf Drucksache 18/10464 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/10464 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/10464 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Wir stimmen drittens ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/11918. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/11918 angenommen. Wir stimmen viertens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/11921. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/11921 abgelehnt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes komme ich auf die Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 1, und zwar dort zu den Änderungsanträgen hinsichtlich des Einzelplans 07, zurück. Für das Protokoll stelle ich fest, dass das Abstimmungsverhalten hinsichtlich des Änderungsantrags der Fraktion der FDP Drucksache 18/11761 vom sitzungsleitenden Präsidiumsmitglied, also von mir, zutreffend wie folgt wiedergegeben wurde: Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD und FDP, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben gegen den Änderungsantrag gestimmt, und die Fraktion der AfD hat sich enthalten. – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/11761 abgelehnt worden. Versehentlich wurde dieses Ergebnis dem Änderungsantrag Drucksache 18/11762 zugeordnet. Über diesen Änderungsantrag ist jedoch wiederum versehentlich gar nicht abgestimmt worden. Über den Änderungsantrag Drucksache 18/11762 kann im laufenden Haushaltsverfahren noch abgestimmt werden. Das ist mit der Fraktion der FDP so abgestimmt. Mich freut es, dass es niemandem in diesem Haus aufgefallen ist, nur dem Sitzungsdokumentarischen Dienst. Herzlichen Dank dafür! (Beifall von allen Fraktionen) 04.12.2024 Wir kommen zu: 8 Gesetz zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9515 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/11632 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Ritter das Wort.

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Jochen Ritter CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nähern uns dem Ende eines Verfahrens, seit dessen Beginn tatsächlich viel Wasser den Rhein heruntergeflossen ist. Genau darum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf – zwar nicht für den Rhein, aber für die Ruhr. Die Menge wird an mehreren Stellen gemessen. Wie der Wert an zwei Pegeln ausfallen muss, steht im Ruhrverbandsgesetz. Bisher war es schon immer nicht ganz einfach, dies an jedem Tag des Jahres zu gewährleisten. In den Fällen, in denen es absehbar nicht zu schaffen war, ist der Ruhrverband in Abstimmung mit dem Ministerium davon abgewichen. Diese Fälle haben sich in den letzten Jahren, die bis auf dieses von Extremwetterlagen, Dürre, aber auch Starkregen gekennzeichnet waren, gehäuft. In Anbetracht dessen strebt der Ruhrverband eine generelle Regelung an, wonach er unter bestimmten Voraussetzungen von den kodifizierten Werten abweichen darf, allerdings nicht nur aus formalen Gründen. Sicherlich ist es sowohl für den Antragsteller als auch für die Behörde mit Aufwand verbunden, sich in Einzelfällen damit auseinanderzusetzen. Das allein wäre allerdings nicht Grund genug. Auch materiell ist es unter den erwarteten klimatischen Verhältnissen erforderlich, dieses Optimum zwischen dem, was an Wasser im Oberlauf der Pegel zurückgehalten wird, und dem, was durchgelassen wird, neu auszutarieren. Simulationen haben ergeben, dass die Möhnetalsperre bei den Werten, die in dem vorliegenden Entwurf beschrieben sind, aller Voraussicht nach nicht trockenfällt, während es unter Beibehaltung der bisher geltenden Werte durchaus dazu kommen kann. Dieser Anblick würde mich als jemand, der an der Möhne geboren ist, natürlich verstören. Das wäre aber Landtag zu verschmerzen. Es würde allerdings auch wesentliche Funktionen dieser Talsperre verunmöglichen. Für den Unterlauf der Ruhr kann die Absenkung der Durchflusswerte an den oben genannten Pegeln Folgen für die Gewässerbiozönose nach sich ziehen. Um etwaige nachteilige Auswirkungen zu kompensieren, hat sich der Ruhrverband zu einer ganzen Reihe von Maßnahmen verpflichtet, die sich günstig darauf auswirken, zum Beispiel den Einbau einer vierten Reinigungsstufe in mehreren Kläranlagen und die vorherige Bestückung zweier Anlagen mit einer ganzjährigen Aktivkohledosierung, mit der Mikroschadstoffe eliminiert werden sollen. Zudem dürfen die Abflussgrenzwerte während der Laichzeit bestimmter Fischarten nicht verringert werden. Weitere Maßnahmen kommen hinzu. Dieses in einer umfangreichen „Wassergüte-Begleitvereinbarung“ festgehaltene Maßnahmenpaket macht das Vorhaben auch für die gleich mehrfach beteiligten Naturschutzverbände mehr oder weniger vertretbar. Sie hätten sich, so habe ich das zuletzt wahrgenommen, noch einiges mehr an Kompensation vorstellen können, halten das vorliegende Angebot aber für so ausreichend bzw. akzeptabel, dass sie sich darauf einlassen – wissend, dass die Entwicklung eng begleitet, neudeutsch gemonitort wird. So liegt nach mehrjähriger Befassung mit dieser Angelegenheit ein ausgewogener Kompromiss zwischen Naturschutz auf der einen und Wasserwirtschaft auf der anderen Seite auf dem Tisch. Auch wenn wir uns das Ganze durchaus schneller hätten vorstellen können, war es keine vertane Zeit. Ich danke allen, die konstruktiv mitgewirkt haben, vom Ministerium mit Oliver Krischer an der Spitze bis hin zum BUND in Gestalt von Frau Monika Raschke, die die Anhörung im Umweltausschuss im Oktober mit bemerkenswerter Expertise bestritten hat. Daraus habe ich tatsächlich das eine oder andere mitnehmen können, was man sich in Zukunft noch genauer anschauen sollte. Ich bin sicher, dass der Ruhrverband mit dem Vertrauensvorschuss, der in diesem Gesetz angelegt ist, verantwortungsvoll umgehen wird. So halte ich auch eine breite Zustimmung dieses Hohen Hauses für verantwortbar. Ich würde mich freuen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Ritter. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Schneider.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute steht die Änderung des Ruhrverbandsgesetzes auf der Tagesordnung. Es ist ein Vorhaben, das aus unserer Sicht dringend notwendig ist. 04.12.2024 Es hätte schon vor der Landtagswahl 2022 beschlossen werden können, aber damals kam es leider zu spät. Ich will mal daran erinnern, dass der damalige Umweltminister – ja, ein Umweltminister, interimsweise – noch versucht hat, es über die regierungstragenden Fraktionen zu spielen, um den Verfahrensweg abzukürzen. Das war uns als SPD-Landtagsfraktion aber einfach zu windig. Wir haben aber gleich signalisiert, dass wir das Gesetz nach der Wahl schnell wieder aufrufen und beschließen wollen. Doch bedauerlicherweise hat das Umweltministerium unter der Leitung von Oliver Krischer danach fast zwei Jahre gebraucht, um den Gesetzentwurf durch den Ausschuss zu bringen. (Zuruf von der SPD: So kennen wir ihn! – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Mit Diskontinuität allein ist das nicht zu erklären, sehr geehrte Damen und Herren. Damit nicht genug haben Sie für ein Fachressort erstaunliche Verfahrensunsicherheiten gezeigt. Nur der Erfahrung und Beharrlichkeit des Kollegen Volkhard Wille von den Grünen, der gerade leider nicht im Raum ist, ist es zu verdanken, dass die Beratung sauber ablaufen konnte. Der Ausschussvorsitzenden Patricia Peill und ihrem Ausschusssekretariat gebührt zudem der Dank dafür, das in der Folge sauber durchgespielt zu haben. Das sicherzustellen, wäre Ihre Aufgabe gewesen, Herr Minister Krischer. Dass andere den Job machen mussten, ist nur ein weiterer Beleg für die Dysfunktionalität Ihres Hauses. Ich glaube, alle Fraktionen haben Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert. Ich will deshalb nur einige Punkte herausstellen, warum dieses Gesetz nun zügig verabschiedet gehört und welche positiven Effekte es mit sich bringt. Erstens: Erhöhung der Flexibilität der Wasserbewirtschaftung. Die Änderungen im Ruhrverbandsgesetz bieten den Wasserverbänden endlich mehr Spielraum, um auf die zunehmenden Herausforderungen durch Klimawandel und extreme Wetterereignisse zu reagieren. Die Lehren aus der Starkregenkatastrophe im Jahr 2021 sind eindeutig. Wir müssen unseren Wasserverbänden die Möglichkeit geben, in Krisenzeiten schnell und flexibel zu handeln. Nur so können wir die Versorgungssicherheit gewährleisten und zugleich Hochwasserschäden mindern. Zweitens: Verbesserung der Klimaresilienz. Die Anpassungen im Talsperrensystem dienen dazu, die Resilienz gegenüber Trockenzeiten zu erhöhen. Gerade die vergangenen Sommer haben gezeigt, dass wir mit immer längeren Trockenphasen zu kämpfen haben. Indem wir die Bewirtschaftung der Talsperren flexibilisieren und den Wasserabfluss anpassen, sichern wir nicht nur die Trinkwasserversorgung von rund 4,6 Millionen Menschen im Ruhrgebiet, sondern Landtag schützen auch wichtige ökologische Funktionen der Gewässer. Drittens: effizienteres Management der Wasserkraft und Hochwasservorsorge. Mit den geänderten Grenzwerten ermöglichen wir, Wasservorräte in den Talsperren gezielter einzusetzen, insbesondere während der Trockenzeit. Gleichzeitig bleibt der notwendige Hochwasserschutzraum erhalten, um auch bei extremen Regenfällen vorbereitet zu sein. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Wasserbewirtschaftung, die die wirtschaftlichen Bedürfnisse und den Schutz von Mensch und Natur miteinander in Einklang bringt. Meine Damen und Herren, das sind die zentralen Gründe, warum dieses Gesetz nun ohne weitere Verzögerung verabschiedet werden muss. Dass das Umweltministerium fast zwei Jahre benötigt hat, um diesen Entwurf durch den Ausschuss zu bringen, ist schlichtweg unverantwortlich. (Vereinzelt Beifall von der SPD) In einer Zeit, in der der Klimawandel mit voller Wucht zuschlägt, dürfen wir keine Zeit verlieren. Ich fürchte, die Trennung von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, über die aktuell diskutiert wird, macht es nur noch schlimmer. Dabei ist die Novellierung des Ruhrverbandsgesetzes nur die erste in einer langen Reihe von nötigen Novellierungen der Wasserverbandsgesetze. Künftig muss das schneller gehen. Dafür Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Kollege Schneider. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Vogelheim.

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer am 31. Oktober endet das hydrologische Jahr. Das ist der Tag, an dem die Wasserwirtschaft Bilanz zieht. In diesem Jahr sprach Frau Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, von einem Rekord. Wir haben das niederschlagsreichste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt. Insgesamt fielen etwa 1.200 mm Niederschlag. Das sind 328 l mehr pro Quadratmeter als im langjährigen Mittel. Außer in den Sommermonaten Juli und August war der Regen durchweg überdurchschnittlich. Doch dieser Rekord täuscht nicht über die langfristigen Probleme hinweg. Die vorangegangenen 14 Jahre waren geprägt von extremer Trockenheit. Das Jahr 2018, in dem nur 617 l Regen pro Quadratmeter fielen, bleibt in Erinnerung, ein Jahr der Hitze und Dürre mit gravierenden Auswirkungen auf Natur, Landwirtschaft und Wasserressourcen. Auch die Jahre 2019 und 2022 zeigen mit rekordverdächtigen Niedrigwasserständen am Rhein und an 04.12.2024 der Ruhr die alarmierende Dynamik klimatischer Extreme. Diese Extreme, von sehr nass bis katastrophal trocken, sind keine zufälligen Launen der Natur. Sie sind Ausdruck der sich zuspitzenden Klimakrise. Weltweit zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse eindeutig, dass wir uns auf eine Zukunft mit zunehmenden Wetterextremen einstellen müssen. Diese Auswirkungen treffen uns auch hier in Nordrhein-Westfalen hart – mit spürbaren Folgen für die Lebensqualität und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es auch unsere Verantwortung, alles zu tun, um die Erderwärmung so weit wie möglich einzudämmen. Dabei zählt jedes Zehntel Grad. Gleichzeitig müssen wir Vorsorge treffen, um die Menschen vor den bereits unvermeidbaren Folgen zu schützen. Drei zentrale Vorsorgeziele stehen dabei im Mittelpunkt: die Sicherheit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, der Zugang zu gesunden Lebensmitteln auch in Krisenzeiten und die Garantie für ausreichend sauberes Trinkwasser. Dies führt mich zur Dringlichkeit der heute zu beschließenden Änderung im Ruhrverbandsgesetz. Der Ruhrverband sichert mit seinem Talsperrensystem die Trink- und Brauchwasserversorgung von rund 4,6 Millionen Menschen im Münsterland, im Ruhrgebiet und im Sauerland. Doch das Gesetz von 1990, das Mindestabflüsse für die Ruhr festlegt, wird den klimatischen Herausforderungen von heute nicht mehr gerecht. Seit dem Jahr 2018 musste der Ruhrverband immer wieder Ausnahmegenehmigungen beantragen, um die Mindestabflüsse zu senken und die Talsperrenvorräte zu schützen. Diese Verfahren sind zu bürokratisch und gefährden langfristig die Versorgungssicherheit. Mit der Novelle des Gesetzes schaffen wir Handlungsspielräume, um flexibel und schnell auf Extremwetter reagieren zu können. Damit stärken wir die Klimaresilienz des Ruhrtalsperrensystems und sichern die Wasserversorgung für die Menschen und die Wirtschaft in der Region nachhaltig und unbürokratisch. Gleichzeitig dürfen wir dabei den Schutz der Ökosysteme nicht aus den Augen verlieren. Die Anpassung des Gesetzes geht daher Hand in Hand mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, das negative Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme und insbesondere in FFH-Gebieten minimiert. Das Gesetz balanciert die Interessen von Naturschutz und Versorgungssicherheit sorgfältig aus. Das ist eine weitere Herausforderung, der wir uns mit fortschreitendem Klimawandel stellen müssen: die zunehmend konkurrierenden Interessen auszubalancieren. Abschließend möchte ich aber auch noch mal meine Erwartung an den Ruhrverband richten, die vereinbarten Maßnahmen termingerecht und konsequent umzusetzen. Es ist Aufgabe des Ruhrverbandes, Landtag eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung sicherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute gemeinsam Verantwortung für die Menschen, die Natur und die Zukunft unserer Region übernehmen. Mit dieser Gesetzesänderung sichern wir die Trink- und Brauchwasserversorgung in NRW auch unter zunehmend schwieriger werdenden Bedingungen der Klimakrise. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Vogelheim. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erkennen die Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel, den veränderten Wasserhaushalten und den steigenden Anforderungen an eine moderne Wasserversorgung ergeben. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist zweifellos richtig und wichtig. Wir müssen die Resilienz der Talsperrensysteme stärken und gleichzeitig die Versorgung von 4,6 Millionen Menschen sichern. Wir begrüßen, dass durch Maßnahmen wie den Rückbau von Querbauwerken und die Anbindung von Zuflüssen gezielt ökologische Verbesserungen und ein Beitrag zur Biodiversität geleistet werden sollen. Auch das vorgesehene Monitoring während der zehnjährigen Experimentierphase halten wir grundsätzlich für einen sinnvollen Ansatz, um wissenschaftlich fundierte Entscheidungen treffen zu können. Unser Hauptkritikpunkt liegt in der fehlenden Innovationskraft des Gesetzes. Es fehlt an einer klaren Strategie, wie moderne Technologien langfristig stärker genutzt werden können. Die geplanten Maßnahmen insbesondere im Bereich der Kläranlagentechnologie greifen auch aus unserer Sicht sehr langsam. Die FDP fordert eine digitale landesweite Wasserstrategie. Diese ist notwendig, um Wassersysteme in Nordrhein-Westfalen effizient zu vernetzen und Konflikte zwischen Regionen zu vermeiden. Das Gesetz bleibt hier hinter den Möglichkeiten zurück. Wir teilen die Bedenken der Sachverständigen hinsichtlich der unklaren Auswirkungen auf die FFH-Gebiete. Die vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen sind zwar positiv zu bewerten, doch die langfristige Wirksamkeit bleibt ungewiss. Hier wäre eine umfassendere Prüfung erforderlich gewesen. Darüber hinaus fordern wir weitergehende Maßnahmen und Anpassungen. Dazu zählen der Abbau bürokratischer Hindernisse, ein stärkerer Fokus auf technologieoffene und innovative Lösungen, die sowohl den Gewässerschutz als auch die Versorgungs-04.12.2024 sicherheit vorantreiben, eine Überarbeitung der Wasserstrategie des Landes, um die Digitalisierung und Vernetzung von Wassersystemen voranzutreiben, sowie Transparenz und Klarheit bei der Wasserexportfrage, um regionale Konflikte zu vermeiden. Meine Damen und Herren, wir nehmen unsere Verantwortung ernst, eine ausgewogene Wasserversorgungspolitik zu gewährleisten, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird, aber auch Raum für Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Eigenverantwortung lässt. Die FDP-Fraktion sieht in dem Gesetzentwurf zwar wichtige Ansätze, jedoch auch Schwächen, die wir leider nicht ignorieren können. Deshalb, Herr Kollege Schneider, lagen Sie an der Stelle falsch. Daher werden wir uns bei dem Gesetz, wie im Ausschuss bereits gesagt, enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt Herr Abgeordneter Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Dieses Gesetz beinhaltet eine notwendige Flexibilisierung des Talsperrensystems. Man hätte jetzt kritisieren können, dass das Gesetz nicht schon früher verabschiedet wurde, oder man hätte den Ablauf der Anhörung kritisieren können. Aber da alle Vorredner die zeitliche Notwendigkeit herausgestellt haben, will auch ich nicht weiter die Verabschiedung verzögern und sichere die Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Gesetz gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt, kurz vor 21 Uhr, werden wir, wenn das Gesetz eine Mehrheit bekommt, einen wichtigen und entscheidenden Schritt machen, um die Trinkwasserversorgung von 4,6 Millionen Menschen in unserem Land und wesentlicher Teile der Wasserversorgung der Industrie in die Zukunft zu führen und auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen bedanken, die dieses Gesetz lange vorbereitet und intensiv diskutiert haben, die es im Ausschuss, im Parlament begleitet haben, sodass wir diesen Schritt heute tun können. Auch wenn man den Eindruck haben kann, Landtag es ist eigentlich nur eine Kleinigkeit, die Abflussmengen eines großen Talsperrensystems zu verändern, so ist es das überhaupt nicht; denn es geht im Kern darum, dass wir unterschiedliche Schutzinteressen zueinander bringen, dass wir die Wasserversorgung auf der einen Seite klimaresilient machen, aber auf der anderen Seite dafür sorgen, dass die Gewässerökologie nicht geschädigt wird, dass die Tiere und Pflanzen, die Biozönose, die Biosphäre dort erhalten bleibt. Meine Damen und Herren, diese Herausforderung war ein gar nicht so einfacher Prozess, wie es vielleicht am Anfang mal von vielen gedacht wurde. Diese Herausforderung bewältigt der Gesetzentwurf. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen kann stolz darauf sein, diese Entscheidung hier heute treffen zu können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte an der Stelle deutlich machen, dass uns eines gelungen ist, und das war vorher keineswegs klar: Es gibt keinen Gegensatz zwischen Klimaresilienz auf der einen Seite und Natur- und Artenschutz auf der anderen Seite, sondern beides kann erfolgreich zusammengebracht werden. Wir tun das in diesem Gesetzentwurf auch dadurch, dass wir nicht einfach sagen, wir haben schon der Weisheit letzter Schluss gefunden, und es wird alles immer so bleiben, wie es ist; denn das Gesetz ist auf zehn Jahre befristet. Es gibt ein intensives Monitoring, um an der Stelle dafür zu sorgen, dass alles weiter beobachtet wird. Herr Brockes, das ist genau das, was Sie eben eingefordert haben. Offensichtlich haben Sie im Gesetz leider nicht zur Kenntnis genommen, dass wir neue Entwicklungen mit einpreisen. Wir sorgen dafür, dass über dieses Monitoring neue Erkenntnisse einfließen können und dass wir aus diesem System auch lernen. Eines ist auch klar: Das Ruhrtalsperrensystem ist ein wichtiges System in Nordrhein-Westfalen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen insgesamt aber über 140 Talsperren. Das, was wir hier gemacht haben, werden wir noch an vielen anderen Stellen machen müssen, auch wenn es hinsichtlich der einen oder anderen Stelle vielleicht gar nicht gesetzlich verankert ist. Wir müssen aber Erfahrungen sammeln, wir müssen lernen, uns auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten. Das ist eine ganz wichtige Zukunftsentscheidung, ein ganz entscheidender Teil der Wasserstrategie für Nordrhein-Westfalen, die wir im Moment vorbereiten. Ich möchte noch einmal ausdrücklich allen danken: im Ministerium, beim Ruhrverband, in den Verbänden, im Bereich des Naturschutzes, in der Wasserwirtschaft. Das gilt selbstverständlich auch allen Fraktionen, die ihre Impulse in diese wichtige Gesetzesinitiative eingebracht haben, sodass wir hier jetzt 04.12.2024 eine gute Grundlage für eine zukunftsfähige Wasserversorgung im Ruhrverbandssystem in Nordrhein-Westfalen haben. Am Ende ist das auch eine Blaupause für unsere Wasserversorgung, die im Einklang mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes in ganz Nordrhein-Westfalen funktionieren kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/11632, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9515 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/9515 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9515 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 9 Gesetz zur Novellierung der Gefangenenvergütung in den Landesjustizvollzugsgesetzen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10750 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/11541 zweite Lesung Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 1). Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11541, den Gesetzentwurf Drucksache 18/10750 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/10750 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/10750 angenommen und verabschiedet. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Ich rufe auf: 10 Gerade bei knappen Kassen und akutem Personalmangel ist eine vorausschauende Personalbedarfsermittlung essenziell. Für eine funktionsfähige Justiz brauchen wir eine Übersicht der relevanten Daten und Zahlen in allen 28 Berufsgruppen der Justiz Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/11599 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Dr. Pfeil das Wort.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Staatsanwälte fehlen, Rechtspfleger fehlen, Geschäftsstellenmitarbeiter fehlen, Wachtmeister und Wachtmeisterinnen fehlen, und wir stehen erst am Anfang des demografischen Wandels. Herr Justizminister, ich habe im September einen Antrag zum Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einem Gericht eingereicht. Ich habe jetzt im Dezember mal angerufen und man hat mir gesagt, Ende Januar oder vielleicht Anfang Februar würde dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kommen. Fünf Monate! Ziel einer professionellen Personalbedarfsplanung ist es, dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung steht. Basis dafür ist eine gründliche Analyse des Status quo. Aber genau hier hakt es. Es gibt teilweise noch nicht einmal Zahlen zu besagtem Status quo. Es ist beispielsweise bekannt, dass bei den Geschäftsstellen der Gerichte akuter Personalmangel herrscht, so schlimm, dass verzweifelte Mitarbeiter zum Beispiel eigenständig Fristen verlängern und Akten verstecken. Aber Zahlen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es keine. Die seien laut Mitteilung des Justizministeriums irgendwo unter der Laufbahngruppe 1.2 versteckt und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu eruieren – so zumindest eine Antwort auf unsere Frage. Aber dann frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen: Wenn wir keine aktuellen Zahlen haben, wie soll eine vernünftige Personalplanung dann aussehen, gerade bei so knappen Kassen und einer sich in der Zukunft aufgrund des demografischen Wandels vorhersehbar verschlechternden Situation? Hier kann doch nicht einfach im Nebel gestochert werden, nach Gutdünken mal ein paar Stellen geschaffen oder gestrichen werden. Gerade bei der Streichung der Referendarstellen und der der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Haushalt 04.12.2024 2025 hat es fast den Anschein, als habe man einfach jemanden in einen Losbehälter greifen und auf gut Glück ein paar Bereiche ziehen lassen, in denen gestrichen wird. Sich den eigenen Nachwuchs in so einer Situation mutwillig zu verknappen, kann eigentlich nicht aus einer sinnvollen Überlegung resultieren. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Jedes Unternehmen würde nur ungläubig mit dem Kopf schütteln. Wir haben es in der Justiz zudem mit einer schwierigen Personalplanung zu tun, da die 28 Berufe in der Justiz aus ganz unterschiedlichen Spektren kommen, sowohl aus dem juristischen Bereich als auch aus dem medizinischen, dem sozialen, dem seelsorgerischen und dem IT-Bereich. Wir haben in unserem Antrag bewusst alle 28 Berufe einzeln angeführt, da wohl den wenigsten die Vielseitigkeit der Berufe in der Justiz detailliert bekannt ist. Es muss in allen 28 Berufsgruppen gesondert eine konkrete Planung aufgestellt werden, und dazu benötigen wir ganz einfach Zahlen. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht wieder mit dem Argument der Eingliederung in Laufbahngruppen und dem unverhältnismäßig großen Aufwand! Genau deshalb haben wir nämlich diesen Antrag gestellt. Wir wollen Ihnen, Herr Justizminister, die Möglichkeit geben, eigenständig in der hierfür erforderlichen Zeit alle Zahlen zu eruieren und auf deren Basis das tatsächlich benötigte Personal für die kommenden Jahre in allen Berufsgruppen nach dem tatsächlichen Bedarf zu berechnen. Wenn Sie das nicht schaffen, dann frage ich mich: Wer soll es überhaupt machen? Die Berechnung des Personalbedarfs nach dem 20 Jahre alten PEBB§Y-System ist überholt, weshalb die Justizministerkonferenz für das Jahr 2027 eine neue Vollerhebung für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften beschlossen hat. Aber bis dahin ist es noch viel zu lange. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Vertreter einzelner Berufsgruppen, die bereits am Limit oder weit darüber hinaus arbeiten, es als einen Schlag ins Gesicht und als Zeichen mangelnder Wertschätzung betrachten, wenn ihnen der Justizminister mit Verweis auf die PEBB§Y-Zahlen erklärt, dass es doch gar nicht so schlimm sei und der Personalbedarf eigentlich gar nicht bestehe. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Mit diesem Antrag wird in einem ersten Schritt gefordert, durch Ermittlung aktueller Daten und Zahlen die Basis dafür zu schaffen, in Zukunft das Personal in der Justiz mit den zur Verfügung stehenden Möglich-Landtag keiten vernünftig planen zu können. Im zweiten Schritt müssen dann die Planstellen neu berechnet und der Bedarf für die einzelnen Berufsgruppen für die kommenden Jahre bestimmt werden. Davon sind wir derzeit noch weit entfernt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Erwin.

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Angela Erwin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachwuchsgewinnung und Personalgewinnung sind auch in der Justiz große Herausforderungen, denen wir begegnen müssen. Denn der demografische Wandel macht auch vor der Justiz in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wir haben hier bereits häufig darüber gesprochen und werden dies auch morgen bei der Debatte zum SPD-Antrag wieder tun. (Zuruf: Ja!) Eines ist klar: Belastungssituationen müssen erkannt und im Rahmen des Möglichen sowie vor dem Hintergrund haushalterischer Rahmenbedingungen aufgefangen werden. Bevor ich jedoch auf die zentrale Forderung im Antrag zu sprechen komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Danke zu sagen. Die Beschäftigten in allen Berufsfeldern der Justiz in Nordrhein-Westfalen, vom Wachtmeister über den Rechtspfleger bis zu den Staatsanwälten und Richtern, leisten alle großartige Arbeit, und das an jedem einzelnen Tag. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Ihnen gebühren unsere Wertschätzung und unser aufrichtiger Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kommen wir nun zu dem FDP-Antrag. Ich gebe Ihnen, Herr Kollege Pfeil, recht, dass eine Personalbedarfsermittlung notwendig und sinnvoll ist, um Personalanpassungen vorzunehmen und auf Belastungssituationen zu reagieren. Aber ich weise zurück, dass PEBB§Y nicht geeignet oder veraltet sei. In der Tat gibt es PEBB§Y schon seit mehr als 20 Jahren; es ist seit mehr als 20 Jahren im Einsatz. Aber etwas, was über 20 Jahre alt ist, sollte nicht automatisch als veraltet gelten. Zudem vergessen Sie, dass PEBB§Y ein bundesweites System ist, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Nicht zu vergessen: Dieses System hat sich bewährt, gerade weil es flexibel auf Veränderungen reagieren kann. Verändern sich Verfahren oder gibt es neue Gesetze, wird PEBB§Y angepasst. Dadurch wird eine valide Grundlage gewährleistet, aufgrund derer der Personalbedarf ermittelt werden kann. 04.12.2024 Klar ist aber auch, dass PEBB§Y nicht als universelle Lösung für alle Bereiche dient. Im Justizvollzug beispielsweise gibt es kein vergleichbares bundesweit standardisiertes Verfahren. „One size fits all“ gibt es eben nicht immer. Was die von der FDP vorgeschlagene detaillierte Aufstellung der 28 Berufsgruppen betrifft: Wir halten diese für nicht notwendig. PEBB§Y erfasst die relevanten Daten bereits ausreichend und bietet eine solide Grundlage, um den Personalbedarf zu berechnen und zu steuern. Dennoch erkennen wir, dass die Lösung des Personalproblems nicht allein in einem Berechnungssystem liegt. Wir haben deshalb bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um den Nachwuchs in der Justiz zu stärken. Stichworte sind hier „Ausbildungsoffensive“, „Werbekampagne“, „Digitalisierung“ und vieles mehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stärkung der Justiz wollen wir weiterarbeiten. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun. Den heutigen Antrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Ich habe gerade übernommen und darf herzlich aus dem Restaurant vom parlamentarischen Abend grüßen. Da sind die Leute genauso motiviert wie wir hier im Parlament. Ich darf für die SPD die Kollegin Müller-Witt aufrufen, die freudestrahlend ans Rednerpult tritt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht gerade aus dem Landtagsrestaurant, sondern hier aus dem Plenarsaal: Der vorliegende Antrag beschreibt zutreffend die Ursachen für Personalmangel und Arbeitsüberlastung in der Justiz. Das aktuelle Verfahren zur Personalbedarfsermittlung in der Justiz spiegelt aber offensichtlich nicht den tatsächlichen Personalbedarf wider. Ich bin der Meinung, dass das im Jahr 2005 eingeführte Personalbedarfsberechnungssystem, kurz „PEBB§Y“ genannt, ein Verfahren ist, das ursprünglich aus der Optimierung von Arbeitsläufen in der industriellen Produktion stammt. Mit der Übertragung in den – im weitesten Sinne des Wortes – Dienstleistungssektor geht die Schwierigkeit der Messbarkeit von anscheinend gleichen oder vergleichbaren Vorgängen einher, die aber bei genauer Betrachtung diverse Unterschiede und auch große Komplexität aufweisen. Landtag Somit war durch die Einführung von PEBB§Y von vornherein eine Unschärfe einkalkuliert, welche sich im Laufe der Jahre und durch permanente Veränderungen der Gegebenheiten zu wachsenden Ungenauigkeiten entwickelt haben. Heute stehen wir vor dem Anschein objektiv gemessener Zahlen, die große Abweichungen von der Wirklichkeit aufweisen. In der Justiz wird unter anderem zur Ermittlung des Bedarfs an Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern festgelegt, wie viel Zeit jede einzelne Tätigkeit benötigt. Anschließend wird durch Multiplikation der Einzelbearbeitungszeit mit den tatsächlichen Fallzahlen der Personalbedarf berechnet, ähnlich wie bei Arbeit im Akkord. Aufgrund der so vorgenommenen Zeitberechnung auf der Basis von ministeriellen Vorgaben soll nachgewiesen sein, dass der Personalbestand für die zu leistenden Arbeiten ausreichend ist oder nach dem Schlüssel ausreichend sein kann. Praktiker halten die angenommenen Zeiteinsätze für die einzelnen zu erfüllenden Aufgaben allerdings für unrealistisch. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder ist das Rechenmodell bei den zu bemessenden Tätigkeiten nicht anwendbar oder die Mitarbeiter der Justiz liefern nicht die Arbeitsleistung, die ihnen im Rechenmodell unterstellt wird. Letzteres halte ich für eine falsche Annahme. Da die Justiz die zu leistende Arbeit nicht mit dem vorhandenen Personal in einer zu wünschenden Zeit erledigen kann, ist festzustellen, dass die Justiz ganz offensichtlich unter einem erheblichen Personalmangel leidet. Dazu muss ich sagen, liebe Frau Erwin, dass es sehr schön ist, wenn Sie sich bei den Menschen, die in der Justiz arbeiten, für ihren Arbeitseinsatz bedanken. Wenn man jedoch weiß, wie überlastet sie sind, bekommt das schon einen Anschein von Zynismus. (Beifall von der SPD und der AfD) Dieser Personalmangel muss dringend beseitigt werden, damit die Justiz als dritte Gewalt im Staate ihren umfänglichen Aufgaben zuverlässig und zeitnah nachkommen kann. Es ist zwingend notwendig, dass endlich eine umfassende und eine, wie es im Antrag treffend formuliert ist, realistische Personalbedarfsplanung vorgenommen und mit einem Handlungskonzept hinterlegt wird. Wenn wir wollen, dass unsere Justiz in die Lage versetzt wird, ihre Aufgaben gewissenhaft und zeitnah wahrzunehmen, muss umgehend gehandelt werden. Wir stimmen dem Antrag zu. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin 04.12.2024 Dagmar Hanses das Wort, die schon zum Rednerpult stürmt.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Das mit dem Stürmen überlassen wir lieber den Fußballerinnen und Fußballern. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschäftigten in der Justiz tragen jeden Tag zum Gelingen des Rechtsstaats bei. Deshalb muss die Personalausstattung in allen Bereichen auskömmlich sein. Die Zukunftskoalition hat vereinbart, dass das Personalberechnungssystem „PEBB§Y“ mit der Ziffer 100 in allen Bereichen das Ziel sein muss. In herausfordernden Zeiten gelingt dies noch nicht an allen Stellen. Mit der Ausbildungsoffensive in der Justiz hat sich unsere Landesregierung diesbezüglich aber auf den Weg gemacht. Bei PEBB§Y handelt es sich um ein bundesweites System, das seit 2000, 2001 besteht (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein, 2005!) und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Es wurde entwickelt, um die Personalbedarfe auf einer analytischen Grundlage einheitlich zu berechnen. Die FDP stellt ein bewährtes und fundiertes System infrage und verkennt dabei die regelmäßige Anpassung und Berechnung der Bedarfe. Dieses System fußt auf einer umfassenden Selbstaufschreibung über einen längeren Zeitraum hinweg und auf den Bearbeitungsaufwänden der Justizbediensteten. Gerade in den letzten Jahren gab es Anpassungen zum Beispiel aufgrund bestimmter Änderungen von Gesetzen und Verfahren. Insofern ist es nicht richtig, dass das System 20 Jahre alt ist. Es wird kontinuierlich angepasst. Die von der FDP vorgeschlagene eigene Aufstellung des Justizministeriums braucht es deshalb nicht. Im Justizvollzug gibt es dieses System nicht – das wurde bereits erwähnt –, weil man im Vollzug sehr unterschiedliche Situationen hat. Die Haftform, die Abteilungsgröße und spezifische Zielgruppen erfordern eben einen unterschiedlichen Einsatz von Beschäftigten. Zur Personalsituation bei den Staatsanwaltschaften und in den Geschäftsstellen: Gerade bei den Staatsanwaltschaften wissen wir, dass die Belastungen und die Herausforderungen des demografischen Wandels besonders hoch sind. Dem begegnen wir. In den letzten Haushalten hatten wir im Geschäftsbereich der Justiz immer wieder Aufwüchse. Es bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die Landesregierung hat insoweit Maßnahmen ergriffen, dass wir im Rahmen der Ausbildungsoffensive insbesondere bei den Rechtspflegerinnen und Landtag Rechtspflegern 350 mehr Ausbildungsplätze schaffen konnten. Der zweite Standort für die Ausbildung im Ruhrgebiet – in Essen ist es meines Wissens – ist dabei ein wichtiger Punkt. Damit möchten wir sukzessive zu einer Verbesserung der Stellenbesetzung beitragen und für eine Entlastung der Beschäftigten in den Geschäftsstellen sorgen. Ergänzende Maßnahme zur Überbrückung vorübergehender Vakanzen ist der Einsatz externer Kräfte. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Mit der direkten Abstimmung des Antrags wird auch deutlich, dass Sie mit uns nicht ernsthaft über dessen Inhalt diskutieren möchten, sondern dass es Ihnen um Effekthascherei geht. Auch deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Die Justiz ist eine der tragenden Säulen unseres Rechtsstaats. Die Statik zeigt jedoch nicht zuletzt durch den anhaltenden Personalmangel zunehmend Risse. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Allein in NRW fehlen über 400 Staatsanwälte. Zudem werden mindestens 35 Verwaltungsrichterstellen als dringend erforderlich angesehen. Selbst in Berufen wie bei den Justizfachangestellten oder bei den Fachkräften im Strafvollzug häufen sich die Engpässe. Diese Engpässe überlasten die Beschäftigten, verlängern die Verfahrensdauern und führen letztlich zu einem Verlust des Vertrauens in unsere Justiz. Der Brandbrief des Bundes der Richter und Staatsanwälte an Ministerpräsident Wüst im Mai war ein Weckruf, der zwar an der angegebenen Adresse verhallte, den wir aber nicht ignorieren dürfen. Das derzeitige System „PEBB§Y“ zur Berechnung der notwendigen Personalstärke in der Justiz ist ein Problem, denn es bildet die Bedürfnisse der Justiz nicht mehr und nicht auf allen Feldern ab. Wie sollen wir jedoch gezielt gegensteuern, wenn Planstellen, Belastungsquoten und tatsächliche Arbeitsbelastungen nicht korrekt erfasst werden? Es ist völlig unverständlich, dass wir uns weiterhin ohne Zahlen im Blindbuch befinden, anstatt zeitgemäße Erhebungen durchzuführen. Ohne belastbare Zahlen fehlt uns ganz klar die Grundlage für eine effektive Personalpolitik. Wie im Antrag deutlich wird, gibt es in den 28 Berufsgruppen der Justiz massive Unterschiede in der Personalversorgung. Diese Berufe sind untrennbar miteinander verbunden, und die Schwäche in einem 04.12.2024 Bereich wirkt sich direkt auf die Funktionsfähigkeit des ganzen Systems aus. Wir brauchen daher eine detaillierte Erhebung, die nicht nur den Istzustand erfasst, sondern auch Prognosen für die kommenden Jahre liefert. Es genügt nicht, lediglich den aktuellen Mangel zu erfassen. Die Forderung nach einer mehrjährigen Personalplanung, die auch altersbedingte Abgänge und den demografischen Wandel berücksichtigt, gehört ebenfalls dazu. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass die Justiz langfristig handlungsfähig bleibt. Ein Abwarten bis 2027, wie durch die Justizministerkonferenz vorgesehen, ist angesichts der aktuellen Situation nicht akzeptabel. Die Landesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Es ist inakzeptabel, dass sie auf Fragen zur Personalsituation mit dem Verweis auf einen angeblich zu hohen Arbeitsaufwand reagiert. Diese Haltung ignoriert die Realität in unseren Gerichten und Strafvollzugsanstalten und trägt dazu bei, dass die Justiz weiter unter Druck gerät. Eine funktionierende Justiz ist unverzichtbar und Grundvoraussetzung für unseren Rechtsstaat. Mit dem Antrag wird daher ein wichtiges Signal gesetzt. Der Personalmangel in der Justiz wird nicht länger ignoriert. Wir benötigen eine vorausschauende datenbasierte Personalbedarfsermittlung, um die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Aber was kommt von den regierungstragenden Fraktionen? Natürlich wird auf die eine oder andere Weise versucht, abzulehnen – mal mehr, mal weniger fadenscheinig. Ehe die Opposition hier einen Antrag durchbekommt – und wenn es heißen würde, dass Gold vom Himmel regnet –, fließt eher das Wasser den Rhein aufwärts. Hier wird zwar die Notwendigkeit des Antrags unter Umständen bejaht, und dann wird aufgezählt, was man macht, aber das ist gerade nicht das, was im Antrag steht, wie Frau Hanses eben erklärt hat. Das ist die Fadenscheinigkeit. Darüber könnte man sich die Haare raufen, wenn man welche hätte. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

In der Debatte folgt jetzt die Landesregierung in der Person von Minister Dr. Limbach. Bitte schön.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihrem Antrag, Herr Pfeil, greifen Sie zum wiederholten Mal das Zerrbild einer vor der Handlungsunfähigkeit stehenden Justiz auf. Dieser Landtag Vorwurf wird den herausragenden Leistungen der Bediensteten der Justiz nicht gerecht, deren Arbeit Sie damit schlechtreden. Zudem nehmen Sie in Ihrem Antrag die Tatsachen und bereits unternommenen Maßnahmen nicht zur Kenntnis. Ich darf Ihnen anlässlich Ihres Antrages daher noch einmal erläutern: Die Personalsituation der Justiz sowie die einzelnen Belastungsfaktoren, die sich aus Stellenmehrbedarfen, Besetzungsfragen und hiermit zusammenhängend auch Abgängen zusammensetzen, werden nicht nur eng überwacht, sondern soweit möglich auch prognostisch in Planungen berücksichtigt. Dazu wird der Personalbedarf der Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen über die bundesweit anwendbaren Personalbedarfsberechnungssysteme „PEBB§Y“ und „PEBB§Y-Fach“ ermittelt. Darin sind sämtliche Geschäftstätigkeiten der einzelnen Laufbahngruppen abschließend und präzise in einem Produktkatalog zugeordnet. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten werden auf empirisch-analytischer Basis wiederum durch die Justizbediensteten selbst erhoben. Die Belastbarkeit der Daten wird auch abseits von umfassenden Selbstaufschreibungen durch bedarfsweise Anpassungen kontinuierlich gewährleistet. Von einem 20 Jahre alten System kann also keine Rede sein. Ich möchte insoweit exemplarisch auf die erheblichen Anpassungen in der jüngeren Vergangenheit hinweisen, so beispielsweise die veränderten Aufwände im Bereich der Vermögensabschöpfung, der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen an den Landgerichten und der Vormundschafts- und Betreuungssachen an den Amtsgerichten. Lieber Herr Pfeil, wenn Ihnen wirklich daran gelegen wäre, ein realistisches Bild der Justiz zu zeichnen, dann hätten Sie zu all diesen Fragen Ihren Sitznachbarn gefragt, der über ein hervorragendes Gedächtnis aus seiner Zeit als Staatssekretär verfügt. Aufgrund der Belastbarkeit und Transparenz dienen PEBB§Y und PEBB§Y-Fach nicht nur in NRW, sondern bundesweit weiterhin als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für den Haushaltsgesetzgeber. Die von Ihnen mit dem Antrag geforderte Personalbedarfsberechnung gibt es also für Gerichte und Staatsanwaltschaften längst. Für den Bereich des Justizvollzugs steht uns PEBB§Y nicht zur Verfügung. Dort fehlt es nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl der sehr unterschiedlich konzipierten und organisierten Anstalten an im Grundsatz gleichläufigen und wiederkehrenden Arbeitsabläufen wie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Landesweit durchschnittliche Bearbeitungsaufwände können so nicht gebildet werden. 04.12.2024 Die weitere Forderung im Antrag, die Personalbedarfsberechnung auf die einzelnen Justizberufe zu unterteilen, dürfte hingegen auf einem gedanklichen Missverständnis beruhen. Bei der differenzierten Herausstellung einzelner Berufsbilder handelt es sich in erster Linie um eine notwendige Maßnahme in der Nachwuchsgewinnung, um diese bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen und für sie zu werben. Das trägt wesentlich dazu bei, die Justiz NRW langfristig und wettbewerbsfähig als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Für die Personalbedarfsberechnung ist hingegen eine abstrakte aufgaben- und laufbahnbezogene Erfassung der Geschäftstätigkeiten maßgeblich. Ähnliches gilt für die Haushaltsaufstellung, bei der Planstellen und Stellen im Haushalt nicht bezogen auf die Berufsbilder, sondern nach Laufbahn- und Besoldungsgruppen bzw. Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewiesen werden. Dies ermöglicht insbesondere im Arbeitnehmerbereich eine hinreichend flexible Personalplanung und Stellenbewirtschaftung für sämtliche Berufsgruppen der Justiz. Abschließend möchte ich, ohne der später noch folgenden Haushaltsdebatte zum Einzelplan 04 vorzugreifen, kurz auf die in Ihrem Antrag, Herr Dr. Pfeil, aufgestellte These fehlender Stellen in Nordrhein-Westfalen eingehen. Trotz der angespannten Haushaltslage ist es der Landesregierung gelungen, einen moderaten Stellenzuwachs für die Staatsanwaltschaften, eine erhebliche Streichung von kw-Vermerken in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Einrichtung weiterer Richterstellen im Landeshaushalt zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren zu erreichen. Daneben sind weitere unternommene Anstrengungen wie der solidarische Belastungsausgleich zugunsten der belasteten Staatsanwaltschaften und die unverändert aufrechterhaltene Ausbildungsoffensive zu nennen. Diese Maßnahmen, lieber Herr Pfeil, und nicht der Antrag, helfen tatsächlich den Bediensteten in der Justiz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/11599. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP, die Fraktion der AfD und die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 11 Digitale Kompetenz von Seniorinnen und Senioren stärken – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Alter sichern! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8123 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/11633 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat die Kollegin Bianca Winkelmann das Wort. Bitte sehr. (Lebhafter Beifall von der CDU) – Die Kollegen der CDU klatschen freundlich. Ich gehe davon aus, Sie gehen jetzt nicht hinunter zur IHK, sondern bleiben noch bis zum Schluss hier im Plenarsaal. (Heiterkeit von der CDU) – Vielen Dank.

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Bianca Winkelmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser designierter Exbundeskanzler (Heiterkeit von der CDU) hat vor zwei Jahren eine neue Zeitenwende ausgerufen. Er beschrieb damit eine neue Ära und eine Zäsur der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Diese Zeitenwende beschäftigt unsere Gesellschaft mittlerweile über den Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik hinaus. Keine Sorge: Ich werde jetzt nicht auf den Taurus eingehen. (Heiterkeit und Beifall von der CDU) Wir befinden uns darüber hinaus auch in einem Transformationsprozess. Unsere Welt wird immer digitaler und immer weniger analog. Alle Teile der Bevölkerung sind von diesem Transformationsprozess betroffen – Junge genauso wie Ältere, und auch vor keiner Berufsgruppe macht diese Entwicklung Halt. Uns beschäftigen nun folgende Fragen: Wie steht es um die digitale Kompetenz von Seniorinnen und Senioren? Wie kann man diese steigern? Wie viel Unterstützung braucht es dafür von staatlicher Seite? Wir haben uns bereits in einer Anhörung und auch im Ausschuss mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt. Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass wir einige Punkte kritisch sehen. 04.12.2024 Zum einen erleben wir landauf, landab viele gute, funktionierende Aktivitäten, ganz gleich ob an den örtlichen Volkshochschulen, in den Seniorenbeiräten oder über Aktionen an den Schulen, bei denen Schüler Senioren bei allen möglichen Problemen rund um Handy, Tablet, Internet und Co unterstützen. Es gibt also in unserer Gesellschaft tatsächlich noch funktionierende soziale Strukturen, und dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zum anderen haben wir in der Anhörung gehört, was für ein Preisschild wir nach Einschätzung der sehr kompetenten Sachverständigen an eine entsprechende Unterstützung durch das Land hängen müssten. Neben der Forderung nach einer eigenen Enquetekommission zu dem Thema schätzte einer der Experten den jährlichen finanziellen Bedarf auf ca. 500 Millionen Euro, um die Kompetenz der Senioren im Bereich der Digitalisierung zu unterstützen. In unseren aktuellen Haushaltsberatungen in finanziell wirklich herausfordernden Zeiten mussten wir klare Prioritäten setzen. So werden zum Beispiel in die Kinder- und Jugendhilfe 500 Millionen Euro mehr fließen. Die Finanzierung für die Kindergärten und Kindertagesstätten steigt damit auf 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Ich finde, das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. (Beifall von der CDU und von Frank Jablonski [GRÜNE]) Wir alle hier stehen in der Verantwortung, politische Entscheidungen zu treffen, um unser Land zukunftsfähig zu gestalten. Viele Themen im Land sind wichtig, so wie auch das vorliegende, doch wir können nicht alles und sofort umsetzen. Wir setzen daher klare Prioritäten. Das heißt nicht, dass uns die Förderung digitaler Kompetenzen nicht wichtig ist. Wir müssen diesen Antrag aber zum jetzigen Zeitpunkt leider ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall von der CDU – Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal ist der Job als Präsident herausfordernd. Man bekommt eine Rednerliste vorgelegt, auf der auf einmal Namen wie „Neuer“, „Kroos“ und „Müller“ auftauchen, und derselbe Namensgeber sagt dann auf einmal „Taurus“. Ich frage mich dann: Für welche Mannschaft spielt denn dieser Taurus, lieber Jens? Ich weiß es gar nicht, aber dieser Begriff „Taurus“ wird dir zugeschrieben. Der wird uns wahrscheinlich noch wochenlang begleiten. Wir machen jetzt weiter in der Debatte. Inge Blask hat das Wort für die Fraktion der SPD. Bitte sehr. Landtag

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Inge Blask SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde will ich es knapp halten (Vereinzelt Beifall von der CDU) und Ihnen in der gebotenen Kürze erläutern, warum wir diesen Antrag gestellt haben und ihn für zustimmungswürdig erachten. Auf Initiative der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Förderverein der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde im Oktober 2023 eine Konferenz zum Thema „digitale Kompetenz und Teilhabe von Seniorinnen und Senioren“ hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Mehr als 300 Seniorenräte aus ganz Nordrhein-Westfalen haben dort von ihren Erfahrungen und ihren Problemen mit dem digitalen Leben berichtet. Der einhellige Tenor der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Fachleute, die dort gesprochen haben, war: Ältere Menschen, vor allem hochaltrige – das heißt, Menschen ab 80 Jahren –, haben zunehmend Probleme, mit den Anforderungen einer sich digitalisierenden Lebenswirklichkeit Schritt zu halten. Was dies im Einzelnen bedeutet, muss ich Ihnen nicht im Detail erläutern; Sie wissen es selbst. Wer nicht über einen Internetzugang und zudem über die Fähigkeit verfügt, sich im Netz sicher zu bewegen, bekommt immer mehr Probleme. Ob Gesundheitsdienstleistungen, Verwaltungsakte, Einkäufe, Buchungen, Urlaubsplanung – nur wenige Bereiche unseres Alltags sind noch komplett analog zu bewältigen. Die große und wachsende Gruppe der Seniorinnen und Senioren droht, bei dieser Entwicklung zurückzubleiben. Dieses Problem und die Erkenntnisse aus der Konferenz im vergangenen Oktober haben wir, die SPD-Fraktion, in einem Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz von Seniorinnen und Senioren stärken“ und darauf aufbauend einige Lösungsansätze entwickelt. Im Juni dieses Jahres haben wir dazu dann eine Anhörung durchgeführt. Auch dort war der Tenor der Sachverständigen eindeutig: Das Problem ist da, das Problem ist groß, und der Handlungsdruck wächst. Insofern ist es aus unserer Sicht sehr schade, dass sich der Ausschuss nicht zu einer positiven Beschlussempfehlung durchringen konnte. Diese Enttäuschung werden wir auch den beteiligten Seniorenräten mitteilen und zur Kenntnis geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich auch heute eine Ablehnung seitens der regierungstragenden Fraktionen erwarte, kann ich nur an Sie appellieren, sich dieses Themas dennoch anzunehmen und Lösungen für dieses Problem zu erarbeiten. Ein möglicher Weg wäre, die Bedürfnisse und Lebenswelten 04.12.2024 der Gruppe der Seniorinnen und Senioren in der nun eingesetzten Enquetekommission zur Künstlichen Intelligenz stärker in den Blick zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ihnen allen einen angenehmen Abend. Danke. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Julia Eisentraut das Wort. Bitte sehr.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Digitale Kompetenzen für Senior*innen sind wichtig, denn Digitalisierung bedeutet heute auch Teilhabe am Leben. Lassen Sie uns mal anhand von vier Beispielen ganz konkret durchgehen, was Teilhabe am Leben durch Digitalisierung für Senior*innen überhaupt bedeutet. Senior*innen, die digital fit sind, können erstens per Online-Banking ihre Finanzen bequem von zu Hause regeln. Das ist dann besonders wichtig, wenn die letzte Bankfiliale im Dorf schließt, man nicht mehr so mobil ist oder von der nächsten Stadt weit entfernt wohnt. Ein zweites Beispiel sind soziale Medien und Videotelefonie, die es ermöglichen, mit weit entfernter Familie und weit entfernten Freund*innen in Kontakt zu bleiben. Das ist wichtig, um Einsamkeit und sozialer Isolation zu begegnen. Drittens erlauben digitale Gesundheitsanwendungen, medizinische Informationen abzurufen, einfach Termine zu vereinbaren oder so etwas wie den Hausnotruf zu bedienen und lange Zeit ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen. Zu all diesen digitalen Kompetenzen gehört viertens die notwendige Medienkompetenz, um beispielsweise nicht den neuen und Künstliche Intelligenz nutzenden Enkeltricks zum Opfer zu fallen, bei denen Stimmen ganz authentisch nachgeahmt werden, sodass man nicht mehr weiß: Telefoniert man gerade mit einem Betrüger oder vielleicht doch mit der eigenen Tochter? Das alles sind wichtige Bestandteile eines selbstbestimmten Lebens im Alter. Deshalb ist für uns klar: Senior*innen müssen die Chance erhalten, digitale Kompetenzen zu erwerben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir müssen dieses Thema aber differenzierter angehen, als das im Antrag passiert, denn es fehlen repräsentative Daten über die Bevölkerungsgruppe der 60- bis 90-Jährigen. Das ist auch das größte Problem Landtag dieses Antrags, sind doch die Perspektiven dieser Personen sehr unterschiedlich. Mit Anfang 60 stehen heute die allermeisten Menschen noch im Berufsleben. Das Berufsleben funktioniert zumeist mit Tablets, Smartphones und Computern. Das heißt: Diese Menschen benutzen in ihrem Alltag schon viele dieser Tools und brauchen vielleicht überhaupt keine Unterstützung dabei, das auch im Alter selbstbestimmt weiterhin zu tun. Die Menschen, die heute 90 sind, haben allerdings die breite Einführung von Computern im Arbeitsleben verpasst und sich dann vielleicht im Ruhestand in den Weiterbildungseinrichtungen oder im Computercafé um die Ecke selbstständig weitergebildet. Das heißt: Viele Menschen zwischen 60 bis 90 Jahren liegen mit ihrem Kenntnisstand irgendwo dazwischen. Wenn wir immer wieder über einen Sparhaushalt diskutieren, so wie in den letzten Tagen, und dieser die Möglichkeit beeinflusst, zusätzlich in die digitalen Kompetenzen von Senior*innen zu investieren, dann ist es doch gut zu wissen, dass das keinen Stillstand bedeutet. Es existiert trotzdem viel Fortschritt, denn Vereine und Initiativen kümmern sich ehrenamtlich darum. Weiterbildungseinrichtungen organisieren total viele Kurse, in denen sich Senior*innen hinsichtlich digitaler Kompetenzen selbstständig fortbilden können, wenn sie das wollen. Ein weiter wichtiger Punkt ist: Wir dürfen nicht zulassen, dass alles nur noch digital angeboten wird. Uns als Zukunftskoalition ist das klar. Im Koalitionsvertrag haben wir beispielsweise festgehalten, dass der persönliche Zugang zu den Bürgerämtern vor Ort erhalten bleiben muss. Menschen können sich nämlich frei entscheiden, Digitalisierung nicht zu nutzen. Digitalisierung soll eben nicht das Persönliche ersetzen, sondern dort, wo sie gut eingesetzt ist, Zeit für anderes freiräumen oder neue Möglichkeiten schaffen. Deshalb brauchen wir für alle einen guten Umgang mit Digitalisierung. Das wird durch den vorliegenden Antrag aber nicht ermöglicht. Aus diesem Grund lehnen wir ihn ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD] – René Schneider [SPD]: Die Rede des Tages!)

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass die Erwartungen der SPD an meine Rede so groß sind. Es freut mich besonders, dass die Reihen der Union so 04.12.2024 geschlossen sind. Ich denke mal, dass bei vielen ein persönliches Interesse an dem Thema vorhanden ist. (Heiterkeit von der CDU und der SPD – Zurufe von René Schneider [SPD] und Thorsten Schick [CDU] – Thomas Okos [CDU]: Schönen Abend noch!) Lieber Kollege Bergmann, ich wollte eigentlich niemanden persönlich ansprechen, aber schön, dass du da bist. (Heiterkeit von der CDU und der SPD) Nein, Spaß beiseite: In der Tat sprechen die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion mit „digitaler Kompetenz für Seniorinnen und Senioren“ ein wichtiges Thema an. Wie es in der Überschrift steht, ist damit auch die Frage nach der gesellschaftlichen Teilhabe verbunden. Insofern begrüßen wir den Antrag. In einer – ich möchte sagen – interessanten Anhörung wurde sehr deutlich, welche Möglichkeiten und welche Angebote bereits vorhanden sind, um gerade Seniorinnen und Senioren zu unterstützen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es wurde aber auch sehr deutlich, dass diese Angebote lokal verortet sein müssen und dies daher eher ein kommunales Thema ist. Außerdem wurde deutlich, was die Kollegin Eisentraut gerade schon angesprochen hat: Die Altersgruppe ist sehr heterogen, nämlich hinsichtlich der vorhandenen Kompetenzen sehr unterschiedlich zusammengesetzt. Sie haben einige Punkte aufgeführt. Es ist ein bunter Strauß an Punkten, die wir nicht alle unterstützen, aber ein Punkt – und das ist in der Anhörung deutlich geworden – ist für uns sehr wichtig. Wir haben diese Angebote, aber es braucht einen verstärkten Austausch derjenigen, die dort die Multiplikatoren sind. Deshalb ist ein Training für die Trainer und auch ein Austausch, ein Netzwerk der Multiplikatoren mit denjenigen, die dort in den Kursen tätig sind, sehr wichtig. In der Anhörung wurde ein gutes Beispiel aus Rheinland-Pfalz vorgestellt. Deshalb steht dieser Punkt für uns im Fokus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können dem Antrag nicht in Gänze zustimmen. Aber da der wesentliche Punkt aufgenommen wurde, werden wir uns der Stimme enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat nun der Kollege Herr Schalley das Wort. Bitte sehr.

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Damen und Herren! An wen denkt die alte Tante SPD eigentlich, wenn die digitale Kompetenz von Seniorinnen und Senioren gestärkt werden Landtag soll? Drei Mal dürfen Sie raten. Die SPD meint erstens sich selbst, um ihre Parteiklientel als Dozenten an den digitalen Lern- und Erfahrungsorten für Schulungsangebote unterzubringen. Wenn schon, denn schon, braucht es auch eine Support-Hotline bei den Landesmedienanstalten, um Schulungen und Support von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sicherzustellen. Die SPD meint auch zweitens sich selbst, weil sie als alte Tante gern das Taschentuch reicht, um den Kümmerer heraushängen zu lassen. Das hört sich dann so an: digitale Teilhabe umsetzen und zugleich vor digitalen Ausgrenzungserfahrungen schützen. Wir sehen: Die fürsorgliche Sozialindustrie braucht stets neue Wachstumsmärkte, um sich um irgendjemanden zu kümmern. Die SPD meint schlussendlich auch drittens sich selbst, um in ihrem Wahn des Kümmerns wie immer an der Realität und den wirklichen Bedarfen zielgerichtet vorbeizuplanen. Klar, dass die SPD die digitale Wirtschaft mit Zwangsmaßnahmen in die Pflicht nehmen will, um die Digitalkompetenz von Seniorinnen und Senioren zu steigern. Aber erst einmal wäre der Staat in die Pflicht zu nehmen. Denn bevor überhaupt digitale Kompetenz hergestellt werden kann, braucht das Land flächendeckend guten Empfang für die Smartphones und das schnelle Internet, womit wir die digitalen Medien nutzen wollen. Seit einer gefühlten Ewigkeit wird uns versprochen, dass der schlechte Empfang auf dem Land der Vergangenheit angehören soll, dass das Internet schneller werden soll. Da hätte der SPD-Antrag ruhig ansetzen können. Häufig liegt die Ursache für langsames Internet auf dem Land nicht beim Nutzer, sondern an der Leitung. Ein privates Beispiel. Mein Internet zu Hause hängt an einem papierisolierten Kabel, das älter ist als die Senioren, die die SPD jetzt mit digitaler Kompetenz beglücken will. Aber zum Glück sind die Silver Surfer rüstiger, als die SPD es uns glauben machen will. Die Internetnutzung bei den über 60-Jährigen ist von rund 20 % im Jahr 2007 auf über 70 % im Jahr 2023 gestiegen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wo ist eigentlich Herr Esser? – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ja, wo ist eigentlich Herr Esser?) Senioren setzen dabei andere Schwerpunkte als Jugendliche: weniger Social Media, mehr E-Mail-Verkehr, aber auch mehr Information über das Thema „Gesundheit“. Aber auch die sozialen Medien werden für Senioren immer wichtiger. Es betrifft nicht mehr nur jene, deren Kinder und Enkel weiter weg wohnen. Die Oma, die das Enkelkind anruft, weil sie das Internet gelöscht hat, ist ein Klischee. Senioren können sich besser anpassen, als es die SPD wahrhaben will. Die Senioren gehen mit der Zeit, weil sie den 04.12.2024 Zugang zu ihren Liebsten nicht missen wollen. Man teilt Fotos via WhatsApp, man skypt und so weiter. Es gibt längst auch Influencer unter den Senioren, wie den 86-jährigen chinesischen Professor, der mit schrillem Outfit sechs Millionen Follower in den Bann zieht. Oder einen 80-jährigen YouTuber aus Mittelfranken, der sich fragt, was Heimat im digitalen Zeitalter bedeutet. Das mögen noch Einzelbeispiele sein, aber sie zeigen auf, dass die Senioren längst nicht so hinter dem Mond unterwegs sind, wie die SPD denkt. Es stimmt ja, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist im Alter von mehreren Seiten bedroht. Eine davon ist tatsächlich, digital abgehängt zu werden. Seit dem starken Digitalisierungsschub in der Coronazeit ist Deutschland eines der wenigen Länder in der EU, in dem digitale Dienstleistungen sogar noch gewachsen sind. Man sieht, dass es bei uns noch Aufholbedarf gibt, und das vor allem in Bereichen, die für Senioren wichtig sind. Besonders rasant stieg der Anteil in Bereichen Onlinebanking und Gesundheitsdienstleistungen allein zwischen 2020 und 2023 um 14 %. Gerade auf dem Land verschwinden aus Kostengründen physische Angebote zugunsten von digitalen, ohne dass, wie gesagt, der Ausbau der digitalen Infrastruktur mithält. Rückzug aus der Fläche bei Banken, ebenso bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsanbietern – hier liegt der Hase im Pfeffer und nicht in der Studie der SPD-nahen Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation mit dem vielsagenden Titel „Leben ohne Internet? Geht’s noch?“. Aber natürlich geht es noch. Es gibt sogar Senioren, die gar nicht vom Internet abgehängt sind oder sich damit überfordert fühlen, sondern schlicht das Internet nicht brauchen. So wie es auch junge Leute gibt, die sich zumindest teilweise als Offliner sehen wollen. Es gibt sogar eine regelrechte Offline-Bewegung. Nur ein paar Beispiele: Digital Detox, die Offline-Apps, die Slow-Internet-Bewegung oder die Analog-Revival-Bewegung. All diese Dinge sind auf dem Vormarsch und werden sowohl von jungen als auch von alten Leuten gut angenommen. Dabei sind die jungen die Follower der Senioren, die auf analoge und physische Kanäle als Gegengewicht zum viel zu schnell anwachsenden digitalen Dschungel setzen. An diese Entwicklung denkt die SPD gar nicht. Denn dann bräuchte man ja den Staat und sein Füllhorn nicht. Auch digitale Souveränität erwächst aus Resilienz und kreativer Unabhängigkeit, nicht aus staatlicher Bevormundung oder gar staatlichen Subventionen. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung folgt nun Dr. Limbach in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann. Bitte sehr. Landtag

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen: Digitalkompetenzen sind Schlüsselkompetenzen. Wer sie nicht hat, läuft Gefahr, digital ausgegrenzt zu werden. Daher ist die gezielte Förderung der Medienkompetenz von Seniorinnen und Senioren auch ein intensives Anliegen dieser Landesregierung. Laut Bundesstatistik sind gut 5 % der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland offline. In absoluten Zahlen sind das über 3 Millionen Menschen, Jugendliche, Erwachsene im mittleren Alter und eben auch Seniorinnen und Senioren. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen gehört etwa jeder Siebte zu den sogenannten Offlinern. Machen wir uns nichts vor: Jenseits von 80 Jahren ist der Anteil derer zunehmend größer, die nicht digital unterwegs sein können, die Hilfe brauchen, unter Umständen bei jedem einzelnen Schritt und immer wieder von Neuem. Im Gesundheitsbereich möchten wir selbstverständlich, dass jeder mündige Bürger souverän und selbstbestimmt seine elektronische Patientenakte verwalten kann, dass alle über das E-Rezept möglichst schnell und unkompliziert an die Medikamente kommen, die sie benötigen, und dass über Text- oder Videoanrufe die Verabredungen mit dem ambulanten Pflegedienst oder die Gespräche mit nahestehenden Angehörigen gemeistert werden können. Im Sozialbereich ist es uns allen natürlich ein Anliegen, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, um Barrieren zu überwinden und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, und dass die Menschen, die Unterstützungsbedarf haben, auch die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Das gilt auch für den kompetenten Umgang mit Handy, Tablet und Co. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei der Anhörung haben die Expertinnen und Experten gute Hinweise gegeben, wie entsprechende Angebote auch im Rahmen der Daseinsvorsorge vorzuhalten sind und wie diese barrierearm, wohnortnah und zielgruppenspezifisch auszugestalten sind. Es wurde aber auch deutlich, dass viele Vorstellungen und Wünsche jenseits dessen sind, was aktuell finanziell machbar ist. Dies betrifft beispielsweise aufsuchende Assistenzen, differenzierte Angebote, Service-Punkte usw. Gleichzeitig ist zu sehen, dass es bereits zahlreiche Maßnahmen gibt, die auf eine Steigerung der Digitalkompetenz älterer Menschen abzielen. In den Kommunen gibt es eine Vielzahl altersgerechter Angebote, beispielsweise die Angebote der Volkshochschulen sowie Kurse in Begegnungszentren, Mehrgenerationenhäusern und weiteren Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege. Ebenso sind vielerorts 04.12.2024 engagierte ehrenamtliche Digitallotsen, Digitalbotschafter und Digitalpaten zu finden, genauso wie intergenerative Projekte für Jung und Alt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten, sei es der #DigitalCheck-NRW, sei es das Angebot der Verbraucherzentrale NRW oder sei es im Bereich der Seniorenarbeit wie beispielsweise das Förderprogramm „Miteinander – Digital“ im Volumen von 1 Million Euro jährlich. Natürlich gehört zu dieser Unterstützung die Vernetzung und Qualifizierung. Ein Beispiel dafür ist die Onlineveranstaltung „Digitale Türen öffnen – Kompetenzangebote für die Generation 60+“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor wenigen Wochen. Fast 100 Teilnehmende sowie Referentinnen und Referenten aus dem Banken- und Telekommunikationswesen und der Verbraucher- und Seniorenarbeit haben sich dort ausgetauscht und – noch wichtiger – voneinander gelernt. Das Netz an Unterstützungsangeboten wird kontinuierlich ausgebaut. Auch darum ist Nordrhein-Westfalen eines der ersten Länder gewesen, das dem „DigitalPakt Alter“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen beigetreten ist. Über diesen Pakt setzen sich Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft aktiv für die digitale Teilhabe älterer Menschen ein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/11633, den Antrag Drucksache 18/8123 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir machen in der Tagesordnung weiter und haben noch elf Tagesordnungspunkte vor uns; aber vielleicht geht es ja schnell. Ich rufe auf: 12 Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11266 Landtag Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/11634 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11634, den Gesetzentwurf Drucksache 18/11266 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Das lehnt niemand ab? – Richtig. Es enthält sich niemand? – Auch richtig. Damit ist so beschlossen. Ich rufe auf: 13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10875 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/11635 zweite Lesung Die Reden sind zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/10875 selbst. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Enthaltungen? – Gibt es nicht. Gegenstimmen? – Gibt es auch nicht. Somit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 14 Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9768 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/11636 zweite Lesung 04.12.2024 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11636, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/9768. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10463 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/11637 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11919 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Ich darf zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen Drucksache 18/11919 abstimmen lassen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Enthaltungen? – Gibt es nicht. Gegenstimmen? – Gibt es auch nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Jetzt komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/10463 in der veränderten Form. Wer stimmt dem Gesetzentwurf so zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Damit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 16 Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11257 Landtag Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/11638 zweite Lesung Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen. Wir kommen zu: 17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Sechsten Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11434 erste Lesung Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 6). Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist dafür? – Das sind alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen. Ist jemand dagegen? Enthält sich jemand? – Nein. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe auf: 18 Gesetz zur Änderung des Belastungsausgleichsgesetzes G9 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11527 – Neudruck erste Lesung Frau Ministerin Feller hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 7). Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Gesetzentwurf soll an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen werden. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von FDP, AfD, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist 04.12.2024 auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zu: 19 Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11526 erste Lesung Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 8). Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Wer ist mit dieser Empfehlung einverstanden? – Das sind alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zu: 20 Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11608 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 9). (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ne, ne, ne! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Alle Reden!) Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Eine Wortmeldung? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen! Die Landtag Abgeordneten haben ihre Reden zu Protokoll gegeben! – Sven Wolf [SPD]: Genau! Das ist kein Gesetzentwurf der Regierung!) Es stimmt: Es ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, und die Abgeordneten haben ihre Reden zu Protokoll gegeben. Was ich gerade vorgelesen habe, ist falsch. Wir sind uns aber alle einig, dass wir über die Überweisung abstimmen? (Zurufe: Ja!) Wer stimmt zu? – Das sind alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen. Enthaltungen? – Nein. Gegenstimmen? – Nein. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zu: 21 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 124/24 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/11543 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/11543, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren Aktenzeichen VerfGH 124/24 Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind alle fünf Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Stimmt jemand dagegen? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist so beschlossen. 04.12.2024 Ich rufe auf: 22 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 25 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/11570 Die Übersicht 25 erhält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 25 abstimmen. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Das sind alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist die Bestätigung so beschlossen. Jetzt steht hier: „Ende der Sitzung“. Das ist um 21:57 Uhr der Fall. – Vielen Dank und einen schönen Abend. Schluss: 21:57 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 9 – Gesetz zur Novellierung der Gefangenenvergütung in den Landesjustizvollzugsgesetzen – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Benjamin Limbach

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie wissen, mit Urteil vom 20. Juni 2023 die Regelungen zur Vergütung der Gefangenen für die im Justizvollzug geleistete Arbeit in Nordrhein-Westfalen und Bayern für verfassungswidrig erklärt. Die bestehenden Vorschriften zur Vergütung der Gefangenen sind nur noch bis zum 30. Juni 2025 anwendbar. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Novellierung der Gefangenenvergütung in den Landesjustizvollzugsgesetzen sollen – als Ergebnis eines engen Abstimmungsprozesses mit der vollzuglichen Praxis und unter Einbindung zahlreicher Verbände sowie einer Befragung von Gefangenen – die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umgesetzt werden. Lassen Sie mich die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs in Erinnerung rufen. Zunächst setzen wir die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, dass sich Arbeit im Justizvollzug lohnen muss. Die Vergütung der Gefangenen für die im Justizvollzug geleistete Arbeit wird substanziell erhöht auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Dadurch steigt die durchschnittliche tägliche Vergütung von 15 Euro auf künftig 25 Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Vergütung von 502 Euro pro Monat. Die Vergütung wird also um zwei Drittel gesteigert. Zusätzlich erhalten Gefangene künftig bis zu zwölf statt bisher acht Freistellungstage pro Kalenderjahr. Diese können sie als zusätzlichen Urlaub von der Arbeit nutzen oder ihre Strafzeit in begrenztem Maße reduzieren. Darüber hinaus führen wir ein neues Vergütungsinstrument ein: Durch kontinuierliche Arbeit können Gefangene künftig einen teilweisen Erlass der ihnen auferlegten Kosten des Strafverfahrens erhalten. Dies trägt unmittelbar zum Schuldenabbau und damit zur Resozialisierung bei. Und eine gelungene Resozialisierung kommt auch der Allgemeinheit – also uns allen – zugute. Durch alle diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass die von Gefangenen geleistete Arbeit im Justizvollzug die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anerkennung erhält; anders formuliert, dass sich Arbeit im Justizvollzug lohnt! Gleichzeitig sind aber auch die besonderen Bedingungen des Justizvollzuges zu berücksichtigen. Denn Arbeit im Justizvollzug ist nicht vollständig vergleich-04.12.2024 bar mit Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt. Dieser Unterschied muss sich auch in der Vergütung widerspiegeln. Zudem verankern wir die Arbeit ausdrücklich im gesetzlichen Katalog der Behandlungsmaßnahmen. Darüber hinaus erhalten Gefangene für die Teilnahme an bestimmten Behandlungsmaßnahmen künftig während der Arbeitszeit eine Entschädigung. Dadurch soll die Motivation der Gefangenen gesteigert werden, an ihren persönlichen Defiziten zu arbeiten und an Behandlungsmaßnahmen teilzunehmen. Bereits bisher haben wir die Behandlungsmaßnahmen im Justizvollzug evaluiert. Künftig wird auch die Arbeit im Justizvollzug von dieser Evaluierung erfasst sein. Damit setzen wir nicht nur die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, sondern handeln im Sinne eines sich ständig weiterentwickelnden, an den Zielen der Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzugs. Dieses Ziel der ständigen Weiterentwicklung findet sich auch an anderen Stellen des Gesetzentwurfs. Denn neben den durch das Bundesverfassungsgericht veranlassten Neuregelungen führen wir unter anderem das sogenannte „Day-by-Day“- Modell ein. Damit leistet Nordrhein-Westfalen nach der Überarbeitung des Sanktionenrechts auf Bundesebene im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen im Justizvollzug. Durch den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf werden sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt als auch innovative Neuerungen vorgenommen, um den nordrhein-westfälischen Justizvollzug für die Zukunft zu gestalten. Dies hat nach meiner Wahrnehmung auch den Rechtsausschuss überzeugt, der einmütig auf eine Expertenanhörung verzichtet und den Gesetzentwurf unverändert angenommen hat. Ich möchte Sie daher um Unterstützung und Annahme des Gesetzentwurfs bitten.

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Angela Erwin CDU

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Insbesondere nehmen wir eine gesetzliche Konkretisierung des Resozialisierungskonzeptes vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die im Rahmen der Konkretisierung gebotene Stärkung der Anerkennung von Beschäftigung durch die Erhöhung der monetären Komponente der Vergütung sowie durch die Erweiterung der nicht monetären Vergütungsteile. Mit der Anhebung der Gefangenvergütung senden wir das Signal: Arbeit Landtag lohnt sich. Damit geben wir einen wichtigen Impuls für ein Leben in Eigenverantwortung nach der Haftentlassung. Der Entwurf enthält zudem eine neue Regelung zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem sogenannten „Day-by-Day-Modell“ schaffen wir eine Möglichkeit, durch tägliche Arbeitsleistung Ersatzfreiheitsstrafen abzubauen. Zwei geleistete Tage führen künftig zur Verkürzung der Strafe um einen Tag. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf machen wir die Hausaufgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat. Im Rechtsausschuss wurde dem Gesetzentwurf fraktionsübergreifend zugestimmt. Lassen Sie uns auch heute ein geschlossenes Signal senden und diesem Entwurf zustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Arbeit im Strafvollzug mehr als nur Beschäftigung ist – nämlich eine Brücke zurück in ein selbstbestimmtes und straffreies Leben. Sven Wolf (SPD)0: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Diskussion im Strafvollzug, die schon seit Jahrzehnten läuft, endlich klar beendet. Gefangene, die arbeiten, dürfen nicht weniger als 3 Euro pro Stunde als Lohn erhalten. Das sei, so das höchste deutsche Gericht, gemessen am verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot verfassungswidrig. Aber warum hat es so lange eine Debatte darüber gegeben? Die verpflichtende Arbeit im Vollzug ist auch ein Teil des therapeutischen Angebots für Insassen unserer Vollzugsanstalten. Arbeit ist wie auch außerhalb des Strafvollzugs ein wichtiger Inhalt im Leben; eine wichtige Sinnstiftung im Leben vieler Menschen. Denn Arbeit bringt Anerkennung, Wertschätzung und steigert das Selbstbewusstsein vieler Menschen. Deswegen sollen auch Gefangene in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeit im Strafvollzug fit gemacht werden für ein straffreies Leben außerhalb der Gefängnismauern. Daher ist auch in Nordrhein-Westfalen Arbeit im Rahmen des Strafvollzugs eine Pflicht und wird durch Arbeitsentgelt „anerkannt“. Es freut uns als SPD-Fraktion, dass die jahrelange Diskussion über die Höhe dieser „Anerkennung“ nunmehr beendet ist. Bemerkenswert ist, dass sich auf Länderebene Nordrhein-Westfalen und Bayern gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um eine länderübergreifende Regelung zu finden. Die Anerkennung für diese verpflichtende Arbeit wird nunmehr auf 25 Euro am Tag erhöht. Dies entspricht einer monatlichen Vergütung von 502 Euro. Das ist eine Steigerung um mehr als zwei 04.12.2024 Drittel. Darüber hinaus erhalten Gefangene mehr Freistellungstage als bisher. Die Arbeit im Vollzug bleibt aber auch weiterhin und ausdrücklich ein wesentlicher Bestandteil der Behandlungsmaßnahmen. Gefangene erhalten auch während sie an Behandlungsmaßnahmen teilnehmen ihre Vergütung. Wir hoffen, dass damit die Motivation der Gefangenen steigen wird, Probleme, die sie belasten, zu bewältigen und an diesen zu arbeiten. Diese Arbeit dient aber mehr noch dazu, nicht nur die Probleme zu sehen, sondern auch Fähigkeiten zu lernen und Talente zu entdecken. Ich kann mich noch gut an einen Besuch in der JVA Heinsberg erinnern. Damals berichtete mir der Leiter des Werkdienstes von einem jungen Mann, dessen Lebensweg bisher mit vielen Problemen gepflastert war. In der Werkstatt entdeckte er sein Geschick fürs Handwerk. Am „Tag der offenen Tür“ präsentierte er voller Stolz seine Arbeit, und auch seine Eltern, die sonst wenig freundliche Worte für ihn übrighatten, lobten den jungen Mann. Das ist eine Anerkennung, die im Vergleich zu der noch immer geringen Vergütung unbezahlbar ist. Ich hoffe, dass der Vollzug noch viele solcher Geschichte schreibt und dafür sorgt, dass Insassen als stärkere und als stabilere Menschen den Vollzug wieder verlassen. Für uns als SPD-Fraktion ist die Resozialisierung weiterhin die zentrale Aufgabe, die viele sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen jeden Tag leisten. Wir dürfen nämlich niemals vergessen, dass alle Menschen, die einmal wegen einer Straftat im Gefängnis ihre Strafe abbüßen, eines Tages die Vollzugsanstalt wieder verlassen werden, um wieder unsere Nachbarn zu werden. Wir sollten daher gemeinsam alles tun, damit dieser Neustart gelingt und künftig zu einem straffreien Leben führen wird. Durch die verpflichtende Arbeit hier ein kleines finanzielles Polster aufzubauen, kann dazu helfen. Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag auch in der zweiten Lesung zustimmen.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Wenn Inhaftierte arbeiten, ist das weit mehr als der bloße Austausch von Zeit gegen Geld. Arbeit gibt Gefangenen eine Tagesstruktur, sie erleben Selbstwirksamkeit und sie tragen damit zum Gelingen der Lebenswelt in der JVA bei. Damit dient die Arbeit dem im Grundgesetz und im Strafvollzugsgesetz verankerten Ziel der Resozialisierung und ist eine der wichtigsten Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug. Sie trägt dazu bei, das Selbstwertgefühl zu stärken, den Alltag zu organi-Landtag sieren und eine Perspektive für die Zukunft zu schaffen. Zudem hilft sie, soziale Kompetenzen zu fördern und kann dazu beitragen, Resozialisierung und Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Für einige Menschen in Haft ist es auch eine neue Erfahrung, und sie haben zum aller ersten Mal einen strukturierten Arbeitstag. Wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden hat, dass die Entlohnung von Gefangenen unter anderem in NRW zu niedrig ist. Die Vergütung war nicht geeignet, die von den Ländern festgelegten Zwecke der entgeltlichen Vergütung von Gefangenen wie zum Beispiel die Schadenswiedergutmachung, Unterhaltszahlungen oder auch Schuldentilgung zu leisten. Mit diesem Gesetzentwurf steuert die Landesregierung deshalb differenziert im Rahmen der individuellen Vollzugsplanung nach. Auch für Menschen in Haft muss geleistete Arbeit angemessen anerkannt werden, sowohl geldlich wie auch in der Anerkennung ihrer Arbeit. Durch eine angemessenere Entlohnung zeigen wir genau diese Anerkennung und Wertschätzung. Die Beschäftigung von Gefangenen umfasst derzeit gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 StVollzG NRW folgende Maßnahmen: Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahmen, schulische und berufliche Bildung sowie sonstige Tätigkeiten. Sie soll auch künftig neben der Strukturierung des Haftalltags insbesondere dem Ziel dienen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten. Dabei sollen die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die Interessen der Gefangenen berücksichtigt werden, und die Beschäftigung muss auch zumutbar sein. Bei der Überprüfung einer Beibehaltung der Pflicht zur Arbeit war vor allem eines wichtig: die besondere Bedeutung von Arbeit und Beschäftigung für die Resozialisierung vor dem Hintergrund, dass eine regelmäßige Erwerbstätigkeit der Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung dient und das Fehlen einer solchen mitursächlich für die Straffälligkeit sein kann. Der Umstand, dass Beschäftigung eine mit anderen Behandlungsmaßnahmen nicht vergleichbare Maßnahme ist und auch vergütet wird, sowie der Zweck der Arbeitsgewöhnung insbesondere im offenen Vollzug sind hier ausschlaggebend. Die Pflicht zur Ausübung einer zugewiesenen Beschäftigung dient der Gleichbehandlung aller Gefangenen ungeachtet ihrer monetären Situation und trägt auch der Erkenntnis Rechnung, dass Arbeit bzw. Beschäftigung im Sinne des § 29 Abs. 1 StVollzG NRW der Entfaltung der Persön-04.12.2024 lichkeit dient und dem Einzelnen Achtung und Selbstachtung vermittelt. Aus diesen Gründen ist die Konkretisierung des Resozialisierungskonzepts durch die Zusammenfassung und Gewichtung aller für die Resozialisierung in Betracht kommenden Behandlungsmaßnahmen – einschließlich Arbeit – in einer Norm vorgesehen. Damit einher geht die Erhöhung der Vergütung von 9 % auf 15 % sowie bei Sicherungsverwahrten von 16 % auf 22 % des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung. Weiter ist die Erhöhung der Freistellungstage von acht auf maximal zwölf pro Kalenderjahr geplant. Durch die Gewährung einer Ausfallentschädigung bei der Teilnahme an notwendigen anderen Behandlungsmaßnahmen – zum Beispiel therapeutische und deliktorientierte Behandlungsangebote –, die gesetzlich zu bestimmen und im Einzelnen im Vollzugsplan festzulegen sind, soll verhindert werden, dass die Sorge um den drohenden Verlust der Vergütung die Bereitschaft der Gefangenen zur Behandlung beeinträchtigt. Über die dargestellten Eckpunkte zur Neuregelung der Gefangenenvergütung hinaus soll anlässlich der Änderung der Strafvollzugsgesetze auch eine Regelung zur Ermöglichung der Abwendung der weiteren Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit während der andauernden Inhaftierung geschaffen werden. Dabei handelt es sich um das sogenannte Day-by-Day-Modell, welches die „tageweise“ Ableistung freier Arbeit auch nach Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe und andauernder Vollstreckung inner- oder außerhalb der Justizvollzugsanstalt ermöglicht und damit eine Verkürzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Tilgung von zwei Tagessätzen vorsieht. So wird ein Tagessatz durch die Vollstreckung selbst und ein weiterer durch die Ableistung freier Arbeit an einem Tag bewirkt. Neben der früheren Entlassung spart diese Regelung zusätzlich Haftplätze. Insgesamt verbessert diese Neuregelung die Situation der Inhaftierten und trägt zu einer besseren und nachhaltigeren Resozialisierung der Gefangenen bei.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Die vorliegenden Gesetzesänderungen sind erforderlich, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Grundsatzentscheidung vom 20. Juni 2023 zur Gefangenenvergütung umzusetzen. Die bisherige Vergütung im Rahmen des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen wurde für unverein-Landtag bar mit dem Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG erklärt. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung insbesondere mit dem besonderen Gewicht, das das Gebot der Resozialisierung bei Freiheitsstrafen erlangt. Hier werde die individuelle Lebensführung weitgehend durch den Staat bestimmt. Daher solle den Gefangenen die Fähigkeit und der Wille vermittelt werden, ihr Leben künftig wieder eigenverantwortlich zu führen. Gerade in Hinblick auf die besondere Betonung der Resozialisierung durch das Verfassungsgericht ist es aber aus unserer Sicht nicht verständlich, warum die notwendigen Gesetzesänderungen nicht zum Anlass genommen wurden, das gesamte Konzept der Resozialisierung in Angriff zu nehmen und anzupassen. Die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, eine neue Regelung zu schaffen, wäre eine Chance gewesen, endlich ein verbindliches Resozialisierungsgesetz zu schaffen. Bisher gibt es in Nordrhein-Westfalen nur unverbindliche Leitlinien aus dem Jahr 2012. In Resozialisierungskonzepten müssen die Länder festlegen, durch welche Maßnahmen die Resozialisierung ihrer Gefangenen erreicht werden soll. Neben der Maßnahme selbst, zu der die Erwerbstätigkeit der Häftlinge gehört, muss daher auch das Ziel konkretisiert werden, welches hierdurch erreicht werden soll. Wir haben bereits im Jahr 2023 einen Antrag zur Einführung eines Resozialisierungsgesetzes ins Plenum eingebracht und eine Anhörung beantragt. Alle Sachverständigen haben die Idee eines Resozialisierungsgesetzes befürwortet. Aus der Praxis wurde nun im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesvorlage erneut die Notwendigkeit der Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes betont, um die im Übergang beteiligten staatlichen sowie nicht staatlichen Stellen mehr und vor allem konkreter einzubinden. Da die vorliegende Gesetzesvorlage dennoch erforderlich ist, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, wurde sie im Rechtsausschuss von allen Fraktionen einstimmig angenommen. Wir stimmen ihr auch hier zu, bedauern aber ausdrücklich, dass eine Chance, das gesamte Thema der Resozialisierung umfassend zu regeln, erneut vertan wurde.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir eine zentrale Reform des Strafvollzugs in Angriff. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat uns gezeigt, dass die bisherige Vergütung von Gefangenen den verfassungsrechtlichen 04.12.2024 Anforderungen des Resozialisierungsgebots nicht genügt. Arbeit im Strafvollzug darf nicht auf Zwang reduziert werden, sondern muss als Mittel verstanden werden, Gefangene auf ein straffreies und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Die Erhöhung der Gefangenenvergütung auf 15 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Sie beendet eine jahrelange Stagnation und setzt ein Signal: Die Arbeit der Gefangenen wird wertgeschätzt. Dadurch wird nicht nur ihre Motivation gesteigert, sondern auch der Grundstein dafür gelegt, dass Arbeit als ein positives Element ihres zukünftigen Lebens wahrgenommen wird. Der Gesetzentwurf stärkt nicht nur die monetäre Vergütung, sondern auch die nicht monetären Anerkennungselemente. Die Erhöhung der Freistellungstage auf zwölf pro Jahr und die Einführung eines teilweisen Verfahrenskostenerlasses tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Gefangenen zu fördern. Diese Maßnahmen sind ein Beweis dafür, dass Resozialisierung mehr ist als ein Konzept auf dem Papier – sie ist ein Vertrauen in die grundsätzliche Fähigkeit der Menschen, sich zu ändern. Ein zusätzlicher, entscheidender Aspekt dieses Gesetzentwurfs ist die Förderung der Wiedergutmachung von Straftaten. Die Möglichkeit, Verfahrenskosten durch geleistete Arbeit abzutragen, eröffnet den Gefangenen die Chance, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Damit können sie aktiv an der Wiedergutmachung mitwirken. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Resozialisierungsprozesses und steht für folgende Botschaft: Arbeit im Vollzug stärkt nicht nur den Einzelnen, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander. Die Einbindung von Arbeit in das Resozialisierungskonzept ist ein weiteres Element dieser Reform. Arbeit wird zu einem Bestandteil des Vollzugsplans, der eng mit Behandlungsmaßnahmen wie Therapien oder Qualifizierungsprogrammen verzahnt ist. Ansätze wie das „Day-by-Day“-Modell, das Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit abmildert, schaffen zusätzliche Perspektiven für die Gefangenen. Und sie entlasten die Justizvollzugsanstalten. Dennoch dürfen wir einige Punkte des Gesetzentwurfs nicht aus den Augen verlieren, die sich in Zukunft als Schwachstellen erweisen könnten: Die langfristige Finanzierung der Reform muss gesichert sein. Die prognostizierten Mehrkosten von bis zu 19,9 Millionen Euro im Jahr 2026 sind angemessen. Gleichwohl haben wir in den Haushaltsberatungen gesehen, dass der von Sparzwängen getriebene Justizminister bei der Refe-Landtag rendarausbildung einen Betrag in dieser Größenordnung streichen will. Nun hat die Gefangenenvergütung nicht unmittelbar etwas mit der Referendarausbildung zu tun. Es liegt fern, dem Minister zu unterstellen, dass er bei den Referendaren zugunsten der Gefangenen sparen will. Eins wird aber klar. Die Finanzierung sollte im Rahmen langfristiger Haushaltsplanungen sichergestellt werden, um Konflikte mit anderen Bereichen zu vermeiden. Der nächste Punkt betrifft die Bildung und Qualifizierung der Gefangenen. Dies hätte man stärker in den Fokus rücken können. Resozialisierung bedeutet nicht nur Arbeit, sondern auch den Aufbau neuer Kompetenzen und Fähigkeiten. Zusätzliche Anreize für Gefangene, an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, könnten die Reform noch effektiver machen. Ein letzter Punkt ist die Unterstützung von Gefangenen bei der Vorbereitung auf den Übergang in die Freiheit. Der Schritt aus der Haft zurück in die Gesellschaft ist oft mit Unsicherheiten verbunden. An anderer Stelle wurden im Haushalt Mittel zur Begleitung der Gefangenen gekürzt, was die Zielsetzung der Reform teilweise untergräbt. In der Gesamtbetrachtung ist dieser Gesetzentwurf jedoch ein Schritt hin zu einem modernen und verfassungskonformen Strafvollzug. Er setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um und stärkt immerhin die Resozialisierung. Und er zeigt, dass Arbeit im Vollzug nicht nur Verpflichtung, sondern auch eine Chance ist. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Zugleich laden wir dazu ein, die genannten Empfehlungen bei der weiteren Umsetzung nicht außer Acht zu lassen. Mit flankierenden Maßnahmen könnte man das volle Potenzial dieser Reform ausschöpfen. 04.12.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 12 – Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Marcus Optendrenk

Ihnen liegt heute zur abschließenden Beratung der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vor. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den entstehenden Mehraufwand der Beschäftigten zu kompensieren, die ihr privates Fahrzeug auf Dienstreisen einsetzen. Die Änderung beinhaltet die Anschlussregelung an die derzeit befristete Regelung zur Höhe der Wegstreckenentschädigung. Die Wegstreckenentschädigung wurde 2022 befristet für zwei Jahre für Pkw von 30 Cent auf 35 Cent je Kilometer und für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder von 20 Cent auf 23 Cent je Kilometer angehoben. Entsprechend der Entwicklung der Kfz-Kosten sollen diese Werte nun ohne zeitliche Befristung im Gesetz verankert werden. Neben den Preisen für Kraftstoffe fließen in die Berechnung der Kfz-Kosten zum Beispiel auch die übrigen Betriebs- oder die Werkstattkosten ein. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung im Bereich der Autokosten ist die Höhe der Kilometerpauschale – auch unter Berücksichtigung aktueller Daten – angemessen und gerechtfertigt. Ich hoffe, der Gesetzentwurf findet Ihre Zustimmung.

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Jörg Blöming CDU

Die steigenden Lebenshaltungskosten sind ein Thema, das uns alle betrifft – und für viele Menschen werden sie zunehmend zur Belastung. Besonders spürbar ist es für diejenigen, die tagtäglich auf ihr Auto angewiesen sind – sei es für den Arbeitsweg oder im Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtungen. Steigende Spritpreise, höhere Versicherungsprämien und teure Anschaffungskosten – das sind nur einige Faktoren, die das Autofahren in den vergangenen Jahren deutlich teurer gemacht haben. Und all das trifft auch unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die oft auf den privaten Pkw für Dienstfahrten angewiesen sind. Deshalb war es richtig, dass wir bereits in der Vergangenheit die Wegstreckenentschädigung angehoben haben. 04.12.2024 Und es ist genauso richtig, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Befristung dieser Regelung aufheben. Denn Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind zentrale Bausteine für einen modernen, zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir die Befristung auf und schreiben somit die Entschädigung bei Dienstfahrten mit dem privaten Pkw dauerhaft auf 35 Cent pro Kilometer fest. Damit erreichen wir nicht nur Stabilität für die Beschäftigten, sondern auch Klarheit und Planungssicherheit für die Verwaltungen. Die unveränderte Höhe der Pauschale ermöglicht außerdem eine unkomplizierte Weiterführung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das ist gerade in Zeiten, in denen Effizienz und Transparenz immer wichtiger werden, ein entscheidender Vorteil. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Signal: Wir wollen einen modernen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Und dazu gehört auch eine faire Entlohnung.

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Stefan Zimkeit SPD

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Aufhebung der zeitlichen Befristung der erhöhten Reisekostenerstattung für die Landesbeschäftigten kam sehr spät. Da die vorgesehene Entfristung im Sinne der Beschäftigten ist, hat die SPD-Fraktion gerne eine beschleunigte Beratung ermöglicht und stimmt der Gesetzesänderung zu.

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Simon Rock GRÜNE

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die reisekostenrechtlichen Vorschriften über die Höhe der Wegstreckenentschädigung angepasst werden. Hierzu hat die Landesregierung die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kfz-Kosten in den Blick genommen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis und schlägt dem Landtag zur Beschlussfassung vor, dass eine zunächst vorübergehende Erhöhung der Wegstreckenentschädigung, wie sie vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 galt, auch ab dem 01.01.2025 weiterhin gelten soll. Daher wird die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit sogenannten zweirädrigen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf 23 Cent je Kilometer festgesetzt und die Entschädigung für Dienstreisen mit dem Kfz auf 35 Cent je Kilometer. Insgesamt wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf daher eine Regelung fortgeführt, wie sie in den letzten beiden Jahren bereits bestand und sich in der Praxis bewährt hat. Meine Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf deshalb sehr gerne zu. Landtag

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Ralf Witzel FDP

Die Entfristung ist sachgerecht.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Der Treibstoff für das Autofahren wird leider immer teurer. Auch das ist eine Folge der Ampelpolitik in Berlin. Die CO -Abgabe wird immer weiter in die Höhe geschraubt. Die CDU hat diese Abgabe übrigens eingeführt. SPD, Grüne und FDP haben Sie halt einfach nur noch weiter in die Höhe geschraubt. Benzin und Diesel sind mittlerweile zu einem Luxusgut geworden. Hierfür tragen also auch die regierungstragenden Parteien in NRW, CDU und Grüne, die Verantwortung. Wenn Beschäftigte des Landes ihren privaten Pkw für dienstliche Angelegenheiten nutzen, dann gehören ihnen natürlich die Kosten ersetzt. Es sind ja nicht nur die Kosten für den Kraftstoff ins Unendliche gesprungen. Auch die Prämien für die Versicherungen werden aufgrund der europäischen Inflationspolitik immer teurer. Über die anderen Steuern auf das Auto will ich gar nicht erst reden. Die Weltmarktpreise für Öl sind übrigens schon lange nicht mehr auf dem Niveau vor dem Ukraine-Krieg. Wenn wir als Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, von den Beschäftigten erwarten, dass sie ihren Privatwagen dienstlich nutzen, dann muss das auch angemessen entschädigt werden. Jedoch ist das auch wieder ein Kostenblock für den Steuerzahler, der nur aufgrund der desaströsen Politik in diesem Land entsteht. Es ist wie mit der Migrationspolitik, und der arme Steuerzahler muss im übertragenen Sinn bluten. Aber Veränderung ist im kommenden Jahr im Februar möglich. 04.12.2024 Landtag Anlage 3 Zu TOP 13 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Im Frühjahr 2022 hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Errichtung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Seit Mai 2023 wurden bei der damals neu errichteten Geschäftsstelle bereits über 500 Anträge von Menschen eingereicht, die entweder selbst Opfer von Gewalt wurden oder als Angehörige von Gewaltopfern in Not geraten sind. Es sind Anträge von Menschen, die infolge einer mutwillig herbeigeführten Explosion in einem Wohnhaus verletzt, getötet oder wohnungslos geworden sind, mutwillig mit einer Waffe angegriffen wurden, häusliche Gewalt erleiden mussten oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Ohne Zweifel gibt es in unserem Land ein weitreichendes und in weiten Teilen wirksames Unterstützungssystem aus Straf- und Zivilrecht, Opferentschädigungsgesetz, dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch, Beratungsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, polizeilichem und justiziellem Opferschutz, Opferschutzbeauftragten. Die Zahl der Anträge und die genannten Beispiele zeigen zugleich aber, dass auch bei uns in Nordrhein-Westfalen Gewaltopfer in bestimmten Fallkonstellationen durch alle Raster fallen können; dass sie in wirtschaftliche Not zu geraten drohen; dass sie sich allein gelassen fühlen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Gremien der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen für die in den letzten Monaten geleistete Arbeit bedanken. Der Stiftungsrat unter der Leitung der Abgeordneten Sebastian Haug MdL (Vorsitzender) und Lisa-Kristin Kapteinat MdL (stellvertretende Vorsitzende) sowie das Team der Stiftungsgeschäftsstelle haben in den letzten 16 Monaten bereits mehr als 200 Anträge bearbeitet, obwohl die organisatorische Aufbauarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Zugleich ist es unvermeidbar, dass nicht jeder Antrag positiv beschieden werden kann. Dennoch konnte die Stiftung rund 160 Gewaltopfern beziehungsweise deren Angehörigen mit mehr als 1 Million Euro konkret helfen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf sollen lediglich notwendige Anpassungen vorgenommen und einige Regelungen rechtssicher gestaltet wer-04.12.2024 den, die sich in den letzten Monaten als verbesserungswürdig erwiesen haben. Dazu gehört unter anderem die Hilfe für Angehörige von Gewaltopfern, die bereits als Empfänger von Unterstützungsleistungen durch die Stiftung in Frage kommen. Um den Kreis der Berechtigten präziser zu definieren, soll der Begriff der „nahestehenden Personen“ eingeführt werden. Des Weiteren schlage ich vor, die Anregung des Stiftungsrates umzusetzen und Regelungen zu schaffen, die schnellere Reaktionen ermöglichen, insbesondere bei drängenden individuellen Notlagen. Die Entscheidungsbefugnis für die Gewährung finanzieller Leistungen sollte auf einzelne Mitglieder des Stiftungsrates oder den Stiftungsvorstand übertragen werden. Ebenso begrüße ich die Klarstellung hinsichtlich der organisatorischen Trennung von Stiftung und Ministerium im Zusammenhang mit der Aktenverwaltung. Angesichts der digitalen Verwaltung ist es angebracht, zeitgemäße Vorkehrungen zum Schutz von Daten zu treffen. Diese Anforderungen soll der Gesetzentwurf erfüllen. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag setzen wir die vorgeschlagenen Maßnahmen gerne und zügig um.

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Sebastian Haug CDU

Ich kann mich heute kurzfassen. Die wesentlichen Gründe, die für die Annahme des Gesetzentwurfes der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sprechen, habe ich bereits in dessen erster Lesung am 9. Oktober vorgetragen. Der Bedarf an Unterstützungsleistungen für Opfer von Gewalttaten in NRW ist groß. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll an einigen Stellen des Errichtungsgesetzes nachgesteuert bzw. sollen einige Anpassungen vorgenommen werden, die sich in der bisherigen Umsetzungspraxis als zweckmäßig und notwendig herausgestellt haben. Zum einen handelt es sich um notwendige Klarstellungen zum Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger: Die Personengruppe der Hinterbliebenen, also Witwen, Witwer, Waisen und Eltern, wird hinzugenommen, ebenso wie die der nahestehenden Personen. Auch nahestehende Personen, zum Beispiel enge Freunde oder langjährige gute Arbeitskollegen, können durch eine Gewalttat gegen einen engen Freund bzw. langjährigen Arbeitskollegen schwer in Mitleidenschaft gezogen werden, etwa durch eine Traumatisierung. Landtag Bei der Änderung von § 2 Abs. 2 handelt es sich um eine steuer- und abgabenrechtlich notwendige Präzisierung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, in Einzelfällen die Entscheidungskompetenz des gesamten Stiftungsrates auf ein einziges Stiftungsratsmitglied oder auf den Stiftungsvorstand zu delegieren. Hierdurch soll die Stiftung schneller auf gleichgelagerte und -gerichtete Anträge zum Beispiel bei Großschadensereignissen wie Großbränden oder Explosionen reagieren können. Schließlich enthält die Neufassung des § 8 des Errichtungsgesetzes klarstellende Formulierungen zur Verortung und zur Selbständigkeit der Stiftungsgeschäftsstelle sowie zum Schutz der personenbezogenen Daten der Antragsteller. Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen am Errichtungsgesetz sind daher sowohl zweckmäßig als auch erforderlich. Nach der ersten Lesung im Plenum am 9. Oktober wurde der Entwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Gesetzentwurf am 30. Oktober 2024 und am 27. November 2024 zur Beratung aufgerufen. Es bestand keinerlei Beratungsbedarf, so dass in der Sitzung am 27. November 2024, nachdem das Votum des Rechtsausschusses vorlag, abgestimmt werden konnte. Der mitberatende Rechtsausschuss votierte einstimmig für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Bei der Abstimmung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde der Gesetzentwurf ebenfalls einstimmig unverändert angenommen. Ich darf Sie daher auch heute sehr herzlich um Ihre Zustimmung bitten.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Die Einrichtung der Stiftung für Opferschutz Nordrhein-Westfalen war ein wichtiger und richtiger Schritt für die Unterstützung von Menschen, die unverschuldet Opfer von Gewalttaten geworden sind. Daher haben wir sie von Beginn an unterstützt. Seit der Begründung im Jahr 2022 sind über 450 Anträge eingegangen, und über 150 Opfern konnte bereits geholfen werden. Durch den Gesetzentwurf sollen nun Änderungen am Errichtungsgesetz vorgenommen werden, um es an die Praxis der Stiftungsarbeit anzupassen. 04.12.2024 Die Konkretisierung und Erweiterung der Empfänger und Empfängerinnen von Unterstützungsleistungen ist eine der zentralen Änderungen, durch welche die aktuellen Familienkonstellationen und - beziehungen besser widergespiegelt werden. Vor allem durch die Aufnahme von Hinterbliebenen und nahestehenden Personen, welche zuvor nicht vom Personenkreis der Angehörigen erfasst waren, soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Zudem soll es ermöglicht werden, dass der Stiftungsrat Einzelfälle festlegen kann, in welchen nur ein Mitglied die Verwendung von Mitteln bewilligen muss, wodurch eine schnellere Unterstützung gewährleistet werden soll. Leider kann man das Leid, welches die Opfer der Gewalttaten ertragen mussten, nicht rückgängig machen. Jedoch können wir mit der Stiftung für Opferschutz Nordrhein-Westfalen dazu beitragen, dass die Betroffenen sich Hilfe holen können und langsam wieder zur Normalität zurückkehren können. Daher ist eine schnelle und umfassende Unterstützung essenziell. Wir unterstützen deswegen selbstverständlich den Gesetzentwurf.

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Jule Wenzel GRÜNE

Die Stiftung Opferschutz wurde 2022 auf Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen gegründet, um Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige zu unterstützen. Opfer, die keine Ansprüche auf andere tatbezogene finanzielle Hilfen haben, können von der Stiftung Opferschutz eine Entschädigung erhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Klarstellungen vorgenommen, damit die Stiftung ihrem Zweck noch besser nachkommen kann. So sollen auch Hinterbliebene von Opfern und den Opfern nahestehende Personen, die zwar rechtlich keine Angehörigen sind, aber diese Verantwortung für das Opfer übernommen haben, eine Unterstützung erhalten können. Gleichzeitig soll der Stiftungsrat ermächtigt werden, festzulegen, dass in bestimmten Fallkonstellationen nicht der gesamte Stiftungsrat über die Verwendung von Mitteln bestimmen muss. Damit sollen Entscheidungen über Soforthilfen beschleunigt werden. Alle Änderungen dienen der besseren und schnelleren Unterstützung von Opfern. Die Beratung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine große Zustimmung aller Fraktionen zu den Änderungen im Errichtungsgesetz gezeigt. Wir stimmen weiterhin gern zu. Landtag

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Susanne Schneider FDP

Die Errichtung der Stiftung Opferschutz hat die Unterstützung von Gewaltopfern in NRW deutlich verbessert. Dementsprechend gab es bei dem Beschluss 2022 auch einen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen. Die Landespolitik hat damit das klare Signal gesendet, dass Opfer von Straftaten sicher sein können, dass sie all jene Unterstützung bekommen, die sie auch brauchen. Die Folgen einer Gewalttat sind weitreichend. Wer Opfer von Gewalt wurde, leidet oftmals noch lange nach der Tat – und das in vielfacher Hinsicht. Betroffen sind Körper, Seele oder auch beides. Die erlittene Tat ist für die Betroffenen ein tiefer Einschnitt. Nichts wird wieder so sein wie vor der Tat. Welches Ausmaß die Tatfolgen annehmen, hängt letztlich individuell von der Tat und der Persönlichkeit des Opfers ab. Jedes Opfer leidet anders unter der Tat. Die Stiftung Opferschutz hat erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen. Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige bekommen unbürokratisch und kurzfristig finanzielle Unterstützung. In der Regel wird eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro gewährt. In Akutfällen können auch bis zu 1.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt werden. Damit werden akute finanzielle Notlagen abgefedert. Mit diesen Zahlungen wird sichergestellt, dass Menschen gerade dann eine Unterstützung erhalten, wenn von den Tatverursachenden keine Entschädigung zu erwarten ist oder wenn die Ansprüche nicht über das Opferentschädigungsgesetz geregelt werden können. Bis Ende März 2024 konnten rund 100 Gewaltbetroffene in Nordrhein-Westfalen mit annähernd 650.000 Euro unterstützt werden. Das vorgelegte Änderungsgesetz nimmt einige Klarstellungen zum Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger vor. Aufgenommen werden nun auch Hinterbliebene sowie nahestehende Personen. Der Stiftungsrat wird zudem künftig ermächtigt, besondere Fallkonstellationen zu definieren, in denen die Entscheidung über die Verwendung der Mittel nicht vom Stiftungsrat in seiner Gesamtheit getroffen werden muss, zum Beispiel zur Beschleunigung von Entscheidungen über Soforthilfen. Die Beratungen in den Fachausschüssen haben darüber hinaus keinen weiteren Änderungsbedarf ergeben. Die vorgesehenen Änderungen und Anpassungen fußen auf den bisherigen Erfahrungen. Sie werden die Arbeit der Stiftung weiter verbessern. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt daher dem vorgelegten Änderungsgesetz zu. 04.12.2024

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Dr. Martin Vincentz AfD

Im Jahr 2022 hat der Landtag die Errichtung der neuen Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Stiftung hat nunmehr im vergangenen Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Sie unterstützt Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind und trotz aller rechtlichen Unterstützungsangebote keine angemessene Entschädigung erhalten. Dies kann Ihren Ursprung darin finden, dass Täter häufig nicht über die finanziellen Mittel verfügen oder gänzlich mittellos sind und somit ihrer Rechtspflicht zum Ausgleich des Schadens nicht nachkommen können. Diese Arbeit ist von elementarer Bedeutung insbesondere vor dem Hintergrund, wenn es infolge der Gewalttat zu finanziellen Einbußen kommt. Wenn das zuvor erlittene Leid sich in einer finanziellen Schieflage manifestiert und somit auch noch nach der eigentlichen Tat weiterhallt und die Betroffenen belastet, benötigen sie Unterstützung. Hier müssen die Gesellschaft und die Politik zusammenstehen. Daher ist es auch folgerichtig die „hinterbliebenen“ Personen dem Kreis der Unterstützungsempfänger hinzuzufügen und klar zu konkretisieren, denn auch wenn mit dem Ableben eines Ehegatten die Ehe endet und rein rechtlich damit die Eigenschaft als „angehörige Person“, so endet jedoch nicht das Leid. Dementsprechend verhalten wir uns so wie in den vorherigen Ausschüssen. Wir unterstützen diesen wichtigen Antrag, um den Menschen zu helfen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind. Landtag Anlage 4 Zu TOP 14 – Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Reden

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Herbert Reul

Das Landesstatistikgesetz Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von statistischen Daten in unserem Land. Und Daten waren schon immer, sind aber besonders in unserer Informationsgesellschaft ein sehr wichtiges Gut. Diese statistischen Daten bieten der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung objektive und verlässliche Informationen. Es geht also auch um eine transparente Grundlage für zum Beispiel soziale, wirtschaftliche und politische Entscheidungen. Das ist ein Gegengewicht zu Fake-News. Das Landesstatistikgesetz legt zum Beispiel fest, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden dürfen und wie sie verwendet werden können – Stichwort: Datenschutzbestimmungen. Eines der Ziele des Landesstatistikgesetzes ist es, die amtliche Statistik so effizient und effektiv wie möglich zu gestalten, um die Belastungen für die Befragten zu minimieren, aber nicht zulasten der Qualität, der Objektivität und der Unabhängigkeit der amtlichen Statistik. Das schafft man, indem – wo es möglich ist – zum Beispiel auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen wird. Darüber hinaus leistet das Landesstatistikgesetz einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Als Rahmenwerk für die Arbeit der amtlichen Statistik macht es ansonsten notwendige Einzelregelungen in Fachgesetzen überflüssig, ohne dass die gebotene Rechtsklarheit und -sicherheit eingebüßt wird. Die amtliche Statistik in unserem Land ist vielschichtig. Auf Landesebene ist der Landesbetrieb IT.NRW durch das Landesstatistikgesetz als Statistisches Landesamt für das Land Nordrhein-Westfalen benannt. Aber auch auf kommunaler Ebene wird die amtliche Statistik genutzt und mitgestaltet. Das Interesse der Kommunen an statistischen Erhebungen und Informationen wächst, und immer mehr Kommunen melden die Einrichtung eigener kommunaler Statistikstellen an, damit sie zum Beispiel kommunale Statistiken für eigene Zwecke anordnen und durchführen können. Daten sind eben wichtig. 04.12.2024 Das geht aber nur auf Grundlage des Landesstatistikgesetzes. Damit bildet das Landesstatistikgesetz auch für die Kommunen eine wichtige Basis für ihre statistische Arbeit. Mit all diesen und weiteren Regelungen zu Grundsatzfragen der amtlichen Statistik hat sich das Landesstatistikgesetz in den letzten Jahren für unser Land bewährt und als unerlässlich gezeigt. Das Gesetz tritt in der aktuellen Fassung allerdings Ende dieses Jahres außer Kraft. Um diese grundlegenden Regelungen für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen aufrechtzuerhalten, soll das Landesstatistikgesetz mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz nun entfristet werden. Das wird – unter anderem vom Städtetag Nordrhein-Westfalen und den hinzugezogenen, begutachtenden Sachverständigen – ausdrücklich begrüßt. Das Fazit: Unser Landesstatistikgesetz hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, und der Bedarf an diesem Rahmenwerk für die amtliche Statistik in unserem Land und insbesondere in unseren Kommunen besteht fort und wird auch weiterhin bestehen – und das unbefristet. So sollten wir auch mit dem Gesetz verfahren.

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Statistiken sind von entscheidender Bedeutung für die Analyse von Daten. Sie helfen, Muster zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Besonders bei komplexen Informationen vereinfachen sie Details und identifizieren Trends, sei es in Wirtschaft, Wissenschaft oder Politik. Mit statistischen Methoden testen wir Hypothesen und bewerten Risiken. Sie dienen auch zur Erstellung von Prognosen. Unternehmen nutzen sie, um Marktstrategien zu entwickeln, während Behörden sie für soziale und wirtschaftliche Planungen einsetzen. In der Forschung spielen Statistiken eine zentrale Rolle. Sie validieren Ergebnisse und weisen Zusammenhänge nach. Durch ihre Objektivität bieten sie eine Grundlage zur Prüfung von Behauptungen und schaffen Transparenz. Dies ermöglicht effizientes Handeln durch datenbasierte Entscheidungen. Das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen bildet den rechtlichen Rahmen für die statistische Arbeit in unserem Land. Es definiert die Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik und sorgt für Rechtsklarheit sowohl für Bürger als auch für Behörden. Dieses Gesetz läuft am 31. Dezember 2024 aus. Deshalb ist es notwendig, die Geltung zu verlängern Landtag bzw. die Befristung ganz zu streichen. Die Landesregierung hat zusätzlich einige notwendige Aktualisierungen erarbeitet. Ich danke der Landesregierung für die Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Auch den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss gilt mein Dank für ihre gute Beratung. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

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Christina Kampmann SPD

Der Gesetzentwurf zur Entfristung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen bildet den rechtlichen Rahmen für die statistische Arbeit in unserem Land. Er sorgt für klare rechtliche Vorgaben, definiert die Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik und gewährleistet eine rechtsstaatliche Grundlage für die Durchführung amtlicher Statistiken. Zum Jahresende würde dieses Gesetz ohne unsere Zustimmung außer Kraft treten – ein Szenario, das wir uns nicht leisten können. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes hätte schwerwiegende Folgen: Statistische Normen müssten mühsam in Fachgesetze integriert werden, und Kommunen würden ihre Befugnis verlieren, eigene Statistiken durchzuführen. Zudem erfüllt das Landesstatistikgesetz NRW zentrale Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, etwa zur statistischen Geheimhaltung, Datenanonymisierung und Trennung von Verwaltung und Statistik. Daneben enthält der Entwurf wichtige Modernisierungen: Die Ergänzung „schriftlich oder elektronisch“ in § 8 Abs. 4 erlaubt künftig eine medienbruchfreie elektronische Verfahrensabwicklung, was Ressourcen und Zeit spart. Zudem entfällt mit der Änderung in § 11 Abs. 4 ein veraltetes Unterschriftserfordernis, das in der Praxis längst nicht mehr relevant ist – ein Schritt, der sich bereits im Bundesstatistikgesetz bewährt hat. Die eingeholten Stellungnahmen der Sachverständigen bestätigen, dass keine Einwände bestehen. Die Gesetzesänderungen gewährleisten Rechtsklarheit, Effizienz und den Schutz der Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Diese Prinzipien sind nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern auch Ausdruck unseres demokratischen Grundverständnisses. Sie stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die statistische Arbeit. Deshalb stimmen wir der Entfristung des Statistikgesetzes und den vorgeschlagenen Änderungen heute zu. 04.12.2024

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Der vorliegende Gesetzentwurf, der im Wesentlichen eine Entfristung sowie den Abbau digitaler Hürden anstrebt, ist dringend notwendig, um den bestehenden verlässlichen Rechtsrahmen für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu modernisieren. Als Politikerinnen und Politiker ist uns die Bedeutung verlässlicher, reliabler und valider Daten als Entscheidungsgrundlage und Werkzeug unserer täglichen Arbeit sehr bewusst. Aber auch für Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und viele weitere Bereiche unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens sind amtliche Statistiken für die fachliche Meinungsbildung unerlässlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun folgerichtig die Sicherheit geschaffen werden, dass das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen auch über das laufende Kalenderjahr hinaus Bestand hat. Die Entfristung des Gesetzes wird somit dem langfristigen öffentlichen Bedarf der damit verbundenen Rechtsvorgaben gerecht. Der angestrebte Wegfall der Unterschriftspflicht nach § 11 Abs. 4 Satz 2 und die Ausweitung elektronischer Übermittlungsbefugnisse bauen digitale Hürden ab und tragen darüber hinaus den Ansprüchen einer modernen, effizienten und entschlackten Bürokratie Rechnung und ermöglichen die Einsparung von Ressourcen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden wir dem Anspruch, die Belastung für zu Befragende so niedrig wie möglich zu halten, gerecht, indem wir die 2018 im Urteil zum Zensus 2011 formulierten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgreifen. Der Entschlussempfehlung des Innenausschusses folgend, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

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Marc Lürbke FDP

Das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalens ist in seiner aktuellen Fassung bis zum 31.12.2024 befristet. Die nun vorliegende Gesetzesänderung zielt in erster Linie darauf ab, diese Befristung aufzuheben, um auch über das Jahresende hinaus eine solide rechtliche Grundlage für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen und die Nutzung von statistischen Daten auf Landes- und kommunaler Ebene rechtssicher zu regeln. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem einige kleinere Korrekturen. So werden beispielsweise veraltete Gesetzesverweise aktualisiert und sinnvollerweise unnötige Formerfordernisse abgebaut, insbesondere durch die Zulassung elektronischer Mitteilungen und den Verzicht auf Unterschriften Landtag bei Erhebungsformularen. Der Entwurf dient außerdem der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsurteil und gestaltet die Verfahren durch die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung zeitgemäßer. Aus unserer Sicht handelt es sich hier insgesamt um einen Gesetzentwurf, der sowohl aus administrativer als auch aus technischer Sicht sinnvoll und gut durchdacht ist. Wir stimmen der Gesetzesänderung daher gerne zu.

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Markus Wagner AfD

Dem Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes NRW stimmen wir zu. Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit. 04.12.2024 Landtag Anlage 5 Zu TOP 15 – Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Reden

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Herbert Reul

Nordrhein-Westfalen betreibt die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren weiter. Und nicht nur das: Neben den bewährten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes, die nun ins „Dauerrecht“ überführt werden, setzen wir mit diesem Gesetzentwurf auch den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ weiter um und sorgen so auch weiterhin für ein einheitliches Verfahrensrecht in Deutschland. Diese einheitliche Umsetzung hat insbesondere auch die Wirtschaft im Rahmen der Sachverständigenanhörung ausdrücklich gelobt und befürwortet. Die Umsetzung im Rahmen der Simultangesetzgebung bedeutet aber nicht, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht auch darüber hinaus innovativ sein können. Eine kleine, aber durchaus bedeutsame Abweichung im Planfeststellungsverfahren hat beispielswese durchweg positiven Anklang bei allen Sachverständigen gefunden. Künftig sind in Nordrhein-Westfalen dort Einwendungen auch „einfach elektronisch“ möglich, also auf gut Deutsch: per einfacher E-Mail oder über ein Stellungnahmeformular der digitalen Beteiligungsportale, wenn die Behörde dies im konkreten Verfahren eröffnet. Diese Vereinfachung trägt dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert mit Ihren Anliegen im konkreten Verfahren einbringen können. Die künftig führende digitale Auslage wird damit nochmals gestärkt! Wir beschleunigen damit die Planungsverfahren, da künftig nicht mehr „Berge von Papier“ durch die Gegend gefahren werden müssen. Wir vergessen aber dennoch nicht, dass es immer noch Menschen gibt, die nicht online unterwegs sind – für diese Menschen gibt es auch weiterhin einen alternativen Zugang. Wir schließen niemanden von der Beteiligung aus! Die digitale Abwicklung von Verfahren ist das eine. Erforderlich hierfür ist aber auch eine – wie man heute sagt – medienbruchfreie Kommunikation der Beteiligten untereinander. Hierfür setzen wir den Rechtsrahmen durch: – Die Einführung der besonderen elektronischen 04.12.2024 Postfächer, die sich im gerichtlichen Kontext bewährt haben und – die Einführung eines digitalen Behörden-Siegels, das inzwischen auch hinsichtlich des Beweiswertes der qualifizierten elektronischen Signatur gleichgestellt ist. Und auch hier besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich auf den „altbekannten“ Wegen an die zuständigen Stellen zu wenden. Viele Wege führen also nach Rom. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir durch den Ansatz, verschiedene Formen der Kommunikation in den Verfahren zu ermöglichen, eine breite Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, der Wirtschaft und unseren Landesbehörden erreichen werden. Daneben vereinfachen und optimieren wir auch die öffentlich-rechtliche Vollstreckung. Die Übergabe einer Kopie des Vollstreckungsauftrags auf Papier entfällt künftig, ohne dass der Schuldner hierdurch schutzlos gestellt wird. Außerdem können die Vollstreckungsbehörden künftig auch zeitgemäße Versteigerungen durchführen – nämlich online auf den bewährten Plattformen von Justiz und Zoll. Auch hinsichtlich dieser Aspekte wurde der Gesetzentwurf von den Sachverständigen begrüßt und goutiert. Sie sehen: – Wir digitalisieren die Verwaltung und die Verfahren weiter, ohne die Menschen zu vergessen, die noch nicht online sind. – Wir sorgen für rechtssichere Kommunikation und zeitgemäße Durchführung verschiedenster Verfahren. – Wir setzen den Bund-Länder-Pakt in Nordrhein-Westfalen um, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen.

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Christina Kampmann SPD

Die Covid-Pandemie hat uns vieles gelehrt. Sie hat uns auch gelehrt, dass wir die digitalen Möglichkeiten bereits gut im Alltag integrieren können. Onlinekonferenzen, Clouds, VPN – dies sind keine Fremdwörter mehr. Im Homeoffice benutzen wir nun ständig diese Hilfsmittel zum mobilen Arbeiten. Dies ist auch in der Verwaltung angekommen. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz hat der Bundestag sichergestellt, dass die notwendigen Verfahrensschritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren Landtag während der kontaktlosen Zeit der Pandemie eingehalten werden und über digitale Technik im behördlichen Kontakt miteinander kommuniziert wird. Diese Änderungen waren so erfolgreich, dass der Bund und die Länder gemeinsam die Weiterführung dieses technischen Fortschritts und der Modernisierung unserer Verwaltung beschließen wollen. Es ist also folgerichtig, diese befristeten Änderungen in dauerhaftes Recht zu überführen und das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW anzupassen. Dabei gilt, dass das Konkordanzprinzip eingehalten wird. Die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder müssen im Wortlaut übereinstimmen, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten. All dies wird durch das vorliegende Gesetz eingehalten. Wir von der SPD-Fraktion stimmen diesem Gesetz zu.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Eine gelingende Energiewende braucht gerade jetzt entscheidende Weichenstellungen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag treiben wir nicht nur die Modernisierung des Verwaltungsrechts voran, sondern passen es an aktuelle Anforderungen an. Der Schwerpunkt der geplanten Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes liegt auf der verstärkten digitalen Durchführung notwendiger Verfahrensschritte in Verwaltungsverfahren. Diese digitalen Verfahren wurden in der Coronapandemie eingeführt und haben sich bewährt. Sie auf Dauer zu stellen, ist daher logische Konsequenz und Ausdruck modernen Verwaltungshandelns. Die Neuregelungen erfolgen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Bundes und der anderen Bundesländer und betreffen insbesondere digitale Instrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie digitale Möglichkeiten der Bekanntmachung und Auslegung von Dokumenten und der in verschiedenen Verfahrensstadien erforderlichen Erörterung. Außerdem sollen weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes zugelassen werden. In diesem Zuge ändern wir mit dem Änderungsantrag auch das Ordnungsbehördengesetz und passen es an die Rechtslage in den meisten anderen Bundesländern an. Insbesondere für den Ausbau der Windenergie ist dies ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, indem wir die Genehmigungsbehörden vor unangemessenen und im Einzelfall auch unabsehbaren Haftungsrisiken schützen, die weit über die Haftungsregelungen auf Bundesebene hinausgehen. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Son-04.12.2024 derordnungsbehörden schaffen wir ab – so wie es auch in nahezu allen anderen Bundesländern der Fall ist. Die bundesrechtlichen Amtshaftungsansprüche bleiben davon unberührt. Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl von Anträgen auf Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW brauchen wir ein agiles und entscheidungsfreudiges Verhalten der zuständigen Behörden. Hierzu leisten wir mit dem Änderungsantrag einen Beitrag und kommen einem seit vielen Jahren von Kreisen und Kommunen geäußerten Anliegen nach. Mit diesem Änderungsantrag modernisieren wir Verwaltungsrecht und setzen ein klares Signal für den Ausbau der Windenergie!

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Marc Lürbke FDP

Das Planungssicherstellungsgesetz (kurz: Plan-SiG) wurde im Rahmen der Coronapandemie als temporäre Lösung geschaffen, um wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren trotz aller pandemiebedingter Einschränkungen rechtssicher durchzuführen. Es erlaubte uns die Einführung digitaler Verfahrensschritte wie Onlinekonsultationen, digitale Veröffentlichungen oder Videokonferenzen und sicherte damit die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen während der Pandemie. Und nicht nur das: Mittlerweile sind die durch die „gezwungene Digitalisierung“ eingeführten Schritte, die ich eingangs genannt habe, zu einem wichtigen Bestandteil der Planungs- und Genehmigungsverfahren geworden und eigentlich nicht mehr wegzudenken. Doch all diese Regelungen laufen Ende 2024 aus. Für uns ist völlig klar: Wir brauchen eine dauerhafte Überführung dieser digitalen Prozesse in unser Verwaltungsverfahrensrecht. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie groß das Potenzial der Digitalisierung insgesamt und auch in diesem speziellen Fall ist. Die Vorteile liegen auf der Hand. Lassen Sie mich hier nur einige wenige Beispiele nennen. Da wäre zum einen die zukünftig zwingende und rechtssichere digitale Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen. Die dann vorgeschriebene digitale Bekanntmachung ersetzt größtenteils die klassische Bekanntmachung in physischen Schaukästen. Das spart Zeit, Geld und bringt Informationen dorthin, wo die Menschen sind: online. Ein weiterer Vorteil ist ohne Frage die Möglichkeit der elektronischen Auslegung von Dokumenten. Statt Dokumente nur vor Ort einzusehen, sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sie digital abzurufen. Das sorgt für einen flexi-Landtag blen und barrierefreien Zugang zu den Dokumenten. Außerdem können Formate wie Videokonferenzen als dauerhafte Alternative zu Präsenzveranstaltungen verankert werden. Das erleichtert die Teilhabe und ermöglicht eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Ort und Zeit. Aber bei all den Vorteilen, die dieses Gesetz mit sich bringt, dürfen wir nicht den Blick für die Probleme oder auf mögliche Schwachstellen des Gesetzentwurfs verlieren. Und davon gibt es aus unserer Sicht einige. Stichwort: Barrierefreiheit. Auch und gerade in der digitalen Welt ist es wichtig, dass wir allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu wichtigen Informationen ermöglichen. Digitalisierung darf nicht ausgrenzen. Neue Verfahren sollten daher immer auch barrierefrei zugänglich sein, beispielsweise durch die Nutzung von Einfacher Sprache, Untertitel bei Videos oder auch durch die Herstellung von Screenreader-Kompatibilität der Webseiten. Und auch, wenn die klare Regelung für eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit durchaus positiv ist, sollten wir hier noch verbindlicher werden. Fristen zur öffentlichen Beteiligung sollten klarer formuliert werden und die Verfahren zur Informationsvermittlung weiter vereinfacht werden. So können wir sicherstellen, dass alle Beteiligten umfassend und frühzeitig informiert werden. Aus Sicht der Freien Demokraten sollten wir auch die Möglichkeiten digitaler Prozesse stärker nutzen. Die digitalen Formate sollten nicht nur reine Konsultationsinstrumente sein. Wieso geben wir den Beteiligten nicht auch die Möglichkeit, Feedback zu geben und die Entscheidungsfindung aktiv mitzugestalten? Hier nutzen wir aus meiner Sicht nicht alle Möglichkeiten aus. Das sind lediglich einige Beispiele. Wir würden uns an der ein oder anderen Stelle durchaus klarere und aus unserer Sicht verbindlichere Formulierungen und Regelungen wünschen. Hier nutzt die Landesregierung ganz offensichtlich nicht alle Möglichkeiten aus, die uns die Digitalisierung bietet. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse ist keine Option, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit. Und auch, wenn wir mit dem Gesetzentwurf nicht vollends zufrieden sind und durchaus Verbesserungspotenzial sehen, stimmen wir diesem heute zu. Ein Rückfall zu den Prozessen und Regelungen vor der Einführung des Planungssicherstellungsgesetzes ist keine Alternative und würde wahrscheinlich zu einem Kollaps bei der Bearbeitung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führen. Wir behalten uns aber vor, zu geeigneter Zeit noch einmal über Nachbesserungen und Konkretisierungen mit Ihnen zu sprechen. 04.12.2024 Neben der Digitalisierung wird durch den Änderungsantrag auch noch der Aspekt der Planungsbeschleunigung eingebracht. Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Diese Vereinfachungen können für den Einzelnen unter Umständen aber auch Einschränkungen zu führen. Wichtig ist, dass der Bürger nicht schutzlos gestellt wird und ein angemessener Interessensausgleich stattfindet. Der Änderungsantrag kann Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Bauaufsicht und des Immissionsschutzes beschleunigen, ohne dass der Bürger seine Rechtsschutzmöglichkeiten verliert. Denn auch ohne das Bestehen einer verschuldensunabhängigen Haftung der Behörden besteht weiterhin die Möglichkeit der Geltendmachung der Rechte nach den allgemeinen Amtshaftungsregeln. Somit besteht ein Ausgleich zwischen dem Interesse und der Notwendigkeit an Verfahrensbeschleunigung einerseits und Rechtsschutzniveau des Bürgers andererseits. Wir müssen das Potenzial heben, das in unseren Verwaltungsbehörden liegt, und diesen ermöglichen, in möglichst schlanken und effizienten Verfahren zügige Entscheidungen zu treffen und Genehmigungen zu erteilen. Das vorliegende Gesetz leistet einen Beitrag dazu. Zwar würden wir uns noch mehr Entfesselung, noch mehr Entbürokratisierung und noch mehr Digitalisierung auch im Verwaltungsablauf wünschen, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aber dennoch richtig.

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Markus Wagner AfD

Zum Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften enthalten wir uns. Ich bedanke mich trotz dessen bei den Autoren im Ministerium für ihre Arbeit und wünsche allen schon jetzt eine gesegnete Weihnacht. Landtag Anlage 6 Zu TOP 17 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Sechsten Änderung der Landeshaushaltsordnung – zu Protokoll gegebene Rede

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Dr. Marcus Optendrenk

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die Änderung von zwei Gesetzen vor: Zum einen soll das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen geändert werden, zum anderen die Landeshaushaltsordnung. Beim Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (TIntG) regelt § 3 Abs. 2 ein Veranschlagungsge- bot. Danach stellt das Land jährlich durch das für Integration zuständige Ministerium zur Förderung der landesweiten integrationspolitischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von mindestens 130 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat aktuell – auf Basis einer Schwerpunktsetzung – eine Neuausrichtung der Fördermittel an die haushaltswirtschaftlichen Spielräume im Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 vorgenommen. Im Ergebnis dieses Prozesses erfolgt der beabsichtigte Dispens des § 3 Abs. 2 TIntG für das Haushaltsjahr 2025. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen im Einklang mit den Vorschriften des Grundgesetzes, des Haushaltsgrundsätzegesetzes des Bundes und der Landeshaushaltsordnung. Dennoch sehen wir einen unbestreitbaren Aufwuchs der Selbstbewirtschaftungsmittel kritisch. Mit dem Gesetz zur Sechsten Änderung der Landeshaushaltsordnung handeln wir entsprechend: Mit den Haushalten 2024 (995 Mio. Euro) und 2025 (2.586,2 Mio. Euro) werden bereits insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro an Selbstbewirtschaftungsmitteln im Haushalt wiedervereinnahmt. Dies ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägungsentscheidung der Landesregierung zwischen den mit den Selbstbewirtschaftungsmitteln verfolgten Zwecken auf der einen Seite und der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung auf der anderen Seite. In § 15 der LHO werden die neuen Absätze 3 und 4 eingefügt, welche die zeitliche Begrenzung von Selbstbewirtschaftungsmitteln und eine Ausnahme davon normieren. Eine Begrenzung des Zeitraums, in dem die Mittel weiterhin zur Verfügung stehen, sieht die Landeshaushaltsordnung bislang nicht vor. 04.12.2024 Um den Aufwuchs des Bestands von nicht oder nicht zeitnah genutzten Ausgaben zur Selbstbewirtschaftung wirksam zu begrenzen und wieder der parlamentarischen Entscheidung über die Verwendung der Ausgabemittel zuzuführen, ist der Zeitraum, der für die Verwendung der Ausgabemittel zur Verfügung steht, festzulegen. Nach der von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderung der Landeshaushaltsordnung sind Selbstbewirtschaftungsmittel künftig nicht mehr unbegrenzt, sondern grundsätzlich für drei Jahre verfügbar und müssen dann wieder einer parlamentarischen Beschlussfassung zugeführt werden. Darüber hinaus schaffen wir mehr Transparenz: Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2025 enthält die Gesamthöhe und die Einzelbestände der Selbstbewirtschaftungsmittel in der Anlage 6 und in den Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltstiteln. Grundsätzlich müssten alle Landesunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung wie große Kapitalgesellschaften abgeben. Dies würde für die meisten kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften zu einem unverhältnismäßig hohen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand führen, der möglichst vermieden werden soll. Deswegen ist geplant, die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 4 der Landeshaushaltsordnung anzupassen und hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung keine generelle Pflicht für sämtliche Landesgesellschaften vorzusehen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Landtag Anlage 7 Zu TOP 18 – Gesetz zur Änderung des Belastungsausgleichsgesetzes G9 – zu Protokoll gegebene Rede

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Dorothee Feller

Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahr 2018 ist für die Schulträger in Nordrhein-Westfalen mit wesentlichen Kosten verbunden, weil die Voraussetzungen für eine zusätzliche Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I der Gymnasien geschaffen werden müssen. Das Belastungsausgleichsgesetz G9 regelt die Ausgleichszahlungen des Landes an die Schulträger. Der finanzielle Ausgleich umfasst die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger zum Beispiel für Schülerfahrtkosten oder Lernmittel. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Belastungsausgleich entsprechend den Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes überprüft. Hierbei hat sich ein Bedarf zur Erhöhung des finanziellen Ausgleichs ergeben – mit der Folge, dass die Kommunen in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld erhalten werden. Die Auszahlungssummen für die investiven Kosten wurden dabei unter Berücksichtigung von zwei Faktoren aktualisiert: Zum einen wurden die gestiegenen Baukosten durch einen Vergleich der Baupreisindizes von IT.NRW aus den Jahren 2018 und 2023 in die Berechnung einbezogen, zum anderen wurde die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 der G9-Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 aktualisiert, die im Jahr 2018 nur prognostiziert werden konnte. Insgesamt erhöhen sich die Ausgleichszahlungen für die investiven Kosten für das Jahr 2025 um über 37 Millionen Euro auf 140.936.600 Euro und für das Jahr 2026 um über 56 Millionen Euro auf 211.404.900 Euro. Auch die Auszahlungssummen, die die jährlich wiederkehrenden Kosten betreffen, wurden unter Berücksichtigung zweier Faktoren aktualisiert. Die erhöhten Lebenshaltungskosten wurden von IT.NRW durch einen Vergleich der Verbraucherpreisindizes aus den Jahren 2018 und 2023 ermittelt. Und auch hier wurde die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 der G9- Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 aktualisiert. Die jährlich wiederkehrenden Kosten in den Jahren 2025 und 2026 erhöhen sich um jeweils über 1.300.000 Euro auf 9.069.400 Euro. Und die Kos-04.12.2024 ten ab dem Jahr 2027 erhöhen sich um über 4.700.000 Euro auf 32.661.600 Euro jährlich. Gemeinsam mit den Kommunen bereiten wir die Rückkehr zu G9 gut vor. In der mündlichen Anhörung am 11. September 2024 erklärten sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Gesetzentwurf bereits einverstanden. Ich freue mich, wenn der Entwurf auch in den weiteren parlamentarischen Beratungen Ihre Zustimmung erhält. Landtag Anlage 8 Zu TOP 19 – Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 – zu Protokoll gegebene Rede

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Hendrik Wüst

Es ist unser aller Aufgabe, das jüdische Leben zu schützen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf trägt das Land seinen Anteil dazu bei, und wir schaffen die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung der Mittel für zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten. Auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen machen wir deutlich: Die Sicherheit jüdischen Lebens hat Priorität. Als Land Nordrhein-Westfalen nehmen wir eine besondere Verantwortung wahr. Das Land ist Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Für uns als Landesregierung ist dies ein Auftrag und eine Verpflichtung zugleich. Das Land steht daher für drei zentrale Versprechen ein. Erstens. Nordrhein-Westfalen ist eine sichere Heimat für Menschen jüdischen Glaubens. Zweitens. Jüdisches Leben hat einen festen Platz in unserer Mitte. Drittens. Wir stehen zum Existenzrecht Israels. Wenn wir dem Antisemitismus entgegenwirken wollen, müssen wir das jüdische Leben fördern und sichtbarer machen. Denn Jüdinnen und Juden gehören zu uns. Dafür ist es essenziell, dass jüdisches Leben ohne Angst und ohne Einschränkungen stattfinden kann. Doch seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel ist die Lage für Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen auch in Nordrhein-Westfalen unsicherer geworden. Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden laut PMK-Statistik 245 antisemitische Straftaten in Nordrhein-Westfalen erfasst – ein Anstieg von 85 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Landesregierung hat auf den zunehmenden Antisemitismus mit einem 10-Punkte-Plan reagiert und Maßnahmen gegen Antisemitismus verstärkt. Zusätzlich haben wir nach dem Terroranschlag von Solingen ein Maßnahmenpaket in den Berei-04.12.2024 chen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“ beschlossen – auch zum Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wurden bereits 2024 neben einer Verstärkung der staatlichen Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen auch die den jüdischen Landesverbänden für zusätzliche Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund einer mit Zustimmung des parlamentarischen Gesetzgebers abgeschlossenen Zusatzvereinbarung um knapp ein Drittel aufgestockt. Da die antisemitische Bedrohungslage unverändert anhält, soll dies auch im Haushaltsjahr 2025 so geschehen. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel ergänzt die bereits angestoßenen und umgesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Jüdinnen und Juden in Nordrhein-Westfalen, etwa die Anhebung des Schutzniveaus jüdischer Einrichtungen durch Einsatzkräfte der Polizei und die Verstärkung des Haushaltstitels zur Unterstützung baulich-technischer Sicherungsmaßnahmen. Lassen Sie uns also unsere gemeinsame Verantwortung wahrnehmen und zum Wohle der Jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen tätig werden. Landtag Anlage 9 Zu TOP 20 – Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Das Gesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz – Bau-KaG NRW) regelt die Rechtsverhältnisse der beiden Baukammern. Das Baukammerngesetz wurde zum 14. März 2022 novelliert, wodurch ein modernes, praxisgerechtes und zukunftsgerichtetes Baukammernrecht für das Land Nordrhein-Westfalen entstanden ist Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ist durch das Baukammerngesetz für beide Kammern festgelegt. Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besteht danach derzeit aus 201 Mitgliedern. Die vorgelegte Gesetzesänderung entspricht inhaltlich der Willensbildung der Vertreterversammlung der Architektenkammer, die in ihrer Sitzung im Oktober 2022 beschlossen hat, darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der Sitze in der Vertreterversammlung vor der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung im Jahr 2025 auf 161 reduziert wird.

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Jochen Ritter CDU

Die Architektenkammer strebt an, ihre Vertreterversammlung zu verkleinern. Als einen der Gründe nehme ich wahr, dass es für sie nicht einfacher wird, sämtliche Positionen zu besetzen – zumal mit Mitgliedern, die eine vergleichsweise hohe Bereitschaft mitbringen, sich berufsständisch zu engagieren. Die angestrebte Größe lässt, soweit ich das beurteilen kann, eine zweckmäßige, idealerweise optimierte Arbeit des Gremiums erwarten. Nachteile, die eine Verkleinerung theoretisch mit sich bringen könnte, sind weder im Hinblick auf die Architektinnen und Architekten noch auf andere in diesem Zusammenhang relevante Kreise ersichtlich. Aus diesen Gründen schlagen wir eine Reduzierung der Anzahl der Vertreter von 201 auf 161 vor. Ich würde mich über breite Zustimmung freuen.

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Sebastian Watermeier SPD

Mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung des Baukammerngesetzes wird der rechtliche Rahmen für die Vertreterversammlung der Architektenkammer an reale Gegebenheiten angepasst. Damit haben wir als SPD-Fraktion überhaupt kein Problem, und wir werden deshalb dieser Änderung 04.12.2024 auch zustimmen. Was uns allerdings etwas befremdet, ist die Art und Weise, wie diese Gesetzesänderung zustande kommen soll. Als der Wunsch der Architektenkammer an uns herangetragen wurde, wäre es überhaupt kein Problem gewesen, diese Gesetzesänderung interfraktionell zwischen den demokratischen Fraktionen abzustimmen und auf den Weg zu bringen. Doch nachdem zunächst eine gemeinsame Initiative im Raume stand, soll es nun doch ein Projekt der regierungstragenden Fraktionen werden, obwohl es offensichtlich dafür keinen Sachgrund gibt. So sollten wir nicht miteinander umgehen. Politische Geländegewinne sind auf diesem Wege nun wirklich nicht zu erzielen. Auch aus Respekt gegenüber denjenigen, die bei der Architektenkammer auf unsere Kooperation setzen, wäre es sicher angemessen gewesen, hier anders vorzugehen. Sie haben sich da leider anders entschieden, und das nehmen wir zur Kenntnis. In der Hoffnung, dass wir zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen zu anderen Formen der Zusammenarbeit finden, stimmen wir – wie bereits erwähnt – der Überweisung zu.

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Arndt Klocke GRÜNE

Wir haben als schwarz-grüne Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag den Begriff „Umbaukultur“ als ein zentrales Thema definiert. Es ist ein Schlüsselbegriff für die Zukunft unserer Baupolitik und die nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Unser Bundesland ist reich an Bestandsgebäuden. Der Bedarf an Neubauten ist deshalb im Verhältnis gering. Es besteht für uns eine besondere Aufgabe – sowohl aus ökonomischen als auch ökologischen Erwägungen –, die Nutzung des Gebäudebestands effizienter zu gestalten. Die Weiternutzung bestehender Gebäude und der darin enthaltenden Ressourcen gilt es stärker zu priorisieren. Die Förderung der Umbaukultur ist so gelebte Verantwortung für Nachhaltigkeit und Baukultur. Gleichzeitig stellt sie uns alle vor einen Paradigmenwechsel; Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Handwerkerinnen und Handwerker, aber auch Politik und die öffentliche Hand. Die Bedeutung der Architektinnen und Architekten für unsere Gesellschaft ist somit immens. Sie sind in der Architektenkammer organisiert, die nach dem Kammerprinzip arbeitet – vergleichbar mit Rechtsanwälten, Ingenieuren oder Handwerkern. Das Baukammerngesetz (BauKaG NRW) stellt die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Architekten- und Ingenieurkammer in Nordrhein-Westfalen dar. Dieses Gesetz schützt unter anderem die Berufsbezeichnungen: Architektin oder Landtag Architekt darf sich nur nennen, wer in der Kammer eingetragen ist. Zudem regelt das Gesetz die Größe der Gremien der Kammer. Neben dem Baukammerngesetz gibt es eine Durchführungsverordnung; beides wurde zuletzt 2021 angepasst. Die Architektenkammer sieht Bedarf, ihre Vertreterversammlung effizienter zu gestalten. Sie möchte die Größe ihrer Gremien anpassen, um wirtschaftlicher arbeiten zu können. Gleichzeitig gilt es, sicherzustellen, dass kleinere Gruppen weiterhin ausreichend vertreten bleiben. Nach umfassender Prüfung hat die Kammer entschieden, die Vertreterversammlung von aktuell 201 Mitgliedern auf 161 zu verkleinern. Selbst nach der Verkleinerung bleibt sie die größte Architektenkammer-Vertreterversammlung in Deutschland. Zum Vergleich: In Bayern sind es 125 Mitglieder, in Baden-Württemberg 120 und in Niedersachsen 70. Im Oktober 2022 hat die Architektenkammer beschlossen, die Landesregierung um eine entsprechende Verkleinerung und Anpassung des Gesetzes zu bitten. Nächstes Jahr stehen Wahlen in der Architektenkammer an. Das Ziel ist, dass das neue Recht bereits dann angewendet werden kann. Damit das möglich ist, muss die Änderung noch in diesem Jahr beschlossen werden. Wir als Fraktionen haben deshalb die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese Verkleinerung ermöglicht. Mit diesem Entwurf schaffen wir die Grundlage für eine wirtschaftlichere und effizientere Arbeitsweise der Architektenkammer. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir das Baukammerngesetz an die neuen Herausforderungen anpassen.

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Angela Freimuth FDP

Die mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Änderung zum Baukammerngesetz greift lediglich ein Element auf und nicht, wie von vielen gehofft, die bereits bei der Beratung der Landesbauordnung angekündigten Anpassungen und Modernisierungen zum Baukammerngesetz – ich will nur das Stichwort „Berechtigung zur Kleinen Bauvorlage“ in Erinnerung rufen. Der Änderungswunsch entspricht einer Bitte der Architektenkammer auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung soll von 201 auf 161 Mitglieder verkleinert werden. Alle Listen hatten diesem Vorhaben bereits vor zwei Jahren zugestimmt, auch weil die Modellrechnungen zeigen, dass die Repräsentanz der verschiedenen 04.12.2024 Fachrichtungen gewahrt bleibt und kleinere Listen nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Selbstverwaltung in der Vertreterversammlung und ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern, an die Entwicklungen anzupassen und die Arbeit der Fachgruppen effizienter zu gestalten. Der Vorschlag ist von den in der Architektenkammer organisierten Angehörigen der Freien Berufe breit getragen und soll nun auch für die Wahlen zur Vertreterversammlung im kommenden Sommer 2025 wirksam werden. Aus diesem Grunde gibt es nachvollziehbar den Wunsch, hier rasch für die unterschiedlichen Fachrichtungen und Listen Klarheit zu erhalten. Wir Freie Demokraten wollen dieser Bitte gerne entsprechen und werden deshalb sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem ausnahmsweise verkürzten Beratungsverfahren zustimmen, das sich allein schon daraus ergibt, dass es sich nicht um einen Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern um einen Entwurf der regierungstragenden Fraktionen handelt. Dieses Vorgehen ist aber aus guten Gründen die Ausnahme und sollte nicht Standard werden. Das Baukammerngesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage; praktisch das Grundgesetz für die Arbeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der darin organisierten Angehörigen des Berufsstandes. Wir Freie Demokraten wollen die Freien Berufe stärken und unterstützen! Sie sind Garanten für unsere Soziale Marktwirtschaft und Mittelstand im wahrsten Sinne des Wortes. Freie Berufe sind gelebte Eigenverantwortung, Beschäftigungs- und Ausbildungsmotor, Garanten für hohe Standards im Verbraucherschutz und stehen für Fortschritt und Tradition. Die Freien Berufe verdienen deshalb mit voller Berechtigung unsere gemeinsame politische Wertschätzung, und wir haben den Auftrag, ihnen faire Wettbewerbschancen zu sichern und ihre Selbstverwaltung in den Kammern als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts zu stärken. Bei dem heute zu beratenden Gesetzentwurf drängt sich die Frage auf, warum wir überhaupt die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Architektenkammer gesetzlich regeln müssen und die Selbstverwaltung das nicht in eigener Verantwortung regeln kann. Aber das und andere Regelungen zur Stärkung der Freien Berufe und ihrer Selbstverwaltung können wir gemeinsam bei der oder vielleicht sogar in Vorbereitung der in Aussicht gestellten Novelle des Baukammerngesetz diskutieren und auf den Weg bringen. Landtag

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Carlo Clemens AfD

Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung der Größe der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW um 40 Personen auf 161 Mitglieder soll der Effizienz dieses Gremiums dienen und Kosten einsparen. In der vorgesehenen Größe orientiert sich der Ansatz an der Mitgliederzahl vergleichbar mitgliederstarker Kammern. Gleichzeitig soll die Repräsentativität der verschiedenen Fachrichtungen erhalten bleiben. Die Verkleinerung entspreche zudem einem Beschluss der Vertreterversammlung der Architektenkammer aus dem Oktober 2022. Die einbringenden Fraktionen versprechen sich außerdem eine breitere Beteiligung der Mitglieder. Das wird in der Beratung im Fachausschuss, womöglich im Rahmen einer Anhörung mit den betroffenen Akteuren, zu vertiefen sein. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. 04.12.2024

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