Angela Erwin
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Insbesondere nehmen wir eine gesetzliche Konkretisierung des Resozialisierungskonzeptes vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die im Rahmen der Konkretisierung gebotene Stärkung der Anerkennung von Beschäftigung durch die Erhöhung der monetären Komponente der Vergütung sowie durch die Erweiterung der nicht monetären Vergütungsteile. Mit der Anhebung der Gefangenvergütung senden wir das Signal: Arbeit Landtag lohnt sich. Damit geben wir einen wichtigen Impuls für ein Leben in Eigenverantwortung nach der Haftentlassung. Der Entwurf enthält zudem eine neue Regelung zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem sogenannten „Day-by-Day-Modell“ schaffen wir eine Möglichkeit, durch tägliche Arbeitsleistung Ersatzfreiheitsstrafen abzubauen. Zwei geleistete Tage führen künftig zur Verkürzung der Strafe um einen Tag. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf machen wir die Hausaufgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat. Im Rechtsausschuss wurde dem Gesetzentwurf fraktionsübergreifend zugestimmt. Lassen Sie uns auch heute ein geschlossenes Signal senden und diesem Entwurf zustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Arbeit im Strafvollzug mehr als nur Beschäftigung ist – nämlich eine Brücke zurück in ein selbstbestimmtes und straffreies Leben. Sven Wolf (SPD)0: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Diskussion im Strafvollzug, die schon seit Jahrzehnten läuft, endlich klar beendet. Gefangene, die arbeiten, dürfen nicht weniger als 3 Euro pro Stunde als Lohn erhalten. Das sei, so das höchste deutsche Gericht, gemessen am verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot verfassungswidrig. Aber warum hat es so lange eine Debatte darüber gegeben? Die verpflichtende Arbeit im Vollzug ist auch ein Teil des therapeutischen Angebots für Insassen unserer Vollzugsanstalten. Arbeit ist wie auch außerhalb des Strafvollzugs ein wichtiger Inhalt im Leben; eine wichtige Sinnstiftung im Leben vieler Menschen. Denn Arbeit bringt Anerkennung, Wertschätzung und steigert das Selbstbewusstsein vieler Menschen. Deswegen sollen auch Gefangene in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeit im Strafvollzug fit gemacht werden für ein straffreies Leben außerhalb der Gefängnismauern. Daher ist auch in Nordrhein-Westfalen Arbeit im Rahmen des Strafvollzugs eine Pflicht und wird durch Arbeitsentgelt „anerkannt“. Es freut uns als SPD-Fraktion, dass die jahrelange Diskussion über die Höhe dieser „Anerkennung“ nunmehr beendet ist. Bemerkenswert ist, dass sich auf Länderebene Nordrhein-Westfalen und Bayern gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um eine länderübergreifende Regelung zu finden. Die Anerkennung für diese verpflichtende Arbeit wird nunmehr auf 25 Euro am Tag erhöht. Dies entspricht einer monatlichen Vergütung von 502 Euro. Das ist eine Steigerung um mehr als zwei 04.12.2024 Drittel. Darüber hinaus erhalten Gefangene mehr Freistellungstage als bisher. Die Arbeit im Vollzug bleibt aber auch weiterhin und ausdrücklich ein wesentlicher Bestandteil der Behandlungsmaßnahmen. Gefangene erhalten auch während sie an Behandlungsmaßnahmen teilnehmen ihre Vergütung. Wir hoffen, dass damit die Motivation der Gefangenen steigen wird, Probleme, die sie belasten, zu bewältigen und an diesen zu arbeiten. Diese Arbeit dient aber mehr noch dazu, nicht nur die Probleme zu sehen, sondern auch Fähigkeiten zu lernen und Talente zu entdecken. Ich kann mich noch gut an einen Besuch in der JVA Heinsberg erinnern. Damals berichtete mir der Leiter des Werkdienstes von einem jungen Mann, dessen Lebensweg bisher mit vielen Problemen gepflastert war. In der Werkstatt entdeckte er sein Geschick fürs Handwerk. Am „Tag der offenen Tür“ präsentierte er voller Stolz seine Arbeit, und auch seine Eltern, die sonst wenig freundliche Worte für ihn übrighatten, lobten den jungen Mann. Das ist eine Anerkennung, die im Vergleich zu der noch immer geringen Vergütung unbezahlbar ist. Ich hoffe, dass der Vollzug noch viele solcher Geschichte schreibt und dafür sorgt, dass Insassen als stärkere und als stabilere Menschen den Vollzug wieder verlassen. Für uns als SPD-Fraktion ist die Resozialisierung weiterhin die zentrale Aufgabe, die viele sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen jeden Tag leisten. Wir dürfen nämlich niemals vergessen, dass alle Menschen, die einmal wegen einer Straftat im Gefängnis ihre Strafe abbüßen, eines Tages die Vollzugsanstalt wieder verlassen werden, um wieder unsere Nachbarn zu werden. Wir sollten daher gemeinsam alles tun, damit dieser Neustart gelingt und künftig zu einem straffreien Leben führen wird. Durch die verpflichtende Arbeit hier ein kleines finanzielles Polster aufzubauen, kann dazu helfen. Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag auch in der zweiten Lesung zustimmen.
