Herbert Reul
Nordrhein-Westfalen betreibt die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren weiter. Und nicht nur das: Neben den bewährten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes, die nun ins „Dauerrecht“ überführt werden, setzen wir mit diesem Gesetzentwurf auch den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ weiter um und sorgen so auch weiterhin für ein einheitliches Verfahrensrecht in Deutschland. Diese einheitliche Umsetzung hat insbesondere auch die Wirtschaft im Rahmen der Sachverständigenanhörung ausdrücklich gelobt und befürwortet. Die Umsetzung im Rahmen der Simultangesetzgebung bedeutet aber nicht, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht auch darüber hinaus innovativ sein können. Eine kleine, aber durchaus bedeutsame Abweichung im Planfeststellungsverfahren hat beispielswese durchweg positiven Anklang bei allen Sachverständigen gefunden. Künftig sind in Nordrhein-Westfalen dort Einwendungen auch „einfach elektronisch“ möglich, also auf gut Deutsch: per einfacher E-Mail oder über ein Stellungnahmeformular der digitalen Beteiligungsportale, wenn die Behörde dies im konkreten Verfahren eröffnet. Diese Vereinfachung trägt dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert mit Ihren Anliegen im konkreten Verfahren einbringen können. Die künftig führende digitale Auslage wird damit nochmals gestärkt! Wir beschleunigen damit die Planungsverfahren, da künftig nicht mehr „Berge von Papier“ durch die Gegend gefahren werden müssen. Wir vergessen aber dennoch nicht, dass es immer noch Menschen gibt, die nicht online unterwegs sind – für diese Menschen gibt es auch weiterhin einen alternativen Zugang. Wir schließen niemanden von der Beteiligung aus! Die digitale Abwicklung von Verfahren ist das eine. Erforderlich hierfür ist aber auch eine – wie man heute sagt – medienbruchfreie Kommunikation der Beteiligten untereinander. Hierfür setzen wir den Rechtsrahmen durch: – Die Einführung der besonderen elektronischen 04.12.2024 Postfächer, die sich im gerichtlichen Kontext bewährt haben und – die Einführung eines digitalen Behörden-Siegels, das inzwischen auch hinsichtlich des Beweiswertes der qualifizierten elektronischen Signatur gleichgestellt ist. Und auch hier besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich auf den „altbekannten“ Wegen an die zuständigen Stellen zu wenden. Viele Wege führen also nach Rom. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir durch den Ansatz, verschiedene Formen der Kommunikation in den Verfahren zu ermöglichen, eine breite Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, der Wirtschaft und unseren Landesbehörden erreichen werden. Daneben vereinfachen und optimieren wir auch die öffentlich-rechtliche Vollstreckung. Die Übergabe einer Kopie des Vollstreckungsauftrags auf Papier entfällt künftig, ohne dass der Schuldner hierdurch schutzlos gestellt wird. Außerdem können die Vollstreckungsbehörden künftig auch zeitgemäße Versteigerungen durchführen – nämlich online auf den bewährten Plattformen von Justiz und Zoll. Auch hinsichtlich dieser Aspekte wurde der Gesetzentwurf von den Sachverständigen begrüßt und goutiert. Sie sehen: – Wir digitalisieren die Verwaltung und die Verfahren weiter, ohne die Menschen zu vergessen, die noch nicht online sind. – Wir sorgen für rechtssichere Kommunikation und zeitgemäße Durchführung verschiedenster Verfahren. – Wir setzen den Bund-Länder-Pakt in Nordrhein-Westfalen um, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen.
