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Dorothee Feller

04.12.2024 Sitzungen 18/81

Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahr 2018 ist für die Schulträger in Nordrhein-Westfalen mit wesentlichen Kosten verbunden, weil die Voraussetzungen für eine zusätzliche Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I der Gymnasien geschaffen werden müssen. Das Belastungsausgleichsgesetz G9 regelt die Ausgleichszahlungen des Landes an die Schulträger. Der finanzielle Ausgleich umfasst die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger zum Beispiel für Schülerfahrtkosten oder Lernmittel. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Belastungsausgleich entsprechend den Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes überprüft. Hierbei hat sich ein Bedarf zur Erhöhung des finanziellen Ausgleichs ergeben – mit der Folge, dass die Kommunen in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld erhalten werden. Die Auszahlungssummen für die investiven Kosten wurden dabei unter Berücksichtigung von zwei Faktoren aktualisiert: Zum einen wurden die gestiegenen Baukosten durch einen Vergleich der Baupreisindizes von IT.NRW aus den Jahren 2018 und 2023 in die Berechnung einbezogen, zum anderen wurde die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 der G9-Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 aktualisiert, die im Jahr 2018 nur prognostiziert werden konnte. Insgesamt erhöhen sich die Ausgleichszahlungen für die investiven Kosten für das Jahr 2025 um über 37 Millionen Euro auf 140.936.600 Euro und für das Jahr 2026 um über 56 Millionen Euro auf 211.404.900 Euro. Auch die Auszahlungssummen, die die jährlich wiederkehrenden Kosten betreffen, wurden unter Berücksichtigung zweier Faktoren aktualisiert. Die erhöhten Lebenshaltungskosten wurden von IT.NRW durch einen Vergleich der Verbraucherpreisindizes aus den Jahren 2018 und 2023 ermittelt. Und auch hier wurde die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 der G9- Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 aktualisiert. Die jährlich wiederkehrenden Kosten in den Jahren 2025 und 2026 erhöhen sich um jeweils über 1.300.000 Euro auf 9.069.400 Euro. Und die Kos-04.12.2024 ten ab dem Jahr 2027 erhöhen sich um über 4.700.000 Euro auf 32.661.600 Euro jährlich. Gemeinsam mit den Kommunen bereiten wir die Rückkehr zu G9 gut vor. In der mündlichen Anhörung am 11. September 2024 erklärten sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Gesetzentwurf bereits einverstanden. Ich freue mich, wenn der Entwurf auch in den weiteren parlamentarischen Beratungen Ihre Zustimmung erhält. Landtag Anlage 8 Zu TOP 19 – Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 – zu Protokoll gegebene Rede

Protokoll ↗