Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir bewegen uns in einem klaren rechtlichen Rahmen, im Richterdienstrecht und im Beamtenrecht, das uns – vor allen Dingen ausformuliert 04.12.2024 durch die Rechtsprechung unseres Oberverwaltungsgerichtes – klare Leitplanken vorgibt. Für den Fall, dass die Sachgrundlage für eine Auswahlentscheidung wegfällt, ist die Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts entfallen, und damit ist auch eine Grundlage für das gerichtliche Verfahren entfallen. Ein Auswahlverfahren, ein Besetzungsverfahren kann man nur abbrechen, wenn man dafür einen sachlichen Grund hat. Die Rechtsprechung des für Richterdienstrecht zuständigen Senates des Oberverwaltungsgerichtes ist da sehr streng und besagt: Wenn ich den Verfahrensfehler im Verfahren heilen kann, darf ich nicht das Verfahren abbrechen. – Diese Rechtsprechung wenden wir hier an. Wir werden jetzt den Verfahrensfehler heilen und entsprechende Beurteilungen anfordern.
