Christina Kampmann
Die Covid-Pandemie hat uns vieles gelehrt. Sie hat uns auch gelehrt, dass wir die digitalen Möglichkeiten bereits gut im Alltag integrieren können. Onlinekonferenzen, Clouds, VPN – dies sind keine Fremdwörter mehr. Im Homeoffice benutzen wir nun ständig diese Hilfsmittel zum mobilen Arbeiten. Dies ist auch in der Verwaltung angekommen. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz hat der Bundestag sichergestellt, dass die notwendigen Verfahrensschritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren Landtag während der kontaktlosen Zeit der Pandemie eingehalten werden und über digitale Technik im behördlichen Kontakt miteinander kommuniziert wird. Diese Änderungen waren so erfolgreich, dass der Bund und die Länder gemeinsam die Weiterführung dieses technischen Fortschritts und der Modernisierung unserer Verwaltung beschließen wollen. Es ist also folgerichtig, diese befristeten Änderungen in dauerhaftes Recht zu überführen und das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW anzupassen. Dabei gilt, dass das Konkordanzprinzip eingehalten wird. Die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder müssen im Wortlaut übereinstimmen, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten. All dies wird durch das vorliegende Gesetz eingehalten. Wir von der SPD-Fraktion stimmen diesem Gesetz zu.
