Dr. Hartmut Beucker
Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Der Treibstoff für das Autofahren wird leider immer teurer. Auch das ist eine Folge der Ampelpolitik in Berlin. Die CO -Abgabe wird immer weiter in die Höhe geschraubt. Die CDU hat diese Abgabe übrigens eingeführt. SPD, Grüne und FDP haben Sie halt einfach nur noch weiter in die Höhe geschraubt. Benzin und Diesel sind mittlerweile zu einem Luxusgut geworden. Hierfür tragen also auch die regierungstragenden Parteien in NRW, CDU und Grüne, die Verantwortung. Wenn Beschäftigte des Landes ihren privaten Pkw für dienstliche Angelegenheiten nutzen, dann gehören ihnen natürlich die Kosten ersetzt. Es sind ja nicht nur die Kosten für den Kraftstoff ins Unendliche gesprungen. Auch die Prämien für die Versicherungen werden aufgrund der europäischen Inflationspolitik immer teurer. Über die anderen Steuern auf das Auto will ich gar nicht erst reden. Die Weltmarktpreise für Öl sind übrigens schon lange nicht mehr auf dem Niveau vor dem Ukraine-Krieg. Wenn wir als Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, von den Beschäftigten erwarten, dass sie ihren Privatwagen dienstlich nutzen, dann muss das auch angemessen entschädigt werden. Jedoch ist das auch wieder ein Kostenblock für den Steuerzahler, der nur aufgrund der desaströsen Politik in diesem Land entsteht. Es ist wie mit der Migrationspolitik, und der arme Steuerzahler muss im übertragenen Sinn bluten. Aber Veränderung ist im kommenden Jahr im Februar möglich. 04.12.2024 Landtag Anlage 3 Zu TOP 13 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Im Frühjahr 2022 hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Errichtung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Seit Mai 2023 wurden bei der damals neu errichteten Geschäftsstelle bereits über 500 Anträge von Menschen eingereicht, die entweder selbst Opfer von Gewalt wurden oder als Angehörige von Gewaltopfern in Not geraten sind. Es sind Anträge von Menschen, die infolge einer mutwillig herbeigeführten Explosion in einem Wohnhaus verletzt, getötet oder wohnungslos geworden sind, mutwillig mit einer Waffe angegriffen wurden, häusliche Gewalt erleiden mussten oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Ohne Zweifel gibt es in unserem Land ein weitreichendes und in weiten Teilen wirksames Unterstützungssystem aus Straf- und Zivilrecht, Opferentschädigungsgesetz, dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch, Beratungsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, polizeilichem und justiziellem Opferschutz, Opferschutzbeauftragten. Die Zahl der Anträge und die genannten Beispiele zeigen zugleich aber, dass auch bei uns in Nordrhein-Westfalen Gewaltopfer in bestimmten Fallkonstellationen durch alle Raster fallen können; dass sie in wirtschaftliche Not zu geraten drohen; dass sie sich allein gelassen fühlen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Gremien der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen für die in den letzten Monaten geleistete Arbeit bedanken. Der Stiftungsrat unter der Leitung der Abgeordneten Sebastian Haug MdL (Vorsitzender) und Lisa-Kristin Kapteinat MdL (stellvertretende Vorsitzende) sowie das Team der Stiftungsgeschäftsstelle haben in den letzten 16 Monaten bereits mehr als 200 Anträge bearbeitet, obwohl die organisatorische Aufbauarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Zugleich ist es unvermeidbar, dass nicht jeder Antrag positiv beschieden werden kann. Dennoch konnte die Stiftung rund 160 Gewaltopfern beziehungsweise deren Angehörigen mit mehr als 1 Million Euro konkret helfen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf sollen lediglich notwendige Anpassungen vorgenommen und einige Regelungen rechtssicher gestaltet wer-04.12.2024 den, die sich in den letzten Monaten als verbesserungswürdig erwiesen haben. Dazu gehört unter anderem die Hilfe für Angehörige von Gewaltopfern, die bereits als Empfänger von Unterstützungsleistungen durch die Stiftung in Frage kommen. Um den Kreis der Berechtigten präziser zu definieren, soll der Begriff der „nahestehenden Personen“ eingeführt werden. Des Weiteren schlage ich vor, die Anregung des Stiftungsrates umzusetzen und Regelungen zu schaffen, die schnellere Reaktionen ermöglichen, insbesondere bei drängenden individuellen Notlagen. Die Entscheidungsbefugnis für die Gewährung finanzieller Leistungen sollte auf einzelne Mitglieder des Stiftungsrates oder den Stiftungsvorstand übertragen werden. Ebenso begrüße ich die Klarstellung hinsichtlich der organisatorischen Trennung von Stiftung und Ministerium im Zusammenhang mit der Aktenverwaltung. Angesichts der digitalen Verwaltung ist es angebracht, zeitgemäße Vorkehrungen zum Schutz von Daten zu treffen. Diese Anforderungen soll der Gesetzentwurf erfüllen. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag setzen wir die vorgeschlagenen Maßnahmen gerne und zügig um.
