Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Oberverwaltungsgericht hat nicht zur Rechtswidrigkeit von Überbeurteilungen per se geurteilt, sondern in einem ganz konkreten Fall. Ich habe danach in allen Sitzungen des Rechtsausschusses deutlich gemacht, dass wir daraus die richtigen Konsequenzen ziehen werden. 04.12.2024
