Angela Freimuth
Die mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Änderung zum Baukammerngesetz greift lediglich ein Element auf und nicht, wie von vielen gehofft, die bereits bei der Beratung der Landesbauordnung angekündigten Anpassungen und Modernisierungen zum Baukammerngesetz – ich will nur das Stichwort „Berechtigung zur Kleinen Bauvorlage“ in Erinnerung rufen. Der Änderungswunsch entspricht einer Bitte der Architektenkammer auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung soll von 201 auf 161 Mitglieder verkleinert werden. Alle Listen hatten diesem Vorhaben bereits vor zwei Jahren zugestimmt, auch weil die Modellrechnungen zeigen, dass die Repräsentanz der verschiedenen 04.12.2024 Fachrichtungen gewahrt bleibt und kleinere Listen nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Selbstverwaltung in der Vertreterversammlung und ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern, an die Entwicklungen anzupassen und die Arbeit der Fachgruppen effizienter zu gestalten. Der Vorschlag ist von den in der Architektenkammer organisierten Angehörigen der Freien Berufe breit getragen und soll nun auch für die Wahlen zur Vertreterversammlung im kommenden Sommer 2025 wirksam werden. Aus diesem Grunde gibt es nachvollziehbar den Wunsch, hier rasch für die unterschiedlichen Fachrichtungen und Listen Klarheit zu erhalten. Wir Freie Demokraten wollen dieser Bitte gerne entsprechen und werden deshalb sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem ausnahmsweise verkürzten Beratungsverfahren zustimmen, das sich allein schon daraus ergibt, dass es sich nicht um einen Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern um einen Entwurf der regierungstragenden Fraktionen handelt. Dieses Vorgehen ist aber aus guten Gründen die Ausnahme und sollte nicht Standard werden. Das Baukammerngesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage; praktisch das Grundgesetz für die Arbeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der darin organisierten Angehörigen des Berufsstandes. Wir Freie Demokraten wollen die Freien Berufe stärken und unterstützen! Sie sind Garanten für unsere Soziale Marktwirtschaft und Mittelstand im wahrsten Sinne des Wortes. Freie Berufe sind gelebte Eigenverantwortung, Beschäftigungs- und Ausbildungsmotor, Garanten für hohe Standards im Verbraucherschutz und stehen für Fortschritt und Tradition. Die Freien Berufe verdienen deshalb mit voller Berechtigung unsere gemeinsame politische Wertschätzung, und wir haben den Auftrag, ihnen faire Wettbewerbschancen zu sichern und ihre Selbstverwaltung in den Kammern als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts zu stärken. Bei dem heute zu beratenden Gesetzentwurf drängt sich die Frage auf, warum wir überhaupt die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Architektenkammer gesetzlich regeln müssen und die Selbstverwaltung das nicht in eigener Verantwortung regeln kann. Aber das und andere Regelungen zur Stärkung der Freien Berufe und ihrer Selbstverwaltung können wir gemeinsam bei der oder vielleicht sogar in Vorbereitung der in Aussicht gestellten Novelle des Baukammerngesetz diskutieren und auf den Weg bringen. Landtag
