Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bongers, Ihre erste Frage betrifft das weitere Verfahren zur Besetzung des Präsidentenamtes des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der Aufhebung der Beurteilung für eine Bewerberin und des Zeitablaufs sind nun aktualisierte Beurteilungen für alle Bewerber einzuholen. Anschließend wird die Fachabteilung des Ministeriums der Justiz einen neuen Auswahlvermerk erstellen. Die oder der Bestgeeignete wird dann der Landesregierung zur Ernennung vorgeschlagen werden. Zu Ihrer zweiten Frage nach den Auswahl- und Entscheidungskriterien für die neue Auswahlentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass sich an den maßgeblichen Kriterien nichts geändert hat. Sie ergeben sich aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes und dem Landtag in der Stellenausschreibung benannten Anforderungsprofil. – Vielen Dank.
