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André Stinka

SPD 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Herr Präsident! Vielen Dank, dass ich als Erster reden darf. Das macht noch einmal deutlich, wie wichtig die regierungstragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf nehmen. (Beifall von der SPD und der FDP) Gleich kommt ja wieder, das sei ein Juwel der Gesetzesgeschichte usw. Wenn man das ernst nimmt, ist man auch pünktlich da. Sozialdemokraten nehmen das ernst und sind pünktlich da. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregung macht noch einmal deutlich … (Unruhe von der CDU und den GRÜNEN) Ich bin aber der Redner. Daher Vorsicht! – Können wir jetzt starten, Herr Präsident? Das wäre schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe zu Beginn erst einmal auf den Änderungsantrag ein. (Unruhe) Der Änderungsantrag greift einige Änderungswünsche aus der Sachverständigenanhörung auf. Allerdings sind für die SPD-Fraktion leider nur kleine Korrekturen unterhalb der Kritikpunkte, die wir hatten, aufgenommen worden. Das ist nach den Hinweisen der Sachverständigen enttäuschend. Ein transparenter Kriterienkatalog für die Aufstellung der Wärmepläne fehlt nach wie vor. Es ist also bedauerlich, dass der Katalog nicht den Weg vom Referentenentwurf ins Gesetz gefunden hat. Das haben Handwerk, LEE und IHK ebenso gesehen. Die Kritik der IHK NRW bezog sich auch darauf, dass es keine Wirtschaftlichkeitskriterien gibt. Nun sind die Kriterien komplett verschwunden. Uns ist nicht klar, wie so die Qualitätssicherung der Wärmepläne sichergestellt werden kann. Ein transparenter und prüfbarer Kriterienkatalog wäre zumindest eine Richtschnur sowohl für die Kommunen als auch für das Monitoring des LANUV gewesen. Woran soll nun das LANUV die Qualität der Wärmepläne bemessen? Es werden keine Benchmarks fest-04.12.2024 gelegt, und auch die Rückmeldungen des LANUV sind für die Kommunen nicht verbindlich. Es sind lediglich Empfehlungen. Wie soll es so ein Nachsteuern der Pläne nach unserer Einschätzung geben? Der SPD-Fraktion ist zwar daran gelegen, dass es wie vom Bundesgesetzgeber angedacht bei einer möglichst schlanken Umsetzung des Gesetzes bleibt; das darf aber nicht dazu führen, dass die Qualität der Wärmepläne am Ende darunter leidet. Dass der Änderungsantrag nun das vereinfachte Verfahren für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohner auch auf die Kommunen ausweitet, die grenzübergreifend kooperieren, die Wärmepläne erstellen wollen, ist ein guter Anreiz zur Vernetzung. Wir begrüßen, dass die Stellungnahmen des LANUV nun nicht nur an die kommunalen Verwaltungen, sondern auch an die Räte geschickt werden müssen und so zumindest Transparenz hergestellt werden kann. Wenn wir aber ehrlich sind, ist das ganze Konstrukt sehr darauf ausgerichtet, dass die Kommunen eine sehr freie Hand haben. Nur auf die Ambition der Umsetzung der Kommunen zu vertrauen, findet die SPD-Fraktion vor dem Hintergrund der notwendigen großen Wärmewende und der damit einhergehenden Herausforderung nicht zielführend und risikobehaftet. Wenn wir so vorgehen, brauchen wir – das ist leider nicht aufgenommen worden – ein umfassendes Monitoring. Das geht aus dem Gesetz aber nicht hervor. Apropos LANUV und Monitoring: Dass das LANUV unseres Erachtens nicht die richtige Stelle zur Kontrolle der Wärmepläne ist, haben wir bereits im Ausschuss deutlich gemacht, denn mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums für Wärmewende wäre die Landesgesellschaft von NRW.Energy4Climate sicherlich die bessere Überprüfungsinstanz. Vor dem Hintergrund des Kompetenzgerangels und des Zuständigkeitschaos bei der geplanten Trennung der Aufspaltung des LANUV in zwei Untergliederungen oder zwei Behörden stellt sich die Gesamtsituation noch einmal in einem anderen Licht dar, was wir nicht für zielführend halten. Wir hatten kritisiert, dass das LANUV nicht am besten geeignet sein dürfte, die Wärmepläne zu überprüfen, da diese Art der Arbeit aktuell nicht in das Profil des LANUV passt. Nun wird aber mit dem Vorhaben, das LANUV aufzuspalten, deutlich: Sie brauchen eine neue Aufgabe für das zukünftige Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, damit es nicht völlig ohne Kompetenz bleibt. Das ist kein guter Start, weil wir wissen, wie schwierig solche Neuordnungen der Behörden sind. Anstatt Fachpersonal und vorhandene Expertise von NRW.Energy4Climate einzubeziehen, wird es leider ein Zuständigkeitschaos geben. Ich hoffe, dass Frau Ministerin Neubaur uns gleich erläutert, wie das Landtag LANUV, wenn es noch umgebaut werden soll, als Ansprechpartner für die Kommunen bis 2026 zur Verfügung stehen soll. Die SPD-Fraktion hat vor dem Hintergrund der großen Aufgabe deutlich gemacht, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Fragen, die ich gerade aufgeworfen habe, hätten wir aber dennoch gerne erläutert, weil wir daran glauben, dass diese Wärmewende notwendig ist, um die tatsächlichen Klimaziele zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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