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René Schneider

SPD 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute steht die Änderung des Ruhrverbandsgesetzes auf der Tagesordnung. Es ist ein Vorhaben, das aus unserer Sicht dringend notwendig ist. 04.12.2024 Es hätte schon vor der Landtagswahl 2022 beschlossen werden können, aber damals kam es leider zu spät. Ich will mal daran erinnern, dass der damalige Umweltminister – ja, ein Umweltminister, interimsweise – noch versucht hat, es über die regierungstragenden Fraktionen zu spielen, um den Verfahrensweg abzukürzen. Das war uns als SPD-Landtagsfraktion aber einfach zu windig. Wir haben aber gleich signalisiert, dass wir das Gesetz nach der Wahl schnell wieder aufrufen und beschließen wollen. Doch bedauerlicherweise hat das Umweltministerium unter der Leitung von Oliver Krischer danach fast zwei Jahre gebraucht, um den Gesetzentwurf durch den Ausschuss zu bringen. (Zuruf von der SPD: So kennen wir ihn! – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Mit Diskontinuität allein ist das nicht zu erklären, sehr geehrte Damen und Herren. Damit nicht genug haben Sie für ein Fachressort erstaunliche Verfahrensunsicherheiten gezeigt. Nur der Erfahrung und Beharrlichkeit des Kollegen Volkhard Wille von den Grünen, der gerade leider nicht im Raum ist, ist es zu verdanken, dass die Beratung sauber ablaufen konnte. Der Ausschussvorsitzenden Patricia Peill und ihrem Ausschusssekretariat gebührt zudem der Dank dafür, das in der Folge sauber durchgespielt zu haben. Das sicherzustellen, wäre Ihre Aufgabe gewesen, Herr Minister Krischer. Dass andere den Job machen mussten, ist nur ein weiterer Beleg für die Dysfunktionalität Ihres Hauses. Ich glaube, alle Fraktionen haben Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert. Ich will deshalb nur einige Punkte herausstellen, warum dieses Gesetz nun zügig verabschiedet gehört und welche positiven Effekte es mit sich bringt. Erstens: Erhöhung der Flexibilität der Wasserbewirtschaftung. Die Änderungen im Ruhrverbandsgesetz bieten den Wasserverbänden endlich mehr Spielraum, um auf die zunehmenden Herausforderungen durch Klimawandel und extreme Wetterereignisse zu reagieren. Die Lehren aus der Starkregenkatastrophe im Jahr 2021 sind eindeutig. Wir müssen unseren Wasserverbänden die Möglichkeit geben, in Krisenzeiten schnell und flexibel zu handeln. Nur so können wir die Versorgungssicherheit gewährleisten und zugleich Hochwasserschäden mindern. Zweitens: Verbesserung der Klimaresilienz. Die Anpassungen im Talsperrensystem dienen dazu, die Resilienz gegenüber Trockenzeiten zu erhöhen. Gerade die vergangenen Sommer haben gezeigt, dass wir mit immer längeren Trockenphasen zu kämpfen haben. Indem wir die Bewirtschaftung der Talsperren flexibilisieren und den Wasserabfluss anpassen, sichern wir nicht nur die Trinkwasserversorgung von rund 4,6 Millionen Menschen im Ruhrgebiet, sondern Landtag schützen auch wichtige ökologische Funktionen der Gewässer. Drittens: effizienteres Management der Wasserkraft und Hochwasservorsorge. Mit den geänderten Grenzwerten ermöglichen wir, Wasservorräte in den Talsperren gezielter einzusetzen, insbesondere während der Trockenzeit. Gleichzeitig bleibt der notwendige Hochwasserschutzraum erhalten, um auch bei extremen Regenfällen vorbereitet zu sein. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Wasserbewirtschaftung, die die wirtschaftlichen Bedürfnisse und den Schutz von Mensch und Natur miteinander in Einklang bringt. Meine Damen und Herren, das sind die zentralen Gründe, warum dieses Gesetz nun ohne weitere Verzögerung verabschiedet werden muss. Dass das Umweltministerium fast zwei Jahre benötigt hat, um diesen Entwurf durch den Ausschuss zu bringen, ist schlichtweg unverantwortlich. (Vereinzelt Beifall von der SPD) In einer Zeit, in der der Klimawandel mit voller Wucht zuschlägt, dürfen wir keine Zeit verlieren. Ich fürchte, die Trennung von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, über die aktuell diskutiert wird, macht es nur noch schlimmer. Dabei ist die Novellierung des Ruhrverbandsgesetzes nur die erste in einer langen Reihe von nötigen Novellierungen der Wasserverbandsgesetze. Künftig muss das schneller gehen. Dafür Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)

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