Dr. Julia Höller
Der vorliegende Gesetzentwurf, der im Wesentlichen eine Entfristung sowie den Abbau digitaler Hürden anstrebt, ist dringend notwendig, um den bestehenden verlässlichen Rechtsrahmen für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu modernisieren. Als Politikerinnen und Politiker ist uns die Bedeutung verlässlicher, reliabler und valider Daten als Entscheidungsgrundlage und Werkzeug unserer täglichen Arbeit sehr bewusst. Aber auch für Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und viele weitere Bereiche unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens sind amtliche Statistiken für die fachliche Meinungsbildung unerlässlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun folgerichtig die Sicherheit geschaffen werden, dass das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen auch über das laufende Kalenderjahr hinaus Bestand hat. Die Entfristung des Gesetzes wird somit dem langfristigen öffentlichen Bedarf der damit verbundenen Rechtsvorgaben gerecht. Der angestrebte Wegfall der Unterschriftspflicht nach § 11 Abs. 4 Satz 2 und die Ausweitung elektronischer Übermittlungsbefugnisse bauen digitale Hürden ab und tragen darüber hinaus den Ansprüchen einer modernen, effizienten und entschlackten Bürokratie Rechnung und ermöglichen die Einsparung von Ressourcen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden wir dem Anspruch, die Belastung für zu Befragende so niedrig wie möglich zu halten, gerecht, indem wir die 2018 im Urteil zum Zensus 2011 formulierten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgreifen. Der Entschlussempfehlung des Innenausschusses folgend, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
