Susanne Schneider
Die Errichtung der Stiftung Opferschutz hat die Unterstützung von Gewaltopfern in NRW deutlich verbessert. Dementsprechend gab es bei dem Beschluss 2022 auch einen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen. Die Landespolitik hat damit das klare Signal gesendet, dass Opfer von Straftaten sicher sein können, dass sie all jene Unterstützung bekommen, die sie auch brauchen. Die Folgen einer Gewalttat sind weitreichend. Wer Opfer von Gewalt wurde, leidet oftmals noch lange nach der Tat – und das in vielfacher Hinsicht. Betroffen sind Körper, Seele oder auch beides. Die erlittene Tat ist für die Betroffenen ein tiefer Einschnitt. Nichts wird wieder so sein wie vor der Tat. Welches Ausmaß die Tatfolgen annehmen, hängt letztlich individuell von der Tat und der Persönlichkeit des Opfers ab. Jedes Opfer leidet anders unter der Tat. Die Stiftung Opferschutz hat erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen. Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige bekommen unbürokratisch und kurzfristig finanzielle Unterstützung. In der Regel wird eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro gewährt. In Akutfällen können auch bis zu 1.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt werden. Damit werden akute finanzielle Notlagen abgefedert. Mit diesen Zahlungen wird sichergestellt, dass Menschen gerade dann eine Unterstützung erhalten, wenn von den Tatverursachenden keine Entschädigung zu erwarten ist oder wenn die Ansprüche nicht über das Opferentschädigungsgesetz geregelt werden können. Bis Ende März 2024 konnten rund 100 Gewaltbetroffene in Nordrhein-Westfalen mit annähernd 650.000 Euro unterstützt werden. Das vorgelegte Änderungsgesetz nimmt einige Klarstellungen zum Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger vor. Aufgenommen werden nun auch Hinterbliebene sowie nahestehende Personen. Der Stiftungsrat wird zudem künftig ermächtigt, besondere Fallkonstellationen zu definieren, in denen die Entscheidung über die Verwendung der Mittel nicht vom Stiftungsrat in seiner Gesamtheit getroffen werden muss, zum Beispiel zur Beschleunigung von Entscheidungen über Soforthilfen. Die Beratungen in den Fachausschüssen haben darüber hinaus keinen weiteren Änderungsbedarf ergeben. Die vorgesehenen Änderungen und Anpassungen fußen auf den bisherigen Erfahrungen. Sie werden die Arbeit der Stiftung weiter verbessern. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt daher dem vorgelegten Änderungsgesetz zu. 04.12.2024
