Michael Röls-Leitmann
Eine gelingende Energiewende braucht gerade jetzt entscheidende Weichenstellungen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag treiben wir nicht nur die Modernisierung des Verwaltungsrechts voran, sondern passen es an aktuelle Anforderungen an. Der Schwerpunkt der geplanten Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes liegt auf der verstärkten digitalen Durchführung notwendiger Verfahrensschritte in Verwaltungsverfahren. Diese digitalen Verfahren wurden in der Coronapandemie eingeführt und haben sich bewährt. Sie auf Dauer zu stellen, ist daher logische Konsequenz und Ausdruck modernen Verwaltungshandelns. Die Neuregelungen erfolgen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Bundes und der anderen Bundesländer und betreffen insbesondere digitale Instrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie digitale Möglichkeiten der Bekanntmachung und Auslegung von Dokumenten und der in verschiedenen Verfahrensstadien erforderlichen Erörterung. Außerdem sollen weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes zugelassen werden. In diesem Zuge ändern wir mit dem Änderungsantrag auch das Ordnungsbehördengesetz und passen es an die Rechtslage in den meisten anderen Bundesländern an. Insbesondere für den Ausbau der Windenergie ist dies ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, indem wir die Genehmigungsbehörden vor unangemessenen und im Einzelfall auch unabsehbaren Haftungsrisiken schützen, die weit über die Haftungsregelungen auf Bundesebene hinausgehen. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Son-04.12.2024 derordnungsbehörden schaffen wir ab – so wie es auch in nahezu allen anderen Bundesländern der Fall ist. Die bundesrechtlichen Amtshaftungsansprüche bleiben davon unberührt. Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl von Anträgen auf Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW brauchen wir ein agiles und entscheidungsfreudiges Verhalten der zuständigen Behörden. Hierzu leisten wir mit dem Änderungsantrag einen Beitrag und kommen einem seit vielen Jahren von Kreisen und Kommunen geäußerten Anliegen nach. Mit diesem Änderungsantrag modernisieren wir Verwaltungsrecht und setzen ein klares Signal für den Ausbau der Windenergie!
