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Lisa-Kristin Kapteinat

SPD 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Die Einrichtung der Stiftung für Opferschutz Nordrhein-Westfalen war ein wichtiger und richtiger Schritt für die Unterstützung von Menschen, die unverschuldet Opfer von Gewalttaten geworden sind. Daher haben wir sie von Beginn an unterstützt. Seit der Begründung im Jahr 2022 sind über 450 Anträge eingegangen, und über 150 Opfern konnte bereits geholfen werden. Durch den Gesetzentwurf sollen nun Änderungen am Errichtungsgesetz vorgenommen werden, um es an die Praxis der Stiftungsarbeit anzupassen. 04.12.2024 Die Konkretisierung und Erweiterung der Empfänger und Empfängerinnen von Unterstützungsleistungen ist eine der zentralen Änderungen, durch welche die aktuellen Familienkonstellationen und - beziehungen besser widergespiegelt werden. Vor allem durch die Aufnahme von Hinterbliebenen und nahestehenden Personen, welche zuvor nicht vom Personenkreis der Angehörigen erfasst waren, soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Zudem soll es ermöglicht werden, dass der Stiftungsrat Einzelfälle festlegen kann, in welchen nur ein Mitglied die Verwendung von Mitteln bewilligen muss, wodurch eine schnellere Unterstützung gewährleistet werden soll. Leider kann man das Leid, welches die Opfer der Gewalttaten ertragen mussten, nicht rückgängig machen. Jedoch können wir mit der Stiftung für Opferschutz Nordrhein-Westfalen dazu beitragen, dass die Betroffenen sich Hilfe holen können und langsam wieder zur Normalität zurückkehren können. Daher ist eine schnelle und umfassende Unterstützung essenziell. Wir unterstützen deswegen selbstverständlich den Gesetzentwurf.

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