Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihrem Antrag, Herr Pfeil, greifen Sie zum wiederholten Mal das Zerrbild einer vor der Handlungsunfähigkeit stehenden Justiz auf. Dieser Landtag Vorwurf wird den herausragenden Leistungen der Bediensteten der Justiz nicht gerecht, deren Arbeit Sie damit schlechtreden. Zudem nehmen Sie in Ihrem Antrag die Tatsachen und bereits unternommenen Maßnahmen nicht zur Kenntnis. Ich darf Ihnen anlässlich Ihres Antrages daher noch einmal erläutern: Die Personalsituation der Justiz sowie die einzelnen Belastungsfaktoren, die sich aus Stellenmehrbedarfen, Besetzungsfragen und hiermit zusammenhängend auch Abgängen zusammensetzen, werden nicht nur eng überwacht, sondern soweit möglich auch prognostisch in Planungen berücksichtigt. Dazu wird der Personalbedarf der Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen über die bundesweit anwendbaren Personalbedarfsberechnungssysteme „PEBB§Y“ und „PEBB§Y-Fach“ ermittelt. Darin sind sämtliche Geschäftstätigkeiten der einzelnen Laufbahngruppen abschließend und präzise in einem Produktkatalog zugeordnet. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten werden auf empirisch-analytischer Basis wiederum durch die Justizbediensteten selbst erhoben. Die Belastbarkeit der Daten wird auch abseits von umfassenden Selbstaufschreibungen durch bedarfsweise Anpassungen kontinuierlich gewährleistet. Von einem 20 Jahre alten System kann also keine Rede sein. Ich möchte insoweit exemplarisch auf die erheblichen Anpassungen in der jüngeren Vergangenheit hinweisen, so beispielsweise die veränderten Aufwände im Bereich der Vermögensabschöpfung, der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen an den Landgerichten und der Vormundschafts- und Betreuungssachen an den Amtsgerichten. Lieber Herr Pfeil, wenn Ihnen wirklich daran gelegen wäre, ein realistisches Bild der Justiz zu zeichnen, dann hätten Sie zu all diesen Fragen Ihren Sitznachbarn gefragt, der über ein hervorragendes Gedächtnis aus seiner Zeit als Staatssekretär verfügt. Aufgrund der Belastbarkeit und Transparenz dienen PEBB§Y und PEBB§Y-Fach nicht nur in NRW, sondern bundesweit weiterhin als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für den Haushaltsgesetzgeber. Die von Ihnen mit dem Antrag geforderte Personalbedarfsberechnung gibt es also für Gerichte und Staatsanwaltschaften längst. Für den Bereich des Justizvollzugs steht uns PEBB§Y nicht zur Verfügung. Dort fehlt es nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl der sehr unterschiedlich konzipierten und organisierten Anstalten an im Grundsatz gleichläufigen und wiederkehrenden Arbeitsabläufen wie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Landesweit durchschnittliche Bearbeitungsaufwände können so nicht gebildet werden. 04.12.2024 Die weitere Forderung im Antrag, die Personalbedarfsberechnung auf die einzelnen Justizberufe zu unterteilen, dürfte hingegen auf einem gedanklichen Missverständnis beruhen. Bei der differenzierten Herausstellung einzelner Berufsbilder handelt es sich in erster Linie um eine notwendige Maßnahme in der Nachwuchsgewinnung, um diese bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen und für sie zu werben. Das trägt wesentlich dazu bei, die Justiz NRW langfristig und wettbewerbsfähig als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Für die Personalbedarfsberechnung ist hingegen eine abstrakte aufgaben- und laufbahnbezogene Erfassung der Geschäftstätigkeiten maßgeblich. Ähnliches gilt für die Haushaltsaufstellung, bei der Planstellen und Stellen im Haushalt nicht bezogen auf die Berufsbilder, sondern nach Laufbahn- und Besoldungsgruppen bzw. Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewiesen werden. Dies ermöglicht insbesondere im Arbeitnehmerbereich eine hinreichend flexible Personalplanung und Stellenbewirtschaftung für sämtliche Berufsgruppen der Justiz. Abschließend möchte ich, ohne der später noch folgenden Haushaltsdebatte zum Einzelplan 04 vorzugreifen, kurz auf die in Ihrem Antrag, Herr Dr. Pfeil, aufgestellte These fehlender Stellen in Nordrhein-Westfalen eingehen. Trotz der angespannten Haushaltslage ist es der Landesregierung gelungen, einen moderaten Stellenzuwachs für die Staatsanwaltschaften, eine erhebliche Streichung von kw-Vermerken in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Einrichtung weiterer Richterstellen im Landeshaushalt zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren zu erreichen. Daneben sind weitere unternommene Anstrengungen wie der solidarische Belastungsausgleich zugunsten der belasteten Staatsanwaltschaften und die unverändert aufrechterhaltene Ausbildungsoffensive zu nennen. Diese Maßnahmen, lieber Herr Pfeil, und nicht der Antrag, helfen tatsächlich den Bediensteten in der Justiz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
