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Rainer Schmeltzer

04.12.2024 Sitzungen 18/81

Danke, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Landtag Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kommunen nehmen innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten eine zentrale Rolle ein. Sie haben dabei in den vergangenen und sehr fordernden Jahren Herausragendes geleistet. Aufnahme und Integration werden vor allem vor Ort gelebt. Aus vielen Gesprächen und Besuchen weiß ich, was einerseits vor Ort gelingt, auch sehr gut gelingt, und andererseits, mit welchen Kraftanstrengungen das oftmals verbunden ist. Damit Integration gelingt, braucht es eine gute Integrationsinfrastruktur. Daher haben wir in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren vieles aufgebaut, nicht zuletzt über das Teilhabe- und Integrationsmanagement. Gleichzeitig haben wir die Herausforderungen im Blick: Unterbringung, Bildung und Betreuung, Beratung und Begleitung. Viele Herausforderungen, die sich auch im Kontext Integration stellen, sind gar nicht auf Migration zurückzuführen. Aber die Bedarfe werden dadurch größer und die Herausforderungen auch nicht kleiner. Zu den Herausforderungen gehört auch die Frage der Kosten. Deshalb freue ich mich, dass wir heute deutlich finanzielle Verbesserungen für die Gemeinden im Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Abstimmung bringen. Erstmals verankern wir auch eine finanzielle Unterstützung der Kreise für deren Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sowie bei integrationsfördernden Maßnahmen in einem neuen Kreisunterstützungsgesetz. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind für alle Ebenen herausfordernd. Umso wichtiger ist es, dass wir mit der Erhöhung der FlüAG-Pauschalen um 15,81 % einen wichtigen weiteren Schritt bei der finanziellen Unterstützung und Entlastung der Kommunen gehen. Insgesamt hat das Land den Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten seit 2022 rund 3,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der FlüAG-Pauschalen um 15,81 % auf 1.013 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 1.303 Euro für kreisfreie Städte vollzieht die seit der letzten Reform 2021 erfolgte Inflation der Jahre 2022, 2023 und 2024 nach. Und diese erfolgt rückwirkend zum 01.01.2024. So wird die Pauschale an die allgemeine Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen angepasst. Die Landesregierung stellt auch erstmals den 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen für die Koordinierungsund Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von 04.12.2024 Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereit. Dies würdigt die Aufgaben der Kreise, die so keine Entsprechung in den anderen Gebietskörperschaften finden. Die Umsetzung erfolgt für die Zwecke der Unterstützung der Flüchtlingsbetreuung, dies aber in Form einer verwaltungsarmen Pauschale. Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den verbesserten Beteiligungen des Landes an überdurchschnittlich hohen Krankheitskosten von Geflüchteten. Hier wird die Grenze, ab der das Land die Kosten übernimmt, um 10.000 Euro pro Person auf 25.000 Euro gesenkt. Länder und Kommunen übernehmen zentrale Aufgaben bei der Unterbringung und Integration. Auch vor diesem Hintergrund erhöht das Land seine Aufnahmekapazitäten auf 41.000 Plätze. Diese sind mietvertraglich gesichert und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Kommunen und zur Steuerung. Mit dem kommunalen Integrationsmanagement unterstützt das Land die Kommunen auch bei der Integration und stärkt die Integrationsinfrastruktur. Allerdings erwarte ich gerade in diesem Bereich, nämlich dem wichtigen Bereich der Integration, auch vom Bund ein besseres Ineinandergreifen der unterschiedlichen Ebenen, die Wiedereinführung der Integrationspauschale und vor allem eine Zusicherung, dass die so wichtige Finanzierung der Integrationskurse erhalten bleibt und nicht, wie im Haushaltsentwurf vorgesehen war, um die Hälfte gekürzt wird. Bund, Länder und Kommunen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, auch und gerade in herausfordernden Zeiten. Das Thema „Migration und Integration“ können wir dabei nur gemeinsam angehen. Das FlüAG stellt dabei eine kleine, aber im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen wichtige Stellschraube dar, die wir heute ein Stück weiter in die richtige Richtung drehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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