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Sebastian Watermeier

SPD 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung des Baukammerngesetzes wird der rechtliche Rahmen für die Vertreterversammlung der Architektenkammer an reale Gegebenheiten angepasst. Damit haben wir als SPD-Fraktion überhaupt kein Problem, und wir werden deshalb dieser Änderung 04.12.2024 auch zustimmen. Was uns allerdings etwas befremdet, ist die Art und Weise, wie diese Gesetzesänderung zustande kommen soll. Als der Wunsch der Architektenkammer an uns herangetragen wurde, wäre es überhaupt kein Problem gewesen, diese Gesetzesänderung interfraktionell zwischen den demokratischen Fraktionen abzustimmen und auf den Weg zu bringen. Doch nachdem zunächst eine gemeinsame Initiative im Raume stand, soll es nun doch ein Projekt der regierungstragenden Fraktionen werden, obwohl es offensichtlich dafür keinen Sachgrund gibt. So sollten wir nicht miteinander umgehen. Politische Geländegewinne sind auf diesem Wege nun wirklich nicht zu erzielen. Auch aus Respekt gegenüber denjenigen, die bei der Architektenkammer auf unsere Kooperation setzen, wäre es sicher angemessen gewesen, hier anders vorzugehen. Sie haben sich da leider anders entschieden, und das nehmen wir zur Kenntnis. In der Hoffnung, dass wir zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen zu anderen Formen der Zusammenarbeit finden, stimmen wir – wie bereits erwähnt – der Überweisung zu.

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