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Jörg Blöming

CDU 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Die steigenden Lebenshaltungskosten sind ein Thema, das uns alle betrifft – und für viele Menschen werden sie zunehmend zur Belastung. Besonders spürbar ist es für diejenigen, die tagtäglich auf ihr Auto angewiesen sind – sei es für den Arbeitsweg oder im Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtungen. Steigende Spritpreise, höhere Versicherungsprämien und teure Anschaffungskosten – das sind nur einige Faktoren, die das Autofahren in den vergangenen Jahren deutlich teurer gemacht haben. Und all das trifft auch unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die oft auf den privaten Pkw für Dienstfahrten angewiesen sind. Deshalb war es richtig, dass wir bereits in der Vergangenheit die Wegstreckenentschädigung angehoben haben. 04.12.2024 Und es ist genauso richtig, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Befristung dieser Regelung aufheben. Denn Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind zentrale Bausteine für einen modernen, zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir die Befristung auf und schreiben somit die Entschädigung bei Dienstfahrten mit dem privaten Pkw dauerhaft auf 35 Cent pro Kilometer fest. Damit erreichen wir nicht nur Stabilität für die Beschäftigten, sondern auch Klarheit und Planungssicherheit für die Verwaltungen. Die unveränderte Höhe der Pauschale ermöglicht außerdem eine unkomplizierte Weiterführung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das ist gerade in Zeiten, in denen Effizienz und Transparenz immer wichtiger werden, ein entscheidender Vorteil. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Signal: Wir wollen einen modernen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Und dazu gehört auch eine faire Entlohnung.

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