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Marc Lürbke

FDP 04.12.2024 Sitzungen 18/81

Das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalens ist in seiner aktuellen Fassung bis zum 31.12.2024 befristet. Die nun vorliegende Gesetzesänderung zielt in erster Linie darauf ab, diese Befristung aufzuheben, um auch über das Jahresende hinaus eine solide rechtliche Grundlage für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen und die Nutzung von statistischen Daten auf Landes- und kommunaler Ebene rechtssicher zu regeln. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem einige kleinere Korrekturen. So werden beispielsweise veraltete Gesetzesverweise aktualisiert und sinnvollerweise unnötige Formerfordernisse abgebaut, insbesondere durch die Zulassung elektronischer Mitteilungen und den Verzicht auf Unterschriften Landtag bei Erhebungsformularen. Der Entwurf dient außerdem der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsurteil und gestaltet die Verfahren durch die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung zeitgemäßer. Aus unserer Sicht handelt es sich hier insgesamt um einen Gesetzentwurf, der sowohl aus administrativer als auch aus technischer Sicht sinnvoll und gut durchdacht ist. Wir stimmen der Gesetzesänderung daher gerne zu.

Protokoll ↗