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Hendrik Wüst

04.12.2024 Sitzungen 18/81

Es ist unser aller Aufgabe, das jüdische Leben zu schützen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf trägt das Land seinen Anteil dazu bei, und wir schaffen die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung der Mittel für zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten. Auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen machen wir deutlich: Die Sicherheit jüdischen Lebens hat Priorität. Als Land Nordrhein-Westfalen nehmen wir eine besondere Verantwortung wahr. Das Land ist Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Für uns als Landesregierung ist dies ein Auftrag und eine Verpflichtung zugleich. Das Land steht daher für drei zentrale Versprechen ein. Erstens. Nordrhein-Westfalen ist eine sichere Heimat für Menschen jüdischen Glaubens. Zweitens. Jüdisches Leben hat einen festen Platz in unserer Mitte. Drittens. Wir stehen zum Existenzrecht Israels. Wenn wir dem Antisemitismus entgegenwirken wollen, müssen wir das jüdische Leben fördern und sichtbarer machen. Denn Jüdinnen und Juden gehören zu uns. Dafür ist es essenziell, dass jüdisches Leben ohne Angst und ohne Einschränkungen stattfinden kann. Doch seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel ist die Lage für Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen auch in Nordrhein-Westfalen unsicherer geworden. Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden laut PMK-Statistik 245 antisemitische Straftaten in Nordrhein-Westfalen erfasst – ein Anstieg von 85 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Landesregierung hat auf den zunehmenden Antisemitismus mit einem 10-Punkte-Plan reagiert und Maßnahmen gegen Antisemitismus verstärkt. Zusätzlich haben wir nach dem Terroranschlag von Solingen ein Maßnahmenpaket in den Berei-04.12.2024 chen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“ beschlossen – auch zum Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wurden bereits 2024 neben einer Verstärkung der staatlichen Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen auch die den jüdischen Landesverbänden für zusätzliche Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund einer mit Zustimmung des parlamentarischen Gesetzgebers abgeschlossenen Zusatzvereinbarung um knapp ein Drittel aufgestockt. Da die antisemitische Bedrohungslage unverändert anhält, soll dies auch im Haushaltsjahr 2025 so geschehen. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel ergänzt die bereits angestoßenen und umgesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Jüdinnen und Juden in Nordrhein-Westfalen, etwa die Anhebung des Schutzniveaus jüdischer Einrichtungen durch Einsatzkräfte der Polizei und die Verstärkung des Haushaltstitels zur Unterstützung baulich-technischer Sicherungsmaßnahmen. Lassen Sie uns also unsere gemeinsame Verantwortung wahrnehmen und zum Wohle der Jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen tätig werden. Landtag Anlage 9 Zu TOP 20 – Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Das Gesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz – Bau-KaG NRW) regelt die Rechtsverhältnisse der beiden Baukammern. Das Baukammerngesetz wurde zum 14. März 2022 novelliert, wodurch ein modernes, praxisgerechtes und zukunftsgerichtetes Baukammernrecht für das Land Nordrhein-Westfalen entstanden ist Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ist durch das Baukammerngesetz für beide Kammern festgelegt. Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besteht danach derzeit aus 201 Mitgliedern. Die vorgelegte Gesetzesänderung entspricht inhaltlich der Willensbildung der Vertreterversammlung der Architektenkammer, die in ihrer Sitzung im Oktober 2022 beschlossen hat, darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der Sitze in der Vertreterversammlung vor der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung im Jahr 2025 auf 161 reduziert wird.

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